Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät III
Institut für Asien- und Afrikawissenschaften
Seminar für Afrikawissenschaften
Magisterarbeit
Organisation und Selbstdarstellung von Afrikanern in Berlin
Andrea Baumgartner-Ndiaye
Studiengang Afrikawissenschaften
Erstgutachterin
PD Dr. Füllberg-Stolberg
Zweitgutachterin
Dr. Silke Strickrodt
25. Januar 2007
1. Einleitung 2
2. Afrikaner in Berlin
6
2.1.
Unterschiedliche Geschichte West/Ost
7
2.2.
Demographische Situation 12
2.3.
Gesetzliche Rahmenbedingungen 16
3. Organisationsform Verein
18
3.1.
Das Vereinswesen in Deutschland 18
3.2.
Migrantenvereine 24
4. Vereine der afrikanischen Diaspora in Berlin
26
4.1.
Begriffsklärung 26
4.2.
Einblick in die Aktivitäten von Vereinen 29
4.3.
Empirische Untersuchung von zwei Vereinen 35
4.3.1.
Die Afrikanische Ökumenische Kirche e.V. 36
4.3.2.
Nzuko Umu Igbo Berlin und Brandenburg e.V. 48
5. Schluss 63
6. Anhang 65
7. Bibliographie 102
2
1. Einleitung
Im September 2006 war der senegalesische Präsident Abdoulaye Wade in Berlin.
Anlass war der ,,Wirtschaftstag Senegal", der die Wirtschaftsbeziehungen
zwischen Deutschland und dem Senegal verbessern sollte. Während dieses
Aufenthalts besuchte Wade auch eine Gedenktafel, die an die Berliner
Afrikakonferenz von 1884 erinnert, auf der Afrika unter den europäischen Mächten
aufgeteilt wurde. Der Verein Afrika-Forum e.V. gehört zu den Initiatoren dieser
Tafel, die am 26. Februar 2005 feierlich eingeweiht wurde. Deutsche Medien
nahmen keine Notiz vom Besuch des afrikanischen Staatsoberhaupts an der
Gedenktafel. Das deutsch-afrikanische Magazin Lo'Nam berichtete jedoch darüber
und erwähnte in diesem Zusammenhang die Forderung der ,,afrikanischen
Gemeinde"
1
nach einem weiteren Ort der Erinnerung, einem Denkmal für die
afrikanischen Opfer von Sklaverei und Kolonialismus.
Wer ist diese ,,afrikanische Gemeinde", die sich damals kaum wahrgenommen
in der Öffentlichkeit artikulierte? Bekannt sind Teile dieser Gemeinde vor allem
durch ihre kulturellen Aktivitäten bei Konzerten, auf Afrika-Festivals oder beim
Karneval der Kulturen. Einige Fernsehsender beschäftigen Moderatoren
afrikanischer Abstammung, um sich ein weltoffenes, multikulturelles Image zu
geben. Meist treten Afrikaner jedoch als Opfer von rassistischen Übergriffen
öffentlich in Erscheinung. Zurzeit leben in Berlin ungefähr 18000 Afrikaner. Sie
werden als ,,die" Afrikaner bezeichnet wie ,,die" Türken und ,,die" Polen. Dabei wird
völlig übersehen, dass es sich hier um Menschen aus 54 Ländern handelt,
Ländern, die sich voneinander oft stark unterscheiden. Aus diesem Grund besteht
,,die" afrikanische Gemeinde in Berlin auch aus unzähligen, kaum überschaubaren
kleinen Gemeinden. Und ebenso vielfältig sind auch ihre Organisationen. Ihre
Vereine sollen in dieser Arbeit näher betrachtet werden. Vereine gelten gemeinhin
als typisch deutsche Phänomene. Sie haben eine lange Geschichte und über die
Jahre wichtige Impulse in Politik und Gesellschaft gegeben. ,,Deutschland ist aus
Vereinen aufgebaut. Und deshalb gründen auch Afrikaner Vereine, wenn sie
1
Vgl. Kamara 2006 : 10-11.
3
etwas bewegen wollen." sagt Pastor Alimamy Sesay, selbst ein Initiator mehrerer
Vereine.
2
Den ersten Anstoß zur Erforschung dieses Themas gab der folgende Artikel in der
Jüdischen Korrespondenz
vom Juli/August 2005:
VertreterInnen von rund 25 Vereinen der afrikanischen Diaspora
gründeten am 28. Mai den Afrika-Rat Dachverband afrikanischer
Vereine und Initiativen in Berlin-Brandenburg e.V. Diese
Lobbyorganisation wird die gemeinsamen Interessen der afrikanischen
Diaspora vertreten und die Wahrnehmung von AfrikanerInnen und ihrer
Belange stärken und sich für die Vernetzung und den Austausch
innerhalb der afrikanischen Community in Berlin und Brandenburg
einsetzen. Die Beseitigung des spezifischen Rassismus gegenüber
AfrikanerInnen/Menschen afrikanischer Herkunft auf individueller,
struktureller und institutioneller Ebene und das (Selbst)-Empowerment
von Menschen afrikanischer Herkunft werden Schwerpunkte, um die
Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen (...) zu fördern. Mit dem
Afrika-Rat haben jetzt PolitikerInnen und Behörden in Berlin und
Brandenburg einen legitimen Ansprechpartner (...). Der JKV (Jüdischer
Kultur Verein, Anm. d. V.) gratuliert zu dieser großartigen und
erfolgreichen Initiative, die uns fern von Afrika lehrt, dass und wie bei
übereinstimmendem politischen Interesse der gemeinsame Wille
trennende Unterschiede abbauen kann.
3
Wenn man weiß, wie schwierig der Aufbau einer Lobbyorganisation ist, und
welche Hürden dabei zu überwinden sind, wird man neugierig auf Menschen und
Vereine, die so etwas geschafft haben. In dieser Arbeit soll deshalb untersucht
werden, in welchen Bereichen Vereine von Afrikanern tätig sind, wie sie sich
organisieren und auf welche Weise sie sich darstellen.
Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Zunächst werden die Rahmenbedingungen
erörtert, die für die Situation von Afrikanern in Berlin von Bedeutung sind. Im
Anschluss an eine historische Skizze des deutschen Vereinswesens werden
allgemein Funktion und Wirkungsweise eines Vereins erläutert. Migrantenvereine
sind der Schwerpunkt des nächsten Teils, der einerseits die
Entstehungsgeschichte dieser Vereine beschreibt und andererseits Kategorien
2
Gespräch mit A. Sesay am, Generalsekretär des Council of Christian Communities of an African
Approach in Europe (CCCAAE) und Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit des Rats
Afrikanischer Christen in Berlin und Brandenburg e.V. (RACiBB) am 20.10.06.
3
Jüdische Korrespondenz. Online.
4
von Vereinsaktivitäten vorstellt. Das vierte Kapitel befasst sich mit den Vereinen
der afrikanischen Diaspora. Hierzu wird zuerst der Begriff ,,afrikanische Diaspora"
erläutert und im Anschluss eine Übersicht über Aktivitäten mehrerer Vereine
gegeben. Als wichtigster Abschnitt dieses Kapitels folgt dann die empirische
Untersuchung der Vereine Afrikanische Ökumenische Kirche e.V. und Nzuko Umu
Igbo e.V.
In der Forschung wurden Organisation und Selbstdarstellung von Afrikanern in
Berlin bisher nicht behandelt. Die ehemalige Ausländerbeauftragte Barbara John
gab mehrere Broschüren über Afrikaner in Berlin heraus, die zwar für die spezielle
Fragestellung wenig Material enthalten, aber wertvolle Hintergrundinformationen
über das Thema allgemein bieten.
4
Fijalkowski und Gillmeister beschränken sich in ihrem Forschungsbericht über
,,Ausländervereine" in Berlin auf Türken, Italiener, Spanier, Ex-Jugoslawen, Polen,
Vietnamesen und Russland-Deutsche. Sie weisen jedoch allgemein auf die
Bedeutung der Forschung im Bereich ethnischer Minderheiten hin:
Recht marginal ist bisher (...) die Aufmerksamkeit für das Eigenleben
geblieben, das diese Zuwanderergruppen inmitten der
Aufnahmegesellschaft entwickelt haben und führen. Genau dies Recht
auf Eigenleben aber ist es(,) auf das sich die Dominanzkulturen der
Aufnahmegesellschaften im Verhältnis zu heterogenen Zuwanderern
umso bewusster und entschiedener auch einzustellen haben, je länger
diese ansässig geworden sind und je weniger sie einfach in der
Aufnahmegesellschaft durch Absorption verschwinden.
5
Dass zumindest das Interesse für ,,Afrikaner in Deutschland" in jüngster Zeit immer
größer wird, zeigen einige neuere Veröffentlichungen hauptsächlich aus dem
Bereich der Ethnologie. Sie behandeln teilweise jedoch nur die Zeit bis zum Ende
des Zweiten Weltkriegs.
6
Da es bei dem Thema der vorliegenden Arbeit ein großes Forschungsdefizit gibt,
bestand eine Hauptaufgabe in der Erschließung von Quellen. Diese setzen sich
4
Vgl. Müller 1993, Reed-Anderson 1995, Reed-Anderson 1997, Reed-Anderson 2000 .
5
Fijalkowski 1997 .
6
Bechhaus-Gerst u. Klein-Arendt 2004, Gabgue 2002, Humbolt 2006, Lentz 2000, Lentz 2002, Mc
Intyre 2004, Nolting 2002, Oguntoye 1986 .
5
aus schriftlichen und mündlichen Quellen zusammen, wobei die mündlichen eine
besonders große Bedeutung haben, weil schriftliche Quellen nur sehr begrenzt zur
Verfügung stehen. Die meisten Vereine verfügen nicht über eine Dokumentation
ihrer Arbeit.
Wichtige schriftliche Quellen waren Vereinssatzungen, Zeitungsartikel und das
Internet. Das zentrale Vereinsregister für Berlin im Amtsgericht Charlottenburg ist
offen zugänglich und inzwischen teilweise bereits im Internet einzusehen.
7
Bei den
Zeitschriften waren Lo'Nam und Ethnotrade besonders informativ. Für die
Beschreibung des Vereins Afrikanische Ökumenische Kirche wurden Artikel aus
folgenden Zeitungen benutzt: Berliner Sonntagsblatt, Berliner Zeitung, Jüdische
Korrespondenz,
Neues Deutschland und Taz. Einige Vereine stellen sich auch
ausführlich im Internet vor. Außerdem boten Websites wichtige
Hintergrundinformationen zu einzelnen Themen. Über die afrikanische Diaspora
war in den deutschen Printmedien wenig zu erfahren, dafür erwiesen sich
Internetportale wie z.B. afrika-start und cybernomads als sehr hilfreich.
Außerdem stehen zwei Interviews zur Verfügung. Das erste Interview wurde mit
Pfarrer Pierre Botembe geführt, dem Gründer und Leiter der Afrikanischen
Ökumenischen Kirche e.V.; das zweite mit George Ibeka, einem der Gründer der
Nzuko Umu Igbo e.V. Diese beiden Vereine wurden ausgewählt, weil Pfarrer
Botembe als Träger des Bundesverdienstkreuzes zu den angesehensten
Persönlichkeiten der afrikanischen Diaspora Berlins zählt und beide Vereine sich
durch ihre langjährige Existenz bereits gut etabliert haben. Eine direkte
Transkription der beiden Interviews befindet sich im Anhang.
8
Die Recherche der Quellen erwies sich als recht aufwändig. Zuerst standen
Gespräche mit Experten aus der ,,afrikanischen Community" im Mittelpunkt. Hier
erhielt ich die Namen von Vereinen und eventuellen Ansprechpartnern. Mehrere
Besuche des Vereinsregisters schlossen sich an. Die vom Berliner
Integrationsbeauftragten seit 1984 monatlich herausgegebene Informationsschrift
TOP ermöglichte es, sich einen guten historischen Überblick über die Aktivitäten
von Migranten in Berlin zu verschaffen. Als nützlich erwies sich auch der Besuch
von Veranstaltungen und Tagungen. Parallel dazu wurde im Internet und in
7
Auf die Problematik bei der Nutzung dieser Quelle verweise ich auf die ausführliche Erläuterung
in 3.1.
8
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Pfarrer Botembe und George Ibeka sehr herzlich für die
Interviews bedanken.
6
Printmedien recherchiert, das Programm von Afro Berlin TV gab darüber hinaus
Informationen über aktuelle Ereignisse in der afrikanischen Bevölkerung Berlins.
Vom Statistischen Landesamt erhielt ich die notwendigen Daten über die
afrikanische Bevölkerung in Berlin. Es erwies sich als sinnvoll, die Interviewpartner
vor dem Interviewtermin mehrmals in deren Räumen zu treffen. So konnte man
sich gegenseitig besser kennen lernen und auch die Rahmenbedingungen der
Vereine direkt in Augenschein nehmen.
2.
Afrikaner in Berlin
Wann die ersten Afrikaner erstmals Berliner Boden betraten, lässt sich nicht genau
feststellen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass bereits im späten 17. oder
frühen 18. Jahrhundert vereinzelt Menschen aus Afrika hierher kamen. Friedrich
Wilhelm von Brandenburg hatte um 1683 an der Westküste Afrikas im heutigen
Ghana die Festung Großfriedrichsburg errichtet, um sich am Handel mit Sklaven,
Gold, Elfenbein, Straußenfedern, Salz und Gummi zu beteiligen. Sein Sohn
Friedrich Wilhelm I. verkaufte die Festung jedoch wegen zu geringer Erträge 1717
für ,,7200 Dukaten und 12 Mohren" an die Holländer. Einige Zeit später wird der
Sohn Friedrich Wilhelms I., Friedrich II. (1744-1794), auf zwei Portraits in
Begleitung schwarzer Pagen dargestellt.
9
Ende des 19. Jahrhunderts wurden wieder Menschen aus Afrika nach Berlin
gebracht. Dieses Mal im Rahmen von Völkerschauen, die vordergründig
Verständnis für fremde Kulturen wecken sollten, tatsächlich aber nur die
Sensationslust der Berliner befriedigen sollten. Afrikaner aus den Kolonien kamen
außerdem zur Ausbildung nach Berlin, um später in der Verwaltung der Kolonie
tätig zu werden oder dort den christlichen Glauben zu verbreiten. Es gab aber
auch Afrikaner, die in Berlin blieben, um hier zu arbeiten. Während des
Nationalsozialismus wurden Afrikaner verschiedener Länder in
Konzentrationslager gebracht und verloren dort ihr Leben.
10
Andere konnten sich
retten, indem sie eine Statistenrolle in den Propagandafilmen der UFA
übernahmen. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen immer mehr Afrikaner als
Asylbewerber, als Vertragsarbeiter oder zu Ausbildungs- und Studienzwecken
9
Vgl. Müller 1993 : 5 ; van der Heyden 2001 .
10
Reed-Anderson 2000 : 70-71.
7
nach Deutschland. Im Folgenden soll diese Geschichte der Migration in der
2. Hälfte des 20. Jahrhunderts kurz dargestellt werden. Sie verlief im Westen und
Osten unterschiedlich.
2.1.
Unterschiedliche Geschichte West/Ost
Die Geschichte der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik
Deutschland begann 1955. Die durch das ,,Wirtschaftswunder" anfallenden
Aufgaben konnten von deutschen Arbeitern allein nicht mehr bewältigt werden.
Deshalb wurden Anwerbeverträge mit folgenden Ländern geschlossen: Italien
1955, Griechenland 1960, Spanien 1960, Türkei 1961, Marokko 1963, Portugal
1964, Tunesien 1965, Jugoslawien 1968.
In der ersten Zeit der Anwerbung war
der rechtmäßige Aufenthalt an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden. Die
Arbeiter waren in Wohnheimen (teilweise auf dem Firmengelände) untergebracht,
denn zunächst war nur an einen begrenzten Aufenthalt der Ausländer gedacht.
Dies konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da es wirtschaftlich nicht sinnvoll
war, immer wieder gut angelernte Arbeiter mit neuen, ungelernten auszutauschen
(,,Rotationsprinzip"). In der Zeit vom 1954 bis zum 1971 stieg die Zahl der
ausländischen Arbeiter aus den Anwerbeländern von 9 269 auf 1 852 100. Davon
waren 478 200 Jugoslawen, 452 700 Türken, 407 900 Italiener, 268 500 Griechen,
186 500 Spanier und 58 300 Portugiesen. Insgesamt waren im Jahr 1971
2 239 300 ausländische Arbeitnehmer aus den verschiedensten Ländern der Welt
in der Bundesrepublik tätig.
11
In der wirtschaftlichen Rezession 1973 wurde ein
Anwerbestopp verhängt. Aber trotzdem erhöhte sich die Zahl der Ausländer stetig,
da jetzt verstärkt Familienangehörige einreisten, aus Angst, dass dies bald nicht
mehr möglich sein würde. Aus den sog. ,,Gastarbeitern" wurden Immigranten, die
auf (längere) Dauer in der Bundesrepublik wohnen wollten. Das
Rückkehrförderungsgesetz von 1983, das Ausländer mit Zahlung von
Rückkehrhilfen zur Heimkehr bewegen sollte, hatte nicht den beabsichtigten
Erfolg. Meist kehrten nur diejenigen zurück, die es sowieso bereits geplant hatten.
Es wurde immer deutlicher, dass sich die Arbeitsmigranten sich auf Dauer im Land
einrichteten. Da es zwischen der deutschen Bevölkerung und den Einwanderern
11
Geiselberger 1972 : 15-17.
8
Misstrauen und Ablehnung gab und auch die Presse ein äußerst negatives Bild
von Ausländern zeichnete
12
, begannen engagierte Gruppen, sich um ein besseres
Zusammenleben zu bemühen, um den sozialen Frieden zu gewährleisten.
Kirchen und Menschenrechtsorganisationen versuchten mit Veranstaltungen und
Broschüren die Akzeptanz der Ausländer in der Gesellschaft zu verbessern. Sogar
die Arbeitgeber hatten bereits 1965 ihrer Besorgnis über die Gefahr der
Ausländerfeindlichkeit für die Wirtschaft Ausdruck verliehen: In der Broschüre Der
Arbeitgeber
heißt es:
Deshalb tut nichts mehr not (sic!) als eine sachkundige Aufklärung der
deutschen Bevölkerung über Tatbestände und Notwendigkeiten der
Ausländerarbeit, über Eigenart, Mentalität, Sorgen und Lebenssituation
der fremden Arbeiter, die bei uns tätig sind, aber auch Aufklärung der
Ausländer über das, was sie in der BRD erwartet und was man von
ihnen erwartet. Hier kann nicht genug getan werden, wenn verhindert
werden soll, dass zum Schaden unserer Wirtschaft eine
Ausländerfeindlichkeit aufkommt."
13
Die Gewerkschaften stellten ausländische Arbeitnehmer ab 1972 den deutschen
Arbeitern gleich; sie erhielten nach einer Änderung des Betriebsverfassungs-
gesetzes das aktive und passive Wahlrecht.
Im öffentlichen Diskurs verstand man unter Arbeitsmigranten hauptsächlich
diejenigen, die aus den Anwerbeländern stammen, d.h. in Bezug auf Afrika nur
Menschen aus dem Magreb (Tunesien und Marokko). Aus Afrika südlich der
Sahara kamen jedoch ebenfalls Zuwanderer, zum einen wegen Bürgerkriegen
oder sonstiger politischer Unruhen, die die Menschen zur Flucht trieben
14
. Zum
andern zu Studienzwecken oder wegen einer Berufsausbildung, verstärkt seit den
1960er Jahren, in denen viele afrikanische Staaten
15
unabhängig wurden.
Fachkräfte sollten mit dem Wissen aus westlichen Bildungseinrichtungen helfen,
die jungen Staaten aufzubauen. Einige Afrikaner heirateten jedoch Deutsche,
12
Eine Analyse von Presseberichten über Ausländer in Nordrhein-Westfalen von 1966-1969 ergab:
,,31% aller Berichte waren sexuelle oder kriminelle Sensationsartikel, 27% aller Berichte enthielten
negative Beurteilungen" (vgl. Geiselberger 1972 : 161).
13
Geiselberger 1972 : 162
14
Es wird für die Zeit ab 1945 von 60 Kriegen in Afrika ausgegangen. Vgl. Archiv der Universität
Hamburg. Online.
15
Z.B. Ghana 1957, Guinea 1958 und 18 Länder allein im Jahr 1960.
9
blieben nach Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in der
Bundesrepublik und konnten dann auch legal arbeiten.
Eine wichtige Rolle für die Akzeptanz von Afrikanern spielt seit Mitte der 80er
Jahre die Gruppe der ,,Afrodeutschen"
16
. Erstmals trat hier eine Gruppe an die
Öffentlichkeit, die gleichzeitig schwarz (Hautfarbe) und deutsch (Nationalität) war.
Der ghanaische Publizist Sam Nove, ,,Veteran-Aktivist der afrikanischen
Diaspora"
17
und Herausgeber des Adressbuches African-German Contacts stellt in
diesem Zusammenhang fest:
,,Durch ihre gezielten Bemühungen um einen ihnen gebührenden Platz
als schwarze Deutsche in einer mehrheitlich weißen Gesellschaft, tragen
die Afrodeutschen nach und nach zur Befestigung einer Black
Community bei, die weit über die Afrodeutsche Bewegung hinausgeht."
18
Die Vereine der Afrodeutschen Initiative Schwarze Deutsche (ISD) e.V. und
ADEFRA e.V. sind überregional vertreten.
Während sich in der Bundesrepublik Deutsche und Ausländer im Laufe der Zeit
zunehmend einander annäherten, verlief die Entwicklung in der DDR völlig
anders
19
.
Der größte Teil der Ausländer in der DDR nach 1945 kam aus der Sowjetunion.
Bereits 1951 wurde damit begonnen, Studenten aus dem "Ostblock, aus
sozialistisch orientierten Entwicklungsländern oder nationalen
Befreiungsbewegungen" in die DDR zu holen.
20
Ab 1960 wurden dann vermehrt
auch ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, vor allem aus ,,befreundeten
Ländern"
21
. In den 70er Jahren kamen auch Flüchtlinge aus ehemals sozialistisch
organisierten Ländern hinzu (z.B. Chile 1973), dazu auch Mitglieder der SWAPO
(Namibia) und des ANC (Südafrika). Aus Afrika wurden auf der Basis bilateraler
16
Der Begriff entstand auf Anregung der afroamerikanischen Schriftstellerin Audre Lorde und
wurde in dem Buch Farbe bekennen (Oguntoye 1986 ) für Menschen mit einem schwarzen und
einem weißen Elternteil geprägt.
17
Ethnotrade 03/12/04.
18
Nove 2004 .
19
Ich werde mich im Folgenden auf einen Bericht beziehen, der im Auftrag der
Integrationsbeauftragten des Bundes herausgegeben wurde: Müggenburg 1995 . Online.
20
Ibid.
21
Polen (1965/1971), Ungarn (1967/1973), Algerien (1974/1976), Kuba (1975/1978), Mosambik
(1979), Vietnam (1973/1980), Mongolei (1982), Angola (1985) sowie China (1986).
10
Abkommen auch gezielt Arbeiter in die DDR gelotst (Mosambik 1979, Angola
1985), um dem immer größer werdenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
Nach der amtlichen Statistik des Innenministeriums der ehemaligen DDR lebten
1989 folgende Ausländergruppen in der DDR (von den Menschen aus der
Sowjetunion abgesehen): 60.000 Vietnamesen und 52.000 Polen - mit 31 Prozent
bzw. 27 Prozent aller Ausländer die größten Gruppen -, 15.000 Mosambikaner,
13.000 Ungarn sowie 8.000 Kubaner. Darüber hinaus wurden 5.000 Bulgaren,
3.000 Tschechen und Slowaken, 2.000 Jugoslawen, jeweils 1.000 Angolaner und
Rumänen sowie einige Hundert Mongolen, Chinesen und Nord-Koreaner
gezählt.
22
Die Aufenthaltsgenehmigung variierte von Nationalität zu Nationalität:
Für Kubaner, Mosambikaner, Angolaner und zunächst auch die Vietnamesen war
die Aufenthaltsdauer auf vier Jahre befristet.
,,20 Prozent der "mocambiquanischen Werktätigen mit den besten
Leistungen und Qualifizierungs-Voraussetzungen" konnten jedoch um ein
weiteres bis zu fünf Jahren in der DDR bleiben - ab 1988 wurde die
Aufenthaltsdauer in 2-Jahres-Schritten auf maximal 10 Jahre verlängert".
23
Meist wohnten die Vertragsarbeitnehmer getrennt von der deutschen Bevölkerung
in Wohnheimen oder ,,Arbeiterhotels" innerhalb oder außerhalb des
Betriebsgeländes. Es wurde pro Person 5 Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
Das Leben in den Heimen wurde streng reglementiert und Freunde konnten nur
unter Beachtung strengster Formalitäten zu Besuch kommen. Grundsätzlich
wurden nur Verträge für unverheiratete Arbeiter abgeschlossen, an eine ,,zweite
Generation" dachte man nicht. Falls eine Frau schwanger wurde, konnte sie
zurückgeschickt werden, wie aus einem Jahresprotokoll mit Mosambik von 1981
hervorgeht: ,,... im Falle von Schwangerschaft bei mocambiquanischen
Werktätigen ... hat deren unverzügliche Rückführung ... zu erfolgen".
24
Der Kontakt
zu Deutschen war aus den gegebenen Umständen sehr begrenzt. Diese
Ausgrenzung war u.a. auch der Grund dafür, dass es Ende der 70er Jahre
vermehrt zu rassistischen Übergriffen kam. In den 80er Jahren begannen jedoch
deutsche (oppositionelle) Gruppen und Kirchenkreise dieser Diskriminierung
entgegenzutreten. 1987 wurde im Ökumenisch-Missionarischen Zentrum (ÖMZ) in
22
Vgl. Müggenburg 1995 .
23
Ibid.
24
Ibid.
11
Berlin-Friedrichshain eine Stelle zur Koordination der kirchlichen Ausländerarbeit
eingerichtet.
25
Am 1. November 1988 öffnete in Ostberlin das Kommunikationscafé
Cabana
, was der Rat des Stadtbezirks mit ,,äußerstem Missfallen" zur Kenntnis
nahm.
26
Die Gründung dieses Cafés wirkte sich über Berlin hinaus auch z.B. auf
die Situation in Dresden und Erfurt aus.
27
In der Wende- und Nachwendezeit
verschrieben sich diverse Vereine und Organisationen der Verbesserung der
Lebensverhältnisse von Ausländern.
28
Explizit für Afrikaner entstand 1990 die
Deutsch-Afrikanische Gesellschaft (DAFRIG) e.V. Sie wurde ,,von an Afrika und
der Integration hier lebender afrikanischer Bürger in Deutschland interessierten
Deutschen und Afrikanern gegründet."
29
30
Zusammenfassend kann man feststellen, dass im Westen und im Osten
Ausländer durch Anwerbeverträge ins Land geholt wurden. In die Bundesrepublik
kamen Afrikaner zum Studium, zur Ausbildung sowie als Asylbewerber, in die
DDR sowohl als Studenten als auch als Vertragsarbeiter. Der Aufenthalt war in
beiden Fällen geregelt durch Gesetze und Vorschriften, wobei die Anfangszeit in
der Bundesrepublik den Verhältnissen in der DDR ähnelte (Bindung des
Aufenthalts an einen bestimmten Arbeitsplatz, Unterbringung in Wohnheimen). Die
Wohnsituation in der Bundesrepublik änderte sich, als die Arbeitsmigranten auch
ihre Familien nachholten. Familienzusammenführung war in der DDR die
Ausnahme. Es wurden nur unverheiratete Arbeiter angeworben; wenn es zu einer
Schwangerschaft kam, was dies ein Ausweisungsgrund. Die Wohnheime in der
DDR lagen isoliert, die Ausländer waren gegenüber der Restbevölkerung
abgeschottet, was als Grund für rassistische Übergriffe gewertet werden kann. In
der Bundesrepublik hingegen wurde durch Aktivitäten der Kirchen und
Gewerkschaften die Akzeptanz der Ausländer verbessert. In der DDR begannen
25
Krüger 1991 : 5.
26
Müggenburg 1995 .
27
Krüger 1991 : 5.
28
Z.B. die AG Ausländerfragen (1989), die Initiative für Frieden und Menschenrechte (IFM) mit
regelmäßiger Beratungsarbeit für Ausländer (1989), die Projektgruppe S.U.S.I. (Solidarisch,
Unabhängig, Sozial, International), die in Kooperation von ausländischen und deutschen Künstlern
Kulturprojekte machte und die Vereinigung ausländischer Bürger in Deutschland (VABID) (1990).
(vgl. Krüger).
29
Krüger 1991 : 23.
30
In dieser Zeit entstanden auch die Deutsch-Asiatische Gesellschaft (DASIG) e.V., die Deutsch-
Koreanische Kulturgesellschaft e.V., die Deutsch-Chinesische Freundschaftsgesellschaft (DCF)
e.V. sowie die Deutsch-Vietnamesische Gesellschaft (vgl. Krüger 1991 : 25-29).
12
sozial engagierte Kreise erst in den 80er Jahren etwas für die Verbesserung von
Ausländern zu unternehmen. P. Botembe, Gründer der Afrikanischen
Ökumenischen Kirche und Kenner des Westens und der DDR, bringt es auf den
Punkt:
Die Bundesrepublik hatte Gastarbeiter, und alle dachten: Die gehen
wieder. Die DDR hatte ausländische Studenten, später ebenfalls
Gastarbeiter, und alle dachten: Die gehen wieder. Aber das Leben ist
anders: Man verliebt sich, heiratet, bekommt Kinder. Im Westen haben
sich die Menschen mit den Gastarbeitern arrangiert. Das hatten die
Leute im Osten nicht mitgekriegt. Sie dachten: Die gehen wieder, und
wir rücken an ihre Stelle.
31
2.2. Demographische
Situation
Wie viele Afrikaner leben nun zurzeit in Berlin? Die demographischen Angaben
des Statistischen Landesamts über Ausländer in Berlin können nur mit
Einschränkungen genutzt werden. Zum einen kann von einem (unbekannten)
Prozentsatz an Illegalen ausgegangen werden, da sich viele Menschen ohne
gültige Visa weiterhin in der Stadt aufhalten. Zum anderen haben inzwischen viele
Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und werden nicht mehr
als ,,Ausländer" geführt.
31
Matte 2000 : 13
13
Die Anzahl melderechtlich registrierter Ausländer am Ort der Hauptwohnung in
Berlin zeigt folgende Tabelle.
Ausländer darunter
aus
Stichtag
Insgesamt Afrika in
%
31.12.1991
355 356
10 381
2,9
31.12.1992
385 911
10 848
2,8
31.12.1993
406 637
11 160
2,7
31.12.1994
419 202
11 727
2,8
31.12.1995
435 698
12 303
2,8
31.12.1996
444 112
12 950
2,9
31.12.1997
440 247
13 611
3,1
31.12.1998
437 936
14 253
3,3
31.12.1999
437 777
15 016
3,4
31.12.2000
435 117
15 605
3,4
31.12.2001
440 346
16 211
3,7
31.12.2002
442 554
16 725
3,8
31.12.2003
444 027
17 025
3,8
31.12.2004
450 900
17 443
3,9
31.12.2005
460 555
17 612
3,8
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin
Diese Statistik weist nach, dass sich die Zahl der Ausländer und auch die Zahl der
Afrikaner - abgesehen von geringfügigen Schwankungen - ständig erhöht.
32
Ende
1991 waren 10381 Afrikaner in der Stadt gemeldet und Ende 2005 17612, das
entspricht einer Erhöhung des Ausländeranteils an der Gesamtbevölkerung von
2,9% (1991) auf 3,8% (2005).
32
Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von 1991 bis 2006, da 1991 erstmals eine
Einwohnerstatistik für Gesamtberlin erstellt wurde.
14
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Zahl der Einbürgerungen von
Afrikanern seit 1991:
Eingebürgerte Personen in Berlin
1)
seit 1991
Eingebürgerte Personen
darunter mit bisheriger afrikanischer Staatsangehörigkeit
Jahr
insgesamt
absolut
in % von insgesamt
1991
7 515
398
5,3
1992
9 743
594
6,1
1993
9 458
362
3,8
1994
9 903
292
2,9
1995
12 228
278
2,3
1996
10 268
216
2,1
1997
10 485
250
2,4
1998
12 045
206
1,7
1999
12 278
198
1,6
2000
1)
6 867
235
3,4
2001
6 273
227
3,6
2002
6 700
272
4,1
2003
6 626
382
5,8
2004
6 507
396
6,1
2005
7 097
536
7,6
1) Durch Artikel 3 § 1 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 wurde § 6 StAngRegG
aufgehoben. Damit entfallen die Anspruchseinbürgerungen von Aussiedlern ab 1. August 1999, wodurch ein Vergleich der
Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik ab 1999 mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich ist.
Das ab 1. Januar 2000 gültige Staatsangehörigkeitsgesetz regelt ferner durch § 4 Abs.3, dass Kinder nichtdeutscher Eltern
unter bestimmten Voraussetzungen mit der Geburt im Inland die deutsche Staatsanghörigkeit erwerben und somit kein
Einbürgerungsverfahren erforderlich ist.
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin
Von 1991 bis 2005 haben 4842 Afrikaner die deutsche Staatsbürgerschaft
angenommen und werden somit nicht mehr als Ausländer geführt.
15
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Herkunftsländer der Afrikaner in
Berlin:
Melderechtlich registrierte Ausländer am Ort der
Hauptwohnung in Berlin am 30. Juni 2006
Staatsangehörigkeit
(Gebiet)
Berlin
Staatsangehörigkeit
(Gebiet)
Berlin
AFRIKA
Madagaskar
96
Ägypten 1
815
Malawi
15
Algerien
906
Mali
67
Angola 1
118
Marokko 1
284
Äquatorialguinea
28
Mauretanien
25
Äthiopien
670
Mauritius
58
Benin
166
Mosambik
537
Botsuana
6
Namibia
29
Britisch Afrika
2
Niger
28
Burkina Faso
53
Nigeria 1
273
Burundi
33
Ruanda
34
Côte d'Ivoire
198
Sambia
55
Dschibuti
5
Sâo Tomé und Principe
8
Eritrea
73
Senegal
218
Gabun
19
Seychellen
15
Gambia
185
Sierra Leone
312
Ghana 1
901
Simbabwe
83
Guinea
367
Somalia
109
Guinea-Bissau
29
Südafrika
372
Kamerun 1
447
Sudan
449
Kap Verde
23
Swasiland
7
Kenia
643
Tansania, Vereinigte Republik
135
Komoren
2
Togo
223
Kongo, Dem. Republik
336
Tschad
25
Kongo, Republik
190
Tunesien 1
581
Lesotho
6
Uganda
145
Liberia
76
Zentralafrikanische Republik
10
Libysch-Arabische Dschamahirija
260
AFRIKA 17
750
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin
Vergleicht man die Zahlen für die einzelnen afrikanischen Länder südlich der
Sahara, so stellt man fest, dass der größte Teil der Migranten aus Ghana kommt
(1901), gefolgt von Kamerun (1447), Nigeria (1273), Angola (1118), Äthiopien
(670), Kenia (643), und Mosambik (537).
33
33
Bei diesen Zahlen ist der Stichtag der 30. Juni 2006.
16
Zusammenfassend kann man feststellen, dass aufgrund der Einbürgerung vieler
Menschen und der unbekannten Zahl von Illegalen die genaue Anzahl der
Afrikaner in Berlin nicht ermittelt werden kann. Es ist jedoch seit 1991 eine
Bevölkerungszunahme der melderechtlich registrierten Afrikaner von 10381 auf
17612 (am 31.12.2005) festzuhalten.
2.3. Gesetzliche
Rahmenbedingungen
34
Der Aufenthalt von Ausländern in Deutschland wird geregelt durch das
Zuwanderungsgesetz
, das seit dem 01.01.2005 in Kraft ist und im Folgenden in
groben Zügen erläutert werden soll. Vor der Einreise nach Deutschland muss der
Einwanderungswillige einen Visumsantrag in der deutschen Vertretung des
jeweiligen Landes stellen. Bei der Antragstellung wird geprüft, ob ein legaler
Grund für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Diese Gründe werden
unter ,,Zweck des Aufenthalts" genannt und umfassen z.B. den Aufenthalt zum
,,Zweck einer Ausbildung", worunter Studium, Sprachkurs und Schulbesuch
verstanden werden. In Ausnahmefällen kann - nach Zustimmung der
Arbeitsagentur - eine betriebliche Ausbildung ebenfalls als Grund akzeptiert
werden. Ein Aufenthalt zum ,,Zweck der Erwerbstätigkeit" kann ebenfalls nur nach
Zustimmung der Arbeitsagentur erteilt werden oder ,,wenn an der Beschäftigung
ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder
arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht". Auch bei einem Aufenthalt aus
familiären Gründen" ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Hierunter
fällt der Familiennachzug bzw. der Ehegattennachzug zu einem deutschen oder
einem ausländischen Ehepartner. Dieser muss aber jedoch einen gesicherten
Aufenthaltsstatus haben und seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln ohne
Inanspruchnahme von staatlichen Geldern bestreiten können. Da die
wirtschaftliche Lage in Deutschland zurzeit kaum ein flächendeckendes
,,arbeitsmarktpolitsches Interesse" an Zuwanderung hat, kommen auf diesem Weg
nur begrenzt Ausländer hierher. Studienzwecke und der Familiennachzug bleiben
so in der Regel die einzigen Möglichkeiten für die Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland. Wenn man nachweislich in seinem Land politisch verfolgt wird, kann
34
In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich auf die Internetseite des Bundesministeriums
der Justiz. Online.
17
man Asyl beantragen. Das entsprechende Verfahren wird im
Asylverfahrensgesetz geregelt.
Durch das Recht auf Asyl, das im Grundgesetz § 16a verankert ist, wird einem
Ausländer Asyl gewährt, sofern er in seiner Heimat politisch verfolgt wird. Gleich
bei der Einreise wird darüber entschieden, ob ein Antrag begründet oder als
unbegründet abzulehnen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Ausländer aus
einem ,,sicheren Drittstaat" eingereist ist. Als ,,sichere Drittstaaten" gelten alle
Staaten der Europäischen Union sowie diejenigen, die im Gesetz in einer
besonderen Liste aufgeführt sind. Die Zusammensetzung dieser Liste ist jedoch
stetigen Veränderungen unterworfen. In der mir vorliegenden Fassung des
Gesetzes beinhaltet die Liste folgende Staaten: Bulgarien, Ghana, Polen,
Rumänien, Senegal, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn.
Das Asylverfahrensgesetz schreibt die einzelnen Schritte bei der Durchführung
vor. In 90 Paragraphen wird der Aufenthalt des Asylbewerbers bis hin zu seiner
Anerkennung (oder Ablehnung) geregelt. Die zentralen Vorschriften fordern die
örtliche Bindung des Asylbewerbers an den Aufenthaltsort und ein Arbeitsverbot.
Asylbewerber haben nicht das Recht, den Landkreis, dem sie in diesem Verfahren
zugewiesen werden, ohne Genehmigung zu verlassen (,,Residenzpflicht").
Genehmigungen werden nur in dringenden Fällen erteilt (z.B. zur Wahrnehmung
eines Termins im Zusammenhang mit dem Asylverfahren). Die Unterbringung
erfolgt in Mehrbettzimmern in Gemeinschaftseinrichtungen. Es besteht ein
generelles Arbeitsverbot, finanzielle Hilfen werden zum größten Teil in Form von
Wertmarken gewährt, die nur in bestimmten Geschäften eingelöst werden können.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland fast ausschließlich auf dem Weg der Ausbildung, der
Familienzusammenführung oder eines Antrags auf Asyl erreicht werden kann. In
allen Fällen - vielleicht mit Ausnahme des Falls der der
Familienzusammenführung - ist eine langfristige Lebensplanung für
Neuzuwanderer in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich, denn mit dem
Wegfall des Aufenthaltszweckes (z.B. bei Studienabschluss) endet auch die
Aufenthaltserlaubnis. Ein großer Teil der Migranten und somit auch der Afri-
kaner hat inzwischen einen mehr oder weniger gesicherten Aufenthaltsstatus.
18
Einen völlig gesicherten Status hat jedoch nur derjenige, der die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Rest Unsicherheit bleibt immer, vor allem in
wirtschaftlichen Krisenzeiten, bestehen, da der Verlust des Arbeitsplatzes im
Extremfall auch den Aufenthaltsstatus gefährden kann.
Eine Möglichkeit, diesem Gefühl der Unsicherheit entgegenzuwirken, besteht für
viele Migranten darin, sich in Vereinen zu organisieren. Sie nutzen hierbei eine
Organisationsform, die in Deutschland Tradition besitzt und die im Folgenden
näher erläutert werden soll.
3. Organisationsform
Verein
3.1.
Das Vereinswesen in Deutschland
35
Das Vereinswesen in Deutschland kann auf eine lange Geschichte zurückblicken.
Bereits im 17. Jahrhundert entstanden in Hamburg Vereinigungen von Menschen,
die sich für Literatur, Kunst und Wissenschaft interessierten. In der Zeit der
Aufklärung war das Interesse an Bildung bei immer größeren Bevölkerungsteilen
gestiegen. So entstanden z.B. 1643 das Collegium Medicum und 1690 eine Kunst-
Rechnungs-liebende Societät, die sich später in Gesellschaft zur Verbreitung der
Mathematischen Wissenschaft in Hamburg umbenannte. Im 18. Jahrhundert
waren es vor allem die Lesegesellschaften, in denen sich wie 1787 in Bonn
sowohl Angehörige des Adels, der Intelligenz und des gehobenen Bürgertums
vereinigten. Die Lesegesellschaft von 1787 in Bonn nannte in ihrer Satzung als
ihren Zweck folgendes:
Das gemeinsame Streben gebildeter Männer, aus den engen Schranken
des eigenen Bewusstseins herauszutreten und sich in geistiger Weise
an dem mannigfaltigen Leben der Völker zu beteiligen, durch Lektüre
und mündlichen Austausch von Ideen, um mit der einer neuen Bildung
rastlos entgegeneilenden Zeit nach Kräften fortzuschreiten
36
.
Dass sich jedoch nicht nur Männer in Vereinen organisierten, zeigt der 1813
gegründete erste Hamburger Frauenverein. Vereine, die Einfluss auf das
35
Ich beziehe mich im Folgenden hauptsächlich auf Dann 1993.
36
Dann 1993 : 127.
19
wirtschaftliche Leben in Deutschland nahmen, waren u.a. der 1819 gegründete
Deutsche Handels- und Gewerbsverein
sowie der 1825 entstandene und noch
heute für seine Literaturpreise bekannte Börsenverein des deutschen
Buchhandels
.
In den 1840er Jahren kam der Durchbruch für das moderne Vereinswesen in
Deutschland. Durch die fortschreitende Industrialisierung veränderte sich die
Gesellschaft grundlegend und der Verein, damals ,,Assoziation" genannt, wurde
als eine Möglichkeit zur Lösung der neu entstandenen gesellschaftlichen
Probleme gesehen. 1844 rief sogar der preußische König zur Gründung eines
Vereins zum Wohle der arbeitenden Klasse auf. Nach der gescheiterten
Revolution von 1848 begann die Entwicklung des Vereins zu einem Medium der
politischen Willensbildung und Partizipation. Es gab Vereine, die beträchtlichen
Einfluss auf die Entwicklung der politischen Verhältnisse ausübten. Der 1859
gegründete Deutsche Nationalverein führte zur Gründung zweier Parteien: der
Deutsche(n) Fortschrittspartei (1861) und der Nationalliberale(n) Partei (1867).
Der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein, der 1864 von Ferdinand Lassalle ins
Leben gerufen wurde, bildete nach der Vereinigung mit der Sozialdemokratischen
Arbeiterpartei 1875 die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands, die sich im
Herbst 1890 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands umbenannte. Um die
soziale Situation der Fabrikarbeiter und der Landbevölkerung zu verbessern,
entstanden auch karitative Vereine, die als Vorläufer der heutigen
Wohlfahrtsverbände zu betrachten sind. Dazu kamen Sparvereine und
Darlehenskassen, Einkaufs- und Verkaufsorganisationen. Letztere wurden von
Angehörigen der bürgerlichen Mittelschicht gegründet, um der drohenden
Politisierung und Radikalisierung der Arbeiterschaft entgegenzutreten.
37
Auch viele Frauen waren zu dieser Zeit in Vereinen organisiert, die sich sowohl
politisch engagierten als auch um soziale Fürsorge kümmerten. 1865 wurde von
Luise Otto-Peters der Allgemeine Deutsche Frauenverein gegründet, der
verschiedene Initiativen aus ganz Deutschland vereinte.
37
Daum 1998 : 18.
20
Die Zeit nach der Gründung des Deutschen Reichs 1870/71 war gekennzeichnet
durch die Entstehung zentraler Interessenverbände auf wirtschaftlicher, sozialer
und politischer Ebene. So entstanden 1876 der Zentralverband Deutscher
Industrieller
und 1895 der Bund der Industriellen. Die Gewerkschaften teilten sich
je nach politischer Ausrichtung in sozialistische, katholische und liberale
Organisationen auf. Karitative Vereine schlossen sich zu großen Dachverbänden
zusammen, wie z.B. den 1897 gegründeten Deutsche(n) Caritasverband.
Politische Agitationsvereine wie die Kolonialgesellschaft und der Verein für das
Deutschtum im Ausland
wiesen auf den aufkommenden Nationalismus in
Deutschland hin.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle demokratischen Organisationen
und Vereine verboten oder gleichgeschaltet. Sie wurden in ,,Reichsbünden"
zusammengefasst (z. B. im Reichsbund der Kleingärtner oder im Reichsbund der
Philatelisten). 1933 wurde die Nationalsozialistische Wohlfahrt e.V. geschaffen
und ersetzte die bisher existierende Vielfalt an wohltätigen Organisationen. Nach
1949 nahmen die Vereine und Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik
Deutschland ihre Tätigkeit wieder auf, während in der DDR unter anderen
Vorzeichen erneut eine Gleichschaltung stattfand.
38
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Geschichte des Vereinswesens
in Deutschland das breite Spektrum an Personen, Inhalten und Funktionen
deutlich macht, das die Organisationsform ,,Verein" umfasst. Zu Beginn waren es
die oberen gesellschaftlichen Schichten, der Adel und das höhere Bürgertum, die
sich hauptsächlich zur Förderung ihrer eigenen Bildungsinteressen
zusammenschlossen. Parallel zur gesellschaftlichen Entwicklung hin zum
modernen demokratischen Staatswesen weitete sich auch die Mitgliederschaft der
Vereine auf die Angehörigen aller gesellschaftlichen Schichten aus. Vereine
entstanden in allen gesellschaftlichen Bereichen, wobei besonders von den
politisch und wirtschaftlich orientierten Vereinen starke Impulse zur Veränderung
ausgingen. Die totalitären Regime unterbanden die Tätigkeit der Vereine oder
machten sie durch Gleichschaltung zu Handlangern ihrer politischen Interessen.
38
Ibid.: 22.
21
Aber was versteht man heute unter einem Verein und welche Funktionen erfüllt
er?
Das Spektrum der heute existierenden Vereine zu erforschen, ist bisher nur in
wenigen Forschungsarbeiten in Angriff genommen worden.
39
Dabei hatte Max
Weber bereits 1910 auf dem ersten deutschen Soziologentag auf die große
Bedeutung des Vereinswesens hingewiesen. Seine Erforschung sah er als
wichtige Aufgabe der Soziologie. Er stellte fest,
... dass es eine fundamentale Aufgabe einer jeden Gesellschaft für
Soziologie ist, diejenigen Gebilde zum Gegenstand ihrer Arbeiten zu
machen, welche man konventionell als ,,gesellschaftliche" bezeichnet,
d.h. alles das, was zwischen den politisch organisierten oder
anerkannten Gewalten Staat, Gemeinde und offizielle Kirche auf der
einen Seite und der naturgewachsenen Gemeinschaft der Familie auf
der anderen Seite in der Mitte liegt.
40
.
Die juristische Sicht auf das Gebilde ,,Verein" gibt das Rechtswörterbuch. Unter
Zivilrecht/BGB Allgemeiner Teil kann man folgende Definition finden:
Ein Verein iSd §§ 21 ff. BGB ist ein auf Dauer angelegter
Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines
gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung (Vorstand und
Mitgliederversammlung als Organe), der einen Gesamtnamen führt,
nach außen als Einheit auftritt und in seinem Bestand vom
Mitgliederwechsel unabhängig ist.
41
Aus dieser Definition geht hervor, dass sich der Verein durch seine auf Dauer
angelegte Tätigkeit gegenüber ad hoc-Vereinigungen, wie z.B. Arbeitsgruppen
und Projekten, abgrenzt. Die körperschaftliche Verfassung garantiert eine gewisse
Sicherheit für die Funktionsfähigkeit eines Vereins. Durch die Kontrollfunktion der
Mitgliederversammlung kann keine Person zum ,,Alleinherrscher" eines Vereins
werden (obwohl natürlich Lobbybildung trotzdem die Geschicke in eine bestimmte
Richtung führen kann). Auch macht seine Struktur als Körperschaft den Verein
unabhängig vom Wechsel der Mitglieder und ermöglicht so Kontinuität in der
39
Z.B. Best 1993, Zimmer 1996 .
40
Weber 1924 zit. in Zimmer 1996 : 61-62.
41
Vgl. Becker. 2005. Online.
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