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Der Non-Proliferations-Vertrag und sein Einfluss auf Südafrikas Weg zur ersten abgerüsteten Atommacht

Termpaper, 2006, 22 Pages
Author: Raik Dowedeit
Subject: Politics - International Politics - Region: Africa

Details

Event: Proseminar: Verhandlungsdiplomatie und internationale Mediation
Institution/College: University of Rostock
Tags: Non-Proliferations-Vertrag, Einfluss, Südafrikas, Atommacht, Proseminar, Verhandlungsdiplomatie, Mediation, Atomwaffen, Kernwaffen, Kernwaffensperrvertrag, Afrika
Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 22
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 21  Entries
Language: German
Archive No.: V115620
ISBN (E-book): 978-3-640-17053-1
ISBN (Book): 978-3-640-21086-2
File size: 135 KB

Abstract

In Südafrika, einer Region und einem Staat dessen Geschichte über Jahrhunderte von der Diskriminierung der farbigen Bevölkerung überschattet wurde, und deren wohl radikalster Ausdruck sich dann in der nach 1948 im gesetzlich verankerten System der Rassentrennung (Apartheid) wieder fand, begann Anfang der neunziger Jahre mit der Freilassung Nelson Mandelas und der Wiederzulassung des African National Congress (ANC) der Weg zu Demokratisierung und Abschaffung der Apartheid. Als der ehemalige Präsident Frederik Willem de Klerk am 24. März 1993 verkündete sein Land hätte sechs nukleare Waffen entwickelt und hergestellt, diese aber bis 1991, dem Jahr in dem Südafrika dem Non-Proliferations-Vertrag beitrat, wieder demontiert und dessen Pläne vernichtet, zeigte sich, dass trotz Nicht-verbreitungsregime und politischer sowie wirtschaftlicher Sanktionen ein Staat in der Lage sein konnte Atomwaffen nicht nur zu entwickeln, sondern auch ohne Kenntnisnahme der Weltöffentlichkeit herzustellen. Betrachtet man Literatur und Forschungsschwerpunkte so ist festzustellen, dass beide Themen, die Nichtverbreitung von Kernwaffen und das Ende der Apartheid, im Einzelnen bereits eingehend untersucht wurden. Doch sind nicht die Geschichte oder die einzelnen Punkte des Non-Proliferations-Vertrags im Einzelnen, auch nicht das Ende der Apartheid in Südafrika Schwerpunkte dieser Grundkursarbeit. Die vorliegende Arbeit wird nur einen kurzen Überblick über den Nichtverbreitungsvertrag geben und beschäftigt sich dann mit dem Nichtverbreitungsregime und Südafrikas nuklearem Rüstungsprogramm. Es soll aufgezeigt werden inwieweit die Nichtverbreitungspolitik Einfluss auf Südafrikas über zwei Jahrzehnte andauerndes Bestreben nach Atomwaffen hatte. Dazu soll untersucht werden ob die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen zur später folgenden Abrüstung beigetragen haben.


Excerpt (computer-generated)

Universität Rostock

Institut für Politik- und

Verwaltungswissenschaften

Sommersemester 2006

GK/PS Vergleichende Regierungslehre:

Verhandlungsdiplomatie und internationale Mediation

Der Non-Proliferations-Vertrag und sein Einfluss
auf Südafrikas Weg zur ersten abgerüsteten Atommacht

Raik Dowedeit

Neuere Geschichte Europas (4)
Politikwissenschaft (4)

 


Inhaltsverzeichnis

Einleitung S. 03
1. Der nukleare Non-Proliferations-Vertrag (NPT) S. 05
2. Die Überprüfungskonferenzen des NPT S. 09
3. Südafrikas nukleare Rüstung S. 11
4. Südafrika im Kontext des nuklearen Nichtverbreitungsregimes S. 15
5. Warum Südafrika seine Atombomben aufgab S. 19
Literatur- und Quellenverzeichnis

2

 


Einleitung

Mit der Erforschung und Nutzung der Kernspaltung hat der Mensch die Gewalt über die Materie gewonnen und ist damit in einen neuen Abschnitt seiner Geschichte eingetreten, das Atomzeitalter. Die tragische Situation des Atomzeitalters aber besteht darin, dass die Entfesselung der Atomenergie nicht nur zu friedlichen und herausragenden Leistungen für die Menschheit sondern auch zu militärischen und somit zu bisher unvorstellbaren Zerstörungen und Leiden eingesetzt werden kann. Heute gibt es fünf offizielle Kernwaffenstaaten, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Russische Föderation, die Französische Republik und die Volksrepublik China. Außerdem zählt man drei weitere inoffizielle Atommächte dazu: den Staat Israel, die Republik Indien und die Islamische Republik Pakistan. Betrachtet man, dass momentan circa 40 Staaten weltweit technisch in der Lage sind Atomwaffen zu produzieren, so ist es nicht weiter verwunderlich, dass seit dem Abwurf der ersten beiden Atombomben über Hiroshima und Nagasaki (6. und 9. August 1945) die Nichtverbreitung von Kernwaffen eine gewichtige Rolle in der Weltpolitik spielt. Bereits vor Ratifizierung und Inkrafttreten des Non-Proliferations-Vertrags in den Jahren 1968/1970 sind zumeist auf sowjetische und amerikanische Initiative multilaterale Abkommen geschlossen worden, welche die Anwendung, Entwicklung und die militärische Erprobung der Atomenergie begrenzen sollten.1 Die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen war und ist sowohl in den sechziger Jahren des 20.Jahrhunderts als auch heute noch immer eine der wichtigsten Aufgaben der Weltpolitik, was aktuelle Beispiele wie der Iran und Nordkorea belegen. Die Weiterverbreitung von nuklearen Waffen gefährdet nicht nur den Frieden zwischen den Staaten, sondern auch das Überleben der Menschheit. Daher gab es in den letzten Jahrzehnten bereits mehrere Staaten, die sich nach den offiziellen Atommächten mit der Entwicklung und Nutzung der Kernenergie als Waffe beschäftigten, was durchaus als "Krisen" der Nichtverbreitung bezeichnet werden kann. Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit einem dieser Staaten, der Republik Südafrika.

1 z.B. der Vertrag über die Antarktis vom 01.12.1959, der Partial Test Ban Treaty (auch genannt Atomteststopabkommen) vom 05.08.1963, EURATOM, u.a.

3

 


In Südafrika, einer Region und einem Staat dessen Geschichte über Jahrhunderte von der Diskriminierung der farbigen Bevölkerung überschattet wurde, und deren wohl radikalster Ausdruck sich dann in der nach 1948 im gesetzlich verankerten System der Rassentrennung (Apartheid) wieder fand, begann Anfang der neunziger Jahre mit der Freilassung Nelson Mandelas und der Wiederzulassung des African National Congress (ANC) der Weg zu Demokratisierung und Abschaffung der Apartheid. Als der ehemalige Präsident Frederik Willem de Klerk am 24. März 1993 verkündete sein Land hätte sechs nukleare Waffen entwickelt und hergestellt, diese aber bis 1991, dem Jahr in dem Südafrika dem Non-Proliferations-Vertrag beitrat, wieder demontiert und dessen Pläne vernichtet, zeigte sich, dass trotz Nicht-verbreitungsregime und politischer sowie wirtschaftlicher Sanktionen ein Staat in der Lage sein konnte Atomwaffen nicht nur zu entwickeln, sondern auch ohne Kenntnisnahme der Weltöffentlichkeit herzustellen. Betrachtet man Literatur und Forschungsschwerpunkte so ist festzustellen, dass beide Themen, die Nichtverbreitung von Kernwaffen und das Ende der Apartheid, im Einzelnen bereits eingehend untersucht wurden. Doch sind nicht die Geschichte oder die einzelnen Punkte des Non-Proliferations-Vertrags im Einzelnen, auch nicht das Ende der Apartheid in Südafrika Schwerpunkte dieser Grundkursarbeit. Die vorliegende Arbeit wird nur einen kurzen Überblick über den Nichtverbreitungsvertrag geben und beschäftigt sich dann mit dem Nichtverbreitungsregime und Südafrikas nuklearem Rüstungsprogramm. Es soll aufgezeigt werden inwieweit die Nichtverbreitungspolitik Einfluss auf Südafrikas über zwei Jahrzehnte andauerndes Bestreben nach Atomwaffen hatte. Dazu soll untersucht werden ob die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen zur später folgenden Abrüstung beigetragen haben.

4

 


1. Der nukleare Non-Proliferations-Vertrag (NPT)

Der Non-Proliferations-Vertrag (NPT) ist der bedeutendste Vertrag zur Verhinderung der Weiterverbreitung nuklearer Waffen. Seit der Ratifizierung am 1. Juli 1968 bzw. dem Inkrafttreten am 5. März 1970 sind ihm fast alle Staaten der Erde beigetreten.2

Mit dem am 17.08.1965 von der amerikanischen Regierung, dem 18-Mächte-Abrüstungsausschuss in Genf, erstmals vorgelegten Vertragsentwurf für einen Vertrag über Nichtverbreitung von Atomwaffen und dem wenige Wochen später folgenden sowjetischen Gegenentwurf zeigte sich das dringliche Interesse der beiden Staaten ihre Stellungen als Atommächte weiter zu festigen. Beabsichtigt war damit die Nicht-Atommächte nach Möglichkeit auf Dauer vom Besitz von Kernwaffen auszuschließen.3

Diesem Interesse an Festigung der eigenen Stellung der Kernwaffenstaaten wurde hingegen im endgültigen Vertrag die "Absicht" der Unterzeichnerstaaten bekräftigt, "zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete Maßnahmen zu ergreifen"4. Gefolgt von "der eindringlichen Empfehlung einer Zusammenarbeit aller Staaten zur Verwirklichung dieses Zieles"5. Da der Non-Proliferations-Vertrag zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens völkerrechtlich etwas Einmaliges darstellte, war seine Gültigkeit ursprünglich auf 25 Jahre begrenzt worden. Nach Ablauf dieser 25 Jahre sollte dann eine Konferenz darüber befinden, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleiben oder um eine oder mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert werden sollte.6 Im Jahr 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag schließlich bedingungslos auf unbegrenzte Zeit verlängert, wobei weiterhin in einem regelmäßigen Abstand von fünf Jahren Überprüfungskonferenzen stattfinden sollen. Diese haben die Aufgabe die Einhaltung des NPT zu überprüfen, die Verwirklichung der Ziele ,,der Präambel und die

2 nach aktuellem Stand 2005 haben 188 Länder den NPT unterzeichnet
3 Fischerhof, Hans: Einführung, in: Atomwaffensperrvertrag, Textausgabe in englisch und deutsch, Baden-Baden, 1969, S.15
4 Präambel, Atomwaffensperrvertrag, Textausgabe in englisch und deutsch, Baden-Baden, 1969, S.17
5 ebenda
6 Artikel X, ebenda, S. 67

5

 



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