Inhalt
Inhalt.................................................................................................................................. I I
Abkürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Die Vorgeschichte der Welthandelsorganisation 1
2.1 Die Entstehung der GATT-Vereinbarungen 1
2.2 Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen 2
2.2.1 Das Prinzip der Meistbegünstigung 3
2.2.2 Das Prinzip der Inländergleichbehandlung 5
2.3 Zwischenfazit 5
2.4 Die Uruguay-Runde 6
3 Die Welthandelsorganisation 7
3.1 Veränderungen durch das WTO-Übereinkommen 7
3.2 Die drei Säulen 8
3.2.1 Die erste Säule - Das GATT von 1994 8
3.2.2 Die zweite Säule - Rahmenabkommen über den Handel mit Dienstleistungen
9
3.2.3 Die dritte Säule - Rahmenabkommen über den Schutz geistiger
Eigentumsrechte 10
3.3 Aufgaben der Welthandelsorganisation 10
4 Die Organe der Welthandelsorganisation 11
4.1 Die Ministerkonferenz 11
4.2 Der Allgemeine Rat 11
4.3 Weitere Räte und Ausschüsse 12
4.4 Das Generalsekretariat und sein Generaldirektor 12
5 Schlussbetrachtung 12
6 Literaturverzeichnis 14
6.1 Literatur 14
6.2 Internet 14
I
Abkürzungsverzeichnis
GATT General Agreement on Tariffs and Trade Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
1 Einleitung
Die heutige Welthandelsorganisation ist eine im Jahre 1995 entstandene Organisation. Sie ist international tätig und besitzt Rechtspersönlichkeit. 1 Sie gilt als zentrale institutionelle Reform der Uruguay-Runde. Ihre Aufgabe sollte es zunächst sein, den bis zu ihrem Entstehungszeitpunkt bestehenden institutionellen Schwächen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade; GATT) abzuhelfen. 2 In den folgenden Punkten wird auf die Entstehung der Welthandelsorganisation und auf ihre Aufgaben eingehend Bezug genommen.
2 Die Vorgeschichte der Welthandelsorganisation
2.1 Die Entstehung der GATT-Vereinbarungen
Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte in der Weltwirtschaft ein Zustand vollkommener Desintegration. Es stellte sich die Frage, wie diese wieder aufgebaut werden könne. Man kam größtenteils konform zu dem Entschluss, dass dieses Ziel ausschließlich durch freien Güter-und Warenverkehr gelingen könne, dem eine Intensivierung der Arbeitsteilung vorausgehen musste. Dieser Entschluss sowie die zu seiner Realisation erforderlichen Maßnahmen sollten ihre Regelung in einem internationalen Abkommen finden. Das Bretton-Woods-System schuf im Jahre 1944 im monetären Sektor einen ersten Schritt des Wiederaufbaus und sollte ein stabiles Weltwährungssystem darstellen. Die hier zuständigen Organisationen waren der Internationale Währungsfond als Kontrollorgan sowie die Weltbank.
Für den internationalen Handel wurden ähnliche Ziele gesteckt. Hier sollte eine Welthandelsordnung errichtet werden, welche sich am Prinzip des Freihandels orientieren sollte. Dies sollte im Interesse aller beteiligten Staaten erfolgen. Die grundlegenden wirtschaftlichen Entscheidungen sollten weiterhin von den jeweiligen Staaten dezentral und autonom getroffen werden; aufgrund der schädlichen Erfahrungen in der Weltwirtschaftskrise sollte jedoch ein Regelsystem entwickelt werden, an das die einzelnen Länder gebunden sein sollten. Diese Regelungen wurden als notwendig angesehen, um das Gesamtwohl der Staaten zu wahren. Eine internationale Handelsorganisation sollte die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren.
1 Vgl. Rübel, G. (2004), S. 269.
2 Vgl. Hauser, H., Schanz, K.-U. (1995), S. 230.
1
Die vorbereitenden Maßnahmen wurden in internationalen Konferenzen in den Jahren 1946 in London und 1947 in Genf getroffen. Man kam zu dem Entschluss, dass im Jahre 1948 in Havanna auf der sog. „International Conference on Trade and Employment“ die sogenannte „Havanna-Charta“ verabschiedet werden sollte. Diese befasste sich mit dem weltweiten Abbau von Zöllen und Kontingenten. Des weiteren sollte eine internationale Organisation geschaffen werden, die das Gegenstück zum Internationalen Währungsfond bilden sollte. Diese Organisation sollte unter dem Namen „Internationale Handelsorganisation“ (International Trade Organization) tätig werden.
Die Internationale Handelsorganisation kam jedoch nie zu Stande; die Havanna-Charta trat nie in Kraft. Dies war der Angst der Staaten zuzuschreiben, dass nach ersten Wiederaufbauerfolgen der nationalen Volkswirtschaften nach dem Zweiten Weltkrieg der weitere Wiederaufbau durch komplette Importfreigabe gefährdet sei. Die Staaten erkannten zwar, dass internationale Handelsbeschränkungen zu Fehlallokationen führten, jedoch wurde befürchtet, dass deren Abbau negative Nebeneffekte für die eigene Volkswirtschaft mit sich bringen könnte.
Um Zeit zu sparen, wurden seinerzeit auf den vorgenannten internationalen Konferenzen in London und Genf bereits vorab einige der getroffenen handelspolitischen Vereinbarungen gegen Handelsdiskriminierung in Kraft gesetzt. Hierbei handelte es sich um ein Handelsabkommen, welches jedoch lediglich provisorischen Charakter und nicht den Status einer internationalen Organisation hatte. Dieses Protokoll trug den Namen „Allgemeines Zoll-und Handelsabkommen“ und wurde am 30.10.1947 von den 23 Teilnehmerstaaten unterzeichnet. Am 01.01.1948 trat das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen in Kraft. Es gab eine Vollversammlung der Vertragsparteien, welche als oberstes Entscheidungsorgan fungierte. Das Sekretariat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens war zuständig für die laufenden Geschäfte. 3
2.2 Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen
Da die Internationale Handelsorganisation gescheitert war, wurde das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen zum einzigen multilateralen Handelsabkommen. Jedoch war der
3 Vgl. Rübel, G. (2004), S. 260 f.
2
Arbeit zitieren:
Silke Kalkowski, 2007, Die Welthandelsorganisation, München, GRIN Verlag GmbH
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