Abtreibung - Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen Abtreibungsverbot

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Details

Titel: Abtreibung - Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen Abtreibungsverbot
Autor: Martina Langen
Fach: Ethik
Institution/Hochschule: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Universität Oldenburg in Kooperation mit Bremen)
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2006
Seiten: 19
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 23  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 84 KB
Archivnummer: V115069
ISBN (E-Book): 978-3-640-16335-9
ISBN (Buch): 978-3-640-16464-6

Zusammenfassung / Abstract

Die ungewollte Schwangerschaft, die Familienplanung und die Beschränkung von Fruchtbarkeit und Geburten stellen für nahezu alle Kulturen und Epochen ein Problem dar.1 Die Frage um die es sich hier zumeist dreht ist, ob bzw. wann der Embryo ein eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren auswirkt. Abtreibung - der Abbruch einer bereits bestehenden Schwangerschaft - sowie empfängnisverhütende Mittel und Methoden, die das Entstehen einer Schwangerschaft verhindern sollen, sind laut Metzers Lexikon der Religion Antwortversuche auf dieses Menschheitsproblem. Schon seit den 70er Jahren kämpfen Massenbewegungen, aus vielfältigen politischen zusammengesetzten Gruppierungen, für die Abschaffung der strafrechtlichen Reglementierung der Abtreibung. Das strafbewehrte Verbot der Abtreibung wird als konkretes Hindernis der Lebensplanung empfunden und zugleich aber auch das umfassende Symbol der Herrschaft von Kirche und Staat über die Sexualität des Einzelnen. Zwar sind sich die Kirche und der Staat einig darüber alles zu tun, um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, in der Frage des Wie aber gehen die Meinungen stark auseinander. Im nachfolgendem Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich vorerst mit der Frage wann und wie entsteht die menschliche Person. Diese Frage ist eine wesentliche Vorraussetzung um die Abtreibungsdiskussion sachgerecht darstellen zu können. Die Rechtfertigung eines Schwangerschaftsabbruches soll Situationen widerspiegeln wie zum Beispiel die Kindestötung nach einer Vergewaltigung oder Töten um sich selbst zu retten. Hierauf folgend einen Überblick über die Folgen einer Abtreibung. Im zweiten Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich mit dem Vergleich des kirchlichen Abtreibungsverbots und dem staatlichen Abtreibungsrecht in der Geschichte. Diese Gegenüberstellung soll zeigen, in welchem Konflikt sich die Frauen durch die Kontrolle ungewollter Schwangerschaften befinden und welche Positionen die jeweiligen Institutionen einnehmen. [...]

Textauszug (computergeneriert)

Universität Bremen in Kooperation mit der

Carl-von-Ossietzky

Universität Oldenburg

-

Studiengang Werte und Normen

Schwangerschaftsabbruch

Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und

dem katholischen Abtreibungsverbot

Seminar als Vorbereitung:

Einführung in die Religionswissenschaft

Das Recht der Staaten und das Recht der Kirche: Das Corpus Iuris Canonici

Verfasser:

Martina Langen


Der Vergleich vom staatl. Abtreibungsrecht und dem kath. Abtreibungsverbot

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Der Schwangerschaftsabbruch 4

2.1 die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes 4

2.2 Rechtfertigungen eines Schwangerschaftsabbruches 5

2.3 Folgen des Schwangerschaftsabbruches 6

3. Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen

Abtreibungsverbot 7

3.1 Staatliche Abtreibungsrechte 7

3.1.1 Entstehung des §218 StGB 8

3.1.2 Der § 218 StGB Schwangerschaftsabbruch 9

3.2 Kirchliche Abtreibungsverbote 10

3.2.1 Zur Geschichte des katholischen Abtreibungsverbots 11

3.2.2 Codex Iuris Canonici 12

3.2.3 Der Katechismus der katholischen Kirche 12

3.3 Der Vergleich 13

4. Schlusswort 16

5. Literaturverzeichnis 17

2


Der Vergleich vom staatl. Abtreibungsrecht und dem kath. Abtreibungsverbot

1. Einleitung

Die ungewollte Schwangerschaft, die Familienplanung und die Beschränkung von

Fruchtbarkeit und Geburten stellen für nahezu alle Kulturen und Epochen ein

Problem dar.1 Die Frage um die es sich hier zumeist dreht ist, ob bzw. wann der

Embryo ein eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die

Entscheidungsfreiheit der Schwangeren auswirkt. Abtreibung - der Abbruch einer

bereits bestehenden Schwangerschaft - sowie empfängnisverhütende Mittel und

Methoden, die das Entstehen einer Schwangerschaft verhindern sollen, sind laut

Metzers Lexikon der Religion Antwortversuche auf dieses Menschheitsproblem.

Schon seit den 70er Jahren kämpfen Massenbewegungen, aus vielfältigen

politischen zusammengesetzten Gruppierungen, für die Abschaffung der

strafrechtlichen Reglementierung der Abtreibung. Das strafbewehrte Verbot der

Abtreibung wird als konkretes Hindernis der Lebensplanung empfunden und zugleich

aber auch das umfassende Symbol der Herrschaft von Kirche und Staat über die

Sexualität des Einzelnen. Zwar sind sich die Kirche und der Staat einig darüber alles

zu tun, um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, in der Frage des Wie aber

gehen die Meinungen stark auseinander.

Im nachfolgendem Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich vorerst mit der Frage

wann und wie entsteht die menschliche Person. Diese Frage ist eine wesentliche

Vorraussetzung um die Abtreibungsdiskussion sachgerecht darstellen zu können.

Die Rechtfertigung eines Schwangerschaftsabbruches soll Situationen widerspiegeln

wie zum Beispiel die Kindestötung nach einer Vergewaltigung oder Töten um sich

selbst zu retten. Hierauf folgend einen Überblick über die Folgen einer Abtreibung.

Im zweiten Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich mit dem Vergleich des

kirchlichen Abtreibungsverbots und dem staatlichen Abtreibungsrecht in der

Geschichte. Diese Gegenüberstellung soll zeigen, in welchem Konflikt sich die

Frauen durch die Kontrolle ungewollter Schwangerschaften befinden und welche

Positionen die jeweiligen Institutionen einnehmen.

1 Metzer Lexikon 1999 S.7

3


Der Vergleich vom staatl. Abtreibungsrecht und dem kath. Abtreibungsverbot

2. Der Schwangerschaftsabbruch

Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung oder in der Medizin

Interruptio, das lateinisch mit Unterbrechung übersetzt wird, wird der Fruchtsack oder

sofern bereits ausgebildet, der Embryo aus der Gebärmutter abgesaugt oder nach

Verabreichung eines Medikaments durch Zusammenziehen der Gebärmutter.2

2.1 die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes

Bei den christlichen Theorien über Zeugung und Beseelung des Menschen war man

sich über eines einig, dass die menschliche Seele in ihrem Wesen nach rein geistig

ist und außerhalb der Welt stammt.3 Ansonsten aber vertraten einige die Auffassung

des Generatianismus und Traduzianismus, wonach die menschliche Seele beim

Zeugungsakt der Eltern aus den Seelen der Eltern bzw. aus der Seele des Vaters

erzeugt bzw. übertragen wird.4 Die Leibesfrucht wird demzufolge im Augenblick ihrer

Zeugung die menschliche Seele verliehen, wobei speziell nach der Vorstellung des

Traduzianismus vor dem Entstehen der Seele durch ,,Übertragung" einmal alle

Seelen in Adam zusammen gewesen waren.5 Gleichzeitig gab es aber auch

Anhänger des Kreatianismus. Sie lehrten, dass die Seele nicht aus etwas erzeugt,

sondern von Gott aus nichts erschaffen wird. Gott schafft ohne materielle

Vermittlung, aber durch die Generationenfolge bedingt, beim Zeugungsakt der Eltern

die Seele und gibt sie dem elterlichen Zeugungsprodukt bei6

Die Christen vertreten daher die Meinung, dass schon bei der Zeugung die Seele

eines neuen Menschen entsteht.

Auch in der Medizin hat man sich die Frage nach dem Beginn des menschlichen

Lebens beantwortet. Die erste Erscheinungsform des Menschen ist die befruchtete

Eizelle. Sie unterscheidet sich mit ihren artspezifischen 48 Chromosomen eindeutig

von jeder anderen Eizelle. Alle Merkmale und Eigenschaften einer Person wie zum

Beispiel die Augenfarbe, die Haarfarbe und die endgültige Körpergröße sind bereits

eingeprägt rund dreieinhalb Milliarden Erb-Informationen. Mit 22 Tagen beginnt das

Herz des ungeborenen Kindes zu schlagen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter

2 Encarta 2006 ,,Schwangerschaftsabbruch"

3 Ehinger 1910 S.1-63

4 Riedlinger 1974, S. 272

5 Demel 1995, S. 21

6 Riedlinger 1974, S. 1194

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