Die Pflege älterer und alter Menschen ist angesichts weitreichender gesellschaftlicher Veränderungen und der demografischen Entwicklung eine große Herausforderung für Politik, Sozialwirtschaft und Gesellschaft. Die Politik erkannte die Unterstützung älterer pflegebedürftiger Menschen in den vergangenen zwei Jahrzehnten als eigenständiges Sozialpolitikfeld, welches sich durch sozialpolitische Reformen etablierte.
Trotz aller staatlichen Maßnahmen sind es nach wie vor die Familienangehörigen, die den Großteil der Pflegeleistungen erbringen. Vor einigen Jahren rückte die Rolle der informellen Pflegepersonen stärker in den Mittelpunkt des Interesses.
Im Rahmen dieser Seminararbeit werden folgende Fragestellungen beantwortet: Welchen Stellenwert nimmt die informelle Leistungserbringung bei der Pflege älterer und alter Menschen in Österreich ein? Mit welchen Problemfeldern ist die Erbringung informeller Pflege konfrontiert?
Um einen Überblick über die Pflegesituation in Österreich zu erhalten, wird im ersten Kapitel der Bedarf an Pflegeleistungen anhand der Bundespflegegeldbezieher erhoben und auf den tatsächlichen Bedarf an Pflegeleistungen eingegangen. Um den staatlichen Bereich der Leistungserbringung abzudecken folgt darauf eine Darstellung des österreichischen Pflegesystems mit einer detailierten Betrachtung der staatlichen Geld- und Sachleistungen.
Das dritte Kapitel widmet sich den vorhandenen Diensten und Einrichtungen der Altenpflege. Einerseits wird ein Überblick über Einrichtungen der formellen Pflege gegeben, andererseits der Bereich der informellen Pflegeleistungen näher betrachtet und auf Problemfelder eingegangen. Das darauffolgende Kapitel beschäftigt sich mit den Maßnahmen zur Entlastung von pflegenden Personen des informellen Bereichs.
Im Rahmen der abschließenden Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse werden die oben genannten Fragestellungen beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Der Bedarf an Pflegeleistungen
2. Das österreichische Pflegesystem
a) Geldleistungen
b) Sachleistungen
3. Dienste und Einrichtungen der Altenpflege
a) Einrichtungen der formellen Pflege
I. Stationäre Dienste
II. Ambulante Dienste
III. Teilstationäre Dienste
b) Informelle Pflege
4. Maßnahmen zur Entlastung von pflegenden Personen des informellen Bereichs
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Die Pflege älterer und alter Menschen ist angesichts weitreichender gesellschaftlicher Veränderungen und der demografischen Entwicklung eine große Herausforderung für Politik, Sozialwirtschaft und Gesellschaft. Die Politik erkannte die Unterstützung älterer pflegebedürftiger Menschen in den vergangenen zwei Jahrzehnten als eigenständiges Sozialpolitikfeld, welches sich durch sozialpolitische Reformen etablierte.
Trotz aller staatlichen Maßnahmen sind es nach wie vor die Familienangehörigen, die den Großteil der Pflegeleistungen erbringen. Vor einigen Jahren rückte die Rolle der informellen Pflegepersonen stärker in den Mittelpunkt des Interesses.
Im Rahmen dieser Seminararbeit werden folgende Fragestellungen beantwortet: Welchen Stellenwert nimmt die informelle Leistungserbringung bei der Pflege älterer und alter Menschen in Österreich ein? Mit welchen Problemfeldern ist die Erbringung informeller Pflege konfrontiert?
Um einen Überblick über die Pflegesituation in Österreich zu erhalten, wird im ersten Kapitel der Bedarf an Pflegeleistungen anhand der Bundespflegegeldbezieher erhoben und auf den tatsächlichen Bedarf an Pflegeleistungen eingegangen. Um den staatlichen Bereich der Leistungserbringung abzudecken folgt darauf eine Darstellung des österreichischen Pflegesystems mit einer detailierten Betrachtung der staatlichen Geld- und Sachleistungen.
Das dritte Kapitel widmet sich den vorhandenen Diensten und Einrichtungen der Altenpflege. Einerseits wird ein Überblick über Einrichtungen der formellen Pflege gegeben, andererseits der Bereich der informellen Pflegeleistungen näher betrachtet und auf Problemfelder eingegangen. Das darauffolgende Kapitel beschäftigt sich mit den Maßnahmen zur Entlastung von pflegenden Personen des informellen Bereichs.
Im Rahmen der abschließenden Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse werden die oben genannten Fragestellungen beantwortet.
1. Der Bedarf an Pflegeleistungen
Um einen Überblick über die Struktur der Pflegebedürftigkeit in Österreich zu erhalten,
können Informationen zum Bezug des Bundespflegegeldes betrachtet werden.
Im Sinne des Pflegegeldgesetzes haben pflegebedürftige Menschen, die pro Monat auf mehr als 50 Stunden Pflege angewiesen sind, Anspruch auf Bundespflegegeld, wobei die Mindestdauer dieses Pflegebedarfs sechs Monate betragen muss.
Pflegebedarf liegt dann vor, wenn die/der Betroffene sowohl bei Betreuungsmaßnahmen (z.B. Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, Körperpflege, Fortbewegung in der Wohnung) als auch bei Hilfsverrichtungen (z.B. Versorgung mit Nahrungsmitteln, Medikamenten, Reinigung und Beheizung der Wohnung, Versorgung von Wäsche, Mobilität) Unterstützung braucht.
Im Jahr 2005 betrug die Anzahl der Pflegegeld beziehenden Menschen in Österreich 323.288. (siehe Tabelle 1)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Anzahl der Pflegegeldbezieher (laut Bundespflegegeldgesetz) mit 31.12.2005
Quelle: BMSK
Bei der Betrachtung der Anzahl der Pflegegeldbezieher muss angemerkt werden, dass die Zahl der tatsächlich pflegebedürftigen Menschen über der Anzahl der Bundespflegegeldbezieher liegt, da jene Personen, deren Pflegebedarf zwar permanent ist, aber im Durchschnitt 50 Stunden pro Monat nicht übersteigt, nicht berücksichtigt werden.
Schätzungen zufolge kann man davon ausgehen, dass insgesamt mindestens 500.000 Menschen auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen permanent pflegebedürftig sind. (vgl. Badelt et al. 1996)
2. Das österreichische Pflegesystem
Seit 1993 basiert das österreichische Pflegesystem zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen auf einer Kombination von Geld- und Sachleistungen, welche primär durch die Gebietskörperschaften finanziert werden. Die Geldleistung wird in Form des Pflegegeldes und die Sachleistung in Form von Dienstleistungen erbracht.
a) Geldleistungen
Die direkten, monetären Aufwändungen für das österreichische Pflegesystem bestehen aus Pflegegeld und Sozialhilfe.
Das Pflegegeld ist eine steuerfinanzierte Geldleistung, deren Grundlage das Bundespflegegeldgesetz und neun im Wesentlich gleich lautende Landespflegegeldgesetze darstellt. Auf den Bezug des Pflegegeldes besteht ein Rechtsanspruch für pflegebedürftige Menschen, die pro Monat mehr als 50 Stunden Pflege benötigen.
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