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Wie verhalten sich die Rechtsstellung und die Funktionen des Bundespräsidenten Österreichs im Vergleich mit dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ?

Scholary Paper (Seminar), 2003, 15 Pages
Author: Helge Blum
Subject: Politics - Political Systems - General

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 15
Language: German
Archive No.: V10754
ISBN (E-book): 978-3-638-17100-7

File size: 199 KB


Excerpt (computer-generated)

Wie verhalten sich die Rechtsstellung und die Funktionen 
des Bundespräsidenten Österreichs im Vergleich mit dem 
Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ?

von Helge Blum 


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung 4

II. Hauptteil:  4

1. Die Rechtsstellung 
des Bundespräsidenten in Österreich 5

a. Wahl 5
b. Vertretung  6
c. Unvereinbarkeit  7
d. Immunität  7
e. Verantwortlichkeit:  8

2. Funktionen des Bundespräsidenten:  8

2.1. Kompetenzen, die allein 
dem Bundespräsidenten zustehen:  8

a. Repräsentationsfunktion 8

b. Beurkundung der Verfassungsmäßigkeit 
der Bundesgesetze  9

c. Entlassung der gesamten 
Bundesregierung/des Bundeskanzlers  10

d. Begnadigung und Niederschlagung 
von Strafgerichtsverfahren 10

e. Oberbefehl über das Bundesheer 11

2.2 Kompetenzen, die dem Bundespräsidenten 
über Vorschlag anderer Organe zustehen  11

a. Kompetenzen, die nur über Vorschlag 
des Bundeskanzlers ausgeübt werden können 11

b. Kompetenzen, die nur über Vorschlag 
anderer Organe ausgeübt werden können  12

3. Vergleich mit dem System der Bundesrepublik Deutschland  12
Rechtsstellung der Präsidenten im Vergleich  12

1. Wahl 12
2.Vertretung  13
3.Unvereinbarkeit 13
4. Immunität  13
5. Verantwortlichkeit  13

III. Funktionen der Präsidenten im Vergleich 14

Quellen 15

 

I. Einleitung:

In der folgenden Arbeit soll die Amtsstellung und die Funktionen des österreichischen Bundespräsidenten näher beleuchtet und ein Vergleich zu dem Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland gezogen werden. Der Fokus der Arbeit wird sich auf die Zeit der zweiten Österreichischen Republik richtet, also die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Hierbei soll eindeutig der Schwerpunkt des folgenden Kurzreferates auf dem österreichischen Bundespräsidenten liegen. Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland wird nur als Vergleichsinstrumentarium herangezogen. Bei der Bearbeitung des Themas stellte sich die Schwierigkeit des überaus großen Literaturfundus, in dem der politische Akteur in Form des Bundespräsidenten beschrieben wurde. Die Arbeit wird sich daher im folgenden auf zwei Hauptwerke stützen.12 Neben den beiden Hauptwerken hat auch die Bundesverfassung des Landes Österreich zur Entstehung des Textes beigetragen. Es ergibt sich folgende Gliederung des Textes: Es wird zuerst auf die Rechtsstellung des Österreichischen Bundespräsidenten eingegangen und im Folgenden auf die Funktionen des Bundespräsidenten. Im Anschluss daran werden dann Parallelen und Eigenarten zum Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland kurz aufgezeigt, am Schluss werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst.

II. Hauptteil:

Der Hauptteil wird sich in drei Teile gliedern. Als erstes wird die Rechtsstellung des Bundespräsidenten in Österreich behandelt, gefolgt von den Funktionen des Österreichischen Staatsoberhauptes. Den dritten Teil bildet der Vergleich mit dem System der Bundesrepublik Deutschland. 1. Die Rechtsstellung des Bundespräsidenten in Österreich Bevor näher auf die Rechtsstellung des Bundespräsidenten eingegangen werden kann, muss zuerst der Begriff der Rechtsstellung klar definiert werden. Unter Rechtsstellung des Bundespräsidenten wird die Einordnung der Person in das juristische System des Staates verstanden. Der Bundespräsident ist nach Artikel 19 B-VG3 neben den Bundesministern, Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen eines der obersten Organe der Vollziehung des Bundes, er ist keiner Weisung und keiner Aufsicht anderer Vollzugsorgane unterworfen. Zwischen den obersten Verfassungsorganen besteht ein Verhältnis der Gleichordnung.4 Hieraus ist zu erkennen, dass das Amt des Staatsoberhauptes nicht wie der Name vermuten lässt eine herausragende Stellung impliziert, sondern vielmehr im System ein Nebeneinander darstellt. Dies ist jedoch nicht ganz richtig, Dickinger führt hierzu folgendes an: [...]Obwohl er nur eines der höchsten Organe der Bundesverwaltung ist, genießt er doch eine vorrangige Stellung, da er neben seiner Direktwahl auch zur Ernennung der Bundesregierung sowie der Landeshauptmänner berufen ist. Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt, weil er neben seiner Organstellung im Bereich der Vertretung nach außen auch oberstes Organ der Vollziehung des Bundes ist. [...] Der Bundespräsident entscheidet in erster und letzter Instanz.5 Somit ist klar, dass der Bundespräsident ein Verwaltungsorgan ist. Die von ihm gesetzten Rechtsakte sind demnach auch Verwaltungsakte. Trifft der Präsident Entscheidungen so sind diese gemäß Artikel 139 B-VG6 überprüfbar und müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. 

a. Wahl

[...]


1 Dickinger, Christian(1999), Der Bundespräsident im politischen System Österreichs, Innsbruck(A)

2 Hartmann, Jürgen;Kempf, Udo(1989), Staatsoberhäupter in westlichen Demokratien, Opladen

3 Österreichisches Bundes-Verfassungsgesetzt im folgenden B-VG

4 vgl. Dickinger S.69

5 vgl. Dickinger S. 69

6 Überprüfbarkeit von Verwaltungsakten durch das Verfassungsgericht


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