- Berlin = Dauersitz des Tribunals
- Nürnberg = Verhandlungsort d. ersten Prozesses
- Signatarmächte bestimmten die Mitglieder d. Tribunals u. d. Hauptankläger
- Anklageerhebung am 18.10.1945 gegen 24 Einzelpersonen und sechs Gruppen oder Organisationen
- Artikel 24 des Londoner Abkommen best. Verlauf des Prozesses:
a) Anklageverlesung
b) Gerichtshof befragt jeden Angeklagten, ob er sich schuldig bekennt oder nicht
c) Anklagebehörde gibt eine einleitende Erklärung ab
d) Der Gerichtshof fragt die Anklagebehörde und die Verteidigung, ob und welche Beweismittel sie dem Gericht anzubieten wünschen, und entscheidet über die Zulässigkeit jedes Beweismittels
e) Die zeugen der Anklagebehörde werden vernommen. Nach ihnen die der Verteidigung. Danach wird der vom Gericht als zulässig erachtete Gegenbeweis seitens der Anklagebehörde oder Verteidigung erhoben.
f) Der Gerichtshof kann jederzeit Fragen an Zeugen oder angeklagte richten.
g) Anklagebehörde und Verteidiger sollen jeden Zeugen und Angeklagten, der Zeugnis ablegt, verhören und sind befugt, sie im Kreuzverhör zu vernehmen.
h) Sodann hat die Verteidigung das Wort.
i) Nach ihr erhält die Anklagebehörde das Wort.
j) Der angeklagte hat das letzte Wort.
k) Der Gerichtshof verkündet Urteil und Strafe.
ç Hauptankläger:
für die USA:
für GB:
für F:
für UdSSR: General Rudenko ç Die Anklageschrift:
- Kernpkt.: Art. 6 - regelt die Zuständigkeit d. Internat. Militärgerichtshofes •Verbrechen gegen den Frieden •Kriegsverbrechen •Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- 25.000 Wörter umfassende Anklageschrift - aus Verbrechen gegen den Frieden wurden zwei Anklagepkt.: Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden
çAnklagepunkt 1: Verschwörung
- Teilnahme als Führer, Organisatoren, Anstifter u. Mittäter an der Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes o. einer Verschwörung, die darauf zielte oder mit sich brachte die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Humanität
- wollte mit allen Mitteln (Drohung, Gewalt u. Angriffskrieg): Versailler Vertrag und seine Beschränkungen der militärischen Rüstungen vernichten, 1918 verlorene Gebiete und noch weitere aneignen
- Ziele wurden immer ungeheuerlicher - planten ihre Angriffskriege unter Verletzung internat. Verträge und Vereinbarungen
- wollten die Teilnahme anderer Personen gewinnen, Höchstmaß an Kontrolle über das dt. Volk sichern => Grundsätze wurden aufgestellt und ausgenutzt:
- Lehre vom „deutschen Blut“ und der „Herrenrasse“ - leiteten davon das recht ab andere Völker zu unterjochen und auszurotten
- „Führerprinzip“ mit unbegrenzter Macht der Führerschaft und bedingungslosem Gehorsam der anderen
- die Lehre, dass Krieg eine edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei
- Verschwörer wollten mit Terror und dem gewalttätigen Heer der SA die dt. Regierung untergraben und stürzen
- nachdem Hitler Reichskanzler wurde: setzten freiheitliche Artikel der Weimarer Verfassung außer Kraft u. verboten alle anderen Parteien
- festigten ihre Macht durch Gleichschaltung, militärische Erziehung der Jugend, Konzentrationslager, Mord, Zerstörung der Gewerkschaften, Kampf gegen die Kirche u. pazifistische Vereinigungen - setzten dabei Organisationen wie die Ss und die Gestapo ein
- Verwirklichung ihrer Herrenvolklehre: erhoben die unbarmherzige Verfolgung und Ausrottung der Juden zum Programm
- von 9,6 Mio. Juden verschwanden unter ihrer Herrschaft etwa 5,7 Mio.
çAnklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden
- meisten Angeklagten wirkten dabei mit, die dt. Wirtschaft zur Ausrüstung von Militärmaschinen umzustellen - betrieben bis März 1935 eine geheime Aufrüstung
- verließen die Abrüstungskonferenz und den Völkerbund, verkündeten die allgemeine Wehrpflicht, besetzten die entmilitarisierte Zone des Rheinlandes
- verleibten sich Österreich und die Tschechoslowakei ein, begannen schließlich mit dem Angriffskrieg gegen Polen - wussten, dass sie so auch mit GB und F in Krieg geraten würden
- überfielen dann Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland
- marschierten in die Sowjetunion ein, arbeiteten mit Japan und Italien im Angriffskrieg gegen die USA zusammen
- insgesamt: sie verletzten oder brachen 36 internat. Verträge und Abmachungen 64 mal (u.a.: Haager Konvention zur friedlichen Regelung von internat. Streitfragen von 1899 und 1907; Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges von 1907; Garantievertrag von Locarno zw. Deutschl., Belgien, F, GB und Italien von 1925; zahlreiche Schieds- und Schlichtungsverträge Deutschlands mit benachbarten Ländern; Pariser Briand-Kellog-Pakt zur Verdammung des Krieges als eines Instruments der nationalen Politik von 1928; eine Reihe von Zusicherungen, Erklärungen und Nichtangriffsverträgen Deutschlands, Verletzung des Münchner Abkommens von 1938)
çAnklagepunkt 3: Kriegsverbrechen
Abschnitt A
- behandelt die Ermordung und Misshandlung der Bevölkerung in d. besetzten Gebieten - hervorgehoben werden: Erschießen, Erhängen, Vergasen, Aushungern, übermäßiges Zusammenpferchen, planmäßige Unterernährung, systematische Überarbeitung, unzureichende Hygiene, Prügel, Folter u. Experimente, Massenmorde an Gruppen best. Rassen oder Nationalitäten, Verhaftung und Freiheitsentzug ohne Gerichtsverfahren u. unmenschliche Haft in Konzentrationslagern
- nachfolgende Beispiele nur Beispiele aus der Fülle des Materials:
- Frankreich: Massenverhaftungen - es folgten Martern wie: Eintauchen in kaltes Wasser, Erstickung, Ausrenken von Gliedern, Benutzen von Folterwerkzeugen
- Nizza (Juli 1944) - Gefolterte werden zur schau gestellt
- von 228.000 Franzosen überlebten nur 28.000 die Konzentrationslager
- Oradour-sur-Glane: ges. Ortsbevölkerung wurde erschossen oder in der Ortskirche lebendig verbrannt
- unzählige Morde und Grausamkeiten in Italien, Griechenland, Jugoslawien, in d. nördl. und östl. Gebieten
- Polen und Sowjetunion: Zahlen gehen in die Millionen
- Majdanek: ca. 1,5 Mio. Tote; Auschwitz: ca. 4 Mio. Tote
- Lager Ganow (200.000 Tote): ausgeklügelte Grausamkeiten: Bauchaufschlitzen, Erfrierenlassen in Wasserfässern; Massenerschießungen unter Musikbegleitung
- Gebiet Smolensk: > 135.000 ; Gebiet Leningrad: 172.000; Gebiet von Stalingrad: 40.000 Tote
- in Stalingrad - nach Vertreibung der Deutschen: Fund tausender verstümmelter Leichen, die Foltermerkmale aufwiesen: 139 Frauen - Arme waren auf schmerzhafte weise nach hinten gebogen und mit Draht verschnürt; einigen waren die Brüste abgeschnitten worden; Männerleichen: fünfzackiger Judenstern war mit Eisen eingebrannt worden, einigen war der Bauch aufgeschlitzt
- Krim: 144.000 Menschen wurden auf Lastkräne getrieben, aufs Meer gefahren und ertränkt
- Babi Jar bei Kiew: 100.000 ermordete Menschen (auch Frauen und Kinder)
- Kiew selbst: 195.000; Gebiet Rowno: 100.000; gebiet von Odessa: 200.000; Charkow: 195.000 erschossen, zu Tode gefoltert und vergast
- Dnjepropetrowk: 11.000 Frauen, Greise und Kinder erschossen oder lebendig in eine Schlucht geworfen
- mit den Erwachsenen rotteten die Nazis auch unbarmherzig die Kinder aus - töteten sie in Kinderheimen und Krankenhäusern, begruben sie bei lebendigem Leibe, warfen sie ins Feuer, erstachen sie mit Bajonetten, vergifteten sie, führten Experimente an ihnen aus, zapften ihnen Blut zum Gebrauch in der deutschen Armee ab, warfen sie in Konzentrationslager (starben hier durch Hunger, Folter und Seuchen) => Lager Janow in Lemberg: 8.000 getötete Kinder in zwei Monaten Abschnitt B
- Deportation von Millionenmenschen aus besetzten Gebieten (Sklavenarbeit und andere Zwecke) - vielen starben auf grund der schlechten Bedingungen während des Transports
- Bsp.: Belgien - 190.000 Menschen wurden nach Deutschland verschleppt; Sowjetunion: 4.978.000 Mio. Menschen, Tschechoslowakei. 750.000 Deportierte Abschnitt C
- Mord und Misshandlung an Kriegsgefangenen (Bsp.: unmenschliche Märsche, Prügel, Hunger, Vergasung, Foltern, Fesselungen u. Erschießungen) Abschnitt D
- Angeklagte: gingen im Laufe des Angriffskrieges dazu über in von dt. Streitkräften besetzten Ländern in weitem Maße Geiseln aus der Zivilbevölkerung herauszugreifen und zu töten (besonders in
Frankreich, Holland und Belgien)
- Krajlevo/ Jugoslawien: wurden einmal 5.000 Geiseln erschossen Abschnitt E
- Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums
- Herabsetzung des Lebensstandards in den besetzten Gebieten durch Abtransport von Nahrungsmitteln (wollten Hungersnöte hervorrufen), Rohstoffen und Maschinen, Beschlagnahmung von Geschäftsunternehmungen und industriellen Anlagen, zwangen Eigentümer ihren Besitz „freiwillig“ abzutreten
- Wert der Landeswährung wurde herabgesetzt, hohe Besatzungssteuern auferlegt, Ländereien für deutsche Siedlungszwecke enteignet, ganze Industriestädte zerstört, Kulturstätten und wissenschaftliche Institute vernichtet, Museen und Galerien geplündert
- Frankreich wurden dabei werte in Höhe von 1.337 Milliarden Francs entzogen
- Sowjetunion: 1.710 Städte und 70.000 Dörfer - zerstört oder schwer beschädigt => etwa 25 Mio. Obdachlose
- Sowjetunion hebt hervor: Dt. zerstörten das Museum und das Gut Leo Tolstois, entweihten das Grab des Schriftstellers und vernichteten das Tschaikowski-Museum in Klein
- Gesamtbetrag der der Sowjetunion zugefügten Schäden: 679 Milliarden Rubel, Tschechoslowakei: 200 Milliarden Kronen Abschnitt F
- Eintreibung finanzieller Kollektivstrafen
- Bußen, die allein franz. Gemeinden auferlegt wurden: 1.157.179.484 Francs Abschnitt G
- frevelhafte Zerstörung von gr. und kl. Städten und Dörfern, Verwüstung ohne militärisch begründete Notwendigkeit
- Norwegen: Teil der Lofoten wurden zerstört, Stadt Telerag
- Frankreich: Oradour-sur-Glane und andere Städte fielen willkürlicher Verwüstung zum Opfer, Stadt Saint-Die wurde niedergebrannt, Hafenbezirk von Marseille in die Luft gesprengt, Kurorte in Trümmer gelegt
- Holland: Häfen, Schleusen, Deiche und Brücken wurden zerstört, ungeheure Verwüstungen durch Überflutungen
- Griechenland und Jugoslawien: viele sinnlos zerstörte Ortschaften werden erwähnt
- Bsp.: Dorf Skela in Jugoslawien - wurde durch Feuer dem Erdboden gleich gemacht, alle Einwohner getötet - Lidice/Tschechoslowakei und seine Einwohner erlitten dasselbe Schicksal Abschnitt H
- zwangsweise Rekrutierung von Zivilarbeitern - es bestehen viele Parallelen zu Abschnitt B
- Frankreich: 936.813 Personen die in Dtl. zwangsweise arbeiten mussten Abschnitt I
- Überschrift: „Zwang für Zivilbewohner besetzter Gebiete, einer feindlichen Macht den Treueid zu leisten“ - hauptsächlich die Bewohner von Elsaß und Liothringen Abschnitt J
- Germanisierung besetzter Gebiete
- ausschließlich Beispiele aus Frankreich werden aufgeführt
- Ansiedlung 80.000 Deutscher aus dem Saargebiet und Westfalen in Lothringen - 2.000 franz. Bauernhöfe wurden an Deutsche übertragen oder zwangsweise Germanisierung franz. Vor- und Nachnamen im Departement Moselle
- für alle im Anklagepunkt 3 genannten taten werden die Bestimmungen, Verträge und Konventionen genannt, die dadurch verletzt wurden
çAnklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Erweiterung des Anklagepunktes 3 - umfasst folgende zwei Titel:
1. „Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen
Zivilbevölkerungen vor und während des Krieges“
2. „Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen“
- neben Judenausrottung werden in diesem Punkt auch Verbrechen an einzelnen Persönlichkeiten aufgeführt (z.B.: Ermordung d. österreichischen Bundeskanzlers Dollfuß, des Sozialdemokraten Breitscheid und des Kommunisten Thälmann)
- Teil 1 und 2 der Anklageschrift (Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden) - in erster Linie von den Amerikanern und Engländern verfasst
- Robert Jackson: Kern der ganzen Klage = Verbrechen gegen den Frieden sollte zum anerkannten Bestandteil des Völkerrechts werden
- Briten setzten sich auch für dieses Ziel ein
- Anklagepunkt „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ - stützten sich hauptsächlich
auf Beweismaterial über spezifische Grausamkeiten - wurden von den Sowjets, den Franzosen und den von
Deutschland besetzten Ländern vorgelegt çDie Angeklagten
- angeklagt waren 24 Einzelpersonen und 6 Gruppen und Organisationen
- Die Einzelpersonen:
rHermann Göring
- 1932-1945: Mitglied der NSDAP, Reichsführer der SA, General der SS, Mitglied und Präsident des
Reichstages, Preußischer Innenminister, Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen
Staatspolizei, Präsident des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des Vierjahresplans, Reichsluftfahrtminister,
Präsident des Ministerrates für die Reichsverteidigung, Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und
designierter Nachfolger Hitlers
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4 - angeklagt von den Briten Rudolf Hess
- 1921-1945: Mitglied der NSDAP, Stellvertreter des Führers, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Mitglied
des Reichstages, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung, designierter Nachfolger des „Führers“
nach Göring, General der SS und der SA
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4, - angeklagt von den Briten Joachim von Ribbentrop
- 1932-1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstages, Außenpolitischer Berater Hitlers, Vertreter der
NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten, Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle
Ribbentrop, Reichsminister für auswärtige Angelegenheiten, Mitglied des politischen Stabes des „Führers“ im
Hauptquartier und General der SS
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4 - angeklagt von den Briten Robert Ley
- Anklagepunkte: 1, 3, 4 - angeklagt von den Briten Wilhelm Keitel
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4, - angeklagt von den Briten Ernst Kaltenbrunner
- Anklagepunkte: 1, 3, 4 - GB Alfred Rosenberg
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4 -GB Hans Frank
- Anklagepunkte: 1, 3, 4 - GB Wilhelm Frick
- 1932-1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsinnenminister,
Preußischer Minister des Inneren, Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, Leiter
des Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes, Memel, Danzig, der einverleibten Ostgebiete, E
Eupen, Malmedy und Moresnet, Leiter des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren,
Generalgouverneur für Unter-Steiermark, Ober-Kärnten, Norwegen, Elsaß-Lothringen und für alle anderen
besetzten Gebiete und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4 - GB Julius Streicher Erich Raeder
- Anklagepunkte: 1, 4 - GB Walther Funk
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4 Hjalmar Schacht
- Anklagepunkte: 1, 2 Karl Dönitz
- Anklagepunkte: 1, 2, 3
Franz von Papen
- Anklagepunkte: 1, 2
Arthur Seyß-Inquart
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4
- Anklagepunkte: 1, 3, 4 Konstantin von Neurath
- Anklagepunkte: 1, 2, 3, 4
Gustav Krupp von Bohlen Halbach
- 1932 und 1945: Leiter der Friedrich-Krupp-AG, Mitglied des Generalwirtschaftsrates, Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie, Leiter der Gruppe für Kohle, Eisen und Metallprodukte unter dem Reichswirtschaftsministerium.
- Anklagepunkte: 1,2,3,4
- Anhang A der Anklageschrift: unter dem Namen eines jeden Angeklagten wurden die Tatbestände konkretisiert - die Anklagevertretung stützte sich darauf bei der Feststellung der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen
- neben den einzelnen Angeklagten - Anklageschrift umfasst sechs "Gruppen und Organisationen": die SS, SA, den "Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht", das "Reichskabinett", das "Führerkorps" der
NSDAP und "Gestapo und SD" - über ihre verbrecherische Betätigung sollte gerichtet werden
- im Rückblich (laut Telford Taylor): es erscheint als überaus bemerkenswert, dass vier große Nationen mit unterschiedlichen Rechtstraditionen und politischen Einstellungen in der Lage waren, sich auf ein Dokument zu einigen, das eine brauchbare Basis für die gemeinsame Anklage bot
3.1. Das Hoßbach Protokoll
- nächste Sitzungstage: viele Beweismaterialien der Anklagebehörde wurden vorgelegt
- eines der Schlüsseldokumente: Hoßbach-Protokoll (5. November 1937)
- fast zwei Jahre vor Kriegsbeginn enthüllte Hitler die ganze Reichweite seiner Pläne
- Geheimsitzung in Berlin: Hitler, Reichskriegsminister Blomberg, Generaloberst Fritsch als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaladmiral Raeder als Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichsaußenminister Neurath und Hitlers persönlicher Adjutant, Hoßbach
- Hoßbach fertigte Protokoll zu dieser Sitzung an - überdauerte den Krieg, wurde von alliierten Truppen gefunden, lag nun auf dem Tisch der Anklagevertretung in Nürnberg
- Hoßbach Protokoll eines der wichtigsten Beweisdokumente im ganzen Prozess
- zeigt fünf Dinge mit aller Deutlichkeit:
1. Hitlers Aufrüstung war nicht eine Frage nat. Würde und Gleichberechtigung (wie er immer betonte),
sondern die erste Stufe seiner Angriffsabsichten
2. seit der Besprechung wussten d. Wehrmachtsführung, d. Auswärtige Amt, Göring, Keitel, Raeder
und Neurath von Hitlers Absicht: spätestens 1943/45 wollte er Gewalt anwenden und Krieg führen
3. Hitler wollte auch Mussolini und Franco verkaufen; es geht ihm nicht um Blutsverwandte
(Österreicher und Sudetendeutsche) sondern um Rohstoffe und Menschenmaterial für neue Divisionen
4. alle Beteuerungen waren bewusste Täuschung
5. Hitler hat die militärische Lage vollkommen falsch eingeschätzt; hatte nicht mit den USA gerechnet
3.2. Die Verteidigung
- 4.3.1946: Verteidiger der Angeklagten kamen and die Reihe
- Artikel 16 und 23 des Londoner Statuts: Angeklagte können ihre Verteidiger selbst wählen oder vom Gerichtshof einen gestellt bekommen
- Abwesenheit des Angeklagten Bormann: Verteidiger wurde für ihn vom Gerichtshof ernannt
- Verteidiger zur Vertretung der Organisationen und Gruppen wurden bestimmt
çDie Zuständigkeit des Gerichts wird in Frage gestellt
- Prozeßbeginn: alle Verteidiger legten eine gemeinsame Petition vor - stellte die juristischen Grundlagen des Prozesses in Frage
- es ging um: Strafbarkeit „der Entfesselung des ungerechten Krieges“
- Verteidigung machte geltend, dass „soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, ... der gegenwärtige Prozess keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht (hat), sondern ein Verfahren (ist), das auf einem neuen Strafrecht basiert, einem Strafrecht, das erst nach der Tat geschaffen wurde.“
- vorsitzende Richter des internationalen Militärgerichtshofes, Sir Geoffrey Lawrence, lehnte den Antrag ab => Begründung: Kelog-Briand-Pakt von 1928: 15 Staaten, darunter auch Dtl., ächten den Krieg als „Werkzeug nationaler Politik“ - zwischenstaatliche Konflikte sollen friedl. beigelegt werden
- zur Einhaltung diese Paktes waren allerdings keine Zwangsmittel vorgesehen
çDas „tu quoque“ Argument
- Verteidigung versuchte mehrmals das „tu quoque“-Argument zu gebrauchen (d.h. gleiches Maß für gleichen Tatbestand; der Feind habe sich genauso verhalten)
- Richter: Hinweis: Londoner Statut beschränkt die Zuständigkeit des Gerichts darauf, über dt. Kriegsverbrecher zu urteilen, aber nicht über völkerrechtswidriges Verhalten der Siegermächte
- 1. Verteidiger: Verteidiger Görings - brauchte 12 Tage
- Verteidigung der übrigen Angeklagten: 4 Tage/Angeklagter
- außer Heß betraten alle den Zeugenstand
- Mehrzahl gab zu, dass grauenhafte Verbrechen begangen worden waren, aber: hätten persönlich in gutem Glauben gehandelt => Generäle hatten nur befehle verfolgt; Admirale hatten nicht anderes als andere Admirale getan; Politiker hatten nur für das Vaterland gearbeitet; Finanzleute hatten sich mit Geschäften befasst
- Beweisdokumenten der Anklage wurde nicht widersprochen, Prozessführung wurde nicht angegriffen - wurde sogar als sachlich, korrekt und fair bewertet
- Zuständigkeit des Gerichts generell wurde in Frage gestellt
çRudolf Höß, Kommandant von Auschwitz
- Zeuge, der unverständlicherweise nicht von der Anklage aufgerufen wurde: Rudolf Höß, 1940-1943 Lagerkommandant von Auschwitz
- Höß sprach ruhig und gefühllos, handelte als rede er von selbstverständlichen Dingen
- Höß Aussage war für die Angeklagten und ihre Verteidigung niederschmetternd
4. Das Urteil
- Richter der vier Nationen: arbeiteten in völliger Abgeschiedenheit an den Urteilen und den Begründungen
- Telefonleitungen zw. d. Beratungszimmern wurden abgeschaltet, Sicherheitsoffiziere überwachten die Zugänge, durchsuchten Papierkörbe, beseitigten jede Spur, die Aufschluss über den Ausgang der Beratung geben konnte
çDie Richter
- GB: Lordrichter Geoffrey Lawrence, Stellvertreter: Richter Birkett
- USA: Francis Biddle, Stellvertreter: Richter John J. Parker
- F: Prof. Donnedieu de Vabres, Stellvertreter. Appellationsgerichtsrat Falco
- SU: Generalmajor Nikitchenko, Stellvertreter: Oberstleutnant Wolchkow
- vor den Urteilssprüchen: alle acht Richter konnten in zwei Beratungsperioden ihre Meinung äußern
- abschließende Beratung: nur die Stimme der vier Vorsitzenden zählt
- Verurteilung: Mehrheit von drei Stimmen nötig
- verhandelten die Urteile in der Reihenfolge der Anklageschrift - mögl. Freisprüche (Papen, Schacht, Fritzsche) und strittige Fälle (Schirach, Bormann, Raeder, Dönitz, Speer, Neurath) blieben bis zum Schluss
- franz. Vertreter: formulierte fast immer das mildeste Urteil
- Nikitchenko: forderte für alle die Todesstrafe
çSchuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten
- Schlussabschnitt des Urteils: Verlesung der Schuldsprüche mit Begründung => Angeklagte erfuhren nach welchem Punkt der Anklage er schuldig befunden wurde
- Nachmittag, 1.10.1946 - nochmalige Verurteilung, jeder für sich allein im Gerichtssaal
- meisten Angeklagten nahmen die Urteile mit äußerer Unbeweglichkeit hin
- Urteile:
- freigesprochen u. bereits freigelassen: Fritzsche, Papen und Schacht - beste Laune, rauchten und lachten
- Tod durch den Strang: Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frick, Frank, Streicher,
Sauckel, Jodl, Seyss-Inquart, Bormann (in Abwesenheit)
- lebenslängliches Gefängnis: Heß, Funk und Raeder
- zwanzig Jahre Gefängnis: Schirach und Speer
- fünfzehn Jahre Gefängnis: Neurath
- zehn Jahre Gefängnis: Dönitz
çDie Vollstreckung des Urteils
- Gnadengesuche wurden abgelehnt
- Hinrichtung der zum Tode Verurteilten: frühe Morgenstunden des 16.10.1946 - Halle im Hof des Nürnberger Justizgebäudes
- Göring entzog sich dem Urteil - Selbstmord zwei Stunden vor dem Hinrichtungstermin
- Hinrichtung erfolgte an zwei Galgen, Leichen wurden im Krematorium des Münchner Oberfriedhofes verbrannt => Asche wurde in einen lange geheimgehaltenen Fluss gestreut
- Gefängnisstrafen wurden im Gefängnis Berlin-Spandau verbüßt
5. Die Nürnberger Nachfolgeprozesse
- ursprüngliche Absicht der Alliierten: Weiterführung der Prozesse - wurde nicht weiter verfolgt
- Kontrollratsgesetz Nr. 10 (20.12.1945): Ermächtigung der Besatzungsbehörden geeignete Gerichtshöfe zur Aburteilung v. Kriegsverbrechern zu schaffen
- Amerikanische Zone/Nürnberg: Durchführung von 12 weiteren Verfahren - Nürnberger Nachfolgeprozesse
- Anklage gegen 185 Personen, verhandelt wurde gegen 177 (vier Angeklagte: Selbstmord, vier Angeklagte: verhandlungsunfähig)
- Vorbereitung für die Nachfolgeprozesse begann Mai 1946
- nach Beendigung des Hauptkriegsverbrecherprozesses: Einrichtung der US-Anklagebehörde (Leiter: Telford Taylor)
- erste Anklageschrift: Vereinigte Staaten gegen Karl Brandt (Ärzteprozess) - eingereicht am 25.10, Beginn des Verfahrens am 9.12.
- letztes Urteil am 11.4.1949
- 12 Nachfolgeprozesse lassen sich in fünf Gruppen untergliedern:
1. Ärzte und Juristen: 39 Angeklagte
2. SS und Polizei: 56 Angeklagte
3. Industrielle und Bankiers: 42 Angeklagte
4. Militärische Führer: 26 Angeklagte
5. Minister und hohe Regierungsbeamte: 22 Angeklagte
- Urteile:
- Todesurteil: 24 => 12 hingerichtet, einer nach Belgien ausgeliefert, 11 zu lebenslänglich begnadigt
- lebenslänglich: 20
- Freiheitsstrafe zw. 18 Monaten und 25 Jahren: 98
- Freispruch: 35
- Gnadenerlass vom 31.01.1951 - US-Hochkommissar setzte zahlreiche Strafen herab -------------------------------------------- Diskussion: Quellen von Frau Mälzer dickes Buch S.725 Ausdruck
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Juliane Voigt, 2000, Die Nürnberger Prozesse, München, GRIN Verlag GmbH
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Die Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg
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