Haftung im web 2.0: Die Verantwortlichkeit der Betreiber von Webforen close Bitte warten


Details

Veranstaltung: Seminar im Medienrecht
Institution/Hochschule: Justus-Liebig-Universität Gießen
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2008
Seiten: 28
Note: 17
Literaturverzeichnis: ~ 30  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 182 KB
Archivnummer: V113236
ISBN (E-Book): 978-3-640-13755-8
ISBN (Buch): 978-3-640-13765-7

Zusammenfassung / Abstract

Durch immer günstigere Tarifangebote der sog. Provider ist das Internet mittlerweile für fast jedermann günstig zugänglich geworden1. So wird nicht mehr nur präzise nach bestimmten Internetseiten und Informationen gesucht, sondern häufig ein Großteil der Freizeit mit Surfen im Internet verbracht. Zu unzähligen Themen jedweder Art finden sich Internetseiten und Angebote, welches einen genauso immensen Bedarf an Meinungsaustausch zwischen den Benutzern mit sich bringt. Plattformen dazu bieten vor allem Internetforen, wo Erfahrungsberichte und Beurteilungen von Produkten oder einfach nur gemeinsame Interessen diskutiert werden können. In den letzten Jahren ist die Zahl solcher Foren enorm gestiegen und sie stellen nunmehr ein häufig genutztes Kommunikationsmittel dar. Da aber auch das Internet bekanntlich kein rechtsfreier Raum ist, gelten auch hier Normen und Regeln für alle Nutzer. Im Folgenden sollen insbesondere die Haftungsvorschriften der Webforenbetreiber näher beleuchtet werden, welche sehr verworren erscheinen und bislang von Literatur und Rechtsprechung höchst unterschiedlich ausgelegt werden. Diente vor einigen Jahren das Internet noch vornehmlich der reinen Informationsbeschaffung, so hat es sich der Charakter des Internets in letzter Zeit gewandelt: durch Tauschbörsen, Open-Source-Projekte und Internetforen spielt heutzutage der interaktive und kommunikative Aspekt des Internets eine gewichtige Rolle. Der Benutzer ist nicht nur passiver Konsument von Informationen sondern kann selbst aktiv werden und seinerseits Informationen bereitstellen, an Projekten mitarbeiten oder in Foren diskutieren. Diese Wandlung wird allgemein als „Web 2.0“ bezeichnet, als eine neuere Version des Internets. Die für diese Seminararbeit maßgeblichen Internetforen spielen im Web 2.0 eine gewichtige Rolle. Durch sie kann nahezu jeder Benutzer an Themendiskussionen unterschiedlichster Natur, sei es aktuelles Tagesgeschehen oder das gemeinsame Hobby, teilhaben und mitwirken. In einem Forum werden die einzelnen Themenbereiche und Beiträge archiviert und sind in der Regel über einen längeren Zeitraum abrufbar.

Textauszug (computergeneriert)

Jan

Przygoda

01.02.2008

stud. iur. 9. Fachsemester

Seminar im Medienrecht

Haftung im web 2.0: Die Verantwortlichkeit der Betreiber von Webforen

Wintersemester 2007/2008

Seminararbeit


Gliederung

Literaturverzeichnis III

A. Einleitung 1

B. Die neue Erscheinungsform des ,,Web 2.0" 1

C. Haftungsregelungen für Webforenbetreiber 2

I. Gesetzliche Spezialregelungen des Internets 2

II. Differenzierung der Haftung nach Art des Forumsbeitrages 3

1. Eigene Inhalte 3

2. Fremde Inhalte 3

3. Sich-zu-Eigen-gemachte Inhalte 4

III. Reichweite der Verantwortlichkeit von Webforenbetreibern 6

1. Verantwortlichkeit für Schadensersatz 6

a) Kenntnis der Rechtswidrigkeit 7

b) Kennenmüssen der Rechtswidrigkeit bei Schadensersatzansprüchen 8

2. Problematik der Unterlassungsansprüche 9

IV. Entwicklung der Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit 11

1. ,,Rolex"-Entscheidung des BGH 11

a) Darstellung des Urteils 11

b) Bewertung des Urteils 12

2. Der ,,Heise"-Fall 15

a) Darstellung der Urteile des LG und OLG Hamburgs 15

b) Bewertung der Entscheidungen 16

3. Der Alternativansatz des OLG Düsseldorf 18

a) Subsidiarität der Haftung als Alternative 18

b) Bewertung des Ansatzes des OLG Düsseldorf 18

4. Bestätigung der ,,Rolex"- Rechtsprechung durch den BGH 19

5. Erneute Abweichung durch das LG Hamburg. 20

D. Fazit und Ausblick 21

II


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V


A. Einleitung

Durch immer günstigere Tarifangebote der sog. Provider ist das Inter-

net mittlerweile für fast jedermann günstig zugänglich geworden1. So

wird nicht mehr nur präzise nach bestimmten Internetseiten und In-

formationen gesucht, sondern häufig ein Großteil der Freizeit mit Sur-

fen im Internet verbracht. Zu unzähligen Themen jedweder Art finden

sich Internetseiten und Angebote, welches einen genauso immensen

Bedarf an Meinungsaustausch zwischen den Benutzern mit sich

bringt. Plattformen dazu bieten vor allem Internetforen, wo Erfah-

rungsberichte und Beurteilungen von Produkten oder einfach nur ge-

meinsame Interessen diskutiert werden können. In den letzten Jahren

ist die Zahl solcher Foren enorm gestiegen und sie stellen nunmehr ein

häufig genutztes Kommunikationsmittel dar. Da aber auch das Inter-

net bekanntlich kein rechtsfreier Raum ist, gelten auch hier Normen

und Regeln für alle Nutzer. Im Folgenden sollen insbesondere die

Haftungsvorschriften der Webforenbetreiber näher beleuchtet werden,

welche sehr verworren erscheinen und bislang von Literatur und

Rechtsprechung höchst unterschiedlich ausgelegt werden.

B. Die neue Erscheinungsform des ,,Web 2.0"

Diente vor einigen Jahren das Internet noch vornehmlich der reinen

Informationsbeschaffung, so hat es sich der Charakter des Internets in

letzter Zeit gewandelt: durch Tauschbörsen, Open-Source-Projekte

und Internetforen spielt heutzutage der interaktive und kommunikative

Aspekt des Internets eine gewichtige Rolle. Der Benutzer ist nicht nur

passiver Konsument von Informationen sondern kann selbst aktiv

werden und seinerseits Informationen bereitstellen, an Projekten mit-

arbeiten oder in Foren diskutieren. Diese Wandlung wird allgemein

als ,,Web 2.0" bezeichnet2, als eine neuere Version des Internets.

1 In Deutschland sollen laut http://www.heise.de/newsticker/meldung/83774 rund

68 % aller Erwachsenen einen Zugang zum Internet haben.

2 Vgl. dazu

Dörr/Schwartmann

, Medienrecht, Rn. 7, 306;

http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0.

1


Die für diese Seminararbeit maßgeblichen Internetforen spielen im

Web 2.0 eine gewichtige Rolle. Durch sie kann nahezu jeder Benutzer

an Themendiskussionen unterschiedlichster Natur, sei es aktuelles

Tagesgeschehen oder das gemeinsame Hobby, teilhaben und mitwir-

ken. In einem Forum werden die einzelnen Themenbereiche und Bei-

träge archiviert und sind in der Regel über einen längeren Zeitraum

abrufbar. Teilweise sind alle Beiträge für jedermann les- und kom-

mentierbar, sodass eine Diskussion auch mit anonymen Gästen mög-

lich ist. Teilweise wird hingegen eine Registrierung der Forumsnutzer

verlangt, bei der die persönlichen Daten angegeben werden müssen.

Eine Kontrolle dieser Daten findet jedoch nicht statt, sodass auch hier

eine gewisse Anonymität gewahrt werden kann. Eine Identifikation

des Nutzers kann lediglich über dessen Internet-Protocol-Adresse (IP)

erfolgen, die jeder Besucher des Forums hinterlässt, welche abgespei-

chert wird und rückverfolgbar ist. Der Betreiber des Forums ist in aller

Regel auch gleichzeitig Administrator und mit umfangreichen Befug-

nissen zur Verwaltung ausgestattet. Diese Einflussnahmemöglichkeit

sowie das Bereitstellen des Forums führen dazu, dass auch der Betrei-

ber bei auftretenden Rechtsverletzungen innerhalb seines Forums

grundsätzlich haftbar gemacht werden kann. Die Reichweite und Aus-

prägung dieser Haftung wird teils durch Spezialgesetze, teils durch

allgemeine Normen begründet. Eine genaue Festsetzung des Haf-

tungsrahmens erscheint jedoch schwierig und wird äußerst unter-

schiedlich vorgenommen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den

Ansichten sollen im Folgenden dargelegt und anschließend bestmög-

lich zu einer Tendenz zusammengefasst werden.

C. Haftungsregelungen für Webforenbetreiber

I. Gesetzliche Spezialregelungen des Internets

Spezialgesetzliche Regelungen zu Haftungsmaßstäben und Haftungs-

beschränkungen für Webforenbetreiber ergeben sich aus dem TMG,

welches seit dem 01.03.2007 in Kraft ist und sowohl das TDG als

auch den MDStV abgelöst und größtenteils in sich vereinigt hat. Eine

komplizierte Unterscheidung der Angebote im Internet nach Tele- und

2


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