Notwendigkeit und Rechtheit
bei Aristoteles und
Anselm von Canterbury
Hausarbeit im Grundstudium Philosophie M.A.
WS 01/02 bei Roman Oeffner
vorgelegt von:
Thomas R. Eimer
Berlin, den 30.12.01
(Thomas R. Eimer)
Inhaltverzeichnis
Einleitung 3
Einschwenken in die Notwendigkeit:
Aristoteles 4
Zur Rechtheit notwendig ist Gnade:
Anselm von Canterbury 9
Akzidentielle und formale Kontingenz
bei Aristoteles und Anselm von Canterbury 14
Abschließende Bemerkungen 19
Verzeichnis der zitierten Werke 21
Verzeichnis der verwendeten Sekundär-
Literatur 22
2
Einleitung
Der Titel dieser Arbeit ist mißverständlich.
Denn das Interesse des Verfassers konzentriert sich weniger auf Notwendigkeit und Rechtheit bei Aristoteles und Anselm von Canterbury als vielmehr darauf, jenen Freiraum auszuloten, den der Stagirit und der Scholastiker menschlichem Handeln zubilligen.
Um diesem Erkenntnisinteresse zu folgen, bietet es sich allerdings bei beiden Philosophen an, ex negativo – eben aus der Notwendigkeit - auf Bedingungen einer möglichen Kontingenz 1 zu schließen.
Aus diesem Grund soll in einem ersten Abschnitt untersucht werden, welche Implikationen sich aus dem Bedeutungfeld der Notwendigkeit bei Aristoteles für die Bedingungen menschlicher Praxis ergeben. Im zweiten Abschnitt wird die gleiche Fragestellung auf die Schriften Anselm von Canterburys bezogen. Schließlich soll in einem Vergleich der beiden Philosophen herausgearbeitet werden, inwieweit ihr Denken menschlichen Handeln eine Kontingenz zuspricht.
Aus dem Rahmen einer Seminararbeit ergibt sich, daß die hier skizzierte Fragestellung nur angerissen werden kann. Als weiteres Erschwernis kommen die mangelnden Griechischkenntnisse des Verfasser hinzu. Nichtsdestotrotz dürfte auch ein zwangsläufig oberflächlicher Vergleich dazu dienen, einen ersten Eindruck über grundlegende Auffassungen zur Möglichkeit menschlicher Freiheit in Antike und Scholastik zu gewinnen.
1. Einschwenken in die Notwendigkeit: Aristoteles
Daß Aristoteles die Notwendigkeit als ontologisch gegebenenes Prinzip und epistemisch plausibles Konstrukt ansieht, soll hier mit Wolf vorausgesetzt werden. 2 Erinnert sei nur an die Physik des Aristoteles, in der alle Abläufe der Natur, sofern sie wissenschaftlich erfaßt werden sollen, auf Notwendigkeiten zurückgeführt werden. Die mögliche Kontingenz von Ereignissen aufgrund von Fügung und Zufall wird damit zwar nicht negiert, aber als nicht wissenschaftsfähig gekennzeichnet. 3 Um dieser Einschätzung angemessen zu begegnen, ist es sinnvoll, sich zu vergegenwärtigen, daß Aristoteles für alles Seiende ein ihm inhärentes
1 Auf die Verwendung des Begriffs “Freiheit” wird hier bewußt verzichtet, da dieser mit allzu vielen Implikaten
überfrachtet ist, die für das aristotelische und anselminische Denken fremd sind.
2 Vgl. U. Wolf in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 6, Basel, 1984, S. 947ff.
3 Vgl. Phys. 197 a.
3
potentielles Ziel annimmt, auf dessen Aktualisierung – oder Vervollkommnung – es hinstrebt. Dieses inhärente Ziel, die Entelechie, ist für Aristoteles eine der Ursachen von Ereignisketten. 4 Wissenschaftliche Erkenntnis, epistemé, ist für Aristoteles nun dadurch bestimmt, daß hier Ursache-Wirkung-Verhältnisse so präzise wie möglich formuliert werden. 5 Im Hinblick auf diese Zielsetzung dient Notwendigkeit nicht nur der Erklärung der Abfolge von Ereignissen, sondern auch als (modal)logisches Prädikat in Aussagen über Kausalketten.
“Denn es ist nicht dasselbe, daß alles Seiende notwendig ist, wann es ist, und daß es schlechthin notwendig ist.” 6
Was aber bedeutet Notwendigkeit für den handelnden Menschen? Ist er als Teil einer kosmischen Ordnung der Notwendigkeit in ihren eingangs skizzierten Bedeutungen unterworfen?
Die Durchsicht der psychologischen Schriften des Aristoteles lassen eine derartige Ansicht zunächst einmal vermuten. Dem Problemaufriß und der methodologischen Einführung folgen in De anima weitenteils Überlegungen, die nach der heutigen Unterteilung der Disziplinen in die Kognitionspsychologie eingeordnet würden. Ganz eindeutig ist auch die Rückführung seelischer Affekte auf stoffliche Ursachen:
“Wir sagten, daß die Affekte der Seele in gewisser Weise von der natürli- chen Materie der Lebewesen nicht abtrennbar sind, sofern sie als solche vorliegen, wie Mut und Furcht, und nicht wie Linie und Fläche.” 7
Folgerichtig in dieser Ansicht nimmt die Diskussion eines der Notwendigkeit enthobenen, freien Willens keinen eigenen Platz in der Psychologie des Aristoteles ein. Im Hinblick auf den Übergang von Wahrnehmung über Vorstellung zum “vernünftigen (intellektiven) Erfassen” 8 geht Aristoteles davon aus, daß ein Teil des Verstandes empfangene Sinnesdaten erleidet und speichert. Ein anderer Teil des Verstandes hingegen fügt die verschiedenen Wahrnehmungsinhalte zu einem Urteil über die Dinge zusammen. Für Aristoteles bildet dieser zweite Verstandesteil die Form, mithin also die Ursache einer je spezifischen Ausformung dessen, was aus dem Rohmaterial aufgenommener Sinnesdaten im menschlichen Hirn gebildet wird. Ihr billigt
4 Vgl. insbesondere Phys. 193 b.
5 Vgl. Phys. 195 b.
6 Peri herm. 19 a. Im ersten Teil des Zitates wird die logische Notwendigkeit beschrieben, im zweiten die
Notwendigkeit als das Folgeglied einer Ursache.
7 De An. 403 b.
8 De An. 429 a. Die Umklammerung der alternativen Übersetzung deutet darauf hin, daß auch der Übersetzer
daran zweifelt, ob das aristotelische Verständnis intellektueller Leistungen mit heutigen Begrifflichkeiten gefaßt werden kann.
4
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Thomas Eimer, 2001, Notwendigkeit und Rechtheit bei Aristoteles und Anselm von Canterbury, Munich, GRIN Publishing GmbH
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