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Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifwald
Institut für Politikwissenschaft
Proseminar: Die politische Theorie des Liberalismus
Thema der Hausarbeit: Eigentum bei John Locke
Stoffgebiet: Politische Theorie und Ideengeschichte
Wintersemester 2006/2007
Hauptfach: Politikwissenschaft
Nebenfächer: Alte Geschichte/Öffentliches Recht
Grundstudium
5. Fachsemester
Ivo Sieder
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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung... 3
II. Zwei Eigentumsbegriffe ... 4
III. Eigentum im Naturzustand... 5
1) Theorie der legitimen Aneignung und die Bedeutung der Arbeit... 5
2 ) Die Erwerbsschranken ... 7
3) Eigentum nach der Einführung des Geldes... 7
IV. Eigentum und die politische Gesellschaft... 9
V. MacPhersons Kritik an Lockes Eigentumstheorie ... 11
VI. Schluss ... 13
VII. Literaturverzeichnis ... 15
VIII. Abstract ... 15
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I. Einleitung
Die Werke John Lockes (1632-1704) haben in vielen Bereichen der Philosophie und der
politischen Theorie enormen Einfluss gehabt; sein ,,Ein Versuch über den menschlichen
Verstand
" (1690) seine ,,Gedanken über Erziehung" (1693), sein ,,Brief über die Toleranz"
(1689) und natürlich seine ,,Zweite Abhandlung über die Regierung" (1690). Sicherlich zu
Recht gilt Locke als einer der Begründer des politischen Liberalismus und seine politische
Philosophie hatte profunden Einfluss auf die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von
1776 oder die französische Verfassung von 1791. Seine Gedanken zu Toleranz, Staat und
Gesellschaft werden daher bis in die Gegenwart vielfach gelesen und rezipiert.
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Für das Verständnis Lockes politischer Philosophie ebenso unverzichtbar scheint mir
allerdings die genauere Beschäftigung mit seinen Vorstellungen von Eigentum zu sein. John
Locke beschäftigte sich einerseits mit spezifischen ökonomischen Fragen wie in seinen ,,Some
Considerations of the Consequences of the Lowering of Interest, and Raising the Value of
Money
" (1692), andererseits in seinen "Zwei Abhandlungen über die Regierung" mit dem
grundlegenden Begriff des Eigentums. Unter Eigentum verstand Locke zwei unterschiedliche,
allerdings untrennbar miteinander verknüpfte Begriffe. Ich werde daher zunächst den
Unterschied zwischen den beiden Begriffen klarmachen. Danach werde ich Lockes Theorie
des Eigentums erläutern und die enorme Bedeutung dieses Eigentumsbegriffes für Lockes
politisches Denken verdeutlichen. Abschließend werde ich auf Kritik an diesem
Eigentumsbegriff (exemplarisch vertreten durch C.B. MacPherson) eingehen und ein eigenes
Fazit ziehen. Hier werde ich darstellen, dass Locke keinesfalls nur ,,Ideologe des
Besitzbürgertums" (Euchner 1977: 35) war, sondern seine Vorstellung von Eigentum und
Staat durchaus mehr ist als nur die Rechtfertigung eines unbegrenzten Kapitalismus. Als
Primärquelle dient mir natürlich Lockes Text selbst, hierbei nahezu ausschließlich die
,,Zweite Abhandlung"
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; als wichtigste Sekundärliteratur werden mir ,,Theologie, Ökonomie,
Macht: eine Rekonstruktion der Ökonomie John Lockes" von Birger P. Priddat und, als die
profilierteste und schärfste moderne Kritik, die ,,Die politische Theorie des
Besitzindividualismus
" von C.B. MacPherson dienen.
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Zu Bibliographie, Leben und Wirken John Lockes sowie seiner Bedeutung für Philosophie und Ideengeschichte
allgemein siehe Euchner, Walter, 1996: John Locke zur Einführung, Hamburg sowie Thiel, Udo, 1990: John
Locke mit Selbstzeugnissen und Bildern, Reinbek bei Hamburg
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Zur einfacheren Zitierung der ,,Zwei Abhandlungen" werde ich die dortigen Textstellen folgendermaßen
zitieren: (Zweite Abhandlung, § 41)= (II, 41). Grundlage ist die im Literaturverzeichnis angegebene, von Walter
Euchner herausgegebene und eingeleitete Ausgabe von 1977.
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II. Zwei Eigentumsbegriffe
Die Verwendung des Begriffes Eigentum (property im engl. Original) in den ,,Zwei
Abhandlungen" ist inkonsistent und bezeichnet meines Erachtens zwei unterschiedlich weit
gefasste Konzepte. Es kann unterschieden werden zwischen Eigentum im engeren Sinne und
Eigentum im weiteren Sinne. Eigentum im engeren Sinne (i. e. S.) bezeichnet den materiellen
Besitz eines Menschen bzw. in moderner Terminologie sein Privateigentum. Eigentum im
weiteren Sinne (i. w. S.) bezeichnet eine Kombination aus ,,Leben, Freiheit und Besitz" (II,
87). Während Eigentum i. e. S. im V. Kapitel der Zweiten Abhandlung die Grundlage der
Argumentation darstellt, wird im späteren Verlauf der Zweiten Abhandlung der Begriff
Eigentum teilweise im weiteren Sinne verwendet. An den hier für die Fragestellung
entscheidenden Stellen, dem gesamten V. Kapitel, der Staatszweckbestimmung und den
Grenzen staatlicher Macht bezieht Locke sich meiner Meinung nach allerdings eindeutig auf
Eigentum im Sinne materiellen Besitzes. Für MacPherson stellt die weitergefasste Definition
von Eigentum sogar nur eine ,,Verdunkelung" seiner wahren Absicht dar, Privateigentum als
Quelle des Staates zu definieren (MacPherson 1990:223).
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Aber auch die Verwendung des weitergefassten Begriffes stellt kein argumentatives Problem
dar; dass Eigentum i. e. S. einen unveräußerlichen Teil von Eigentum i. w. S. darstellt,
verdeutlicht Locke: ,,Drittens kann die höchste Gewalt keinem Menschen einen Teil seines
Eigentums
ohne seine eigene Zustimmung wegnehmen. [...] Ohne dieses Recht hätten sie
überhaupt kein Eigentum. [...] Und daher ist es auch ein Irrtum, zu glauben, die höchste oder
legislative Gewalt
eines Staates könne tun, was sie will, und willkürlich über das Vermögen
des Untertan verfügen oder nach Belieben einen Teil davon wegnehmen" (II, 138). Außerdem
schreibt Locke: ,,Unter Eigentum verstehe ich hier wie auch an anderen Stellen jenes
Eigentum, das die Menschen sowohl an ihrer Person als auch an ihren Gütern haben" (II,
173). An diesen beiden Stellen wird deutlich, dass Eigentum an materiellen Gütern und an
sich selbst (inkl. Freiheit und Leben) untrennbar miteinander verbunden sind. Nur dieses
vollständige Eigentum berechtigt dann auch zur politischen Teilhabe, was den zentralen
Ansatzpunkt der Kritik MacPhersons darstellte (Priddat 1998: 24).
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vgl. mein Kapitel IV
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