Autor: Patrick Nitsch
Fach: Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Details
Institution/Hochschule: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für wissenschaftliche Politik)
Tags: Harendt Macht Gewalt
Jahr: 2002
Seiten: 20
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 93 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-17465-7
Textauszug (computergeneriert)
Albert-Ludwigs Universität Freiburg
Seminar für Wissenschaftliche Politik
Grundkurs III : Staatstheorie
Sommersemester 2002
ZUM BEGRIFF VON MACHT UND GEWALT BEI
HANNAH ARENDT
Patrick Nitsch
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG 1
I. DER BEGRIFF DER MACHT: INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH ARENDTS „VERSTEHEN DER MACHT“ VON DEM DER TRADITIONELLEN DENKER (WIE WEBER) 3
A. DIE TRADITIONELLEN MACHTBEGRIFFE 3
B. ARENDTS BEGRIFF DER MACHT 6.
II. DAS VERHÄLTNIS VON MACHT UND GEWALT BEI HANNAH ARENDT 9
A. MACHT UND GEWALT ALS „ABSOLUTE GEGENTEILE“ 9
B. DAS VERHÄLTNIS ZWISCHEN MACHT UND GEWALT IN DER PRAXIS 11.
III. INWIEFERN SIND ARENDTS UND WEBERS BEGRIFFE DER MACHT UND DER GEWALT NICHT SO ENTFERNT VONEINANDER 13
SCHLUSS 15
ANHANG 16
LITERATURVERZEICHNIS 18
EINLEITUNG
„Es gibt nämlich keine wissenschaftliche Disziplin, deren spezifisches Objekt die Natur, der Ursprung und die Ausübung der Macht ist, obwohl dieses Phänomen seit langem die Überlegungen der großen Denker angeregt hat“1.
Als Arendt die wichtigsten politischen Theoretiker der Neuzeit studierte, kam sie zu dem Ergebnis, dass es von Links bis Rechts eine Übereinstimmung gäbe, dass Macht und Gewalt dasselbe wären, oder sogar dass „Gewalt nichts weiter ist als die eklatanteste Manifestation von Macht“2. Im Gegenteil dazu will sie aber auf eine ganz andere Tradition hinweisen, nämlich auf die griechische Polis und die römische Res publica3, denen ein ganz anderer Machtbegriff vorschwebte.
Die Hauptintention, die man bei Arendt zu einer klaren Definition des Begriffs der Macht ausformuliert findet, ist die Kritik an der politischen Wissenschaftler, die die Begriffe Macht, Stärke, Kraft, Autorität, Gewalt nicht gut trennt. Das resultiert nach Arendt aus einer theoretischen Überzeugung heraus, dass die einzige wichtige Frage in der Politik die nach der Herrschaft Wessen über Wen sei, und nur noch die dazu erforderlichen Mittel weiteres Interesse haben. Die Vermischung dieser Begriffe führt dazu, auch die Begriffe von Macht und Gewalt zu vermischen. Gewalt ist nach ihr nie als eigenständiges Phänomen betrachtet worden. Dies ist der Grund, warum „die Probleme der Gewalt (...) immer noch sehr dunkel“4 sind.
Hannah Arendt wollte diese Probleme der Gewalt „heller“ machen. Dafür versucht sie, die Begriffe Macht, Stärke, Kraft, Autorität und Gewalt5 zu klären, um besonders die zwei Begriffe der Macht und der Gewalt stark zu unterscheiden. Mit ihrem auf Theorie beruhenden Verständnis des Verhältnisses der Macht und der Gewalt als „absolute Gegensätze“ trennt sich Arendt scharf von den traditionellen Denkern wie Max Weber.
In der Praxis sind aber Macht und Gewalt nicht so stark getrennt, und Arendt gibt selbst zu, dass sie fast nie in ihrer Reinheit zu finden sind, und dass sie öfters zusammen auftreten. Zwar gelingt es ihr diese Begriffe zu klären, aber sie baut ihre Theorie auf Worter, und das bleibt solange klar, wie man sie nicht in der Realität überlegt; und wenn man die Wortunterschiede übergeht, kann man beobachten, dass Arendts und Webers Machtbegriffe nicht so weit entfernt liegen.
I. DER BEGRIFF DER MACHT: INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH ARENDTS „VERSTEHEN DER MACHT“ VON DEM DER TRADITIONELLEN DENKER (WIE WEBER)
„Max Weber und Hannah Arendt (...) haben nicht nur unterschiedliches im Sinn, wenn sie von Macht sprechen. Weber bezeichnet mit Macht die Durchsetzung eines Willens, Arendt die Fähigkeit einer Gruppe, im zwangloser Miteinander Einverständnis zu erzielen“6.
In diesem ersten Teil werden diese verschiedenen Verstehen der Macht vorgestellt, und es wird gezeigt werden, worin diese Unterschieden liegen.
A. DIE TRADITIONELLEN MACHTBEGRIFFE
„Max Weber bezeichnet mit dem Wort „Macht“ im transitiven Sinn die (...) Fähigkeit, der Leiter eines sozialen Verbandes, verbindliche Anordnungen zu treffen und für die Durchsetzung bzw. regelmäßige Befolgung dieser Anordnungen zu sorgen. Ob die Leiter, soweit ihre Autorität in Betracht steht, demokratisch gewählt sind oder auf eine andere Weise als legitim angesehen werden, ist für die prinzipielle Frage ihrer Anerkennung nicht entscheidend“7.
Max Weber definiert den Staat durch sein spezifisches Mittel und Merkmal und nicht durch seinen Inhalt, das heißt Macht durch Gewalt definieren. Nach Weber ist Staat „ein auf das Mittel der legitimen Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen“8. Weber hat auch Trotzki zitiert und ihm zugestimmt, der sagte: „Jeder Staat wird auf Gewalt gegründet“9. Weber hat in seinem Vortrag Politik als Beruf konkretisiert, dass Staat diejenige Gemeinschaft ist, welche innerhalb eines bestimmten Gebiets, das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich mit Erfolg beansprucht10. Laut Weber beruht also Staatsmacht auf Gewalt, und die Herrschaft bedeutet „jede Chance innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch
[....]
1 Lefort, S. 25, von mir übersetzt.
2 Arendt, S. 36.
3 Arendt, S. 41.
4 Sorel, zitiert nach Arendt, S. 36.
5 Arendt, S. 45 ff.
6 Berthold, S. 349.
7 ebd., S. 358.
8 zitiert nach Arendt, S. 36.
9 zitiert nach Arendt, S. 36.
10 www.alafac.com
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