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Der Grundsatz der Bestenauslese bei Auswahlentscheidungen zur Besetzung von höherwertigen Dienstposten und bei Beförderungen

Seminararbeit, 2002, 24 Seiten
Autor: Tobias Bräutigam
Fach: Organisation und Verwaltung

Details

Veranstaltung: Seminar Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung
Institution/Hochschule: Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (Öffentliches Recht)
Tags: Bestenauslese Verwaltung Leistungsprinzip
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2002
Seiten: 24
Note: 15 Punkte
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V10566
ISBN (E-Book): 978-3-638-16951-6
ISBN (Buch): 978-3-638-64148-7
Dateigröße: 204 KB

Zusammenfassung / Abstract

Der Beitrag behandelt den Grundsatz der Bestenauslese bei Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertigen Dienstposten und bei Beförderungen. Ausgehend vom Amtsbegriff werden verschiedene Möglichkeiten erörtert, wie Auswahlentscheidungen in der öffentlichen Verwaltung getroffen werden können und wie dies idealiter geschehen sollte. Der Autor promoviert zum rechtsvergleichenden Verwaltungsrecht und unterrichtet Europarecht an der Universität Helsinki.


Textauszug (computergeneriert)

Der Grundsatz der Bestenauslese bei
Auswahlentscheidungen zur Besetzung von höherwertigen Dienstposten 
und bei Beförderungen

Projekt AG:
Personal- und Organisationsentwicklung in der Verwaltung

Referent: Tobias Bräutigam

Wintersemester 2002/2003
Deutsche Hochschule für
Verwaltungswissenschaft, Speyer

I. Inhaltsübersicht


I. Inhaltsübersicht I
II. Literaturverzeichnis II
1. Kommentare, Monographien II
2. Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken III

EINLEITUNG 1

A) GRUNDBEGRIFFE DES GRUNDSATZES DER BESTENAUSLESE UND DAS AUSWAHLVERFAHREN 3


I. Definitionen 3
1. Beförderung 3
2. Beförderung und höherwertiger Dienstposten 4
3. Bestenauslese 4
II. Darstellung des Verfahrens 6
1. Wie passiert der Auswahlvorgang in der Regel? 6
2. Beschränkungen 9

B) GRÜNDE UND FUNKTIONEN DER BESTENAUSLESE 11


I. Öffentliches Interesse 11
II. Interesse des Beamten 11
III. Motivation und Führung 11
IV. Auswahl- und Rechtfertigungsfunktion 12

C) PROBLEME BEI VERWIRKLICHUNG DES GRUNDSATZES DER BESTENAUSLESE 13


I. Probleme der Bewertung: Wer sind die Besten ? 13
1. Probleme der Beurteilung finden sich in der Beförderungsentscheidung wieder 13
2. Wer ist wirklich der Beste für eine bestimmte Stelle ? Probleme der Entwicklung eines geeigneten Profils 14
II. Problem der zur Verfügung stehenden Stellen 15
III. Probleme der Korrelation mit anderen Zielen/ Interessen bei Auswahlentscheidungen 16
1. Anciennitätsprinzip 16
2. Berücksichtigung besonderer Gruppen: Schwerbehinderte und Frauen 17
IV. Kosten einer Entscheidung 17
1. Demotivation 17
2. Konkurrentenklagen und Arbeitsklima 18
3. Erhöhter Aufwand durch transparentes Verfahren 18

D) FAZIT 20

 

II. Literaturverzeichnis

1. Kommentare, Monographien

[...]

2. Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken

[...]

 

A) EINLEITUNG

,,In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zum Grad seiner Unfähigkeit aufzusteigen", besagt das Peter-Prinzip.1 Dies folge daraus, dass derjenige, der sich auf einem Dienstposten bewährt habe, auch für fähig gehalten werde, sich auf dem nächsthöheren Beförderungsdienstposten zu bewähren. Dies gelte auch dann, wenn der Beförderungsdienstposten ganz andere Anforderungen, wie zum Beispiel Führungsfähigkeiten anstatt Fachwissen an den betreffenden Mitarbeiter stelle.

Der Grundsatz der Bestenauslese soll sicherstellen, das die Stellen im Ergebnis nicht mit Unfähigen, sondern mit den jeweils Besten besetzt sind. Dass dieser Grundsatz bei Beförderungsentscheidungen gelten soll, ist zunächst einleuchtend und findet breite Zustimmung; immer wieder wird in der Presse von der Verwaltung Orientierung an Leistung gefordert.2 Dabei ist der Grundsatz keinesfalls neu. Schon im alten China hing der Aufstieg innerhalb der aus neun Rängen bestehenden Bürokratie primär - neben dem Dienstalter - von dem Ergebnis einer dreimal jährlich vorgenommenen Leistungsbeurteilung ab. Ebenso sah das Allgemeine Preußische Landrecht3 schon vor über 200 Jahren die Koppelung von Qualifikation und verliehenem Amt vor.4 Johann Friedrich von Pfeiffer, ein früher Verwaltungswissenschaftler, forderte in seinem 1783 erschienenen Werk ,,Grundsätze der Universal-Kameral-Wissenschaft", der Regent sei verpflichtet,


,,die geschicktesten und besten Leuten zu öffentlichen Aemtern zu ernennen, sie in gewissen Umständen selbst wider ihren Willen dazu anzuhalten, die nachlässig befundenen und Bösen davon zu entfernen und zur Verantwortung zu ziehen"5

Dieses Referat will den Grundsatz der Bestenauslese bei Beförderungsentscheidungen näher beleuchten und versucht dabei folgende Fragen zu beantworten: Was versteht man genau unter dem Grundsatz der Bestenauslese? Wie läuft ein Verfahren bei Beförderungsentscheidungen im einzelnen ab? Welche Rolle spielt die Rechtsprechung dabei? Welche tatsächlichen und rechtlichen Probleme stellen sich mit dem Grundsatz der Bestenauslese? Inwieweit sind die Probleme lösbar?

Dabei werden in einem ersten Kapitel zunächst die verwendeten Begriffe geklärt und das Verfahren bei Beförderungsentscheidungen erläutert (A). Sodann werden Gründe und Funktionen für die Bestenauslese erläutert (B). Weiter werden Probleme, die sich rein praktisch bei Anwendung des Grundsatzes der Bestenauslese bei der Beförderung stellen, diskutiert (C). Ein Fazit fasst die gefundenen Erkenntnisse zusammen.

[...]


1 Peter/ Hull, Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen, S. 18 f.

2 Vergleiche beispielsweise die Schlagzeile des Hamburger Abendblatts vom 21.11.02: ,,Beamte arbeiten jenseits von Leistung".

3 ALR, § 70: ,,Es soll niemanden ein Amt aufgetragen werden , der sich dazu nicht hinlänglich qualificirt, und Proben seiner Geschicklichkeit abgelegt hat" zitiert nach Laubinger, Leistungsprinzip bei Beförderung von Beamten, S. 251.

4 Weitere Beispiele finden sich bei Laubinger, Leistungsprinzip bei Beförderung von Beamten, S. 252 ff.

5 Zitiert nach Laubinger, Leistungsprinzip bei Beförderung von Beamten, S. 251.


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