1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Rolle und Aufgaben von Parteien
2. Entwicklungen des Parteiensystems
2.1. Systemeigenschaften
2.2. Das Parteiensystem der BRD
3. Fazit 29
Quellenverzeichnis
Anhang
Parteienstammbaum – Kaiserreich und Weimarer Republik Parteienstammbaum – Bundesrepublik Deutschland Bundestagswahlen 1949-1998 Regierungen und Koalitionen
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1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den „Entwicklungen des Parteiensystems“ der Bundesrepublik Deutschland auseinander. Um den Zugang zum eigentlichen Thema zu erleichtern, werden vorab „Rolle und Aufgaben von Parteien“ dargestellt.
Es hat sich die Zentrale Fragestellung ergeben, ob die jeweiligen gesellschaftlichen Konfliktlinien Auswirkungen auf das Parteiensystem haben und wenn ja, welche Tendenzen man daraus für die Zukunft ableiten kann?
Ein Blick in die gesetzlichen Grundlagen soll die verfassungsrechtliche Stellung von Parteien zeigen. Darauf folgt eine nähere Betrachtung ihrer Funktionen in Bezug auf die Gesellschaft sowie die von ihr erbrachten Leistungen für das demokratisch-pluralistische System.
Nach diesen einleitenden Überlegungen soll die Analyse des eigentlichen Themas aufgenommen werden.
Erst einmal stellte sich das Problem nach einer sinnvollen zeitlichen Unterteilung der „Entwicklungen des Parteiensystems“, um der Zielsetzung der vorliegenden Arbeit gerecht zu werden. Hierzu findet man in der Literatur unterschiedliche Ansätze:
Einige Autoren bevorzugen die Einteilung des bundesrepublikanischen Parteiensystems nach den Bundestagswahlen, den Bundeskanzlern oder den jeweiligen Koalitionen. Hier werden jedoch nur einzelne Aspekte betrachtet: z.B. Personen oder Parteien, die unbestreitbar Bestandteile des Parteiensystems sind, aber eine funktionsausgerichtete, ganzheitliche Betrachtung unterbleibt. Eine Alternative schlägt Ulrich von Alemann vor, der auf „[...] die Dynamik der Parteien [...]“ 1 eingeht. Doch auch diese Untersuchungsmethode scheint kein erfolgsversprechender Ansatz im Sinne der dieser Arbeit zu Grunde liegenden Fragestellung zu sein, da auch sie sich eher mit den Parteien und nicht mit dem System befasst. So scheint hier letztlich die Variante von Oskar Niedermayer am geeignetsten, der mittels ausgewählter Systemeigenschaften eine reine Funktionsanalyse des Parteiensystems durchführt. 2 Um die historischen Zusammenhänge zu verdeutlichen, wird dieses Konzept um eben diese Variante erweitert.
1 Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der BRD; Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2001, S. 41 2 Siehe hierzu: Niedermayer, Oskar: Das deutsche Parteiensystem: Stabilität oder Wandel?. In: 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland, Anspruch – Erwartungen – Wirklichkeit; Ringvorlesung an der Technischen Universität Braunschweig im WS 1998/99, S.25-36; ders.: Das gesamtdeutsche Parteiensystem. In: Gabriel, Niedermayer, Stöss (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland; Westdeutscher Verlag 1997, S. 106-130
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Doch soll nicht allein eine reine Funktionsanalyse vollführt, sondern zudem, wie bereits in der leitenden Fragestellung angesprochen, auf die gesellschaftlichen Konfliktlinien und deren Auswirkungen auf das Parteiensystem eingegangen werden. Denn letztlich ist es die Bevölkerung, die den Parteien und somit folglich auch dem Parteiensystem ihre Legitimation erteilt. Folglich ist das Parteiensystem stark mit den Konflikten innerhalb der Gesellschaft verbunden.
Abschließend soll eine Bestandsaufnahme vor allem in Hinblick auf die gesellschaftlichen Konfliktlinien und ihre Wirkung auf die Parteien und deren ideologische Flügel sowie daraus resultierend auf das Parteiensystem gemacht werden.
Im Anhang befinden sich ergänzende, das Angesprochenen verdeutlichendere Materialien: ein Parteienstammbaum, ein Diagramm der Bundestagswahlen, eine Auflistung der Regierungen und deren Koalitionen u.a.
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1.2. Rolle und Aufgaben von Parteien
In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff „Partei“ wie folgt verwandt. „Partei (P.; von lat. pars = Teil, Abteilung) meint im allgemeinsten Begriffsverständnis eine Gruppe gleichgesinnter Bürger, die sich die Durchsetzung gemeinsamer polit. Vorstellungen zum Ziel gesetzt haben.“ 3
1.2.1. Gesetzliche Grundlagen
Die Legitimation demokratischer Parteien für die politische Willensbildung wurde erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes a m 24.05.1949 verfassungsrechtlich verankert. In der Verfassung von 1871 wurden sie überhaupt nicht und in der Weimarer Reichsverfassung nur im negativen Kontext erwähnt. 4 Die auch weiterhin konservative Staats- und Verfassungslehre der Weimarer Republik sah in den Parteien mehr den Einbruch partikularistisch-ideologischer Interessen in die Staatsorganisation als notwendige Elemente zur politischen Willensbildung. 5 Die verfassungsrechtliche Legitimation der politischen Parteien ist vor allem darauf zurückzuführen, dass man die Wiederholung von in der Vergangenheit begangener Fehler möglichst ausschließen wollte. Zum einen sollte im Gegensatz zur Weimarer Verfassung die Möglichkeit eines Verbots von Parteien, die gegen die demokratische Grundordnung verstoßen, gegeben sein. Zum anderen erschien es den Vätern der Verfassung notwendig, Parteien als Organe der politischen Willensbildung verfassungsrechtlich zu legitimieren.
Jedoch ist Art. 21 GG, der die Parteien betrifft bis dato noch nicht endgültig, da der Parlamentarische Rat eine spätere Ausgestaltung durch den Bundesgesetzgeber vorsah. So wur- den am 24.07.1967 mit dem Parteiengesetz erstmals in der deutschen Geschichte alle Aspekte des Parteienlebens in eine rechtlich verbindliche Form gegossen. 6 Das Parteiengesetz gesteht den Parteien zu, ein „verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil“ der parlamentarischen Demokratie zu sein und eine vom Grundgesetz „verbürgte öffentliche Aufgabe“ wahrzunehmen. 7 Die wichtigsten Abschnitte des Parteiengesetzes betreffen die innere Ordnung und die finanzielle Rechenschaftslegung der Parteien.
3 Schultze, Rainer-Olaf: Partei. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik; Bundeszentrale für
Politische Bildung, Bonn 2001, S. 350
4 Vgl. Niclauß, Karlheinz: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland; Schöningh Verlag 1995, S. 15
5 Vgl. ebd.
6 Vgl. L ehmann, Hans Georg: Deutschland-Chronik 1945 bis 2000; Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn
2000, S. 162f 7 Vgl. Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) § 1, Abs.1, S. II
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1.2.2. Hauptfunktionen von Parteien
Das Parteiengesetz formuliert in § 1 wie die Parteien an der politischen Willensbildung mitzuwirken haben.
Über die gesetzliche Vorgabe hinaus h at sich die Parteienforschung ausführlich mit den Funktionen der Parteien beschäftigt. Die wissenschaftliche Untersuchung ist nicht auf die Handlungsformen der einzelnen Mitglieder, ob an Basis oder Spitze, eingegangen, vielmehr befasst sich die Parteienforschung mit den Systemleistungen.
Zahlreiche Parteienforscher haben die unterschiedlichsten Funktionen, deren Anzahl erheblich divergiert, herausgearbeitet. Diese Arbeit verwendet die von Ulrich von Alemann herausgearbeitete Unterteilung. 8 Er wählt „[e]ine Verknüpfung der verschiedenen Funktions- kataloge [...]“ 9 , sodass am Ende sieben Funktionen stehen, die politische Parteien zu erfüllen haben: Partizipation, Transmission, Selektion, Integration, Sozialisation, Selbstregulation sowie Legitimation.
Im Folgenden soll kurz auf die Begriffe eingegangen werden.
Partizipation – Sie erfolgt zum einen durch den regelmäßigen Wahlakt, zum anderen, und das ist der gewichtigere Punkt, durch Mitwirkung in Parteien. Letztere eröffnet dem Bürger die Möglichkeit an allen übrigen Funktionen zu partizipieren – vor allem bei der Interessenum- setzung in Programme, Ziele sowie Aktionen. Des weiteren hat er die Möglichkeit Mandats- träger zu nominieren und bei der Aufstellung einer Kandidatenliste mitzubestimmen. 10 Die Umformung gesellschaftlicher Interessen, seien sie ökonomischer, sozialer, ökologischer und ideeller Art, in politisches Handeln, wird als Transmission bezeichnet. 11 Selektion verfolgt zwei unterschiedliche Ziele: Einerseits die Rekrutierung von Personal, andererseits die Auswahl von Alternativen aus dem gesamtgesellschaftlichen Interessen- spektrum. 12 Die Verknüpfung der Interessen verschiedener sozioökonomischer Gruppen heißt Integration. Sie gelingt besonders den größeren Parteien, die alleine oder mit Hilfe von K oalitionspartnern, eine Mehrheit im Parlament zustande bringen. Zudem führt auch Transmission durch Interessenartikulation und -bündelung zu einer Integration. 13 Eine besonders herausragende Rolle fällt in diesem Bereich der Sozialisation zu. Dies liegt daran, dass das Lernen von Politik vorwiegend im alltäglichen Leben stattfindet. Diese Leistung ist zu einem Großteil den Medien
8 Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der BRD, a.a.O., S. 205-213
9 a.a.O., S. 208 10 Vgl. a.a.O., S. 209 11 Vgl. a.a.O., S. 209f 12 Vgl. a.a.O., S. 210 13 Vgl. a.a.O., S. 211
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zuzuschreiben, die allerdings von Parteien und Verbänden beeinflusst werden. Dieser Vorgang kann als passive Sozialisation bezeichnet werden. Eine sogenannte aktive Sozialisation erfährt das Individuum durch eine Mitgliedschaft in Partei oder Verband. 14 Selbstregulation – Parteien haben an sich ein sehr starkes „Interesse an sich selbst“. Sie unterhalten eigene Stiftungen, Vereine, Unternehmen u.a. Dieses Eigeninteresse macht sich auch im Wahlkampf bemerkbar. Es erfolgt eher eine Konzentration des Themas auf sich selbst als auf die Konkurrenzpartei. 15 Aufgrund oben genannter Funktionen tragen die Parteien zur Legitimation des politischen Systems bei – vor allem bei dysfunktionalen Erscheinungen (Verkrustung, Verstaatlichung der Parteien) durch die Möglichkeit von exit (Parteiaustritt) and voice (Meinungsäußerung). 16 Aufgrund dieser sieben Funktionsmerkmale von politischen Parteien ergibt sich für Ulrich von Alemann eine erweiterte Definition von Parteien. „Parteien sind auf Dauer angelegte, freiwillige Organisationen, die politische Partizipation für Wähler und Mitglieder anbieten, diese in politischen Einfluss transformieren, indem sie politisches Personal selektieren, was wiederum zur politischen Integration und zur Sozialisation beiträgt und zur Selbstregulation führen kann, um damit die gesamte Legitimation des politischen Systems zu befördern.“ 17
14 Vgl. a.a.O., S. 211f
15 Vgl. a.a.O., S. 211 16 Vgl. a.a.O., S. 212f 17 a.a.O., S. 213
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2. Entwicklungen des Parteiensystems
2.1. Systemeigenschaften
„Unter Parteiensystem (P.) ist das „strukturelle Gefüge der Gesamtheit der politischen Parteien in einem Staat zu verstehen“ (Nohlen ³2000: 65). Merkmale von P. sind (a) die Zahl der Parteien, (b) ihre Größenverhältnisse (bzw. der Grad der Fragmentierung), (c) ihre ideologischen Entfernungsbeziehungen (bzw. der Grad der Polarisierung), (d) ihre Interaktionsmuster (beispielweise → Koalitionen), (e) ihre Beziehung zur Gesellschaft, (f) ihre Stellung zum → Politischen System, (g) der Grad der Institutionalisierung des Parteiensystems. [...]“ 18
Wie bereits eingangs angeführt, soll im Folgenden nach der von Oskar Niedermayer angewandten Methode vorgegangen werden. 19 Sowohl die elektorale Dimension mit den Begriffen Fragmentierung (Grad der Zersplitterung oder Konzentration), Asymmetrie (Größenverhältnis der beiden größten Parteien), Volatilität (Ausmaß an Veränderungen der Größenverhältnisse zwischen Parteien anhand der Veränderungen der Größenverhältnisse zwischen zwei aufeinander folgenden Wahlen), Polarisierung (ideologische Distanz zwischen den systembejahenden Parteien) sowie Le gitimität (Grad der Akzeptanz durch die Bürger), als auch die gouvernementale Dimension, die die Segmentierung (Grad der Abschottung der Parteien untereinander in Bezug auf die Koalitionsfähigkeit) und die Regierungsstabilität beinhaltet, sollen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Allerdings reichen laut Oskar Niedermayer drei der angesprochenen Systemeigenschaften aus, die Grundstruktur des bundesrepublikanischen Parteiensystems zu charakterisieren: Fragmentierung, Polarisierung und Segmentierung. 20 Erstreckt sich die Analyse der Entwicklung eines Parteiensystems über einen längeren Zeitraum, muss festgelegt werden bei welcher Art der Veränderung seiner Eigenschaften von einem Wandel des jeweiligen Parteiensystems gesprochen werden kann. Es gibt nach Oskar Niedermayer, der sich auf Gordon Smith bezieht, vier verschiedene Intensitätsstufen der Veränderung: temporäre Fluktuationen (kurzfristige Veränderungen von Systemeigen- schaften ohne längerfristigen Trend), partieller Wandel (Veränderung nur einer bzw. sehr weniger Eigenschaften), genereller Wandel (gleichzeitige oder sukzessive Veränderung vieler
18 Bendel, Petra: Parteiensystem. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik, a.a.O., S. 358
19 Siehe S. 1
20 Vgl. Niedermayer, Oskar: Das deutsche Parteiensystem: Stabilität oder Wandel?, a.a.O., S. 27
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Gero Birke, 2002, Entwicklungen des Parteiensystems der BRD, Munich, GRIN Publishing GmbH
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