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Buchhaltung einer ARGE

Termpaper, 2002, 17 Pages
Author: Bernhard Becker
Subject: Civil Engineering

Details

Event: Projektstudie Bauverfahrenstechnik
Institution/College: RWTH Aachen University
Tags: Buchhaltung, ARGE, Projektstudie, Bauverfahrenstechnik
Category: Termpaper
Year: 2002
Pages: 17
Language: German
Archive No.: V107940
ISBN (E-book): 978-3-640-06148-8

File size: 290 KB


Fulltext (computer-generated)

Buchhaltung einer ARGE

Bernhard Becker

Aachen, Mai 2002

Inhaltsverzeichnis

1

Einleitung

2

1.1

ARbeitsGEmeinschaft

.

2

2

Das Rechnungswesen der ARGE

3

2.1

Buchhaltung .

3

2.2

Buchf¨

uhrung .

8

2.3

Ermittlung der ARGE-Ergebnisse .

10

2.3.1

Zwischenabschl¨

usse .

10

2.3.2

Abschluss der ARGE .

12

3

Die ARGE im Rechnungswesen der Gesellschafter

15

3.1

Erfassung des laufenden Leistungsaustausches .

15

3.2

Baubetriebsrechnung .

15

Literaturverzeichnis

16

Abbildungsverzeichnis

1

Buchhaltung im Organisationsplan der Arge .

4

2

Musterkontenplan Teil 1 .

6

3

Musterkontenplan Teil 2 .

7

4

Beispiel 1: Die ARGE kauft Baustoffe auf eigene Rechnung .

9

5

Beispiel 2: Ein Gesellschafter stellt der ARGE gelieferte Stoffe in Rechnung .

10

6

Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber .

11

7

ARGE-Ergebnisrechnung .

13

1


1

Einleitung

1.1

ARbeitsGEmeinschaft

Eine Bau-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Firmen zur Er-

stellung zumeist eines Werkvertrages. Grundlage ist ein ARGE-Vertrag zwischen den Gesell-

schaftern. Die ARGE ist als Gesellschaft b¨

urgerlichen Rechts (GbR) rechts- und parteif¨

ahig

und gilt nicht als Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Somit ergibt sich eine

Buchf¨

uhrungspflicht aus der Abgabenordnung [5, 4], wenn

· ein Umsatz von mehr als 260.000 e im Kalenderjahr oder

· ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 25.000 e im Wirtschaftsjahr

vorgelegen hat.

Das Rechnungswesen obliegt dem kaufm¨

annisch gesch¨

aftsf¨

uhrenden Gesellschafter.

Er muss es so gestalten, dass das Rechnungswesen den Informationsbed¨

urfnissen beteiligter

Gesellschafter gen¨

ugt. Die Notwendigkeit von Information resultiert aus

· den Risiken des Bauleistungsprozesses

· der gesamtschuldnerischen Haftung, nach der jeder Gesellschafter der ARGE einzeln

ur alle Verpflichtungen gegen¨

uber Dritten in Anspruch genommen werden kann.

2


2

Das Rechnungswesen der ARGE

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle Daten, die das betriebliche Geschehen

beschreiben, fortlaufend und l¨

uckenlos zu erfassen und auszuwerten.

Es soll vor allem

· einen ¨

Uberblick ¨

uber die Verm¨

ogens- und Ertragslage gew¨

ahren (Gesch¨

aftsbuchhal-

tung) und

· die angefallenen Kosten aufzeichnen und den Kostenstellen und Kostentr¨agern zurech-

nen, die sie verursacht haben (Betriebsbuchhaltung)

Man nennt die Gesch¨

aftsbuchhaltung auch externes Rechnungswesen, die Betriebsbuch-

haltung wird auch internes Rechnungswesen oder Kostenrechnung genannt.

Die ARGE unterliegt der Bilanzierungspflicht nicht (Siehe 1.1), da sie in der Regel nur einen

Werkvertrag erf¨

ullt und keinen Gewerbebetrieb darstellt [4]. Somit kann das Rechnungswe-

sen zweckorientiert gehandhabt werden und muss nicht besondere Anforderungen nach dem

Handelsrecht erf¨

ullen. Die Anforderungen an das Rechnungswesen ergeben sich vielmehr aus

dem jeweiligen Bauprojekt (Laufzeit, Auftragswert) und aus den Vorstellungen der Gesell-

schafter. Vor Beginn einer ARGE ist es dementsprechend unerl¨

asslich, im ARGE-Vertrag

festzulegen, wie das Rechnungswesen gestaltet werden soll.

Es erf¨

ullt seine Informations-, Planungs- und Kontrollfunktion durch folgende Komponenten:

· allgemeines Berichtswesen

· Information der Gesellschafter ¨

uber Zahlungsstr¨

ome, damit diese sie in ihrer eigenen

Unternehmensplanung ber¨

ucksichtigen k¨

onnen

· Ermittlung von Zwischenergebnissen

· F¨

uhrung von Verrechnungskonten zur Protokollierung von Beitragsleistungen der Ge-

sellschafter

· Protokollierung von Verm¨ogensbewegungen

· Aufstellung der Schlussbilanz

2.1

Buchhaltung

Kernst¨

uck des Rechnungswesens bildet die Buchhaltung. Der Koordinierungsausschuss hes-

sischer Baufirmen hat die T¨

atigkeit der Buchhaltung in folgendem Aufgabenkatalog darge-

stellt:

1. Einrichtung der Buchf¨

uhrung

3


Abbildung 1: Buchhaltung im Organisationsplan der Arge

2. Erstellung eines Kontenplans

3. Eingangsrechnung (Verbindlichkeiten)

4. Kassenabrechnung

5. Ausgangsrechnung (Forderungen)

6. F¨

uhrung der Bankkonten

7. F¨

uhrung der Lohn- und Gehaltskonten

8. Konten¨

uberwachung

9. Erstellung der Abschl¨

usse (Zwischenabschl¨

usse, Abschluss)

10. Meldewesen und Statistik

11. Pr¨

ufung (extern) und kaufm¨

annische Revision (intern)

Auf einige Punkte dieser Sammlung wird im folgenden n¨

aher eingegangen. Um Differen-

zen w¨

ahrend der ARGE zu vermeiden, sollten die einzelnen Aufgaben im ARGE-Vertrag

konkretisiert werden.

4


Einrichtung eines Kontenplans

Verb¨

ande der deutschen Bauwirtschaft haben einen

Musterkontenplan (Seiten 6 und 7) herausgegeben, der wie folgt gegliedert ist:

Bestandskonten

Kontenklasse 0

Sachanlagen

Kontenklasse 1

Finanzverm¨

ogen

Kontenklasse 2

Vorr¨

ate, Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung

Kontenklasse 3

Wertberichtigungen und R¨

uckstellungen

Kontenklasse 4

Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

Erfolgskonten

Kontenklasse 5

Ertr¨

age

Kontenklasse 6

Betriebliche Aufwendungen / Kostenarten

Kontenklasse 7

Sonstige Aufwendungen

Kontenklasse 8

Abschluss

Die hier aufgef¨

uhrten Konten sind nicht mit den bekannten Bankkonten zu verwechseln, es

handelt sich vielmehr um buchhalterische Verrechnungsinstrumente. Dabei stehen komple-

ment¨

are Konten einander gegen¨

uber.

Erstellung der Abschl¨

usse

Um ein Bauvorhaben wirtschaftlich durchf¨

uhren zu k¨

onnen,

ussen in kurzen Zeitabst¨

anden Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Die Abschlussarbeiten

umfassen

· Hauptbuchabschluss mit Saldenbilanz

· Ungebuchte Posten: Aufwendungen

­ Vorliegende nicht gebuchte Belege

­ Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen

­ Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter NU-Leistungen

­ Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen und Leistungen der

Gesellschafter

­ Rechnerische Ermittlung der Stoffbest¨

ande

­ Erstellung der Abschreibungsliste f¨

ur ARGE-eigene Ger¨

ate

­ R¨

uckstellungen

· Ungebuchte Posten: Leistungen

5


Abbildung 2: Musterkontenplan Teil 1

6


Abbildung 3: Musterkontenplan Teil 2

7


­ Leistungsaufstellung

­ Wertberichtigungen

· Erstellung der Verm¨ogens¨

ubersicht und der Ergebnisrechnung

­ Verm¨

ogens¨

ubersicht (Zwischen- oder Schlussbilanz)

­ Ergebnisrechnung (Zwischenabschluss oder Abschluss)

­ Verrechnungskonten der Gesellschafter

­ ARGE- ¨

Ubersichtsblatt

­ Nachweis der ungebucht erfassten Posten

­ Abschreibungsliste

­ Stoffe, Bestandswerte

­ Schlussprotokoll

Meldewesen und Statistik

Unter Meldewesen und Statistik" laufen

"

· Finanzplan

· Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

· Lohnsteuerabrechnung aus ARGE-eigener Lohnabrechnung

2.2

Buchf¨

uhrung

Als Buchf¨

uhrung wird hier die Buchung einzelner Gesch¨

aftsvorf¨

alle auf den verschiedenen

Konten bezeichnet. Sie soll anhand einiger Beispiele dargestellt werden. Grunds¨

atzlich gilt:

· Die Buchung der Belege erfolgt erst nach Pr¨

ufung und Zahlung

· Rechnungen ¨

uber vertraglich festgelegte Leistungsaustausche zwischen den Gesellschaf-

tern einerseits und der ARGE andererseits werden auf Verrechnungskonten der Ge-

sellschafter gebucht, damit die Anteile der Gesellschafterleistungen leichter ¨

uberpr¨

uft

werden k¨

onnen

· Leistungen der Gesellschafter außerhalb des ARGE-Vertrages werden als normale Lie-

ferungen und Leistungen behandelt (z. B. nicht vertragsgem¨

aße Reparaturen), einer

Verzerrung der Gesellschafteranteile am Werkvertrag wird so entgegengewirkt

8


Abbildung 4: Beispiel 1: Die ARGE kauft Baustoffe auf eigene Rechnung

Beispiel 1: Kauf von Baustoffen

Die hier gelieferten Baustoffe sind zum sofortigen Verbrauch bestimmt und gehen sofort

als Belastung in die Baustoffkonten (Kontenklasse 62) ein. Auf dem entsprechenden Gegen-

konto 420 (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) steigt der Saldo um den zu

zahlenden Rechnungsbetrag, Skonto wird als Haben auf das Lieferskonti-Konto gebucht. Die

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist voll abzugsf¨

ahig und wird auf Konto 2821 zur Senkung

der Steuerlast der ARGE gebucht.

Nach Bezahlung der Rechnung ¨

uber ein Bankkonto (194: Guthaben bei Kreditinstituten)

wird auf Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" gegengebucht: Die Ver-

"

bindlichkeiten sinken um den Rechnungsbetrag.

Beispiel 2: Kauf von Gebrauchsstoffen

Gebrauchsstoffe, beispielsweise Kleinger¨

ate und Werkzeuge, werden zun¨

achst aus den Best¨

anden

der Gesellschafter entnommen, die sie an die ARGE verkaufen. Werden die Gebrauchsstoffe

frei, nimmt sie grunds¨

atzlich derjenige Gesellschafter zur¨

uck, der sie bereitgestellt hat. Ver-

und Ankaufswert richten sich nach dem ARGE-Vertrag und der Baustellenausstattungs- und

Werkzeugliste (BAL).

Das Material wird als betriebliche Aufwendung wieder in Kontenklasse 6 gebucht. Gleich-

zeitig wird dem Gesellschafter der Betrag als Haben auf sein Verrechnungskonto gebucht.

9


Abbildung 5: Beispiel 2: Ein Gesellschafter stellt der ARGE gelieferte Stoffe in Rechnung

Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber

Nach Erhalt des Rechnungsbetrages wird die Forderung aus Schlussrechnung auf Null ge-

setzt (Konto 2401). Auf der Ertragsseite werden dagegen der Umsatzerl¨

os als Haben und

die eingenommene Mehrwertsteuer als Verbindlichkeit gegen¨

uber dem Staat ber¨

ucksichtigt.

Auf Konto 2821 (Vorsteuer voll abziehbar) sind bereits bezahlte Umsatzsteueranteile auf-

summiert, um die die Steuerschuld der ARGE vermindert wird. So ist sichergestellt, dass die

ARGE nur f¨

ur ihre Wertsch¨

opfung ( Mehrwert") besteuert wird.

"

2.3

Ermittlung der ARGE-Ergebnisse

2.3.1

Zwischenabschl¨

usse

Ergebnis¨

ubersichten k¨

onnen beispielsweise monatlich oder quartalsweise erstellt werden. Nur

wenn w¨

ahrend der Bauzeit regelm¨

aßig Zwischenabschl¨

usse erstellt werden, k¨

onnen die Ge-

sellschafter auf die wirtschaftliche Gestaltung der Bauausf¨

uhrung Einfluss nehmen.

Leistungsaufstellung

¨

Ublicherweise wird die Bauleistung aus der Summe der berechne-

ten Leistungen an den Auftraggeber und an Dritte sowie die durch Abschlagsrechnungen

erfassten Leistungen ermittelt.

Zus¨

atzlich sind fertige und halbfertige Leistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wur-

den, von der Bauleitung zu ermitteln und in die Bauleistung einzurechnen. Seitens der Buch-

haltung besteht hier keine Kontrollm¨

oglichkeit, allenfalls ist eine

Plausibilit¨

atspr¨

ufung"

"

10


Abbildung 6: Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber

durch Gegen¨

uberstellung der Gesamtkosten und der Gesamtleistung zum Stichtag vorzu-

nehmen.

Verrechnungskonten der Gesellschafter

Die Gesellschafter haben vertraglich festge-

legte Beitr¨

age und Leistungen zu erbringen. Die berechneten Betr¨

age werden auf den Ver-

rechnungskonten (Seite 6) erfasst. Eine ¨

Ubersicht ¨

uber den Stand der Gesellschafterkonten

erm¨

oglicht den Gesellschaftern, ihr Engagement in der ARGE zu ¨

Uberwachen und ihre In-

teressen zu vertreten.

Hat ein Gesellschafter zu einem Stichtag mehr Beitr¨

age geleistet, als es sein Beteiligungs-

verh¨

altnis erfordert, erscheint der Saldo als Verbindlichkeit der ARGE gegen¨

uber dem Ge-

sellschafter, andernfalls wird eine Forderung der ARGE an den Gesellschafter ausgewiesen.

11


Eine Angleichung der Konten erfolgt beispielsweise ¨

uber eine Zahlung der ARGE an einen

Gesellschafter.

Ergebnisrechnung

Rohgewinn oder Rohverlust werden aus dem Baustellenergebnis und

dem neutralen Ergebnis ermittelt (Seite 13). Das neutrale Ergebnis erfasst dabei alle Auf-

wendungen und Ertr¨

age, die außerhalb der Baut¨

atigkeit anfallen.

Verm¨

ogens¨

ubersicht

Die Verm¨

ogens¨

ubersicht enth¨

alt wie eine Bilanz Angaben zu

1. Sachanlagen

2. Finanzverm¨

ogen

3. Vorr¨

aten, Forderungen

4. Wertberichtigungen und R¨

uckstellungen

5. Verbindlichkeiten

6. Rohgewinn, Rohverlust

Sie dient den Gesellschaftern vor allem zur Diskussion folgender Fragen:

Sind die Geldbest¨

ande auf den Konten zu hoch?

Sind die Forderungen aus Schlussrechnungen angemessen? Stehen die Abschlagszah-

lungen in einem vern¨

unftigem Verh¨

altnis zu den nicht schlussberechneten Leistungen?

Stehen Forderungen der Gesellschafter an die ARGE bzw. Forderungen der ARGE an

die Gesellschafter in einem angemessenen Verh¨

altnis zum Ergebnis?

Sind Wertberichtigungen und R¨

uckstellungen ausreichend?

2.3.2

Abschluss der ARGE

Der Abschluss der ARGE umfasst im wesentlichen die Elemtente der Zwischenabschl¨

usse.

Vorl¨

aufige Schlussbilanz und Schlussbilanz

Nach Anerkennung der Schlussrechnung

durch den Auftraggeber wird innerhalb eines Monats eine vorl¨

aufige Schlussbilanz aufgestellt

und den Gesellschaftern vorgelegt. Die vertragliche Bauleistung ist zu diesem Zeitpunkt

erbracht, es sind jedoch noch nicht alle Gesch¨

aftsvorf¨

alle abgewickelt.

Nach Abwicklung aller Gesch¨

aftsvorf¨

alle werden die Bankkonten aufgel¨

ost und die Schlussbi-

lanz vorgelegt. Das Guthaben wird den Gesellschaftern gem¨

aß ihres Anteils ¨

uberwiesen.

12


Abbildung 7: ARGE-Ergebnisrechnung

13


ARGE-Ergebnisrechnung

Die Schlussergebnisrechnung der ARGE beeinhaltet alle Auf-

wendungen und Ertr¨

age, jedoch nicht die allgemeinen Gesch¨

aftskosten AGK der Gesellschaf-

ter. Die AGK werden von jedem Gesellschafter mit dem anteilig erhaltenen Rohgewinn ver-

rechnet. Erst jetzt kann das betriebswirtschaftliche Ergebnis der ARGE festgestellt werden.

14


3

Die ARGE im Rechnungswesen der Gesellschafter

3.1

Erfassung des laufenden Leistungsaustausches

ur jede laufende ARGE, an der das Unternehmen beteiligt ist, ist ein Verrechnungskon-

to einzurichten, das alle Leistungen des Gesellschafters f¨

ur die ARGE erfasst. Es ist das

Spiegelbild zum Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der ARGE.

3.2

Baubetriebsrechnung

In der Kosten- und Leistungsrechnung des Gesellschaftsunternehmens wird f¨

ur die ARGE

im Rahmen der Kostenstellenrechnung eine eigene Kosten-/Leistungsstelle eingerichtet. Das

Kostenstellenkonto wird wie ein Baukonto f¨

ur die eigenen Baustellen gef¨

uhrt. Es erfasst alle

Kosten, die dem Gesellschafter durch sein Engagement in der ARGE entstehen, getrennt

nach den einzelnen Kostenarten.

15


Literatur

[1] Lindken, T., Mielicki, U.: Buchhaltung, Zwischenabschl¨usse und Schlussbilanz der

Bau-Arbeitsgemeinschaften, 5. Auflage, D¨

usseldorf 2002

[2] Schmalen, H.: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, Studienausgabe, 9.

Auflage, Passau 1993

[3] Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)

[4] Gewerbesteuergesetz 1999 (GewStG 1999)

[5] Abgabenordnung 1977 (AO 1977)

16



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