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Das Schweizer Bundesgesetz über die Archivierung

Title: Das Schweizer Bundesgesetz über die Archivierung

Term Paper , 1999 , 14 Pages , Grade: 4.8 (entspr. 2,2 in D)

Autor:in: Beat Flury (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Am 1. Juli 1999 wird das neue Bundesgesetz über die Archivierung in Kraft treten. Mit der Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage sorgt der Schweizerische Bundesstaat dafür, dass die Überlieferung des nationalen Erbes an die nächste Generation gewährleistet ist.
Die öffentlichen Archive übernehmen eine wichtige Rolle in demokratischen Staaten, denn durch sie wird es ermöglicht, das staatliche Handeln zu dokumentieren und zu überprüfen. Archive dienen auch dazu, Einsicht in vergangene staatliche und gesellschaftliche Vorgänge zu gewinnen, und eine realistische Geschichtsschreibung zu garantieren.
Das Ende dieses Jahrhunderts ist geprägt durch die enorme Zunahme an Informationen. Archive bilden einen wichtigen Bestandteil dieser Informationen, dadurch ist es wichtig, dass eine klare Rechtsgrundlage geschaffen wird, welche ihre Organisation und Benutzung regelt.
Meine Aufgabe in dieser Arbeit ist es, anhand dieses Gesetzes aufzuzeigen, wie die Bundeskompetenzen verteilt sind und ob das neue Gesetz in geschützte Grundrechtsbereiche eingreift.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Bundeskompetenzen auf welchen das Bundesgesetz über die Archivierung erlassen wurde.

1.1. nach der aktuellen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874

1.2. nach der neuen Bundesverfassung

2. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen

2.1. Grundlage

2.2. Verhältnis der Bundeskompetenzen zu den kantonalen Kompetenzen

3. Betrifft das Bundesgesetz über die Archivierung geschützte Grundrechte?

3.1 Dazu wird geprüft Rechtsgrundlage der in Betracht kommender Grundrechtsgewährleistung

3.1.2. Schutzbereich der Grundrechtsgewärleistung

3.1.4. Zwischenergebnis

3.2.1. gesetzliche Grundlage

3.2.2. öffentliches Interesse

3.2.3. Verhältnismässigkeit

3.3. Ergebnis der Grundrechtsprüfung

4. Fallkonstellation

4.1. Schutzbereich

4.2. öffentliches Interesse

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA) unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie der möglichen Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche.

  • Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen für das Archivwesen in der Schweiz
  • Untersuchung der Kompetenzabgrenzung zwischen eidgenössischen und kantonalen Behörden
  • Prüfung der Grundrechtskonformität bei der Archivierung personenbezogener Daten
  • Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips im Kontext polizeilicher Datenspeicherung

Auszug aus dem Buch

4.1. Schutzbereich

Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gehört zum Schutzbereich der persönlichen Freiheit auch der Anspruch auf eine persönliche Geheimsphäre. Die Erhebung von erkennungsdienstlichen Daten betrifft demnach die persönliche Freiheit, ebenso die Aufbewahrung und Bearbeitung solcher Daten. Das Bundesgericht erkannte auch, dass sich persönliche Daten verändern können und nicht über unbeschränkt lange Zeit aufbewahrt werden dürfen. Die Aufbewahrung streng persönlicher Daten kann jedenfalls eine Verletzung der persönlichen Freiheit bedeuten, selbst wenn die Daten nicht öffentlich zugänglich sind. In gleicher Weise bedeutet die Aufbewahrung persönlicher Daten einen Eingriff in die Garantie von Art. 8 Abs. 1 EMRK „Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind zulässig, wenn sie darauf beruhen, im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sind und den Kerngehalt des Grundrechts nicht verletzen.“

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung führt in das zum 1. Juli 1999 in Kraft tretende Bundesgesetz über die Archivierung ein und erläutert dessen Bedeutung für die Überlieferung des nationalen Erbes sowie die Dokumentation staatlichen Handelns.

1. Bundeskompetenzen auf welchen das Bundesgesetz über die Archivierung erlassen wurde.: Dieses Kapitel beleuchtet die verfassungsrechtlichen Stützen des Gesetzes sowohl unter der alten Bundesverfassung von 1874 als auch unter der neuen Bundesverfassung.

2. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen: Es wird die Kompetenzaufteilung dargelegt, wobei betont wird, dass die Kantone über unabhängige Staatsarchive verfügen und der Bund seine Befugnisse zur Archivierung kantonaler Unterlagen nur eingeschränkt wahrnimmt.

3. Betrifft das Bundesgesetz über die Archivierung geschützte Grundrechte?: In diesem Hauptabschnitt wird geprüft, inwiefern das Archivierungsgesetz in Grundrechte wie die persönliche Freiheit und den Schutz der Privatsphäre eingreift und ob diese Eingriffe rechtlich zulässig sind.

4. Fallkonstellation: Anhand einer konkreten Fallkonstellation zur erkennungsdienstlichen Erfassung und Speicherung von Daten wird die Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe in die Privatsphäre diskutiert.

Schlüsselwörter

Bundesgesetz über die Archivierung, Archivrecht, Bundeskompetenzen, Kompetenzverteilung, Grundrechte, persönliche Freiheit, Privatsphäre, Verhältnismässigkeitsprinzip, öffentliches Interesse, Erkennungsdienst, Datenschutz, Schweizerisches Bundesarchiv, Rechtsgrundlage, Staatsarchiv.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das Schweizer Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) unter staats- und verwaltungsrechtlichen Aspekten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit fokussiert auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die grundrechtliche Zulässigkeit der Archivierung personenbezogener Daten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie die Bundeskompetenzen verteilt sind und ob das neue Archivierungsgesetz in geschützte Grundrechtsbereiche eingreift.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die sich auf Gesetzestexte, die Bundesverfassung, die EMRK sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichts stützt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Grundlage des Gesetzes, der Kompetenzabgrenzung zum kantonalen Recht sowie der Prüfung von Grundrechtsbeschränkungen anhand des Verhältnismässigkeitsprinzips.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Archivrecht, Grundrechte, Kompetenzverteilung, Verhältnismässigkeit und Schutz der Privatsphäre charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die Archivierungskompetenz zwischen Bund und Kantonen?

Während der Bund für die Organisation seiner Behörden zuständig ist, obliegt die Archivierung kantonaler Unterlagen bei Vollzug von Bundesaufgaben grundsätzlich den Kantonen, sofern ein Bundesgesetz nichts anderes bestimmt.

Wann ist eine Grundrechtsbeschränkung durch das BGA zulässig?

Eine Beschränkung ist zulässig, wenn sie kumulativ auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt.

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Details

Title
Das Schweizer Bundesgesetz über die Archivierung
College
University of St. Gallen  (FB Recht)
Course
Grundzüge des Staats- und Verwaltungsrecht
Grade
4.8 (entspr. 2,2 in D)
Author
Beat Flury (Author)
Publication Year
1999
Pages
14
Catalog Number
V9604
ISBN (eBook)
9783638162616
Language
German
Tags
Schweizer Bundesgesetz Archivierung Grundzüge Staats- Verwaltungsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Beat Flury (Author), 1999, Das Schweizer Bundesgesetz über die Archivierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9604
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