Untertitel: Stammheim 1977
Autor: Daniel Stein
Fach: Jura - Strafrecht
Details
Jahr: 2008
Seiten: 25
Note: Sehr gut
Literaturverzeichnis: ~ 13 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 174 KB
ISBN (E-Book): 978-3-640-14109-8
ISBN (Buch): 978-3-640-14118-0
Zusammenfassung / Abstract
Während der juristischen Aufarbeitung des „Deutschen Herbst“ anlässlich dieser Arbeit bin ich zur für mich erstaunlichen Einsicht gekommen, dass die vorhandene Literatur zu einem sehr grossen Teil in irgendeiner politischen Couleur „eingefärbt“ ist. Eine objektive Betrachtung des Prozesses und damit eine gänzlich nüchterne Beurteilung bzw. Aufarbeitung der damaligen Ereignisse scheint auch mehr als 30 Jahre später schwierig zu sein. Diesen Anspruch muss die vorliegende Arbeit m.E. aber auch nicht per se erfüllen. Die Deutsche Justiz sah sich in den Jahren 1974 bis 1977 mit Fragen konfrontiert, die sie nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes wohl bereits im Fundus der Geschichte entsorgt hatte. Das Studium der vorhandenen Literatur hat für mich gezeigt, dass i.c. Staat und Justiz wohl bisweilen selber überfordert gewesen sind und die Personen der RAF mit jenen Waffen geschlagen hat, die die nämlichen selber in den Kampf mitbrachten: Mit brachialer und teils unmenschlicher Gewalt. Ganz offensichtlich wurden in den Prozessen gegen die beschuldigten Mitglieder und Mitläufer der RAF andere Regeln angewendet, als in konventionellen Gerichtsverfahren . Die bisher klare und unverrückbare Gewaltentrennung zwischen Politik und Justiz wurde durchlässig und der Staat bediente sich seines einflussreichsten Instruments zur Bekämpfung des RAF Terrorismus; der Polizei. Interessant ist, dass sich die vorliegende Literatur praktisch durchwegs (zumindest implizit) kritisch zur Einmischung der Politik äussert. Neben der immer fliessender werdenden Grenze zwischen Justiz und Politik ist auch festzustellen, dass RAF Mitglieder sehr oft im bereits im Vorfeld des Prozesses öffentlich vorverurteilt wurden. Die Frage, ob die Justiz dem Druck der Politik überhaupt standhalten mochte ist m.E. sehr berechtigt und lässt zumindest Zweifel aufkommen, dass ein objektiv fairer Prozess überhaupt möglich gewesen ist. Immer wieder finden sich in der Literatur (zynische) Hinweise, die eine Ähnlichkeit zwischen den RAF Prozessen und denjenigen vor den nationalsozialistischen Volksgerichten herleiten wollen. Es ist keine Frage, dass dieser Vergleich an den Haaren herbeigezogen ist und doch entsteht manchmal der fahle Nachgeschmack, dass die Deutsche Öffentlichkeit sich sehr schwer getan hat im Umgang mit den Exponenten der RAF bzw. mit dem Prozess gegen nämliche.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Freiburg i.Ue.
Lehrstuhl für Rechtsgeschichte
Seminararbeit
Die Prozesse gegen die RAF Terroristen
Stammheim 1977
vorgelegt von:
Daniel Stein
3. Semester
Eingereicht am 31. Januar 2008
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
I
Literaturverzeichnis
II
Abkürzungsverzeichnis
IV
I. Einleitung
1
II. Der Deutsche Staat und die RAF
1
1. Terrorismus versus Alltagskriminalität
1
2. Im Vorfeld des Stammheimer Prozesses
3
III. Der Prozess
3
1. Zuständigkeit und Tatbestand
3
2. Verteidigerausschuss - § 138a - d StPO
5
3. Einschränkung der Anzahl Wahlverteidiger auf maximal drei -
§ 137 StPO
9
4. Verbot der Mehrfachverteidigung - § 146 StPO
10
5. Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - § 231a StPO
15
IV. Epilog und Zusammenfassung
17
I
Literaturverzeichnis
Die angeführten Autoren/Autorinnen werden, wenn bei den einzelnen Publikationen nicht
anders angegeben, mit ihrem/ihren Nachnamen und der betreffenden Seitenzahl oder Randno-
te zitiert.
BAKKER SCHUT PIETER, Stammheim Der Prozess gegen die Rote Armee
Fraktion, 2. Auflage, Amsterdam/Bordesholm 1997
BRESSAN SUSANNE / JANDER MARTIN, ,,Gudrun Ensslin" in ,,Die RAF und der
linke Terrorismus", Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage,
Hamburg 2006 (zit. SUSANNE BRESSAN / MARTIN JANDER)
ESCHEN KLAUS, ,,Das Sozialistische Anwaltskollektiv" in ,,Die RAF und der
linke Terrorismus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage,
Hamburg 2006 (zit. KLAUS ESCHEN)
HEKMI SARA, "Terrorismus und Avantgarde" in ,,Die RAF und der linke Terro-
rismus", Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006
(zit. SARA HEKMI)
JANDER MARTIN, ,,Horst Mahler" in ,,Die RAF und der linke Terrorismus",
Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006 (zit.
MARTIN JANDER)
KRAUSHAAR WOLFGANG, ,,Mythos RAF" in ,,Die RAF und der linke Terroris-
mus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006
(zit. WOLFGANG KRAUSHAAR)
REINECKE STEFAN, ,,Die linken Anwälte" in ,,Die RAF und der linke Terroris-
mus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006
(zit. STEFAN REINECKE)
RÖMIG WOLF, Der Prozess - Justiz in der Bundesrepublik Deutschland am Bei-
spiel Peter-Jürgen Boock 1983/1984 zu Stuttgart Stammheim, Komitee für
II
Grundrechte und Demokratie (Hrsg), 2. Auflage, Sensbachtal 1985 (zit. WOLF
RÖMIG)
STUBERGER ULF G., Die Tage von Stammheim, 1. Auflage, München 2007
(zit. STUBERGER, "Die Tage von Stammheim")
STUBERGER ULF G., In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof,
Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin wegen Mordes u.a., Neuausgabe 2007
(zit. STUBERGER, "In der Strafsache gegen.."
WEINHAUER KLAUS ,,Staat zeigen" in ,,Die RAF und der linke Terrorismus",
Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006 (zit.
KLAUS WEINHAUER)
WESEL UWE, ,,Strafverfahren, Menschenwürde und Rechtsstaatprinzip" in ,,Die
RAF und der linke Terrorismus", Band II, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1.
Auflage, Hamburg 2006 (zit. UWE WESEL)
WIELAND KARIN, ,,Andreas Baader" in ,,Die RAF und der linke Terrorismus",
Band I, KRAUSHAAR WOLFGANG (Hrsg.). 1. Auflage, Hamburg 2006 (zit. KA-
RIN WIELAND)
III
Abkürzungsverzeichnis
Aufl.
Auflage
BAW
Deutsche Bundesanwaltschaft
BGH
Bundesgerichtshof
BKA
Bundeskriminalamt
BRD
Bundesrepublik Deutschland
BVG
Bundesverfassungsgericht
bsp.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
Co.
Compagnie
d.h.
das heisst
etc.
et cetera
f.
folgender(r,s)
ff.
fortfolgende
GBA
Generalbundesanwalt
GVG
Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz
Hrsg.
Herausgeber
i.c.
in casu
i.e.S.
im engeren Sinne
i.S.
im Sinne
i.Ue.
im Üchtland
i.Z.
im Zusammenhang (mit)
JVA
Justizvollzugsanstalt
LG
Landesgericht
m.E.
meines Erachtens
Nazi
Umgangssprachlich für Nationalsozialismus
OLG
Oberlandesgericht
RA
Rechtsanwalt
RAF
Rote Armee Fraktion
S.
Seite
sic!
So ist es / Wirklich
StGB
Deutsches Strafgesetzbuch
StPO
Deutsche Strafprozessordnung
u.a.
unter anderem (anderen)
IV
v.a.
vor allem
vgl.
vergleiche
z.B.
zum Beispiel
Ziff.
Ziffer
zit.
zitiert
V
I.
Einleitung
Während der juristischen Aufarbeitung des ,,Deutschen Herbst" anlässlich dieser
Arbeit bin ich zur für mich erstaunlichen Einsicht gekommen, dass die vorhandene
Literatur zu einem sehr grossen Teil in irgendeiner politischen Couleur ,,eingefärbt"
ist1. Eine objektive Betrachtung des Prozesses und damit eine gänzlich nüchterne
Beurteilung bzw. Aufarbeitung der damaligen Ereignisse scheint auch mehr als 30
Jahre später schwierig zu sein. Diesen Anspruch muss die vorliegende Arbeit m.E.
aber auch nicht per se erfüllen. Die Deutsche Justiz sah sich in den Jahren 1974 bis
1977 mit Fragen konfrontiert, die sie nach dem Ende des nationalsozialistischen Re-
gimes wohl bereits im Fundus der Geschichte entsorgt hatte. Das Studium der vor-
handenen Literatur hat für mich gezeigt, dass i.c. Staat und Justiz wohl bisweilen
selber überfordert gewesen sind und die Personen der RAF mit jenen Waffen ge-
schlagen hat, die die nämlichen selber in den Kampf mitbrachten: Mit brachialer und
teils unmenschlicher Gewalt.
II
Der Deutsche Staat und die RAF
1.
Terrorismus versus Alltagskriminalität
Ganz offensichtlich wurden in den Prozessen gegen die beschuldigten Mitglieder und
Mitläufer der RAF andere Regeln angewendet, als in konventionellen Gerichtsver-
fahren2.
1 Vgl. dazu bsp. STUBERGER, Die Tage von Stammheim, S. 272 und dazugehörig Fussnote 51 ( S.
312). Der Autor beschreibt zutreffend, dass man in der Deutschen Gesellschaft damals entweder für
oder gegen die RAF und deren Protagonisten gewesen sein konnte. Eine Zwischenlösung war de facto
inexistent.
2 UWE WESEL schreibt in seinen Erläuterungen zum Prozess gegen Astrid Proll (vgl. S. 1051), dass
(zit
.),,die vorsitzende Richterin ihn als normales Strafverfahren führte, nach den dafür üblicherweise
geltenden Regeln und nicht als Terroristenprozess nach dem Freund-Feind-Schema von beiden Sei-
ten.
" Diese Aussage lässt im Umkehrschluss annehmen, dass Terrorismus Verdächtige bereits damals
in einer Art prä-Guantanamo Ära anders behandelt wurden, als konventionelle Beschuldigte. Dieses
Phänomen lässt sich auch in den (hier nicht weiterbehandelten) Haftbedingungen für RAF Mitglieder
erkennen. Dazu eindrücklich bsp. in BAKKER SCHUT (S. 90ff.) wo die oft angewandte Isolationshaft
als
Vernichtungshaft
bezeichnet, und damit unweigerlich ein Assoziation zu den nationalsozialisti-
schen Vernichtungslagern geschaffen wird. Ebenfalls betreffend Haftbedingungen verweise ich auf
die Äusserungen von UWE WESEL in seinem Intro auf S. 1048. M.E. eine kurze aber sehr nachhaltig
wirkende Beschreibung über den Zustand der Häftlinge an den einzelnen Prozesstagen und vielleicht
eine implizite Erklärung für die Vorgänge im Gerichtssaal.
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