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Subtitle: Große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit
Lesson Plan, 2007, 20 Pages
Author: Tristan Paar
Subject: Ethics
Details
Institution/College: Justus-Liebig-University Giessen (Zentrum für Philosophie- Didaktik)
Tags: Außerschulischer, Lernort, Gerichtsverhandlung, Außerschulische, Lernorte, Philosophieunterricht
Year: 2007
Pages: 20
Grade: 1
Bibliography: ~ 13 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-17108-8
ISBN (Book): 978-3-640-17291-7
File size: 118 KB
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Abstract
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „außerschulische Lernorte im Ethikunterricht“. Hierbei geht es um den Besuch einer Gerichtsverhandlung mit einer Hauptschulklasse. Dieser Besuch ist in eine große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit eingebettet. Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit dem theoretischen Aspekt von Exkursionen im Unterricht. Hierbei werden unter anderem Vor- und Nachteile sowie didaktische Gesichtspunkte von Exkursionen aufgezeigt. Des Weiteren wird auf die Verwirklichung didaktischer Prinzipien eingegangen und die Arbeitsweisen und Arbeitstechniken während der Gerichtsverhandlung näher betrachtet. Das Hauptaugenmerk dieser Hausarbeit liegt auf der theoretischen Planung, bezüglich der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Gerichtsbesuches. Die Lernziele im kognitiven und affektiven Bereich dieser Unterrichtseinheit werden im anschließenden Teil der Hausarbeit aufgeführt. 2. Ausgangspunkt der Unterrichtseinheit Die Hauptschulklasse, für die diese Unterrichtseinheit konzipiert ist, hatte bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der anderen Schulfächer nur wenig Kontakt mit dem Thema „Gerechtigkeit“. Der Hessische Lehrplan für die Hauptschule sieht die Durchführung des Themas in der achten Klasse vor. Das Durchschnittsalter der Schülerinnen und Schüler liegt zwischen 13 und 14 Jahren. Es ist zu erwarten, dass ein bzw. mehrere SuS in diesem Alter schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Daher ist das Gelingen dieser Unterrichtseinheit von enormer Bedeutung für den weiteren Werdegang der heranwachsenden Jugendlichen. Der Gerichtsbesuch soll im günstigsten Fall der Abschreckung dienen und zudem die Jugendlichen bei Fehlverhalten auf die möglichen Konsequenzen hinweisen. Der Lehrplan stellt für das Thema „Gerechtigkeit“ einen Querverweis zum Fach PoWi her. In diesem Unterrichtsfach soll ebenfalls in der achten Klasse das Thema „Jugend im Rechtsstaat“ behandelt werden. Im Lehrplan ist eine Verknüpfung dieser beiden Themen vorgesehen. Dies soll die Nachhaltigkeit und den Erkenntnisprozess der SuS fördern.
Excerpt (computer-generated)
Justus-Liebig-Universität Gießen
Zentrum für Philosophie- Didaktik
Seminar: Außerschulische Lernorte im Philosophieunterricht
Sommersemester 2007
Hausarbeit zum Thema:
Außerschulischer Lernort:
Gerichtsverhandlung
1
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Ausgangspunkt der Unterrichtseinheit 3
2.1. Mögliche Probleme beim Besuch einer Gerichtsverhandlung 4
2.2.
Didaktische Legitimierung dieses außerschulischen Lernortes 4
2.3.
Verwirklichung der didaktischen Prinzipien 5
2.4.
Einsatzmöglichkeiten der Exkursion 7
3. Grundlagen
für
die Erarbeitung 8
3.1. Arbeitsweisen für die Exkursion 8
3.2.
Arbeitstechniken bei der Exkursion 8
4. Verlauf
der
Exkursion 9
4.1. Vorbereitung des Lehrers 9
4.2. Vorbereitung im Unterricht 10
4.2.1. Inhaltliche
Vorbereitung 10
4.2.2. Organisatorische
Vorbereitung 13
4.3.
Situation während der Verhandlung 14
4.4.
Nachbereitung der Exkursion 14
5. Ziele der Unterrichtseinheit 15
5.1. Allgemeine Erziehungsziele 15
5.2. Lernziele 15
6. Schlussbemerkungen 16
7. Literaturverzeichnis 17
8. Anhang 19
2
1. Einleitung
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema ,,außerschulische Lernorte im Ethikunterricht". Hierbei geht es um den Besuch einer Gerichtsverhandlung mit einer Hauptschulklasse. Dieser Besuch ist in eine große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit eingebettet. Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit dem theoretischen Aspekt von Exkursionen im Unterricht. Hierbei werden unter anderem Vor- und Nachteile sowie didaktische Gesichtspunkte von Exkursionen aufgezeigt. Des Weiteren wird auf die Verwirklichung didaktischer Prinzipien eingegangen und die Arbeitsweisen und Arbeitstechniken während der Gerichtsverhandlung näher betrachtet. Das Hauptaugenmerk dieser Hausarbeit liegt auf der theoretischen Planung, bezüglich der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Gerichtsbesuches.
Die Lernziele im kognitiven und affektiven Bereich dieser Unterrichtseinheit werden im anschließenden Teil der Hausarbeit aufgeführt.
2. Ausgangspunkt der Unterrichtseinheit
Die Hauptschulklasse, für die diese Unterrichtseinheit konzipiert ist, hatte bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der anderen Schulfächer nur wenig Kontakt mit dem Thema ,,Gerechtigkeit". Der Hessische Lehrplan für die Hauptschule sieht die Durchführung des Themas in der achten Klasse vor. Das Durchschnittsalter der Schülerinnen und Schüler1 liegt zwischen 13 und 14 Jahren. Es ist zu erwarten, dass ein bzw. mehrere SuS in diesem Alter schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Daher ist das Gelingen dieser Unterrichtseinheit von enormer Bedeutung für den weiteren Werdegang der heranwachsenden Jugendlichen. Der Gerichtsbesuch soll im günstigsten Fall der Abschreckung dienen und zudem die Jugendlichen bei Fehlverhalten auf die möglichen Konsequenzen hinweisen.
Der Lehrplan stellt für das Thema ,,Gerechtigkeit" einen Querverweis zum Fach PoWi her. In diesem Unterrichtsfach soll ebenfalls in der achten Klasse das Thema ,,Jugend im Rechtsstaat" behandelt werden.2 Im Lehrplan ist eine Verknüpfung dieser beiden Themen vorgesehen. Dies soll die Nachhaltigkeit und den Erkenntnisprozess der SuS fördern. Zudem sollen sie erkennen, dass dieses Thema von großer Bedeutung ist, da es nicht nur in einem Fach zum Gegenstand des Unterrichts wird. Um ein hohes Maß an Anschaulichkeit zu erreichen, soll innerhalb der Unterrichtseinheit ein außerschulischer Lernort besucht werden.
1 Im Folgenden wird mit SuS abgekürzt.
2 http://lernarchiv.bildung.hessen.de/archiv/lehrplaene/hauptschule/sozialkunde. S. 20.; Zugriff am 01.09.2007
3
Diesbezüglich ist es angedacht, mit der achten Hauptschulklasse eine Gerichtsverhandlung zu besuchen. Hierbei steht das Erleben und Erfahren von realen Handlungen, wie beispielsweise eine Verhandlung im Vordergrund.3 Im Folgenden werden kurz die möglichen Schwierigkeiten dieser Makromethode aufgezeigt, um dann im weiteren Teil der Hausarbeit die Vorteile und Perspektiven dieser Methode zu benennen.
2.1. Mögliche Probleme beim Besuch einer Gerichtsverhandlung
In Bezug auf die Informationsbeschaffung nehmen die SuS bei einer Gerichtsverhandlung vorwiegend eine passiv-rezeptive Rolle ein. Sie sitzen im Zuschauerbereich und verfolgen den Ablauf der Verhandlung. Die SuS haben nur die Möglichkeit Beobachtungen, Fragen und Skizzen festzuhalten. Diese Aufzeichnungen sollten im nachfolgenden Unterricht besprochen werden.
Im Anschluss an die Verhandlung soll ein Gespräch mit einem Richter oder Richterin4 folgen. Hierbei haben die SuS die Möglichkeit, Fragen z. B. zur Verhandlung oder zum Urteil zu stellen.
Neben der Schwierigkeit, dass die SuS eine zu passiv-rezeptive Rolle einnehmen, besteht ein anderes mögliches Problem darin, dass die SuS den Ablauf der Besichtigung nicht aktiv nach ihren Vorstellungen gestalten können. Dies liegt darin begründet, dass eine Gerichtsverhandlung nach strengen Vorschriften und Richtlinien abläuft, die nicht unterbrochen werden können. Darüber hinaus kann es auch vorkommen, dass die SuS durch die Fülle an Eindrücken überfordert werden, was in Folge dessen zu einer kognitiven Überforderung führen kann. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, erfolgt eine umfangreiche Reflexion des Gerichtsbesuches. Nichtsdestotrotz überwiegen im Großen und Ganzen die Vorteile dieser Makromethode.5
2.2. Didaktische Legitimierung dieses außerschulischen Lernortes
Eine Reihe von didaktischen Gesichtspunkten rechtfertigen eine Exkursion zum Gericht. Diese sind entwicklungspsychologischer, lernpsychologischer und anthropologischer Art.
3 Vgl. Joachim Detjen: Erkundungen und Sozialstudien, in: Methodentraining I für den Politikunterricht, Schwalbach/Taunus 2006, S. 196.
4 Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet.
5 Vgl. Detjen, Erkundungen, S. 196.
4
Aus entwicklungspsychologischer Sicht entspricht die Exkursion dem Hang der SuS zum Realen, Anschaulichen und Konkreten. Auf diese Weise können die SuS aus der Nähe die Abläufe einer Verhandlung mit verfolgen. Weitere positive Einflüsse übt ein Gerichtsbesuch in Bezug auf lernpsychologische Gesichtspunkte aus. Das konkret-operationale Lernen, welches kennzeichnend für eine Exkursion ist, wird gefördert. Überdies wird in den Reflexionsphasen der Frage nach Verallgemeinerbarkeit und der Anwendbarkeit auf das Unterrichtsthema nachgegangen, sodass abstrakt und konkret orientierte Schülertypen gleichermaßen angesprochen werden.6
Der dritte Gesichtspunkt, der anthropologische, bezieht sich auf das Denken und Handeln des Menschen. Hierbei gehören Geist und Körper eng zusammen. Das Miterleben einer Gerichtsverhandlung erzeugt eine handlungsbetonte Erkundung eines rechtlichen und ethischen Ereignisses.7 Weiterhin kann Schule in diesem Fall als Erfahrungsraum verstanden werden, in dem die SuS das Gericht und die Verhandlung sinnlich wahrnehmen und mit anderen Menschen, etwa dem Richter, in Kontakt treten. Somit kann auch punktuell die institutionelle Trennung von Schule und Arbeit, Lernen und Leben durchbrochen werden und zu Erweiterung ihres Erfahrungshorizontes beitragen. Zusammengefasst legitimieren die oben genannten didaktischen Prinzipien den Einsatz dieser Makromethode.8
2.3. Verwirklichung der didaktischen Prinzipien
Eines der zentralen didaktischen Prinzipien ist das Entdeckende Lernen. Die SuS können im Gegensatz zum normalen Unterricht selbst die Gerichtsverhandlung verfolgen und z. B. die Elemente und Funktionen der einzelnen Organe des Gerichts herausfinden. Sie können aber auch, dass zuvor erarbeitete Wissen mit den neugewonnenen Eindrücken vergleichen. Auf diese Weise setzen sich die Lernenden mit dieser neuen fremden Welt auseinander. Weiterhin bietet eine Gerichtsverhandlung den SuS die Möglichkeit, selbstverantwortlich zu arbeiten und zu lernen. Deshalb sollten sie die Verhandlung aufmerksam verfolgen. Bei dieser Methode steht das soziale Lernen im Vordergrund. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung sollen die Organe des Gerichts und die Rolle von Strafen in verschiedenen Kleingruppen erarbeitet werden. Dabei müssen die SuS argumentativ aufeinander eingehen. Darüber hinaus müssen die SuS, beim Interview mit dem Richter lernen, mit einem fremden Menschen zu kommunizieren. Dies fördert im Allgemeinen die
6 Vgl. Ebd., S. 197.
7 Vgl. Ebd., S. 198.
8 Vgl. Ebd., S. 198f.
5
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