A. Einleitung Der Mensch als soziales Wesen muss mit seinen Mitmenschen interagieren, um soziale Strukturen aufzubauen, zu verändern und zu erhalten. 1 Doch überall dort, wo kommuniziert wird, verbal oder nonverbal 2 , läuft das Individuum auch Gefahr, missverstanden zu werden - ein Konflikt bahnt sich an. 3 Der Verlauf eines Konflikts ist individuell abhängig von den Konfliktpartnern und der Umgebung in, welcher er entsteht. Manche Probleme lösen sich auf oder werden zugunsten einer Konfliktpartei gelöst, eventuell besteht auch die Möglichkeit, dem Konflikt aus dem Wege zu gehen. Ein Konfliktverlauf scheint dem ersten Anschein nach beliebig variabel und unvorhersehbar. 4 Problematisch wird es für die Konfliktparteien, wenn das Entstehungsumfeld eines zwischenmenschlichen Problems eine Einigung zwingend notwendig macht. Dies ist zum Beispiel am Arbeitsplatz der Fall. Es ist nicht praktikabel und keine Alternative bei aufkommenden Problemen mit Kollegen oder Vorgesetzten den Arbeitsplatz zu kündigen. Der Konflikt bedarf einer zukunftsorientierten Lösung.
Die Zunahme der Zivilgerichtsverfahren zur Lösung von Konflikten zeigt den Bedarf von Dritten bei der Konfliktlösung. Eine Alternative in der Unterstützung zur Konfliktlösung, bei der beide Parteien ein akzeptables Ergebnis ohne Richterspruch erzielen, bietet die Mediation. Die Entlastung der Gerichte war in der jüngsten Vergangenheit die zugrunde liegende Motivation bei der Wiederentdeckung 5 dieser jahrtausendealten Form des Konfliktmanagements. 6
1 Schimank, Uwe: Handeln und Strukturen, München 2002. Im Folgenden zitiert als: Schimank. Vgl. Kempf, Eberhard: Der Psychologe als Mediator, in: Mediation, Weinheim 2001. Im Folgenden zitiert als: Kempf, hier S.549.
2 Auch jedes Verhalten zwischen zwei Menschen stellt eine Kommunikation da, siehe hierzu Kempf, S.549.
3 Kommunikation ist ursächlich an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Konflikts beteiligt. Vgl. Kempf, S548.
4 Konflikte unterliegen bestimmten Mechanismen welche den Konfliktverlauf maßgeblich bestimmen, siehe hierzu Glasl, Friedrich: Konfliktmanagement, in: Auhagen, Ann Elisabeth und Bierhoff, Hans- Werner: Angewandte Sozialpsychologie, Berlin 2003. Im Folgenden zitiert als: Glasl, hier S.127. 5 Montana, Dr. Leo und Kals, Dr. PD Elisabeth: Mediation, Weinheim 2001. Im Folgenden zitiert als: Montana, hier S.1.
6 Poser, Märle und Schlüter, Wilfried: Mediation für Pflege- und Gesundheitsberufe, Bern 2005. Im Folgenden zitiert als: Poser, hier S19, vgl. Hehn, Marcus: Entwicklung und Stand der Mediation – ein
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Diese Arbeit wird von der Fragestellung begleitet, wann sich Mediation als Konfliktlösungsverfahren eignet, und was sie von anderen Verfahren unterscheidet. Insbesondere soll die Anwendung im Gesundheitswesen debattiert werden. Auch wenn in einigen Bereichen 7 die Mediation in den letzten Jahren einen regelrechten Aufschwung erlebt hat, bleibt zu klären, warum im interaktionsintensiven Dienstleistungssektor Gesundheitswesen Konflikte bisher nur geringfügig mit Hilfe von Mediatoren gelöst wurden. 8
Im Folgenden wird die Mediation als Vermittlung durch Dritte in ihrer Methodik vorgestellt. Ein historischer Überblick zeigt die Ursprünge und Entwicklungen dieser Moderationstechnik zu heutigen Anwendungsfeldern auf. Im darauffolgenden Abschnitt werden, mit einem Exkurs in die Konflikttheorie, ausgewählte sozialpsychologische Aspekte der Mediation vorgestellt. Dass sich die Mediation auch im Gesundheitswesen zur kreativen Konfliktlösung anbietet, wird im dritten Abschnitt erläutert. Dieses Anwendungsfeld umspannt eine Fülle von Interaktionsebenen. Organisations-, Rollen- und Teamkonflikte, sowie Konflikte zwischen Arzt und Patient werden beschrieben, um anschließend die Chancen und die Einwände gegen die Mediation darzulegen. Ein dokumentiertes Beispiel des mediativen Verfahrens wird mit einem krankenhausinternen Konflikt auf der Chefarztebene gegeben. Da dem Leser, neben dem Einblick in diese erfolgversprechende Form des Konfliktmanagements, auch die Gelegenheit gegeben werden soll, sich weitergehend mit diesem Themenfeld zu befassen, werden abschließend die Aus- und Weiterbildungsadressen zum Mediator aufgelistet.
1. Das Konfliktlösungsmodell der Mediation
Die Vermittlung in Konfliktsituationen durch einen neutralen, von den Konfliktparteien selbstständig gewählten Dritten, stellt die Grundlage der Mediation dar. Im
historischer Überblick, in: Haft Dr, Prof., Fritjof (Hrsg.), Handbuch der Mediation, München 2002.
Im Folgenden zitiert als: Hehn, hier S.163.
7 Insbesondere in der Familienmediation, Täter-Opfer-Ausgleich und Umweltmediation.
8 Zilleßen, Horst: 10 Jahre Zeitschrift für Konfliktmanagement und Mediation, in: Zeitschrift für
Konfliktmanagement und Mediation, Heft 4, Köln 2007. Im Folgenden zitiert als Zilleßen,
Konfliktmanagement, hier S.100.
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Vermittlungsgedanken liegt der Ursprung der Mediation. 9 Schimank beschreibt anschaulich, dass Gruppen durchaus in der Lage sind, über wechselseitige Kooperation stabile soziale Muster aufzubauen. 10 Diese Muster begünstigen einen Konfliktlösungsansatz; die Transformation vom individuellen Eigeninteresse hin zum Gemeinwohl macht ein Verhandeln bei Problemen möglich und Konflikte im gegenseitigen Interesse lösbar. Was aber, wenn der Versuch, ein langfristiges positives Handlungsergebnis im Sinne eines verbesserten kollektiven Handlungsergebnisses 11 zu erzielen, fehlschlägt? Wenn es den beteiligten Konfliktparteien nicht gelingt, ein kooperatives, gegenseitig vorteilhaftes Interaktionsmuster aufzubauen, werden sie sich Hilfe suchen. 12 Möglicherweise wird der Konflikt vor Gericht beigelegt, 13 je nach Streitgegenstand können sich die Parteien an einen Ombudsmann oder eine Schlichterstelle wenden. Vielleicht können der Vorgesetzte oder andere Autoritäten vermittelnd eingreifen. Bei vielen Konfliktformen ist eine schnelle Lösung wünschenswert, ein Zivilgerichtsverfahren würde das Problem zeitlich dehnen und öffentlich machen. Ein Schlichter wäre vermutlich kompetent in der Sache, und er verfügt über eine verstärkte Entscheidungskontrolle, im Gegensatz zu einem Vermittler. Kreative Lösungsansätze sind innerhalb eines Schlichtungsverfahrens jedoch nicht zu erwarten, auch würde die Psychologie 14 eines Problems vermutlich außer Acht gelassen
9 Hehn, hier S. 152.
10 Schimank, Uwe: Handeln und Strukturen, München 2002.
11 Gemäß der sozialpsychologischen Interdependenztheorie, vgl. Van Lange, Paul und De Dreu, Carsten: Soziale Interaktion: Kooperation und Wettbewerb, in: Stroebe, Jonas, Hewstone: Sozialpsychologie, Berlin 2002. Im Folgenden zitiert als: Lange, hier S. 412.
12 Lange, S.406.
Das Hinzuziehen von Hilfe von außen ist selbstverständlich kein zwingender Mechanismus innerhalb einer gescheiterten Interaktionsarbeit zwischen Individuen. Es soll dem Leser überlassen bleiben Beispiele zu finden, in dem ein Konflikt über Jahre aufrechterhalten wird und eine Lösung vielleicht auch gar nicht mehr von den Parteien gewollt ist. (Siehe hierzu weiter Altmann, Gerhard und Müller, Rolf: Mediation, in: Auhagen, Ann Elisabeth und Bierhoff, Hans-Werner (Hrsg.): Angewandte Sozialpsychologie, Berlin 2003. Im Folgenden zitiert als: Altmann, hier S. 138.) Die nichtkooperative Beziehung bedarf dabei lediglich eines egoistischen Mitgliedes. (Lange, S.406) Ist ein nichtkooperatives Verhaltensmuster einmal entstanden, ist es nur mithilfe Dritter und/ oder über eine strukturelle Lösung in Form einer Situationsveränderung auflösbar.
13 Dem Gericht kommt eine inquisitorische Rolle zu. Sowohl die Prozess-, als auch die Entscheidungskontrolle liegen in der Hand des Richters. Vgl. Lange, S.407.
14 Das neben der Sachebene auch die Beziehungsebene der Konfliktpartner eine Rolle spielt wird im Folgenden erläutert, Kapitel 2.2.1, S.23-24.
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werden. 15 Ein wichtiger Unterschied zwischen einer vertraglichen Intervention (z.B. Richter, Polizei) und einer sich entwickelnden Intervention (z.B. Eltern) liegt im Konfliktbezug. Der Vorgesetzte oder Verwandte ist nicht neutral, auch hat er in der Regel ein eigenes Interesse am Ausgang des Problems. 16 Die Mediation scheint demnach eine Lücke zu den bekannten Verfahren zu schließen. 17 Die Merkmale dieser Vermittlungstechnik werden im Folgenden dargestellt.
1.1 Was ist Mediation?
Die Mediation ist ein strukturiertes, ganzheitliches und außergerichtliches Verfahren. Der vermittelnde Mediator 18 ist während der Mediation anwesend 19 und verhält sich in der Sache neutral, er verfügt über keine Entscheidungsbefugnisse. Die Konfliktparteien sind in der Regel 20 anwesend und suchen mit Hilfe des Mediators einen Konsens. Die Freiwilligkeit 21 der Medianten am Mediationsverfahren ist ein wichtiges Kriterium und ein wesentlicher Unterschied zum Gerichtsverfahren. Die beteiligten Parteien lösen ihre Probleme selbstbestimmt und lediglich unter Anleitung und mit Hilfe der angebotenen Moderationstechniken. Ein Konsens wird nicht erzwungen oder von außen getroffen. 22 Ein Verhandlungsergebnis ist erst bindend, wenn für alle beteiligten Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung im Sinne aller gefunden wurde. Diese sogenannte Win- win-Situation ist eines der hauptsächlichen Ziele und zugleich eine wichtige
15 Weiterführend hierzu Montana, S.2.
16 Die Problematik betriebsinterner Mediatoren, bzw. leitend Tätiger mit einer mediativen Ausbildung wird im Kapitel 3.3‚Welche Aspekte sprechen gegen eine Mediation?‘, S.32.
17 Vgl. Zilleßen: Konfliktmanagement, S.102.
18 Im Weiteren wird einfach halber die männliche Ausdrucksweise gebraucht. Selbstverständlich sind auch weibliche Mediatoren gemeint und solche, sowie interessierte oder in der Ausbildung befindliche Frauen sollen sich auch insbesondere angesprochen fühlen.
19 An dieser Stelle muss das neuartige Konzept der Onlinemediation erwähnt werden. Aufgrund ihrer Aktualität liegen bisher keine, für diese Arbeit erwähnenswerten, Vergleichsstudien vor. Einen kritischen Ansatz zu den neuesten Entwicklungen liefert Hehn, S.169-171.
20 Vgl. Besemer, Christoph: Mediation – Vermitteln in Konflikten, Baden 2002. Im Folgenden zitiert als: Besemer, hier S.14.
21 Altmann erwähnt zu Recht, dass eine mögliche Überzeugungsarbeit von Seite des Mediators an der Freiwilligkeit der Verfahrensteilnahme keinen Abbruch tut. Altmann, S.139.
22 Vgl. Montana, S.2.
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Besonderheit gegenüber alternativen Lösungskonzepten. 23 Neue (kreative) Lösungen, welche im bisherigen Konfliktverlauf noch nicht bedacht worden sind, sollen das zukünftige Zusammenarbeiten ermöglichen. 24 Die Vereinbarungen werden als konkreter Vertrag vom Mediator schriftlich fixiert. Zu Beginn des Verfahrens fungiert der Mediator als Katalysator zwischen den streitenden Parteien. Er filtert wesentliche Merkmale des Konflikts heraus und vermittelt die Ansichten an die jeweilige Gegenseite. 25 Einzelgespräche im Vorfeld stärken dabei die Offenheit und geben dem Mediator einen umfassenden Einblick in den bisherigen Konfliktverlauf. 26 Nach dem Kanalisieren der Konfliktursachen kommen gesprächsunterstützende Methoden, welche eine offene Aussprache zwischen den Parteien fördern, zum Zuge. Gegenseitiges Verständnis und eine Aufklärung der Konfliktursachen sollen den Teufelskreis des Problems durchbrechen und bestehende Kommunikationsbarrieren überwinden. Auf die Deeskalation des Konflikts folgt die Hilfe zur Selbsthilfe, um zukünftigen Problemsituationen präventiv entgegenzuwirken. 27 Die Autonomie der Parteien wird unterstützt und ihre selbstbestimmte Lösungskompetenz gefördert. 28 Diese Auflistung der Ziele innerhalb einer Mediation zeigt deutlich, dass die Kompetenzen des Mediators auf Methoden der Verhandlungs- und Gesprächsführung aufbauen. 29 Der nachfolgende Exkurs in die Geschichte der Mediation wird uns weiter zeigen, dass diese Konfliktlösungsmethodik keiner neuen Erfindung von Kommunikations- oder Konfliktforschern bedurfte, sondern ein dem Grundbedürfnis des Menschen
23 Kreyenberg, Jutta: Handbuch Konfliktmanagement, Berlin 2005. Im Folgenden zitiert als: Kreyenberg,
hier S.272.
24 Montana, S.1.
25 Ein bekanntes Verfahren ist hier das sogenannte ‚Doppeln‘, der Mediator übersetzt dabei die Beiträge
in paraphrasierter Form um Missverständnisse vorzubeugen.
26 Altmann, S.142.
27 Montana, S.1.
28 Kreyenberg, S.272.
29 Der Abschnitt ‚Sozialpsychologische Aspekte der Mediation‘ kommt nochmal auf diesen Schwerpunkt
zurück, siehe Kapitel 2, S.17.
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entsprechendes Verfahren zur Wahrung und Wiederherstellung der Harmonie in Gemeinschaften ist. 30
1.1.1 Ein historischer Überblick
Entgegen mancher Behauptungen ist das Ursprungsland der Mediation nicht das Amerika der 70er Jahre. 31 Die Wurzeln des Vermittlungsverfahrens lassen sich über 2600 Jahre zurückverfolgen. 32 Der Vermittlungsgedanke fußt auf der Etymologie des Begriffs ‚Mediation‘. Im Griechischen besagt medos so viel wie: vermittelnd, unparteiisch, neutral. Das lateinische Wort mederi fungiert als Stammverb im Sinne von heilen, kurieren; woraus sich wiederum die Substantive medicina (=Heilkunst), meditiatio (=Meditation, nachdenken über, sich mental einstimmen) und mediatio (=Vermittlung) gebildet haben. Der etymologischen Bedeutung nach kann der Mediator als eine „Mittelperson, ein Bote auf die Mitte hin“ (Hehn, S.153) gedeutet werden. So führt uns die Begriffsgeschichte zu den alten Sprachen Europas, in die Antike, der Zeit „vor der Entstehung der materiellen Rechtsnormen und staatlichen Organisationsformen“ (Hehn, S.154). Schlichtung und Mediation wurden begrifflich bis ins Hochmittelalter nicht unterschieden. Den Unterschied zum Richter und Schiedsrichter hingegen beschrieb bereits der Grieche Isokrates: „Wer die wahre Redekunst pflege, werde der Richter und Schiedsrichter erst gar nicht bedürfen.“ 33 Der Athener Staatsmann Solon liefert uns die ersten Belege für eine Vermittlung durch Dritte im antiken Griechenland. Er befriedete unter den Maximen Isonomie, Eunomie und Gerechtigkeit die verfeindeten Klassen in Athen und erreichte auf diese Weise, neben der Versöhnung der einzelnen Gruppen, eine drohende Tyrannis abzuwenden. 34
30 Dies Belegen bis heute Zahlen aus Asien, wo eine Gerichtsverhandlung als ein Scheitern der harmonischen Vermittlung gilt, und obwohl Asien über ein Vielfaches der Bevölkerung misst, gegenüber den USA z.B., eine signifikant niedrigere Anzahl an Gerichtsverhandlungen stattfinden.
31 Vgl. Besemer, S.46, Hehn, S.151.
32 Ausgehend von den vier Grundgedanken: Hinzuziehen eines vermittelnden neutralen resp. Unparteiischen Dritten, Einbeziehung aller Konfliktparteien, staatsunabhängige resp. außergerichtliche Regulierungsebene und Freiwilligkeit des Verfahrens; vgl. Poser, S.19 und Besemer, S.46. 33 Kemmann, Ansgar und Gante- Walter, Markus: Zur Begriffsgeschichte der Mediation, in: Zeitschrift für Konfliktmanagement und Mediation, Bd.6, Köln 2001. Im Folgenden zitiert als Kemmann, hier S.274. Das Isokrates Zitat endet mit der Einsicht, dass man Streitigkeiten, „mit Hilfe der Freunde der Gegenseite aus dem Weg [räumen sollte]“.
34 Isonomie: politische Gleichberechtigung, Eunomie: die Wohlgeordnetheit der Gesellschaft. Hehn, S.155
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Ein Beispiel aus dem Bereich des Völkerrechts des 17.Jhds belegt die Funktion von christlichen Würdenträgern bei diplomatischen Konflikten. Der Westfälische Frieden von 1648 wurde maßgeblich von zwei vermittelnd tätigen Personen geprägt: dem späteren Papst Alexander VII, Fabio Chigi und dem Gesandten Alvise Contarini. Letzterer wurde ausdrücklich als Mediator Contarini bezeichnet. 35 Priester vermittelten auch im häuslichen Bereich, wie bei Familienstreitigkeiten, Verbrechen innerhalb der Gemeinde, sowie bei diplomatischen Konflikten. 36 Während im Mittelalter die Verhandlung zur Grundlage des Rechts wurde und der Vermittlungsgedanke in Konfliktfällen a priori im Rechtssystem eingebettet war, kann in der darauffolgenden Epoche eine Zäsur gesehen werden. Mit Beginn der rationalen Rechtswissenschaft wich dieser Zustand dem Prinzip des Rechts als Grundlage jeder Verhandlung. Fremdbestimmte (richterliche) Entscheidungen wurden der (neutralen) Vermittlung vorgezogen. 37 Im Völkerrecht konnte sich der Vermittlungsgedanke über neutrale Dritte bis in die Gegenwart etablieren. Die Jurisprudenz der Neuzeit unterschied insbesondere bei Konflikten supranationaler Art. Neben dem Mediator kannte man im
18. Jahrhundert die bons offices, die ‚Guten Dienste‘, wobei hier der beteiligte Dritte,
lediglich in Form eines Gastgebers einen neutralen Raum zu Verfügung stellte, um die Gesprächsbereitschaft der konfliktbeladenen Parteien wiederherzustellen. 38 Auf die Verhandlung nahm er jedoch keinen weiteren Einfluss. 39 Bis in die Gegenwart findet man teilweise speziell instrumentalisierte Vermittlungsstrategien innerhalb der Konfliktlösung, wie zum Beispiel bei der Regelung der Welthandelsorganisation. Neben dem Mediationsmerkmal der vermittelnden dritten Person wird im Rahmen der zwischenstaatlichen Konfliktregulierung schon in der Geschichte das Kennzeichen der Selbstverantwortlichkeit der Medianten deutlich. Der bereits erwähnte historische Mediator Contarini formulierte in seiner Instruktion, keine Sachentscheidungen zu treffen und keine politischen Sachverhalte in seine Arbeit mit einfließen zu lassen,
35 Hehn, S.158.
36 Besemer, S.47. Vgl. Poser, S.19.
37 Hehn, S.154.
38 Resp. Ein konfliktunabhängiges Land, welches den Streitparteien neutralen Boden für ihre
Verhandlungen bot.
39 Kemmann, S.276. Zu den ‚Guten Diensten‘ siehe vergleichend Hehn, S.155, Anm.13.
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Tanja Kandolf, 2007, Das Mediationsverfahren im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft, Munich, GRIN Publishing GmbH
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