II NA
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Historische Entwicklung des Rundfunks in Deutschland 2
3 Rechtliche Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 4
3.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen für das deutsche Mediensystem 4
3.2 Föderale Zuständigkeitsverteilung beim Rundfunk 5
3.3 Legitimation und Handlungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 5
4 Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 6
4.1 Föderalistisch organisierte Sender: Die ARD-Rundfunkanstalten 7
4.1.1 Sender und Programme 7
4.1.2 Organe der ARD-Rundfunkanstalten 8
4.2 Zentralistisch organisierte Sender: Das ZDF und der DLR 8
4.2.1 Das Zweite Deutsche Fernsehen 8
4.2.2 Das Deutschlandradio 9
4.3 Kooperationen und Spartenprogramme 9
4.4 Die Deutsche Welle als Sonderfall 10
5 Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 11
5.1 Teilnehmergebühren 11
5.2 Einnahmen aus Werbung Sponsoring und Teleshopping 12
6 Fazit und Ausblick 14
Literaturverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel
bspw. beispielsweise
BVerfGE Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
DLR StV DeutschlandRadio-Staatsvertrag
f. folgende
ff. fortfolgende
GG Grundgesetz
Hg. Herausgeber
o. J. ohne Jahr
RStV Rundfunkstaatsvertrag
vgl. vergleiche
vs. versus
zit. zitiert
z. B. zum Beispiel
1 Einleitung
Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland besteht im Wesentlichen aus fünf Sekto- ren (vgl. Altendorfer 2001: 56), wobei die ersten drei Sektoren die unterschiedlichen in Deutschland verbreiteten Medientypen repräsentieren:
• elektronische Medien (Fernsehen und Hörfunk)
• Printmedien (Zeitungen und Zeitschriften)
• neue Medien und Multimedia (Internet, Online-Dienste, Datendienste)
• Satellitendienste
• Nachrichtenagenturen, Produzenten und Vertriebspartner
Die elektronischen Medien, besser bekannt unter dem Stichwort „Rundfunk“, stellen einen „Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Altendorfer 2001: 267)“ dar. Sie lassen sich noch einmal unterteilen in ein öffentlich-rechtliches und ein privates Rund- funkteilsystem (vgl. Schuler-Harms 2000: 139). Mit ersterem befasst sich vorliegende Haus- arbeit. Sie dient dazu, einen knappen Überblick über die Geschichte, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Struktur und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- anstalten zu vermitteln. In der eben beschriebenen Reihenfolge werden die einzelnen Aspekte behandelt.
Dazu werden zunächst im zweiten Kapitel die Vorgängersysteme des Rundfunks in Deutsch- land beschrieben. Das darauf folgende Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das vierte Kapitel beleuchtet die Struktur der Rundfunkanstalten, und zwar gegliedert nach dem Ordnungskriterium „Grad der Zentralisation“. Kapitel fünf veranschaulicht die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten, bevor im letzten Kapitel ein kurzer Ausblick gegeben wird.
An Quellen wurden vorwiegend die Standardwerke zum deutschen Mediensystem verwendet, ergänzt durch informative Online-Quellen wie z. B. den Sender-Homepages.
2 Historische Entwicklung des Rundfunks in Deutschland
Den Beginn des Rundfunks in Deutschland markiert die Einführung des Hörfunks im Jahre 1923 (vgl. Hickethier 2000: 208, vgl. Altendorfer 2001: 16). Seit dieser Zeit gab es – abgese- hen von den Militärsendern der Besatzungszeit – vier Formen des Rundfunks (vgl. Altendor- fer 2001: 16ff., 34ff.):
• privater Rundfunk mit staatlicher Beteiligung
• staatlicher Rundfunk
• öffentlich-rechtlicher Rundfunk
• duales System
Vom Beginn des Rundfunks bis zum Ende der Weimarer Republik war Rundfunk vor allem privater Hörfunk, wobei die Deutsche Reichspost als Vertreterin des Staats stets Anteile an den Rundfunkgesellschaften hielt. Außerdem wurde der quasi-staatlichen „Gesellschaft draht- loser Dienst AG“ ein Monopol auf politische Berichterstattung und Nachrichten eingeräumt. Aufgrund technischer Restriktionen erfolgte die Programmverbreitung über ein dezentrales Sendernetz, die Inhalte wurden von regionalen Konzessionären erstellt. Der Erlass der ersten deutschen Rundfunkordnung – vorher wurde ohne gesetzliche Grundlage agiert – erfolgte 1925 (vgl. Altendorfer 2001: 16f.).
Im Verlauf der Weimarer Republik wurde der Rundfunk zunehmend vom Staat kontrolliert und zensiert, bis er schließlich – noch vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten – fast vollständig verstaatlicht und zentralisiert war (vgl. Altendorfer 2001: 17, vgl. Diller 1997: 317ff.). Unter dem nationalsozialistischen Regime entwickelte sich der Rundfunk zum zentralen Propagandainstrument, wodurch eine noch stärkere Verstaatlichung und die Anglie- derung an das Reichspropagandaministerium ausgelöst wurden. Ab 1940 wurde nur noch ein Einheitsprogramm gesendet. Die erste Fernsehsendung wurde versuchsweise 1935 ausge- strahlt, doch erst bei den Olympischen Sommerspielen in Berlin 1936 hatte eine breitere Mas- se Zugang zum Fernsehen. Die Einstellung des Fernsehbetriebs erfolgte kriegsbedingt 1944, der Hörfunk wurde 1945 eingestellt (vgl. Altendorfer 2001: 21ff.).
Während der Besatzungszeit wurden von den Siegermächten Militärhörfunksender betrieben und die ersten Gründungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten eingeleitet. Der Fernseh- betrieb konnte trotz einschlägiger Bestrebungen erst zu Zeiten der Bundesrepublik wiederher- gestellt werden (vgl. Altendorfer 2001: 25ff.).
Die Etablierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist Ergebnis der Forderungen der drei Westbesatzungsmächte. Im amerikanischen Sektor wurden als Kompromiss aus unterschiedli- chen Vorstellungen der Landtage (Staatsrundfunk wie in der Weimarer Republik) und der Besatzer (privater Rundfunk) der Bayerische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk, Radio Bremen (RB) und der Süddeutsche Rundfunk (SDR) als Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet (vgl. Diller 1997: 333, 335f.). Die Franzosen errichteten per Militärverordnung den Südwestdeutschen Rundfunk (SWF), ebenfalls als Anstalt öffentlichen Rechts. In der briti- schen Besatzungszone wurde der Nordwestdeutsche Rundfunk gegründet, wobei als Vorbild die staatsferne BBC diente (vgl. Altendorfer 2001: 25f.). Im Jahre 1950 vereinigten sich vor- genannte Sender zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) (vgl. Schuler-Harms 2000: 140). Zusammen mit dem ZDF, dem Deutschlandfunk, der Deutschen Welle und RIAS konstituierte die ARD bis Mitte der 1980er Jahre das Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Altendorfer 2001: 35, vgl. Diller 1997: 345ff., vgl. Hall 1997: 44ff.).
Seit der Verabschiedung des Landesrundfunkgesetzes in Niedersachsen im Jahre 1984, das erstmals privatwirtschaftlichen Rundfunk zuließ, besteht de jure eine duale Rundfunkord- nung. Der faktische Start von privaten Rundfunkanbietern fand einige Monate später im Rahmen eines Kabelpilotprojektes in Rheinland-Pfalz statt. Die Zulassung privater Anbieter durch die Bundesländer war eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1981, das diese Kompetenz allein den Bundesländern zusprach (vgl. Diller 1997: 354f.). Das duale Rundfunksystem hat bis heute Bestand.
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Mathias Purr, 2006, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland, Munich, GRIN Publishing GmbH
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