Von der Problematik der Kopftücher Islamischer Frauen in Deutschland


Hausarbeit, 2005

48 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Anmerkung

2 Prolog

3 Einleitung

4 Klärung der Begrifflichkeiten
4.1 Freiheit
4.1.1 Deutsches Freiheitsrecht
4.1.2 Freiheitsbegriff
4.2 Ideologie
4.3 Imperialismus und Religion
4.3.1 Patriarchat
4.3.2 Christentum
4.3.3 Islam
4.3.4 Koran und Sunna
4.3.5 Schari’a
4.3.6 Fundamentalismus
4.3.7 Missionierung
4.4 Kopftuch
4.5 Migration
4.5.1 Integration
4.5.2 Tradition
4.5.3 Ghettoisierung; Bildung einer Parallelgesellschaft
4.5.4 Antiislamismus

5 Der Stein des Anstoßes

6 Das Kopftuch – Pro und Contra
6.1 Islamistischer Standpunkt
6.2 Missionarischer Aspekt
6.3 Standpunkt betroffener Frauen
6.4 Westlich Feministischer Standpunkt
6.5 Demokratischer Standpunkt
6.6 Ideologischer Standpunkt

7 Islam, Kopftuch und die gespaltene Frau

8 Einfluss von Bildung auf religiösen Traditionalismus

9 Über die Wirksamkeit von Verboten

10 Politik in der Sackgasse

11 Stellungnahme

12 Persönlicher Epilog

Anhang

Literaturliste

Quellen im Internet

1 Anmerkung

Einige der verwendeten Texte sind sowohl in Druckform als auch im Internet publiziert worden. An den Stellen, an denen ich mich auf die Internetversion beschränkt habe, weichen die angegebenen Daten eventuell von denen der Printmedien ab.

Alle in dieser Arbeit genannten weiblichen Begriffe gelten selbstredend auch für das männliche Geschlecht. Wo dies nicht der Fall ist, soll die maskuline Seite ausdrücklich hervorgehoben werden. Zitate blieben, bis auf die Verbesserung von Rechtschreibfehlern, zweifelsohne unverändert.

Darüber hinaus möchte ich eindeutig betonen, dass ich keine der angeführten Unterdrückungsmechanismen über oder unter andere stelle, sondern lediglich Fakten zusammentrage, die meinem Erachten nach nicht nur diskussions- sondern zudem auch veränderungswürdig sind. Von der Betrachtung des neuzeitlichen Paradigmas der grundsätzlichen biologischen Ungleichheit, zwischen Mann und Frau sowie schwarz und weiß, möchte ich mich ausdrücklich distanzieren und von vorneherein klarstellen, dass es in dieser Arbeit keinen Platz einnehmen wird. Ich verweise hiermit auf gängige Sozialisationstheorien.[1]

Da ich es wichtig finde in diesem Kontext vor allem Betroffene sprechen zu lassen, wird die Leserin dieser Arbeit reichlich Zitate dieser Frauen vorfinden. Scheinen einige Quellen auch nicht renommiert zu sein, so sind sie dennoch gewichtig genug, um gehört zu werden, denn in dieser Diskussion geht es nicht allein um Berühmtheit.

2 Prolog

„Der erste Schritt in der Erhöhung der Frauen in sämtlichen Religionssystemen ist, sie davon zu überzeugen, dass der große Weltgeist in keiner Weise für diese ganzen Sinnwidrigkeiten verantwortlich ist.“

Elizabeth Cady Stanton

3 Einleitung

Ich möchte mit meiner Arbeit aufzeigen, warum ich der Meinung bin, dass die Kopftücher islamischer Frauen ein Symbol ihrer Unterdrückung und Entwürdigung sind. Hier steht die Religionsfreiheit im Konflikt mit unseren Menschenrechten und der im Grundgesetz geregelten Gleichheit von Mann und Frau. Der Islam ist in vieler Hinsicht verfassungswidrig und müsste demnach in Deutschland nur in reformierter Form zulässig sein.

„Alle Hexerei kommt aus der fleischlichen Lust, die bei Frauen unersättlich ist.“[2]

Die Frau wurde und wird stellenweise heute noch durch sämtliche Religionen und Epochen hindurch für Zauberei, Gewalt und selbst Impotenz von Männern verantwortlich gemacht, entsprechenden Sanktionen unterworfen, geknechtet und hingerichtet. Im Christentum lässt sich diese Schuld bis hin zum Sündenfall zurückverfolgen, wobei die Hexenverfolgung im europäischen Raum nur einen patriarchalen ‚Ausrutscher’ unter weltweit unzählbaren zeigt und somit in Beziehung steht zu Bekleidungsvorschriften, deren Missachtung zur Verbannung oder gar zum Tod führen kann. Ist Verschleierung demnach in Deutschland legitim? Wer legitimiert sie? Darf die Bedeutung dieser Praxis auf demokratischem Boden wirklich aus ihrem weltweiten Kontext gerissen werden? Sind es die Frauen selbst, die sich zum Schutze vor fremden Blicken und Entehrung verhüllen möchten? – Unter anderem sollen diese Fragen in meiner Arbeit eine mehr oder minder zufrieden stellende Beantwortung finden.

Ich beginne mit einführenden Begriffsklärungen, denen ich jeweils eine kurze Brockhausdefinition zur anschließenden ausgiebigen Beleuchtung voranstelle. Während der Ausarbeitung stolperte ich über viele Begriffe, die in ihrer herkömmlichen Auslegung nicht ausreichend sind, um den gesamten Komplex zu beschreiben, der sich durch sie ausgedrückt werden kann.

Das Bundesverfassungsurteil im Fall Fereshta Ludin, sowie dessen zu Grunde liegende Paragraphen, bleiben in dieser Arbeit außen vor, da vor allem der gesamtgesellschaftliche Kontext zur Geltung kommen soll. Dessen Hintergrund wird jedoch einen kurzen Einstieg in die Diskussion geben.

Zur Veranschaulichung der Problematik stelle ich im Anschluss hieran die Pro-und-Contra-Positionen in der Kopftuchdebatte verschiedener Personengruppen zusammen. Dies geschieht selbstverständlich nur exemplarisch und daher stark polarisiert. Neben muslimischen Frauen und Männern, müssen, angesichts der Tatsache, dass die Diskussion einen europäischen Rahmen hat, auch Aspekte des philosophischen Feminismus sowie Verfechterinnen demokratischer Lebensformen dokumentiert werden, selbst wenn diese gerne als „verwestlicht“ zurückgewiesen werden. Zudem habe ich dass Kopftuch unter der missionarischen wie der eurozentrisch-ideologischen Lupe betrachtet und beziehe Stellung zur unausgesprochenen Kleiderordnung in Deutschland.

Danach widme ich mich der Frage: Was ist der wahre Grund für die Verschleierung der Frauen im Islam? Es wird häufig behauptet, diese sei zwar in der Bibel, jedoch nicht im Koran Vorschrift. Im Folgenden werde ich auch diese Behauptung genauer betrachten.

Der Einfluss von Bildung auf traditionelle Lebensweisen und Ansichten ist in diesem Kontext nicht irrelevant und ebenso habe ich erforscht, inwiefern Verbote wirksame Lösungen darstellen beziehungsweise zu einer irreversiblen Verhärtung der verschiedenen Fronten führen können.

Enden wird diese Arbeit mit einigen Vorschlägen zur Verbesserung der Gesamtsituation muslimischer Migrantinnen in Deutschland, einer Stellungnahme sowie einem persönlichen Nachwort.

4 Klärung der Begrifflichkeiten

„Wenn man die Philosophie einer Epoche kritisch betrachtet, sollte man sich nicht vorwiegend mit ihren intellektuellen Positionen befassen, die ihre Exponenten glauben verfechten zu müssen. Es wird immer einige Grundannahmen geben, von denen Anhänger all der verschiedenen Systeme innerhalb dieser Epoche unbewusst ausgehen. Derlei Annahmen scheinen so selbstverständlich, dass die Leute gar nicht wissen, was sie annehmen, weil ihnen der Gedanke, dass man Dinge auch anders sehen kann, gar nicht kommt.“

Alfred North Whitehead

4.1 Freiheit

„Until all are free we are all imprisoned“

4.1.1 Deutsches Freiheitsrecht

Das Grundgesetz regelt unseren allgemeinen Freiheitsbegriff, der jedoch durch Paragraphen weiterführender Gesetzeswerke eingeschränkt werden kann, wie Reglementierung der Pressefreiheit zum Schutze vor Volksverhetzung, das Tragen und Verbreiten faschistischer Symbole oder schlichtweg Entmündigung. Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen, was bereits zeigt, das der allgemeine Freiheitsbegriff so komplex ist, dass er nur von gut ausgebildeten Juristinnen interpretiert werden kann (vgl. Kapitel ). Wichtige Punkte im Deutschen Grundgesetz sind u.a. Religionsfreiheit, persönliche Freiheit, und Meinungsfreiheit

Gesetzlich verankerte Freiheitsbegriffe sind in der Regel jedoch schwer zu fassen und somit strittig. So Impliziert beispielsweise schon der Begriff der Meinungsfreiheit, dass ein Mensch die Freiheit hat, den Begriff der Freiheit frei zu definieren.

4.1.2 Freiheitsbegriff

Freiheit,(...) F. kann als Abwesenheit äußerer, innerer oder durch Menschen oder Institutionen (...) bedingter Zwänge und Bindungen verstanden werden; (...) In den polit. und sozialen Bereichen kann es durch Beseitigung von Zwängen Befreiung geben. (...) im Unterschied zu den Möglichkeiten polit. und sozialer Befreiungen bezeichnet die Entscheidungs- oder Willensfreiheit des einzelnen Menschen in (...) (der) Theologie eine von äußeren Einflüssen unabhängige Eigenschaft, die oft auch mit dem Begriff der Autonomie umschrieben wird.“[3]

Dessen ungeachtet halte ich gerade die Religionsfreiheit für einen paradoxen Begriff, da sich die Verklärung durch einen Glauben, der während der Kindheit aufgezwungen wurde, bereits als geistige Unfreiheit schlechthin begreifen lässt. Jedoch muss jene so lange anerkannt und akzeptiert werden, wie sie nur zum Schaden der eigenen Person wie Persönlichkeit eines „freiwilligen“ Menschen beiträgt (vgl. Kapitel) und nicht in Form von Missionierung andere in Mitleidenschaft zieht. Der Freiheitsbegriff wird beeinflusst von einer ansozialisierten „sozialen Vorstellungswelt“, die im Extremfall dazu führen kann, „Analyse und objektive Selbstreflexion auszuschalten und gleichzeitig wahnhaften Vorstellungen Nahrung“ zu geben, „die auf ahistorischen Visionen einer romantisch verklärten Vergangenheit beruhen.“[4]

Wenn ich in dieser Arbeit von Freiheiten schreibe, so meine ich damit Selbstbestimmung im eigentlichen Sinne und keineswegs Autonomie.

4.2 Ideologie

„Wie prägt man diesem teils stumpfen, teils faseligen Augenblicks-Verstande, dieser leibhaften Vergesslichkeit etwas so ein, dass es gegenwärtig bleibt? (...) Man brennt etwas ein, damit es im Gedächtnis bleibt: nur was nicht aufhört weh zu tun, bleibt im Gedächtnis – das ist ein Hauptsatz aus der allerältesten Psychologie auf Erden“

Friedrich Nietzsche

Ideologie, heute meist abwertend für weltanschaul. Konzeptionen, die auf Ideen beruhen, die zur Erreichung gesellschaftl, polit. Ziele absolut gesetzt werden. Von der ideologiekrit. Richtung in den Sozialwiss. wird I. als „falsches Bewusstsein“ bezeichnet, das vor allem zur Absicherung von Macht benutzt wird.“[5]Eine Ideologie, die zum Paradigma einer Gesellschaft oder Nation erhoben wird, kann zu imperialistischen Bestrebungen führen. Ideologie, Recht und Religion werden durch Normierung, häufig gekoppelt an Strafmaßnahmen, als Bewusstsein manifestiert, jenes den Herrschenden wie Beherrschten zu Eigen ist.

Im Zusammenhang mit der Ideologie spricht man auch von der Indoktrination, der Durchdringung oder ideologischen Beeinflussung.

4.3 Imperialismus und Religion

Imperialismus, polit.-ökonom. Herrschaftsverhältnis mit dem Ziel, die Bevölkerung eines fremden Landes mit polit., diplomat., kulturellen und ideolog. Mitteln zu beeinflussen, auszubeuten, abhängig zu machen und direkt oder indirekt zu beherrschen.“[6]Als eine Form des subtilen Imperialismus kann die Missionierung begriffen werden. Im erweiterten Sinne lässt sich unter Imperialismus auch der Zugriff auf Geistesgut und Körper der vom Imperialismus betroffenen Einzelpersonen bezeichnen. Heute spricht man auch bezüglich der Reproduktionsmedizin und Bevölkerungspolitik von der Kolonialisierung des Frauenkörpers[7], als ein Prozess der Kontrolle seitens der Fremdherrschaft über die weibliche Gebärfähigkeit und Arbeitskraft.

Religion ist die Therapie, die nie versagt (...), und immer dann, wenn das Leben nichts zu bieten hat, verwandeln sich Elend und Verzweiflung in Hoffnung auf das Leben danach.“[8]

Ghazala Irfan

Religion[lat.], Begriff, der eine Fülle histor. Erscheinungen bezeichnet, denen ein spezif. Bezug zw. dem „Transzendenten“ einerseits und den Menschen andererseits in einer deren Verhalten normativ bestimmenden Weise zu Grunde liegt.“[9]Oder mit den berühmten Worten des kommunistischen Vorkämpfers Karl Marx: "...die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volkes." Die Fremdbestimmtheit sowie feste Rituale erleichtern ein Leben in Ohnmacht aufgrund seiner Unabänderlichkeit. Armut, Leid und Stigmata werden innerhalb der unterschiedlichsten Religionsformen nicht nur heute noch stets als gottgegeben angesehen, sondern stellenweise als schwere Strafen für Vergehen früherer Leben bzw. des derzeitigen Lebens akzeptiert. Zu religiösen Vergehen zählen u.a. sowohl der Mangel an Ehrfurcht gegenüber „göttlichen Geboten“ sowie sonstige sittenwidrige Verstöße gegen die jeweiligen allgemein anerkannten, religiösen Verhaltens- oder Lebensweisen, worunter auch Ungehorsam gegen den Ehemann oder die Eltern fallen kann.[10]

4.3.1 Patriarchat

Patriarchat[griech.], (...) 2. Soziologie:(Vaterherrschaft) Gesellschaftsordnung in der der Mann (...) die oberste Entscheidungs- und Verfügungsgewalt über alle Familien-Mgl. besitzt“[11]und somit die Minderwertigkeit der Frauen in einer patriarchalen Gesellschaft zementiert, was sowohl zu physischen als auch psychischen Auswirkungen, bis hin zu irreversibler Verletzung der sozialen Identität führen kann.[12]

„Geschlecht ist (...) ein sozialer Platzanweiser, der Frauen und Männern ihren Ort in der Gesellschaft, ihren Status, ihre Funktionen und Lebenschancen zuweist. Diese Verortung nach Geschlechtszugehörigkeit ist kein einfacher Akt unmittelbaren Zwangs, sondern ein aufwendiges und konfliktträchtiges Zusammenspiel von Zwängen und Motiven, von Gewalt und ihrer Akzeptanz, von materiellen Bedingungen, ökonomischen Nötigungen und subjektiven Bedürfnissen, von kulturellen Bedeutungssystemen, normativen Vorschriften, Selbstbildern und Selbstinszenierungen."[13]

4.3.2 Christentum

Christentum,Bez. für die Gesamtheit der Anhänger des in Lehre, Ethik, und Weltdeutung auf Jesus Christus zurückgehenden christl. Glaubens sowie für diesen Glauben (Religion) selbst. (...) Die Zahl der Anhänger des C. wird auf etwa 1,9 Mrd. geschätzt.“[14]Das „Vaterunser“ ist das am weitesten verbreitete Gebet im Christentum das in nahezu allen christlichen Konfessionen im Gottesdienst und von vielen Christen auch privat gebetet wird.[15]„Das biblische und allgemein beliebte Bild von Gott als einem mächtigen Patriarchen am Himmel, der nach seinem unerklärlichen und scheinbar willkürlichen Ratschluss belohnt und straft, hat die Vorstellung von Millionen (Milliarden; Anmerkung der Verfasserin) jahrtausendelang beherrscht. (...) Wenn Gott in „seinem“ Himmel ein Vater ist, der über „sein“ Volk herrscht, dann liegt es in der „Natur“ der Dinge, entspricht es dem göttlichen Plan und der kosmischen Ordnung, wenn die Gesellschaft männlich beherrscht ist“[16]

4.3.3 Islam

Islam[arab. „völlige Ergebung (in Gottes Willen)“] Die jüngste der drei (fünf; Anm. d. Verf.) Weltreligionen, (...) Die Anhänger des I., weltweit etwa 1 Mrd. Menschen, nennen sich Muslime. Der I. ist heute die vorherrschende Religion im Vorderen Orient, N-Afrika, Pakistan, Irak, Iran und Indonesien. (...) In fast allen Ländern mit überwiegend muslim. Bevölkerung ist der I. Staatsreligion. (...) Der I. ist wesentlich Gesetzesreligion. (...) Der Koran (als Rechtsgrundlage des Islam; Anm. d. Verfasserin) beschränkt die Polygamie auf vier Ehefrauen. (...) Aus altoriental. Brauchtum übernahm der I. die Beschneidung und den Frauenschleier.“[17]Zudem gilt der Islam als »absolut unfehlbar« in allen Belangen (nicht nur religiösen) und »nachweisbar übermenschlich.“ Kritik am Islam gilt als strafbares Vergehen. Der Übertritt zu anderen Glaubensrichtungen ist nicht nur kriminell, sondern schlichtweg unmöglich und kann mit dem Tode geahndet werden, während ein Beitritt von Außenstehenden sogar erwünscht und gefördert wird. Dennoch ist es einem Muslim erlaubt eine Nicht-Muslimin zu heiraten, da die Religion durch den Vater vererbt wird.[18]

4.3.4 Koran und Sunna

„Je nachdem wie man es benutzt kann das Heilige Buch ein Weg in die Freiheit oder unentrinnbares Gefängnis sein.“[19]

Fatema Mernissi

„Koran[arab.], das heilige Buch des Islam (...) Der Koran ist in Reimprosa abgefasst. Den Muslimen gilt der Koran als Wort Gottes und Grundlage des Rechts.“[20]

Der Koran besteht aus 6236 Suren, davon 600 mit Gesetzescharakter. Ca. 70 der 600 Suren regeln Angelegenheiten des täglichen Lebens, z. Bsp. das Erb- oder das Strafrecht. Die übrigen 530 Suren beschäftigen sich mit Vorschriften zum Vollzug des rituellen Gottesdienstes, wie Pilgern, Fasten, Almosen, Reinigung und so fort. Nur fünf Verse des Korans beschäftigen sich mit dem Tragen des Schleiers.[21]Der Koran, der sich ausdrücklich an beide Geschlechter richtet, wurde Mohammed von Gott Wort für Wort offenbart, während die Sunna, als zweites gewichtiges Gesetzeswerk im Islam, die Maximen Mohammeds überliefert.

Sunna[arab.], die Gesamtheit der von Mohammed (dem Verkünder des Islam; Anm. d. Verf.) überlieferten Aussprüche, Entscheidungen und Verhaltensweisen, die im Islam als Richtschnur des persönl., gesellschaftl. Und staatl. Handelns betrachtet werden.“[22]Die Sunna deckt die mündlichen Überlieferungen ab, während die Hadithen die schriftlich festgehaltenen Überlieferungen bezeichnen, die heute mit der Sunna Verbreitung finden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Mohammeds persönlichen Grundsätzen und denen seiner Gefährten, die seine Grundsätze überlieferten.[23]Die Sunna ist nicht nur widersprüchlich, sondern zudem politisch motiviert. In den Hadithen finden wir unter anderem einen altbekannten Stein des Anstoßes: „Die Beschneidung ist für die Männer eine Sunna (nachahmenswerte Handlung), für die Frauen eine Ehre.“[24]

4.3.5 Schari’a

Scharia[arab.] Pflichtenlehre und religiöses Recht des Islams. Sie umfasst die kult. Pflichten, die eth. Normen wie auch Rechtsgrundsätze für alle Lebensbereiche, u.a. Ehe, Erbschaft, Vermögen, Wirtschaft, innere und äußere Sicherheit der Gemeinschaft (...)“[25]Sie basiert auf vier weiteren Werken: dem Koran und der Sunna (beide göttlichen Ursprunges) als Grundlagen, dem Kijas als Schlussfolgerungen aus beiden und schließlich der Idschma [arab. Übereinstimmung], dem geltenden Konsens der Rechtsgelehrten.[26]Dennoch ist die Schari’a keineswegs übergeordnetes, sondern religiöses Recht, dass, nahezu unbeeindruckt von weltweiten Protesten, vor allem im traditionellen Rahmen von Familien beziehungsweise ländlichen Gemeinschaften und fundamentalistischen Staaten aufrechterhalten wird.[27]Die Strafmaße in der daher stellenweise recht freizügig ausgelegten Schari’a für hudud[28]muten oft eher mittelalterlich denn menschlich an: Auspeitschen bis hin zu Steinigung für Ehebruch (unter dessen Definition ebenso Vergewaltigung zählt, für die sich die betroffene Frau zu verantworten hat), Verbannung, Verachtung, Verfolgung, Peitschenhiebe sowie Amputationen für Diebstähle...[29]Zudem regelt die Scharia die Bekleidungsvorschriften für beide Geschlechter[30]und bezeugt die rechtliche Minderwertigkeit der Frau, der laut Verordnung unter anderem nicht das Recht zukommt, sich den sexuellen Bedürfnissen ihres Mannes zu verweigern und von ihm körperlich gezüchtigt werden darf.[31]

4.3.6 Fundamentalismus

Fundamentalismus[lat.], 1. allg.:Das kompromisslose Festhalten an (polit., religiösen) Grundsätzen. 2. Christentum:(...) geht mit Entschiedenheit davon aus, dass die Bibel unmittelbares Wort Gottes (gewissermaßen wörtlich diktiert) und aus diesem Grund irrtums- und widerspruchsfrei sei. 3. Islam:(...) Bezeichnung für eine Strömung im Islam, deren Vertreter die urspr. und reine islam. Religion zur Grundlage des sozialen und polit. Lebens machen wollen.“[32]Dabei ist die „Strömung“ kein plätschernder Bach, sondern mittlerweile so weit verbreitet, dass ihre Lehren in Deutschen Schulen Einkehr halten.[33]Die gewinnorientierte, westliche Mentalität wird als zersetzendes Element empfunden, das sich mit den religiösen Anschauungen der Fundamentalisten deckt, die die Schari’a zur Grundlage der staatlichen Gesetzgebung in ihren Heimatländern machen wollen.[34]So heißt es zum Beispiel in einem „Eilbrief an alle (in Europa lebenden; Anm. d. Verf.) Muslime“: „Die Teilnahme an ihren Festen, (...), ist nach dem Konsens der Gelehrten verboten. Nach diesem Konsens ist jede Art der Beteiligung an ihren religiösen Praktiken, sei es aus Gefälligkeit oder Annäherung oder Verlegenheit oder ähnlichen Gründen, strikt verboten, weil das ein Betrug in der Religion Gottes darstellt.“[35]

4.3.7 Missionierung

Mission[lat.] (...)2. Religionswissenschaft:Sendung, Auftrag, Gesandtschaft; insbes. Die Sendung der Kirche zur Verkündigung der christl. Botschaft unter Nichtchristen; (...) Alle Religionen mit universalem Anspruch sind missionarisch.“[36]Die Missionierung lässt sich als eine Form des Fundamentalismus begreifen. Die Missionare reisen in die Orte der „Ungläubigen“, um ihnen die wahre Lehre zu verkünden. Häufig wird ein Gefälle von Macht dazu missbraucht die eigenen Ansichten zu etablieren. So ist zum Beispiel die „Hilfe“ in Krisenregionen an die ideologischen Bedingungen der Helferinnen geknüpft. Der heilige Krieg, der Djihad, entspricht der islamischen Form von Missionierung. Hierbei wird differenziert zwischen dem persönlichen Djihad (djihad kabir), der die kontinuierliche Werbung für den Islam im Umfeld verlangt, und dem kollektiven Djihad (djihad harbi), der die Selbsterhaltung und Expansion des Islams bezweckt. So besagt Sura 25:52: „So gehorche nicht den Ungläubigen, eifere wider sie mit ihm (dem Qoran) in großem Eifer.“ Dies spiegelt sich ebenso in den Bestrebungen der Musliminnen, die gerne betonen, das Kopftuch dokumentiere eine Differenz im Verständnis von Anstand und Rechtschaffenheit gegenüber der Aufnahmegesellschaft.

4.4 Kopftuch

Ein Kopftuch bezeichnet ein Stück Stoff, mit dem der Kopf bedeckt wird und das aus verschiedenen Gründen getragen werden kann: als Schmuck, zum Schutz vor Witterung oder der Haare bei der Arbeit sowie sportlicher Aktivitäten, aus traditionellen oder religiösen Gründen. Lange Zeit war das Kopftuch in Deutschland ein Zeichen der Stigmatisierung von Putzfrauen und tauchte als Partikel der Folklore bei traditionellen Veranstaltungen auf.

Die Frage um welche Art der Kopfbedeckung es sich in der Debatte eigentlich handelt ist unklar. Häufig ist vom Hijab die Rede, bei dem es sich im eigentlichen Sinne nicht um einen Schleier handelt.[37]Heute jedoch beschreibt das Wort Hijab ein Zeltgewand zur Ganzkörperverschleierung, welches dem Kopftuch in keinster Weise ähnelt und zudem auf einer erfundenen Tradition fußt.[38]

4.5 Migration

„Der Pass ist der edelste Teil eines Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“

Bertolt Brecht

Migration[lat.] (...) die dauerhafte Abwanderung(Emigration)oder dauerhafte Einwanderung(Immigration)einzelner oder vieler Individuen aus einer Population in eine andere Population der gleichen Art.“[39]

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden zwischen 1954 bis 1999 54 Millionen Zu- und Fortzüge registriert, wobei neun Millionen Menschen mehr ein- als auswanderten. Die größten Gruppen stammten aus der Türkei, Spanien, Griechenland, Italien, Portugal und den Gebieten des ehemaligen Jugoslawiens.[40]In Deutschland leben 3,3 Mio. Musliminnen, davon 2,3 Mio. Türkinnen.[41]Sie zählen zu den Zuwanderinnen mit den im Durchschnitt schlechtesten Lebensbedingungen, was auf einen Mangel beidseitigen Integrationsbestrebens zurückgeführt werden kann; auf der einen Seite die „Gastarbeiterrolle“, mit dem Wunsch wieder heimzukehren, auf der anderen Seite die Ursprungsbevölkerung, mit ihrer Mentalität „fremde“ Arbeiter[42]auf Zeit „einzuführen“, um ihren Wohlstand zu mehren, und diese mit ihren Sorgen und Fragen allein zu lassen. Bis Anfang der 80-er Jahre gab es keine bildungspolitischen Integrationsmaßnahmen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wollen etwa 60% der türkischen Migrantinnen dauerhaft in Deutschland bleiben. Nur ein Fünftel der Zuwanderinnen aus der Türkei spricht Deutsch und dies mit abnehmender Tendenz.[43]

4.5.1 Integration

„Integration[lat.], 1) allg.: (...) Herstellung eines Ganzen, einer Einheit durch Einbeziehung außen stehender Elemente; Vervollständigung. (...) Verbindung einer unterschiedl. Vielheit von Menschen zu einer gesellschaftl. (und kulturellen) Einheit.“[44]

Die Frage nach der Definition von Integration erhitzt in der Kopftuchdebatte die Gemüter. Einerseits wird die Vermischung der verschiedenen Kulturen angestrebt, andererseits die Anpassung an politischen, religiösen und sozialen Deutschen Standard verlangt. Sollen Einwanderinnen assimiliert oder akzeptiert werden? Stoibers umstrittener Vorschlag, den Deutschen Pass für Einbürgerungswillige an einen Eid auf die Verfassung zu knüpfen, zeugt deutlich von der Hilflosigkeit auf höchster Ebene in eben dieser Frage. Nun sollte man lernen Grenzen zu ziehen; Grenzen zwischen denen, die sich gemäßigt und nachsichtig bereits seit ihrer Ankunft der Deutschen Grundordnung verschrieben und jenen, die geloben, mit der Deutschen Kultur nicht in Berührung kommen zu wollen und zu deren fundamentalistischer Vorstellung es gehört, die hier Ansässigen von ihrem „falschen Weg“ abzubringen.

4.5.2 Tradition

Tradition[lat.], das, was im Hinblick auf Kenntnisse, Fertigkeiten, Ideen, Kultur oder auch Verhaltensweisen von Generation zu Generation weitergegeben (und entwickelt) wird. – Seit der Aufklärung besteht ein Spannungsverhältnis zwischenTraditionalismus(Skepsis gegenüber Neuem) und der Idee des Fortschritts“[45]

„Es heißt, dass wenn ein Frosch in einen Topf heißes Wasser geworfen wird, er sofort herausspringt. Wird er jedoch in kaltes Wasser gesetzt, das langsam erwärmt wird, dann lässt er sich zu Tode kochen.“[46]

Traditionelle Verhaltensweisen stehen im Einklang mit der klassischen Form von Konditionierung. Während der Erziehung des Kindes zum Erwachsenen werden gesellschaftliche, kulturelle wie traditionelle Verhaltensmaßregeln und Zwänge über das Prinzip von Lust (Belohnung) und Unlust (Bestrafung) vermittelt, was zur Entwicklung eines angelernten Verhaltensgedächtnisses führt, jenes versucht Strafen zu umgehen und Belohnungen zu fördern, da diese mit den entsprechend positiven oder negativen Gefühlen eng verknüpft sind. Bekannt ist diese Prägung auch als „Über-Ich“, das fortan im Verborgenen das Verhalten der konditionierten Person lenkt. So entsteht eine Identität, die von der Wechselwirkung mit ihrer Umwelt in hohem Maße abhängig ist[47]und durch Konfrontation mit gegensätzlichen Ansichten und Kodexen schwer erschüttert werden kann.

Wenn Menschen in die Ferne ziehen werden sie unweigerlich auf Gegensätze stoßen. Ohne Anschluss ist es ihnen unmöglich, das Gesehene zu verstehen und zu verarbeiten. Sie kapseln es ab und verspeichern es unter „das Andere“, das ihrer Identität gefährlich werden kann. Selbst wenn die Heimat Ecken und Kanten zum Stoßen hatte, wird sie nun als Ganzes glorifiziert und ihre Traditionen zwanghaft aufrechterhalten.

4.5.3 Ghettoisierung; Bildung einer Parallelgesellschaft

„Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Leute zu Vertrauten, die außerhalb eures Glaubens stehen! Sie werden nicht müde, euch zu verderben und möchten gern, dass ihr in Bedrängnis kommt. Aus ihren Äußerungen ist (schon genug) Hass kundgeworden. Aber was sie (an Hass und Bosheit) in ihrem Innern hegen ist (noch) schlimmer.“[48]

Sure 3:118

Getto[italien.] (Ghetto), (...) In übertragenem Sinn bezeichnet G. jeden Bezirk einer Stadt, in dem eine ethn, rass. oder religiöse Minderheit (in geistiger und polit. Unterdrückung) lebt.“[49]Türkische Migrantinnen bilden heute die größte religiöse Minderheit in Deutschland.[50]

Der umstrittene Begriff der Parallelgesellschaft unterscheidet sich nur in so fern von dem der Ghettoisierung, dass er die Freiwilligkeit der Ausgrenzung impliziert, die so jedoch nicht gegeben ist. Durch Ablehnung wie Vernachlässigung der meist türkischen „Gastarbeiterfamilien“ und somit über Jahrzehnte aktiv verfestigter, unüberwindbarer Differenzen beiderseits, konnten „Parallelgesellschaften“ erst manifestiert werden. Die unterschiedlichen religiösen Ansichten waren hierbei nicht unerheblich, was sich in der Tatsache ausdrückt, dass eingebürgerte „Gastarbeiterfamilien“ christlich geprägter Kulturen, wie Griechenland, Italien oder Portugal längst über die dritte Generation hinausgewachsen sind und sich kaum mehr von der Urbevölkerung unterscheiden lassen. Dennoch handelt es sich weniger um eine religiöse als viel mehr um eine soziale Frage.

[...]


[1]vgl. a. Knecht 1994, S.119

[2]Sprenger; Krämer, Malleus Maleficarium

[3]Brockhaus 2000

[4]Vgl. Ruthven 2003

[5]Brockhaus 2000

[6]Brockhaus 2000

[7]Vgl. Krauß; AL 1999, S.4

[8]http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-570/i.html

[9]Brockhaus 2000

[10]Vgl. Daly 1991

[11]Brockhaus 2000

[12]Vgl. Daly 1991

[13]Knapp 1988, S. 12

[14]Brockhaus 2000

[15]http://de.wikipedia.org/wiki/Vater_unser

[16]Daly, Mary 1986, S.27

[17]Brockhaus 2000

[18]Vgl. Ghadban 2001

[19]aus “Der politische Harem”; Ghadban 2002; Das Zitat ist selbstverständlich auch auf die Bibel anwendbar

[20]Brockhaus 2000

[21]Vgl. Ghadban 2002

[22]Brockhaus 2000

[23]http://www.enfal.de/qudsi.htm

[24]Spiegel Spezial 1/1998, S. 117

[25]Brockhaus 2000

[26]Vgl. Schaubild im Anhang

[27]Vgl. http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Islam/scharia.html

[28]Überschreitung der von Gott gezogenen Grenzen

[29]Vgl. Aktuell 2004, S. 583

[30]Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Scharia#Bekleidungsvorschriften

[31]Vgl. Ruthven 2003, S.129, 130, 137

[32]Brockhaus 2000

[33]Tepecik 7/2003

[34]Vgl. http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Islam/scharia.html

[35]Vgl. Stichting Alwakf Alislami 1999

[36]Brockhaus 2000

[37]Vgl. Ghadban 2002

[38]Vgl. Ruthven 2003, S.149

[39]Brockhaus 2000; Nun – Deutschland ist schließlich kein Einwanderungsland. Wie sollte man diesen Eintrag da bemängeln?

[40]Vgl. Datenreport 2004

[41]Vgl. Tepecik 2003

[42]Die Gastarbeiterfamilien aus der Türkei kamen überwiegend aus Anatolien, einem Landstrich mit geringem Bildungsstandard

[43]Vgl. Datenreport 2004, S.582

[44]Brockhaus 2000

[45]Brockhaus 2000

[46]Ihrsinn 4/91, S.123

[47]Vgl. http://www.ngfg.com/texte/ae006.htm

[48]Ghadban 2002

[49]Brockhaus 2000

[50]Vgl. Tepecik 2003

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Von der Problematik der Kopftücher Islamischer Frauen in Deutschland
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin  (Fachhochschule)
Veranstaltung
Interkulturelle Sozialarbeit
Note
1,3
Jahr
2005
Seiten
48
Katalognummer
V94449
ISBN (eBook)
9783640106387
ISBN (Buch)
9783640122981
Dateigröße
797 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problematik, Kopftücher, Islamischer, Frauen, Deutschland, Interkulturelle, Sozialarbeit
Arbeit zitieren
Anonym, 2005, Von der Problematik der Kopftücher Islamischer Frauen in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94449

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