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Subtitle: Menschen mit mentaler Behinderung auf dem Weg in die selbstständige Wohnform
Diploma Thesis, 2008, 89 Pages
Author: Julia Bauer
Subject: Social Pedagogy / Social Work
Details
Year: 2008
Pages: 89
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 50 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-13618-6
File size: 408 KB
Die im Titel gewählte Bezeichnung "mentale Behinderung" ist ein Versuch, die beiden Begriffe "geistige Behinderung" und "Lernbehinderung" begrifflich zusammenzuführen. Sie wurde zunächst gewählt, um die Möglichkeit zuzulassen, inhaltliche Rückschlüsse auf den Personenkreis ziehen zu können, der allgemein noch vielfach als "geistig behindert" bezeichnet wird. Die im Titel gewählte Bezeichnung "mentale Behinderung" ist ein Versuch, die beiden Begriffe "geistige Behinderung" und "Lernbehinderung" begrifflich zusammenzuführen. Sie wurde zunächst gewählt, um die Möglichkeit zuzulassen, inhaltliche Rückschlüsse auf den Personenkreis ziehen zu können, der allgemein noch vielfach als "geistig behindert" bezeichnet wird. Die im Titel gewählte Bezeichnung "mentale Behinderung" ist ein Versuch, die beiden Begriffe "geistige Behinderung" und "Lernbehinderung" begrifflich zusammenzuführen. Sie wurde zunächst gewählt, um die Möglichkeit zuzulassen, inhaltliche Rückschlüsse auf den Personenkreis ziehen zu können, der allgemein noch vielfach als "geistig behindert" bezeichnet wird.
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Abstract
Die vorliegende Arbeit befasst sich thematisch mit Erwachsenen mit Lernschwierigkeiten im Ambulanten Einzelwohnen. Diese relativ neue Wohnform ist das Ergebnis der bis heute andauernden Bestrebung, Lern-, Arbeits-, Wohn- und Lebensbedingungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten aus separierenden Kontexten zu lösen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Im Zuge der geforderten Enthospitalisierung und Deinstitutionalisierung gibt es für jene mittlerweile ein differenziertes Angebot unterschiedlicher Wohnformen. Dabei sind hauptsächlich stationäre und ambulante Angebote zu unterscheiden. Zu nennen wären neben dem Wohnen im Elternhaus, das betreuungsintensive (stationäre) Wohnen in Wohnheimen, pädagogisch begleitete (teilstationäre) Außenwohngruppen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und das selbstständige Einzel- oder Paarwohnen mit Assistenz (Ambulantes Wohnen). Laut THEUNISSEN (2006) liegt Deutschland bezüglich der Weiterentwicklung neuer Wohnformen im internationalen Vergleich weit zurück. Anstelle eines konsequenten Ausbaus differenzierter Wohnformen und ambulanter Dienste, werden neue Heimplätze geschaffen2. Statistiken zeigen, dass immer noch über 80% der Menschen mit Lernschwierigkeiten in Wohngruppen mit mehr als sechs Personen leben. Und dies, obwohl Untersuchungen bereits belegen, dass bei einer Gruppengröße von mehr als sechs Personen der Grad der Selbstbestimmung für den Einzelnen erheblich eingeschränkt wird. Andererseits zeigten Untersuchungen, dass die „Umsiedlung“ von Menschen mit Lernschwierigkeiten in ambulante Wohnformen nicht in jeder Hinsicht zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen führt. So wurden medizinische und soziale Verwahrlosung, Isolation, Vereinsamung, psychosoziale Krisen und psychische Dekompensation genannt. Als Ursache dafür wurde die geringe Bereitschaft der zuständigen Behörden und Kostenträger genannt, angemessene Versorgungs- und Unterstützungsleistungen zu garantieren, häufig aufgrund von Einsparungszwecken der Sozialausgaben. Aber auch die Selbsthilfefähigkeiten der Betroffen wurden oft überschätzt und kaum Halt gebende soziale Ressourcen, durch die Vorbereitung des Umfeldes sowie den Aufbau sozialer Netzwerke, berücksichtigt (vgl. THEUNISSEN 2006, S. 63-67).
Excerpt (computer-generated)
Der krisenhafte Beginn
ersehnter Autonomie und die Chancen sozialpädagogischer
Begleitung.
Menschen mit mentaler Behinderung auf dem Weg in die
selbstständige Wohnform
Diplomarbeit,
vorgelegt von Julia Bauer
Evangelische Fachhochschule Darmstadt
Fachbereich Soziale Arbeit
Sommersemester 2008
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ___ 1
Einleitung ___ 2
1 Der Beginn des Ambulanten Wohnens für Erwachsene mit Lernschwierigkeiten ___ 4
1.1 Geistige Behinderung bzw. Menschen mit Lernschwierigkeiten ___ 4
1.2 Ein Paradigmenwechsel von der Verwahrung zur Selbstbestimmung ___ 9
1.3 Darstellung eines Fallbeispiels ___ 13
1.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ___ 16
2 Das Ambulante Einzelwohnen für Menschen mit Lernschwierigkeiten ___ 19
2.1 Die Bedeutung des Ambulanten Wohnens für Menschen mit Lernschwierigkeiten ___ 19
2.2 Formale Rahmenbedingungen des Ambulanten Wohnens ___ 21
2.3 Professionalität der begleitenden Maßnahmen ___ 24
2.3.1 Das Grundprinzip Empowerment ___ 26
2.3.2 Umfang der begleitenden Maßnahmen ___ 28
2.3.3 Arbeitsbündnis der Klient-Fachkraft-Beziehung ___ 29
2.4 Zusammenfassung und Kritik ___ 30
3 Übergangsphase Umzug in das Ambulante Einzelwohnen als kritisches Lebensereignis im Ablöse- und Entwicklungsprozess ___ 34
3.1 Krisen und Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit Lernschwierigkeiten ___ 34
3.1.1 Beobachtung und Einschätzung von Fachkräften in Bezug auf Krisen und Verhaltensaufälligkeiten 39
3.1.2 Kritische Lebensereignisse als Entwicklungschancen ___ 40
3.2 Ablösung als Entwicklungsaufgabe ___ 43
3.3 Wohnortwechsel als komplexer Anpassungsprozess ___ 47
3.4 Einsamkeitsgefühle im Ambulanten Einzelwohnen ___ 53
3.5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ___ 55
4 Chancen der Prävention und Intervention im Rahmen pädagogischer Assistenz ___ 60
4.1 Chancen der Ablösung und pädagogische Erfordernisse ___ 61
4.2 Prävention und Intervention der Isolationskrise ___ 63
4.3 Die präventive Bedeutung sozialer Netzwerke ___ 65
4.4 Zusammenfassung und Kritik ___ 66
Schlussbemerkung und Ausblick ___ 71
Abkürzungsverzeichnis ___ I
Literaturverzeichnis ___ II
Internetquellen ___ VI
Anhang ___ VII
Abstract ___ XII
Vorwort
Die im Titel gewählte Bezeichnung "mentale Behinderung" ist ein Versuch, die beiden Begriffe "geistige Behinderung" und "Lernbehinderung" begrifflich zusammenzuführen. Sie wurde zunächst gewählt, um die Möglichkeit zuzulassen, inhaltliche Rückschlüsse auf den Personenkreis ziehen zu können, der allgemein noch vielfach als "geistig behindert" bezeichnet wird. Gegenwärtig ist in der aktuellen Begriffsdiskussion die Tendenz erkennbar, den als stigmatisierend und unpassend empfundenen Begriff "geistige Behinderung" völlig abzuschaffen und durch die Bezeichnung "Menschen mit Lernschwierigkeiten und mehrfacher Behinderung" (THEUNISSEN 2006, S. 9) zu ersetzen. Gemäß dem Anliegen der Betroffen werden im weiteren Verlauf der Arbeit die Begriffe Menschen, Personen oder Erwachsene mit Lernschwierigkeiten verwendet(1).
Anstelle der Bezeichnung "ambulant betreutes Wohnen" hat sich in der Fachwelt der Begriff "unterstütztes Wohnen" oder "Wohnen mit Assistenz" weitgehend durchgesetzt (vgl. KRÄLING 2006, S. 103; STEFFEN / FRITZ 2006, S. 11). Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird der Einfachheit halber die neutrale Formulierung "Ambulantes Wohnen" (AW) oder "Ambulantes Einzelwohnen" bevorzugt.
Männer und Frauen mit Lernschwierigkeiten, die sich für ein Wohnen alleine oder in Partnerschaft mit ambulanter Betreuung entschieden haben, werden vielfach als Bewohner/innen, Klientinnen/Klienten, Kundinnen/Kunden oder auch als Nutzerinnen/Nutzer bezeichnet. Während die Bezeichnung "Bewohner/innen" eine passive Rolle in einer Hierarchieebene zum Ausdruck bringt, "Klient/innen" eher auf ein therapeutisches Verhältnis schließen lässt, der Kundenbegriff pädagogische Spannungsfelder verdrängt, so verkümmert bei der Bezeichnung "Nutzer/innen" ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit beinahe vollständig. Somit erscheinen all diese Begriffe ungeeignet, da sie die Klient-Fachkraft-Beziehung nicht angemessen berücksichtigen.
Um dennoch den gemeinten Personenkreis im pädagogischen Kontext benennen zu können, wird im Folgenden die gängige Bezeichnung Klient verwendet und Nutzer, wenn der Institutionsbezug relevant ist.
Männliche Bezeichnungen stehen in dieser Arbeit für beide Geschlechter und werden lediglich wegen der besseren Lesbarkeit bevorzugt. Hervorhebungen von Zitaten durch Kursivierung stammen von der Verfasserin dieser Arbeit.
___________________
(1) Vgl. http://www.people1.de/was_mensch.html
Seite 1
Einleitung
Die vorliegende Arbeit befasst sich thematisch mit Erwachsenen mit Lernschwierigkeiten im Ambulanten Einzelwohnen. Diese relativ neue Wohnform ist das Ergebnis der bis heute andauernden Bestrebung, Lern-, Arbeits-, Wohn- und Lebensbedingungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten aus separierenden Kontexten zu lösen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Im Zuge der geforderten Enthospitalisierung und Deinstitutionalisierung gibt es für jene mittlerweile ein differenziertes Angebot unterschiedlicher Wohnformen. Dabei sind hauptsächlich stationäre und ambulante Angebote zu unterscheiden. Zu nennen wären neben dem Wohnen im Elternhaus, das betreuungsintensive (stationäre) Wohnen in Wohnheimen, pädagogisch begleitete (teilstationäre) Außenwohngruppen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und das selbstständige Einzel- oder Paarwohnen mit Assistenz (Ambulantes Wohnen).
Laut THEUNISSEN (2006) liegt Deutschland bezüglich der Weiterentwicklung neuer Wohnformen im internationalen Vergleich weit zurück. Anstelle eines konsequenten Ausbaus differenzierter Wohnformen und ambulanter Dienste, werden neue Heimplätze geschaffen(2). Statistiken zeigen, dass immer noch über 80% der Menschen mit Lernschwierigkeiten in Wohngruppen mit mehr als sechs Personen leben. Und dies, obwohl Untersuchungen bereits belegen, dass bei einer Gruppengröße von mehr als sechs Personen der Grad der Selbstbestimmung für den Einzelnen erheblich eingeschränkt wird. Andererseits zeigten Untersuchungen, dass die ,,Umsiedlung" von Menschen mit Lernschwierigkeiten in ambulante Wohnformen nicht in jeder Hinsicht zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen führt. So wurden medizinische und soziale Verwahrlosung, Isolation, Vereinsamung, psychosoziale Krisen und psychische Dekompensation genannt. Als Ursache dafür wurde die geringe Bereitschaft der zuständigen Behörden und Kostenträger genannt, angemessene Versorgungs- und Unterstützungsleistungen zu garantieren, häufig aufgrund von Einsparungszwecken der Sozialausgaben. Aber auch die Selbsthilfefähigkeiten der Betroffen wurden oft überschätzt und kaum Halt gebende soziale Ressourcen, durch die Vorbereitung des Umfeldes sowie den Aufbau sozialer Netzwerke, berücksichtigt (vgl. THEUNISSEN 2006, S. 63-67).
___________________
(2) Im Anhang können die aktuell vorliegenden Zahlen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen angesehen werden.
Seite 2
Aufgrund dieser Fakten und meinen persönlichen Erfahrungen im stationären als auch im Ambulanten Wohnen gehe ich in meiner Arbeit davon aus, dass die Übergangsphase nach dem Einzug einen Wendepunkt darstellt, der als Krise betrachtet werden kann, aber auch als Chance zur Weiterentwicklung. Geleitet von dem Interesse, meine Hypothese zu überprüfen, gelangte ich zu dem Thema dieser Diplomarbeit:
Der krisenhafte Beginn ersehnter Autonomie und die Chancen sozialpädagogischer Begleitung. Menschen mit mentaler Behinderung auf dem Weg in die selbstständige Wohnform.
Richtungsweisend für die inhaltliche Auseinandersetzung ist folgende Fragestellung:
Welche Krisensituationen ergeben sich bei Menschen mit geistiger Behinderung und Lernbehinderung beim Einstieg in das ambulant betreute Wohnen und inwieweit kann die sozialpädagogische Betreuung Hilfestellung zur Bewältigung anbieten?
Das erste Kapitel dient als Grundlage zum Begriffsverständnis von Menschen mit geistiger Behinderung bzw. Lernschwierigkeiten und beschreibt zunächst die Entstehung der ambulanten Wohnform. Der Beginn und Verlauf des Einstiegs in das Ambulante Einzelwohnen wird hier durch die Präsentation einer Fallgeschichte beispielhaft verdeutlicht.
Das zweite Kapitel beinhaltet weiterführende Informationen zur Bedeutung des Ambulanten Wohnens, formelle Rahmenbedingungen und pädagogische Erfordernisse.
Zum weiterführenden Verständnis werde ich anhand von Fallvignetten in diesem, als auch stellenweise in den folgenden Kapiteln Verknüpfungen zu theoretischen Kontexten herstellen. Im dritten Kapitel soll in Anlehnung an die oben erwähnte Fragestellung herausgearbeitet werden, welche Bewältigungsanforderungen und Entwicklungsaufgaben sich durch den Einzug in das Ambulante Einzelwohnen ergeben. Dabei richtet sich mein Fokus auf Personen mit Lernschwierigkeiten und langjährigen stationären Erfahrungen, die sich für ein Leben in einer eigenen Wohnung entschieden haben und mit ambulanter Unterstützung bereits alleine in einer eigenen Wohnung leben. Das Wohnen in Partnerschaft wird in dieser Arbeit bewusst ausgeblendet, denn die Aspekte der Paardynamik hätten den vorgegebenen Rahmen außerordentlich ausgeweitet.
Das vierte Kapitel dient der Beantwortung der Fragestellung. Hier werden hauptsächlich die Ergebnisse aus Kapitel zwei und drei zusammengeführt. Ebenso werden Chancen der pädagogischen Begleitung formuliert. Dabei erscheinen die Aspekte der Prävention und Intervention auf übergeordneter Ebene besonders relevant.
Das fünfte Kapitel fasst abschließend die gewonnen Erkenntnisse aus den vorangegangen Beiträgen im Kontext der Fragestellung zusammen und wagt einen Ausblick.
Seite 3
1 Der Beginn des Ambulanten Wohnens für Erwachsene mit Lernschwierigkeiten
Der erste Beitrag in diesem Kapitel widmet sich grundlegend dem Begriffsverständnis von "geistiger Behinderung" bzw. der hier synonym verwendeten Bezeichnung "Menschen mit Lernschwierigkeiten". Die heute existierende ambulante Wohnform wird in der folgenden kurzen Zusammenfassung vor ihrem Entstehungshintergrund betrachtet. Diese wendet sich dem historischen Paradigmenwechsel und Einstellungswandel in der Geistigbehindertenpädagogik zu und stellt letztlich den gegenwärtigen Stand gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten dar. Im Anschluss möchte ich die Geschichte von Frau P. erzählen, da sich in ihrem Fall die Anfangsphase nach dem Einzug in das Ambulante Einzelwohnen kritisch darstellte. Die Komplexität der Problemstellungen wird hier besonders deutlich und dient dieser Arbeit unter anderem als Argumentationsgrundlage.
1.1 Geistige Behinderung bzw. Menschen mit Lernschwierigkeiten
Ausgehend von einer humanistischen Sichtweise ist hier grundsätzlich von Menschen die Rede, die einen selbstverständlichen Anspruch darauf haben, nicht als Objekte der Wissenschaft deklariert zu werden. Dabei wird die Person mit Lernschwierigkeiten als individuelle Persönlichkeit angesehen. Prinzipiell ist das der Arbeit zugrundeliegende Verständnis, dass jeder Mensch einzigartige Fähigkeiten besitzt. In erster Linie orientiert sich diese Arbeit an einer ganzheitlichen pädagogischen Betrachtungsweise, die individuelle Fähigkeiten, Bedürfnisse, Kompetenzen und Potenziale hervorhebt. Defekte und Defizite werden dabei weniger berücksichtigt, auf Intelligenzeinschätzungen über Intelligenzquotienten wird gänzlich verzichtet.
In einschlägiger Fachliteratur lässt sich eine Vielzahl von Definitionsversuchen zum Personenkreis finden, der bisher als "geistig behindert" bezeichnet wurde. Dieser Begriff bestimmt seit den Bemühungen der Elternvereinigung "Lebenshilfe" seit Mitte des 19. Jahrhunderts die pädagogische Praxis (vgl. THEUNISSEN 1997, S. 11). Ferner strukturiert er weite Teile der Theoriebildung, verteilt juristisch gesehen Leistungsansprüche und ist auch im ethischen Sinne immer wieder Grundlage einer Diskussion über Einschluss, Ausgrenzung und Lebensrecht dieser Personengruppe. Andererseits entzieht er sich bis heute einer eindeutigen Bestimmung. Die Ursache wird vor allem darin gesehen, dass die Bezeichnung versucht, eine sehr heterogene Personengruppe zu beschreiben, die durch ihre anhaltend unterdurchschnittlichen kognitiven, motorischen und sozial-emotionalen Fähigkeiten vom Großteil der Bevölkerung abweichen (vgl. METZLER/WACKER 2005, S. 122).
Seite 4
Seit Menschen, die dauerhafte Störungen in ihren physischen oder psychischen Fähigkeiten aufweisen, als "behindert" bezeichnet werden, gibt es auch Bemühungen, solche Personen nach Behinderungsarten zu kategorisieren. Es werden körperlich, geistig und seelisch Behinderte, Sinnesbehinderte, Lernbehinderte und Verhaltensgestörte unterschieden. Die Einteilung der unterschiedlichen Behinderungsarten dienen hauptsächlich der Zuordnung finanzieller und institutioneller Zuständigkeiten, sowie sozial- und arbeitsrechtlichen Kontexten. Dies dient vor allem einer differenzierten Aufteilung von Hilfen und Leistungen, die im deutschen Rechtssystem (SGB IX) geregelt sind. So entscheiden bestimmte Fähigkeiten über die institutionelle Zugehörigkeit bestimmter Versorgungs-, Rehabilitations- oder Bildungseinrichtungen, wie z. B.: Wohnheim, Schule für praktisch Bildbare und Werkstätten für Menschen mit "geistiger Behinderung" (vgl. METZLER/WACKER 2005, S. 124ff.).
Die Vielfalt zeigt Schwierigkeiten einer einheitlichen Kennzeichnung von Personen, die als "geistig behindert" gelten, da sich die individuellen Merkmale oft nicht eindeutig auf eine Behinderungsart festlegen lassen.
Dass es sich bei der Bezeichnung um begriffliche Zuschreibungsprozesse(3) handelt, wurde mittlerweile anerkannt. Der Begriff "geistige Behinderung" ist dabei lediglich Objekt der Theoriebildung, der sich seit jeher durch verändernde Inhalte und Beschreibungen auszeichnet und hauptsächlich durch zugeschriebene Wesensmerkmale gekennzeichnet ist. Die Bemühungen, den Personenkreis in ihrem Bedürfnis nach weniger diskriminierenden und stigmatisierenden Zuschreibungen ernst zu nehmen, zeichnen sich wie bereits erwähnt durch neuartige Formulierungsversuche aus wie "Menschen mit Lernschwierigkeiten und mehrfacher Behinderung" (THEUNISSEN 2006, S. 9).
Dagegen wird in verschieden Diskussions-zusammenhängen zum Phänomen "geistige Behinderung" immer häufiger die Meinung vertreten, eine vollständige Abschaffung des Begriffes zu bevorzugen. Obwohl diese Überlegungen nachvollziehbar und notwendig erscheinen, ist laut THEUNISEN (2005, S. 12) eine Abschaffung bislang noch nicht vorstellbar, da dies unter den beteiligten Fachdisziplinen zu Verständigungsschwierigkeiten führen würde, weshalb weiterhin am Begriff "geistige Behinderung" festgehalten wird.
___________________
(3) THEUNISSEN (1997, S. 11f.) betonte, dass sich der begriffliche Zuschreibungsprozess eines individuellen Defizits an relativen kulturellen und gesellschaftlichen Norm- und Idealvorstellungen orientiert. Es handelt sich bei der Bezeichnung "Behinderung" um einen Wertbegriff, der sich an dem ausrichtet, was als "normal" wahrgenommen wird. Bei dem Begriff "geistige Behinderung" handelt es sich infolgedessen nicht um einen objektiven Tatbestand, sondern vielmehr um ein gesellschaftliches Zuschreibungskriterium und ein subjektives Werturteil. Es soll deshalb "Menschen die als geistig behindert gelten" heißen.
Seite 5
Begriffliche Unklarheiten sind vor allem in sozialrechtlicher Hinsicht zu vermeiden, da sie den betroffenen Menschen Probleme bei der Bewilligung von Unterstützungsmaßnahmen bereiten könnten (vgl. THEUNISSEN 2005, S. 12f.).
Das zentrale Problem einer eindeutigen begrifflichen Umgrenzung wird unter anderem durch die Beteiligung verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen deutlich, die sich mit medizinischen, neuropsychologischen, soziologischen und pädagogischen Aspekten zu den Ursachen, Symptomen, gesellschaftlichen Normen und Zuschreibungen von "geistiger Behinderung" beschäftigen. So wählen medizinische Betrachtungsweisen das Individuum mit seinem organischen Defekt als Bezugspunkt. Von zentraler Bedeutung ist die zumeist auf Stoffwechseldefekte zurückzuführende frühkindliche Hirnschädigung, die zu klinischen Syndromen (z. B. Beeinträchtigungen im Denken, Empfinden, Wahrnehmen und Verhalten) führen kann. Von nachweislich genetisch bedingten Ursachen ist nur ein geringer Teil der "geistig behinderten" Menschen betroffen (vgl. SPECK 2005, S. 54). Die "geistige Behinderung" beruht demnach vorwiegend auf einer angeborenen oder früh erworbenen Beeinträchtigung der intellektuellen Leistung.
Moderne neuropsychologische Sichtweisen prüfen laut ZEFTEL (2002) den Zusammenhang von Leistungsminderung und hirnorganischen Beeinträchtigungen mit dem Ziel, "geistige Behinderung" fundierter zu diagnostizieren (vgl. ZEFTEL 2002, S. 7).
THEUNISSEN (1997) erläutert, dass intellektuelle Leistungsminderung, Beeinträchtigung der Lernfähigkeit, Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung und psychomotorische Auffälligkeiten als "geistige Behinderung" bezeichnet werden, welche sich in Beschreibungen spezieller Eigenschaften (z. B. Aufmerksamkeitsschwäche, mangelndes willkürliches Einprägen durch fehlende "innere Sprache", mangelnde Umstellungsfähigkeit und Spontaneität) präzisieren (vgl. THEUNISSEN 1997, S. 29).
Die soziologische Betrachtungsweise verdeutlicht SPECK (2005), indem die Ursache leichterer Formen "geistiger Behinderung" in der Sozialisation zu sehen sind, wobei im besonderen die Folgen schwerer sozialer Deprivation(4) und gesellschaftliche Bedingungen (z. B. sozial anregungsarme Umwelten) von Bedeutung sind (vgl. SPECK 2005, S. 60f.).
Aus pädagogischer Sicht unterscheiden sich Menschen mit "geistiger Behinderung" in ihren unterschiedlichen Möglichkeiten, Lernerfahrungen zu machen. Der Deutsche Bildungsrat versucht den komplexen Sachverhalt der Beeinträchtigung durch eine weitestgehend präzise Definition pädagogisch einzugrenzen: [...]
___________________
4 Deprivation (lat. für Beraubung): psychische Entbehrungszustände durch Mangel, Verlust oder Entzug der Möglichkeiten, triebgesteuerte und entwicklungsadäquate Bedürfnisse zu befriedigen.
Seite 6
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