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Termpaper, 2006, 19 Pages
Author: Martina Langen
Subject: Ethics
Details
Tags: Abtreibung, Vergleich, Abtreibungsrecht, Abtreibungsverbot
Year: 2006
Pages: 19
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 23 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-16335-9
ISBN (Book): 978-3-640-16464-6
File size: 84 KB
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Abstract
Die ungewollte Schwangerschaft, die Familienplanung und die Beschränkung von Fruchtbarkeit und Geburten stellen für nahezu alle Kulturen und Epochen ein Problem dar.1 Die Frage um die es sich hier zumeist dreht ist, ob bzw. wann der Embryo ein eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren auswirkt. Abtreibung - der Abbruch einer bereits bestehenden Schwangerschaft - sowie empfängnisverhütende Mittel und Methoden, die das Entstehen einer Schwangerschaft verhindern sollen, sind laut Metzers Lexikon der Religion Antwortversuche auf dieses Menschheitsproblem. Schon seit den 70er Jahren kämpfen Massenbewegungen, aus vielfältigen politischen zusammengesetzten Gruppierungen, für die Abschaffung der strafrechtlichen Reglementierung der Abtreibung. Das strafbewehrte Verbot der Abtreibung wird als konkretes Hindernis der Lebensplanung empfunden und zugleich aber auch das umfassende Symbol der Herrschaft von Kirche und Staat über die Sexualität des Einzelnen. Zwar sind sich die Kirche und der Staat einig darüber alles zu tun, um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, in der Frage des Wie aber gehen die Meinungen stark auseinander. Im nachfolgendem Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich vorerst mit der Frage wann und wie entsteht die menschliche Person. Diese Frage ist eine wesentliche Vorraussetzung um die Abtreibungsdiskussion sachgerecht darstellen zu können. Die Rechtfertigung eines Schwangerschaftsabbruches soll Situationen widerspiegeln wie zum Beispiel die Kindestötung nach einer Vergewaltigung oder Töten um sich selbst zu retten. Hierauf folgend einen Überblick über die Folgen einer Abtreibung. Im zweiten Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich mit dem Vergleich des kirchlichen Abtreibungsverbots und dem staatlichen Abtreibungsrecht in der Geschichte. Diese Gegenüberstellung soll zeigen, in welchem Konflikt sich die Frauen durch die Kontrolle ungewollter Schwangerschaften befinden und welche Positionen die jeweiligen Institutionen einnehmen. [...]
Excerpt (computer-generated)
Universität Bremen in Kooperation mit der
Carl-von-Ossietzky
Universität Oldenburg
-
Studiengang Werte und Normen
Schwangerschaftsabbruch
Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und
dem katholischen Abtreibungsverbot
Seminar als Vorbereitung:
Einführung in die Religionswissenschaft
Das Recht der Staaten und das Recht der Kirche: Das Corpus Iuris Canonici
Verfasser:
Martina Langen
Der Vergleich vom staatl. Abtreibungsrecht und dem kath. Abtreibungsverbot
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Der Schwangerschaftsabbruch 4
2.1 die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes 4
2.2 Rechtfertigungen eines Schwangerschaftsabbruches 5
2.3 Folgen des Schwangerschaftsabbruches 6
3. Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen
Abtreibungsverbot 7
3.1 Staatliche Abtreibungsrechte 7
3.1.1 Entstehung des §218 StGB 8
3.1.2 Der § 218 StGB Schwangerschaftsabbruch 9
3.2 Kirchliche Abtreibungsverbote 10
3.2.1 Zur Geschichte des katholischen Abtreibungsverbots 11
3.2.2 Codex Iuris Canonici 12
3.2.3 Der Katechismus der katholischen Kirche 12
3.3 Der Vergleich 13
4. Schlusswort 16
5. Literaturverzeichnis 17
2
Der Vergleich vom staatl. Abtreibungsrecht und dem kath. Abtreibungsverbot
1. Einleitung
Die ungewollte Schwangerschaft, die Familienplanung und die Beschränkung von
Fruchtbarkeit und Geburten stellen für nahezu alle Kulturen und Epochen ein
Problem dar.1 Die Frage um die es sich hier zumeist dreht ist, ob bzw. wann der
Embryo ein eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die
Entscheidungsfreiheit der Schwangeren auswirkt. Abtreibung - der Abbruch einer
bereits bestehenden Schwangerschaft - sowie empfängnisverhütende Mittel und
Methoden, die das Entstehen einer Schwangerschaft verhindern sollen, sind laut
Metzers Lexikon der Religion Antwortversuche auf dieses Menschheitsproblem.
Schon seit den 70er Jahren kämpfen Massenbewegungen, aus vielfältigen
politischen zusammengesetzten Gruppierungen, für die Abschaffung der
strafrechtlichen Reglementierung der Abtreibung. Das strafbewehrte Verbot der
Abtreibung wird als konkretes Hindernis der Lebensplanung empfunden und zugleich
aber auch das umfassende Symbol der Herrschaft von Kirche und Staat über die
Sexualität des Einzelnen. Zwar sind sich die Kirche und der Staat einig darüber alles
zu tun, um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, in der Frage des Wie aber
gehen die Meinungen stark auseinander.
Im nachfolgendem Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich vorerst mit der Frage
wann und wie entsteht die menschliche Person. Diese Frage ist eine wesentliche
Vorraussetzung um die Abtreibungsdiskussion sachgerecht darstellen zu können.
Die Rechtfertigung eines Schwangerschaftsabbruches soll Situationen widerspiegeln
wie zum Beispiel die Kindestötung nach einer Vergewaltigung oder Töten um sich
selbst zu retten. Hierauf folgend einen Überblick über die Folgen einer Abtreibung.
Im zweiten Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich mit dem Vergleich des
kirchlichen Abtreibungsverbots und dem staatlichen Abtreibungsrecht in der
Geschichte. Diese Gegenüberstellung soll zeigen, in welchem Konflikt sich die
Frauen durch die Kontrolle ungewollter Schwangerschaften befinden und welche
Positionen die jeweiligen Institutionen einnehmen.
1 Metzer Lexikon 1999 S.7
3
Der Vergleich vom staatl. Abtreibungsrecht und dem kath. Abtreibungsverbot
2. Der Schwangerschaftsabbruch
Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung oder in der Medizin
Interruptio, das lateinisch mit Unterbrechung übersetzt wird, wird der Fruchtsack oder
sofern bereits ausgebildet, der Embryo aus der Gebärmutter abgesaugt oder nach
Verabreichung eines Medikaments durch Zusammenziehen der Gebärmutter.2
2.1 die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes
Bei den christlichen Theorien über Zeugung und Beseelung des Menschen war man
sich über eines einig, dass die menschliche Seele in ihrem Wesen nach rein geistig
ist und außerhalb der Welt stammt.3 Ansonsten aber vertraten einige die Auffassung
des Generatianismus und Traduzianismus, wonach die menschliche Seele beim
Zeugungsakt der Eltern aus den Seelen der Eltern bzw. aus der Seele des Vaters
erzeugt bzw. übertragen wird.4 Die Leibesfrucht wird demzufolge im Augenblick ihrer
Zeugung die menschliche Seele verliehen, wobei speziell nach der Vorstellung des
Traduzianismus vor dem Entstehen der Seele durch ,,Übertragung" einmal alle
Seelen in Adam zusammen gewesen waren.5 Gleichzeitig gab es aber auch
Anhänger des Kreatianismus. Sie lehrten, dass die Seele nicht aus etwas erzeugt,
sondern von Gott aus nichts erschaffen wird. Gott schafft ohne materielle
Vermittlung, aber durch die Generationenfolge bedingt, beim Zeugungsakt der Eltern
die Seele und gibt sie dem elterlichen Zeugungsprodukt bei6
Die Christen vertreten daher die Meinung, dass schon bei der Zeugung die Seele
eines neuen Menschen entsteht.
Auch in der Medizin hat man sich die Frage nach dem Beginn des menschlichen
Lebens beantwortet. Die erste Erscheinungsform des Menschen ist die befruchtete
Eizelle. Sie unterscheidet sich mit ihren artspezifischen 48 Chromosomen eindeutig
von jeder anderen Eizelle. Alle Merkmale und Eigenschaften einer Person wie zum
Beispiel die Augenfarbe, die Haarfarbe und die endgültige Körpergröße sind bereits
eingeprägt rund dreieinhalb Milliarden Erb-Informationen. Mit 22 Tagen beginnt das
Herz des ungeborenen Kindes zu schlagen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter
2 Encarta 2006 ,,Schwangerschaftsabbruch"
3 Ehinger 1910 S.1-63
4 Riedlinger 1974, S. 272
5 Demel 1995, S. 21
6 Riedlinger 1974, S. 1194
4
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