Die historische Entwicklung der Grund- und Menschenrechte
Schule: Gymnasiale Oberstufe
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Menschenrechte:
- überstaatl. Rechtsnormen, d. sich an der menschl. Würde orientieren (=
unveräußerlich, nicht übertrag- o. abgebbar, unantastbar, nicht aberkennbar)
- Mensch von Natur aus bzw. Gott verliehen (liegen in menschl. Natur), jeder hat eigene
Würde und die der
- anderen zu achten und zu schützen
- nicht staatl. festgelegt o. gewährt, sondern als gegeben gewährleistet (Staat legt sie
nicht fest, sondern
- erkennt sie nur an und garantiert ihre Einhaltung) (Art 2 GG)
- sollen Individuum vor widerrechtl. Übergriffen seitens d. Staates schützen + Würde
sichern
- ,,liberale Verteidigungsrechte"
- Grundfreiheiten: zB Recht auf Gleichheit, Freiheit, körperl. Unversehrtheit, Meinungs-
u. Glaubensfreiheit
Bürgerrechte:
- die einem Staatsangehörigen zustehenden Rechte auf Teilnahme am Staatsleben durch
Wahlrecht u. durch
- Recht, öffentl. Ämter zu bekleiden
- allg.: Rechte, die nur Staatsangehörigen zustehen (zB allen Deutschen), schließen
Grundrechte mit ein
- zB: Versammlungsoder Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit...
Grundrechte:
- jeder Person zustehende Freiheitsrechte, die in der Verfassung verankert sind (GG d.
BRD)
- in erster Linie gegen Staat gerichtet, binden als unmittelbar geltendes Recht
Legislative, Exekutive u.
- Judikative an sich
- bestehen aus Menschenund Bürgerrechten (die in die Verfassung d. jew. Staates
übersetzten
- Menschenrechte; Elementarrechte, deren Anerkennung von d. Verfassung abhängig ist)
- haben Ursprung in Naturrechtsgedanken d. Antike u. d. Naturrechtslehre
- Herausbildung d. Grundu. Menschenrechte in langwierigem Prozeß
Magna Charta Libertatum (1215)
- lat. ,,große Urkunde der Freiheiten"
- wichtigstes engl. Grundgesetz, wurde dem engl. König Johann I. v. Adel u. Klerus
abgerungen
- zuerst widerrufen, wurde sie 1225 durch Heinrich III. endgültig bestätigt
- umfaßt 63 Artikel, vor allem gegen maßlose finanz. Abgaben (Lehnspflichten) d. Barone
an König, jedoch auch Bauernschutz, Rechtsschutzgarantie, Einhaltung d. Rechte d. engl.
Kirche durch König · Widerstandsbestreben gegen Krone
- zuerst als Vertrag zur Beschränkung d. königl. Willkür u. zur Wiederherstellung d.
feudalen Rechtsordnung gedacht, später jedoch zum fundamentales Grundgesetz d. engl.
Staates aufgewertet
Petition of Rights (1628)
- engl. König Karl I. verfolgte Steuerpolitik zugunsten d. Krone über Rechte d. engl.
Parlaments hinweg
- House of Common lehnte sich gegen König auf: Verletzung d. parlament. Rechte
(Beschwerden in Petition of Rights gesammelt); Auslöser = willkürl. Verhaftungen v.
Menschen durch König (widersetzten sich d. Zwangsarbeit)
- durch König anerkannt (Bekräftigung und Erweiterung d. Magna Charta)
- erklärte Eigentumsu. Personenrechte als unverletzlich · Interessenkonflikt zw.
Monarchie und Republik
- Verhafteten mußte Grund f. Inhaftierung unverzüglich mitgeteilt werden
- zentrales Anliegen (Befreiung v. staatl. Abhängigkeit u. Integration d. Opposition in
Politik) nicht erreicht,
- deshalb Habeas Corpus Act
Habeas Corpus Act (1679)
- lat. ,,du habest den Körper"
- grundlegendes engl. Gesetz, d. den Schutz d. persönl. Freiheit sicherte
- kein engl. Untertan durfte mehr ohne Überprüfung u. richterl. Anordnung inhaftiert o.
gegen seinen Willen festgehalten werden
- regelt eindeutig d. Ablauf d. Inhaftierungsverfahrens, Reaktion d. empörten Volkes auf
die willkürl. Verhaftungen unter König Karl II.
- Erweiterung d. Freiheitsrechte d. Magna Charta u. Petition of Rights; befristete
Aufhebung dieser Rechte nur bei Gefährdung d. öffentl. Sicherheit zulässig (nur durch
Parlamentsbeschluß)
- zunächst nicht lückenlos u. f. alle gültig (nur Adel), jedoch entscheidende Stufe in
d. Entwickl. d. Menschenrechte
- wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung d. Rechts, obwohl hauptsächlich Zusammenfassung
alter Privilegien
- manifestierte wichtige Freiheitsrechte d. engl. Bürgers, jedoch keine ausdrückl.
Anerkennung d. unveräußerlichen u. universellen Menschenrechte
Bill of Rights (1689)
- nach Vertreibung Karl II. in d. Glorious Revolution wurde Holländer Wilhelm v. Oranien
König v. England
- · damit verbunden war eine Erklärung d. Rechte d. Parlaments in Bill of Rights
- Festlegung d. Grundsätze d. engl. Staatslebens u. Rechte d. Parlaments ggüber König
- Garantie d. Redeu. Wahlfreiheit f. Parlament, Straffreiheit d. Untertanen bei Eingabe v.
Petitionen, Verbot grausamer Bestrafung u. Folter, Schutz d. protestant. Konfession ·
Beschneidung d. Königsherrschaft
- jedoch auf kleine soz. Gruppe d. Aristokraten begrenzt
Virginia Bill of Rights (1776)
- von George Mason verfaßt
- erstmalige Verkündung eines Menschenrechtskataloges in Amerika in 15 Artikeln (alle
Bürger v. Natur aus frei, gleich u. unabhängig; von Geburt an mit gewissen Rechten
ausgestattet)
- Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum, Versammlungsu. Pressefreiheit, Anspruch auf
Rechtsschutz, Wahlrecht
Declaration of Independence (1776)
- durch Thomas Jefferson ausgearbeitet; erste rechtliche Fixierung d. Menschenrechte in d.
Geschichte; antifeudales u. antimonarchistisches Manifest, Verkündung republikan. u.
bürgerl.-demokr. Freiheiten (Gleichheit vor Gesetz, Volkssouveränität)
- Menschenrechte in klass. Formulierung als Existenzgrundlage d. amerikan. Staates
erklärt
- Mängel: weiterhin Praktizierung d. Sklaverei; Menschenrechte nicht v. Natur aus
gegeben, sondern durch Verfassung in Grundu. Bürgerrechten festgelegt u. gewährleistet
Federal Bill of Rights (1791)
- Bezeichnung f. d. ersten zehn Amendments, d. 1791 d. US-Verfassung hinzugefügt wurden
- Zusatz regelt die Religionsu. Pressefreiheit, Recht auf die Unverletzlichkeit von
Person, Haus und Eigentum
Déclaration des droits de l´homme et du citoyen (1789)
- durch Lafayette ausgearbeitet; v. d. frz. Nationalversammlung anerkannte Erklärung d.
Menschenu. Bürgerrechte, bildete Grundlage f. spätere Verfassung Frankreichs
- Orientierung an amerikan. Unabhängigkeitserklärung: Forderung individ. staatsbürgerl.
Gleichheit, v. Eigentum u. Sicherheit in neuer bürgerl. Gesellschaft · verkörpert
Grundideale d. frz. Revolution, kein Instrument d. Menschenrechtsschutzes, sondern als
Kampfinstrument in anhaltender Revolutionierung d. frz. Innenpolitik
- Grundrechtskatalog dieser Menschenrechtserkl. bildet Grundlage f. fast alle europ.
Verfassungen
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)
- v. Generalversammlung d. Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in 30 Artikeln
beschlossen (auf Grundlage d. UNO-Charta)
- Versuch d. Internationalisierung d. Menschenrechte aufgrund d.
Menschenrechtsverletzungen im 3. Reich u. durch Kommunismus
- alle Menschen verfügen v. Geburt an über d. gleichen, unveräußerlichen Rechte und
Grundfreiheiten
- UN bekennen sich zur Gewährleistung u. zum Schutz d. Menschenrechte jedes einzelnen
- dieses Bekenntnis erwächst aus der Charta der UN, die Glauben d. Völker an d.
Grundrechte d. Menschen u. an d. Würde u. d. Wert d. menschl. Persönlichkeit bekräftigt
- in d. Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren
und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen
Anspruch hat
- zB Garantie über freie Religionswahl und Religionsausübung wie auch den Gebrauch der
Muttersprache
Little
Kommentar zu der Page.
Vielen Dank für deine Infos. Ich habe durch deine Hilfe eine 1 in Politik bekommen, zumindest als Kurzzeit - Note.
Auch wenn diese seite noch im Aufbau ist, werde ich sie öfters besuchen, falls ich noch irgendetwas brauche.
Tschüß, Little
on Thursday, August 31, 2000-