Im Laufe der letzten Jahre ist die Zwischenberichterstattung mehr und mehr in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gerückt. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung sind deutsche börsennotierte Unternehmen im Wettbewerb um Kapitalgeber zunehmend internationaler Konkurrenz ausgesetzt. Um dort bestehen zu können, müssen die deutschen Unternehmen den Informationsbedürfnissen international agierender Kapitalgeber gerecht werden.1
Die bisherige deutsche Normierung der Zwischenberichterstattung war hierzu jedoch wenig geeignet. Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 44b BörsG i.V.m. § 53 Satz 1 BörsZulV hatten börsennotierte Unternehmen im Rahmen ihrer unterjährigen Rechnungslegung lediglich einen Halbjahresbericht zu veröffentlichen. 2 Insbesondere im Vergleich mit den entsprechenden internationale n Anforderungen waren diese Bestimmungen des Börsenrechts als eher unterentwickelt anzusehen.3 Daher haben einige Unternehmen in der Vergangenheit bereits freiwillig Zwischenberichte auf Quartalsbasis veröffentlicht. Um der zunehmenden Bedeutung des Zwischenberichts als kapitalmarktorientiertes Rechnungslegungsinstrument auch in Deutschland gerecht zu werden, hat sich der Deutsche Standardisierungsrat eingehender mit dieser Thematik beschäftigt und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 (DRS 6) zur Zwischenberichterstattung verabschiedet. Mit diesem Standard sollen die bisherigen börsenrechtlichen Anforderungen wesentlich konkretisiert werden. Außerdem soll eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsvorschriften erreicht werden.4
Anders als Inhalt und Umfang der im Zwischenbericht bereitgestellten unterjährigen Informationen ist hingegen die Frage, wie deren Zuverlässigkeit sichergestellt werden kann, noch nicht abschließend geklärt. So besteht zwar in den USA für Zwischenberichte die Pflicht zu einer so genannten prüferischen Durchsicht, jedoch ist diese bisher für in Deutschland aufgestellte Zwischenberichte nicht obligatorisch sondern lediglich freiwillig. Zudem erscheint es gerade vor dem Hintergrund Aufsehen erregender Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzmanipulationen der letzten Zeit fraglich, ob eine Prüfung bzw. eine eingeschränkte Prüfung in Form einer prüferischen Durchsicht die Verlässlichkeit der Daten des Zwischenberichts eher
gewährleisten kann.5
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Wesen der Zwischenberichterstattung
2.1 Überblick über das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen
2.2 Begriff und Aufgabe des Zwischenberichts
2.3 Methoden der unterjährigen Erfolgsermittlung
2.4 Rechtliche Bestimmungen zur Zwischenberichterstattung
2.4.1 Internationale Normen
2.4.2 Börsenrechtliche Regelungen in Deutschland
2.4.3 Regelungen privater Rechnungslegungsgremien
3 Darstellung und kritische Würdigung des DRS 6 - Zwischenberichterstattung
3.1 Ziel und Grundsätze der Zwischenberichterstattung nach DRS 6
3.2 Anwendungsbereich des DRS 6
3.2.1 Generell aufstellungspflichtige Unternehmen
3.2.2 Ausnahme von der Anwendungspflicht
3.3 Gegenstand der Berichterstattung
3.3.1 Der Konzern als Berichtsgegenstand
3.3.2 Konsolidierung von Tochterunternehmen
3.4 Inhaltliche Ausgestaltung des Zwischenberichts
3.4.1 Das Zahlenwerk
3.4.2 Erläuternde Angaben
3.4.3 Ergänzende Angaben
3.4.4 Ansatz und Bewertungsmethoden
3.4.5 Unterjährige Erfolgsermittlung
3.5 Formale Anforderungen an die Zwischenberichterstattung
3.5.1 Zeitraum und Frequenz der Berichterstattung
3.5.2 Frist und Form der Veröffentlichung
3.5.3 Erstmalige Anwendung und Übergangsvorschriften
4 Die Prüfung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6
4.1 Die Notwendigkeit der Prüfung von Zwischenberichten
4.2 Arten der Prüfung des Zwischenberichts
4.2.1 Pflichtprüfung durch die Zulassungsstelle
4.2.2 Freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer
4.3 Kennzeichnung der prüferischen Durchsicht
4.4 Darstellung ausgewählter Bestimmungen des IDW PS 900
4.4.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
4.4.2 Grundsätze für die Planung und Durchführung
4.4.3 Berichterstattung und Bescheinigung
4.5 Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit
4.5.1 Gesetzliche Verpflichtung
4.5.2 Ausbau der Zusammenarbeit von Prüfer und Aufsichtsrat
4.5.3 Erhöhung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers
4.5.4 Einrichtung einer Überwachungsinstitution
5 Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Neuregelung der unterjährigen Finanzberichterstattung durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 (DRS 6) und untersucht die Notwendigkeit sowie die Ausgestaltung einer adäquaten Prüfung dieser Zwischenberichte, um die Zuverlässigkeit der Kapitalmarktinformationen zu erhöhen.
- Analyse der gesetzlichen und normativen Grundlagen der Zwischenberichterstattung in Deutschland.
- Kritische Würdigung des DRS 6 im Vergleich zu internationalen Standards (IAS/US-GAAP).
- Untersuchung der Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung und die unterjährige Erfolgsermittlung.
- Diskussion über die Notwendigkeit und Formen der prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten.
- Erörterung möglicher Maßnahmen zur Steigerung der Informationssicherheit am Kapitalmarkt.
Auszug aus dem Buch
2.1 Überblick über das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen
Grundsätzlich ist unter dem Begriff der Publizität die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch das Unternehmen über unternehmensspezifische Sachverhalte zu verstehen. Insbesondere börsennotierte Kapitalgesellschaften haben sich dabei nicht nur an handelsrechtlichen, sondern auch an börsenrechtlichen Vorschriften zu orientieren. Das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen besteht einerseits aus regelmäßigen Publizitätsinstrumenten wie Jahresabschluss, Lagebericht und Zwischenbericht. Andererseits gehören auch situationsabhängige Publizitätsinstrumente, wie Prospektpublizität, Ad-hoc-Publizität sowie weitere allgemeine Auskunftspflichten der Emittenten zum Publizitätssystem.
Innerhalb der regelmäßigen Publizitätsinstrumente dienen Jahresabschluss und Lagebericht der jährlichen Rechnungslegung. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen speziell für Kapitalgesellschaften sind in den §§ 264 - 335 HGB verankert. Börsennotierte Unternehmen gelten laut § 267 Abs. 3 HGB immer als große Kapitalgesellschaften. Gemäß § 325 Abs. 2 HGB müssen diese den Jahresabschluss, der sich aus Bilanz, GuV und Anhang zusammensetzt, den Lagebericht sowie weitere, in § 325 Abs. 1 HGB angeführte Unterlagen spätestens neun Monate nach dem Abschlussstichtag im Bundesanzeiger bekannt machen und beim Handelsregister einreichen. Dagegen handelt es sich beim Zwischenbericht um ein regelmäßiges Publizitätsinstrument der unterjährigen Rechnungslegung. Im Vergleich zu Jahresabschluss und Lagebericht zeichnet sich der Zwischenbericht vor allem durch seine besondere Zeitnähe und den geringeren Informationsumfang aus.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die wachsende Bedeutung der unterjährigen Rechnungslegung im Kontext der Globalisierung und führt in die Ziele des DRS 6 sowie die Problematik der prüferischen Durchsicht ein.
2 Das Wesen der Zwischenberichterstattung: Dieses Kapitel ordnet den Zwischenbericht in das Publizitätssystem ein, erläutert die Anlegerschutzfunktion und diskutiert Methoden der unterjährigen Erfolgsermittlung sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
3 Darstellung und kritische Würdigung des DRS 6 - Zwischenberichterstattung: Hier werden die Inhalte des Standards, wie Berichtsgegenstand, inhaltliche Anforderungen und Anwendung, detailliert dargestellt und einer kritischen internationalen Vergleichsanalyse unterzogen.
4 Die Prüfung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6: Dieses Kapitel befasst sich mit der Notwendigkeit einer Prüfung, den Arten der prüferischen Durchsicht sowie Strategien zur Verbesserung der Informationssicherheit durch Zusammenarbeit von Gremien oder neuen Institutionen.
5 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die zentralen Erkenntnisse hinsichtlich der Regelungslücke, der Eignung des DRS 6 und der Notwendigkeit einer obligatorischen prüferischen Durchsicht zur Stärkung des Anlegerschutzes.
Schlüsselwörter
Zwischenberichterstattung, DRS 6, Rechnungslegungsstandard, Anlegerschutz, prüferische Durchsicht, Konzernabschluss, Publizitätssystem, Kapitalkonsolidierung, Wirtschaftsprüfer, Rechnungslegung, Börsenrecht, Informationssicherheit, Zeitnähe, Unternehmensführung, Transparenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Konzeption und Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 6 (DRS 6) zur Zwischenberichterstattung sowie die Problematik der Verlässlichkeit dieser Berichte durch externe Prüfungen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Anforderungen an börsennotierte Unternehmen bei der unterjährigen Publizität, die Methoden der Erfolgsermittlung, der Konzern als Berichtsgegenstand und Möglichkeiten zur Verbesserung der Prüfungssicherheit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist einerseits die Darstellung und Erläuterung des DRS 6 und andererseits die Aufzeigung von Wegen, wie durch eine Form der Prüfung die Zuverlässigkeit der unterjährigen Finanzinformationen erhöht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin wählt einen analytischen Ansatz, der auf der Auswertung rechtlicher Vorschriften, Rechnungslegungsstandards und aktueller Fachliteratur basiert, ergänzt durch einen Vergleich mit internationalen Standards wie IAS und US-GAAP.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden der Anwendungsbereich des DRS 6, die inhaltlichen Ausgestaltungen der Berichte, die notwendigen Anpassungen bei der Kapitalkonsolidierung und die konkreten Vorgehensweisen bei der prüferischen Durchsicht nach IDW PS 900 erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Zwischenberichterstattung, DRS 6, Anlegerschutz, prüferische Durchsicht und Publizitätssystem.
Wie unterscheidet sich die prüferische Durchsicht von einer Abschlussprüfung?
Die prüferische Durchsicht (Review) ist weniger intensiv als eine vollständige Jahresabschlussprüfung; sie basiert primär auf Plausibilitätsbeurteilungen und analytischen Prüfungshandlungen, um eine begrenzte Sicherheit zu gewährleisten.
Warum wird die Einführung einer Überwachungsinstitution nach dem Vorbild der SEC diskutiert?
Die Autorin diskutiert dies als eine Möglichkeit, um die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards durch eine unabhängige Instanz systematischer zu kontrollieren und Sanktionen bei Fehlverhalten besser durchsetzen zu können.
- Quote paper
- Kathrin Löwen (Author), 2002, Die Zwischenberichterstattung nach DRS 6, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9208