Sonderpädagogik im Dritten Reich. Der Umgang mit Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus und heute


Hausarbeit, 2003

28 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1) Einleitung

2) Zur Entwicklung des Dritten Reiches

3) Die Geschichte der Hilfsschule

4) Das Verhalten der Hilfsschullehrer

5) Die Konsequenzen für die Hilfsschüler

6) Widerstand

7) Der Umgang der Sonderpädagogik mit ihrer Geschichte

8) Die Situation heute – Integration oder Ablehnung?
8.1) Fortschritte
8.2) Rückschritte
8.3) Pränatale Diagnostik und Abtreibung
8.4) Sonderschule heute
8.5) Vergleich mit dem Dritten Reich

9) Schluss

Literatur
Quellen
Internetadressen

1) Einleitung

Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema „Sonderschule im Dritten Reich“ bin ich auf viele interessante Texte und Ausarbeitungen mit unterschiedlichen Herangehensweisen und Schwerpunkten gestoßen. Die Zeit des Nationalsozialismus wurde beispielsweise in Bezug zu ihrer Vorgeschichte betrachtet (Ellger-Rüttgardt 1989), die Verhältnisse in Deutschland wurden mit denen in Frankreich zu dieser Zeit verglichen (Ellger-Rüttgardt 1991) oder die Einstellung der Sonderpädagogik zu ihrer Vergangenheit wurde kritisch betrachtet (Ellger-Rüttgardt 1988; Möckel 1991; Rudnick 1996). Vergessen oder nur beiläufig erwähnt wird allerdings fortwährend der Bezug zur Gegenwart.

Meine Fragen bei der Erstellung dieser Arbeit lauteten also: Wie sehen die Situation und die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung heute aus? Haben wir einen Fortschritt in Richtung Integration erzielt und wenn, welchen? Gibt es Rückschritte und inwiefern werden Sonderschüler und behinderte Kinder heute immer noch ausgegrenzt? Ist das gesellschaftliche Verhalten der Gegenwart eventuell sogar mit den Begebenheiten im Dritten Reich vergleichbar? Um Antworten auf diese Fragen bekommen zu können, sollen zunächst die Situation von Sonderschulen und Lehrern sowie von Sonderschülern und behinderten Menschen im Nationalsozialismus ausführlich beschrieben und erläutert werden. Vor diesem Hintergrund wird dann kurz auf den Umgang der Behindertenpädagogik mit ihrer Geschichte Bezug genommen, um den Umgang mit Behinderten heute verständlicher zu machen. Im Anschluss daran werde ich die erarbeiteten Ergebnisse über die Zeit des Dritten Reiches mit Berichten über aktuelle Diskussionen zu dem Thema vergleichen.

2) Zur Entwicklung des Dritten Reiches

Dass das Dritte Reich nicht plötzlich und zufällig entstanden ist, sondern eher die Folge einer sich schon wesentlich früher abzeichnenden Entwicklung war, haben bereits mehrere AutorInnen bestätigt und bewiesen (vgl. Ellger-Rüttgardt 1989 und 1997; Andreas Möckel 1991; Martin Rudnick 1996). Deshalb halte ich es für unbedingt notwendig, auch die Situation vor 1933 zu betrachten und zu analysieren.

Bereits im 18. und 19. Jh. zeichnete sich der Umgang mit behinderten Menschen eher durch Ablehnung, Unverständnis und Ausgrenzung aus. Schon 1762 erwähnte Rousseau, einer der bedeutendsten und einflussreichsten Autoren seiner Zeit, er wolle „nichts von einem Zögling wissen, der weder sich noch anderen Nutzen schaffen kann“ (Rousseau 1762, S. 51). Die wesentlichen Leitmotive des Nationalsozialismus wie Rassenideologie, Sozialdarwinismus, Erbgesundheit und Volksideologie herrschten in geringerem Ausmaße lange vor dem Ende des Wilhelminischen Kaiserreichs vor. So waren die Liebe und Dankbarkeit Kaiser und Vaterland gegenüber und die Unterordnung und Anpassung an die Gemeinschaft schon damals wichtige Erziehungsziele. Auch die Beurteilung des Einzelnen nach seiner Leistungsfähigkeit und Herkunft im Sinne der ständischen Gesellschaftsordnung erinnern stark an die nationalsozialistische Denkweise, die Schüler aus arischer Abstammung und nicht „erblich belasteten“ Familien ebenso bevorzugte wie sehr leistungsstarke Schüler. Überschwängliche Kriegsbegeisterung, Opferbereitschaft und der Versuch, auch die Schüler für den Krieg zu gewinnen, konnten bei Hilfsschullehrern sowohl vor dem Ersten als auch vor dem Zweiten Weltkrieg beobachtet werden (vgl. Ellger-Rüttgardt 1989, S. 151). Das für die NS-Zeit typische erbbiologische Denken war auch Ende des 19. Jh. schon vertreten. Heinrich Kielhorn z. B. äußerte 1887 seine Bedenken, dass das „schwachsinnige Kind [...] seinen Schwachsinn nie ab[wische]“ und bezeichnete seine weniger leistungsstarken Mitbürger als „Bodensatz der Bevölkerung“ (zit. n. ebd., S. 154). Auch zu dieser Zeit sah man also mangelnde geistige Fähigkeiten als genetische Veranlagung und Ursache für schlechte soziale Verhältnisse an und nicht umgekehrt. Dass die Bildungs- und Aufstiegschancen für Kinder aus unteren Gesellschaftsschichten wesentlich geringer sein können als für Kinder aus Akademikerfamilien wurde nicht bedacht. Die Erkenntnisse aus der Zeit der Aufklärung, die Bildung und Mündigkeit für jedes Staatsmitglied als Grundlage für eine gesicherte Existenz und den Schutz vor Ausbeutung forderten, schienen ein Jahrhundert später bereits vergessen zu sein. Der Unterricht über das allernötigste Wissen hinaus und die Schulung kognitiver Fähigkeiten galten bei den Hilfsschülern jetzt sogar als Verschwendung und Akt gegen die Natur (ebd., S.156). Nicht Mündigkeit, Selbständigkeit und die Bildung eines eigenen Standpunktes sondern Gehorsam, Fleiß, Treue, Untergebenheit waren Erziehungsziele dieser Zeit. Durch Bestrafung und Drohung sollten diszipliniertes Verhalten, Leistungsbereitschaft und die Unterordnung der eigenen Interessen unter die des Vaterlandes und der Gemeinschaft anerzogen werden. Die hohe Stellung des Allgemeinwohls gegenüber dem persönlichen Wohl drückte August Henze bereits 1913 unmissverständlich aus: Man solle „verhüten, dass der Geistesschwache zu einer Last oder Gefahr für seine Umgebung und die menschliche Gemeinschaft wird“ (zit. n. ebd., S. 156). Ähnlich beschrieb Breitbarth zwei Jahre später die Unterstützung von sozial Schwachen als Handlung gegen die Natur, der wir „im gewissen Sinne dankbar sein müssen“, da durch sie „das wenig lebenskräftige und minderleistungs­fähige Individuum auf dem Wege der natürlichen Auslese schon frühzeitig ausscheidet“ (zit. n. ebd., S.158). Breitbarth setzte insofern den Gedanken Schallmayers fort, der zehn Jahre zuvor bei einem Literaturwettbewerb den ersten Preis mit seinem Buch „Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker“ erhielt, und darin die Selektion als wichtige und notwendige Bedingung für jeden Fortschritt beschrieb und als Folge daraus die Sterilisation von geistig Behinderten forderte (Rudnick 1996, S. 199). In der Veröffentlichung „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ von Binding und Hoche, einem Jurist und einem Psychiater, wurden behinderte Menschen mit „leeren Menschenhülsen“, „Ballast­existenzen“ u. a. gleichgesetzt (Ellger-Rüttgardt 1997, S. 256). Auch Egenberger, der weitere vier Jahre später die Hilfsschüler als „Geschwür am Volkskörper“ bezeichnete (zit. n. ebd. 1989, S. 157), Lierz, Rössel, Müller, Janke und wahrscheinlich noch viele weitere Autoren dieser Zeit verbreiteten ähnliche Ansichten und trugen damit zur Zuspitzung der Situation bei, die letztendlich das Dritte Reich zur Folge hatte.

3) Die Geschichte der Hilfsschule

Die seit ca. 1867 in Deutschland existierenden Hilfsschulen werden als Vorgänger der uns heute bekannten Lernbehinderten- und Förderschulen bezeichnet und gingen ihrerseits aus den schon mehrere Jahrzehnte früher gegründeten Nachhilfe-, Hilfs- und Armenklassen hervor. Die Intention dieser zusätzlichen Lerngruppen war es, den Schwächeren die Angleichung an das geforderte Unterrichtslevel zu ermöglichen, um sie in den Regelklassen angemessen unterrichten zu können. Doch schon bald wurden immer mehr dieser unterstützenden Maßnahmen gestrichen, in Berlin z. B. wurde die letzte Nachhilfeklasse 1911 abgeschafft (vgl. Rudnick 1996, S. 197f.). Statt der Integration leistungsschwacher Schüler in die Regelschule wurde nun eine Differenzierung des Schulsystems angestrebt, aus welcher Mitte des 19. Jh. die Hilfsschulen hervorgingen, in denen hilfsbedürftige Schüler einen ihnen angepassten Unterricht erfahren sollten. Doch auch viele andere Faktoren trugen zur Gründung der Hilfsschulen bei, wie beispielsweise der Anstieg des Leistungsniveaus in der Volksschule 1872, die Abschaffung des Schulgeldes und der Kinderarbeit in Preußen und die Abschaffung von Arbeits- und Fabrikschulen 1894 (vgl. Ellger-Rüttgardt 1997, S. 250). Die Selbständigkeit des Sonderschulwesens sagte sicherlich auch den Hilfsschullehrern sehr zu, die nun in einer eigenen Institution unterrichten konnten und denen dadurch mehr Bedeutung und Ansehen zukam als in Verbindung mit der Volksschule (vgl. Rudnick 1996, S. 198). So wurden in ganz Deutschland bis zum Ersten Weltkrieg zahlreiche neue Hilfsschulen gegründet, die außer von Hilfsschullehrern vor allem auch vom Staat Unterstützung erhielten, der in dieser neuen Institution ein „praktisches Sammelbecken“ für allen „Ballast“ sah, von dem die Volksschule nun befreit werden konnte (vgl. Ellger-Rüttgardt 1997, S. 250f.).

Vor dem Hintergrund der im ersten Kapitel beschriebenen Tatsachen allerdings erscheint es als logische Folge, dass der Zweck und Nutzen der Hilfsschule zu Beginn der faschistischen Ära stark bezweifelt wurde. Aus welchem Grund sollte man ein Schulwesen aufrecht erhalten, dass entgegen aller rassen- und erbhygienischen Ziele schwache oder behinderte Kinder unterstützt und fördert und für das sogar mehr finanzielle Mittel benötigt wurden als für die „normale“ Volksschule, in der die für den Staat wesentlich „wertvolleren“ und leistungsstärkeren Nachkommen unterrichtet wurden? Dadurch ging die Zahl der Hilfsschulen bis ca. 1935 zunächst rapide zurück.

Die Sonderpädagogen aber schafften es letztendlich, der Hilfsschule gleich mehrere neue Bedeutungen zuzuschreiben, die mit dem nationalsozialistischen System vereinbar waren. Neue Legitimation erlangte die Hilfsschule somit als

- Sammelbecken für „erbkranke“ Schüler (volksbiologische Aufgabe)
- Befreiung der Volksschule von unnötigem „Ballast“
- Ökonomische und militärische Brauchbarmachung der noch Bildungsfähigen (erzieherische Aufgabe)
- Vorarbeit für Sterilisation und Euthanasie.

In den ersten beiden Punkten unterschied sich diese scheinbar neue Funktion der Hilfsschule wenig von der zu Zeiten des Kaiserreichs. Durch die Einführung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ 1933 kam der rassenhygienischen Aufgabe der Schule allerdings besondere Bedeutung zu, da nun die Aussonderung angeblich „erbkranker“ Kinder gesetzlich festgelegt war.

Die sogenannte „Brauchbarmachung“ der Hilfsschüler, d.h. die Ausnutzung ihrer Leistungsfähigkeit für die Ziele des Staates, soweit dies möglich war, wurde vor allem seit 1936 thematisiert, als durch den Bedarf an Soldaten und die zu Beginn des Dritten Reiches propagierte Vertreibung der Frauen aus der Arbeitswelt ein allgemeiner Arbeitskräftemangel entstanden war. Durch neue „Richtlinien für Erziehung und Unterricht“ und die „Allgemeine Anordnung über die Hilfsschulen in Preußen“ versuchte man 1938 die Qualifizierung der „noch nützlichen“ Hilfsschüler sicherzustellen. Diese erneute Anhebung des Leistungsniveaus wurde von den Lehrern wieder sehr begrüßt, hatte sie doch einen Prestigegewinn zur Folge, der die Hilfsschule von einigen Vorurteilen befreite (ebd., S. 252f.; Rudnick 1996, S. 200). Dass diese Vorurteile wenige Jahre zuvor zur Genüge vorherrschten, zeigt folgender Ausschnitt aus dem Artikel „Wege zur erbbiologischen Erfassung und Bewertung des schwachsinnigen Schulkindes“ von Gotthold Deile aus der Zeitschrift „Die Hilfsschule“ von 1934:

„Dann muss endlich einmal sowohl jedem Arzt wie Erzieher klar sein, daß die Hilfsschule weder ein Irrenhaus noch eine Idiotenanstalt ist. Deshalb dürfen die hilfsschulunfähigen Kinder nicht in den unteren Klassen schmarotzen und das Ansehen belasten, sondern sie müssen in einem Kindergarten oder Hort bewahrt und zu einfachsten und primitivsten Arbeitsverrichtungen erzogen werden.“ (zit. n. Deile 1934, S.13)

Obwohl die Hilfsschulen Ende der 30er Jahre mehr Anerkennung genossen, litten sie weiterhin unter finanziellem Notstand, der sich in dürftiger materieller Ausstattung, zu kleinen Räumen, zu großen Klassen, alten Gebäuden und wenig qualifiziertem Personal äußerte. Denn obgleich die Notwendigkeit dieser Schulen nicht mehr angefochten wurde, galten sie und ihre Schüler immer noch als wenig bedeutend, da ihr Nutzen für das Vaterland stark eingeschränkt war. Mehr finanzielle Unterstützung als unbedingt notwendig hielt man deshalb für Verschwendung (Eller-Rüttgardt 1988, S.134).

[...]

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Sonderpädagogik im Dritten Reich. Der Umgang mit Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus und heute
Hochschule
Universität zu Köln
Veranstaltung
Jugend im Dritten Reich II – Desiderate und Randgebiete der Forschung
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
28
Katalognummer
V90404
ISBN (eBook)
9783638029841
ISBN (Buch)
9783638928687
Dateigröße
508 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sonderpädagogik, Dritten, Reich, Umgang, Menschen, Behinderung, Nationalsozialismus, Jugend, Dritten, Reich, Desiderate, Randgebiete, Forschung
Arbeit zitieren
Diplom-Heilpädagogin Christina Stutzkowsky (Autor:in), 2003, Sonderpädagogik im Dritten Reich. Der Umgang mit Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus und heute, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90404

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