1. Einleitende Worte Im Mittelalter gab es Reihe von Regenten, die aus verschiedenen Königshäusern stammten. Anlass für eine Thronerhebung war meistens der Tod des Vorgängers, der zumeist seinen Erben als Nachfolger selbst auserwählte (Designation). Was aber, wenn kein Würdiger auserkoren wurde, keine Erben vorhanden sind, wenn der Tod des Königs unvorhersehbar und plötzlich eintritt und die Nachfolge noch nicht geregelt ist? Wie wird man zum König, wenn die Thronnachfolge offen ist und plötzlich mehrere Bewerber ihren Anspruch auf die Regentschaft erheben?
Dieser Essay soll sich mit jenen Fragen beschäftigen, wobei auf die spezielle Situation im Jahre 1002 eingegangen wird. Es wird beleuchtet, wie der Bayernherzog Heinrich IV. zum Thron gelangte und wie er sich gegenüber seinen Konkurrenten Otto von Kärnten, Ekkehard von Meißen und Herrmann von Schwaben - deren Kandidaturen als „durchaus aussichtsreich“ 1 gewertet wurden – durchsetzte. Um der Kürze eines Essays gerecht zu werden, soll auf die
chronologische Wiedergabe der Ereignisse weniger Augenmerk gerichtet sein, als auf die Herausstellung der Vorteile und die vermeintliche Eignung Heinrichs für das Königsamt. Hierbei werden seine Herkunft, sein Ansehen in Bayern, das besondere Sendungsbewusstsein infolge des alten Thronstreites zwischen der Otto- und der Heinrichlinie und die Einschätzungen seiner Zeitgenossen Adalbert von Utrecht und Thietmar von Merseburg als Argumente dienen.
2. Der Tod Ottos III. als Anlass einer Thronnachfolgebestimmung
Nachdem Otto III. am 23. oder 24. Januar 1002 in der Burg Paterno am Monte Soracte überraschend verstorben war, galt es nun, die Nachfolge zu bestimmen. Otto war ein jungendlicher Kaiser, er war unvermählt und hinterließ keine Söhne, die den Thron hätten übernehmen können. Die Fürsten des Reiches mussten sich nun der Herausforderung stellen, einen Nachfolger zu bestimmen ohne das Reich dem Chaos auszusetzen. Die Zeit drängte, denn kurz nach Ottos Tod hatte sich Markgraf Arduin von Ivrea am 15. Februar in Pavia zum König der Langobarden krönen lassen – es drohte also Gefahr von außen für das Reich. Die verwirrende und krisenhafte Situation im Reich resultierte wohl daraus, dass die Großen des Reiches schlichtweg nicht wussten, wie sie bei der Auswahl eines königlichen Nachfolgers vorgehen sollten. Bislang musste darüber auch nicht nachge-dacht werden und eine Liste mit verbindlichen Kriterien zur Königswürde gab es nicht.
1
Vgl. KELLER, Hagen: Schwäbische Herzöge als Thronbewerber.
3
Vorher war die Nachfolge durch Designation geklärt. Dabei legte der regierende Vater die Nachfolge des Sohnes oder eines anderen Mitgliedes der Königssippe (stirps regia) fest, sei es durch die Erhebung zum Mitregenten (designatio de praesenti) oder durch die Übernahme der Herrschaft nach dem Tode des Vaters (designatio de futura). Die Großen des Reiches waren bei dieser Form der Nachfolgebestimmung nicht vollkommen ausgeschlossen, denn es erfolgte eine „Wahl“, bei der aber dem Wahlvorschlag des Herrschers verpflichtend gefolgt wurde. Die Zustimmung erwies sich dann als „Königsannahme“ und Bestätigung desselben. 2 Eduard Hlawitschka schließt aus der Chronik Thietmars von Merseburg (Geschichtsschreiber und Zeitzeuge), dass die Vorgehensreihenfolge für die Großen im Jahre 1002 klar sei 3 : „Sohnesnachfolge und – beim Fehlen eines Königssohnes – Finden des Nachfolgers unter den Blutsverwandten, und erst, wenn unter diesen kein Würdiger existiert, Erhebung eines Würdigen, der aus einer anderen als der bisherigen königlichen Blutsverwandtschaft stammt, zum neuen König.“ 4 Danach sei auch verfahren worden.
3. Die günstige Situation für Heinrich nach dem Tod Ottos
Otto III. war wohl an Fieber oder inneren Geschwüren verstorben. Der Leichenzug mit dem militärischen Aufgebot des Reiches zog von Paterno aus gen Norden, um Otto in Aachen begraben zu können, wie er es gewünscht hatte. Der Zug führte auch den apparatus imperialis mit sich, die königlichen Insignien, die sich in der Obhut des Erzbischof Heriberts von Köln, „den vornehmsten unter den anwesenden Fürsten“ 5 befanden. Man vermutet, dass sich der Erzbischof damit die Schlüsselstellung für die Nachfolgeregelung sichern wollte. In Polling bei Weilheim in Oberbayern wartete der Bayernherzog Heinrich IV, wie Otto auch ein Urenkel Heinrichs I. Er übernahm die Sorge für den Toten, ließ die Eingeweide in Augsburg beisetzen und verfügte eine umfangreiche „Seelgerätsstiftung“ 6 . Der „treueste und zuverlässigste Gefolgsmann Ottos III.“ 7 verkündete als letzter Spross des ottonischen Mannesstammes und dem damit einhergehenden Bewusstsein königlicher Abstammung den Anspruch auf die Nachfolge und forderte sogleich die Auslieferung der Reichsinsignien. Heinrich musste aber feststellen, dass Heribert von Köln die Heilige Lanze vorsorglich
2
Vgl. BOSHOF, Egon: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert, S.57.
3 Thietmar I, 19: „Wenn sich in der Sippe kein für das hohe Amt Würdiger findet, dann muss freilich unter Zurückstellung aller Feindschaft aus anderem Hause ein edler Mann erhoben werden.“ 4 HLAWITSCHKA, Eduard: Nochmals zu den Thronbewerbern des Jahres 1002.
5 SCHLEUSING, Bettina: Der Weg Heinrichs II. zum Thron.
6 Seelgerät ist die Güterübertragung an eine Kirche gegen das Versprechen ständiger Fürbitte [memoria] im Gebet (Lexikon des Mittelalters VII, S.1680).
7 HÖFER, Manfred: Heinrich II., S. 49.
4
vorausgeschickt hatte, woraufhin er ihn und dessen Bruder, Bischof Heinrich von Würzburg in Geiselnahme behielt, bis ihm die Lanze ausgeliefert werde.
Heinrich besaß also durch die Aneignung der Herrschaftszeichen einen erheblichen Vorteil gegenüber seiner Konkurrenten.
4. Einige Ausführungen zu den Konkurrenten Heinrichs
Auch andere Vertreter des Adels hofften, bei einer regulären, formellen Königswahl, die nun unter den Bewerbern nach germanischem Recht hätte stattfinden müssen, ihre Chancen auf Thronfolge durchsetzen zu können. „Zum ersten Mal stand ein Vertreter der so genannten Sekundogenitur im Kampf um die Reichskrone gegen Bewerber aus Fürstenhäusern, die nicht auf königliche Tradition zurückblicken konnten“ 8 . Die wichtigsten seien hier kurz genannt.
Otto von Kärnten
Heinrich soll, als er vom Tode Ottos III. erfuhr, die Königswürde zunächst dem Herzog Otto von Kärnten angeboten haben, der durch seine Mutter Liudgard ein Enkel Ottos I. und somit ein näher berechtigter Erbe war und durch Ansehen, Alter und Erfahrung in der Königssippe zweifellos einen Vorrang genoss. 9 Hätte man lediglich geblütsrechtliche Argumente bei der Nachfolgeregelung sprechen lassen, hätte er auch den stärksten Anspruch auf die Herrschaft. Dieser jedoch habe mit dem Hinweis auf sein fortgeschrittenes Alter bescheiden abgelehnt und seinem bayrischen Verwandten seine Unterstützung zugesichert 10 , womit er nicht mehr als Konkurrent zu betrachten war.
Ekkehard I.
Der Markgraf von Meißen war Angehöriger der kaiserlichen Truppen unter Otto III. Er argumentierte mit seiner Abkunft von der ältesten Linie des Liudolfingerhauses. Er wurde nachts in der Pfalz Pöhlde durch den Grafen Siegfried von Northeim ermordet. Inwieweit diese Tat von privaten Motiven geleitet erfolgte oder mit der Königserhebung in Zusammenhang steht, ist bis heute in der Forschung umstritten.
Hermann II.
Herzog Hermann II. von Schwaben und Elsass hat als Mitglied des konradinschen Adelshauses seinen Anspruch auf den Thron „auf seine Stellung als nächster (erwachsener)
8
Vgl. HÖFER, Manfred: Heinrich II. S. 96.
9 KELLER, Hagen: Schwäbische Herzöge als Thronbewerber.
10 SCHLEUSING, Bettina: Der Weg Heinrichs II. zum Thron.
5
Quote paper:
Saskia Elle, 2007, Die Königserhebung Heinrichs II. im Jahre 1002, Munich, GRIN Publishing GmbH
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