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Hausarbeit, 2008, 22 Seiten
Autor: Beate Pudack
Fach: Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Details
Institution/Hochschule: Hochschule der Bundesagentur für Arbeit - Mannheim/Schwerin
Tags: Analytischer, Vergleich, Zumutbarkeitsregeln, Arbeitslosengeld, Recht, Sicherung
Jahr: 2008
Seiten: 22
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 15 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-17812-4
ISBN (Buch): 978-3-640-17822-3
Dateigröße: 139 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Ende der 90er Jahre begann die Regierung mit dem neu gefassten und am 1.1.1998 in Kraft getretenen SGB III , die Umstellung vom aktiven Wohlfahrtsstaat (welfare) zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik (workfare) gesetzlich in der AV zu generieren. In diesem Zusammenhang wurde nicht nur die besondere Verantwortung der AG für Beschäftigungsmöglichkeiten betont, sondern erstmals die Eigenverantwortlichkeit der beruflichen Entwicklung der AN sowie der Arbeitslosen im § 2 aufgenommen. Gesetzlich normiert und konkretisiert wurde die so genannte Eigenverantwortung mit dem Begriff der „Zumutbarkeit“ in Bezug auf die Arbeitsaufnahme im § 121, an die eine Reihe von Sanktionen gem. § 144 bei Verletzung angeknüpft wurden. Aber nicht nur in der beitragsfinanzierten SV des SGB III fand eine Änderung in Be-zug auf die Zumutbarkeit von Arbeit statt. Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen SGB II (Hartz IV) wurde nicht nur die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe als einheitliches sozialpolitisches Instrument reformiert, sondern ebenfalls ein deutliches Zeichen mit dem neuen Slogan „Fordern und Fördern“ gesetzt. Unter Berücksichtigung des neuen Leitbildes im SGB II ist die Zumutbarkeit dem Begriff des Forderns zuzuordnen und wird im §10 SGB II geregelt. Auch hier hat der Gesetzgeber eine Regelung entworfen, die zwar unter Berücksichtigung des indivi-duellen Falles und mit den zulässigen Ausnahmen abzuwägen ist, jedoch einen ein-deutigen Sanktionscharakter aufweist, gem. § 31 SGB II. In der vorliegenden Hausarbeit werden die Zumutbarkeitsregeln des SGB III und SGB II analysiert und unter den folgenden Fragestellungen betrachtet. Wie stellt sich die Zumutbarkeit in beiden Sozialgesetzbüchern dar? Wie sieht die Umsetzung in Bezug auf die praktische Anwendung aus? Welche Konflikte ergeben sich daraus? In einem abschließenden Fazit werden wichtige Erkenntnisse noch einmal zusam-mengefasst und kritisch beleuchtet nach dem Motto: Zumutbar oder Zumutung?
Textauszug (computergeneriert)
Hausarbeit
Analytischer Vergleich
der Zumutbarkeitsregeln bei
Arbeitslosengeld
und
Arbeitslosengeld II
Verfasser:
Beate Pudack
Modul: 3.06 ,,Recht der sozialen Sicherung"
Institution:
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. Allgemeine Definition ,,Zumutbarkeit" 5
3. ,,Zumutbarkeit" im Sinne des SGB III 5
3.1 Grundprinzipien der Arbeitslosigkeit 5
3.2 Zumutbarkeit gem. § 121 SGB III 6
3.3 Ausnahmeregelung 8
3.4 Sanktionierung gem. § 144 SGB III 9
3.5 Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen 10
4. ,,Zumutbarkeit" im Sinne des SGB II 12
4.1 Grundprinzipien der Hilfebedürftigkeit 12
4.2 Zumutbarkeit gem. § 10 SGB II 13
4.3 Ausnahmeregelung 14
4.4 Sanktionierung gem. § 31 SGB II 15
4.5 Konzessionsbereitschaft der Hilfebedürftigen 16
5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Interpretation 17
6. Literaturverzeichnis 20
Abkürzungsverzeichnis
AA - Arbeitsagentur
Abb. - Abbildung
AG - Arbeitsgeber
Alo - Arbeitsloser
AM - Arbeitsmarkt
AN - Arbeitnehmer
AV - Arbeitslosenversicherung
BA - Bundesagentur für Arbeit
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
bspw. - Beispielsweise
BSHG - Bundessozialhilfegesetz
Bst. - Buchstabe
d.h. - das heißt
EGV - Eingliederungsvereinbarung
eHb - erwerbsfähige Hilfebedürftige
gem. - gemäß
IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
i.d.R. - in der Regel
i.S.d. - im Sinne der
i.S.v. - im Sinne von
i.V.m. - in Verbindung mit
max. - maximal
Rfb - Rechtsfolgebelehrung
SGB - Sozialgesetzbuch
sog. - so genannt
SV - Sozialversicherung
TVG - Tarifvertragsgesetz
1. Einleitung
Ende der 90er Jahre begann die Regierung mit dem neu gefassten und am 1.1.1998 in Kraft getretenen SGB III1, die Umstellung vom aktiven Wohlfahrtsstaat (welfare) zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik (workfare) gesetzlich in der AV zu generieren. In diesem Zusammenhang wurde nicht nur die besondere Verantwortung der AG für Beschäftigungsmöglichkeiten betont, sondern erstmals die Eigenverantwortlichkeit der beruflichen Entwicklung der AN sowie der Arbeitslosen im § 2 aufgenommen. Gesetzlich normiert und konkretisiert wurde die so genannte Eigenverantwortung mit dem Begriff der ,,Zumutbarkeit" in Bezug auf die Arbeitsaufnahme im § 121, an die eine Reihe von Sanktionen gem. § 144 bei Verletzung angeknüpft wurden.2
Aber nicht nur in der beitragsfinanzierten SV des SGB III fand eine Änderung in Bezug auf die Zumutbarkeit von Arbeit statt. Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen SGB II (Hartz IV) wurde nicht nur die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe als einheitliches sozialpolitisches Instrument reformiert, sondern ebenfalls ein deutliches Zeichen mit dem neuen Slogan ,,Fordern und Fördern" gesetzt.
Unter Berücksichtigung des neuen Leitbildes im SGB II ist die Zumutbarkeit dem Begriff des Forderns zuzuordnen und wird im §10 SGB II geregelt. Auch hier hat der Gesetzgeber eine Regelung entworfen, die zwar unter Berücksichtigung des individuellen Falles und mit den zulässigen Ausnahmen abzuwägen ist, jedoch einen eindeutigen Sanktionscharakter aufweist, gem. § 31 SGB II.
In der vorliegenden Hausarbeit werden die Zumutbarkeitsregeln des SGB III und SGB II analysiert und unter den folgenden Fragestellungen betrachtet.
1. Wie stellt sich die Zumutbarkeit in beiden Sozialgesetzbüchern dar?
2. Wie sieht die Umsetzung in Bezug auf die praktische Anwendung aus?
3. Welche Konflikte ergeben sich daraus?
In einem abschließenden Fazit werden wichtige Erkenntnisse noch einmal zusammengefasst und kritisch beleuchtet nach dem Motto: Zumutbar oder Zumutung?
1 Alle nachfolgenden §§ sind solche des SGB III. §§ aus anderen Gesetzen werden als solche gekennzeichnet.
2 Vgl. Sell, St., Entwicklung und Reform des Arbeitsförderungsgesetzes als
Anpassung des Soziarechts an flexible Erwerbsformen? Zur Zumutbarkeit von Arbeit
und Eigenverantwortung von Arbeitnehmern, S. 532-533
2. Allgemeine Definition ,,Zumutbarkeit"
Zumutbarkeit, Recht: ,,Angemessenheit einer Anforderung an ein bestimmtes Verhalten. Ist ein Handeln oder Hinnehmen (Dulden) nicht zumutbar, kann (...) arbeitsrechtlich eine Rechtsverpflichtung entfallen. Die Zumutbarkeit gilt für viele Rechtsverhältnisse und Tatbestände, z. B. (...) im Arbeitsrecht bei bestimmten Kündigungen, bei der Vermittlung Arbeitsloser auf bestimmte Stellen (Zumutbarkeit für Art und Ort der angebotenen Arbeit, § 121 SGB III)"3.
Der Begriff der Zumutbarkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Charakteristisch für einen unbestimmten Rechtsbegriff ist dessen weitgehend undeutlicher oder unscharfer Inhalt.4 Er bezeichnet ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung, durch dessen Auslegung er weitestgehend abgegrenzt wird, wie bspw. im § 121 sowie und §10 im SGB II. Diese Begriffsbestimmung ist abhängig von den individuellen Interessen der Rechtsträger.5 Zusätzlich können auch Gerichtsentscheidungen unklare Begriffsauslegungen des unbestimmten Rechtsbegriffes im individuellen Einzelfall präzisieren.
Zumutbarkeit gilt weiterhin im Rahmen der Begriffsbestimmung im SGB als objektiver Rechtsbegriff, da der Sinngehalt sich erst im Rahmen einer normativen Ordnung in Form eines Gesetzes erschließt.6
3. ,,Zumutbarkeit" im Sinne des SGB III
3.1 Grundprinzipien der Arbeitslosigkeit
Ein wichtiger Grundsatz aller Bereiche im Sozialversicherungsrecht ist die Versicherungspflicht. In der AV werden nach §§ 25, 26 alle Personen aufgeführt, die Mitglieder und somit schutzbedürftig und pflichtversichert sind. Da Leistungen aus dem Arbeitsförderrecht beitragsfinanziert sind, besteht für die Versichertengemeinschaft das Gebot der Äquivalenz.7 Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung und wird vorrangig vom Solidaritätsgedanken getragen, da der eingezahlte Beitrag und die Leistung nicht in einem versicherungsmathematischen
3 Meyers Lexikon, www.lexikon.meyers.de, (Abruf 20.02.2008)
4 http://www.lexexakt.de/glossar/unbestimmterrechtsbegriff.php (Abruf 20.02.2008)
5 Ackermann, Zumutbare Arbeit nach SGB III und dem BSHG, S. 25
6 http://www.lexexakt.de/glossar/unbestimmterrechtsbegriff.php (Abruf 20.02.2008)
7 Fuchs/Preis, Sozialversicherungsrecht, S. 873
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