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„Wirtschaftliche Betätigung des Idealvereins“ - Zugleich Besprechung des Urteils des OLG Dresden vom 09.08.2005 – 2 U 897/04

Examensarbeit, 2006, 71 Seiten
Autor: F. Sebastian Hack
Fach: Jura - Zivilrecht - Handels- u. GesellschaftsR, KartellR, WirtschaftsR

Details

Kategorie: Examensarbeit
Jahr: 2006
Seiten: 71
Note: 14
Literaturverzeichnis: ~ 135  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V116312
ISBN (E-Book): 978-3-640-18306-7
ISBN (Buch): 978-3-640-18330-2
Dateigröße: 388 KB

Zusammenfassung / Abstract

Die nachstehende Arbeit wurde im Rahmen des Schwerpunktexamensseminars im Frühjahr 2006 im Schwerpunktsbereich Unternehmensrecht als Teil der Schwerpunktsbereichsprüfung i.S.d. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 und 6 a) der Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln (Stand 29.9.2005) i.V.m. § 28 Abs. 3 S. 3 Juristenausbildungsgesetz NRW (Stand: 11.3.2003) verfasst und beschäftigt sich mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung des Idealvereins aus dem Urteil des OLG Dresden vom 09.08.2005 . Für weiter gehende Anmerkungen bezüglich der insolvenzrechtlichen Fragestellungen aus dem Urteil wird aufgrund der thematischen Beschränkung auf die Ausführungen von Tobias Böckmann verwiesen.


Textauszug (computergeneriert)

,,Wirtschaftliche Betätigung des Idealvereins"
- zugleich Besprechung des Urteils des OLG Dresden vom 09.08.2005 ­ 2 U 897/04 -

von
F. SEBASTIAN HACK
UNIVERSITÄT ZU KÖLN

 


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis V
Literaturverzeichnis IX
Kapitel 1 - Einleitung 1
A. Aufgabenstellung 1
B. Problemaufriss 1
C. Gang der Untersuchung 2
Kapitel 2 - Das Urteil vom 09.08.2005 2
A. Leitsatz 2
B. Tatbestand 3
I. Kernsachverhalt 3
II. KBS e.V. - Organisation und wirtschaftliche Tätigkeit 3
III. Das Leasinggeschäft 4
IV. Die vorinstanzlichen Entscheidungsgründe 4
C. Entscheidungsgründe 4
I. Haftung wegen Rechtsformmissbrauch 4
1. Wirtschaftliche Betätigung 4
2. Dogmatische Grundlage für die Mitgliederhaftung 5
II. Keine Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs 6
Kapitel 3 - Zurechenbarkeit wirtschaftlicher Betätigung von abhängigen Gesellschaften 6
A. Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Idealverein 6
I. Grundlagen und Vereinsklassenabgrenzung 6
1. Abgrenzung nach der gemischt subjektiv-objektiven Theorie 7
2. Die teleologisch-typologische Vereinsklassenabgrenzung 8
II. Wirtschaftliche Betätigung im Rahmen des Nebentätigkeitsprivilegs 9
1. Nebentätigkeitsprivileg in Literatur und Rechtsprechung 9
2. Nebentätigkeitsprivileg im Gesetzesänderungsentwurf 10
3. Nebentätigkeitsprivileg nach dem OLG Dresden 11
III. Zurechnungsfähigkeit wirtschaftlicher Betätigungen von Beteiligungsgesellschaften eines Idealvereins 12
1. Überblick über den Meinungsstand 12
a) Keine Zurechnung im ADAC-Urteil 13
b) Keine Zurechnung nach dem Gesetzesänderungsentwurf 15

I

 


c) Zurechenbarkeit nach der Literatur 16

aa) Keine Zurechnung wegen Organhaftung 16

bb) Zurechnung bei bloßer Abhängigkeit 16

cc) Zurechnung wegen Mediatisierung der Mitgliederkontrolle 17

dd) Zurechnung im faktischen Konzern 18

ee) Zurechnung im qualifiziert faktischen Konzern 19

d) Zusammenfassung 19

2. Geänderte Zurechnungsvoraussetzung nach ,,Bremer Vulkan"? 20

a) Grundsatz des existenzvernichtenden Eingriffs 21

b) Übertragbarkeit der Zurechnungsgrundsätze 23

B. Stellungnahme 25

C. Zurechung nach dem OLG Dresden - Rechtliche Würdigung 26

D. Zwischenergebnis 28

Kapitel 4 - Haftungsrechtliche Folgen der wirtschaftlichen Betätigung eines Idealvereins 28

A. Gesetzlich angeordnete Rechtsfolgen 28

I. Entziehung gem. § 43 Abs. 2 BGB 29

II. Entziehung gem. §§ 159, 142 FGG 30

III. Entziehung der Rechtsfähigkeit des KBS e.V. 31

B. Persönliche Haftung der Vereinmitglieder 31

I. Grundlagen der Durchgriffshaftung 31

1. Durchgriffstheorien im Schrifttum 33

a) Missbrauchslehre 33

b) Normzwecklehre 33

c) Bürgerlich-rechtlicher Ansatz 34

d) Absage an den Durchgriff 34

2. Der Durchgriff in der Rechtsprechung 35

a) Reichsgericht 35

b) Bundesgerichtshof 35

II. Fallgruppen der Durchgriffshaftung 36

1. Sphären- und Vermögensvermischung 37

2. Unterkapitalisierung 37

3. Existenzvernichtender Eingriff 39

4. Institutsmissbrauch 40

II

 


III. Die Durchgriffshaftung im Vereinsrecht 40

C. Durchgriffshaftung nach dem OLG Dresden - Rechtliche Würdigung 41

I. Durchgriffshaftung wegen Rechtsformmissbrauchs 41

1. Tatbestandsvoraussetzungen nach dem OLG Dresden 41

2. Einordnung in bekannte Durchgriffsfallgruppen 42

3. Treupflichtverletzung als Außenhaftungstatbestand 44

II. Stellungnahme 46

Kapitel 5 - Ergebnisse und Ausblick 47

A. Zusammenfassung der Ergebnisse 47

B. Ausblick 48

III

 


ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

a.A. - anderer Ansicht
a.a.O. - am angegebenen Ort
Abs. - Absatz
AcP - Archiv für die civilistische Praxis
ADAC - Allgemeiner Deutscher Automobil Club e.V.
a.E. - am Ende
AG - Aktiengesellschaft; Amtsgericht; Die Aktiengesellschaft
AktG - Aktiengesetz
Anh. - Anhang
Anm. - Anmerkung
BAG - Bundesarbeitsgericht
BayOblG - Bayerisches Oberstes Landgericht
BB - Der Betriebs-Berater
Bd. - Band
BDA - Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände
BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie
begr. - begründet
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
BGB-E - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vereinsrechts (Stand: 25.8.2004)
BGHZ - Entscheidungen des Bundesgerichtshof in Zivilsachen
BMJ - Bundesministerium der Justiz
BSG - Bundessozialgericht
bspw. - beispielsweise
BVerwG - Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
bzgl. - bezüglich
bzw. - beziehungsweise
DB - Der Betrieb

IV

 


DEKRA - Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein

ders. - derselbe

d.h. - das heißt

dies. - dieselbe/dieselben

DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag

DJZ - Deutsche Juristenzeitung

DM - Deutsche Mark

DRK - Deutsches Rotes Kreuz

DStR - Deutsches Steuerrecht

DStV - Deutscher Steuerberaterverband

e.V. - eingetragener Verein

f. oder ff. - folgende oder mehrere folgende Seite(n) oder Artikel bzw. Paragraphen

FG - Festgabe

FGG - Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FGPrax - Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Fn. - Fußnote

FS - Festschrift

gem. - gemäß

GenG - Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

gGmbH - gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG - Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GmBHR - Rundschau für GmbH

Hdb. - Handbuch

HGB - Handelsgesetzbuch

hrsg. - herausgegeben

V

 


i.S.d. - im Sinne des

i.S.v. - im Sinne von

i.V.m. - in Verbindung mit

i.w.S. - im weiteren Sinne

JuS - Juristische Schulung

JZ - Juristenzeitung

KBS e.V. - Kolping Bildungswerk Sachsen

KG - Kammergericht

krit. - kritisch

LG - Landgericht

m. - mit

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht

Mio. - Millionen

m.w.N. - mit weiteren Nachweisen

NJW - Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR NJW-Rechtsprechungs-Report

NVwZ-RR - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report

NZG - Neue Zeitschrift für das Gesellschaftsrecht

NZI - Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung

VI

 


OLG - Oberlandesgericht

OLGZ - Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen, einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

RGZ - Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Rn. - Randnummer

Rpfleger - Der Deutsche Rechtspfleger

Rspr. - Rechtsprechung

S. - Seite

s. - siehe

sog. - sogenannte(r)

SpuRt - Zeitschrift für Sport und Recht

stRspr. - ständige Rechtsprechung

TÜV - Technischer Überwachungsverein

u. - und

v. - vom

VG - Verwaltungsgericht; Verwertungsgesellschaft

VGH - Verwaltungsgerichtshof; Verfassungsgerichtshof

vgl. - vergleiche

Vor - Vorbemerkung

Vorbem. - Vorbemerkung

VW - Volkswagen

VII

 


WM - Wertpapier-Mitteilungen

ZDH - Zentralverband des Deutschen Handwerks

ZGR - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR - Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht

ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis

ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik

VIII

 


Kapitel 1 - Einleitung

A. Aufgabenstellung

Die nachstehende Arbeit wurde im Rahmen des Schwerpunktexamensseminars im Frühjahr 2006 im Schwerpunktsbereich Unternehmensrecht als Teil der Schwerpunktsbereichsprüfung i.S.d. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 und 6 a) der Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln (Stand 29.9.2005) i.V.m. § 28 Abs. 3 S. 3 Juristenausbildungsgesetz NRW (Stand: 11.3.2003) verfasst und beschäftigt sich mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung des Idealvereins aus dem Urteil des OLG Dresden vom 09.08.20051. Für weiter gehende Anmerkungen bezüglich der insolvenzrechtlichen Fragestellungen aus dem Urteil wird aufgrund der thematischen Beschränkung auf die Ausführungen von Tobias Böckmann2 verwiesen.

B. Problemaufriss

Die vorliegende Entscheidung des OLG Dresden beschäftigt sich im Rahmen der Begründung einer persönlichen Haftung eines Vereinsmitglieds für Vereinsschulden im Kern mit zwei Fragestellungen. Zum einen behandelt das Urteil die Zurechnungsfähigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten einer oder mehrerer abhängiger Gesellschaften zu einem nichtwirtschaftlichen eingetragenen Verein mit der Folge, dass der Verein faktisch zu einem wirtschaftlichen Verein wird, der zum Erlangen der Rechtsfähigkeit der staatlichen Konzession bedarf. Zum anderen werden die haftungsrechtlichen Konsequenzen auf der Grundlage einer Durchgriffshaftung für die Mitglieder eines satzungsmäßig nicht wirtschaftlichen Vereins, der die zulässigen Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung verlassen hat, besprochen. Die Zurechnung wirtschaftlicher Betätigkeiten von abhängigen Gesellschaften ist Teil der Fragestellung des zulässigen Umfangs eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, den ein nicht wirtschaftlicher Verein haben darf.

Die vom OLG Dresden aus einem Verstoß gegen die begrenzte Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung eines Idealvereins abgeleitete Haftung der Vereinsmitglieder ist in den Problemkreis der Durchgriffshaftung einzuordnen. Das Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung, welches insbesondere bei der GmbH Geltung erlangt hat, gilt es vor dem Hintergrund der neueren BGH Rechtsprechung

1 OLG Dresden, Urteil v. 9.8.2005 ­ 2 U 857/04, ZIP 2005, S. 1680 ff.
2 Böckmann, ZIP 2005, S. 2186 ff.

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