Termpaper, 2002, 17 Pages
Author: Bernhard Becker
Subject: Civil Engineering
Details
Institution/College: RWTH Aachen University
Tags: Buchhaltung, ARGE, Projektstudie, Bauverfahrenstechnik
Year: 2002
Pages: 17
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-06148-8
File size: 290 KB
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Buchhaltung einer ARGE
Bernhard Becker
Aachen, Mai 2002
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
2
1.1
ARbeitsGEmeinschaft
.
2
2
Das Rechnungswesen der ARGE
3
2.1
Buchhaltung .
3
2.2
Buchf¨
uhrung .
8
2.3
Ermittlung der ARGE-Ergebnisse .
10
2.3.1
Zwischenabschl¨
usse .
10
2.3.2
Abschluss der ARGE .
12
3
Die ARGE im Rechnungswesen der Gesellschafter
15
3.1
Erfassung des laufenden Leistungsaustausches .
15
3.2
Baubetriebsrechnung .
15
Literaturverzeichnis
16
Abbildungsverzeichnis
1
Buchhaltung im Organisationsplan der Arge .
4
2
Musterkontenplan Teil 1 .
6
3
Musterkontenplan Teil 2 .
7
4
Beispiel 1: Die ARGE kauft Baustoffe auf eigene Rechnung .
9
5
Beispiel 2: Ein Gesellschafter stellt der ARGE gelieferte Stoffe in Rechnung .
10
6
Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber .
11
7
ARGE-Ergebnisrechnung .
13
1
1
Einleitung
1.1
ARbeitsGEmeinschaft
Eine Bau-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Firmen zur Er-
stellung zumeist eines Werkvertrages. Grundlage ist ein ARGE-Vertrag zwischen den Gesell-
schaftern. Die ARGE ist als Gesellschaft b¨
urgerlichen Rechts (GbR) rechts- und parteif¨
ahig
und gilt nicht als Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Somit ergibt sich eine
Buchf¨
uhrungspflicht aus der Abgabenordnung [5, 4], wenn
· ein Umsatz von mehr als 260.000 e im Kalenderjahr oder
· ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 25.000 e im Wirtschaftsjahr
vorgelegen hat.
Das Rechnungswesen obliegt dem kaufm¨
annisch gesch¨
aftsf¨
uhrenden Gesellschafter.
Er muss es so gestalten, dass das Rechnungswesen den Informationsbed¨
urfnissen beteiligter
Gesellschafter gen¨
ugt. Die Notwendigkeit von Information resultiert aus
· den Risiken des Bauleistungsprozesses
· der gesamtschuldnerischen Haftung, nach der jeder Gesellschafter der ARGE einzeln
f¨
ur alle Verpflichtungen gegen¨
uber Dritten in Anspruch genommen werden kann.
2
2
Das Rechnungswesen der ARGE
Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle Daten, die das betriebliche Geschehen
beschreiben, fortlaufend und l¨
uckenlos zu erfassen und auszuwerten.
Es soll vor allem
· einen ¨
Uberblick ¨
uber die Verm¨
ogens- und Ertragslage gew¨
ahren (Gesch¨
aftsbuchhal-
tung) und
· die angefallenen Kosten aufzeichnen und den Kostenstellen und Kostentr¨agern zurech-
nen, die sie verursacht haben (Betriebsbuchhaltung)
Man nennt die Gesch¨
aftsbuchhaltung auch externes Rechnungswesen, die Betriebsbuch-
haltung wird auch internes Rechnungswesen oder Kostenrechnung genannt.
Die ARGE unterliegt der Bilanzierungspflicht nicht (Siehe 1.1), da sie in der Regel nur einen
Werkvertrag erf¨
ullt und keinen Gewerbebetrieb darstellt [4]. Somit kann das Rechnungswe-
sen zweckorientiert gehandhabt werden und muss nicht besondere Anforderungen nach dem
Handelsrecht erf¨
ullen. Die Anforderungen an das Rechnungswesen ergeben sich vielmehr aus
dem jeweiligen Bauprojekt (Laufzeit, Auftragswert) und aus den Vorstellungen der Gesell-
schafter. Vor Beginn einer ARGE ist es dementsprechend unerl¨
asslich, im ARGE-Vertrag
festzulegen, wie das Rechnungswesen gestaltet werden soll.
Es erf¨
ullt seine Informations-, Planungs- und Kontrollfunktion durch folgende Komponenten:
· allgemeines Berichtswesen
· Information der Gesellschafter ¨
uber Zahlungsstr¨
ome, damit diese sie in ihrer eigenen
Unternehmensplanung ber¨
ucksichtigen k¨
onnen
· Ermittlung von Zwischenergebnissen
· F¨
uhrung von Verrechnungskonten zur Protokollierung von Beitragsleistungen der Ge-
sellschafter
· Protokollierung von Verm¨ogensbewegungen
· Aufstellung der Schlussbilanz
2.1
Buchhaltung
Kernst¨
uck des Rechnungswesens bildet die Buchhaltung. Der Koordinierungsausschuss hes-
sischer Baufirmen hat die T¨
atigkeit der Buchhaltung in folgendem Aufgabenkatalog darge-
stellt:
1. Einrichtung der Buchf¨
uhrung
3
Abbildung 1: Buchhaltung im Organisationsplan der Arge
2. Erstellung eines Kontenplans
3. Eingangsrechnung (Verbindlichkeiten)
4. Kassenabrechnung
5. Ausgangsrechnung (Forderungen)
6. F¨
uhrung der Bankkonten
7. F¨
uhrung der Lohn- und Gehaltskonten
8. Konten¨
uberwachung
9. Erstellung der Abschl¨
usse (Zwischenabschl¨
usse, Abschluss)
10. Meldewesen und Statistik
11. Pr¨
ufung (extern) und kaufm¨
annische Revision (intern)
Auf einige Punkte dieser Sammlung wird im folgenden n¨
aher eingegangen. Um Differen-
zen w¨
ahrend der ARGE zu vermeiden, sollten die einzelnen Aufgaben im ARGE-Vertrag
konkretisiert werden.
4
Einrichtung eines Kontenplans
Verb¨
ande der deutschen Bauwirtschaft haben einen
Musterkontenplan (Seiten 6 und 7) herausgegeben, der wie folgt gegliedert ist:
Bestandskonten
Kontenklasse 0
Sachanlagen
Kontenklasse 1
Finanzverm¨
ogen
Kontenklasse 2
Vorr¨
ate, Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 3
Wertberichtigungen und R¨
uckstellungen
Kontenklasse 4
Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
Erfolgskonten
Kontenklasse 5
Ertr¨
age
Kontenklasse 6
Betriebliche Aufwendungen / Kostenarten
Kontenklasse 7
Sonstige Aufwendungen
Kontenklasse 8
Abschluss
Die hier aufgef¨
uhrten Konten sind nicht mit den bekannten Bankkonten zu verwechseln, es
handelt sich vielmehr um buchhalterische Verrechnungsinstrumente. Dabei stehen komple-
ment¨
are Konten einander gegen¨
uber.
Erstellung der Abschl¨
usse
Um ein Bauvorhaben wirtschaftlich durchf¨
uhren zu k¨
onnen,
m¨
ussen in kurzen Zeitabst¨
anden Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Die Abschlussarbeiten
umfassen
· Hauptbuchabschluss mit Saldenbilanz
· Ungebuchte Posten: Aufwendungen
Vorliegende nicht gebuchte Belege
Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen
Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter NU-Leistungen
Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen und Leistungen der
Gesellschafter
Rechnerische Ermittlung der Stoffbest¨
ande
Erstellung der Abschreibungsliste f¨
ur ARGE-eigene Ger¨
ate
R¨
uckstellungen
· Ungebuchte Posten: Leistungen
5
Abbildung 2: Musterkontenplan Teil 1
6
Abbildung 3: Musterkontenplan Teil 2
7
Leistungsaufstellung
Wertberichtigungen
· Erstellung der Verm¨ogens¨
ubersicht und der Ergebnisrechnung
Verm¨
ogens¨
ubersicht (Zwischen- oder Schlussbilanz)
Ergebnisrechnung (Zwischenabschluss oder Abschluss)
Verrechnungskonten der Gesellschafter
ARGE- ¨
Ubersichtsblatt
Nachweis der ungebucht erfassten Posten
Abschreibungsliste
Stoffe, Bestandswerte
Schlussprotokoll
Meldewesen und Statistik
Unter Meldewesen und Statistik" laufen
"
· Finanzplan
· Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
· Lohnsteuerabrechnung aus ARGE-eigener Lohnabrechnung
2.2
Buchf¨
uhrung
Als Buchf¨
uhrung wird hier die Buchung einzelner Gesch¨
aftsvorf¨
alle auf den verschiedenen
Konten bezeichnet. Sie soll anhand einiger Beispiele dargestellt werden. Grunds¨
atzlich gilt:
· Die Buchung der Belege erfolgt erst nach Pr¨
ufung und Zahlung
· Rechnungen ¨
uber vertraglich festgelegte Leistungsaustausche zwischen den Gesellschaf-
tern einerseits und der ARGE andererseits werden auf Verrechnungskonten der Ge-
sellschafter gebucht, damit die Anteile der Gesellschafterleistungen leichter ¨
uberpr¨
uft
werden k¨
onnen
· Leistungen der Gesellschafter außerhalb des ARGE-Vertrages werden als normale Lie-
ferungen und Leistungen behandelt (z. B. nicht vertragsgem¨
aße Reparaturen), einer
Verzerrung der Gesellschafteranteile am Werkvertrag wird so entgegengewirkt
8
Abbildung 4: Beispiel 1: Die ARGE kauft Baustoffe auf eigene Rechnung
Beispiel 1: Kauf von Baustoffen
Die hier gelieferten Baustoffe sind zum sofortigen Verbrauch bestimmt und gehen sofort
als Belastung in die Baustoffkonten (Kontenklasse 62) ein. Auf dem entsprechenden Gegen-
konto 420 (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) steigt der Saldo um den zu
zahlenden Rechnungsbetrag, Skonto wird als Haben auf das Lieferskonti-Konto gebucht. Die
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist voll abzugsf¨
ahig und wird auf Konto 2821 zur Senkung
der Steuerlast der ARGE gebucht.
Nach Bezahlung der Rechnung ¨
uber ein Bankkonto (194: Guthaben bei Kreditinstituten)
wird auf Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" gegengebucht: Die Ver-
"
bindlichkeiten sinken um den Rechnungsbetrag.
Beispiel 2: Kauf von Gebrauchsstoffen
Gebrauchsstoffe, beispielsweise Kleinger¨
ate und Werkzeuge, werden zun¨
achst aus den Best¨
anden
der Gesellschafter entnommen, die sie an die ARGE verkaufen. Werden die Gebrauchsstoffe
frei, nimmt sie grunds¨
atzlich derjenige Gesellschafter zur¨
uck, der sie bereitgestellt hat. Ver-
und Ankaufswert richten sich nach dem ARGE-Vertrag und der Baustellenausstattungs- und
Werkzeugliste (BAL).
Das Material wird als betriebliche Aufwendung wieder in Kontenklasse 6 gebucht. Gleich-
zeitig wird dem Gesellschafter der Betrag als Haben auf sein Verrechnungskonto gebucht.
9
Abbildung 5: Beispiel 2: Ein Gesellschafter stellt der ARGE gelieferte Stoffe in Rechnung
Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber
Nach Erhalt des Rechnungsbetrages wird die Forderung aus Schlussrechnung auf Null ge-
setzt (Konto 2401). Auf der Ertragsseite werden dagegen der Umsatzerl¨
os als Haben und
die eingenommene Mehrwertsteuer als Verbindlichkeit gegen¨
uber dem Staat ber¨
ucksichtigt.
Auf Konto 2821 (Vorsteuer voll abziehbar) sind bereits bezahlte Umsatzsteueranteile auf-
summiert, um die die Steuerschuld der ARGE vermindert wird. So ist sichergestellt, dass die
ARGE nur f¨
ur ihre Wertsch¨
opfung ( Mehrwert") besteuert wird.
"
2.3
Ermittlung der ARGE-Ergebnisse
2.3.1
Zwischenabschl¨
usse
Ergebnis¨
ubersichten k¨
onnen beispielsweise monatlich oder quartalsweise erstellt werden. Nur
wenn w¨
ahrend der Bauzeit regelm¨
aßig Zwischenabschl¨
usse erstellt werden, k¨
onnen die Ge-
sellschafter auf die wirtschaftliche Gestaltung der Bauausf¨
uhrung Einfluss nehmen.
Leistungsaufstellung
¨
Ublicherweise wird die Bauleistung aus der Summe der berechne-
ten Leistungen an den Auftraggeber und an Dritte sowie die durch Abschlagsrechnungen
erfassten Leistungen ermittelt.
Zus¨
atzlich sind fertige und halbfertige Leistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wur-
den, von der Bauleitung zu ermitteln und in die Bauleistung einzurechnen. Seitens der Buch-
haltung besteht hier keine Kontrollm¨
oglichkeit, allenfalls ist eine
Plausibilit¨
atspr¨
ufung"
"
10
Abbildung 6: Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber
durch Gegen¨
uberstellung der Gesamtkosten und der Gesamtleistung zum Stichtag vorzu-
nehmen.
Verrechnungskonten der Gesellschafter
Die Gesellschafter haben vertraglich festge-
legte Beitr¨
age und Leistungen zu erbringen. Die berechneten Betr¨
age werden auf den Ver-
rechnungskonten (Seite 6) erfasst. Eine ¨
Ubersicht ¨
uber den Stand der Gesellschafterkonten
erm¨
oglicht den Gesellschaftern, ihr Engagement in der ARGE zu ¨
Uberwachen und ihre In-
teressen zu vertreten.
Hat ein Gesellschafter zu einem Stichtag mehr Beitr¨
age geleistet, als es sein Beteiligungs-
verh¨
altnis erfordert, erscheint der Saldo als Verbindlichkeit der ARGE gegen¨
uber dem Ge-
sellschafter, andernfalls wird eine Forderung der ARGE an den Gesellschafter ausgewiesen.
11
Eine Angleichung der Konten erfolgt beispielsweise ¨
uber eine Zahlung der ARGE an einen
Gesellschafter.
Ergebnisrechnung
Rohgewinn oder Rohverlust werden aus dem Baustellenergebnis und
dem neutralen Ergebnis ermittelt (Seite 13). Das neutrale Ergebnis erfasst dabei alle Auf-
wendungen und Ertr¨
age, die außerhalb der Baut¨
atigkeit anfallen.
Verm¨
ogens¨
ubersicht
Die Verm¨
ogens¨
ubersicht enth¨
alt wie eine Bilanz Angaben zu
1. Sachanlagen
2. Finanzverm¨
ogen
3. Vorr¨
aten, Forderungen
4. Wertberichtigungen und R¨
uckstellungen
5. Verbindlichkeiten
6. Rohgewinn, Rohverlust
Sie dient den Gesellschaftern vor allem zur Diskussion folgender Fragen:
Sind die Geldbest¨
ande auf den Konten zu hoch?
Sind die Forderungen aus Schlussrechnungen angemessen? Stehen die Abschlagszah-
lungen in einem vern¨
unftigem Verh¨
altnis zu den nicht schlussberechneten Leistungen?
Stehen Forderungen der Gesellschafter an die ARGE bzw. Forderungen der ARGE an
die Gesellschafter in einem angemessenen Verh¨
altnis zum Ergebnis?
Sind Wertberichtigungen und R¨
uckstellungen ausreichend?
2.3.2
Abschluss der ARGE
Der Abschluss der ARGE umfasst im wesentlichen die Elemtente der Zwischenabschl¨
usse.
Vorl¨
aufige Schlussbilanz und Schlussbilanz
Nach Anerkennung der Schlussrechnung
durch den Auftraggeber wird innerhalb eines Monats eine vorl¨
aufige Schlussbilanz aufgestellt
und den Gesellschaftern vorgelegt. Die vertragliche Bauleistung ist zu diesem Zeitpunkt
erbracht, es sind jedoch noch nicht alle Gesch¨
aftsvorf¨
alle abgewickelt.
Nach Abwicklung aller Gesch¨
aftsvorf¨
alle werden die Bankkonten aufgel¨
ost und die Schlussbi-
lanz vorgelegt. Das Guthaben wird den Gesellschaftern gem¨
aß ihres Anteils ¨
uberwiesen.
12
Abbildung 7: ARGE-Ergebnisrechnung
13
ARGE-Ergebnisrechnung
Die Schlussergebnisrechnung der ARGE beeinhaltet alle Auf-
wendungen und Ertr¨
age, jedoch nicht die allgemeinen Gesch¨
aftskosten AGK der Gesellschaf-
ter. Die AGK werden von jedem Gesellschafter mit dem anteilig erhaltenen Rohgewinn ver-
rechnet. Erst jetzt kann das betriebswirtschaftliche Ergebnis der ARGE festgestellt werden.
14
3
Die ARGE im Rechnungswesen der Gesellschafter
3.1
Erfassung des laufenden Leistungsaustausches
F¨
ur jede laufende ARGE, an der das Unternehmen beteiligt ist, ist ein Verrechnungskon-
to einzurichten, das alle Leistungen des Gesellschafters f¨
ur die ARGE erfasst. Es ist das
Spiegelbild zum Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der ARGE.
3.2
Baubetriebsrechnung
In der Kosten- und Leistungsrechnung des Gesellschaftsunternehmens wird f¨
ur die ARGE
im Rahmen der Kostenstellenrechnung eine eigene Kosten-/Leistungsstelle eingerichtet. Das
Kostenstellenkonto wird wie ein Baukonto f¨
ur die eigenen Baustellen gef¨
uhrt. Es erfasst alle
Kosten, die dem Gesellschafter durch sein Engagement in der ARGE entstehen, getrennt
nach den einzelnen Kostenarten.
15
Literatur
[1] Lindken, T., Mielicki, U.: Buchhaltung, Zwischenabschl¨usse und Schlussbilanz der
Bau-Arbeitsgemeinschaften, 5. Auflage, D¨
usseldorf 2002
[2] Schmalen, H.: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, Studienausgabe, 9.
Auflage, Passau 1993
[3] Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)
[4] Gewerbesteuergesetz 1999 (GewStG 1999)
[5] Abgabenordnung 1977 (AO 1977)
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