Untertitel: Eine Gegenüberstellung des deutschen und brasilianischen Rechts
Autor: Viviane Rocha Mathias
Fach: Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung
Details
Jahr: 2008
Seiten: 59
Note: Magna cum laude
Literaturverzeichnis: ~ 44 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 410 KB
ISBN (E-Book): 978-3-640-13617-9
ISBN (Buch): 978-3-640-13638-4
Zusammenfassung / Abstract
Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von natürlichen und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr von einander zu unterscheiden. Er hat hauptsächlich drei Funktionen: (1) dient der ständigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2) gehört dem Persönlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet die Familienzugehörigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt. Darüber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht auf einen eigenen Namen. Das Namensrecht ist mit der Persönlichkeit des menschlichen Lebens eng verknüpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persönlichkeit oder der Ehre. Die Bestimmung des Familiennamens über die Generationen hinweg machte also Vorschriften über den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den großen Kodifikationen, wie z.B. der Aufklärung und dem französischen Code Civil, erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgänge zum Erwerb eines Namens führen sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichen Normen in die Zivilgesetzbücher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des Rechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Ländern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.
Textauszug (computergeneriert)
EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN
Juristische Fakultät
LL.M. Programm Jahr 2007/2008
Magisterarbeit vorgelegt von
Viviane Rocha Mathias, LL.M.
(Porto Alegre Brasilien)
über:
Das Namensrecht in der Rechtsvergleichung
und im Internationalen Privatrecht:
Eine Gegenüberstellung des deutschen und
brasilianischen Rechts
Tübingen, Juni 2008
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
5
Vorwort
7
Einleitung 8
1.Kapitel Das Namensrecht 10
1.
Überblick 10
2.
Der Ehename 12
2.1.
Der Ehename im deutschen Recht 12
2.2.
Der Ehename im brasilianischen Recht 14
2.2.1.
Código Civil von 1916 14
2.2.2.
Código Civil von 2002 16
2.3.
Die Ehescheidung 17
2.3.1.
Die Ehescheidung nach deutschem Recht 17
2.3.2.
Die Ehescheidung nach brasilianischem Recht 17
3.
Der Kindesname 18
3.1.
Der Kindesname in Deutschland 18
3.1.1.
Geburtsname bei Eltern mit Ehename 19
3.1.2.
Geburtsname bei Eltern ohne Ehename 19
3.1.3.
Kindesname bei Adoption 29
3.1.4.
Die Familiennamen des Kindes nach der Scheidung der
Eltern 20
3.2.
Der Kindesname in Brasilien 21
3.2.1
Kindesname bei Adoption 22
4.
Die Namensänderung 22
4.1.
Die Namensänderung im deutschen Recht 22
4.1.1.
Einbenennung 24
4.2.
Die Namensänderung im brasilianischen Recht 25
4.2.1.
Namensänderung wegen offenkundigen Schreibirrtum ... 28
4.2.2.
Ersatz des Vornamens für weithin bekannte Spitznamen 29
4.2.3.
Homonymheit 30
4.2.4.
Übersetzung 30
4.2.5.
Opfer und Zeuge 30
4.2.6.
Geschlechtsänderung 31
2.Kapitel Internationales
Privatrecht
in
Bezug
auf
Namensrecht 32
1.
Namensrecht nach brasilianischem und deutschem
Internationalen Privatrecht 32
1.1.
Einführung 32
1.2.
Namensstatuts: Anwendungsbereich 33
3
1.3.
Personalstatut 34
1.3.1.
Staatsangehörigkeit und Wohnsitz 35
1.4.
Rück- und Weiterverweisung 38
1.4.1.
Allgemeine Definition von Verweisung 38
1.4.2.
Renvoi au premier degré et au second degré
38
1.4.3.
Die Verweisung im Internationalen Privatrecht Brasiliens. 39
1.5.
Qualifikation des Namensrechts 40
1.6.
Angleichung 42
2.
Praktische Fälle 44
2.1.
Ehename 44
2.2.
Kindesname 48
Schluss 52
Literaturverzeichnis
54
4
Abkürzungsverzeichnis
AC
Apelação Cível (Berufung)
AI
Agravo de Instrumento (sofortige Beschwerde)
Art.
Artikel
Aufl.
Auflage
Bd.
Band
BE
Berichterstatter
Ber.
Berichtigt
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
Bzw.
Beziehungsweise
CC/2002
Código Civil
v. 10. Januar 2002
CC/1916
Código Civil
v. 1. Januar 1916
CF
Constituição Federal da República Federativa do Brasil
(brasilianische Bundesverfassung)
CFM
Conselho Federal de Medicina (Medizinischer
Bundesrat)
D.h.
Das heißt
Ders.
Derselbe
EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerliches Gesetzbuch
FS
Festschrift
Hrsg.
Herausgeber
IPR
Internationales Privatrecht
I.S.v.
Im Sinne von
I.V.m.
In Verbindung mit
Kap.
Kapitel
LICC
Lei de Introdução ao Código Civil
(Einführungsgesetz
zum brasilianischen Zivilgesetzbuch)
LRP
Lei de Registros Públicos
v. 31. Dezember 1973
M.w.Nachw
Mit weiteren Nachweisen
5
NamÄndG
Gesetz für die Änderung von Familiennamen und
Vornamen
NamÄndVwV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die
Änderung von Familiennamen und Vornamen
Nr.
Nummer
Ri.
Richter
RGBl
Reichsgesetzblatt
RT
Revista dos Tribunais
RuStAG
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
S.
Seite
Sog.
sogenannte/r/n
S.i.E.
Siehe im Einzelnen
TJ-RS
Tribunal de Justiça do Rio Grande do Sul
TJ-SP
Tribunal de Justiça de São Paulo
U.a.
unter anderen
Usw.
Und so weiter
v.
Von
V.a.
Vor al em
Vgl.
Vergleiche
z.B.
Zum Beispiel
6
Vorwort
Dieses Buch geht von der gewonnenen Überzeugung aus, der
Namensaufbau der Brasilianer werde in Deutschland gar nicht verstanden. Die
vom GRIN Verlag veröffentlichtete Magisterarbeit bezieht sich mit Fragen meines
Alltags, die mich durchaus ärgert: ,,Maurício Ferrão Pereira Borges? Warum so
viele Namen? Haben Sie zwei Väter?
Darüber hinaus schließt das Werk eine wichtige dogmatische Lücke: die
systematische Behandlung des Namensrechts in der Rechtsvergleichung.
Zugleich fül t die Magister Legum (LL.M.) Viviane Rocha Mathias mit ihrer
Publikation eine Lücke am juristischen Fachbüchermarkt.
Dem methodischen Zweck und der Darstel ung des Themas entspricht die
Stoffwahl. Sie ist vornehmlich auf das Zivilrecht abgestel t, obwohl die Autorin sich
stark bemüht hat, die international-privatrechtliche Seite des Namensrechts
systematisch zu erläutern.
Am Ende des Buchs zeigt die brasilianische Rechtsanwältin, dass sich am
Fall das Interesse des Lesers entzündet. Die Fal methode ist weiterhin nur die
Brücke zur Erkenntnis des nun einmal abstrakten Rechtssatzes, die nicht als
Selbstzweck betrachtet werden darf. Vielmehr sol en die Fal lösungen lediglich der
Koordination möglichst vieler Vorgänge des täglichen Lebens mit den abstrakten
Vorschriften der Rechtswissenschaft dienen. Es ist außerdem sehr gut, dass der
Leser sich selbst nicht anstrengen braucht, den Fal zu lösen, da die passenden
Paragraphen und weitere Vorschriften immer im Text zitiert sind.
Zum Schluss kann man sagen, dass der Verfasserin zu ihrer Arbeit sehr
herzlich zu gratulieren ist. Sie hat damit sicherlich eine erstklassige
wissenschaftliche Visitenkarte abgegeben; eine Visitenkarte mit magna cum
laude!
Tübingen, im Juli 2008
Maurício Ferrão Pereira Borges, LL.M.
7
Einleitung
Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von natürlichen
und juristischen Personen, um sie im al gemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr
von einander zu unterscheiden.1 Er hat hauptsächlich drei Funktionen: (1) dient
der ständigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2)
gehört dem Persönlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet
die Familienzugehörigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt.
Darüber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht
auf einen eigenen Namen.
Das Namensrecht ist mit der Persönlichkeit des menschlichen Lebens
eng verknüpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die körperliche
Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persönlichkeit oder der Ehre. Die
Bestimmung des Familiennamens über die Generationen hinweg machte also
Vorschriften über den Erwerb des Namens erforderlich.2 So tauchen in den großen
Kodifikationen, wie z.B. der Aufklärung und dem französischen
Code Civil
,
erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgänge zum
Erwerb eines Namens führen sol ten. Die Aufnahme der namensrechtlichen
Normen in die Zivilgesetzbücher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des
Rechts.3 Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres
und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Ländern
wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.
Brasilien wurde offiziel am 22. April 1500 durch den portugiesischen
Seefahrer
Pedro Álvares Cabral
entdeckt und durch Portugal und Spanien
kolonisiert. In diesen Ländern, vor al em in Portugal, haben die Personen
regelmäßig zumindest zwei Familiennamen und aufgrund ihres großen Einflusses
1 Einen Überblick über die Wichtigkeit des Namens im Rechtsverkehr gibt
Westermann
, in: Erman
BGB, 2006, § 12, Rdnr. 1-9.
2 Vgl.
Zweigert/Kötz
, Einführung in die Rechtsvergleichung, 1996, S. 693.
3 Zur Änderung der Qualifikation des Namensrechts, das aus einer öffentlichrechtlichen
Verpflichtung zur Namensführung eine zivilrechtliche Regelung wurde, siehe v.a.
Henrich
, in: FS
Grossfeld (1999), S. 355 (356).
8
auf die brasilianische Tradition auch hinsichtlich der Namensbestimmung haben
die Brasilianer gewöhnlich zumindest einen Vornamen und einen
Doppelfamiliennamen.
Zwar ist das Recht eines Ausländers auf seinen Namen in Deutschland in
gleicher Weise nach § 12 BGB geschützt wie das Recht des Inländers, aber die
Ausländer mit mehreren Namen erfahren Schwierigkeiten in einem Land wie
Deutschland, wo die Kultur des Namens sowie die Gesetze in Bezug auf das
Namensrecht sehr streng und eigenartig ist. In diesem Sinne kann eine
Gegenüberstel ung des brasilianischen Rechts zum deutschen Recht bezüglich
des Namensrechts auch für die deutsche Rechtswissenschaft konstruktiv sein.
Die Arbeit ist in zwei Kapiteln aufgeteilt. Im ersten Kapitel wird das
Namensrecht im brasilianischen und deutschen Zivilrecht erläutert und im zweiten
das Namensrecht in Bezug auf das Internationale Privatrecht in Deutschland und
Brasilien betont. Abschließend wird zum Schluss des zweiten Kapitels die
rechtsvergleichende Studie im Gebiet des Internationalen Privatrechts anhand von
Fällen verdeutlicht.
9
Erstes Kapitel
Das Namensrecht
1. Überblick
Jeder Mensch muss im allgemeinen Verkehr sowie im Rechtsverkehr als
Rechtsträger derart bestimmt werden, dass er sich von anderen Personen und
Rechtsträgern durch einen eigenen Namen differenziert werden kann. Der Name
ist also ein gedankliches und sprachliches Mittel zur Unterscheidung von
Individuen.4
Der bürgerliche Name enthält heutzutage mehrere Bestandteile, die
unterschiedliche soziale Funktionen erfül en. Demgemäß hat der Namensteil die
Funktion des Familiennamens, denn er wird regelmäßig auf den Ehegatten und
auf die Kinder übertragen, der Vorname (ein anderer Namensteil) dient seinerseits
dazu, die Mitglieder der Familie und al gemein die Träger desselben
Familiennamens voreinander zu unterschieden. Des Weiteres ist der bürgerliche
Name auch über seine Qualität als Persönlichkeitsgut hinaus ein ideel es Gut.5
Der Familienname bezeichnet also die Zugehörigkeit einer Person zu
einer bestimmten Familie und unterscheidet ihren Träger somit von den
Mitgliedern anderer Familien. Da die abendländische Familie des Mittelalters und
der Neuzeit einer Abstammungsgemeinschaft entspricht, wird der Familienname
mit der Abstammung gesetzmäßig verknüpft.6 Nach § 12 BGB ist das
Namensrecht in Deutschland zugleich absolutes Recht und Bestandteil des
Persönlichkeitsrechts. Und zwar gilt dies sowohl für natürliche als auch für
4 Vgl.
Bach
, Die deutschen Personennamen, 1943, S. 3.
5 Ausführlich siehe
Raschauer
, Namensrecht, 1998, S. 3.
6 Siehe
Ficker
, Das Recht des bürgerlichen Namens, 1950, S. 19.
10
juristische Personen, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Individualisierung der
natürlichen Personen.7
Im brasilianischen Recht wird der Name der natürlichen Person auch
zuerkannte und ist weiterhin einer der Grundrechte des Mannes nach Art. 16
CC/2002 i.V.m Art. 1 III, Art. 5 X CF.8 Der Name, der aus Vornamen, letzter Name
und, in außergewöhnlichen Fäl en, aus dem Spitznamen besteht, kennzeichnet
den Mensch nicht nur während seines ganzen Lebens, d.h. seit seiner Geburt bis
zum seinem Tod. Vielmehr wird der Name ebenfal s nach dem Tod gesetzlich
geschützt.9
Anders als in Deutschland haben die Brasilianer normalerweise einen
Doppelnamen, der ohne Bindestrich geschrieben wird und regelmäßig von beiden
Elternteilen stammt. Der erste Teil des Doppelnamens stammt von der Mutter,
während der Name des Vaters als zweiter Name hinzugefügt wird.
Das Namensrecht in Brasilien ist durch das ,,Öffentliche Registergesetz"
(
Lei de Registros Públicos
) geregelt, welches in dessen Art. 54 statuiert, dass der
Name und der Nachname eines Kindes in dem Geburtseintrag eingetragen
werden muss.10 Auf gleiche Weise lässt das brasilianische Zivilgesetzbuch
verlauten, dass jede Person das Recht auf einen Namen sowie auf einen
Nachnamen hat nach Maßgabe Art. 16 CC/02.11
In diesem Sinne identifiziert der Vorname die Personen. Anders als in
Deutschland werden die Menschen in Brasilien gewöhnlich durch ihren Vornamen,
7 Weitere denkbare Individualisierungsmerkmale des Menschen sind das Geburtsdatum, der
Wohnsitz, die Abstammung und die Staatsangehörigkeit. Dazu s.i.E.
Larenz/Wolf
, Allgemeiner Teil
des bürgerlichen Rechts, 2004, S. 121 ff.
8 Art. 16 CC/2002: ,,
Toda pessoa tem direito ao nome, nele compreendidos o prenome e o
sobrenome
" (Jede Person hat das Recht auf einen Namen. Der Name enthielt Vorname uns
Nachname).
9 TJ-RS AP 70013909874 v. 05.04.2006, BE Ri. Maria Berenice Dias; TJ-RS AI 70023603525 v.
31.03.2008, BE Ri. Claudir Fidelis Faccenda.
10 Art. 54 LRP: ,,
O assento do nascimento deverá conter: (...) 4º) o nome e o prenome, que forem
postos à criança
".
11 Art. 16 CC/2002: ,,
Toda pessoa tem direito ao nome, nele compreendidos o prenome e o
sobrenome
" (Jede Person hat das Recht auf einen Namen, den einen Vornamen sowie einen
Nachnamen enthalten soll).
11
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