Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort 3
2. Der Straßengüterverkehr 4
2.1 Fakten und Zahlen 4
2.2 Der Lastkraftwagen 4
2.3 Rechtliche Grundlagen 5
2.3.1 Allgemeine Gesetze 5
2.3.1 Die Haftung des Güterkraftverkehrunternehmers 5
3 Der Schienengüterverkehr 6
3.1 Der Schienengüterverkehr in Deutschland 6
3.2 Die Eisenbahn 7
4 Der Binnenschiffsgüterverkehr 9
4.1 Das System der Binnenschifffahrt 9
4.2 Die Transportgüter 10
4.3 Die Haftung des Frachtführers 10
5 Der Luftgüterverkehr 11
5.1 Die Transportgüter 11
5.2 Die Haftung im Luftgüterverkehr 12
5.2.1 Die Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) 12
5.2.2 Die Haftung nach dem Warschauer Abkommen (WA) 12
6. Der kombinierte Verkehr 13
6.1 Überseeische Transportketten 13
6.2 Kontinentale Transportketten 14
7. Die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen 15
I Quellenverzeichnis 16
2
1. Vorwort
Als mitten im erweiterten Europa gelegenes Transitland kommt Deutschland in der Güterverkehrslogistik eine tragende Rolle zu. Bereits heute sind wir mit einem Umsatz von etwa 170 Milliarden Euro in 2005 in diesem Bereich führend in Europa. Diese Stellung zu behaupten ist heute in einem wachsenden internationalen Logistikmarkt mehr denn je wichtig. Dafür muss nicht nur die Kompetenz der deutschen Logistikwirtschaft gefördert, sondern auch eine leistungsfähige Organisation der Verkehrsträger und deren Vernetzung geschaffen werden. Die Verkehrsinfrastruktur muss ausgebaut und optimiert, sowie logistische Knoten in Form von Güterverkehrszentren, Flughäfen und Binnen-/ Seehäfen geschaffen werden, um den Aufbau intermodaler Transportnetze und –ketten zu ermöglichen. 1 In meiner Arbeit möchte ich die Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser, Luft sowie den kombinierten Verkehr als Grundelemente der Güterverkehrswirtschaft vorstellen und dabei einen allgemeinen Einblick über die jeweiligen grundlegende Eigenschaften und über die unterschiedlichen Haftungsregelungen geben.
1 Vgl.: http://www.bmvbs.de/Verkehr/-,2828/Gueterverkehr-Logistik.htm, Stand: 16.04.2007
3
2. Der Straßengüterverkehr
2.1 Fakten und Zahlen
Aufgrund seiner zentralen Lage in Europa ist die Bundesrepublik Deutschland das Transitland Nummer 1. Dadurch kommt den deutschen Bundesfernstraßen eine hohe, ständig wachsende Bedeutung zu. Momentan gibt es in etwa 53.183 km Bundesfern- straßen, wobei davon 12.044 km auf Bundesautobahnen entfallen und 41.139 km auf Bundesstraßen. Obwohl sie nur ein Viertel des gesamten überörtlichen Straßennetzes einnehmen, tragen die Bundesfernstraßen somit mehr als die Hälfte der Jahresleistungen der Kraftfahrtzeuge. Davon läuft ein Drittel des Verkehrs über die Bundesautobahnen. 2
2.2 Der Lastkraftwagen
Im Straßengüterverkehr stellen LKWs das wichtigste Transportmittel dar. Sie lassen sich untergliedern in Solofahrzeuge und Lastzüge. Letztere können entweder Zugmaschinen mit Sattelauflieger oder Fahrzeuge mit Anhänger sein. 3 Rechtlich erfolgt die Einteilung nach Anzahl der Achsen und nach der zulässigen Gesamtmasse. LKWs bis zu 3,5 Tonnen bezeichnet man als Kleinlaster, leichte LKWs haben eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen, mittelschwere LKWs bis zu 12 Tonnen und von schweren LKWs spricht man bei einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 60 Tonnen. 4 Der größte Vorteil des LKWs liegt in seiner Fähigkeit, aufgrund des gut ausgebauten Straßennetzes in Deutschland, auch kleine, entlegene Gegenden erreichen zu können, welche von Schiff, Bahn oder Flugzeug aufgrund der Infrastruktur nicht direkt bedient werden können. So kann mit Hilfe des LKWs ein direkter Haus-Haus-Verkehr ohne Umschlag vom Versender zum Empfänger stattfinden. Die starke Abhängigkeit von der Witterung, der höhere Energieverbrauch pro beförderte Tonne im Vergleich zur Bahn und die Überlastung der Straßen stellen die größten Nachteile des LKWs dar. 5 2 Vgl.: http://www.bmvbs.de/Verkehr/-,1430/Strasse.htm, Stand: 14.04.2007 3 Vgl. Buchholz, J. et al., S. 105 4 Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/LKW#Rechtliche_Einordnung, Stand: 14.04.2007 5 Vgl.: Oelfke, W. et al., S. 20
4
2.3 Rechtliche Grundlagen
2.3.1 Allgemeine Gesetze
Für den Straßengüterverkehr mit Lastkraftwagen gilt in Deutschland das Güterkraftverkehrsgesetz GüKG. Dieses Gesetz regelt insbesondere den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr. Der Güterkraftverkehr ist nach dem Gesetz „die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrtzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben“ (§1 (1) GüKG). Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. Von Werkverkehr spricht das Gesetz, wenn der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens stattfindet. Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. 6 Neben dem GüKG sind vor allem die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO, die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE sowie die Regelungen des Bundesamtes für Güteverkehr BAG relevant. 7
2.3.1 Die Haftung des Güterkraftverkehrunternehmers
Die Haftung des Güterkraftverkehrunternehmers ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch HGB und den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer VBGL, welche bei den meisten Speditionen und Logistikunter- nehmen als Vertragsgrundlage bei Auftragsannahme dienen. 8 Nach der Obhutshaftung haftet der Unternehmer auch ohne eigenes Verschulden so- lange, wie das zu befördernde Gut in seiner Obhut ist, also von der Zeit der Übernahme bis zur Zeit der Ablieferung des Transportgutes. Er wird lediglich von der Haftung entbunden, wenn der Schaden auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist, welches auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können, wenn Verpackung oder Kennzeichnung der Ware ungenügend waren, wenn Absender oder Empfänger den Schaden selbst durch Fehlverhalten verursacht haben oder bei höherer Gewalt. Gemäß §7a GüKG muss sich der Güterkraftverkehrunternehmer über eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vor den genannten Schäden versichern. 9 6 Vgl.: http://www.assurance-ger.de/Gesetze/Gueterkraftverkehrsgesetz.htm#1Abschnitt, Stand: 14.04.2007 7 Vgl.: Oelfke, W. et al., S.87ff 8 Vgl.: Oelfke, W. et al., S 109ff 9 ebenda
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Arbeit zitieren:
Nina Straub, 2007, Verkehrslogistik: Einblick in die Eigenschaften des Güterverkehrs zu Straße, Schiene, Wasser, Luft und des kombinierten Verkehrs, München, GRIN Verlag GmbH
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