INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG 4
2 DARSTELLUNG INVESTMENTFONDS 5
2.1 Begriffliche Abgrenzung 5
2.2 Grundidee des Investmentsparens 6
2.3 Aufbau einer Investmentgesellschaft 7
2.3.1 Kapitalanlagegesellschaft 7
2.3.2 Sondervermögen 8
2.3.3 Depotbank 9
2.4 Formen von Fonds 10
2.4.1 Aktienfonds 11
2.4.2 Rentenfonds 13
2.4.3 Gemischte Fonds 14
2.4.4 Immobilienfonds 14
2.4.5 Dachfonds 15
2.4.6 Geldmartkfonds 16
2.4.7 Rohstoffonds 16
2.4.8 Ethikfonds Umweltfonds 17
2.5 Aktuelle Fondsmarktsituation 17
3 AUSWAHL DES PASSENDEN INVESTMENTFONDS...........................18
3.1 Anlegerwünsche und Bedürfnisse 19
3.2 Auswahlkriterien 19
3.2.1 Performance 20
3.2.2 Risikobetrachtung 21
3.2.3 Rating 23
3.2.4 Fondsmanagementqualität 25
3.3 Möglichkeiten der Informationsbeschaffung 26
3.3.1 Bankberater 26
3.3.2 Unabhängiger Finanzberater 26
3.4 Wahl des Investmentfonds 27
3.5 Kauf des Investmentfonds 28
4 PROBLEME BEI DER INVESTMENTFONDSWAHL...............................29
4.1 Vielzahl an Investmentfonds 29
4.2 Intransparente Gebühren 30
4.3 Intransparente Anlagen des Sondervermögens 31
2
5 SCHLUSSBETRACHTUNG..........................................................................31
6 LITERATURVERZEICHNIS ..........................................................................33
3
1 Einleitung
Investmentfonds rücken immer mehr in das Blickfeld potentieller Anleger. Gerade nach dem Börsenboomjahr 2000 und den anschliessenden Kursstürzen, sind weniger riskante Anlagen gefragt. Waren zu den Haussezeiten Einzelaktien sehr begehrt, so verspricht eine Diversifikation heute mehr Erfolg. Mit niedrigem Kapitaleinsatz lassen sich Investments in verschiedene Aktien realisieren. Kapitalanlagegesellschaft bieten zudem eine grosse Fülle an Produkten an, die untereinander um Anlegerkapital kämpfen.
Die nachfolgende Ausarbeitung soll Wege aufzeigen, die ein Anleger gehen sollte, um einen passenden Investmentfonds zu finden. Der Kostendruck der Kapitalanlagegesellschaften steht einer individuellen Beratung entgegen und führt oftmals zu Standardlösungen. Gute Informationsquellen neben der Beratung sind daher unentbehrlich.
Doch auch die Informationsbeschaffung gestaltet sich schwierig. Ersichtlich ist dies an der grossen Anzahl von Rankings, in denen immer wieder andere Investmentfonds den ersten Platz erzielen. Hierzu sollen sinnvolle Kennzahlen erläutert und deren Vor- und Nachteile dargestellt werden. Denn bisher hat sich kein einheitlicher Standard etabliert, der eine Vergleichbarkeit zwischen den Fondsprodukten ermöglichen und den Anlegern die Anlageentscheidung für einen Investmentfonds wesentlich erleichtern würde.
Die nachfolgende Vorgehensweise zur Auswahl eines passenden Investmentfonds, soll nur als Ratschlag gedacht sein. Es soll auf Besonderheiten bei der Anlage in einen Investmentfonds aufmerksam gemacht werden. So können die Ausgabeaufschläge, verschiedene Gebühren oder bestimmte Fondsarten für Verunsicherung sorgen. Neben der Darstellung der Fondsarten soll auch auf die Organisation einer Kapitalanlagegesellschaft eingegangen werden. Der Marktüberblick soll die aktuelle Situation aufzeigen.
Im Gliederungspunkt 4 wird explizit auf die Problemfelder bei der Investition in einen Investmentfonds eingegangen. Es sei darauf hingewiesen, dass der
4
Gliederungspunkt 3 ebenfalls Probleme aufzeigt, die besonders bei der Auswahl
auftauchen.
2 Darstellung Investmentfonds
Nach einer begrifflichen Abgrenzung und der Darstellung der Grundidee des
Investmentsparens soll der rechtliche Aufbau erklärt werden Daran anschliessend
erfolgt die ausführliche Vorstellung der Formen von Investmentfonds.
2.1 Begriffliche Abgrenzung
Oft werden im Zusammenhang mit Investmentfonds unterschiedliche Begriffe für
die Bereiche einer Investmentgesellschaft gebraucht Zum besseren Verständnis
sollen nachfolgend die Begriffe und deren Bedeutung festgelegt werden Einen
Anhaltspunkt liefert hier 7 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Um die Investmentidee umzusetzen schrieb der Gesetzgeber durch das KAGG vor,
welche Konstruktion eine Investmentgesellschaft hat und welche Aufgaben
ausgelagert werden müssen In diesem Zusammenhang wird vom
Investmentdreieck gesprochen 1 Es besteht aus Kapitalanlagegesellschaft
Investmentfonds und Depotbank
Die Kapitalanlagegesellschaft auch Investmentgesellschaft genannt nimmt eine
zentrale Stellung ein Sie verwaltet die eingegangenen Fondsmittel und tätigt die
Investitionen Nachfolgend soll hier der Begriff Kapitalanlagegesellschaft verwendet
werden.
Die Depotbank ist durch das KAGG zur Wahrung des Sondervermögens mit
erheblichen Kontrollfunktionen gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft
ausgestattet Die Depotbank sollte daher keineswegs mit ihr gleichgesetzt werden
Das durch den Investmentsparer bereitgestellte Kapital bildet das sogenannte
Sondervermögen auch Investmentfonds genannt Das Sondervermögen nimmt je
nach Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft zum Anlegern (Vertragstyp oder
Gesellschaftstyp siehe 2 2 3 1) eine von der Gesellschaft losgelöste oder integrierte
1 Vgl Manfred Laux 1999 S 1043
5
Stellung ein. 2 Im folgenden soll der Begriff Sondervermögen verwendet werden, wenn rechtliche Aspekte behandelt werden. Bei der Anlageentscheidung soll weiter vom gängigen Begriff Investmentfonds die Rede sein.
Mit dem Begriff Investmentsparen ist der Erwerb von Anteilen einer Investmentgesellschaft gemeint.
2.2 Grundidee des Investmentsparens
Die Idee des Investmentsparens ist nach Manfred Laux europaweit definiert als die
Idee der Chancengleichheit aller Anleger an allen Anlagemärkten. 3 Hauptanliegen ist die durch Diversifikation zu erreichende Risikostreuung eines Investmentfonds.
Kleinanleger sollen gegenüber dem Erwerb von Aktien nicht benachteiligt werden. Die Risikostreuung eines Investmentfonds und die Möglichkeit des Erwerbs kleiner
Anteile sollen die Chancengleichheit gegenüber vermögenden Sparern herstellen. Neben dem Ausschalten von Mindestanlagesummen und des Hindernisses von fehlenden Mitteln für eine ausreichende Kapitalstreuung bei Aktien, bietet das
Investmentsparen den Anlegern das notwendige Expertenwissen.
Mit der Verbreitung des Investmentsparens in der Bevölkerung sollen breitere Schichten am Bestand, Wachstum und Ertrag einer Volkswirtschaft profitieren. Unternehmen profitieren durch neue Kapitalquellen für ihre Investitionen.
Laux macht vier Aspekte aus, die die Idee des Investmentsparens charakterisieren:
1. Investmentsparen gesetzlich geregelt: Das KAGG von 1957 sichert die
Ordnung und Beaufsichtigung des deutschen Investmentsparens und die
steuerliche Gleichstellung zwischen Investmentsparer und Aktionären.
2. Standardisiert: Aufgrund der hohen Bedeutung des Anlegerschutzes werden
lediglich vom Gesetzgeber zugelassene Gesellschaften und Produkte am Markt zugelassen. Ferner unterliegt das Sondervermögen einheitlichen
Mindestanforderungen.
2 Vgl. § 6 KAGG , Stand 1. Januar 2002
3 Vgl. Manfred Laux, 1999, S. 1040
6
3. Expertenwissen: Der Gesetzgeber verlangt, dass Fondsmanager vor einer staatlichen Aufsichtsbehörde ihre fachlich Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Den Anlegern soll durch ein professionelles Fondsmanagement eine möglichst hohe Rendite gesichert werden.
4. Eignung für Vielzahl von Anlegern: Der aktuelle Fondsmarkt bietet Fonds,
die jedem Bedürfnis des Anlegers gerecht werden. Hinsichtlich der Risikoeinstellung und des Anlagehorizonts der Anleger sind Produkte mit allen möglichen Variationen erhältlich.
2.3 Aufbau einer Investmentgesellschaft
Anknüpfend an die begriffliche Abgrenzung in Punkt 2.1 sollen hier die Funktionen der zum Investmentdreieck gehörenden drei Organe dargestellt werden: Kapitalanlagegesellschaft, Sondervermögen und Depotbank.
2.3.1 Kapitalanlagegesellschaft
Die Legaldefinition von Kapitalanlagegesellschaften ist in §1 Abs. 1 KAGG dargestellt. Demnach sind Kapitalanlagegesellschaften Kreditinstitute, die das bei ihnen angelegte Geld im eigenen Namen oder im Auftrag eines Anlegers nach dem Grundsatz der Risikomischung in nach dem Gesetz zugelassene Vermögensgegenstände anlegen und dem Anleger seine Rechte in Form einer Urkunde ausstellen. Sie sollen mit dem bereitgestellten Kapital, durch die Investition in Wertpapiere oder sonstige nach §1 Abs. 5 KAGG spezifizierte Vermögensgegenstände, dem Anleger eine angemessene Rendite erwirtschaften. Den Kapitalanlagegesellschaften fällt dabei die Aufgabe der Risikostreuung zu. Eine Kapitalanlagegesellschaft kann mehrere Sondervermögen auflegen.
Kapitalanlagegesellschaften dürfen nach § 1 Abs. 3 des KAGG nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt werden. Der § 1 Abs. 6 behandelt weitere erlaubte Tätigkeiten.
Eine Kapitalanlagegesellschaft steht unter der Aufsicht des Bundesamtes für Kreditwesen. Ferner sind bestimmte Voraussetzung vor der Geschäftsaufnahme zu
7
erfüllen. Das eingezahlte Nennkapital muss mindestens zweieinhalb Millionen Euro betragen und der Geschäftsführer muss z uverlässig sein und seine fachliche Eignung vorweisen. Die Grundsätze sind in § 2 KAGG bestimmt und dienen dem Anlegerschutz.
Kapitalanlagegesellschaften können nach dem Vertragstyp oder dem
Gesellschaftstyp organisiert sein. 4
• Vertragstyp
Deutsche Kapitalanlagegesellschaften sind ausschliesslich nach dem Vertragtyp geführt, bei dem das Sondervermögen rechtlich vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt ist. Die Kapitalanlagegesellschaft verwaltet das Sondervermögen auf vertraglicher Basis auf G rundlage des Vertragsplans. Anteilsscheine berechtigen den Anleger nicht zur Ausübung von Gesellschafterrechten. Die Kapitalanlagegesellschaft handelt eigenverantwortlich und unterliegt der Kontrolle der Depotbank.
• Gesellschaftstyp
Kapitalanlagegesellschaften des Gesellschaftstyps werden meist in der Form der Aktiengesellschaft betrieben. Anleger zahlen nicht in das Sondervermögen ein, sondern erwerben mit ihrer Anlage Aktien der Gesellschaft oder tätigen Stammeinlagen. Das Sondervermögen ist in diesem Fall nicht vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt. Der Anleger kann seine Anteile an der Börse handeln.
2.3.2 Sondervermögen
Der Begriff Sondervermögen kennzeichnet das gesamte von den Anlegern eingezahlte Kapital und die damit erworbenen Vermögensgegenstände in Form von Aktien, Rentenpapieren, Anleihen, Geldmarktpapiere, Immobilien oder sonstige dem Gesetz nach bestimmte Anlagearten. Durch den Begriff will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Vermögen von der Kapitalanlagegesellschaft getrennt zu
4 Vgl. Manfred Laux, 1999, S. 1044
8
halten ist. Die wirtschaftliche Situation einer Kapitalanlagegesellschaft hat somit
keinen Einfluss auf das Sondervermögen.
Es kann anhand von vier Kriterien eingeteilt werden: 5
• Rechtliche Konstruktion: Von Interesse sind hier die Unternehmensform und die Anteilsrücknahme. Neben den bereits dargestellten Unternehmensformen
des Vertragstyps und des Gesellschaftstyps, kann bei der Anteilsrücknahme eine open-end oder eine closed-end Vereinbarung getroffen werden. Das open-end Prinzip verpflichtet das Fondsmanagement zu jederzeitigen
Rücknahme der Anteile, während das closed-end Prinzip keine Rücknahmeverpflichtung beinhaltet. Anteile können als Aktien an den
Börsen gehandelt werden können.
• Anlegerzielgruppe: Sondervermögen können einerseits an private Anleger gerichtet sein oder sich andererseits an eine begrenzte Zahl institutionelle
Anleger wenden.
• Anlagepolitik: Grundsätzlich können aktiv oder passiv gemanagte Sondervermögen angeboten werden. Während passiv geführte
Sondervermögen eine Referenzgröße abbilden, versuchen aktiv geführte durch die Auswahl bestimmter Vermögensgegenstände eine höhere Rendite
zu erreichen. Nähere Erläuterungen dazu sind im Abschnitt 2.3 enthalten.
• Ertragsverwendung: Fallen nach einem abgelaufenen Geschäftsjahr Erträge an, so können diese je nach vertraglicher Vereinbarung thesauriert oder
ausgeschüttet werden.
Der Wert eines Sondervermögens wird börsentäglich von der Depotbank unter
Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft ermittelt. Dazu werden von den aktuellen Kursen der Vermögensgegenstände, dem Barvermögen und der bestehenden
Forderungen die Verbindlichkeiten abgezogen. Der verbleibende Wert wird durch die Anzahl der Umlauf befindlichen Anteile geteilt. Der ermittelte Wert entspricht dem Rücknahmepreis je Anteil.
2.3.3 Depotbank
Die Kapitalanlagegesellschaft hat ein Kreditinstitut mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens zu beauftragen. Die Depotbank ist
5 Vgl. Louis Perridon und Manfred Steiner, 1999, S. 290
9
Arbeit zitieren:
Bino Mathew, 2002, Investmentfonds, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Das Phänomen Mobbing mit Sch...
Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation und Wirtschaft
Hausarbeit, 26 Seiten
Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 80 Seiten
Die Betrachtung von Investmentfonds sowie ausgewählter Investmentfonds...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Bachelorarbeit, 66 Seiten
Management von operationellen Risiken in Kreditinstituten
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 35 Seiten
Marketing von Investmentfonds im Fokus der Preis- und Vergütungspoliti...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Diplomarbeit, 88 Seiten
Entwicklungschancen für Investmentfonds im Zuge einer Reform der Alter...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 29 Seiten
Performancemessung von Investmentfonds - Eine Darstellung anhand von P...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Studienarbeit, 29 Seiten
Einkommensbesteuerung bei Beteiligung an Investmentvermögen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 111 Seiten
Besteuerung alternativer Kapitalanlageformen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 30 Seiten
Europäische Verfassung - Finanzverfassung
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 47 Seiten
Kritische Analyse der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 21 Seiten
Historische Entwicklung von GATT und WTO
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 24 Seiten
Dachfonds: Rendite optimierendes Modell für Kapitalanleger?
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Hausarbeit, 29 Seiten
Bino Mathew hat den Text Investmentfonds veröffentlicht
Bino Mathew hat einen neuen Text hochgeladen
Practical Handbook for the Marketing of Foreign Investment Funds in Ge...
A legal overview
Kathrin Schmidt, Katja Simone Wülfert
Präferenzbasierte Segmentierung von Fondskäufern
Verbesserung der Kundenorienti...
Reinhard Schmidt
Thus Spoke Zarathustra (Selections)/Also Sprach Zarathustra (Auswahl)
Friedrich Wilhelm Nietzsche, Stanley Appelbaum
0 Kommentare