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Seminararbeit, 2006, 27 Seiten
Autor: Jörg Hurlin
Fach: Agrarwissenschaften
Details
Institution/Hochschule: Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Landwirtschaftsrecht)
Tags: Inverkehrbringen, Vermarktung, Wildfleisch, Blockseminar, Wirtschaftsverwaltungsrecht
Jahr: 2006
Seiten: 27
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 33 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-17401-0
ISBN (Buch): 978-3-640-18248-0
Dateigröße: 91 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Diese Arbeit beleuchtet grundlegende rechtliche Aspekte zur Wild-fleischvermarktung. Nach der Erläuterung von Begriffen des Wildhandels werden die Herkunft und die Vermarktungswege von Wildfleisch angesprochen. Es folgen gesetzliche Vorschriften sowie wichtige Regelungen zur Haftung. Die Aktualität und Wichtigkeit dieses Themas zeigt sich anhand des brisanten Wildskandals des Unternehmens „Berger Wild“, der die Arbeit treffend abrundet. Ziel ist es, neben einem groben Überblick über die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen des Inverkehrbringens und Vermarktens von Wildfleisch die Chancen und insbesondere die Risiken, die mit diesem Thema in Zusammenhang stehen, aufzudecken. [...]
Textauszug (computergeneriert)
Jörg Hurlin
Inverkehrbringen und
Vermarktung von Wildfleisch
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht im wissenschaftlichen
Studiengang Agrarwissenschaften
an der Georg-August-Universität Göttingen,
Fakultät für Agrarwissenschaften
Prüfungsfach:
Blockseminar zum Wirtschaftsverwaltungsrecht
Studienrichtung: Agribusiness
Angefertigt im:
Institut für Landwirtschaftsrecht
Abgabetermin:
10. März 2006
Inhaltsübersicht
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis III
A Einleitung 1
B Wildfleischvermarktung 2
I. Begriffe des Wildhandels 2
1. Definition von Wild und Wildfleisch 2
2. Inverkehrbringen von Wildfleisch 2
3. Vermarkten von Wildfleisch 3
II. Herkunft von Wildfleisch 3
1. Jagdstrecken in Deutschland 3
2. Landwirtschaftliche Wildhaltung 4
3. Import von Wildfleisch 5
III. Positive Eigenschaften und Vermarktungswege von Wild 5
IV. Gesetzliche Vorschriften 7
1. Verantwortung des Lieferanten 8
2. Wildbrethygiene 10
3. Amtliche Fleischuntersuchung 11
4. Das EU Lebensmittelhygienepaket vom 1. Januar 2006 13
C Haftung 14
I. Produzentenhaftung 14
II. Produkthaftungsgesetz 14
D Fallbeispiel: Wild Skandal Berger 16
I. Das Unternehmen Berger Wild 16
II. Chronologie des Falls 17
III. Reaktionen 18
1. Spezialeinheit Lebensmittelüberwachung 18
2. Verbesserte Dokumentation und Kommunikation 18
3. Rotation der amtlichen Tierärzte 18
E Fazit 19
Literaturverzeichnis 20
Rechtsquellenverzeichnis 22
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Wildbretaufkommen nach Wildart DJV Daten 4
Abbildung 2: Positive Eigenschaften von Wildfleisch 5
Abbildung 3: Vermarktungswege von Wildfleisch 6
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Wildbretaufkommen im Jagdjahr 2004/2005 in der BRD 3
Abkürzungsverzeichnis
Abs. -
Absatz
BGB -
Bürgerliches
Gesetzbuch
BJG -
Bundesjagdgesetz
BRD -
Bundesrepublik Deutschland
EDV - Elektronische
Datenverarbeitung
FlHG -
Fleischhygienegesetz
FlHV -
Fleischhygieneverordnung
kg - Kilogramm
LEH -
Lebensmitteleinzelhandel
LFGB -
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Mio. -
Millionen
ProdHaftG - Produzentenhaftungsgesetz
t - Tonne
III
A. Einleitung
Der Fleischbedarf der deutschen Bevölkerung wird heute fast ausschließlich durch Nutztiere gedeckt, weniger als ein Prozent entfallen dabei auf wildlebende Tiere. Wildfleisch stellt somit eine Besonderheit im Nahrungsspektrum des Fleisch essenden Verbrauchers dar. Mit diesem saisonalen Produkt sind besondere Chancen und Risiken beim Inverkehrbringen und Vermarkten verbunden. Erst im November 2005 erkrankten in Hessen sechs Personen an der Hasenpest (Tularämie).
Wo auch immer der Verbraucher sich seinen Reh-, Hirsch- oder Wildschweinbraten besorgt, erwartet er Wildfleisch von hoher Qualität. Wie kann diese gewährleistet werden? Und ist sie ausreichend gewährleistet? Eine Forderung, die sich über den Handel hinaus direkt an jeden Revierinhaber, aber auch an Betreiber von Wildgehegen, richtet.
Zum Schutz der Verbraucher nimmt der Gesetzgeber den Jäger stärker als früher in die Verantwortung. Dieser ist ab dem 1. Januar 2006 einem Lebensmittelunternehmer gleichgestellt und trägt damit beim Inverkehrbringen in den Handel einen Großteil der Verantwortung für die Produktsicherheit des Wildfleisches.
Diese Arbeit beleuchtet grundlegende rechtliche Aspekte zur Wildfleischvermarktung. Nach der Erläuterung von Begriffen des Wildhandels werden die Herkunft und die Vermarktungswege von Wildfleisch angesprochen. Es folgen gesetzliche Vorschriften sowie wichtige Regelungen zur Haftung. Die Aktualität und Wichtigkeit dieses Themas zeigt sich anhand des brisanten Wildskandals des Unternehmens ,,Berger Wild", der die Arbeit treffend abrundet.
Ziel ist es, neben einem groben Überblick über die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen des Inverkehrbringens und Vermarktens von Wildfleisch die Chancen und insbesondere die Risiken, die mit diesem Thema in Zusammenhang stehen, aufzudecken.
1
B. Wildfleischvermarktung
I. Begriffe des Wildhandels
1. Definition von Wild und Wildfleisch
Unter Wildfleisch versteht man nach der RL 92/45/EWG ,,alle zum Verzehr geeigneten Teile von Wild"1.
Als Wild werden die jagdbaren wildlebenden Tiere (aufgelistet im BJG § 2 Abs.1) bezeichnet. Grundsätzlich befindet sich Wild in natürlicher Freiheit und ist herrenlos, gehört also niemandem. Die Aneignung des Wildes ist ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten gestattet. In der jagdlichen Praxis und im Jagdrecht (BJG § 2 Abs.1) wird zwischen Haarwild und Federwild unterschieden (weitere Unterscheidungsmöglichkeiten: Schalenwild, Niederwild und Hochwild).
Unter Haarwild werden Säugetiere verstanden, die üblicherweise nicht als Haustiere gehalten werden und die nicht ständig im Wasser leben (FlHG §4 Abs.1 Nr.1). Zu den Haarwildarten zählen alle ein Fell tragenden Tiere, auch wenn sie nicht für den menschlichen Verzehr genutzt werden2. Die wichtigsten gehandelten Haarwildarten sind Reh-, Rot-, Dam-, Sika-, Muffel-, Gams- Elch- und Schwarzwild sowie Hasen und Kaninchen, ferner Antilopen und Gazellen.
Unter die Federwildarten fallen alle gefiederten jagdbaren Wildtiere. Zu den bekanntesten gehören Fasane, Rebhühner, Wachtel, Wildtauben, Wildenten, Wildgänse, ferner Strauß.
2. Inverkehrbringen von Wildfleisch
Unter Inverkehrbringen wird das ,,Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, (...)" bezeichnet 3.
1 RL 92/45/EWG des Rates vom 16. Juni 1992 Artikel 2 Absatz 1 d)
2 AID-Heft ,,Wild einkaufen - zubereiten", S. 5
3 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Kapitel 1, Artikel 3, 8)
2
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