Die Prozesse gegen die RAF Terroristen close Bitte warten


Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2008
Seiten: 25
Note: Sehr gut
Literaturverzeichnis: ~ 13  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 174 KB
Archivnummer: V113351
ISBN (E-Book): 978-3-640-14109-8
ISBN (Buch): 978-3-640-14118-0

Zusammenfassung / Abstract

Während der juristischen Aufarbeitung des „Deutschen Herbst“ anlässlich dieser Arbeit bin ich zur für mich erstaunlichen Einsicht gekommen, dass die vorhandene Literatur zu einem sehr grossen Teil in irgendeiner politischen Couleur „eingefärbt“ ist. Eine objektive Betrachtung des Prozesses und damit eine gänzlich nüchterne Beurteilung bzw. Aufarbeitung der damaligen Ereignisse scheint auch mehr als 30 Jahre später schwierig zu sein. Diesen Anspruch muss die vorliegende Arbeit m.E. aber auch nicht per se erfüllen. Die Deutsche Justiz sah sich in den Jahren 1974 bis 1977 mit Fragen konfrontiert, die sie nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes wohl bereits im Fundus der Geschichte entsorgt hatte. Das Studium der vorhandenen Literatur hat für mich gezeigt, dass i.c. Staat und Justiz wohl bisweilen selber überfordert gewesen sind und die Personen der RAF mit jenen Waffen geschlagen hat, die die nämlichen selber in den Kampf mitbrachten: Mit brachialer und teils unmenschlicher Gewalt. Ganz offensichtlich wurden in den Prozessen gegen die beschuldigten Mitglieder und Mitläufer der RAF andere Regeln angewendet, als in konventionellen Gerichtsverfahren . Die bisher klare und unverrückbare Gewaltentrennung zwischen Politik und Justiz wurde durchlässig und der Staat bediente sich seines einflussreichsten Instruments zur Bekämpfung des RAF Terrorismus; der Polizei. Interessant ist, dass sich die vorliegende Literatur praktisch durchwegs (zumindest implizit) kritisch zur Einmischung der Politik äussert. Neben der immer fliessender werdenden Grenze zwischen Justiz und Politik ist auch festzustellen, dass RAF Mitglieder sehr oft im bereits im Vorfeld des Prozesses öffentlich vorverurteilt wurden. Die Frage, ob die Justiz dem Druck der Politik überhaupt standhalten mochte ist m.E. sehr berechtigt und lässt zumindest Zweifel aufkommen, dass ein objektiv fairer Prozess überhaupt möglich gewesen ist. Immer wieder finden sich in der Literatur (zynische) Hinweise, die eine Ähnlichkeit zwischen den RAF Prozessen und denjenigen vor den nationalsozialistischen Volksgerichten herleiten wollen. Es ist keine Frage, dass dieser Vergleich an den Haaren herbeigezogen ist und doch entsteht manchmal der fahle Nachgeschmack, dass die Deutsche Öffentlichkeit sich sehr schwer getan hat im Umgang mit den Exponenten der RAF bzw. mit dem Prozess gegen nämliche.

Textauszug (computergeneriert)

Universität Freiburg i.Ue.

Lehrstuhl für Rechtsgeschichte

Seminararbeit

Die Prozesse gegen die RAF Terroristen

Stammheim 1977

vorgelegt von:

Daniel Stein

3. Semester

Eingereicht am 31. Januar 2008


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

I

Literaturverzeichnis

II

Abkürzungsverzeichnis

IV

I. Einleitung

1

II. Der Deutsche Staat und die RAF

1

1. Terrorismus versus Alltagskriminalität

1

2. Im Vorfeld des Stammheimer Prozesses

3

III. Der Prozess

3

1. Zuständigkeit und Tatbestand

3

2. Verteidigerausschuss - § 138a - d StPO

5

3. Einschränkung der Anzahl Wahlverteidiger auf maximal drei -

§ 137 StPO

9

4. Verbot der Mehrfachverteidigung - § 146 StPO

10

5. Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - § 231a StPO

15

IV. Epilog und Zusammenfassung

17

I


Literaturverzeichnis

Die angeführten Autoren/Autorinnen werden, wenn bei den einzelnen Publikationen nicht

anders angegeben, mit ihrem/ihren Nachnamen und der betreffenden Seitenzahl oder Randno-

te zitiert.

BAKKER SCHUT PIETER, Stammheim ­ Der Prozess gegen die Rote Armee

Fraktion, 2. Auflage, Amsterdam/Bordesholm 1997

BRESSAN SUSANNE / JANDER MARTIN, ,,Gudrun Ensslin" in ,,Die RAF und der

linke Terrorismus", Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage,

Hamburg 2006 (zit. SUSANNE BRESSAN / MARTIN JANDER)

ESCHEN KLAUS, ,,Das Sozialistische Anwaltskollektiv" in ,,Die RAF und der

linke Terrorismus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage,

Hamburg 2006 (zit. KLAUS ESCHEN)

HEKMI SARA, "Terrorismus und Avantgarde" in ,,Die RAF und der linke Terro-

rismus", Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006

(zit. SARA HEKMI)

JANDER MARTIN, ,,Horst Mahler" in ,,Die RAF und der linke Terrorismus",

Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006 (zit.

MARTIN JANDER)

KRAUSHAAR WOLFGANG, ,,Mythos RAF" in ,,Die RAF und der linke Terroris-

mus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006

(zit. WOLFGANG KRAUSHAAR)

REINECKE STEFAN, ,,Die linken Anwälte" in ,,Die RAF und der linke Terroris-

mus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006

(zit. STEFAN REINECKE)

RÖMIG WOLF, Der Prozess - Justiz in der Bundesrepublik Deutschland am Bei-

spiel Peter-Jürgen Boock 1983/1984 zu Stuttgart Stammheim, Komitee für

II


Grundrechte und Demokratie (Hrsg), 2. Auflage, Sensbachtal 1985 (zit. WOLF

RÖMIG)

STUBERGER ULF G., Die Tage von Stammheim, 1. Auflage, München 2007

(zit. STUBERGER, "Die Tage von Stammheim")

STUBERGER ULF G., In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof,

Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin wegen Mordes u.a., Neuausgabe 2007

(zit. STUBERGER, "In der Strafsache gegen.."

WEINHAUER KLAUS ,,Staat zeigen" in ,,Die RAF und der linke Terrorismus",

Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006 (zit.

KLAUS WEINHAUER)

WESEL UWE, ,,Strafverfahren, Menschenwürde und Rechtsstaatprinzip" in ,,Die

RAF und der linke Terrorismus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1.

Auflage, Hamburg 2006 (zit. UWE WESEL)

WIELAND KARIN, ,,Andreas Baader" in ,,Die RAF und der linke Terrorismus",

Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006 (zit. KA-

RIN WIELAND)

III


Abkürzungsverzeichnis

Aufl.

Auflage

BAW

Deutsche Bundesanwaltschaft

BGH

Bundesgerichtshof

BKA

Bundeskriminalamt

BRD

Bundesrepublik Deutschland

BVG

Bundesverfassungsgericht

bsp.

beispielsweise

bzw.

beziehungsweise

Co.

Compagnie

d.h.

das heisst

etc.

et cetera

f.

folgender(r,s)

ff.

fortfolgende

GBA

Generalbundesanwalt

GVG

Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz

Hrsg.

Herausgeber

i.c.

in casu

i.e.S.

im engeren Sinne

i.S.

im Sinne

i.Ue.

im Üchtland

i.Z.

im Zusammenhang (mit)

JVA

Justizvollzugsanstalt

LG

Landesgericht

m.E.

meines Erachtens

Nazi

Umgangssprachlich für Nationalsozialismus

OLG

Oberlandesgericht

RA

Rechtsanwalt

RAF

Rote Armee Fraktion

S.

Seite

sic!

So ist es / Wirklich

StGB

Deutsches Strafgesetzbuch

StPO

Deutsche Strafprozessordnung

u.a.

unter anderem (anderen)

IV


v.a.

vor allem

vgl.

vergleiche

z.B.

zum Beispiel

Ziff.

Ziffer

zit.

zitiert

V


I.

Einleitung

Während der juristischen Aufarbeitung des ,,Deutschen Herbst" anlässlich dieser

Arbeit bin ich zur für mich erstaunlichen Einsicht gekommen, dass die vorhandene

Literatur zu einem sehr grossen Teil in irgendeiner politischen Couleur ,,eingefärbt"

ist1. Eine objektive Betrachtung des Prozesses und damit eine gänzlich nüchterne

Beurteilung bzw. Aufarbeitung der damaligen Ereignisse scheint auch mehr als 30

Jahre später schwierig zu sein. Diesen Anspruch muss die vorliegende Arbeit m.E.

aber auch nicht per se erfüllen. Die Deutsche Justiz sah sich in den Jahren 1974 bis

1977 mit Fragen konfrontiert, die sie nach dem Ende des nationalsozialistischen Re-

gimes wohl bereits im Fundus der Geschichte entsorgt hatte. Das Studium der vor-

handenen Literatur hat für mich gezeigt, dass i.c. Staat und Justiz wohl bisweilen

selber überfordert gewesen sind und die Personen der RAF mit jenen Waffen ge-

schlagen hat, die die nämlichen selber in den Kampf mitbrachten: Mit brachialer und

teils unmenschlicher Gewalt.

II

Der Deutsche Staat und die RAF

1.

Terrorismus versus Alltagskriminalität

Ganz offensichtlich wurden in den Prozessen gegen die beschuldigten Mitglieder und

Mitläufer der RAF andere Regeln angewendet, als in konventionellen Gerichtsver-

fahren2.

1 Vgl. dazu bsp. STUBERGER, Die Tage von Stammheim, S. 272 und dazugehörig Fussnote 51 ( S.

312). Der Autor beschreibt zutreffend, dass man in der Deutschen Gesellschaft damals entweder für

oder gegen die RAF und deren Protagonisten gewesen sein konnte. Eine Zwischenlösung war de facto

inexistent.

2 UWE WESEL schreibt in seinen Erläuterungen zum Prozess gegen Astrid Proll (vgl. S. 1051), dass

(zit

.),,die vorsitzende Richterin ihn als normales Strafverfahren führte, nach den dafür üblicherweise
geltenden Regeln und nicht als Terroristenprozess nach dem Freund-Feind-Schema von beiden Sei-
ten.

" Diese Aussage lässt im Umkehrschluss annehmen, dass Terrorismus Verdächtige bereits damals

in einer Art prä-Guantanamo Ära anders behandelt wurden, als konventionelle Beschuldigte. Dieses

Phänomen lässt sich auch in den (hier nicht weiterbehandelten) Haftbedingungen für RAF Mitglieder

erkennen. Dazu eindrücklich bsp. in BAKKER SCHUT (S. 90ff.) wo die oft angewandte Isolationshaft

als

Vernichtungshaft

bezeichnet, und damit unweigerlich ein Assoziation zu den nationalsozialisti-

schen Vernichtungslagern geschaffen wird. Ebenfalls betreffend Haftbedingungen verweise ich auf

die Äusserungen von UWE WESEL in seinem Intro auf S. 1048. M.E. eine kurze aber sehr nachhaltig

wirkende Beschreibung über den Zustand der Häftlinge an den einzelnen Prozesstagen und vielleicht

eine implizite Erklärung für die Vorgänge im Gerichtssaal.

1


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