Diebstahl - Gewalt gegen alte Menschen und soziale Ungleichheit

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Details
Autor: Judith Dominguez
Fach: Soziologie - Alter
Veranstaltung: Nachdiplomstudium interdisziplinäre Gerontologie
Institut: Universitäres Institut für Alter und Generationen und Universitäres Institut Kurt Bösch (IUKB und INAG)
Jahr: 2008
Seiten: 7
Note: "keine"
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 65 KB
ISBN (E-Book): 978-3-640-18463-7
Volltext (computergeneriert)
Diebstahl
Gewalt gegen alte Menschen und soziale Ungleichheit
Judith Dominguez
Einleitung
Menschen werden im Alter (60+) insgesamt seltener Opfer von Gewalttaten als
Menschen in jüngere Altersgruppen.1 Al erdings zeigen ältere Menschen in gewissen
Deliktbereichen ein höheres Viktimisierungsrisiko auf. Dazu gehören der
Handtaschenraub, der Trickdiebstahl, Diebstahl und Einbruch, wie kriminalistische
Statistiken und soziologische Befragungen nachweisen.1,2 Ältere Frauen sind
besonders häufig Opfer von Diebstahl. Diese Tatsachen werfen Fragen auf, denen
ich mich im folgenden Text anzunähern versuche.
Diebstahl
Diebstahl ist in der Schweiz die häufigste Straftat.3 Sie kommt überal vor, wo sich
Geld und Wertsachen befinden. Man unterscheidet Taschendiebstahl, Trickdiebstahl,
Einschleichdiebstahl, Einbruchdiebstahl und unseriöse Geldanlagen. Bei der
Schweizerischen Kriminalprävention werden diese Diebstahlformen als
wirtschaftliche Gewalt bezeichnet. Sie rechnen al erdings nicht nur das Wegnehmen
von Wertsachen zum Diebstahl, sondern auch das Vorenthalten derselben oder die
unverhältnismässige Kontrol en darüber, welches im hohen Alter möglicherweise von
besonders grosser Bedeutung sein könnte.
In der Bevölkerungsstatistik des Kanton Baselstadt 2005 gaben 10% an, im letzten
Jahr von einem Diebstahl unter Bedrohung (Raub) und 21% von Diebstahl ohne eine
solche, im öffentlichen Raum betroffen gewesen zu sein.4 Leider sind diese Daten
weder nach Alter noch nach Geschlecht aufgeschlüsselt und der nicht öffentliche
Raum blieb unberücksichtigt. Die Kriminalstatistik des Kanton Basel-Land
verzeichnet eine grosse Zahl Diebstahldelikten.5 In diese Kategorie fäl t al es, was
gestohlen worden ist ohne einzubrechen. Die polizeiliche Aufklärungsquote für diese
Kategorie beträgt nur 11%. Auch diese Kennzahlen sind nicht nach Alter, Geschlecht
oder anderen gerontologisch relevanten Kriterien aufgeschlüsselt.
Polizeilich registrierte Daten lassen aber vermuten, dass ältere Menschen häufig von
Eigentums- und Vermögensdelikten betroffen sind. Dies wird hauptsächlich mit dem
Handtaschenraub untermauert.1,6 Die Erfassung des Handtaschenraubs als
Gewaltform scheint mir al erdings zu einseitig. Üblicherweise tragen in unserem
Kulturkreis Männer keine Handtaschen, ein Geschlechtervergleich ist deshalb nicht
möglich. Zudem muss der Handtaschenraub typischerweise im öffentlichen Raum
stattfinden. Gerade Hochbetagte und alte Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen suchen den öffentlichen Raum weniger oft auf als andere
Menschen. Der Gelddiebstahl im familialen Nahfeld oder in Institutionen des
Gesundheitswesen bleiben bei dieser Fragestel ung gänzlich unberücksichtigt.
mitberücksichtigt werden.7
Der Gewaltbegriff
Es gibt eine unüberschaubare Vielfalt an Definitionen des Begriffs Gewalt, da Gewalt
von einem Urteil abhängt und also ein individuel es Empfinden ist.
,,Gewalt kann insbesondere nicht als unmittelbar gegebene Realität verstanden
werden. Gewalt ist kein Beobachtungsterminus, sondern ein soziales Unwerturteil,
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welches durch Zuschreibung (labeling approach) entsteht und von bestimmten
soziostrukturel en Faktoren beeinflußt wird." 8
Auch in der Gerontologie gibt es bis heute keine einheitliche Gewaltdefinition. Dies
liegt auch an der Interdisziplinarität dieses Fachs. Je nach Wissensdisziplin, wie z.B.
Psychologie, Soziologie, Kriminalistik, Religion, Ethik, werden andere Definitionen
verwendet.
Im deutschsprachigen Raum wurde das Gewaltthema in den 80er Jahren von der
sozialen Gerontologie aufgenommen. Mervyn Eastmann definierte familiale Gewalt
gegen alte Menschen als ,,systematische, körperliche, emotionale oder finanziel e
Misshandlung..."9 Im Fal e von Diebstahl würde dies bedeuten, dass nur
systematischer, also regelmässig wiederholter Diebstahl als Gewalt bezeichnet
werden könnte. Hirsch definierte die Gewalt gegen alte Menschen als
,,systematische, nicht einmalige Handlung oder Unterlassung mit dem Ergebnis einer
ausgeprägten negativen Einwirkung auf den Adressaten". 10 Die Vorstel ung, dass
nur systematische Handlungen als Gewalt bezeichnet werden, scheint mir
problematisch, besonders für Tötungsdelikte oder schwere körperliche
Misshandlungen bzw. Vernachlässigung, aber auch für Diebstahl. Diebstahl wäre
nach der Definition von Hirsch ausserdem nur dann eine Gewalthandlung, wenn der
Bestohlene dadurch eine ausgeprägte negative Einwirkung erfahren würde. Die
unterlassene Hilfestel ung im Fal e eines Diebstahls z.b. durch nicht ernst nehmen
des alten Menschen oder durch das Wegsehen der Betreuungspersonen, könnte mit
der Definition von Hirsch als Gewalt gegen den Betroffenen bezeichnet werden,
sofern der Bestohlene dies als negatives Erlebnis deutet.
Galtung, ein norwegischer Friedensforscher und Soziologe hat den Gewaltbegriff um
mehrere Dimensionen erweitert. Er versteht unter Gewalt eine ,,vermeidbare
Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse" und die menschlichen
Bedürfnisse werden von ihm unterteilt in Überlebens-, Wohlbefindlichkeits-,
Identitäts-, Sinn- und Freiheitsbedürfnisse.11 Auch mit dieser Definition ist Diebstahl
nur dann eine Gewalthandlung, wenn der Bestohlene sich in seinen grundlegenden
menschlichen Bedürfnissen eingeschränkt fühlt.
Im Gewaltbericht des DZA1 wird zwischen juristischer, physisch- und psychischer,
sowie soziologischer Gewalt unterschieden:
Juristische Definition
: Körperlicher Zwang, der nach seiner Intensität dazu geeignet
ist, die freie Wil ensentschließung eines anderen zu beeinträchtigen.
Psychologische Definition
: Physischer und psychischer Zwang als Ausdruck von
Aggressivität mit der Intention, einer anderen Person zu schaden.
Soziologische Definition
: Physischer und psychischer Zwang als legitimes oder
unrechtmäßiges Mittel in Macht- und Herrschaftsverhältnissen. Der
Handtaschenraub ist noch am ehesten mit dieser Gewaltdefinition zu beschreiben,
der gewöhnliche Diebstahl hingegen ist wahrscheinlich in den wenigsten Fäl en mit
körperlichem oder physischem und psychischem Zwang verbunden.
Viktimisierungsfurcht-Paradox
Betrachtet man al e polizeilich registrierte Gewaltdelikte, sinkt das
Viktimisierungsrisko mit dem Alter.1 Gleichzeitig konnte mit Hilfe von Befragungen
festgestel t werden, dass die Furcht vor Kriminalität mit dem Alter steigt. Dieses
Phänomen wird als Viktimisierungsfurcht-Paradox bezeichnet. Al erdings verhalten
sich ältere Menschen vorsichtiger als jünger und diese Vermeidungshaltung senkt
das Risiko Opfer von Gewalt zu werden. In den entsprechenden Studien wurde
teilweise nicht nur nach der Emotion Furcht gefragt, sondern nach dem Verhalten.
Das heisst, aus der Antwort, sich nachts nicht al eine im öffentlichen Raum
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aufzuhalten, wurde geschlossen, dass dies aus Angst vor Gewalthandlungen
geschehe.7 Nicht berücksichtigt wurde dabei die Angst vor Stürzen oder
Orientierungsschwierigkeiten z.B. in Folge von Sehschwäche und ähnliche
alterspezifisches Vorsichtsverhalten. Die Furcht älterer Menschen vor Gewaltdelikten
bezieht sich nicht nur auf die subjektive Risikowahrnehmung, sondern auch auf die
antizipierte Tatfolge.1 Weiter trägt die Selbstwahrnehmung der Vulnerabilität des
älteren Menschen mit dazu bei, sich vorsichtiger zu verhalten.12
Das Viktimisierungsfurcht-Paradox wurde unter der Voraussetzung beschrieben,
dass al e polizeilich gemeldete Gewaltdelikte, berücksichtigt wurden. Die Frage, ob
sich ältere Menschen vor jeder Form von Gewalt in Gleicherweise mehr fürchten als
jüngere, bleibt offen. Wahrscheinlich fürchten sich alte und sehr alte Frauen weniger
vor sexuel er Gewalt als jüngere Frauen, welches mit der tatsächlichen
Delikthäufigkeit übereinstimmen würde. Anderseits fürchten sich ältere Menschen
möglicherweise in stärkerem Masse als jüngere, Opfer von Vermögensdelikten zu
werden, welches wiederum mit den tatsächlichen Deliktfäl en übereinstimmt. Sol ten
sich diese beiden Sachverhalte empirisch bestätigen, könnte man nicht weiter von
einem Viktimisierungsfurcht-Paradox sprechen. Eine Auflösung dieses Paradoxes
könnte ausserdem durch die geschätzte hohe Dunkelziffer erhärtet werden, denn das
Viktimisierungsfurcht-Paradox berücksichtig nur das Hel feld.
Wahrscheinlich ist das Dunkelfeld für Diebstahl an alten und sehr alten Menschen
beträchtlich. Es wäre also auch notwendig, das Anzeigeverhalten von jüngeren und
älteren Menschen zu berücksichtigen.
Ein defizitäres Selbstbild ist bei älteren Menschen weitverbreitet und führt ganz
al gemein zu einer Einschränkung der Aktivitäten und diese Reduktion der
Einschätzung eigener Handlungsfähigkeit, bestärkt wiederum das defizitäre
Selbstbild.13 Das führt unweigerlich auch zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis
und zu einer Erhöhung der Furcht vor Gewalterlebnissen.
Negative Einflüsse von Diebstahl
Betroffene Personen leiden in der Regel nicht nur unter dem materiel en Schaden,
der ihnen zugefügt wurde. Opfer von Einbruch- und Vermögensdelikten gaben in
Befragungen soziale, emotionale und psychische Verletzungen und
Beeinträchtigungen als den schwerwiegendsten Schaden an.14 Das
Sicherheitsgefühl wird nachhaltig beeinträchtigt. Einbruchdiebstahl, wird als
schlimmes Ereignis wahrgenommen. Neben dem materiel en Verlust, ist es ein
Eingriff in die Privatsphäre, in die Geborgenheit der eigenen vier Wände und Opfer
leiden meist noch Jahrelang unter dem Geschehenen .15 Im Vordergrund stehen die
Emotionen Angst und Ekel.16 Bis 60% der Opfer leiden unter Angst, bis 40% haben
Schlafstörungen und ungefähr 25% haben Alpträume (dito). Die Opfer bilden im
Anschluss eine Viktimisierungsfurcht aus.14 Diese Angst, erneut Opfer zu werden,
wird als schwerwiegende psychische Belastung beschrieben (dito). Dieses Resultat
führt zur Überlegung, ob ältere Menschen al enfal s nur deshalb das
Viktimisierungsfurcht-Paradox in Befragungen aufweisen, weil sie wegen dem bereits
länger verbrachten Leben auch mit grösserer Wahrscheinlichkeit schon einmal Opfer
einer Gewalthandlung waren als jüngere Menschen. Das heisst, möglicherweise
nimmt die Viktimisierungsfurcht im Alter nicht zu, sondern ist al eine auf die Anzahl
bereits erlebter Gewalthandlungen im Verlaufe des Lebens zurückzuführen. Opfer
von Vermögenselikten zeigen eine grössere Viktimisierungsfurcht und
Vermeidungsverhalten als nicht Opfer.14 Zudem haben Frauen mehr Angst als
Männer. Dies könnte mit den unterschiedlichen Lebenslagen von Männer und
Frauen zusammen hängen. Frauen lernen im Lebensverlauf wahrscheinlich in viel
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grösserem Masse als Männer mögliche Gewaltrisiken wie Sexualdelikte zu
vermeiden und auch jüngere Frauen fürchten sich mehr als Männer, sich nachts
al eine im öffentlichen Raum aufzuhalten. Weiter zeigen diese Resultate klar auf,
dass Opfer von Vermögensdelikten meist unter starken negativen Einflüssen und
Beeinträchtigungen leiden und somit Diebstahl mit den oben beschriebenen
Gewaltdefinitionen als Gewalt zu definieren ist.
Eine besondere Situation sind Diebstahldelikte in Alters- und Pflegeheimen und in
der eigenen Wohnung durch Mitarbeitende oder andere Betreuungspersonen. Denn
obwohl der Diebstahl meist im privaten und intimen Bereich des eigenen
Wohnraumes stattfindet, werden diese Delikte nicht als Einbruch, sondern als
einfacher Diebstahl behandelt. Strafrechtlich liegt nur dann ein Einbruch vor, wenn
der Täter gewaltsam in Räumlichkeiten eindringt. (StGB). Die negativen Einflüsse,
die von den betroffenen Opfern erlebt werden, stimmen aber mit jenen für Einbruch
überein. Das Gefühl der Ohnmacht und des Kontrol verlustes ist in diesem Fal
besonders belastend, da die Sicherheitslage nicht wirklich verbessert werden kann.
Die Mitarbeitenden oder andere betreuende Personen werden auch weiterhin
Zugang zu den privaten Räumlichkeiten haben und haben müssen, so dass sich die
Betroffenen nicht wirksam schützen können und eine Vermeidungshaltung unmöglich
ist. Eine Erhöhung der Sicherheit, dass keine weiteren Einbrüche bzw. Diebstähle in
den eigenen Räumlichkeiten mehr vorkommen, würde wesentlich zu einer Entlastung
der psychischen Belastung führen.14 Da die Aufklärungsquote für Diebstahl
ausserordentlich gering ist, müssen Opfer wahrscheinlich über lange Zeit mit der
Ungewissheit leben, nicht zu wissen, von wem sie bestohlen werden und mit dem
Wissen, dass diese Person weiterhin regelmässig die privaten Räumlichkeiten betritt.
Das subjektive Sicherheitsgefühl ist ein wesentliches Kriterium für die Lebensqualität.
Vermutlich kann auch ein Zusammenhang zwischen Gewalterlebnissen im Alter und
depressiven Symptomen oder Suizidgedanken hergestel t werden.
Opfer und Täter
Das Anzeigeverhalten unterscheidet sich wahrscheinlich nach Lebenslage,
Bildungsstand, Lebensstilen, Geschlecht und gesundheitlichen Zustand. Die Gruppe
alter und sehr alter Menschen, welche unter beträchtlichen gesundheitlichen
Beeinträchtigungen leiden und auf Pflegeleistungen angewiesen sind, ist es
besonders schwer, sich als Opfer von Gewalt zur Wehr zu setzen und Anzeige zu
erstattet.12 Das Dunkelfeld ist wahrscheinlich für diese Gruppe besonders hoch und
zudem nur schwer zu erforschen. Diebstahl und andere wirtschaftliche Gewalt
geschieht vermutlich meist durch Täter, von denen die betroffenen Menschen
abhängig sind und zu denen eine nahe soziale Beziehung gepflegt wird bzw. gepflegt
werden muss. Mit einer Anzeige würden die betroffenen abhängigen Menschen, die
von ihnen als notwendig wahrgenommene soziale Beziehung riskieren.
Verständlicherweise werden sich die Betroffenen vermutlich in den meisten Fäl en
zugunsten dieser sozialen Beziehungen und gegen eine Anzeige entscheiden und
auch in Befragungen eher Gewalterlebnisse verschweigen. Eine besonders
gefährdete Gruppe sind sicherlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Bei
fortgeschrittener Demenz ist nicht nur eine selbständige Anzeige unmöglich, sondern
meist schon das Wahrnehmen eines Diebstahls erschwert. Da gerade in Institutionen
der Alterspflege und im familialen Nahfeld die kognitiven Beeinträchtigungen
zunehmen, schafft dies besonders günstige Gelegenheiten für wirtschaftliche Gewalt.
Eine ebenfal s offene Frage ist, wie sich das unmittelbare Umfeld verhält, das heisst,
ob Angehörige oder Institutionen, in denen Betroffene leben, stel vertretend Anzeige
erstatten und in wieweit betroffene alte und sehr alte Menschen überhaupt ernst
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genommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade Krankheitsbilder z.B.
Demenz oder Depressionen, welche im hohen Alter häufig sind, unter anderem auch
den Bestehlungswahn als Symptom beinhalten und dieser unter anderem zu den
typischen Vorurteilen gegen das Alter gehört. Insofern wäre es interessant zu
erforschen, wie hoch die Aufklärungsquote von Diebstahl bei alten und sehr alten
Menschen ist und wie die Polizei entsprechende Anzeigen bearbeitet und ob dieses
Verhalten mit den Altersbildern der involvierten Personen korreliert.
Betrachtet man al e angezeigten Straftaten, sind die Täter vorwiegend junge
Männer.17 Bei Vermögensdelikten wie Ladendiebstahl beispielsweise ist der
Frauenanteil jedoch um die 40% und in den letzten 25 Jahren konnte ein
überproportionaler Anstieg festgestel t werden(dito). Dieses Phänomen ist für
Diebstahl an alten und sehr alten Menschen von besonderer Bedeutung, da es
hauptsächlich Frauen sind, die Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
Deshalb müsste eine Zunahme von Diebstahlfäl en an alten und sehr alten
Menschen, die entweder auf familiale oder professionel e Pflege- und Betreuung
angewiesen sind, feststel bar sein. Ein Erklärungsansatz für den Anstieg von Frauen
als Täter von Vermögensdelikten, ist die veränderte Gelegenheitsstruktur wegen der
zunehmenden Berufstätigkeit der Frauen. Da in der Altersbetreuung jedoch immer
schon hauptsächlich Frauen tätig waren, hat sich dieser Aspekt nicht verändert. Trifft
dieser Ansatz zu, sol te es keine Zunahme von Vermögensdelikten in Pflege- und
Betreuungssituationen geben. Die Frage, wer hauptsächlich wirtschaftliche Gewalt,
insbesondere Diebstahl an alten und sehr alten Menschen verübt, ist eine noch
unbeantwortete Frage. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen
Diebstahl und anderen Gewaltformen zum Beispiel aggressive Gewalthandlungen,
Drohungen oder Demütigungen in Pflege- und Betreuungssituationen.
Literatur
1. Deutsches Zentrum für Altersfragen, Gewalt und Opferwerdung im Alter,
2005: www.dza.de
2. Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Prävention von Gewalt
gegen alte Menschen, Bonn, 2003: www.kriminalpraevention.de
3. Schweizerische Kriminalprävention, Neuchâtel, 2004: Sicherheit im Alter,
wichtige Tipps zur Kriminalprävention
4. www.statistik-bs.ch
5. www.bl.ch/docs/jpd/statistik/kriminalstatistik_2005.pdf
6. Görgen, Th.: Ältere Menschen als Opfer polizeilich registrierter Straftaten,
Forschungsbericht Nr. 93, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen
e.V. Hannover, 2004
7. Schwarzenegger Ch.: Zürcher Opferbefragung, Kriminologisches Bul etin,
1989
8. Merten, K.: Gewalt durch Gewalt im Fernseher, Opladen etc.: Westdeutscher
Verlag, 1999, S. 17
9. Eastman, M.: Gewalt gegen alte Menschen, Lambertus, 1985, S.38
10. Hirsch, R.D.: Misshandlung und Gewalt an alten Menschen, Notfal medizin 27:
324-328, 2001
11. Galtung, J.: Strukturel e Gewalt, Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung,
Rowohlt, 1975
12. Görgen, Th.: Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen,
Forschungsbericht Nr. 94, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen
e.V. Hannover, 2004
J.Dominguez, Vertiefungsarbeit Gerontologie Nr. 2
5
13. Kol and, F.: Kulturstile älterer Menschen, Jenseits von Pflicht und Al tag.
Böhlau Verlag Wien, 1996
14. Kobler, M.: www.polizei-
münster.de/organisation_blau/k_vorbeugung/technik/evaluierung.pdf
15. www.polizei-beratung.de
16. www.bhe.de/anlagen/Vortrag_Weisser-Ring.pdf
17. Schwarzenegger Ch.: Einführung in die Kriminologie, Folien der
Vorlesungsreihe Teil 5 Sommersemester 2005
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