Einleitung
Die Entwicklung des Kindschaftsrechtes; eine
unendliche Geschichte ?
Als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Jahre 1896 nach achtjährigen gesetzgeberischen Vorarbeiten verabschiedet und zum 1.1.1900, nahezu 30 Jahre nach der Gründung des Deutschen Reiches in Kraft trat, gab es erstmals in Deutschland ein einheitliches Familien- und Kindschaftsrecht.
Es löste zahlreiche landesrechtliche Regelungen ab, von denen die wichtigsten das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten, die bayrischen, badischen und sächsischen Zivilgesetzbücher und in den linksrheinischen Gebieten der von Napoleon eingeführte Code Civil waren.
Seit diesen fast 100 Jahren hat es am BGB zahlreiche Änderungen
gegeben; und die meisten und oftmals das bisherige System nicht nur variierenden, sondern teilweise völlig umgestalteten, finden sich im 4. Buch des BGB, dem Familienrecht, und hier nicht zuletzt bei den Bestimmungen des Kindschaftsrechtes.
Im Gegensatz zu Bestimmungen der anderen Bücher des BGB (allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht und Erbrecht) ist es das Familienrecht, welches den Versuch unternimmt, die Beziehungen der Menschen nicht nur in speziellen Lebensfragen, z.B. beim Abschluß eines Kaufoder Mietvertrages, sondern in den intimsten Angelegenheiten des menschlichen Zusammenlebens, der Ehe und
Kindererziehung zu regeln. So kann es nicht verwundern, daß gerade das Familienrecht oft im Mittelpunkt des gesetzgeberischen Interesses stand und weiterhin steht und daß Auseinandersetzungen über die Frage der individuellen Lebensgestaltung und der moralischen Grundnormen unserer Gesellschaft über das Familienrecht ausgetragen wurden und werden.
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Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- ANLAB UND ZIELE DER ARBEIT
- INHALT DES KINDSCHAFTSRECHTES.
- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- Elterliche Gewalt /Elterliche Sorge/Sorgerecht..
- Kindeswohl...
- Umgangsrecht..
- Uneheliche /nichteheliche Kindschaft.
- Verwandtschaft....
- Vormundschaft / Pflegschaft..
- ZEITLICHER ABLAUF DER ENTWICKLUNG DES KINDSCHAFTSRECHTES IN DEUTSCHLAND:
- DAS KINDSCHAFTSRECHT IN DER 1. HÄLFTE DES 20. JAHRHUNDERTS
- DAS KINDSCHAFTSRECHT IN DER KAISERZEIT (BIS 1918).
- Elterliche Gewalt in der Ehe..
- Elterliche Gewalt der Mutter.
- Entziehung der elterlichen Gewalt.
- Rechte der Kinder..
- Elterliche Gewalt nach Scheidung und Auflösung der Ehe.
- Uneheliche Kinder..
- Statusfeststellung..
- VOM KAISERREICH ZUR WEIMARER REPUBLIK - PATRIARCHAT UND AUFBRUCH? (DIE JAHRE 1919 BIS 1932).
- Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RKEG).
- Der Staat greift in die Erziehung ein - Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz 1922
- Schutzmaßnahmen des RJWG
- Notverordnung grenzt Leistungen ein.
- Amtsvormundschaft für uneheliche Kinder.
- KINDSCHAFTSRECHT IM NATIONALSOZIALISMUS IM DIENSTE VON „VOLK UND BLUT\" (DIE JAHRE 1933 1945)...
- Miẞbräuche bei Eheschließung und Adoption?
- Folgeänderungen.......
- Abstammung ganz arisch? - Familienrechts- änderungsgesetz 1938 und
- Abstammungsklage nun zulässig
- Duldung von wissenschaftlichen Untersuchungen
- Aufhebung von Adoptionen..
- Das Ehegesetz von 1938..
- Änderung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes während der NS-Zeit (1933 - 1945) 34
- ,,Natürliche Kinder\" - der Volksgesetzbuch-entwurf..
- NACH DEM 2. WELTKRIEG: WEITER WIE BISHER ?
- Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsgesetze.
- Das Ehegesetz von 1946..
- DAS KINDSCHAFTSRECHT UNTER DEM GRUND- GESETZ.
- GLEICHBERECHTIGUNG FÜR MANN UND FRAU.
- Der Schutz von Ehe und Familie.
- Gleiches Recht für uneheliche Kinder...
- GLEICHBERECHTIGUNG FÜR DIE EHEFRAU UND MUTTER ? - DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT UND DAS GLEICHBERECHTIGUNGSGESETZ 1957.
- DIE SECHZIGER JAHRE - DETAILÄNDERUNGEN ODER KLEINE REFORM?
- Das Jugendwohlfahrtsgesetz 1961.
- Grundrichtung der Erziehung
- Subsidiarität der öffentlichen Jugendhilfe.
- Erziehungshilfe statt Aufsicht.
- Familienrechtsänderungsgesetz 1961.
- Ehelichkeitsanfechtungsrecht des Kindes..
- Elterliche Gewalt für uneheliche Mütter.
- AUFBRUCH ZU NEUEN UFERN ? DIE 70ER JAHRE
- Mehr Demokratie wagen - auch für alleinerziehende Mütter? - Die Nichtehelichenreform 1969..
- Der wesentliche Inhalt des Reformgesetzes:
- Der Verlauf der Gesetzgebung.
- Feststellung der Vaterschaft..
- Elterliche Gewalt statt Amtsvormundschaft
- Volljährig mit 18 Jahren.....
- Das nichteheliche Kind und sein Vater
- Von der Schuld zur Zerrüttung - neues Scheidungsrecht 1976.
- Grundinhalte des 1. EheRG.
- Abkehr von der Verschuldensscheidung..
- Auswirkungen auf die Sorgerechtsübertragung.
- An Kindes Statt - Als Kind - Die Reform des Adoptionsrechtes 1976..
- Ursprüngliche Adoptionskonzeption.
- Kleine Reformen im Vorfeld..
- Die neue Konzeption der Adoption
- Der Verlauf der Gesetzesreform
- Adoptionsvermittlung als Aufgabe im Kindeswohlinteresse.
- ZURÜCK ZU HEIM UND HERD? DIE 80ER UND 90ER JAHRE...
- Von der Gewalt zur Sorge - Die Sorgerechtsreform 1980.
- Worum ging der Streit?
- Neue Begriffe, neue Gedanken.
- Berücksichtigung der Kindesinteressen
- Erste Rechte für Pflegeeltern.......
- Abkehr vom Verschuldensprinzip - der § 1666 BGB.
- Elterliche Sorge nach der Scheidung - Entscheidung für einen Elternteil
- Das Bundesverfassungsgericht und die gemeinsame Sorge..
- Die 80er Jahre im übrigen.
- Das Kinder- und Jugendhilfegesetz 1991..
- Der Verlauf der Gesetzgebung des KJHG..
- Eigenständiger Erziehungsauftrag für die Jugendhilfe?
- Mehr Rechte für die Eltern, weniger Rechte für die Kinder?
- Abkehr vom Eingriffsprinzip.
- Die historische Entwicklung des Kindschaftsrechts in Deutschland
- Der Wandel der elterlichen Gewalt und der elterlichen Sorge
- Die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Laufe der Zeit
- Der Einfluss sozialpolitischer Faktoren auf das Kindschaftsrecht
- Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven des Kindschaftsrechts
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit von Horst Deinert verfolgt das Ziel, die Entwicklung des Kindschaftsrechts in Deutschland unter Einbeziehung sozialpolitischer Aspekte zu beleuchten. Sie analysiert die historischen Wandlungen des Rechts und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Anlaß und die Ziele der Arbeit beschreibt sowie wichtige Begriffsbestimmungen des Kindschaftsrechts erläutert. Anschließend wird die Entwicklung des Kindschaftsrechts in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufgezeigt, wobei die Zeit des Kaiserreichs, die Weimarer Republik und die NS-Zeit betrachtet werden.
Es folgt die Darstellung des Kindschaftsrechts unter dem Grundgesetz, wobei die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Entwicklungen in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren beleuchtet werden.
Die Arbeit schließt mit einem Exkurs über das Kindschaftsrecht in der DDR und der Wiedervereinigung Deutschlands.
Schlüsselwörter
Kindschaftsrecht, Familienrecht, Elterliche Gewalt, Elterliche Sorge, Sorgerecht, Kindeswohl, Umgangsrecht, Uneheliche Kinder, Vormundschaft, Pflegschaft, Jugendwohlfahrtsgesetz, Familienrechtsänderungsgesetz, Nichteheliche Reform, Scheidungsrecht, Adoptionsrecht, Sorgerechtsreform, Kinder- und Jugendhilfegesetz, DDR, Wiedervereinigung.
- Arbeit zitieren
- Horst Deinert (Autor:in), 1995, Die Entwicklung des Kindschaftsrechtes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103