1. Einleitung
Markgraf Rüdiger von Bechelaren tritt im zweiten Teil des Nibelungenliedes (20. Âventiure) zum ersten Mal in Erscheinung. König Etzel will um Kriemhilds Hand anhalten. Rüdiger ist „Etzels mächtigster und tüchtigster Vasall“ 1 und da „Botenrollen zu übernehmen [...] Vasallenpflicht“ 2 war, übernimmt Rüdiger die Aufgabe des Brautwerbers. Kriemhild lehnt den Antrag Etzels aus Treue zu Siegfried zunächst ab. Am nächsten Morgen hat sie ihre Meinung noch nicht geändert, doch bei einem Gespräch unter vier Augen verspricht Rüdiger er wolde si ergetzen swaz ir ie geschach (1255, 3). Kriemhild willigt daraufhin in die Heirat mit Etzel ein.
Nach sieben Jahren Ehe mit Etzel lädt Kriemhild ihre Verwandten an den Hunnenhof ein. Auf ihrem Weg zur Etzelburg kehren die Burgunden bei Rüdiger in Bechelaren ein (27. Âventiure) und er empfängt sie als großzügiger Gastgeber. Auf Hagens Vorschlag hin kommt es zur Verlobung zwischen Giselher und Rüdigers Tochter. Nach vier Tagen ziehen die Burgunden unter Rüdigers Geleit weiter an den Hunnenhof.
Kriemhilds Rachfeldzug beginnt in der 37. Âventiure. Rüdiger gerät zwischen die Fronten. Auf der einen Seite ist er Etzels Lehnsmann und hat Kriemhild in Worms die Treue geschworen, auf der anderen Seite stehen die Burgunden als seine Freunde und nun auch Verwandte, denen er Geleitschutz an den Hunnenhof gewährt hat. Er möchte das Unmögliche wahr machen: beiden Seiten gerecht werden. Dies ist nur möglich, wenn er sich weder für die eine noch für die andere Seite entscheidet. Das Lehns-verhältnis ist jedoch bindend, also bleibt ihm keine andere Wahl als es aufzukündigen. Etzel genehmigt Rüdiger die gewünschte Neutralität nicht. „Lehnsrecht wirkt stärker denn Geleitrecht und das Recht der Gastfreundschaft“ 3 , also muss Rüdiger in den Kampf gegen die Burgunden ziehen. Er stirbt durch Gernots Schwert.
In der vorliegenden Ausarbeitung gehe ich auf Rüdigers Lehnsverhältnis zu Etzel und Kriemhild ein und beleuchte die verschiedenen Aspekte, die Rüdiger dazu bringen als Vasall Etzels gegen seine Freunde und (angeheirateten) Verwandten in den Kampf zu ziehen. Rüdigers Verpflichtungen machen ihn zu einem tragischen Helden, da er keiner Partei 1 Peter Wapnewski: Rüdigers Schild. Zur 37. Aventiure des „Nibelungenliedes“. In: Nibelungenlied und Kudrun. Hg. von Heinz Rupp. Darmstadt 1976. S. 135.
2 András Vizkelety: Rüdiger - Bote und Brautwerber in Bedrängnis. In: Pöchlarner Heldenlied-gespräch. Das Nibelungenlied und der mittlere Donauraum. Hg. von Klaus Zatloukal. Wien 1990. S. 133. 3 Wapnewski, S. 150.
2
gerecht werden kann. Auf die Schildbitte Hagens in der 37. Âventiure und die damit ermöglichte Rehabilitation Rüdigers gehe ich im 5. Kapitel ein.
2. Das Lehnswesen
Das Lehnswesen ist die Beziehung zwischen Lehnsherr und belehntem Vasallen. Der Lehnsherr ist der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmten Rechten und verleiht diese an den Vasallen auf Lebenszeit. Mitteis 4 bezeichnet den mittelalterlichen Staat schlechthin als „Lehnsstaat“, in dem das „Lehnsrecht die hervorragendste und zugleich eigentümlichste Rechtsschöpfung des abendländischen Mittelalters darstellt“ 5 .
Der Lehnseid verpflichtet den Lehnsherrn zu ‚Schutz und Schirm’ gegenüber seinem Vasallen, den Lehnsmann zu ‚Rat und Hilfe’ (consilium et auxilium) gegenüber seinem Herrn, „Lehnsbindung ist [also] gegenseitige Bindung, wechselseitige Bedingtheit“ 6 . „Die Lehnsbindung – das ergibt sich aus ihrem Wesen – war grundsätzlich nicht zu sprengen, es sei denn dank Missbrauch der Rechte, Vernachlässigung der Pflichten. So konnte ein Vasall nicht von sich aus ‚absagen’ aus freien Stücken.“ 7 „Verletzte der Vasall Dienst- und Treuepflicht, so war [...] die härteste Maßregel, die ihn treffen konnte, [die] Entziehung des Lehns“ 8 . Seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts „räumte man [...] ein, dass ein Vasall sein Lehnsverhältnis lösen könne“ 9 (diffidatio). Es hätte jedoch „dem Gebot der Ehre widersprochen, [...] [seinen] Herrn vor dem Kampf oder im Unglück zu verlassen“ 10 .
3. Rüdiger als Vasall Etzels
„Markgraf Rüdiger von Bechelaren ist Lehnsmann, ist Vasall des Königs Etzel“ 11 . Als solcher hat er ohne Widerrede gegen jeden Feind seines Herrn zu kämpfen. Er weiß, dass Etzel niemals in den Frieden einwilligen wird, daz weinte inneclîchen der vil getriuwe Rüedegêr (2135, 4). Da er sich aber beiden Seiten gegenüber verantwortlich fühlt, wünscht er sich, Frieden vermitteln zu können:
4 Heinrich Mitteis: Der Staat des Hohen Mittelalters. Weimar: 4 1953. S. 424. In: Wapnewski, S. 142. 5 Wapnewski, S. 142.
6 Wapnewski, S. 142.
7 Wapnewski, S. 144.
8 Wapnewski, S. 144.
9 Wapnewski, S. 144.
10 Wapnewski, S. 146.
11 Wapnewski, S. 141.
3
(2136) daz disen grôzen jâmer kann niemen understân!
swie gerne ichz vriden wolde, wande er der sînen leide
Aber „Etzel ist nicht verhandlungswillig. [...] Rüdiger hat versucht, consilium zu leisten“ 12 . Da
er aber vom Hiunen recke der Feigheit bezichtigt wurde, erschlägt Rüdiger ihn mit der Faust.
Die Worte des Hiunen recke spielen „auf des Markgrafen Vasallen- und Dankpflicht an“ 13
(2138 – 2140), der Rüdiger ja gerne nachkommen würde, sähe er sich nicht zwei
gegensätzlichen Parteien verpflichtet.
Rüdiger versucht sich vor Etzel zu rechtfertigen, denn dem König ist wenig geholfen, wenn
sich nun auch noch seine eigenen Männer gegenseitig erschlagen. Zudem hat er den
Burgunden Geleitschutz gewährt (2144, 3), „er versteigt sich sogar zu der Behauptung:
andernfalls hätte er sie längst bekämpft (2143/44)“ 14 . Geschickt vermeidet er hier vor Etzel
seine Freundschaft zu den Burgunden zu erwähnen.
Rüdiger befindet sich in einer „chiastische[n] Verklammerung [...] – [er] vertritt gegenüber
Etzel und Kriemhild die Position der Burgunden und umgekehrt gegenüber den Burgunden die
Position Etzels und Kriemhilds“ 15 . Für ihn handelt es sich entweder
„um die Erfüllung [...] der Lehns- und Dienstmannenpflicht oder aber um die Erfüllung der Freundespflicht. Natürlich bestünde angesichts der anschein-enden Unvereinbarkeit beider Ziele auch noch eine dritte Möglichkeit, nämlich beides zu lassen.“ 16
Da Rüdiger aber „für solches Entweichen die Verachtung der Welt [...] ernten würde“ 17 , bleibt
ihm als einziger Ausweg der „völlige Austritt aus der Existenzform und dem Gradus [...], dem
man angehört, der Verzicht Rüdigers also auf seine Ritter, Lehns- und Gefolgsmannswürde“ 18 :
(2157)
dô sprach zuo dem künege, der vil küene man:
«her künec, nu némt hin widere, daz lant mit den bürgen, ich wil ûf mînen füezen
12
Wapnewski, S. 147.
13 Wapnewski, S. 147.
14 Wapnewski, S. 147.
15 Burkhard Hasebrink: Aporie, Dialog, Destruktion. Eine textanalytische Studie zur 37. Aventiure des ‚Nibelungenliedes’. In: Dialoge. Sprachliche Kommunikation in und zwischen Texten im deut-schen Mittelalter. Hamburger Colloquium 1999. Hg. von Nikolaus Henkel. Tübingen 2003, S. 17. 16 Hans Naumann: Rüdegers Tod. In: DVjS 10 (1932), S. 389. 17 Naumann, S. 389.
18 Naumann, S. 390.
4
Quote paper:
Sarah Müller, 2007, Die Figur des Rüdiger von Bechelaren im Nibelungenlied, Munich, GRIN Publishing GmbH
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