Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

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Details
Autor: Helmut Wilkens
Fach: Organisation und Verwaltung
Veranstaltung: Europäische Integration
Institution/Hochschule: Fachhochschule Osnabrück (Fachbereich - Verwaltungsmanagement)
Jahr: 2002
Seiten: 26
Note: 1,7
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 298 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-16720-8
Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Osnabrück
Institut für Öffentliches Management
Weiterbildungsstudiengang Verwaltungsmanagement
Seminar
Europäische Integration
Thema:
Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
Bearbeiter: Helmut Wilkens
WS 2002/2003
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt I
Inhaltsverzeichnis II, III
Literaturverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
1. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz 1
2. Entwicklung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) 2
2.1 Das Schengener Übereinkommen 2, 3
2.2 Das Schengener Informationssystem (SIS) 3
2.3 Der Vertrag von Maastricht 3, 4
2.3.1 Die Asylpolitik
2.3.2 Außengrenzkontrollen 4
2.3.3 Einwanderungspolitk 5
2.3.4 Polizeiliche Zusammenarbeit (EUROPOL) 6
2.3.5 Die justizielle Zusammenarbeit 7
2.3.6 Die Zusammenarbeit im Zollwesen 7
2.3.7 Bekämpfung der Drogenabhängigkeit und internationaler Betrügereien 7
2.4 Zwischenresümee 8
2.5 Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts oder der Vertrag von Amsterdam 8, 9
2.6 Drei- Säulen- Struktur 9
2.6.1 Die Dritte Säule 10
2.6.2 Differenzierte Regelungen 11
2.7 Zwischenresümee 11
2.8 Der Gipfel von Tampere 12
3. Asyl und Einwanderung heute 12
3.1 Demographische Entwicklung in Europa 12
3.2. Wanderungsbewegungen in Europa 13
3.3 Europa im Zielkonflikt zwischen der humanitären Traditionen der Union und den Interessen der Einwanderungswilligen 13
3.4. Asyl heute 13
3.5 Das Übereinkommen von Dublin 14
3.6 Einwanderung heute 14
3.7 Rückübernahme illegaler Einwanderer 15
4. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen 15
4.1 Zusammenarbeit der Polizei und Zollbehörden 15
4.2. OISIN, STOP, Falcone 16
4.3 Task Force 16
4.4 Europol 16
4.4.1 Erweiterung der Kompetenzen von Europol 17
4.4.2 Zusammenarbeit von Europol mit den Beitrittsländern der EU 17
4.4.3 Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen 17
4.4.4 Strategien zur Bekämpfung der Drogenkriminalität 17
4.5 Eurojust -Koordinierung der nationalen Staatsanwaltschaften 18
4.6 Aktuelle Entwicklungen zur Inneren Sicherheit 18, 19
5. Ausblick auf die Erweiterungen der Europäischen Union 20, 21
Literaturverzeichnis
[...]
Abkürzungsverzeichnis
[...]
1. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz
Die Bildung des EG- Binnenmarktes 1993 brachte neue Herausforderungen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, da der gemeinsame Markt den freien Verkehr von Waren, Personen, Gütern und Dienstleistungen bedingte. Durch die Abschaffung der (Binnen)Grenzkontrollen bestand für die einzelnen Mitgliedstaaten die Gefahr, dass kriminelle Organisationen dies ausnutzen könnten.1 Nach Art. 2 EUV ist eine Hauptaufgabe der Europäischen Union ,,die Entwicklung einer engen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres".
Auch der Zusammenbruch des Kommunismus in den Jahren 1989/90 führte zu demokratischen Reformbestrebungen und Angleichung an das westliche Wirtschaftssystem in den damaligen Ostblockstaaten. Durch die Aufhebung des ,,eisernen Vorhangs" drängen verstärkt Personen, Waren und Dienstleistungen aus Osteuropa in die Europäische Gemeinschaft. Mit dem geplanten Beitritt von osteuropäischen Ländern (u.a.) steht die Europäische Union vor der größten Herausforderung in der Geschichte der europäischen Einigung.2
Auch die Aktivitäten der organisierten Kriminalität in den Bereichen Menschenhandel, Waffenschmuggel, Drogenhandel führen dazu, dass nationale Strafverfolgungsbehörden täglich mit ihren Kollegen in den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten müssen. Gerade nach dem 11. September 2001 hat sich gezeigt, wie wichtig eine gemeinsame Terrorismusbekämpfung ist3.
Daneben haben die Bilder der Flüchtlingsströme aus dem ehemaligen Jugoslawien und anderen Krisenherden deutlich gemacht, das nur eine gemeinsame Asylpolitik die dringenden Probleme lösen kann. Ein Einzelstaat wäre damit gewiß überfordert.
In der heutigen Zeit treten die wirtschaftlichen Dimensionen der Europäischen Union zu Gunsten der Bürger in den Hintergrund. Mehr als 375 Millionen Menschen in der Europäische Union sind nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, sondern Bürger mit Rechten und Pflichten. Sie erwarten , ohne Angst vor Repressalien in einem ,,Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" leben zu können.4 .
2. Entwicklung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI)
Bestimmungen für die Bereiche Justiz und Inneres betreffen die staatliche Souveränität jedes einzelnen Mitgliedstaates der Europäische Union. Die Europäische (Gemeinschaft) Union verhielt sich daher sehr zurückhaltend, wenn es darum ging in die staatliche Souveränität einzugreifen, da Kompetenz- und Kontrollverluste seitens der Mitgliedstaaten befürchtet wurden. Allerdings ermunterte und berechtigte bereits 1957 Art. 220 EWGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) die Mitgliedstaaten, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, um eine Gleichstellung von Fremden zu erreichen.5
In der Folgezeit wurden im Bereich Justiz und Inneres Arbeitsgruppen auf Regierungsebene ins Leben gerufen, die bestimmte Probleme aufgriffen, koordinierten und auf ein gemeinsames Niveau brachten. 1975 nahm die sogenannte TREVI- Kooperation (frz.: Terroroisme, Radicalisme, Erxtremise et Violence Internationale) ihre Arbeit auf. Sie bildete den informellen Zusammenschluß der Innen - und Justizminister der EG- Staaten und befaßte sich mit der Bekämpfung des Terrorismus, der international organisierten Kriminalität und des Rauschgifthandels. Daneben waren die Ad- hoc- Gruppen Einwanderung (1986, mit den Arbeitsfeldern Asylrecht, Kontrolle der Außengrenzen und Visumpolitik) und internationales Verbrechen (1992) beteiligt. Die Gruppen befanden sich jedoch außerhalb der legislativen Strukturen der Europäische Union, da die Zusammenarbeit nach zwischenstaatlichen Regeln verlief. 6
[...]
1 Apel, 1994 S. 212
2 Schelonke, 2001 S. 137
3 Dt. Bundestag, Terrorismusbekämpfung .... November 2001
4 Europäische Kommission, Leben in einem Raum der Freiheit ..., 2001
5 Herz, 1999 S. 269
6 Herz a.a.O
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