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Scholarly Research Paper, 2002, 21 Pages
Author: Marko Ferst
Subject: Politics - International Politics - Region: Far East
Details
Tags: Tibet, China, Menschenrechte, Dalai Lama, Krieg, Religion
Year: 2002
Pages: 21
Grade: 2,3
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-17539-5
File size: 97 KB
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Excerpt (computer-generated)
FU Berlin, Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Otto-Suhr-Institut
Prüfungs-Hausarbeit
Die Probleme chinesischer Machtausübung in Tibet
(seit der Gründung der VR China)
Marko Ferst
Inhalt
I. Einleitung
II. War Tibet eine Provinz Chinas?
III. Die Besetzung
IV. Der chinesische Völkermord in Tibet und weitere Auswirkungen chinesischer Herrschaft
V. Der Volksaufstand von 1959
VI. Der bewaffnete Widerstand
VII. Die Unterdrückung geht weiter
VIII. Sinisierungspolitik in Tibet
IX. Chinas „Kommunisten“ schütteln die „Goldene Urne“
X. Der chinesische Fortschritt in Tibet
XI. Die Konsequenzen: Wandel durch Versöhnung
I. Einleitung
Konflikte zwischen der chinesischen Staatsmacht und den Tibetern sorgten in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen in der Presse. Vorgeworfen wird der chinesischen Seite die Menschrechte zu mißachten und die Tibeter zu einer Minderheit im eigenen Land durch den Zuzug von Han-Chinesen zu machen. Durch die internationale Aufmerksamkeit, die das geistig-politische Oberhaupt der Tibeter, der 14. Dalai Lama als Nobelpreisträger und geschickter Diplomat auf sich zieht, bleibt auch von dieser Seite, der Konflikt in der Weltöffentlichkeit präsent. Das offizielle China hält dagegen, in dem es die Erfolgsbilanz seiner Politik in Tibet präsentiert und Tendenzen des Separatismus beklagt.
Die zentrale Frage dieser Hausarbeit ist: Welche Probleme bereitet die chinesische Machtausübung in Tibet? Dabei soll betrachtet werden wie die Situation der Menschenrechte gegenwärtig eingeschätzt werden kann, beleuchtet werden soll auch der geschichtliche Werdegang der chinesischen Minderheitenpolitik in Tibet. Wie weit reicht die Autonomie, die China Tibet zugesteht? Integral damit verknüpft ist die Frage in wie weit China überhaupt berechtigt ist, Tibet als chinesisches Territorium in Anspruch zu nehmen. Dazu soll als erstes ein kurzer geschichtlicher Abriß der tibetischen Geschichte gegeben werden unter dem Gesichtspunkt, ob China Tibet tatsächlich als Bestanteil des eigenen Territoriums beanspruchen darf oder ob hier kein völkerrechtlicher Titel auf Tibet beansprucht werden kann. Im nächsten Schritt wird zu betrachten sein, wie sich die chinesische Herrschaft seit 1950 auf die Menschrechtssituation in Tibet ausgewirkt hat, bis hin zu den Unruhen Ende der 80-ziger Jahre und in die Gegenwart. Schließlich werden einige Punkte zu nennen sein, wie die Menschenrechtssituation in Tibet verbessert werden könnte, aber auch darüber hinausgehende Faktoren zur politischen Lage erörtert.
II. War Tibet in der Geschichte eine Provinz Chinas?
Tibet wurde im Jahr 127 vor Christus durch die Vereinigung verschiedener Hochlandstämme gegründet. Bis 842 regierten 42 Könige der Yarlung-Dynastie das Land 969 Jahre lang. In dieser Epoche war Tibet eine bedeutende politische und militärische Macht in Zentralasien.1 763 eroberten die Machthaber für wenige Tage die chinesische Hauptstadt Xian, damals die größte Stadt der Erde und belagerten sie lange Zeit. Erst im Jahre 821 als das damalige großtibetische Reich seinen Zenit überschritten hatte, schlossen Tibet und China einen Friedensvertrag. Auf einer Stelle vor dem Eingang des Joghang-Tempel in Lhasa steht in einer Abschrift dieses Friedensvertrages zu lesen: „daß Tibet und China in ihren eigenen Grenzen bleiben und keine willkürlichen Kriege, Invasionen oder Gebietsabtrennungen vornehmen sollen.“2
Nach der Yarlung-Dynastie zersplitterte das Land und wurde erst 1247 unter den Sakya Lamas wieder vereint. Sie übten mit Hilfe der Mongolen, die zu dieser Zeit China unterworfen hatten, ihre politische uns religiöse Macht in einer Linie von 20 Lamakönigen aus.3 Die Tibeter hatten sich dem mächtigen Mongolenreich untergeordnet, was aber im Lande kaum Auswirkungen hatte, man zahlte lediglich Tribute. Jedoch übten die Tibeter einen wachsenden Einfluß auf das Mongolenreich durch den tibetischen Buddhismus aus, der dort 1267 zur Staatsreligion erhoben wurde. Er blieb zunächst eine Angelegenheit der Elite. Dies wird sich mit Sonam Gyatso ändern. Als Mönch der Gelupa-Schule zeichnete er sich durch eine hohe Gelehrsamkeit aus. Die Mongolen erfuhren davon und ihr Oberhaupt Altan Khan holte ihn 1577 an seinen Hof, um die Missionierung seiner Untertanen zu verbessern. Sonam Gyatsos Missionierung war viel erfolgreicher als die vorhergehenden Versuche. Die Mehrheit der Bevölkerung folgte seinen Lehren. Von den Mongolen wird er dafür zum Dalai Lama ernannt, was übersetzt in etwa „Meer des Wissens“ heißt. Weil zwei Mongolenmissionaren posthum dieser Titel verliehen wurde, gilt er heute als 3. Dalai Lama. Durch den 5. Dalai Lama erhielt diese Institution? auch eine führende Rolle bei der Ausübung der weltlichen Macht in Tibet, die bis 1950 andauern wird. Um einer zu starken Abhängigkeit der mongolischen Schutzherren zu entgehen, suchte der 5. Dalai Lama Kontakt zu den chinesischen Mandschus, die 1644 an die Macht gekommen waren, besuchte deren Hof als hochgeehrter Staatsgast.4
Bis hierher können wir im Ablauf der Geschichte sehen, China hatte keinerlei politischen Einfluß auf Tibet. Zu Zeiten der größten machtpolitischen Ausdehnung Tibets im ersten Jahrtausend wird jedoch Tibet erhebliche Teile von China militärisch unterwerfen. Nachvollziehbarer wäre also eher, wenn die Mongolei Ansprüche auf das tibetische Staatsgebiet stellen würde.
1706 setzten die Khoshot-Mongolen den 6. Dalai Lama ab und töteten ihn, um einen ihnen ergebenen Herrscher einzusetzen. 1717 drangen die rivalisierenden Dschungaren aus der westlichen Mongolei in Tibet ein und verdrängten die Khoshot-Mongolen. Die Dschungaren waren jedoch rücksichtslose Eroberer und Plünderer. So rief der tibetische Titularkönig Lhazang Khan, den Mandschukaiser in China um Hilfe. 1720 vertrieb eine chinesische Streitmacht die Dschungaren aus Tibet. Dies geschah jedoch nicht ganz uneigennützig. Zwei Ambane, kaiserliche Gesandte, vertraten in Lhasa die Interessen des Pekinger Hofes. Dazu blieben mit kurzer Unterbrechung auch einige chinesische Soldaten vor Ort bis zum Zusammenbruch des chinesischen Kaiserreiches am Anfang des 20. Jahrhunderts. Auf das Leben der Menschen in Tibet hatte das jedoch so gut wie keinen Einfluß.5 Die Macht ging vom Dalai Lama und seiner Theokratie aus.
1890 verhandelte die englische Kolonialmacht, die Indien besetzt hielt, mit China über den Grenzverlauf zwischen Tibet und Sikkim. Die tibetische Regierung unter dem 13. Dalai Lama, die das Land stark nach außen abgeschottet, erklärte den Vertrag für ungültig, schon 1878 hatte die tibetische Regierung die Einreise einer britischen Forschungsexpedition mit militärischen Charakter verweigert. Die Engländer kamen zu dem Schuß, daß die chinesische Suzeränität (Oberherrschaft) über Tibet faktisch nicht existiert und nur vorgetäuscht ist.6 1904 marschieren englische Truppen in Lhasa ein. Die Konsequenz ist, es wird ein Vertrag mit den Engländern unterschrieben mit der tibetischen Regierung, daß Tibet keine territorialen und politischen Zugeständnisse an andere Mächte zuläßt, ohne das Einverständnis der Briten. Die Chinesen wollen das Problem militärisch lösen und marschieren 1910 ein. Doch mit dem Sturz der Manschu-Dynastie und die Errichtung der chinesischen Republik wandelt sich Situation grundsätzlich.7
[....]
1 Gyaltsen Gyaltag; Das Recht auf Selbstbestimmung aus historischer Sicht; in: Klemens Ludwig (Hg.); Perspektiven für Tibet. Auf dem Weg zu einer Zukunft in Freiheit und Selbstbestimmung, München, 2000, S.51
2 Ludwig Witzani; Chinas Schatten über dem Dach der Welt, Die Zeit Nr.35 1997
3 Gyaltsen Gyaltag; Das Recht auf Selbstbestimmung aus historischer Sicht; in: Klemens Ludwig (Hg.); Perspektiven für Tibet. Auf dem Weg zu einer Zukunft in Freiheit und Selbstbestimmung, München, 2000, S.51
4 Klemens Ludwig; Tibet, München, 2000, S.48 ff.; Ludwig Witzani; Chinas Schatten über dem Dach der Welt, Die Zeit Nr.35 1997
5 Klemens Ludwig; Tibet, München, 2000, S.58 f.
6 ebenda, S.53
7 Gyaltsen Gyaltag; Das Recht auf Selbstbestimmung aus historischer Sicht; in: Klemens Ludwig (Hg.); Perspektiven für Tibet. Auf dem Weg zu einer Zukunft in Freiheit und Selbstbestimmung, München, 2000, S.53 f.
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