Autor: Anonym
Fach: Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Details
Institution/Hochschule: Universität Potsdam (Historisches Institut)
Jahr: 2004
Seiten: 18
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 15 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 98 KB
ISBN (E-Book): 978-3-640-13324-6
Zusammenfassung / Abstract
Am 27. November 1095 hielt Papst Urban II. zum Abschluss des Konzils von Clermont eine Rede, die letztendlich den Ersten Kreuzzug auslösen sollte und vor allem den Juden im Rheinland ein Jahr der Bedrohung und des Todes bescherte. In dieser Arbeit geht es nun vor allem darum zu zeigen, wie die kirchlichen und weltlichen Herrscher auf die Ausschreitungen gegenüber den Juden reagiert haben. Hierzu soll erst einmal die rechtliche Situation der Juden im Vorfeld des Kreuzzuges dargestellt werden, um zu sehen, von wem die Juden Schutz zu erwarten hatten. Anschließend wird dann betrachtet, ob bzw. wie Kaiser und Kirche versuchten, die Juden zu beschützen und Ausschreitungen zu verhindern. Diese Ausschreitungen betrafen nicht das ganze Land, sondern beschränkten sich auf einige Städte vor allem im Rheinland. Dieses waren Trier, Speyer, Worms, Mainz und Köln. Deshalb wird im fünften Teil der Arbeit der Ablauf der Ausschreitungen in den einzelnen Städten kurz beschrieben. Zudem steht im fünften Teil das Verhalten der Bischöfe als lokale Herrscher dieser Städte im Vordergrund, d.h. wie sie auf die Angriffe gegen die Juden reagierten. Im nächsten Teil soll dann, bevor am Ende der Arbeit ein Fazit gezogen wird, noch ein Ausblick auf den Zweiten Kreuzzug geworfen und herausgearbeitet werden, ob es Unterschiede im Verhalten gegenüber den Juden gab. Wichtig ist sicherlich noch, dass die Angriffe auf die Juden nicht von den eigentlichen Kreuzfahrerheeren ausgingen, die ihren Aufbruch für den 15. August 1096 festgelegt hatten. Zu dieser Zeit waren die jüdischen Gemeinden im Rheinland aber schon zu großen Teilen zerstört, denn vorher waren große Scharen in Belgien, Frankreich und dem Rheinland aufgebrochen, die für die Ausschreitungen verantwortlich waren. Hierbei handelte es sich um den so genannten Bauern- bzw. Volkskreuzzug, dessen Heere sich meistens um selbsternannte Führer, wie Peter den Einsiedler oder den Grafen Emicho, sammelten. Diese Heere bildeten große Züge, die kaum organisiert waren. Für die Ausschreitungen des Jahres 1096 stehen uns vor allem drei hebräische Quellen zur Verfügung, auf die sich fast die komplette Sekundärliteratur stützt, die hier verwendet wurde. Dieses sind die Berichte des Mainzer Anonymus, von Solomon ben Simson und Rabbi Eliezer ben Nathan.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Potsdam
Historisches Institut
Proseminar: Der Erste Kreuzzug und das mittelalterliche Aschkenas
Sommersemester 2004
Das Verhalten der Herrscher
zu den Ausschreitungen gegenüber den Juden
im Ersten Kreuzzug
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die rechtliche Stellung der Juden 2
3. Das Verhalten der Kirche 4
4. Das Verhalten Kaiser Heinrichs IV 5
5. Der Ablauf der Ausschreitungen und das Verhalten der Bischöfe in den einzelnen Städten 7
5.1 Trier 7
5.2 Speyer 8
5.3 Worms 9
5.4 Mainz 9
5.5 Köln 11
6. Unterschiede im Zweiten Kreuzzug 12
7. Fazit 13
8. Literaturverzeichnis 15
1. Einleitung
Am 27. November 1095 hielt Papst Urban II. zum Abschluss des Konzils von Clermont eine
Rede, die letztendlich den Ersten Kreuzzug auslösen sollte und vor allem den Juden im
Rheinland ein Jahr der Bedrohung und des Todes bescherte. In dieser Arbeit geht es nun vor
allem darum zu zeigen, wie die kirchlichen und weltlichen Herrscher auf die Ausschreitungen
gegenüber den Juden reagiert haben. Hierzu soll erst einmal die rechtliche Situation der Juden
im Vorfeld des Kreuzzuges dargestellt werden, um zu sehen, von wem die Juden Schutz zu
erwarten hatten. Anschließend wird dann betrachtet, ob bzw. wie Kaiser und Kirche
versuchten, die Juden zu beschützen und Ausschreitungen zu verhindern. Diese
Ausschreitungen betrafen nicht das ganze Land, sondern beschränkten sich auf einige Städte
vor allem im Rheinland. Dieses waren Trier, Speyer, Worms, Mainz und Köln. Deshalb wird
im fünften Teil der Arbeit der Ablauf der Ausschreitungen in den einzelnen Städten kurz
beschrieben. Zudem steht im fünften Teil das Verhalten der Bischöfe als lokale Herrscher
dieser Städte im Vordergrund, d.h. wie sie auf die Angriffe gegen die Juden reagierten. Im
nächsten Teil soll dann, bevor am Ende der Arbeit ein Fazit gezogen wird, noch ein Ausblick
auf den Zweiten Kreuzzug geworfen und herausgearbeitet werden, ob es Unterschiede im
Verhalten gegenüber den Juden gab.
Wichtig ist sicherlich noch, dass die Angriffe auf die Juden nicht von den eigentlichen
Kreuzfahrerheeren ausgingen, die ihren Aufbruch für den 15. August 1096 festgelegt hatten.
Zu dieser Zeit waren die jüdischen Gemeinden im Rheinland aber schon zu großen Teilen
zerstört, denn vorher waren große Scharen in Belgien, Frankreich und dem Rheinland
aufgebrochen, die für die Ausschreitungen verantwortlich waren. Hierbei handelte es sich um
den so genannten Bauern- bzw. Volkskreuzzug, dessen Heere sich meistens um selbsternannte
Führer, wie Peter den Einsiedler oder den Grafen Emicho, sammelten. Diese Heere bildeten
große Züge, die kaum organisiert waren.
Für die Ausschreitungen des Jahres 1096 stehen uns vor allem drei hebräische Quellen zur
Verfügung, auf die sich fast die komplette Sekundärliteratur stützt, die hier verwendet wurde.
Dieses sind die Berichte des Mainzer Anonymus, von Solomon ben Simson und Rabbi Eliezer
ben Nathan. Robert Chazan ordnet diese Quellen so ein, dass die Berichte des Mainzer
Anonymus und von Solomon ben Simson unabhängig voneinander sind, aber sich auf
dieselben Berichte über die Verfolgung in Mainz stützen. Die Chronik von Rabbi Eliezer ben
Natahan ist eine kurze Version des längeren Berichts von Solomon ben Simson. Die beste und
möglicherweise früheste Quelle ist die des Mainzer Anonymus. Alle drei sind parteiisch
zugunsten der Juden, aber die Ereignisse sind genau berichtet. So spricht die Detailliertheit
1
und Diversifiziertheit der Berichte von Solomon ben Simson und des Mainzer Anonymus für
ihre Zuverlässigkeit.1
2. Die rechtliche Stellung der Juden
Bis zu den Kreuzzügen sind wir über die rechtliche Situation der Juden nur sehr unvollständig
unterrichtet, aber sie scheinen genauso wie alle anderen Einwohner behandelt worden zu sein,
d.h. auch sie waren den Bischöfen und den kaiserlichen Beamten unterworfen. Von einer
besonderen Abhängigkeit aller Juden zum Kaiser ist nichts bekannt.2 Der rechtliche Schutz
erfolgte durch Privilegien, die aber nicht für die Juden im ganzen Reich galten, sondern nur
für Einzelpersonen bzw. einzelne Gemeinden. Vor dem Ersten Kreuzzug sind uns zwei
Privilegien bekannt. Das erste ist ein Privileg des Bischofs Rüdiger von Speyer von 1084 für
die Juden seiner Stadt. Das zweite wurde 1090 von Kaiser Heinrich IV. für die Juden von
Speyer und Worms erteilt. Ein Fehlen von Privilegien für andere Gemeinden bedeutet aber
nicht, dass die Juden dort schutzlos waren. Aber man kann aufgrund des Fehlens auch nicht
davon ausgehen, dass es ein allgemeines Judenrecht gab, denn je nach lokalen Gegebenheiten
waren es unterschiedliche politische Gewalten, die aus eigener Macht- bzw. Machtverleihung
den Judenschutz ausübten. Dieses geschah meist gegen Zahlungen der Juden.3 Das Fehlen
weiterer Privilegien bedeutet auch nicht, dass es keine weiteren gab, sondern sie sind uns
möglicherweise nur nicht bekannt. So vermutet Sara Schiffmann ein Privileg für die Mainzer
Gemeinde aufgrund ihrer großen Bedeutung. Außerdem übernahm es die Mainzer Gemeinde,
einen Gesandten zum Kaiser nach Italien zu schicken, um diesen um Schutz zu bitten. Was
auch dafür spricht, dass die Mainzer Gemeinde ein Privileg hatte. Alle nicht privilegierten
Juden genossen nur den allgemeinen Königsschutz als Fremde. Sie waren somit vom guten
Willen des Kaisers abhängig, sie im Notfall zu beschützen.4
Nun möchte ich noch einmal etwas genauer auf die Privilegien von Speyer und Worms
eingehen, da es hier einen interessanten Unterschied gibt. Dieser besteht darin, dass in Worms
die Juden direkt Heinrich IV. unterstanden, wohingegen in Speyer der Bischof neben dem
Kaiser noch gewisse Rechte hatte, z.B. ist er der Gerichtsherr, und der Vorsteher der
Gemeinde ist ihm unterstellt. Dieser Unterschied ist als politische Folge des Investiturstreites
1Vgl. Chazan, Robert, European Jewry and the First Crusade, Berkeley 1987, S.41ff.
2 Vgl. Stobbe, Otto, Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, sozialer und rechtlicher
Beziehung, Amsterdam 1968, S.8
3 Vgl. Toch, Michael, Die Juden im mittelalterlichen Reich, München 1998, S.46.
4 Vgl. Schiffmann, Sara, Heinrich IV. und die Bischöfe in ihrem Verhalten zu den deutschen Juden zur Zeit des
ersten Kreuzzuges, Berlin 1931, S.22f.
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