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Deutsche Sicherheitsgesetze im Spannungsfeld von Grundrechten und innerer Sicherheit - eine ethische Analyse

Hausarbeit, 2007, 45 Seiten
Autor: Christian Ziegler
Fach: Ethik

Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2007
Seiten: 45
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 57  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V113303
ISBN (E-Book): 978-3-640-13857-9
ISBN (Buch): 978-3-640-13875-3
Dateigröße: 257 KB

Zusammenfassung / Abstract

Die Terroranschläge auf das World Trade Center am 11.09.2001, sowie die von Madrid und Beslan haben auf der ganzen Welt die Einschätzung terroristischer Bedrohung geändert. Mit ihnen hat der Terror offenbar eine neue Dimension erreicht, denn im Gegensatz zu früheren Gewaltakten, geht es nun nicht mehr darum staatliche Institutionen und Würdenträger zu treffen, im Mittelpunkt steht vielmehr das Ziel eine möglichst große Anzahl von Menschen in den Tod zu reißen. Die dadurch neu entstandenen Bedrohungsszenarien stellen dabei die schutzlose Bevölkerung in den Mittelpunkt. Bis dato noch unübliche Terrorakte wie z.B. das geplante Abstürzenlassen zuvor entführter Passagierflugzeuge, sowie der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, wie z.B. einer „schmutzigen Bombe“ oder chemischer bzw. biologischer Kampfstoffe scheinen denkbar. Seitdem beherrscht mehr denn je, das Thema Sicherheit die politischen Debatten, mit dem Ergebnis, dass es im Zuge der beschriebenen Ereignisse und in Folge der innenpolitischen Debatten zur raschen Verabschiedung einer Reihe von Sicherheitsgesetzen kam. Diese bedeuten eine erhebliche Ausweitung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Geheimdienst und in vielen Fällen gleichzeitig eine Einschränkung der Grundrechte der betroffenen Bürger. Es hat sich in der jüngsten Vergangenheit deutlicher denn je gezeigt, dass die individuelle Freiheit und die Sicherheit aller, dass die Staatsaufgabe der Gewährleistung grundrechtlich geschützter Freiheiten und die Staatsaufgabe der Sorge und Vorsorge für die Sicherheit des Gemeinwesens in ein Spannungsverhältnis zueinander treten können (vgl. Denninger 2004, o.S.). Genau diesem Spannungsfeld widmet sich die vorliegende Arbeit. Unter Bezugnahme staatstheorethischer Grundlagen soll zuerst das komplexe Verhältnis von Freiheit und Sicherheit im Allgemeinen betrachtet werden. Im zweiten Teil der Arbeit sollen dann zentrale Sicherheitsfragen und sicherheitspolitische Entscheidungen unter ethisch-rechtlichen Gesichtspunkten und vor dem Hintergrund der angesprochenen Diskussion um Freiheit und Sicherheit dargestellt werden.


Textauszug (computergeneriert)

Christian Ziegler

Seminar:
Katholische Sozialethik: Menschenrechte (Langfach EGTWA)

Deutsche Sicherheitsgesetze im Spannungsfeld von
Grundrechten und innerer Sicherheit ­
eine ethische Analyse

 


2

1. Einleitung 4
2. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit 5
2.1 Die Grundrechte 6
2.2 Sicherheit im Verfassungsrecht 7
2.2.1 Sicherheit in der Staatstheorie 7
2.2.2 Die Dogmatik grundrechtlicher Schutzpflichten 9
2.3 Freiheit im Verfassungsrecht 10
2.3.1 Freiheit in der Staatstheorie 10
2.3.2 Staatsziel Freiheit 11
2.4 Der Ausgleich von Freiheit und Sicherheit 12
2.4.1 Das Verhältnismäßigkeitsprinzip 13
2.4.2 ,,In dubio pro libertate" 15
2.5 Zwischenfazit 16
3. Menschenrechtliche Erfordernisse bei der Bekämpfung des Terrorismus 16
4. Kritische Betrachtung zentraler Sicherheitsgesetze unter ethisch-rechtlichen Aspekten 19
4.1 Das Folterverbot 19
4.1.1 Menschenwürde und Folterverbot 20
4.1.2 Negierung der Würde in der Folter 21
4.1.3 Die Ausnahmslosigkeit des Folterverbots 21
4.2. Das Luftsicherheitsgesetz 22
4.2.1 Verletzung der Menschenwürde als Begründung 22
4.2.2. Weitere ethisch-rechtliche Einwände 23
4.3 Das Gemeinsame-Dateien-Gesetz und die Anti-Terror-Datei 24
4.3.1 Das Trennungsgebot 25
4.3.2 Das Gemeinsame Dateien Gesetz 26
4.3.2 Die Anti-Terror-Datei 26
4.3.3 Die Projektdateien 28
4.3.4 Grundrechtsrelevanz von Datenübermittlungen 29
4.4 Weitere Sicherheitsgesetze im Überblick 30

 


3

4.4.2 Die Rasterfahndung 30
4.4.3 Vorratsdatenspeicherung 32
4.4.4 Die Online-Durchsuchung 33
4.5 Zwischenfazit 34
5. Zur Evaluierung neuer Gesetze zum Schutz der inneren
Sicherheit 35
6. Fazit 37
Literatur: 38

 


4

1. Einleitung
Die Terroranschläge auf das World Trade Center am 11.09.2001, sowie die von Madrid und Beslan haben auf der ganzen Welt die Einschätzung terroristischer Bedrohung geändert. Mit ihnen hat der Terror offenbar eine neue Dimension erreicht, denn im Gegensatz zu früheren Gewaltakten, geht es nun nicht mehr darum staatliche Institutionen und Würdenträger zu treffen, im Mittelpunkt steht vielmehr das Ziel eine möglichst große Anzahl von Menschen in den Tod zu reißen. Die dadurch neu entstandenen Bedrohungsszenarien stellen dabei die schutzlose Bevölkerung in den Mittelpunkt. Bis dato noch unübliche Terrorakte wie z.B. das geplante Abstürzenlassen zuvor entführter Passagierflugzeuge, sowie der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, wie z.B. einer ,,schmutzigen Bombe" oder chemischer bzw. biologischer Kampfstoffe scheinen denkbar. Seitdem beherrscht mehr denn je, das Thema Sicherheit die politischen Debatten, mit dem Ergebnis, dass es im Zuge der beschriebenen Ereignisse und in Folge der innenpolitischen Debatten zur raschen Verabschiedung einer Reihe von Sicherheitsgesetzen kam. Diese bedeuten eine erhebliche Ausweitung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Geheimdienst und in vielen Fällen gleichzeitig eine Einschränkung der Grundrechte der betroffenen Bürger.
Es hat sich in der jüngsten Vergangenheit deutlicher denn je gezeigt, dass die individuelle Freiheit und die Sicherheit al er, dass die Staatsaufgabe der Gewährleistung grundrechtlich geschützter Freiheiten und die Staatsaufgabe der Sorge und Vorsorge für die Sicherheit des Gemeinwesens in ein Spannungsverhältnis zueinander treten können (vgl. Denninger 2004, o.S.). Genau diesem Spannungsfeld widmet sich die vorliegende Arbeit. Unter Bezugnahme staatstheorethischer Grundlagen soll zuerst das komplexe Verhältnis von Freiheit und Sicherheit im Al gemeinen betrachtet werden. Im zweiten Teil der Arbeit sollen
dann zentrale Sicherheitsfragen und sicherheitspolitische Entscheidungen unter ethisch-rechtlichen Gesichtspunkten und vor dem Hintergrund der angesprochenen Diskussion um Freiheit und Sicherheit dargestellt werden.

 


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2. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit
Unter dem Eindruck des Massakers im kaukasischen Beslan, gaben nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach 57% der Befragten an, eine Einschränkung ihrer Freiheitsrechte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zu akzeptieren. Dieses Ergebnis unterstreicht auch die Aussage des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Dieser spricht in dem Zusammenhang von einer tektonischen Verschiebung der Grundrechte und vertritt hierbei gleichzeitig die Meinung, dass Bürger heute wohl nicht mehr für ihre Rechte auf die Strasse gehen würden (vgl. Schwarz 2005, S. 29). Demnach entwickelten die Bürger eine Affinität zum Rechtsstaat. Ein Diktum von Hannah Arendt besagt darüber hinaus, dass ,,...die Bedrohung der Freiheit in der modernen Gesellschaft (...) nicht vom Staat, wie der Liberalismus annimmt, sondern von der Gesellschaft" (Arendt 1960, S. 331) kommt. Dies erweckt den Eindruck als würden sich die Bürger nach einem Machtsstaat sehnen. Dies trifft natürlich nur auf einen Teil der Bürger zu - spiegelt jedoch die Problematik politischer Diskussionen seit den Anschlägen auf das World-Trade-Center wieder. Selbst ein Machtstaat der dem Schutz der Grundrechte vor Angriffen und der Gewährleistung von innerer Sicherheit verpflichtet ist, darf im Zuge dessen nur verfassungskonforme Mittel zur Anwendung bringen. Es existiert hierbei ein Konflikt, der durch den plakativen Satz von Freiheitsgewährleistung durch Freiheitsbeschränkung verdeutlicht wird (vgl. Schwarz 2005, S. 29). Gleichzeitig lässt sich dieser Konflikt mit folgenden Worten des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehen:
,,Es wäre eine Sinnverkehrung des Grundgesetzes, wollte man dem Staat verbieten, terroristischen Bestrebungen, die erklärtermaßen die Zerstörung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Ziel haben und die planmäßige Vernichtung von Menschenleben als Mittel zur Verwirklichung dieses Vorhabens einsetzen, mit den erforderlichen rechtsstaatlichen Mitteln wirksam entgegenzutreten. Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit seiner Bevölkerung sind Verfassungswerte, die mit anderen im gleichen Rang stehen und unverzichtbar sind, weil die Institution Staat von ihnen die eigentliche und letzte Rechtfertigung herleitet." (BVerfGE 49, 23 (S. 56 f.)
Wenn nun Sicherheit eine zentrale Aufgabe des Staates ist - die in der Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates eine Konkretisierung erfährt - so darf trotzdem nicht vergessen werden, dass diese Staatsaufgabe durch die

 


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Verfassung gebändigt ist. Vor allem die Grundrechte tragen insofern besondere Relevanz, da sie auf eine Relativierung staatlicher Gewalt einwirken. Folge moderner Staatlichkeit wäre somit eine Bindung des Staates an eine gewaltenteilende, liberale und demokratische Verfassung. Die Frage die sich in diesem Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen der deutschen Sicherheitspolitik stellt, ist ob das richtige Verhältnis von Freiheit und Sicherheit noch gewahrt ist, bzw. wie dieses denn überhaupt auszusehen hat. Wären hierbei Freiheit oder Sicherheit vorrangig? Diese Frage soll nachfolgend untersucht werden. Zuvor gilt es noch einige grundsätzliche Überlegungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit anzustellen.
2.1 Die Grundrechte
Die Grundrechte spielen in der Diskussion um den Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit eine zentrale Rolle. Im juristischen Sinne werden unter dem Begriff ,,Grundrechte" sowohl Bürger- als auch Menschenrechte zusammengefasst. Im Gegensatz zu den Menschenrechten, die jeden Menschen im Geltungsbereich der jeweiligen Kodifikation schützen, werden Bürgerrechte nur den jeweiligen Staatsangehörigen zuerkannt. Die Grundrechte sollen die Freiheitssphäre des Einzelnen gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt schützen. Sie sichern dadurch auch gleichzeitig die Voraussetzung für eine freie und aktive Mitwirkung und Mitgestaltung im Gemeinwesen (vgl. Roggan 2007, S. 27). Die Grundrechte sind in den Verfassungen der meisten europäischen Staaten kodifiziert. Darüber hinaus sind sie auch auf völkerrechtlicher Ebene verankert, beispielsweise in der europäischen Menschenrechtskonvention von 1959, in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 sowie in dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 (vgl. Lange 2006, S. 117).
Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte haben Vorrang vor dem ,,einfachen" Recht. Über die Einhaltung der Grundrechte wacht nicht nur das Bundesverfassungsgericht - auch al e anderen Gerichte müssen sie bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Bei Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, können diese nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geltend gemacht werden (vgl. Lange 2006, S. 117).
Im Rahmen der Inneren Sicherheit spielen unter den Grundrechten vor allem die Grundrechte der Person sowie die Verfahrensgarantien eine wichtige Rolle. Diese

 


7

Schutzgewährleistungen begrenzen das Eingriffshandeln der Polizei und der anderen Sicherheitsbehörden und dienen als Maßstab einer effektiven gerichtlichen Kontrolle solcher Maßnahmen. Ein solches Eingriffshandeln ist nur nach Maßgabe der entsprechenden gesetzlichen Eingriffsbefugnisse sowie unter Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (siehe 2.4.1) zulässig (vgl. Lange 2006, S. 118).
2.2 Sicherheit im Verfassungsrecht
Sicherheit ist die Legitimation des modernen Staates. Dieser Staat hat die Aufgabe seine Bürger zu schützen. Im Zuge der Diskussion um das Spannungsverhältnis von Grundrechten und Innerer Sicherheit ist eine Betrachtung der staatstheoretischen Hintergründe unabdingbar.
2.2.1 Sicherheit in der Staatstheorie
Der englische Philosoph Thomas Hobbes (1588-1679) entwickelte in seinen Schriften ,,De Cive" (1641) und ,,Leviathan" seine bis heute prominente Staatszwecklehre. Diese behandeln inhaltlich die Legitimation des souveränen Staates durch die Gewährleistung von Sicherheit durch den Staat. Ausgangspunkt in Hobbes Model ist der gedachte Naturzustand zwischen den Menschen, der Krieg untereinander in ihrem unstillbaren Hunger nach Macht und Reichtum (vgl. Hobbes 1965, S.98 f.). Er stellt diesem Naturzustand die Regeln der Vernunft als ,,gesellschaftliche Naturgesetze" gegenüber. Nach Hobbes bedürfe es eines Gesellschaftsvertrages, dessen Einhaltung von einer übergeordneten Macht durchgesetzt und überwacht werden müsse. Diese Aufgabe habe der Staat zu übernehmen.
,,Wo es keinen Staat gibt, gibt es ... kein Unrecht. Die Gerechtigkeit beginnt erst mit der Gründung wirksamer Verträge. Und Verträge können erst dann wirksam werden, wenn es eine öffentliche Gewalt gibt, deren Kraft genug ist, die Menschen zu der Einhaltung von Verträgen zu zwingen" (Hobbes 1965, S.114 f.).
Zur Erreichung des Staatszwecks sei jeder Einzelne dazu verpflichtet, alle Handlungen und Befehle des Souveräns als seine eigenen anzusehen. Die Möglichkeit des Machtmissbrauchs erscheint Hobbes dabei als ausgeschlossen (vgl. Roggan 2007, S. 27). Nach Hobbes werden Legitimation und Autorität des Staates [...]

 



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