Diebstahl - Gewalt gegen alte Menschen und soziale Ungleichheit

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Details

Titel: Diebstahl - Gewalt gegen alte Menschen und soziale Ungleichheit
Autor: Judith Dominguez
Fach: Soziologie - Alter
Veranstaltung: Nachdiplomstudium interdisziplinäre Gerontologie
Institut: Universitäres Institut für Alter und Generationen und Universitäres Institut Kurt Bösch (IUKB und INAG)

Kategorie: Studienarbeit
Jahr: 2008
Seiten: 7
Note: "keine"
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 65 KB
Archivnummer: V116529
ISBN (E-Book): 978-3-640-18463-7

Volltext (computergeneriert)

Diebstahl

Gewalt gegen alte Menschen und soziale Ungleichheit

Judith Dominguez



Einleitung

Menschen werden im Alter (60+) insgesamt seltener Opfer von Gewalttaten als

Menschen in jüngere Altersgruppen.1 Al erdings zeigen ältere Menschen in gewissen

Deliktbereichen ein höheres Viktimisierungsrisiko auf. Dazu gehören der

Handtaschenraub, der Trickdiebstahl, Diebstahl und Einbruch, wie kriminalistische

Statistiken und soziologische Befragungen nachweisen.1,2 Ältere Frauen sind

besonders häufig Opfer von Diebstahl. Diese Tatsachen werfen Fragen auf, denen

ich mich im folgenden Text anzunähern versuche.

Diebstahl

Diebstahl ist in der Schweiz die häufigste Straftat.3 Sie kommt überal vor, wo sich

Geld und Wertsachen befinden. Man unterscheidet Taschendiebstahl, Trickdiebstahl,

Einschleichdiebstahl, Einbruchdiebstahl und unseriöse Geldanlagen. Bei der

Schweizerischen Kriminalprävention werden diese Diebstahlformen als

wirtschaftliche Gewalt bezeichnet. Sie rechnen al erdings nicht nur das Wegnehmen

von Wertsachen zum Diebstahl, sondern auch das Vorenthalten derselben oder die

unverhältnismässige Kontrol en darüber, welches im hohen Alter möglicherweise von

besonders grosser Bedeutung sein könnte.

In der Bevölkerungsstatistik des Kanton Baselstadt 2005 gaben 10% an, im letzten

Jahr von einem Diebstahl unter Bedrohung (Raub) und 21% von Diebstahl ohne eine

solche, im öffentlichen Raum betroffen gewesen zu sein.4 Leider sind diese Daten

weder nach Alter noch nach Geschlecht aufgeschlüsselt und der nicht öffentliche

Raum blieb unberücksichtigt. Die Kriminalstatistik des Kanton Basel-Land

verzeichnet eine grosse Zahl Diebstahldelikten.5 In diese Kategorie fäl t al es, was

gestohlen worden ist ohne einzubrechen. Die polizeiliche Aufklärungsquote für diese

Kategorie beträgt nur 11%. Auch diese Kennzahlen sind nicht nach Alter, Geschlecht

oder anderen gerontologisch relevanten Kriterien aufgeschlüsselt.

Polizeilich registrierte Daten lassen aber vermuten, dass ältere Menschen häufig von

Eigentums- und Vermögensdelikten betroffen sind. Dies wird hauptsächlich mit dem

Handtaschenraub untermauert.1,6 Die Erfassung des Handtaschenraubs als

Gewaltform scheint mir al erdings zu einseitig. Üblicherweise tragen in unserem

Kulturkreis Männer keine Handtaschen, ein Geschlechtervergleich ist deshalb nicht

möglich. Zudem muss der Handtaschenraub typischerweise im öffentlichen Raum

stattfinden. Gerade Hochbetagte und alte Menschen mit gesundheitlichen

Beeinträchtigungen suchen den öffentlichen Raum weniger oft auf als andere

Menschen. Der Gelddiebstahl im familialen Nahfeld oder in Institutionen des

Gesundheitswesen bleiben bei dieser Fragestel ung gänzlich unberücksichtigt.

mitberücksichtigt werden.7


Der Gewaltbegriff

Es gibt eine unüberschaubare Vielfalt an Definitionen des Begriffs Gewalt, da Gewalt

von einem Urteil abhängt und also ein individuel es Empfinden ist.

,,Gewalt kann insbesondere nicht als unmittelbar gegebene Realität verstanden

werden. Gewalt ist kein Beobachtungsterminus, sondern ein soziales Unwerturteil,

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welches durch Zuschreibung (labeling approach) entsteht und von bestimmten

soziostrukturel en Faktoren beeinflußt wird." 8

Auch in der Gerontologie gibt es bis heute keine einheitliche Gewaltdefinition. Dies

liegt auch an der Interdisziplinarität dieses Fachs. Je nach Wissensdisziplin, wie z.B.

Psychologie, Soziologie, Kriminalistik, Religion, Ethik, werden andere Definitionen

verwendet.

Im deutschsprachigen Raum wurde das Gewaltthema in den 80er Jahren von der

sozialen Gerontologie aufgenommen. Mervyn Eastmann definierte familiale Gewalt

gegen alte Menschen als ,,systematische, körperliche, emotionale oder finanziel e

Misshandlung..."9 Im Fal e von Diebstahl würde dies bedeuten, dass nur

systematischer, also regelmässig wiederholter Diebstahl als Gewalt bezeichnet

werden könnte. Hirsch definierte die Gewalt gegen alte Menschen als

,,systematische, nicht einmalige Handlung oder Unterlassung mit dem Ergebnis einer

ausgeprägten negativen Einwirkung auf den Adressaten". 10 Die Vorstel ung, dass

nur systematische Handlungen als Gewalt bezeichnet werden, scheint mir

problematisch, besonders für Tötungsdelikte oder schwere körperliche

Misshandlungen bzw. Vernachlässigung, aber auch für Diebstahl. Diebstahl wäre

nach der Definition von Hirsch ausserdem nur dann eine Gewalthandlung, wenn der

Bestohlene dadurch eine ausgeprägte negative Einwirkung erfahren würde. Die

unterlassene Hilfestel ung im Fal e eines Diebstahls z.b. durch nicht ernst nehmen

des alten Menschen oder durch das Wegsehen der Betreuungspersonen, könnte mit

der Definition von Hirsch als Gewalt gegen den Betroffenen bezeichnet werden,

sofern der Bestohlene dies als negatives Erlebnis deutet.

Galtung, ein norwegischer Friedensforscher und Soziologe hat den Gewaltbegriff um

mehrere Dimensionen erweitert. Er versteht unter Gewalt eine ,,vermeidbare

Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse" und die menschlichen

Bedürfnisse werden von ihm unterteilt in Überlebens-, Wohlbefindlichkeits-,

Identitäts-, Sinn- und Freiheitsbedürfnisse.11 Auch mit dieser Definition ist Diebstahl

nur dann eine Gewalthandlung, wenn der Bestohlene sich in seinen grundlegenden

menschlichen Bedürfnissen eingeschränkt fühlt.

Im Gewaltbericht des DZA1 wird zwischen juristischer, physisch- und psychischer,

sowie soziologischer Gewalt unterschieden:

Juristische Definition

: Körperlicher Zwang, der nach seiner Intensität dazu geeignet

ist, die freie Wil ensentschließung eines anderen zu beeinträchtigen.

Psychologische Definition

: Physischer und psychischer Zwang als Ausdruck von

Aggressivität mit der Intention, einer anderen Person zu schaden.

Soziologische Definition

: Physischer und psychischer Zwang als legitimes oder

unrechtmäßiges Mittel in Macht- und Herrschaftsverhältnissen. Der

Handtaschenraub ist noch am ehesten mit dieser Gewaltdefinition zu beschreiben,

der gewöhnliche Diebstahl hingegen ist wahrscheinlich in den wenigsten Fäl en mit

körperlichem oder physischem und psychischem Zwang verbunden.

Viktimisierungsfurcht-Paradox

Betrachtet man al e polizeilich registrierte Gewaltdelikte, sinkt das

Viktimisierungsrisko mit dem Alter.1 Gleichzeitig konnte mit Hilfe von Befragungen

festgestel t werden, dass die Furcht vor Kriminalität mit dem Alter steigt. Dieses

Phänomen wird als Viktimisierungsfurcht-Paradox bezeichnet. Al erdings verhalten

sich ältere Menschen vorsichtiger als jünger und diese Vermeidungshaltung senkt

das Risiko Opfer von Gewalt zu werden. In den entsprechenden Studien wurde

teilweise nicht nur nach der Emotion Furcht gefragt, sondern nach dem Verhalten.

Das heisst, aus der Antwort, sich nachts nicht al eine im öffentlichen Raum

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aufzuhalten, wurde geschlossen, dass dies aus Angst vor Gewalthandlungen

geschehe.7 Nicht berücksichtigt wurde dabei die Angst vor Stürzen oder

Orientierungsschwierigkeiten z.B. in Folge von Sehschwäche und ähnliche

alterspezifisches Vorsichtsverhalten. Die Furcht älterer Menschen vor Gewaltdelikten

bezieht sich nicht nur auf die subjektive Risikowahrnehmung, sondern auch auf die

antizipierte Tatfolge.1 Weiter trägt die Selbstwahrnehmung der Vulnerabilität des

älteren Menschen mit dazu bei, sich vorsichtiger zu verhalten.12

Das Viktimisierungsfurcht-Paradox wurde unter der Voraussetzung beschrieben,

dass al e polizeilich gemeldete Gewaltdelikte, berücksichtigt wurden. Die Frage, ob

sich ältere Menschen vor jeder Form von Gewalt in Gleicherweise mehr fürchten als

jüngere, bleibt offen. Wahrscheinlich fürchten sich alte und sehr alte Frauen weniger

vor sexuel er Gewalt als jüngere Frauen, welches mit der tatsächlichen

Delikthäufigkeit übereinstimmen würde. Anderseits fürchten sich ältere Menschen

möglicherweise in stärkerem Masse als jüngere, Opfer von Vermögensdelikten zu

werden, welches wiederum mit den tatsächlichen Deliktfäl en übereinstimmt. Sol ten

sich diese beiden Sachverhalte empirisch bestätigen, könnte man nicht weiter von

einem Viktimisierungsfurcht-Paradox sprechen. Eine Auflösung dieses Paradoxes

könnte ausserdem durch die geschätzte hohe Dunkelziffer erhärtet werden, denn das

Viktimisierungsfurcht-Paradox berücksichtig nur das Hel feld.

Wahrscheinlich ist das Dunkelfeld für Diebstahl an alten und sehr alten Menschen

beträchtlich. Es wäre also auch notwendig, das Anzeigeverhalten von jüngeren und

älteren Menschen zu berücksichtigen.

Ein defizitäres Selbstbild ist bei älteren Menschen weitverbreitet und führt ganz

al gemein zu einer Einschränkung der Aktivitäten und diese Reduktion der

Einschätzung eigener Handlungsfähigkeit, bestärkt wiederum das defizitäre

Selbstbild.13 Das führt unweigerlich auch zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis

und zu einer Erhöhung der Furcht vor Gewalterlebnissen.

Negative Einflüsse von Diebstahl

Betroffene Personen leiden in der Regel nicht nur unter dem materiel en Schaden,

der ihnen zugefügt wurde. Opfer von Einbruch- und Vermögensdelikten gaben in

Befragungen soziale, emotionale und psychische Verletzungen und

Beeinträchtigungen als den schwerwiegendsten Schaden an.14 Das

Sicherheitsgefühl wird nachhaltig beeinträchtigt. Einbruchdiebstahl, wird als

schlimmes Ereignis wahrgenommen. Neben dem materiel en Verlust, ist es ein

Eingriff in die Privatsphäre, in die Geborgenheit der eigenen vier Wände und Opfer

leiden meist noch Jahrelang unter dem Geschehenen .15 Im Vordergrund stehen die

Emotionen Angst und Ekel.16 Bis 60% der Opfer leiden unter Angst, bis 40% haben

Schlafstörungen und ungefähr 25% haben Alpträume (dito). Die Opfer bilden im

Anschluss eine Viktimisierungsfurcht aus.14 Diese Angst, erneut Opfer zu werden,

wird als schwerwiegende psychische Belastung beschrieben (dito). Dieses Resultat

führt zur Überlegung, ob ältere Menschen al enfal s nur deshalb das

Viktimisierungsfurcht-Paradox in Befragungen aufweisen, weil sie wegen dem bereits

länger verbrachten Leben auch mit grösserer Wahrscheinlichkeit schon einmal Opfer

einer Gewalthandlung waren als jüngere Menschen. Das heisst, möglicherweise

nimmt die Viktimisierungsfurcht im Alter nicht zu, sondern ist al eine auf die Anzahl

bereits erlebter Gewalthandlungen im Verlaufe des Lebens zurückzuführen. Opfer

von Vermögenselikten zeigen eine grössere Viktimisierungsfurcht und

Vermeidungsverhalten als nicht Opfer.14 Zudem haben Frauen mehr Angst als

Männer. Dies könnte mit den unterschiedlichen Lebenslagen von Männer und

Frauen zusammen hängen. Frauen lernen im Lebensverlauf wahrscheinlich in viel

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grösserem Masse als Männer mögliche Gewaltrisiken wie Sexualdelikte zu

vermeiden und auch jüngere Frauen fürchten sich mehr als Männer, sich nachts

al eine im öffentlichen Raum aufzuhalten. Weiter zeigen diese Resultate klar auf,

dass Opfer von Vermögensdelikten meist unter starken negativen Einflüssen und

Beeinträchtigungen leiden und somit Diebstahl mit den oben beschriebenen

Gewaltdefinitionen als Gewalt zu definieren ist.

Eine besondere Situation sind Diebstahldelikte in Alters- und Pflegeheimen und in

der eigenen Wohnung durch Mitarbeitende oder andere Betreuungspersonen. Denn

obwohl der Diebstahl meist im privaten und intimen Bereich des eigenen

Wohnraumes stattfindet, werden diese Delikte nicht als Einbruch, sondern als

einfacher Diebstahl behandelt. Strafrechtlich liegt nur dann ein Einbruch vor, wenn

der Täter gewaltsam in Räumlichkeiten eindringt. (StGB). Die negativen Einflüsse,

die von den betroffenen Opfern erlebt werden, stimmen aber mit jenen für Einbruch

überein. Das Gefühl der Ohnmacht und des Kontrol verlustes ist in diesem Fal

besonders belastend, da die Sicherheitslage nicht wirklich verbessert werden kann.

Die Mitarbeitenden oder andere betreuende Personen werden auch weiterhin

Zugang zu den privaten Räumlichkeiten haben und haben müssen, so dass sich die

Betroffenen nicht wirksam schützen können und eine Vermeidungshaltung unmöglich

ist. Eine Erhöhung der Sicherheit, dass keine weiteren Einbrüche bzw. Diebstähle in

den eigenen Räumlichkeiten mehr vorkommen, würde wesentlich zu einer Entlastung

der psychischen Belastung führen.14 Da die Aufklärungsquote für Diebstahl

ausserordentlich gering ist, müssen Opfer wahrscheinlich über lange Zeit mit der

Ungewissheit leben, nicht zu wissen, von wem sie bestohlen werden und mit dem

Wissen, dass diese Person weiterhin regelmässig die privaten Räumlichkeiten betritt.

Das subjektive Sicherheitsgefühl ist ein wesentliches Kriterium für die Lebensqualität.

Vermutlich kann auch ein Zusammenhang zwischen Gewalterlebnissen im Alter und

depressiven Symptomen oder Suizidgedanken hergestel t werden.

Opfer und Täter

Das Anzeigeverhalten unterscheidet sich wahrscheinlich nach Lebenslage,

Bildungsstand, Lebensstilen, Geschlecht und gesundheitlichen Zustand. Die Gruppe

alter und sehr alter Menschen, welche unter beträchtlichen gesundheitlichen

Beeinträchtigungen leiden und auf Pflegeleistungen angewiesen sind, ist es

besonders schwer, sich als Opfer von Gewalt zur Wehr zu setzen und Anzeige zu

erstattet.12 Das Dunkelfeld ist wahrscheinlich für diese Gruppe besonders hoch und

zudem nur schwer zu erforschen. Diebstahl und andere wirtschaftliche Gewalt

geschieht vermutlich meist durch Täter, von denen die betroffenen Menschen

abhängig sind und zu denen eine nahe soziale Beziehung gepflegt wird bzw. gepflegt

werden muss. Mit einer Anzeige würden die betroffenen abhängigen Menschen, die

von ihnen als notwendig wahrgenommene soziale Beziehung riskieren.

Verständlicherweise werden sich die Betroffenen vermutlich in den meisten Fäl en

zugunsten dieser sozialen Beziehungen und gegen eine Anzeige entscheiden und

auch in Befragungen eher Gewalterlebnisse verschweigen. Eine besonders

gefährdete Gruppe sind sicherlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Bei

fortgeschrittener Demenz ist nicht nur eine selbständige Anzeige unmöglich, sondern

meist schon das Wahrnehmen eines Diebstahls erschwert. Da gerade in Institutionen

der Alterspflege und im familialen Nahfeld die kognitiven Beeinträchtigungen

zunehmen, schafft dies besonders günstige Gelegenheiten für wirtschaftliche Gewalt.

Eine ebenfal s offene Frage ist, wie sich das unmittelbare Umfeld verhält, das heisst,

ob Angehörige oder Institutionen, in denen Betroffene leben, stel vertretend Anzeige

erstatten und in wieweit betroffene alte und sehr alte Menschen überhaupt ernst

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genommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade Krankheitsbilder z.B.

Demenz oder Depressionen, welche im hohen Alter häufig sind, unter anderem auch

den Bestehlungswahn als Symptom beinhalten und dieser unter anderem zu den

typischen Vorurteilen gegen das Alter gehört. Insofern wäre es interessant zu

erforschen, wie hoch die Aufklärungsquote von Diebstahl bei alten und sehr alten

Menschen ist und wie die Polizei entsprechende Anzeigen bearbeitet und ob dieses

Verhalten mit den Altersbildern der involvierten Personen korreliert.

Betrachtet man al e angezeigten Straftaten, sind die Täter vorwiegend junge

Männer.17 Bei Vermögensdelikten wie Ladendiebstahl beispielsweise ist der

Frauenanteil jedoch um die 40% und in den letzten 25 Jahren konnte ein

überproportionaler Anstieg festgestel t werden(dito). Dieses Phänomen ist für

Diebstahl an alten und sehr alten Menschen von besonderer Bedeutung, da es

hauptsächlich Frauen sind, die Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen.

Deshalb müsste eine Zunahme von Diebstahlfäl en an alten und sehr alten

Menschen, die entweder auf familiale oder professionel e Pflege- und Betreuung

angewiesen sind, feststel bar sein. Ein Erklärungsansatz für den Anstieg von Frauen

als Täter von Vermögensdelikten, ist die veränderte Gelegenheitsstruktur wegen der

zunehmenden Berufstätigkeit der Frauen. Da in der Altersbetreuung jedoch immer

schon hauptsächlich Frauen tätig waren, hat sich dieser Aspekt nicht verändert. Trifft

dieser Ansatz zu, sol te es keine Zunahme von Vermögensdelikten in Pflege- und

Betreuungssituationen geben. Die Frage, wer hauptsächlich wirtschaftliche Gewalt,

insbesondere Diebstahl an alten und sehr alten Menschen verübt, ist eine noch

unbeantwortete Frage. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen

Diebstahl und anderen Gewaltformen zum Beispiel aggressive Gewalthandlungen,

Drohungen oder Demütigungen in Pflege- und Betreuungssituationen.

Literatur

1. Deutsches Zentrum für Altersfragen, Gewalt und Opferwerdung im Alter,

2005: www.dza.de

2. Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Prävention von Gewalt

gegen alte Menschen, Bonn, 2003: www.kriminalpraevention.de

3. Schweizerische Kriminalprävention, Neuchâtel, 2004: Sicherheit im Alter,

wichtige Tipps zur Kriminalprävention

4. www.statistik-bs.ch

5. www.bl.ch/docs/jpd/statistik/kriminalstatistik_2005.pdf

6. Görgen, Th.: Ältere Menschen als Opfer polizeilich registrierter Straftaten,

Forschungsbericht Nr. 93, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

e.V. Hannover, 2004

7. Schwarzenegger Ch.: Zürcher Opferbefragung, Kriminologisches Bul etin,

1989

8. Merten, K.: Gewalt durch Gewalt im Fernseher, Opladen etc.: Westdeutscher

Verlag, 1999, S. 17

9. Eastman, M.: Gewalt gegen alte Menschen, Lambertus, 1985, S.38

10. Hirsch, R.D.: Misshandlung und Gewalt an alten Menschen, Notfal medizin 27:

324-328, 2001

11. Galtung, J.: Strukturel e Gewalt, Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung,

Rowohlt, 1975

12. Görgen, Th.: Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen,

Forschungsbericht Nr. 94, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

e.V. Hannover, 2004

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13. Kol and, F.: Kulturstile älterer Menschen, Jenseits von Pflicht und Al tag.

Böhlau Verlag Wien, 1996

14. Kobler, M.: www.polizei-

münster.de/organisation_blau/k_vorbeugung/technik/evaluierung.pdf

15. www.polizei-beratung.de

16. www.bhe.de/anlagen/Vortrag_Weisser-Ring.pdf

17. Schwarzenegger Ch.: Einführung in die Kriminologie, Folien der

Vorlesungsreihe Teil 5 Sommersemester 2005


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