Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG stellt ohne Zweifel ein wichtiges Instrument zur Stärkung und zum Zusammenwachsen von Grenzregionen dar. Dennoch zeigen sich auch 17 Jahre nach der Gründung des ersten INTERREG- Programms und nach zahlreichen Reformbemühungen weiterhin deutlich die Probleme, die im Bereich der Zusammenarbeit zwischen zwei verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung, wie etwa zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten, entstehen können. Diese Schwierigkeiten werden nicht weniger, wenn, wie bei INTERREG der Fall, auch noch ein funktionierendes System der Kooperation zwischen zwei Mitgliedsstaaten geschaffen werden muss. Dies bedeutet zusätzlich zum enormen Aufwand bei der Zusammenführung zweier Rechtssysteme auch oft Sprachbarrieren und mentale Unterschiede, die einer erfolgreichen Zusammenarbeit im Wege stehen könnten.
Die folgende Arbeit wird die auftretenden Probleme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit am Beispiel des „operationellen Programms“ INTERREG III A Saarland - Moselle (-Lothringen) - Westpfalz beschreiben. Hierzu wird zunächst das Programm eingehend dargestellt, um daraufhin die Schwierigkeiten bei Planung und Umsetzung zu benennen sowie die gefundenen Lösungen aufzuzeigen, die in dieser Zusammenarbeit entstanden sind. Hierbei werden vergleichend auch andere INTERREG- Programme Erwähnung finden, sowie allgemeine Probleme bei der Verwaltung der Strukturfonds zur Sprache kommen. Dies ist notwendig, um die Erfolge des untersuchten operationellen Programms besser beurteilen zu können. Da noch keine abschließende Bewertung des Programms vorliegt, kann eine Bewertung nur in Form von Vergleichen mit ähnlichen Programmen erfolgen. Das „Programm im Rahmen der EU- Gemeinschaftsinitiative III A (PGI) für das Programmgebiet Saarland – Moselle (- Lothringen) - Westpfalz“ vom November 2000 ist das für die Gemeinschaftsinitiative relevante Dokument, anhand dessen Stärken und Schwächen, Ziele und Maßnahmen sowie ein indikativer Finanzplan erläutert werden. Ebenso wird der Aufbau der notwendigen Verwaltungsorgane beschrieben. Es wurde im November 2000 fertig gestellt und der Kommission zur Genehmigung vorgelegt und wurde im Jahr 2001 von der Kommission genehmigt. Der Aufbau des Dokuments ist durch die Leitlinien der Europäischen Kommission vorgegeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das operationelle Programm INTERREG III A Saarland – Moselle (- Lothringen) – Westpfalz
2.1 Beschreibung des Programms
2.2 Programmpartner und Programmgebiet
2.3 Stärken und Schwächen der Region
2.4 Durchführung des Programms
3. Probleme und Lösungen bei der Planung und Durchführung des operationellen Programms
3.1 Die Wahl der Rechtsform
3.2 Probleme der Definition des Fördergebiets
3.3 Finanzierung
3.4 Die Bewertung und Kontrolle des Programms
3.5 Die Verwaltung des Programms
3.6 Grenzüberschreitender Charakter
3.7 Information
3.8 Umsetzung des Bottom- up- Prinzips
3.9 Abstimmung mit anderen Förderpolitiken
4. Schlussbemerkungen
5. Bibliographie
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Umsetzung von Strukturfondsprogrammen der Europäischen Union am Beispiel des INTERREG III A Programms für die Region Saarland, Moselle (Lothringen) und Westpfalz. Ziel ist es, die spezifischen administrativen und strukturellen Probleme bei der Planung und Durchführung aufzuzeigen sowie innovative Lösungsansätze zu bewerten, um Erkenntnisse für eine effektivere grenzübergreifende Zusammenarbeit zu gewinnen.
- Rechtliche und administrative Hürden in grenzübergreifenden Kooperationen
- Die Rolle von Bottom-up-Ansätzen in der regionalen Entwicklungsförderung
- Finanzierungsmodelle und Verwaltungsaufwand bei INTERREG-Programmen
- Vergleich und Harmonisierung der Verwaltungsstrukturen zwischen Deutschland und Frankreich
- Synergien und Defizite in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform für die Verwaltungsbehörde stellt für die grenzübergreifende Zusammenarbeit allgemein ein Problem dar, da sich hierbei Partner aus zwei oder mehreren unterschiedlichen Rechtssystemen zusammenschließen müssen und eine für alle akzeptable und vor allem praktikable Rechtsform finden müssen. Eine gemeinsame Lösung zu finden, sollte hierbei unbedingt das Ziel sein, denn „[e]in gemeinsames Rechtssubjekt ist von Vorteil, da die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen und für alle Seiten bindend sind“.
Die für das hier betrachtete Programm gewählte Rechtsform eines „Groupement d’Intérêt Publique“ (GIP) nach französischem öffentlichem Recht weist den Vorteil auf, dass sie ein gemeinsames, rechtlich abgesichertes Handeln von Partnern aus beiden Ländern möglich macht. Die deutschen Partner sind Mitglieder des französischen GIP, der nur in Frankreich seinen Sitz haben kann. Die Wahl einer öffentlich- rechtlichen Basis erscheint sinnvoll, da so das Ausüben von administrativen Aufgaben eher möglich ist und Verpflichtungen zu Publizität und Kontrolle eher gegeben sind als im Privatrecht.
Dennoch brachte die Wahl einer Rechtsform, die in dieser Form der Zusammenarbeit bisher nicht genutzt wurde, Probleme in der Umsetzung mit sich. Trotz der Möglichkeiten, die das Karlsruher Übereinkommen deutschen Bundesländern einräumt, an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mitzuwirken, dauerte es drei Jahre, bis der GIP offiziell konstituiert werden konnte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Förderpolitik der EU und die Relevanz der Gemeinschaftsinitiative INTERREG für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit.
2. Das operationelle Programm INTERREG III A Saarland – Moselle (- Lothringen) – Westpfalz: Das Kapitel beschreibt den Aufbau, die Partner, die Stärken-Schwächen-Analyse der Region sowie die organisatorische Durchführung des spezifischen Förderprogramms.
3. Probleme und Lösungen bei der Planung und Durchführung des operationellen Programms: Der Hauptteil analysiert detailliert Herausforderungen wie Rechtsformfindung, Fördergebietsdefinition, Finanzierungsmodalitäten, Kontrollmechanismen, Verwaltung, Kooperationscharakter sowie Informations- und Abstimmungsdefizite.
4. Schlussbemerkungen: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, würdigt die gefundenen Lösungsansätze und zeigt auf, dass trotz gelöster Probleme ein dauerhafter Abstimmungsbedarf besteht.
5. Bibliographie: Das Verzeichnis listet sämtliche verwendeten Primärdokumente, Studien und rechtlichen Grundlagen auf.
Schlüsselwörter
INTERREG, Europäische Union, Strukturfonds, EFRE, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Saarland, Moselle, Westpfalz, Regionalentwicklung, Verwaltungsaufwand, Rechtsform, Bottom-up-Prinzip, Kooperation, Förderpolitik, Strukturwandel
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die praktische Umsetzung und die damit verbundenen Herausforderungen eines spezifischen europäischen Strukturfondsprogramms im Grenzraum zwischen Deutschland und Frankreich.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen administrative Prozesse, die Harmonisierung von Rechtssystemen bei der Zusammenarbeit, Finanzierungsfragen und die Effizienz der Programmverwaltung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Die Arbeit zielt darauf ab, Probleme bei der Planung und Durchführung des Programms INTERREG III A zu identifizieren und die Effektivität gefundener Lösungsansätze für die grenzübergreifende Kooperation zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Autorin nutzt eine Analyse der Programmdokumente, ergänzt durch einen Vergleich mit anderen INTERREG-Programmen und die Auswertung von Berichten des Ausschusses der Regionen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Problembereiche der Programmumsetzung, wie etwa die Wahl der Rechtsform (GIP), Finanzierungsregeln, Berichtspflichten und die Bedeutung der Bottom-up-Planung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind INTERREG, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Strukturfonds, EFRE und regionale Integration.
Welche spezifische Rechtsform wird für die Verwaltung genutzt?
Es handelt sich um ein „Groupement d’Intérêt Publique“ (GIP), eine nach französischem öffentlichen Recht geführte Interessenvereinigung, die das rechtlich abgesicherte Handeln beider Länderpartner ermöglichen soll.
Warum wird das GIP als Problem für den Start der Förderperiode identifiziert?
Die Konstituierung dauerte drei Jahre, was vor dem Hintergrund der begrenzten Programmlaufzeit als hinderlich für die operative Projektarbeit wahrgenommen wurde.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der Internetpräsenz?
Das Fehlen einer zentralen Internetpräsenz wird als deutliches Defizit in der Informationsstrategie hervorgehoben, da sie für die Einbindung von Bürgern und Projektträgern essenziell wäre.
- Arbeit zitieren
- Lena Koch (Autor:in), 2007, Das Beispiel des „operationellen Programms“ INTERREG III A Saarland- Moselle (-Lothringen)- Westpfalz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89584