INHALTSVERZEICHNIS (GROBÜBERSICHT)
1. INHALTSVERZEICHNIS (DETAILLIERTE ÜBERSICHT) II
1 EINLEITUNG 1
2. DELINQUENTE MENSCHEN 3
2.1. EINFÜHRENDE GEDANKEN ZU DELINQUENTEN MENSCHEN UND IHRER SITUATION
3
2.2. LEBENSGESCHICHTLICHE BEDINGUNGEN FÜR DELINQUENZ 7
2.3. EINZELNE KONTEXTUELLE THEORIEANSÄTZE ZU
DELINQUENZUNTERSUCHUNGEN 16
2.4. DIE PSYCHODYNAMIK DES DELINQUENTEN 19
2.5. ABSCHLIEßENDE ZUSAMMENFASSENDE BEMERKUNGEN 27
3. THEOLOGIE VON SCHULD UND VERGEBUNG 29
3.1. ANNÄHERUNGEN AN DIE RELEVANTEN BEGRIFFE 29
3.2. SCHULD 34
3.3. VERGEBUNG VON SCHULD UND SÜNDE UND VERSÖHNUNG MIT GOTT UND DEN
MITMENSCHEN 42
3.4. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN 48
4. RELIGIONSPÄDAGOGISCHE ASPEKTE IM KONTEXT DER ARBEIT 50
4.1. EINFÜHRENDE GEDANKEN ZUM RELIGIONSPÄDAGOGISCHEN TEIL 50
4.2. GLAUBEN IM ERWACHSENENALTER 50
4.3. RELIGIONSPÄDAGOGISCHE ASPEKTE FÜR DIE ARBEIT IM STRAFVOLLZUG 53
4.4. BIBLISCHE GESPRÄCHSGRUPPEN ALS FORM RELIGIONSPÄDAGOGISCHEN
HANDELNS IN JVA S 64
4.5. ASPEKTE ZUR BIBLISCHEN GESPRÄCHSGRUPPE AUS DEM EIGENEN
ERFAHRUNGSBEREICH UND DEN ERGEBNISSEN DIESER ARBEIT 71
4.6. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN 74
5. ANHANG A 76
5.1. LITERATURVERZEICHNIS 76
6. ANHANG B 80
6.1. EXEMPLARISCHER ENTWURF EINER STUNDE IN DER BIBLISCHEN
GESPRÄCHSGRUPPE 80
III
1. Inhaltsverzeichnis (Detaillierte Übersicht)
1. INHALTSVERZEICHNIS (DETAILLIERTE ÜBERSICHT) II
1 EINLEITUNG 1
2. DELINQUENTE MENSCHEN 3
2.1. EINFÜHRENDE GEDANKEN ZU DELINQUENTEN MENSCHEN UND IHRER SITUATION
3
2.1.1. Begriffsdefinitionen 3
2.1.2. Lebensalter und Delinquenz 5
2.1.3. Die Situation des gefangenen delinquenten Menschen 6
2.1.3.1. Stigmatisierung 6
2.1.3.2. Isolierung 6
2.1.3.3. Abhängigkeit 6
2.1.3.4. Individualitätsverlust 7
2.1.3.5. Infantilisierung 7
2.2. LEBENSGESCHICHTLICHE BEDINGUNGEN FÜR DELINQUENZ 7
2.2.1. Sozialisationsbedingungen 8
2.2.2. Multiple Erziehungsformen und bedingungen 8
2.2.2.1. Familiäre Auslöse-Situationen für frühkindliche Schädigungen 9
2.2.2.1.1. Unvollständige Familie 10
2.2.2.1.2. Uneheliche Geburt 10
2.2.2.1.3. Scheidung (Verwaisung) 10
2.2.2.1.4. Multiproblemfamilie 10
2.2.2.1.5. Erziehungsunfähigkeit 10
2.2.2.1.6. Fremderziehung 11
2.2.2.1.7. Heimeinweisung 11
2.2.2.1.8. Unerwünschte Geburt 11
2.2.3. Folgen defizitärer Entwicklung im Kindes und Jugendalter 12
2.2.3.1. Frühkindliche Schädigungssymptome 13
2.2.3.1.1. Soziale Resignation 13
2.2.3.1.2. Bindungsunfähigkeit 14
2.2.3.1.3. Mangelnde Frustrationstoleranz 14
2.2.3.1.4. Neigung zu Ersatzhandlungen 15
2.2.3.1.5. Aktivitätshemmung 15
2.2.4. Delinquenz als Prestigemanagement 15
2.3. EINZELNE KONTEXTUELLE THEORIEANSÄTZE ZU
DELINQUENZUNTERSUCHUNGEN 16
II
2.3.1. Kognitive Dissonanz bei delinquenten Menschen 16
2.3.1.1. Die Technik der Schuldabwälzung in der Schuld und im Schulderleben 16
2.3.2. Das Phänomen der Gewissensatrophie 17
2.3.3. Anerkennung der Strafe 17
2.3.4. Der Fassadenbegriff der Sühne 18
2.3.5. Schuldtilgung und Wiedergutmachung 18
2.4. DIE PSYCHODYNAMIK DES DELINQUENTEN 19
2.4.1. Schuldgefühle bei Delinquenten 19
2.4.1.1. Der Irrglaube Straftäter seien unfähig Schuldgefühle zu haben 19
2.4.1.1.1. Wahrnehmung von Straftätern als Persönlichkeiten 19
2.4.1.1.2. Aggressive oder defensive Emotionalität der Gesellschaft 20
2.4.1.1.3. Der Delinquente als Projektionsobjekt der Gesellschaft 20
2.4.1.1.4. Definitionsschwierigkeiten der Begriffe 20
2.4.1.2. Die Abwehr von Schuldgefühlen bei Delinquenten 21
2.4.1.2.1. Tiefenpsychologische Erkenntnisse über die Verborgenheit von Schuldgefühlen
2.4.1.2.2. Exkurs: Abwehrmechanismen des Ichs 21
2.4.1.2.3. Affektisolierung 22
2.4.1.2.4. Projektion 23
2.4.1.2.5. Versuch zum Ungeschehenmachen 23
2.4.1.2.6. Rationalisierung 24
2.4.1.3. Gewissensbildung bei Delinquenten 24
2.4.1.3.1. Die Maßnahme der Strafe im Kontext vom Schuld und Strafbedürfnis 26
2.4.1.3.2. Behinderte Genese des Basis-Gewissens 27
2.4.1.3.3. Sozialisationsschäden und Gewissensdeformation 27
2.5. ABSCHLIEßENDE ZUSAMMENFASSENDE BEMERKUNGEN 27
3. THEOLOGIE VON SCHULD UND VERGEBUNG 29
3.1. ANNÄHERUNGEN AN DIE RELEVANTEN BEGRIFFE 29
3.1.1. Schuld und Sünde 29
3.1.1.1. Reale Schuld durch Tun oder Unterlassen 31
3.1.1.2. Schuld aus der Endlichkeit Unvollkommenheit und Unzulänglichkeit 31
3.1.1.3. Schuld aus dem Selbst aus der Existenz des einzelnen 32
3.1.2. Vergebung 32
3.1.3. Sühne und Versöhnung 33
3.2. SCHULD 34
3.2.1. Dimensionen der Schuld 34
3.2.1.1. Äußere Dimensionen von Schuld 34
III
3.2.1.2. Die innere Dimension des Abgrunds von Schuld 35
3.2.1.2.1. Exkurs 1: Strafe und Sühne aus theologischer Sicht 37
3.2.1.2.2. Exkurs 2: Sollte Strafe ganz abgeschafft werden Das Spannungsverhältnis
3.2.2. Abschließende Bemerkungen 40
3.3. VERGEBUNG VON SCHULD UND SÜNDE UND VERSÖHNUNG MIT GOTT UND DEN
MITMENSCHEN 42
3.3.1. Sündenvergebung im Neuen Testament 42
3.3.1.1. Umkehr als Antwort auf das Versöhnungsangebot in Gottes Vergebung 44
3.3.2. Vergebung als Befreiung zur Zukunft 45
3.4. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN 48
4. RELIGIONSPÄDAGOGISCHE ASPEKTE IM KONTEXT DER ARBEIT 50
4.1. EINFÜHRENDE GEDANKEN ZUM RELIGIONSPÄDAGOGISCHEN TEIL 50
4.2. GLAUBEN IM ERWACHSENENALTER 50
4.2.1. Stabile emotionale Zuwendung und soziale Anerkennung 51
4.2.2. Offene Konfrontation mit religiösen oder religiös zu erschließenden sozialen
Problemen und Konflikten 51
4.2.3. Gelegenheit zur Teilnahme an Kommunikationsprozessen 52
4.2.4. Möglichkeit an kooperativen Entscheidungen mitzuwirken 52
4.2.5. Gelegenheiten Verantwortung für die Gestaltung des eigenen (religiösen)
Lebens und für andere Personen zu übernehmen 52
4.2.6. Abschließende Bemerkungen 53
4.3. RELIGIONSPÄDAGOGISCHE ASPEKTE FÜR DIE ARBEIT IM STRAFVOLLZUG 53
4.3.1. Vom Vergeltungsdenken zum Versöhnungsdenken 53
4.3.2. Notwendige Veränderungen im Strafvollzug 54
4.3.3. Vertrauensvoller Umgang als Gnadenhandeln im Strafvollzug 55
4.3.4. Jesu Umgang mit Vorurteilen und Stigmatisierungen 55
4.3.5. Neue Wertzuteilung im Hilfehandeln Jesu 60
4.3.6. Religionspädagogisches Handeln und Sozialarbeit mit Straffälligen 62
4.4. BIBLISCHE GESPRÄCHSGRUPPEN ALS FORM RELIGIONSPÄDAGOGISCHEN
HANDELNS IN JVA S 64
4.4.1. Der Begriff der Gruppe 64
4.4.2. Die Bedeutung der untersuchten lebensgeschichtlichen Bedingungen
Delinquenter für die Gesprächsgruppe 64
4.4.3. Stabilisierungsfunktionen 65
4.4.4. Offenheit des Denkens in der Gesprächsgruppe 67
IV
4.4.5. Erfahrungsnähe im biblischen Gespräch 67
4.4.6. Seelsorgerlich methodische Aspekte für die Arbeit in der Gesprächsgruppe 68
4.4.7. Sprachliche Kommunikation in der Gesprächsgruppe 71
4.5. ASPEKTE ZUR BIBLISCHEN GESPRÄCHSGRUPPE AUS DEM EIGENEN
ERFAHRUNGSBEREICH UND DEN ERGEBNISSEN DIESER ARBEIT 71
4.6. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN 74
5. ANHANG A 76
5.1. LITERATURVERZEICHNIS 76
6. ANHANG B 80
6.1. EXEMPLARISCHER ENTWURF EINER STUNDE IN DER BIBLISCHEN
GESPRÄCHSGRUPPE 80
6.1.1. Begründung des Themas und der Methodenwahl 80
6.1.2. Grob und Feinziele der Gruppenstunde 83
6.1.3. Methode und Ablauf 84
6.1.3.1. Einstieg Begrüßung 84
6.1.3.2. Aufwärmphase 84
6.1.3.3. Hinführung zum Thema 84
6.1.3.4. Übungen Spiele Schritte mit Begründung 84
6.1.3.5. Höhepunkt 85
6.1.3.6. Schluß evtl mit Auswertung durch die Gruppe 85
6.1.4. Medien 85
6.1.4.1. M1 Meditation zum Thema Schale 85
6.1.4.2. M2 Gebet 86
6.1.4.3. M3 Einleitung 87
6.1.4.4. M4 Arbeitsblatt Die Höhle des Löwen 87
6.1.4.5. Exegetische Überlegungen und Verkündigungsinhalte 88
6.1.4.5.1. Vers 1 3 88
6.1.4.5.2. Vers 4 10 88
6.1.4.5.3. Vers 11 18 88
6.1.4.5.4. Vers 19 24 89
6.1.4.5.5. Vers 25 29 89
6.1.4.5.6. Bezug zum NT 89
6.1.4.6. Zentrale Aussagen 89
6.1.4.6.1. Ein Aufsteiger der auf dem Teppich bleibt 89
6.1.4.6.2. Von der positiven Macht frommer Gewohnheit 90
6.1.4.6.3. Gott bewahrt seine Leute nicht vor aber in der Bedrängnis 90
6.1.4.7. M6 Abschlußfragen 91
V
7. ANHANG C 92
7.1. INTERVIEWS IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT 92
7.1.1. Grundsätzliches zu den durchgeführten Interviews 92
7.1.2. Gespräch 1 (Strafgefangener A) 92
7.1.3. Gespräch 2 (Strafgefangener B) 96
7.1.4. Gespräch 3 (Gefängnispfarrer) 100
VI
1 Einleitung
Christus spricht: „Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besucht.
Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.“ 1 . Wie sehr denken wir wirklich an die, die im Gefängnis einsitzen? Wie oft besuchen wir Strafgefangene, auch wenn sie nicht zu unserem Verwandten- oder Bekanntenkreis gehören, mit wie vielen stehen wir im Briefkontakt? Wie sehr
berücksichtigen wir sie in den Gemeinden im Gebet 2 ?
Man kann es immer wieder beobachten, wie wenig Bewußtsein in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, vor allem auch kirchlichen Institutionen oder Gemeinden überhaupt, für Strafgefangene und ihrer Situation vorhanden ist.
In meinem Heimatort Celle wurde ich durch ein Gemeindeglied meiner Gemeinde, welcher als Bewährungshelfer tätig war, auf die Einrichtung des
„Schwarzen Kreuzes e.V. – Gefangenenmission“ 3 aufmerksam. Während eines studienbegleitenden Praktikums hatte ich die Möglichkeit, in der Justizvollzugsanstalt Hohenasperg, welche ein Justizvollzugskrankenhaus mit Psychatrie, Drogen-, Sucht- und Sozialtherapie ist, eine biblische Gesprächsgruppe zu leiten. Die Gruppe stand in der Trägerschaft der Evangelischen Gefangenenseelsorge der Württembergischen Landeskirche und unter der Anleitung des Gefängnispfarrers. In dieser Gesprächsgruppe hatte ich erstmalig näheren Kontakt zu Inhaftierten und ihrer persönlichen Situation. Während der Arbeit mit ihnen stellte sich mir häufig die Frage, wie kann man sie mit biblischen Inhalten vertraut machen und wie können sie durch das Evangelium für sich Befreiung und Versöhnung erfahren, wo doch gerade bei Ihnen die Schuldfrage zentrales Thema ist.
Während meines sozialpädagogischen Praxissemesters hatte ich ferner die Möglichkeit, die Arbeit mit Straffälligen näher kennenzulernen und weitere Erfahrungen zu sammeln. Für sechs Monate absolvierte ich das Praktikum in
1 Die Bibel: Matth. 25, 35.36.
2 A.a.O., Apg. 12,5.
3 Schwarzes Kreuz Gefangenenmission e.V., Jägerstraße 25, 29221 Celle.
1
der Sozialberatung Ludwigsburg e.V. für Straffälligenhilfe, betreute eine Wohngruppe mit ehemals Inhaftierten, führte Erstberatungsgespräche mit Inhaftierten in der JVA durch, in der ich die biblische Gesprächsgruppe leitete, und war tätig in der Kontakt- und Anlaufstelle der Sozialberatung mit den dort vielfältig in der Betreuung Straffälliger vorhandenen Aufgaben.
In meiner Arbeit sind mir diese Menschen besonders wichtig geworden, die am Rande der Gesellschaft stehen, meist mit ihren oft zahlreichen Problemen alleingelassen, beziehungsarm und ausgestoßen.
Aus meinem christlichen Hintergrund heraus ist es mir ein Anliegen und Bedürfnis mit dieser Arbeit aufzuzeigen, was die Besonderheiten straffälliger Menschen sind, was für Zusammenhänge aus der Lebensgeschichte und Umwelt zu erkennen sind, auf was man im Umgang mit Straffälligen, insbesondere aus religionspädagogischer Sicht, achten sollte. Es geht mir darum aufzuzeigen, wie diese Menschen durch die froh- und heilmachende Botschaft des Evangeliums für sich persönlich eine neue Lebenshoffnung erfahren können auf dem Hintergrund der Vergebung ihrer Schuld, und was religionspädagogisch zu beachten und zu bedenken ist im Umgang mit dieser Personengruppe. Diese Arbeit soll insbesondere eine Hilfestellung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Straffälligenhilfe, in der Gefängnisseelsorge sein, die mit delinquenten Menschen religionspädagogisch arbeiten bzw. arbeiten möchten.
Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit möchte ich die Aspekte der Strafe, des Sinn und Zwecks von Strafe, nur am Rande behandeln, auch wenn es im Kontext der Arbeit ein Hauptthema sein könnte. Es kommt mir vielmehr auf den „inneren“ Menschen an, seine Emotionalität, besonders im Spannungsfeld von Freiheitserfahrungen innerhalb der Gefängnismauern. Ich möchte den Blickwinkel auch nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beziehen, jedoch zu bedenken geben, dass Delinquenz hauptsächlich im Jugendlichen oder jungen Erwachsenenalter auftritt 4 und ich diese Personengruppe primär im Blickfeld habe. Jedoch halte ich meine Untersuchungen und Ergebnisse nicht primär für altersspezifisch, da es hier um Delinquenz als solche geht. Ferner habe ich aus demselben Grund Devianzuntersuchungen nahezu unberücksichtigt gelassen.
4 Vgl. Kapitel 3 zu „Lebensalter und Delinquenz“.
2
Die im Anhang C aufgeführten Interviews sollen die vorliegende Arbeit illustrieren, Einzelaspekte der Arbeit unterstreichen, womit ich jedoch keinen Wissenschaftscharakter erhebe. Sofern ich in der Arbeit nur in einer männlichen Geschlechtsform spreche, so möchte ich damit die weibliche Geschlechtsform nicht ausklammern; diese sind in gleicher Weise gemeint.
2. Delinquente Menschen
2.1. Einführende Gedanken zu delinquenten Menschen und ihrer
Situation
Der Mensch hinter Gittern – abgeschirmt von der Öffentlichkeit, sich selbst überlassen mit seiner Einsamkeit, mit seinen Verletzungen, mit seiner Schuld, mit seinen Wünschen, mit seiner Sexualität, mit seiner Sehnsucht nach dem, was Leben in Freiheit heißt.
Wer gegen die Rechtsordnung verstößt und verurteilt wird, landet unter bestimmten Umständen im Knast. Es heißt Abschied nehmen von Familie und Freunden, von der gewohnten Umgebung, vom evtl. vorhandenen Arbeitsplatz. Es heißt sofortige Umstellung auf eine andere Welt, in der eine andere Sprache und ein ganz eigener Tagesrhythmus gilt.
Die Situation in unseren deutschen Justizvollzugsanstalten ist weniger als ideal. Überfüllte Anstalten, wenige Sozialarbeiter, nur selten wird sozialtherapeutisch mit Gefangenen gearbeitet, Gefängnispfarrer, Straffälligenhilfeinstitutionen und christlich-diakonische Einrichtungen wie z.B. das Schwarze Kreuz (Gefangenenmission) können nur punktuell Hilfestellung geben.
Was sind das für Menschen, die hinter Gittern sitzen, von denen wir gewiß sein können, dass auch sie Gott liebt? Wie sehen die Biografien delinquenter Menschen aus? Was ist das Besondere an ihnen? Gibt es Kausalzusammenhänge für Delinquenz, wie äußern sich diese bzw. was sind deren Folgen? Diese und weitere Fragen möchte ich im nachfolgenden näher untersuchen, wobei zunächst einige Begriffe zu klären sind:
2.1.1. Begriffsdefinitionen
Delinquent (lat.) bedeutet straffällig, verbrecherisch. Delinquent ist jemand, der straffällig geworden ist. 5
5 Duden: Das Fremdwörterbuch, Bd. 5, S. 170.
3
Unter Delinquenz (delinquentes Verhalten, Dissozialität) versteht man eine Verhaltensstörung mit stark aggressivem, antisozialem, teilweise kriminellem Charakter. In der Pädagogik wird in einem behaviouristischen Ansatz verdeutlicht, dass man unter Delinquenz (von lat. delinquentia = Vergehen) ein abweichendes, vom Gesetz unter Strafe gestelltes Verhalten bzw. die
Disposition dazu versteht. 6 Damit von einer Straftat, die der delinquente Mensch begangen hat, gesprochen werden kann, muß die Tat oder die Unterlassung einem rechtlich definierten Straftatbestand entsprechen. Ferner muß dem Täter die Verantwortung für die Tat zugeschrieben werden, was wiederum Strafmündigkeit und die Annahme voraussetzt, der Täter hätte anders handeln
können, und ein anderes Handeln wäre ihm zumutbar gewesen. 7 Strafmündigkeit meint die strafrechtliche Verantwortlichkeit (Schuldfähigkeit), d.h. die Möglichkeit strafrechtlich belangt zu werden. Dies ist gesetzlich verankert im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz und in folgende Stufen unterteilt:
• bis 14 Jahre schuldunfähig und somit strafunmündig, 8
• 14 – 17 Jahre bedingt strafmündig, d.h. ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht
zu handeln, 9
• ab 18 Jahre strafmündig.
Der im Zivilrecht bestehende Begriff der Deliktsfähigkeit 10 , welcher die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Schadenszufügungen meint und in verschiedene Stufen unterteilt ist, soll hier nicht näher untersucht werden, da hier nur straffällig gewordene Menschen ins Blickfeld genommen werden sollen. Der Begriff Sühne, der später in einer Untersuchung von Delinquenten nochmals erörtert wird, ist ein religiös-ethischer u. juristischer Begriff für die Wiedergutmachung von Schuld. In den Strafrechtstheorien gibt es unterschiedliche Auffassungen über den Sinn von Strafe; früher stand die Sühne
6 Schülerduden: Die Pädagogik, S. 88.
7 Vgl. Oerter/Montada: Entwicklungspsychologie, S. 1024.
8 Vgl. Stascheit, Ulrich: § 19 Strafgesetzbuch (StGB).
9 Vgl. Jugendrecht: § 3 i.V.m. §1 Jugendgerichtsgesetz (JGG).
10 Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch: Deliktsfähigkeit §§ 827, 828, 829 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
4
im Vordergrund, heute die Resozialisierung, 11 wobei wir hier meiner Meinung nach erst im Anfangsstadium stehen. Der Begriff der Sühne meint einen Ausgleich von sittlicher Schuld durch Bekehrung, aktive Sühne und Wiedergutmachung. Schuld soll man durch Reue und Wiedergutmachung im Rahmen des einem Möglichen zu tilgen versuchen. Zur Definition des Begriffs aus religionswissenschaftlicher, biblischer und systematisch-theologischer Sicht verweise ich auf meine Ausführungen in Kapitel 4.
Der zuvor genannte Begriff der Schuld kann aus den verschiedenen Disziplinen unterschiedlich erklärt werden: Im Privatrecht bedeutet sie die Verpflichtung einer Person zu einer Leistung; im Strafrecht der Vorwurf an den Täter, sich trotz der Einsicht in das Unrecht seiner Tat nicht gesetzestreu verhalten zu haben. 12 Unter Schuld versteht man im Straffälligenzusammenhang die Haftbarkeit für eine Tat, die man begangen hat, und für die sich aus ihr ergebenden Folgen denjenigen gegenüber, denen man durch sein Schuldigwerden Unrecht getan hat. Zur Definition des Begriffs aus biblisch- theologischer Sicht verweise ich auf meine Ausführungen in Kapitel 4. Der im Zusammenhang stehende Begriff des Gewissens meint die Fähigkeit des Menschen, ethische Werte zu erkennen. Gewissensfreiheit ist dabei das Recht des einzelnen, nach eigenem Gewissen zu entscheiden. 13
2.1.2. Lebensalter und Delinquenz
Wie ich bereits einleitend erwähnte, möchte ich in dieser Arbeit insbesondere delinquente Menschen im jungen Erwachsenenalter im Blickfeld haben, wobei ich andere Altersgruppen nicht ganz ausschließen möchte. Die Konzentrierung auf das junge Erwachsenenalter resultiert daraus, dass in diesem Alter am häufigsten Delikte auftreten und Personen dieses Alters somit am wahrscheinlichsten in der religionspädagogischen Arbeit erscheinen werden, wie die nachfolgende Tabelle 14 zeigt:
11 Compton’s Modernes Wissen: Lexikon, CD-ROM Suchstatus zum Begriff der Sühne.
12 A.a.O., Suchstatus zum Begriff der Schuld.
13 A.a.O., Suchstatus zum Begriff des Gewissens.
14 Anzahl der Verurteilten auf 100.000 Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, getrennt nach
Altersgruppen (Quelle: Statistisches Jahrbuch 1988) in: Oerter/Montada:
Entwicklungspsychologie, S. 1027.
5
2.1.3. Die Situation des gefangenen delinquenten Menschen
2.1.3.1. Stigmatisierung Wer in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) inhaftiert ist und somit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wird von der Gesellschaft als „Krimineller“, als „Übeltäter“ eingestuft und erhält damit einen dauerhaften Makel oder ein dauerhaftes Etikett, ohne dass man sich eingehender mit den näheren Umständen, die zur Tat und dann zur Inhaftierung führten, auseinandersetzt. Dem Bekanntwerden krimineller Taten, einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung, der Auferlegung einer Geldstrafe oder auch der Verhängung von Bewährungsstrafen wird längst nicht eine so große Gewichtung beigemessen. 15
2.1.3.2. Isolierung Der inhaftierte Mensch kann seine bisherigen Beziehungen nur noch drastisch eingeschränkt leben, oftmals müssen bisherige Bindungen vollständig aufgegeben werden. 16
2.1.3.3. Abhängigkeit In einer kaum vorstellbaren Weise wird der inhaftierte Mensch abhängig von anderen Personen, insbesondere Vollzugsbeamten, die zu bestimmen haben, ob und wann er seinen Haftraum verlassen darf, ob ein Brief befördert wird, ob ein Gespräch stattfindet, ein Wunsch erfüllt wird und vieles mehr. Er wird auch abhängig von seinen Mitgefangenen, wie ich während meines Praktikums erfahren habe. Unter dem Gruppendruck Mitgefangener ist er der Gemeinschaft mit ihnen ausgesetzt und kann sich ihr selten entziehen. 17
15 Vgl. EKD: Strafe: Tor zur Versöhnung. Eine Denkschrift, S. 26.
16 A.a.O.
17 A.a.O.
6
2.1.3.4. Individualitätsverlust Das Leben von Individualität ist bei einheitlicher Gefangenenkleidung und dem nahezu vollständigen Verzicht auf den Besitz persönlicher Gegenstände kaum noch möglich. 18 2.1.3.5. Infantilisierung Einerseits hat der Inhaftierte kaum die Möglichkeit, selbst Entscheidungen zu treffen, etwas zu unternehmen oder den Tagesablauf zu gestalten. Der Tagesablauf ist reglementiert, was für viele bedrückend sein kann, andererseits ist es aber auch bequem, versorgt und geführt zu werden. Insbesondere lange Haftzeiten machen Gefangene verhaltensunsicher und unselbständig, worauf später noch näher eingegangen wird. Außer in besonderen JVA’s mit z.B. sozialtherapeutischen Ansätzen lernen die Gefangenen nicht, die täglichen Anforderungen des täglichen Lebens in Freiheit zu bewältigen. 19
2.2. Lebensgeschichtliche Bedingungen für Delinquenz
Über die Entstehung der Delinquenz herrscht in den verschiedenen Delinquenztheorien keine einheitliche Auffassung. Von einigen Autoren wird ein Zusammenhang mit Erbanlagen, bestimmten Körperbau- und Persönlichkeitsmerkmalen (z.B. Extraversion 20 , Überaktivität) angenommen. Die Ursachen der Delinquenz dürften jedoch in den meisten Fällen vor allem in ungünstigen Familienverhältnissen und in einer falschen Erziehung (u.a. bei Ablehnung und Zurückweisung des Kindes, aggressiver Gereiztheit und wechselhaftem Verhalten der Eltern, Beschränkung ihrer Aufmerksamkeitszuwendung auf Bestrafung) zu suchen sein. Aber auch die „Erziehung“ in Heimen hat nicht selten ähnliche Wirkungen. Der Delinquenz entgegen wirkt vor allem der Aufbau einer tragfähigen sozialen Beziehung, die Bindung an eine Gruppe und die Veränderung des oben geschilderten negativen elterlichen Erziehungsverhaltens. 21 In der Untersuchung der lebensgeschichtlichen Bedingungen, unter denen Menschen aufwachsen und später delinquent werden, ist auffallend, dass sie in der frühen Kindheit wie im weiteren Verlauf ihres Lebens – zum Teil schwerste – 18 A.a.O.
19 A.a.O.
20 Extraversion: von C.G. Jung eingeführte Bezeichnung für die Grundeinstellung von Personen, die
sich stärker als andere an ihrer Umwelt orientieren. Der extrovertierte Typ ist ein
aufgeschlossener, kontaktfreudiger, vertrauensvoller, die äußere Realität akzeptierender und
sich mit ihr auseinandersetzender Mensch. Aus: Schülerduden: Die Psychologie, S. 97.
21 Schülerduden: Die Psychologie, S. 62.
7
Verlust- und Mangelerfahrungen durchgemacht haben. 22 Wiesnet und Gareis führten umfangreiche empirische Untersuchungen zum Kontext von lebensgeschichtlichen Bedingungen für Delinquenz mit frühgeschädigten und nichtgeschädigten Jugendlichen durch, die im nachfolgenden dargestellt werden sollen.
2.2.1. Sozialisationsbedingungen
Die eingangs erwähnten Verlust- und Mangelerfahrungen werden in den empirischen Untersuchungen bestätigt. Diese sog. Deprivationstheorie betrachtet delinquentes Verhalten als Folgeerscheinung früherer Erziehungsstörungen und –defizite innerhalb der einzelnen Familie. Es zeigte sich, dass die jugendlichen Delinquenten im Vergleich mit nichtkriminiellen Jugendlichen in einem erheblich höheren Umfang mit massiven Sozialisationsdefiziten und –problemen belastet sind. 23 Während zwei Drittel der jugendlichen Rechtsbrecher im Alter von 17 – 23 Jahren aus strukturell unvollständigen Familien kommen, ist dies in der Gesamtbevölkerung nur bei jedem sechsten Jugendlichen zu beobachten; die Belastung der Straffälligen ist also vier Mal so hoch wie die der Nichtstraffälligen. 24 Die Durchschnittsbelastung im Hinblick auf eine uneheliche Geburt ist ebenfalls vier bis fünf Mal überhöht. Jeder dritte Straffällige lebte in einer geschiedenen oder getrennten Ehe, jeder vierte war vom Tod eines Elternteils betroffen. Jeder zweite mußte mit der periodischen oder dauernden Abwesenheit des Vaters fertig werden, jeder fünfte mit der der Mutter. 25 Hierzu im nachfolgenden nähere Ausführungen.
2.2.2. Multiple Erziehungsformen und -bedingungen
Unabhängig von einer strukturellen Unvollständigkeit war jeder zweite Jugendliche einer teilweisen ausgeprägten Sozialisationsunfähigkeit in einer Multiproblemfamilie ausgesetzt. Sechs von zehn Jugendlichen konnten entweder ihre gesamte Kindheit oder zumindest einen erheblichen Teil davon nicht bei ihren Eltern verbringen, sondern mußten multiple Formen der Fremderziehung hinnehmen. Bei ebenso vielen war ihre Geburt für die Mutter ein ausgesprochen unerwünschtes Ereignis mit allen daraus erwachsenden
22 Vgl. Rauchfleisch, Udo: Begleitung und Therapie straffälliger Menschen, S. 110.
23 Vgl. Wiesnet/Gareis: Schuld und Gewissen bei jugendlichen Rechtsbrechern, S. 227/228.
24 A.a.O., S. 228.
25 A.a.O.
8
Folgelasten für das Kind. Nur vier von zehn waren erwünschte Kinder, deren Erziehung sich die Mutter anschließend mit Engagement gewidmet hat. 26 Wenn man die zuvor genannten Faktoren synoptisch gegenüberstellt, kann festgestellt werden, dass fast neun Zehntel aller untersuchten Inhaftierten eine deutliche „Broken-Home-Belastung“ als sozialen Hintergrund aufweisen. Eine strukturell und funktional intakte Familie liegt nur in 15 % aller Fälle vor! 27 Der Anteil der Befragten, die durch eine Mutterdeprivation (totale Mutterentbehrung) geschädigt waren, hatte zu 80 % eine lange „Heimkarriere“ durchlaufen. Das sozial Normale wird zur Ausnahme – die soziale Katastrophe wird zum Regelfall. Somit muß hier von einer krassen „Unterprivilegierung“ an Lebenschancen gesprochen werden. 28 In einer ähnlichen Untersuchung kommt Manfred Zeidler in seinem Forschungsbericht zur Delinquenz zu gleichgelagerten Ergebnissen: In den Untersuchungen bestätigt sich seine Hypothese, dass straffällig gewordene Kinder im Gegensatz zu nicht straffällig gewordenen Kindern häufig die folgenden Merkmale besitzen: Scheidung der Eltern, Nicht-Anvertrauen-Können an die Mutter, fehlende Beaufsichtigung durch den Vater, fehlende Bindung an die Mutter, schlechte finanzielle Lage der Eltern sowie unterschiedliche Erziehung der Eltern. 29 Der Defizitpunktwert in der Kindheit liegt bei straffällig gewordenen Kindern höher als bei nicht straffällig gewordenen. 30 Auch in der Jugend (14 – 18 Jahre) 31 gibt es ähnliche Ergebnisse: Straffällig gewordene konnten oftmals nicht ihren Wunschberuf realisieren, es gab dirigistische Eingriffe von Erziehungspersonen auf die Berufswahl und es kam zu Lehrabbrüchen. 32 Ebenso besitzen in der Kindheit straffällig gewordene Personen einen höheren Jugenddefizitwert. 33 2.2.2.1. Familiäre Auslöse-Situationen für frühkindliche Schädigungen Die zuvor genannten Bedingungen, insbesondere die Folgen hinsichtlich von Delinquenz, frühkindlicher Vernachlässigungsschäden können in der Praxis auf einige, konkret umrissene familiäre Situationen, den bereits angesprochenen
26 A.a.O.
27 A.a.O.
28 A.a.O., S.228/229.
29 Vgl. Zeidler, Manfred: Lebensgeschichtliche Bedingungen für Straffälligkeit, S. 178/179. 30 A.a.O., S. 181.
31 A.a.O., S. 88.
32 A.a.O., S. 179/180.
33 A.a.O., S. 181.
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sog. „Broken-Home-Faktoren“, zurückgeführt werden, dazu nähere Erläuterungen aus den Untersuchungen von Wiesnet und Gareis: 34
2.2.2.1.1. Unvollständige Familie Hierbei ist nicht so sehr die „strukturelle“ Unvollständigkeit der Familie entscheidend, sondern eher die sog. „funktionale“ Unvollständigkeit, womit die Gestörtheit verschiedenster Art, Zerrüttung oder Auflösung des inneren Harmoniefaktors gemeint ist. 35
2.2.2.1.2. „Uneheliche“ Geburt Die Bedeutung dieses Faktors liegt nicht in dem punktuellen Ereignis der Geburt und ihrer besonderen sozialen Umstände, sondern vielmehr in den negativen, sozialen Folgeerscheinungen für das Kind“! 36
2.2.2.1.3. Scheidung (Verwaisung) Hierbei geht es ebenso nicht so sehr um das punktuelle Ereignis der Scheidung, also in der formalen Trennung der Eltern. Die Hauptbelastung liegt vielmehr in der Regel in den oft langjährigen, der Scheidung vorausgehenden familiären Zerrüttungen und Streitigkeiten. Die Atmosphäre der Zerrüttung, das Leben in dauernden Konflikten bieten für das Kind keinen sozialen Stabilisierungsfaktor mehr. 37
2.2.2.1.4. Multiproblemfamilie Unter diesem Sammelbegriff sind eine Reihe von weiteren familiären Problemkonstellationen zusammengefaßt, die in der Regeln nicht isoliert, sondern vielmehr in gegenseitiger Abhängigkeit und Überschneidung auftreten, wie z.B. Alkoholismus, Kriminalität, Asozialität usw. 38
2.2.2.1.5. Erziehungsunfähigkeit Auch die Eltern dieser Multiproblemfamilien sind vielfach aufgrund ihrer eigenen belasteten Biographie sowie aufgrund ihrer häufigen Herkunft aus der sozialen Unterschicht selbst nur mit wenig psychosozialer Reife und Stabilität ausgestattet. Diese soziale Behinderung wird durch eine sich daraus ergebende,
34 Vgl. Wiesnet/Gareis: Schuld und Gewissen bei jugendlichen Rechtsbrechern, S. 38.
35 A.a.O., S. 39.
36 A.a.O.
37 A.a.O., S. 44.
38 A.a.O., S. 47.
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oft ausgeprägte Erziehungsunfähigkeit auf die nächste Generation weitertradiert. 39
2.2.2.1.6. Fremderziehung Hierbei sind eine ganze Reihe von Ersatzerziehungen zu verstehen. Die Sozialisationsqualität dieser verschiedenen Fremderziehungen muß jedoch gesehen werden, wenn man z.B. die Großelternerziehung einer Pflegestellenerziehung gegenüberstellt. Die Großelternerziehung ist häufig geprägt durch übermäßiges Nachgeben und ungenügende Forderungen, welches der mangelnden Frustrations- und Leistungstoleranz Vorschub gewährt. Dagegen ist die Pflegestellenerziehung durch häufige Pflegeplatzwechsel und damit verbundene Kontaktabbrüche problematisch und es kann sich somit häufig keine Dauergeborgenheit einstellen. Auch die Erziehung des Stiefvaters oder der Stiefmutter sind typische Formen der ergänzten, unvollständigen Familie und dann problematisch, wenn sich keine positive Beziehung zwischen Kind und Stiefelternteil aufbauen kann, wobei die Folge eine Reihe von Benachteiligungen und Vernachlässigungen sein kann. 40
2.2.2.1.7. Heimeinweisung Weiter oben habe ich die Folgen des frühkindlichen Hospitalismus erwähnt, welcher in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche gilt, die ihre „Heimkarriere“ bereits im Säuglingsheim beginnen. Das fehlende Sozialisationsangebot der Heime, hier besonders die Verarmung an emotionaler Zuwendung sowie an sensorischen, kognitiven, aber auch sozialen Eindrücken und der überdurchschnittlich häufige Wechsel der Erziehungsstellen und Bezugspersonen, führt bei den meisten der betroffenen Kinder zu chronischen Störungen der Bindungs- und Liebesfähigkeit, zu multiplen Formen einer retardierten Entwicklung. 41
2.2.2.1.8. „Unerwünschte“ Geburt In der Untersuchung über den emotionalen Faktor der inneren Einstellung der Mutter zur Geburt des Kindes zeigte sich, dass die jugendlichen Rechtsbrecher nur ein Viertel bis ein Fünftel der lebenswichtigen Start-Chancen gegenüber Nicht-Kriminellen hatten, von ihrer Bezugsperson geliebt, in
39 A.a.O., S. 51.
40 A.a.O., S. 54 - 56.
41 A.a.O., S. 57/58.
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emotionaler Geborgenheit, die Lernprozesse der frühkindlichen Phase zu absolvieren. 42
2.2.3. Folgen defizitärer Entwicklung im Kindes- und Jugendalter
In der unterscheidenden Variable der Mutterferne in der frühen Kindheit zeigten sich bei den Vergleichsgruppen gerade im Hinblick auf die Faktoren des Schulderlebens und der erlebten Gewissensreaktionen deutliche Unterschiede. Die Gruppe der Frühgeschädigten wiesen in beiden Faktoren auf ihr kriminelles Verhalten ein unübersehbares, großes Defizit an positiven Bewertungen und Erlebnissen auf. Im subjektiven Erleben hat diese Gruppe entschieden weniger Schuldgefühle und entsprechende Gewissensreaktionen! Ihrer subjektiven Schuld an ihrem kriminellen Verhalten ist sich die Gruppe der Frühgeschädigten erheblich weniger bewußt als die Vergleichsgruppe der Nichtfrühgeschädigten. 43 Diese Untersuchungsergebnisse stehen in bestätigendem Zusammenhang der verschiedenen entwicklungspsychologischen Theorien. Die frühkindliche Phase wird als eine Periode intensivsten sozialen Lernens charakterisiert, mit Langzeitwirkung der vollzogenen prägungsähnlichen, psychosozialen Erfahrungen für das ganze weitere Leben und zeigt sich als erste Schlüsselphase der menschlichen Sozialisation. 44 So kann sich bei Defiziten in der oralen und analen Phase nach Freud eher ein Grundmißtrauen und eine negative Lebensgrundeinstellung in der psychosozialen Phase nach Erikson ausbilden. In der phallischen und ödipalen Phase nach Freud (ca. 18 Lebensmonat bis 6. Lebensjahr) bilden sich nach Erikson eher Scham und Zweifel als Autonomie aus. Während sich in der Latenzzeit nach Freud (ca. 6. bis 13. Lebensjahr) eher Minderwertigkeitsgefühle herausbilden können. In der nach Freud genitalen Phase (ca. 13. bis 20. Lebensjahr) können sich bei einer defizitären Entwicklung eher Gefühle der Rollendiffusion anstatt der Identitätsfindung herausbilden und als junger Erwachsener (20. bis ca. 45 Lebensjahr) eher die Isolierung im Vordergrund stehen. 45 Alle späteren Lebenssituationen werden weitgehend nach dem Modell der frühkindlichen Lernerfahrung bewältigt. Für die hier zu behandelnde Personengruppe der delinquenten Menschen sind vor allem die positiven
42 A.a.O., S. 58.
43 A.a.O., S. 233/234.
44 A.a.O., S. 29.
45 Vgl. Zimbardo, P.G.: Psychologie, S. 106 ff.
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Prägungen in der frühen Kindheit zu nennen, die aufgrund der durchgeführten Untersuchungen durch die genannten Defizite Mängel aufweisen: Bindungsfähigkeit, emotionale Grundstimmung, soziale Sensibilität, Gemüt und Freundlichkeit – ebenso aber auch Qualitäten wie: Energie und Durchhaltevermögen, optimistische Gestaltungskraft, seelische Stabilität und Belastbarkeit. Es lassen sich zwei soziale Grundfähigkeiten als frühkindlich erworbenes „Startkapital“ hervorheben: Die Fähigkeit, intensive und andauernde zwischenmenschliche Beziehungen herzustellen, und die Fähigkeit, auch über längere Zeit hinweg ein Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und es schließlich zu erreichen. 46 Die verminderte Fähigkeit dieser beiden Bereiche konnte ich ebenfalls stets in meiner Arbeit mit Straffälligen beobachten, die einerseits Schwierigkeiten hatten, Beziehungen einzugehen, sie zu vertiefen und dauerhaft zu gestalten, ferner war das Durchhaltevermögen derart gering, dass sich häufig nach kurzer Zeit erneute Arbeitslosigkeit einstellte und kürzlich erarbeitete Lebenserwartungen und –vorstellungen wieder fallen gelassen wurden. 2.2.3.1. Frühkindliche Schädigungssymptome Heute ist ein ganzer Symptom-Katalog frühkindlicher Sofort- oder Spätschädigungen aufgrund emotionaler Vernachlässigung bekannt, auf die hier nachfolgend nur kurz eingegangen werden soll. 47
Überblickt man den nachfolgenden Symptomkatalog, so zeigt sich, dass Entbehrungen im sozialen Gefühlsaustausch der frühen Jugend irreparable Verödungen der Kontaktfähigkeit und der gesamten gefühlsmäßigen, sozialen und sexuellen Entwicklung hinterlassen. René Spitz betont in diesem Zusammenhang wiederholt die Konsequenzen seiner Beobachtungen über die Hospitalismus- Problematik in ihren verschiedenen Varianten: „Das Elend ihrer Kindheit offenbart sich in der Verarmung ihrer menschlichen Beziehungen [...] so werden sie haßerfüllte, verwahrloste Jugendliche – am Ende dieses Weges steht das Verbrechen!“ 48
2.2.3.1.1. Soziale Resignation Das vernachlässigte Kind, später der Jugendliche, zeigt einen chronischen Zustand sozialer Resignation, Mutlosigkeit und Schüchternheit. Aus mangelndem Gefühl der „Nestwärme“ konnte sich kein Selbstwertgefühl und
46 Vgl. Wiesnet/Gareis: Schuld und Gewissen bei jugendlichen Rechtsbrechern, S. 27/28.
47 A.a.O., S. 31.
48 A.a.O., S. 38.
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Jörg Peters, 1999, "Und vergib uns unsere Schuld..." - Religionspädagogische Aspekte in der Arbeit mit delinquenten Menschen im Kontext von Schuld und Vergebung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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