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Der CompuServe Fall - Providerhaftung im Internet

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2001, 18 Pages
Author: Nicky Lange
Subject: Law - Media, Multimedia Law, Copyright

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2001
Pages: 18
Grade: 1,3
Language: German
Archive No.: V10734
ISBN (E-book): 978-3-638-17081-9
ISBN (Book): 978-3-638-77114-6
File size: 102 KB

Abstract

Aufgabe dieser Arbeit ist die Darstellung der rechtlichen Haftungsgrundlagen für Internet-Service-Provider (ISP) in deren geschäftlichen Beziehungen. Grund für die staatliche Einflussnahme auf die Tätigkeit der Provider sind vor allem die mit dem Internet verbundenen Risiken, wie z.B. Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder Schutz persönlicher Daten. Die Aktivitäten der Provider stehen dabei durch deren Förderung bzw. Ermöglichung des technischen Zugangs in mittelbarem Zusammenhang mit möglichen Gesetzeskonflikten ihrer Nutzer. Basis der Überlegungen ist dabei das sog. „Compuserve-Urteil“ des AG München sowie das Berufungsurteil des LG München. Diese Entscheidungen sollen die besondere Problematik der Haftung von ISP verdeutlichen und auch als praktische Beispiele der richterlichen Rechtsauffassung in Deutschland dienen. Im Ergebnis der Arbeit wird angestrebt, die relevanten Rechtsquellen für eine mögliche Haftung von ISP in Deutschland, aber auch außerhalb der Landesgrenzen, systematisch darzustellen. Dabei sollen auch aktuelle Schwachpunkte der Gesetzgebung Berücksichtigung finden.


Excerpt (computer-generated)

„Der CompuServe – Fall“
- Providerhaftung im Internet -

Seminararbeit im Rahmen des Hauptseminars
„Medienrecht“
Wintersemester 2000/2001 an der TU Ilmenau
 Nicky Lange

 

Inhaltsverzeichnis

A. Einführung  1


I Aufgabenstellung und Zielsetzung  1
II Begriffsklärung  1
III Vorstellung der Urteile 2

B. Die Haftung der Internet-Service-Provider  5


I zivilrechtliche Grundlagen  5
II strafrechtliche Grundlagen  6
III Haftungsgrundlagen nach IuKdG und MdStV  7

C. Kritik und alternative Betrachtungen  10


I Kritik zum TDG und MdStV  10
II Die E-Commerce-Richtlinie der EU  11
III Resümee  13

Abkürzungsverzeichnis  16

Literaturverzeichnis  17

 

A. Einführung

I. Aufgabenstellung und Zielsetzung

Aufgabe dieser Arbeit ist die Darstellung der rechtlichen Haftungsgrundlagen für Internet-Service-Provider (ISP) in deren geschäftlichen Beziehungen. Grund für die staatliche Einflussnahme auf die Tätigkeit der Provider sind vor allem die mit dem Internet verbundenen Risiken, wie z.B. Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder Schutz persönlicher Daten. Die Aktivitäten der Provider stehen dabei durch deren Förderung bzw. Ermöglichung des technischen Zugangs in mittelbarem Zusammenhang mit möglichen Gesetzeskonflikten ihrer Nutzer.1 Basis der Überlegungen ist dabei das sog. „Compuserve-Urteil“ des AG München sowie das Berufungsurteil des LG München. Diese Entscheidungen sollen die besondere Problematik der Haftung von ISP verdeutlichen und auch als praktische Beispiele der richterlichen Rechtsauffassung in Deutschland dienen. Im Ergebnis der Arbeit wird angestrebt, die relevanten Rechtsquellen für eine mögliche Haftung von ISP in Deutschland, aber auch außerhalb der Landesgrenzen, systematisch darzustellen. Dabei sollen auch aktuelle Schwachpunkte der Gesetzgebung Berücksichtigung finden.

II. Begriffsklärung

In den folgenden Ausführungen ist es erforderlich, dass für die hier eingesetzten Begriffe übereinstimmende Vorstellungen bestehen. Zu diesem Zweck sollen die wichtigsten Bezeichnungen definiert werden.

a) Internet-Service-Provider

Mit dieser Bezeichnung kennzeichnet man Provider, also Anbieter, die den Zugang zum Internet bereitstellen sowie auch insbesondere Datenangebote unterhalten, die regelmäßig auf den eigenen Rechnern des Providers gespeichert sind. Diese können zum überwiegenden Teil nur von den Mitgliedern des Online-Dienstes abgerufen werden. Zu dieser Gruppe zählen u.a. AOL, CompuServe, TOnline oder MSN.2 Damit unterscheidet er sich von anderen Providern wie dem Acces-Provider, welcher nur den reinen Zugang zum Internet anbietet oder dem Content-Provider, der lediglich eigene Inhalte anbietet.

b) Newsgroups

Newsgroups stellen virtuelle Nachrichten- und Diskussionsorte dar, die es einzelnen Internetnutzern ermöglichen, Informationen bereitzustellen bzw. abzufragen.3 Jeder User kann somit anonym Beiträge einstellen und einsehen, die Kommunikation mit anderen Newsgroup-Nutzern erfolgt indirekt über das jeweilige Forum, nicht direkt, wie etwa beim Chat. Auf-grund der Vielzahl der Newsgroups ist eine Moderation, also eine Aus-wahl und Überprüfung der Beiträge, eher die Ausnahme, da der Verwal-tungsaufwand nicht überschaubar ist. Diese Eigenschaft bedingt die meist unkontrollierte Einstellung der Informationen, was im Verfahren gegen den CompuServe-Geschäftsführer Felix Somm einen Teil der Anklage begründete.

III. Vorstellung der Urteile des AG und LG München

a) Das Urteil des AG München

Der heute selbständige Felix Somm war bis 1997 Geschäftsführer bei Compuserve Deutschland in Unterhaching bei München. Das inzwischen von AOL übernommene Unternehmen stellte die Verbindung deutscher Compuserve-Mitglieder mit den Computern der US-Zentrale her und hat-te kaum Einfluss auf die gespeicherten Inhalte. Im November 1995 durchsuchten Polizisten die Compuserve-Geschäftsräume und zeigten Somm Newsgroups aus den USA mit eindeutigen Namen wie "alt.sex.pedophilia" oder "alt.sex.incest". Die amerikanische Compuserve-Muttergesellschaft sperrte, auch infolge von Hinweisen Somms, diese Newsgroups.

Im Februar 1996 entschloss sie sich jedoch, die zuvor gesperrten Newsgroups wieder den Nutzern zugänglich zu machen, wobei den Nutzern ein kostenloses „Parental Control“- Softwaretool zur Filterung der pornographischen Inhalte zur Verfügung gestellt wurde. Damit vertrat Compuserve die Auffassung, alles Zumutbare getan zu haben, den Zugang zu diesen Beiträgen für unter 18-jährige zu verhindern.

[....]


1  vgl. Riehmer/Hessler, 2000, S.49
2  Vgl. Lohse, W., 2000, S. 27
3  Vgl. Lohse, W., 2000, S. 29


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