Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis iii
Literaturverzeichnis iv
A Einleitung 1
B Hauptteil: Die Vertragsfreiheit 3
1. Einordnung der Vertragsfreiheit in das nationale Rechtswesen 4
1.1. Nationale Rechtsordnung 4
1.2. Privatautonomie 5
1.3. Vertrag 5
2. Historische Entwicklung der Vertragsfreiheit 7
2.1. Antike 7
2.2. (Hoch-) Mittelalter 7
2.3. 19 Jahrhundert 9
2.4. 20 Jahrhundert 9
2.5. Gegenwart 10
3. Komponenten der Vertragsfreiheit 11
3.1. Abschlussfreiheit 12
3.1.1. Dogmatik 12
3.1.2. Schranken 13
a) Abschlussverbote 13
b) Abschlussgebote 14
3.1.3. Aufhebungsfreiheit 16
3.2. Die Gestaltungsfreiheit 18
3.2.1. Die Inhaltsfreiheit 18
a ) Dogmatik 18
b ) Schranken 19
3.2.2. Formfreiheit 20
a ) Dogmatik 20
b ) Schranken 22
C Schluss 24
4. Zusammenfassung 24
5. Ausblick 24
iii
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Allg. Allgemein Art. Artikel BGB Bürgerliches Gesetzbuch EnWG Energiewirtschaftsgesetz EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung HausratsVO Hausratsverordnung JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz PBefG Personenbeförderungsgesetz S. Satz Vgl. Vergleiche z.B. zum Beispiel
iv
Literaturverzeichnis
Barta,
Heinz, Vertragsfreiheit, Stand: 19. Feb. 2002,
Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 29. Auflage, 2003. (zit.: Brox)
Cornils, Matthias, Vertragsfreiheit und kartellrechtlicher Kontrahierungszwang, 2001.
(zit.: Cornils)
Der große Duden, Rechtschreibung, Bibliographisches Institut AG Mannheim, 14. Aufl., 1958, S. 356. (zit.: Duden)
Habersack, Mathias, Vertragsfreiheit und Drittinteressen, Diss.jur., 1992.
(zit.: Habersack)
Heinemann,
Ingo, www.AGPF.de, Infos über Sekten, Kulte und den Psychomarkt,
Jauernig, Othmar, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. neubearb. Auflage, 2004.
(zit.: Jauernig)
Rebmann/Rixecker/ Münchner Kommentare Säcker, Band 2 a., §§ 241 – 432, Schuldrecht Allg. Teil, 4. Auflage, 2003
(zit.: Münchner Kommentare)
Zerres, Thomas, Bürgerliches Recht, 4. Auflage, 2003. (zit.: Zerres)
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG ,
1
A. Einleitung
Freiheit – jeder möchte frei sein.
Frei sein zu sagen, was auf der Seele liegt. Frei sein zu gehen, wohin man möchte. Frei sein zu glauben, was gefällt. Frei sein zu tun, was beliebt. Würde man versuchen, jemandem diese Freiheiten abzusprechen, so stöße man unverzüglich auf erheblichen Widerstand. Schließlich möchte sich niemand in seinen empfundenen Freiheiten beschneiden lassen.
„In meine Wohnung lasse ich keine Studenten oder Homosexuelle als Mieter einziehen!“ oder „In meiner Firma stelle ich nur hübsche Frauen unter dreißig ein!“.
Solch ein Verhalten könnte per Gesetz bald verboten werden und der Vergangenheit angehören. Derzeit bieten derartige Einstellungen reichlich Zündstoff für Diskussionen um das Antidiskriminierungsgesetz, welches erstmals im Jahre 2001 im Bundestag thematisiert wurde und aktuell, in mehrfach überarbeiteter Form, kurz vor der Verabschiedung steht. Hintergrund dieses Gesetzentwurfes liegt in der Durchsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, die in den Bereichen der Beschäftigung und des Berufes zum Schutz vor Diskriminierung hinsichtlich der Merkmale Rasse und ethnische Herkunft verpflichtet. Die Rot/ Grüne Koalition möchte im Zuge der Durchsetzung dieser Richtlinie das Merkmalspektrum auf die weiteren Gebiete der Religion und Weltanschauung, der Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität sowie des Geschlechts ausweiten. 1 Übertretungen dieses Gesetzes könnten dabei die Möglichkeit einer Schadensersatzklage nach sich ziehen.
Wird ein Unternehmer künftig jedes Vorstellungsgespräch mit dem Gedanken einer eventuell folgenden Schadensersatzklage führen und nicht vollkommen autonom aussuchen können, wen er einstellt?
Das so oft gehörte Lied der Vertragsfreiheit würde etwas leiser spielen. Ist man denn letztendlich wirklich so frei, selbst zu entscheiden, mit wem man
1
Änderungen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung Europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien, Stand: 08. 04. 2005.
2
bestimmte Verträge eingeht, wie man glaubt? Es besteht doch der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Doch was versteht man überhaupt unter genannter Vertragsfreiheit?
Um eine Antwort auf diese Frage finden zu können, beleuchtet die vorliegende Arbeit das Wesen der „Vertragsfreiheit“. Gegenstand soll dabei in erster Linie ein allgemeiner Einblick in die Vertragsfreiheit mit Konzentration auf das BGB- Schuldrecht sein. Die Arbeit setzt sich aus drei Elementen zusammen: Begonnen wird mit der Eingliederung der Vertragsfreiheit in das nationale Rechtswesen, wobei zunächst die nationale Rechtsordnung, gefolgt von der Privatautonomie, und später dem Vertrag dargestellt wird. Im Anschluss daran wird die historische Entwicklung der Vertragsfreiheit anhand einer Zeitreihe, die mit dem Antiken Rom einsetzt, über das Hochmittelalter, 19. Jahrhundert und 20. Jahrhundert bis hin zur Gegenwart langt, aufgezeigt. Der dritte Teil der
Arbeit legt seinen Schwerpunkt auf die einzelnen Komponenten der Vertragsfreiheit, die jeweils in ihrer Dogmatik sowie in ihren Grenzen im nationalen Recht nach hierarchischer Anordnung erläutert werden. Abschließend wird in Form einer Zusammenfassung ein Überblick der Thematik verschafft, bevor letztendlich ein Ausblick die Arbeit beschließt.
3
B. Hauptteil: Die Vertragsfreiheit
Im Folgenden wird zunächst das Wesen der Vertragsfreiheit und dessen Einbettung in die deutsche Rechtsordnung verdeutlicht. Anschließend wird im Rahmen eines geschichtlichen Rückblickes die Entstehung und Entwicklung der Vertragsfreiheit bis dato erörtert, bevor abschließend auf die Ausprägungen der einzelnen Freiheiten eingegangen wird und diese anhand von Fallbeispielen erklärt werden.
Um zu erläutern, was die Vertragsfreiheit beinhaltet, seien zunächst die allgemeinen Definitionen der Begriffe des „Vertrags“ und der „Freiheit“ genannt:
„Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geäußerte Übereinstimmung von Willen über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges.“ 2
„Freiheit bezeichnet das Fehlen von Zwängen. Freiheit bezeichnet auch die Möglichkeit, unter mehreren Optionen wählen zu können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Freiheiten sind die konkreten Möglichkeiten einer konkreten Person in einem konkreten Fall entsprechend der konkreten äußeren Umstände.“ 3
Die Vertragsfreiheit stellt ergo die Grundlage dar, zwanglos durch Willenserklärung rechtliche Erfolge herbeiführen zu können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
3 Zerres (2003), S. 108.
4
1. Einordnung der Vertragsfreiheit in das nationale
Rechtswesen
Um die Vertragsfreiheit und ihre Stellung im deutschen Recht erfassen zu können, wird sie im folgenden Abschnitt pyramidenförmig, begonnen bei dem Sockel der nationalen Rechtsordnung, erklärt werden. Über das Prinzip der Privatautonomie führend werden im Anschluss ihre Zusammenhänge bis hin zum Vertrag dargestellt.
1.1. Nationale Rechtsordnung
Die deutsche Rechtsordnung gliedert sich in die beiden Bereiche öffentliches Recht und Privatrecht. 4
Im öffentlichen Recht herrscht das Prinzip der Über-Unterordnung. Es regelt die Verhältnisse zwischen dem Staat (übergeordnet) und den natürlichen/ juristischen Personen (untergeordnet). Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts sind dabei beispielsweise das Verwaltungsrecht oder das Sozialrecht.
Das Privatrecht beschäftigt sich dagegen nach dem Prinzip der Gleichordnung mit den Verhältnissen von natürlichen und juristischen Personen untereinander. Es gliedert sich in die folgenden Rechtsgebiete: Bürgerliches Recht (z.B. Schuldrecht und Sachenrecht), Nebengesetze zum BGB
(z.B. Haftpflichtgesetze und Produkthaftungsgesetz) und Sonderprivatrechte (z.B. Handels-recht und Arbeitsrecht).
5
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht besteht darin, dass Erstes zwingendes Recht (unabänderbar) und Zweites dispositives (abänderbares) Recht darstellt.
Der zentrale Gesetzestext des Bürgerlichen Rechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch.
5 Vgl. Zerres (2003), S. 6.
Arbeit zitieren:
Thomas Schmidtchen, 2005, Vertragsfreiheit, München, GRIN Verlag GmbH
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