Gliederung:
Einleitung: Worterklärung / Problemaufriss
In vielen Staaten gibt es die Todesstrafe noch. / Warum? Hauptteil: Argumente dafür / dagegen
Organisation: Amnesty International Jeder hat Recht auf Leben
Christliche Stellungnahme
Schluß: Wer hat die Vollmacht über das Leben?
Die schwerste Strafe, die ein Richter über einen Verurteilten verhängen kann, ist die
Todesstrafe. Nun stellt sich die Frage, warum der Verurteilte diese Strafe bekommt, ob sie dem Verbrechen angemessen ist und ob der Richter das Recht hat, eine solch schwere Strafe zu verhängen.Viele Staaten der Welt haben die Todesstrafe abgeschafft, aber leider gibt es noch Staaten, in denen die Todestrafe angewendet wird. Die meisten Bundesstaaten der USA, viele der früheren sozialistischen Staaten in Europa und im asiatischen Teil der ehemaligen UdSSR sowie verschiedene Staaten Afrikas und Asiens haben die Todesstrafe nicht abgeschafft und führen diese auch aus.
In diesen Staaten werden Todesstrafen deshalb vollstreckt, weil die Gesellschaft glaubt, dass sie sich zum Schutze des Allgemeinwohls gegen Schwerverbrecher mit solchen Strafen zu Wehr setzen müsse. Dagegen ist einzuwenden: Der pädagogische Wert einer Strafe liegt in der Besserung des Täters, eine Hinrichtung aber läßt eine solche Möglichkeit nicht zu. Außerdem sollte man aus christlicher Sicht jeden Anschein auf Rache vermeiden und neben gesetzlich bestimmter Gerechtigkeit auch Barmherzigkeit üben. Eine abschreckende Wirkung auf andere Verbrecher ist statistisch nicht nachzuweisen. Außerdem ist die Gefahr eines Justizirrtums in die Überlegung einzubeziehen. Schließlich ist ein falsch gefälltes und vollstrecktes Todesurteil nicht mehr zu revidieren.
Somit stellt sich die Frage: Steht es einem Richter zu, ein Todesurteil zu verhängen? Eigentlich nicht, denn sonst würde er sich selbst als Herr über Leben und Tod aufspielen, was er ja dem Angeklagten vorgeworfen hat. Nun hat aber jeder Mensch das Recht auf Leben, das ihm von niemand anderem abgesprochen werden kann. Wenn ein Mensch etwas Schweres verbrochen hat und bereut, kann er doch noch gute Dinge leisten. Auch dem Verbrecher ist Wert zuzumessen.
Viele Organisationen, wie zum Beispiel die 1961 in London gegründete Organisation ,,Amnesty International" (AI), stellen sich gegen die Todesstrafe. AI setzt sich im Sinne der Menschenrechtserklärung der UNO für die Freilassung von Menschen ein, die aus politischen, weltanschaulichen, rassischen oder ethnischen Gründen in Haft sind. In ihrer Arbeit wendet sich Amnesty International zugleich gegen die Todesstrafe und die Anwendung der Folter.
Todestrafe in Österreich: Nachdem Joseph II. die Todesstrafe abgeschafft hatte, wurde sie 1803 wieder eingeführt. In der Zeit von 1867 bis 1919 wurde ein Drittel der Urteile auch vollstreckt. Als todeswürdige Verbrechen galten Mord und Totschlag, Aufruhr und Hochverrat, Brandlegung und boshafte Sachbeschädigung mit Todesfolge und Handlungen und Unterlassungen, die unbeabsichtigt zum Tod eines Menschen führten.
In der ersten Republik wurde die Todesstrafe aufgehoben, 1934 aber wieder eingeführt. Nie wurden so viele Todesurteile vollstreckt wie in der Zeit des Nationalsozialismus. In diesen Jahren wurden in Österreich viele Menschen aus weltanschaulichen und politischen Gründen hingerichtet. Eine der großen Widerstandskämpferinnen gegen das Hitlerregime war Schwester Restituta Kafka, die vor eineinhalb Jahren von Papst Johannes Paul II. auf dem Wiener Heldenplatz seliggesprochen wurde - vielleicht eine späte Sühne für den 1938 von verblendeten Massen entehrten Platz!
In den ersten Jahren der Zweiten Republik wurden 46 Todesurteile gefällt, wobei es sich meist um Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus handelte. 1950 wurde die Todestrafe in ordentlichen Gerichtsverfahren, 1968 durch einen Beschluss des Nationalrates abgeschafft.
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