1
Universität Augsburg
Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Pädagogik
Seminar: Grundformen pädagogischen Handelns
Wintersemester 2006/2007
Abgrenzung von Beratung und Erziehung
Wallerich Désirée
BA Erziehungswissenschaft
2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis... 2
1. Intention der Arbeit ... 3
2. Die Beratung als Grundform pädagogischen Handelns ... 3
2.1. Beratung allgemein ... 3
2.2. Grundsätze der Beratung... 4
2.3. Rolle des Beraters... 5
2.4. Schaubild des Beratungsprozesses ... 6
3. Exkurs: Erziehungsbegriff... 7
3.1. präskriptiver Erziehungsbegriff nach Erich Weber... 7
3.2. deskriptive Begriffsdefinition nach Wolfgang Brezinka ... 8
3.3. Modellvorstellungen über den Erziehungsprozess... 8
4. Gegenüberstellung von Beratung und Erziehung... 9
4.1. Unterschiedlichkeiten... 9
4.2. Gemeinsamkeiten ... 11
4.3. Schlussfolgerungen ... 11
5. Fazit... 12
Literaturverzeichnis... 14
3
1. Intention der Arbeit
Heutzutage gewinnt die pädagogische Beratung immer mehr an Bedeutung und wird zu einer
der Hauptaufgaben der Pädagogen. Sie wird in fast allen Bereichen des menschlichen Lebens
angeboten und offenbar auch nachgefragt. Da gibt es zum Beispiel Jugendberatungsstellen,
Familien- und Eheberatungsstellen sowie Sucht- oder Schuldnerberatungen.
Auch die Erziehung wird heutzutage zu einem immer wichtigeren Thema in der Gesellschaft.
Aufgrund der dynamischen Gesellschaft und dem raschen Wandel der modernen
Lebensverhältnisse gibt es keine festgelegten und allgemeingültigen Erziehungsmethoden
mehr (Weber 1974, S. 86). Erziehung wird somit von Zeit zu Zeit zu einer immer größeren
Herausforderung. Außerdem ist sie nicht mehr auf einen bestimmten Teil des Lebens
beschränkt, sondern Erziehung findet in den verschiedensten Bereichen statt. Die Schule zum
Beispiel hat nicht mehr nur den Auftrag der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten, sondern sie ist auch dazu verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu erziehen.
Ich möchte im Verlauf dieser Arbeit herausfinden, ob eine Abgrenzung der Beratung versus
Erziehung überhaupt noch möglich ist. Wenn nicht ,,... dann steht die Beratung in der Gefahr
ihr eigenes Gesicht zu verlieren und entweder in Therapie oder in Erziehung aufzugehen"
(Dietrich 1991, S.10). Aus diesem Grund werde ich im Verlauf dieser Arbeit versuchen die
komplexen Zusammenhänge der Thematik ,,Beratung und Erziehung" näher zu erläutern.
Die folgende Arbeit gliedert sich in mehrere Bereiche. Zu Beginn werde ich den Begriff der
Beratung im Allgemeinen sowie die Grundlagen der klientenzentrierten Beratung näher
erläutern. Im zweiten Kapitel wird in einem kurzen Exkurs der Erziehungsbegriff dargestellt.
Ausgehend von den vorausgehenden Kapiteln folgt darauf die Gegenüberstellung von
Erziehung und Beratung, indem ich deren wesentlichen Unterschied sowie Gemeinsamkeiten
herausarbeiten werde. Das Fazit am Ende soll diese Arbeit abrunden und schließlich werden
im Literaturverzeichnis alle Literaturangaben dargestellt.
2. Die Beratung als Grundform pädagogischen Handelns
2.1. Beratung allgemein
Beratung findet täglich als zwischenmenschliche Interaktion in Familien, Schulen und an
Orten, die nicht speziell als Beratungsstelle gelten, statt. Sie begegnet einem beim
Alltagsgespräch mit Freunden, beim Einkauf im Modegeschäft oder beim Autokauf.
Allerdings werde ich in meiner Hausarbeit genauer auf die pädagogische Beratung eingehen.
4
Sie wird als Lernhilfe mit dem Ziel, die Handlungs- und Entscheidungskompetenz des
Ratsuchenden zu erhöhen, definiert. Die Beratung wird letztendlich dazu gebraucht die
Selbsthilfe zu fördern, um die Handlungskompetenz des zu Beratenden zu verbessern
(Hamann 1994, S.30).
,,Das Grundmuster einer Beratungssituation besteht darin, dass jemand, der ein Problem hat
und damit nicht zurande kommt, bereit und willens ist, sich von einem anderen bezüglich
dieses Problems in einem Gespräch helfen zu lassen; dabei kann dieser ,jemand' auch eine
Gruppe sein" (Hornstein 1977, S. 37). Daran wird deutlich, dass am Beratungsprozess drei
wesentliche Komponenten von großer Bedeutung sind. Das wäre zum einen der Ratsuchende,
der nicht mehr in der Lage ist das Problem selbstständig zu lösen und freiwillig eine
Beratungsstelle aufsucht. Ihm fehlt es an Orientierung und eventuelle Lösungsmöglichkeiten
sind ihm nicht bekannt. Ein weiteres Element ist der Berater, auf den ich im weiteren Verlauf
noch etwas genauer eingehen werde. Er dient oftmals als Informations- und
Unterstützungshilfe zur Entscheidung. Seine Aufgabe besteht darin die ,,Lernprozesse in
Gang zu setzen" (Hamann 1994, S.30) und die Selbsthilfe des Ratsuchenden maßgeblich zu
fördern.
Im Zentrum der Beratung steht letztendlich das Beratungsproblem, das vom Ratsuchenden
selbst festgelegt wird. Dies muss bereits am Anfang geklärt und im Laufe der Beratung durch
die kritische Auseinandersetzung mit sich selbst behoben werden.
Ursachen für die Beratung sind vor allem lebenspraktische, soziale, seelische, körperliche und
wirtschaftliche Schwierigkeiten (Belardi 1996, S. 32). Besonders in der heutigen Gesellschaft
gibt es aufgrund der veränderten Lebensverhältnisse und des Wertewandels einen wachsenden
Orientierungsbedarf.
2.2. Grundsätze der Beratung
Bei der pädagogischen Beratung gibt es bestimmte Grundsätze die eingehalten werden
müssen, damit die Beratung erfolgreich abläuft. Eines dieser Kriterien ist, dass die
Entscheidungsfreiheit des Ratsuchenden unbedingt gewährleistet sein muss. Der Berater muss
ihm einen gewissen Freiraum lassen sich zu entscheiden, ob er den Rat annimmt oder nicht.
Denn wenn er die Entscheidung nicht hundert Prozent vertritt, wird er auch weniger bereit
sein, diese zu verteidigen und gegebenenfalls umzusetzen. Dabei wird allerdings
vorausgesetzt, dass der zu Beratende über eine gewisse Entscheidungskompetenz verfügt. Das
Lernziel muss vom Ratsuchenden selbst festgesetzt werden und der Berater sollte ihn dabei
lediglich unterstützen. Es ist zu beachten, dass dem zu Beratenden auf gar keinen Fall
5
Weisungen erteilt beziehungsweise Vorwürfe gemacht werden. Der Berater muss den
Ratsuchenden stets ermutigen, wenn er Ansätze einer Lösung äußert. Ein weiterer sehr
wesentlicher Punkt ist, dass die Durchführung der Beratung vor allem ,,partner- und
personenorientiert" (Hamann 1994, S.33) stattfinden muss. Aus diesem Grund muss bereits
am Anfang der Beratung ein gewisses Vertrauen zwischen beiden Gesprächspartnern
aufgebaut werden. Dies geschieht vor allem durch Diskretion oder ein nicht themenbezogenes
Gespräch bereits am Anfang der Beratung. Es muss sozusagen eine erste Beziehungsbrücke
zwischen beiden Gesprächspartnern geschlagen werden. Die Beratung erfordert vor allem die
Fähigkeit des Zuhörens, da der Berater die oftmals komplexen Probleme des Klienten
wirklich verstehen muss und der zu Beratende so das Gefühl des Vertrauens gewinnt.
Außerdem muss das Ziel der Beratung sein, den Ratsuchenden zu verstehen, sowie ihm helfen
zu wollen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Beraters ist dem Ratsuchenden stets interessiert
zu zuhören, wie bereits Rogers erkannte. ,,Bei meiner Arbeit als Therapeut habe ich sehr früh
entdeckt, dass dem Klienten einfach zuhören, und zwar sehr aufmerksam, eine ganz wichtige
Art des Helfens ist. Wenn ich mir nicht im Klaren war, was ich aktiv tun sollte, dann hörte ich
einfach zu. Es hat mich überrascht, dass eine solch passive Art der Interaktion so nützlich sein
konnte" (Rogers 1980, S.75).
Dies beinhaltet ebenfalls die Fähigkeit des Beraters, sich in die
Lage des Ratsuchenden hineinzudenken und ihn aus seiner Perspektive verstehen zu können.
Zu beachten ist dabei, dass der Ratsuchende nie als Versager oder Unterlegen behandelt
werden darf. Der Berater muss zwar über mehr Fachwissen verfügen, um den Ratsuchenden
kompetent beraten zu können, trotzdem muss zwischen beiden Gesprächspartnern eine Art
Gleichgewicht herrschen. Denn kein Pädagoge kann zum Beispiel einen Süchtigen beraten,
wenn er von dem Problem nicht mehr versteht als der Suchtkranke selbst (Giesecke 1987,
S.91). Geschieht dies nicht, könnte der Berater sein Fachwissen missbrauchen und sozusagen
die Herrschaft über das Gespräch übernehmen. Dadurch wiederum wäre es unmöglich, dass
die Entscheidung konsensorientiert getroffen wird.
2.3. Rolle des Beraters
Der Berater dient bei der Beratung oftmals als Informations- und Unterstützungshilfe zu einer
angemessenen Entscheidung. Er übernimmt somit die Verantwortung für die Beratung, ist
aber nicht für das Finden einer Problemlösung zuständig. Das Lernziel muss vom
Ratsuchenden selbst festgelegt werden und der Berater begleitet lediglich den Prozess der
Beratung. Damit die Beratung erfolgreich abläuft, muss der Berater nach Carl Ransom Rogers
folgende Eigenschaften erfüllen: Als Erstes muss der Berater zum Ausdruck bringen, dass er
0 comments