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Die Geschlechterpolitik der Europäischen Union

Subtitle: Geschlechtersubjektivität oder -objektivität auf dem europäischen Arbeitsmarkt?

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 39 Pages
Author: Sophia Wagner
Subject: Politics - International Politics - Topic: European Union

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2008
Pages: 39
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 39  Entries
Language: German
Archive No.: V116678
ISBN (E-book): 978-3-640-18907-6
ISBN (Book): 978-3-640-19458-2
File size: 251 KB

Abstract

Männer und Frauen sind seit Anbeginn der Zeit zwei eklatant in Korrelation lebende Gegensätze, zwei antagonistische Sozialkonstrukte mit differenten Rollencharakteristika - das perzipierte und lebte auch Friedrich Schiller im 18. Jahrhundert. Widerspiegelnd in seinem Werk „Das Lied von der Glocke“ finden sich die stereotypischen Rollenmuster von Männern und Frauen wieder. Die Männer als das arbeitende und machtvolle, die Frauen als das häusliche und fürsorgliche Geschlecht. Diese Geschlechterkonstruktionen prägten über die Jahrhunderte nicht nur die Gesellschaft, sondern vor allem die Geschlechterrealitäten auf dem Arbeitsmarkt. Der Mann profilierte sich mit seiner „abgestammten Stärke“2, die Frau agierte dezent in dessen Hintergrund. In unserer heutigen Gesellschaft sind derartig antiquierte Geschlechterkorrelationen, wie sie auch Friedrich Schiller explizit in seinem Werk beschreibt, kaum noch vorstellbar. Und doch scheinen sie einen Nachhall in unsere Gegenwart dergestalt zu erzeugen, dass sie Diskussionen über die Geschlechterverhältnisse auszulösen vermögen und einen neuen Wert in der EU entstehen ließen - den Wert der Demokratie zwischen den Geschlechtern. Im Rahmen dieser Arbeit soll nun dieser Wert der Geschlechterdemokratie den thematischen Mittelpunkt einnehmen. Dabei wird im Folgenden ausschließlich dessen Dimension in der Europäischen Union, der EU 27, im 20. und 21. Jahrhundert betrachtet, wo er große Aufmerksamkeit erweckt und verschiedenartigste Diskussionsforen schafft. Im Zusammenhang mit den Geschlechterbildern von Mann und Frau, die einst in der Vergangenheit existierten, soll analysiert werden, inwieweit sich gegenwärtig die europäische Arbeitsmarktsituation geschlechtersubjektiv oder geschlechterobjektiv darstellt. Diese Untersuchung des Arbeitsmarktes ist vor dem Hintergrund relevant, weil den Männern anscheinend seit jeher ein fester und dominanter Platz in der Gesellschaft und insbesondere in der Arbeitswelt zugeschrieben wird. Bei der Betrachtung der aktuellen europäischen Arbeitsmarktsituation kann daher die These aufgeworfen werden, dass sich die Ausrichtung der EU-Geschlechterpolitik vorwiegend auf die Frauen spezifiziert. [...]


Fulltext (computer-generated)

Technische Universität Chemnitz

Philosophische Fakultät

Europäische Geschichte

Hausarbeit

Thema:

Die Geschlechterpolitik der Europäischen Union

-

Geschlechtersubjektivität oder -objektivität

auf dem europäischen Arbeitsmarkt ? -

Abgabetermin:

12.09.2008

Eingereicht von:

Sophia Wagner

Studiengang:

Master Europäische Geschichte

Semester:

2. Semester


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

III

1.

Einleitung

1

2.

Die Geschlechterkorrelationen in der EU

3

2.1

Wandel der stereotypischen Geschlechterrollen

3

2.2

Die Geschlechterrepräsentation auf dem europäischen Arbeitsmarkt

6

3.

Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik in der EU

9

3.1

Rechtliche Basis der Geschlechtergleichbehandlung

9

3.1.1 Das Primärrecht als Garant der Gleichbehandlung

9

3.1.2 Das Sekundärrecht als Garant der Gleichbehandlung

12

3.2

Gender Mainstreaming als querschnittspolitischer Ansatz

14

3.3

Die supranationale Institutionenlandschaft

14

4.

Das Wirkungspotential der EU-Geschlechterpolitik auf

die Mitgliedstaaten

19

4.1

Allgemeine, geschlechterpolitische Resonanz in den Mitgliedstaaten

19

4.2

Die Resonanz der EU-Geschlechterpolitik in Polen und in der

Bundesrepublik Deutschland

21

5.

Fazit

23

Anhang

VI

II


Literaturverzeichnis

XI

Abkürzungsverzeichnis

Anm. d. Verf.

Anmerkung des Verfassers

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Ders.

derselbe Autor

EG

Europäische Gemeinschaft

EU

Europäische Union

EWL

European Women′s Lobby (Europäische Frauenlobby)

NGO

Non-Governmental Organization (Nichtregierungsorganisation)

o. J.

ohne Jahr (nicht dokumentierte Jahresangabe)

o. V.

ohne Verfasser

RL

Richtlinie

Tab.

Tabelle

Vgl.

Vergleich (indirektes Zitat)

III


1.

Einleitung

,,Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben,

Muß wirken und streben und pflanzen und schaffen,[...]

Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau,

Die Mutter der Kinder und reget ohn′ Ende die fleißigen Hände,

Und mehrt den Gewinn mit ordnendem Sinn."1

Friedrich Schiller

Männer und Frauen sind seit Anbeginn der Zeit zwei eklatant in Korrelation lebende

Gegensätze, zwei antagonistische Sozialkonstrukte mit differenten Rollencharakteristika - das

perzipierte und lebte auch Friedrich Schiller im 18. Jahrhundert. Widerspiegelnd in seinem

Werk ,,Das Lied von der Glocke" finden sich die stereotypischen Rollenmuster von Männern

und Frauen wieder. Die Männer als das arbeitende und machtvolle, die Frauen als das häusliche

und fürsorgliche Geschlecht.

Diese Geschlechterkonstruktionen prägten über die Jahrhunderte nicht nur die

Gesellschaft, sondern vor allem die Geschlechterrealitäten auf dem Arbeitsmarkt. Der Mann

profilierte sich mit seiner ,,abgestammten Stärke"2, die Frau agierte dezent in dessen

Hintergrund.

In unserer heutigen Gesellschaft sind derartig antiquierte Geschlechterkorrelationen,

wie sie auch Friedrich Schiller explizit in seinem Werk beschreibt, kaum noch vorstellbar. Und

doch scheinen sie einen Nachhall in unsere Gegenwart dergestalt zu erzeugen, dass sie

Diskussionen über die Geschlechterverhältnisse auszulösen vermögen und einen neuen Wert in

der EU entstehen ließen - den Wert der Demokratie zwischen den Geschlechtern.

Im Rahmen dieser Arbeit soll nun dieser Wert der Geschlechterdemokratie den

thematischen Mittelpunkt einnehmen. Dabei wird im Folgenden ausschließlich dessen

Dimension in der Europäischen Union, der EU 27, im 20. und 21. Jahrhundert betrachtet, wo er

große Aufmerksamkeit erweckt und verschiedenartigste Diskussionsforen schafft. Im

Zusammenhang mit den Geschlechterbildern von Mann und Frau, die einst in der

Vergangenheit existierten, soll analysiert werden, inwieweit sich gegenwärtig die europäische

Arbeitsmarktsituation geschlechtersubjektiv oder geschlechterobjektiv darstellt. Diese

Untersuchung des Arbeitsmarktes ist vor dem Hintergrund relevant, weil den Männern

anscheinend seit jeher ein fester und dominanter Platz in der Gesellschaft und insbesondere in

der Arbeitswelt zugeschrieben wird. Bei der Betrachtung der aktuellen europäischen

Arbeitsmarktsituation kann daher die These aufgeworfen werden, dass sich die Ausrichtung der

EU-Geschlechterpolitik vorwiegend auf die Frauen spezifiziert. Das heißt unter dem Schleier

1 Schiller, Gesammelte Werke, 1959, S. 400.

2 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 186.

1


der neutralitätsvermutenden Geschlechterpolitik auf der supranationalen Ebene der EU verbirgt

sich vielmehr eine Politik mit ausschließlicher Ausrichtung auf die Frauen und der Intention,

deren historisch bedingte marginale Stellung in der europäischen Arbeitswelt zu stärken.

Doch kann tatsächlich eine geschlechtersubjektive, frauenexklusive Bezugnahme der

EU-Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt konstatiert werden?

Bevor diese Frage nähere Erläuterung erhält, soll aufgeführt werden, ob es sich im

Verlauf der Jahrhunderte um eine historische Entwicklung handelt, bei welcher das Geschlecht

der Frau in eine gesellschaftlich und erwerbsbezogen rückständige Position hineinwuchs oder

sind die aktuell debattierten, geschlechtsdifferenten Arbeitsmarktgegebenheiten ein neuzeit-

liches Phänomen?

Thematisiert wird außerdem, ob im 20. und 21. Jahrhundert eine reale, faktenbasierende

Ungleichbehandlung und diskriminierende Benachteiligung der Frauen auf dem europäischen

Arbeitsmarkt gegenüber den Männern existiert. Sollte das Bestätigung erhalten, wird

nachzuweisen sein, ob historische Bezüge und Denkstrukturen die gegenwärtige Erwerbstätig-

keit der Frauen in der EU beeinflussen.

Im Hinblick auf die speziell zu betrachtende EU-Geschlechterpolitik sind deren

Entstehungsursprünge und die des Gleichbehandlungsgedankens zu schildern. Zudem sind die

Indikatoren zu hinterfragen, welche das Entstehen der Geschlechterpolitik in der EU bedingten.

Da die EU als Dachverband über ihren 27 Mitgliedstaaten thront und somit unter

anderem den europäischen Wirtschafts- und Handelsraum seit Jahren wesentlich reglementiert,

ist auch davon auszugehen, dass sie bei der Geschlechterpolitik im sozialen Bereich ein

Initiativmonopol inne hat und den Aufmerksamkeitsgrad für jene Politikausrichtung bestimmt.

Doch wie sich die europäische institutionelle und organisatorische Ausgestaltung der

Geschlechterpolitik gestaltet und welches Einflusspotential diesbezüglich von der EU auf die

einzelnen Staaten ausgeht, soll in vorliegender Arbeit näher aufgezeigt werden.

Der Gliederung entsprechend werden zunächst die Geschlechterkorrelationen von der

Geschichte bis in die Gegenwart analysiert, um mögliche Zusammenhänge zwischen der

antiquiert strukturierten und der modernen Arbeitsmarktsituation zu ergründen. Darauf

basierend wird der europäische Arbeitsmarkt mit einem Rückblick in das 20. Jahrhundert und

unter aktuellen Aspekten beleuchtet werden, um legitime Argumente für die Behauptung einer

frauenspezifischen Geschlechterpolitik aufzufinden. Gleichfalls unter eine entwicklungs-

geschichtliche Betrachtung fällt der Abschnitt des rechtlichen Fundamentes der EU, welcher

Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik und die differente Auseinandersetzung mit jener

Politik auf europäischer Ebene erläutert. Abschließend wird der Einflussgrad der EU-Politik in

diesem sozialpolitischen Bereich einerseits allgemein, andererseits länderspezifisch an den

Beispielen Polen und Deutschland untersucht.

2


Interessant gestaltete sich bei der Bearbeitung dieses Themas die Literaturlage in der

Form, dass die einbezogene Literatur einen den Männeranteil immens übersteigenden Anteil

von Autorinnen widerspiegelt. Dies kann schon vorweg als scheinbares Indiz für die These der

frauenexklusiven Ausrichtung der Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt

gelten.

2.

Die Geschlechterkorrelationen in der EU

2.1

Wandel der stereotypischen Geschlechterrollen

Die Verteilung der Rollen und Funktionen in der Beziehung zwischen Mann und Frau ist vom

Anbeginn der Zeit zu betrachten. So begründete bereits der biblische Schöpfungsbericht das

stereotypische Bild des Mannes im Paradies als das starke Geschlecht, die Frau hingegen als

sein zartes, zu beschützendes Pendant. Der Verlauf der Zeit hielt das Charakteristikum des

maskulinen Beschützers mit der Ernährungs-, Versorgungs- und Schutzfunktion gegenüber

seiner Frau und den Kindern aufrecht. Ein ähnliches, stereotypisch sich von der Antike bis zum

Mittelalter kaum wandelndes Bild ergibt sich für die Frau als die Hüterin des Hauses und der

Familie, deren Aufgaben sich auf die Erziehung der Kinder, die Pflege der Alten, die

Nahrungszubereitung sowie zunehmend auf die Feldarbeit konzentrierte. Währenddes lebte sie

stets in finanzieller, als auch rechtlich unterstellter Abhängigkeit ihres Mannes.3

Ihren Stereotypen entsprechend entwickelten sich die Geschlechterrollen über die

Jahrhunderte von der Antike zum Mittelalter bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert fort.

Zumindest ist eine einseitige Entwicklung zu konstatieren. Bei der Rollenbetrachtung des

Mannes erstreckten sich die Kompetenzen und Funktionen nach wie vor auf die Versorgung, die

Funktion eines heldenhaften Soldaten, eines Verwalters von Grund und Boden oder eines

freiberuflich schaffenden Handwerkers. Später gewann er Aufgaben wie die eines Groß- oder

Kleinunternehmers hinzu, entfaltete seine politischen, führenden sowie leitenden Fähigkeiten

nicht mehr intrafamiliär beschränkt, sondern auch im Hinblick auf die wachsenden Städte und

Gemeinden im Rahmen von Versammlungen und Vereinen. Die politische Führung der

Territorien und Herrschaftsgebiete oblag dabei schon immer ausschließlich den Männern. Im

Zeitverlauf existierte die Dominanz der Männer - aus Gründen ihrer körperlichen Überlegenheit

- und ihre gesamtgesellschaftlich dominantere Präsenz aber wenig verändernd weiter. Alte

Rollencharakteristika führten sie somit durch die Jahrhunderte mit. Die Frau indes reifte in

ihrem stereotypischen Gesamtbild weit mehr als der Mann. Ihr oblag nicht mehr singulär die

Rolle der Hüterin des Hauses, die Kontrolle des Haushaltes mit allumfassenden

haushälterischen und handwerklichen Fertigkeiten, die Kindererziehung und die Arbeit auf dem

3 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999, o. S.

3


Felde. Im Zuge der Urbanisierung aufgrund der demographischen Veränderungen eröffneten

sich zunehmend verschiedenartigste erwerbsträchtige Einsatzbereiche im städtischen Raum, die

ihr jedoch keineswegs zur rechtlichen Gleichstellung mit dem Mann verhalfen.4 Lange Zeit

verfügte sie beispielsweise weder über freie Meinungsäußerung, noch über das Recht zur

Versammlungsteilnahme, zur universitären Bildung oder zur persönlichen Stellungnahme vor

Gericht.5 Trotz dieser rechtlichen Diskriminierung leisteten die Frauen zur Unterstützung der

Familie fortan unter anderem bei ,,Wollscherern, Spinnern, Webern, Walkern, Färbern und

Gewandschneidern im [...] 15. und 16. Jahrhundert[..]"6, im Metall- und Holzhandwerk, im

Bäckereihandwerk oder als Handels- und Kauffrauen auf den Marktplätzen ihre Dienste.7 Mit

dieser Präsenz auf dem Arbeitsmarkt setzte der weibliche Stereotyp - einer einst ausschließlich

auf Häuslichkeit bedachten Frau - ein Zeichen in der gesellschaftlichen und insbesondere der

geschlechterspezifischen Entwicklung. Ihnen, den arbeitsamen Frauen, standen jedoch die

adligen Frauen gegenüber, welche wiederum das stereotypische Bild der hausumsorgenden Frau

widerspiegelten und zementierten, obwohl sie über gesellschaftsnormiertes Ansehen und

Etikette verfügte, aber die Kinder zu Hause aufzog und dem Mann lediglich eine passable

Ehefrau war.

Neben dem demographischen Wandel vollzog sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine

weitere Wende in Form der Industrialisierung samt technischer Fortschritte als von den

Geschlechterkorrelationen externe Faktoren. Jener Wandel wirkte sich dergestalt verändernd auf

das patriarchalisch strukturierte Gefüge von Mann und Frau aus, dass vor allem die

Industrialisierung einen Anstieg der Arbeitnehmerzahlen zur Folge hatte und somit auch den

Weg zur industriellen Frauenarbeit ebnete. Doch die Miterwerbsfähigkeit der Frau bedingte den

allmählichen Rückgang der Familiengröße hinsichtlich ihrer hohen Personenanzahl und ,,an die

Stelle der alten patriarchalischen Organisation trat in zunehmendem Maße die Tendenz ..[des ­

Anm.d. Verf.] partnerschaftliche[n] Zusammenleben[s]"8. Dieses frauenemanzipatorische

Agieren erhielt weltweite Impulse durch die vielfältigen Frauenbewegungen mit den

beispielhaften Forderungen nach rechtlicher Gleichberechtigung, dem Stimm- und Wahlrecht,

Arbeitsschutz und insbesondere nach gleichen Lohnzahlungen.9 Jener Entwicklung zur Folge

schienen die Frauen aus ihrer Unmündigkeit zum selbstständigen Leben zu erwachen und sich

auf den eigenen Persönlichkeitswert zu besinnen. Gleichzeitig trugen sie jedoch unverändert die

alleinige Verantwortung für die Kindererziehung und die Hauswirtschaft, von denen der Mann

zweifelsohne freigesprochen war. Den Kontrast zu jenem emanzipierenden Frauenbild und dem

patriarchisch schwindenden Beziehungsgefüge bildete das im 19. Jahrhundert entstehende

4 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999.

5 Vgl. Ders.

6 Bundeszentrale für politische Bildung, o. J.

7 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999.

8 Bundeszentrale für politische Bildung, o. J.

9 Vgl. o. V.: Frauen-Menschenrechte, o. J.

4


,,bürgerliche [...] Familienideal"10, nach welchem ,,dem Mann [...] mehr und mehr die

Außenwelt, Herrschaft und Vernunft zugewiesen [wurde - Anm. d. Verf.], der Frau [die - Anm.

d. Verf.] Ausschließlichkeit Innenwelt, Fürsorge und Hingabe"11 zustand. Zwei kontroverse

Rollen eines Geschlechtes, die koexistent in die modernen Gesellschaften getragen werden

sollten.

Letztendlich wandelten die historischen Entwicklungen mit ihren implizierten

wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftsstrukturellen Veränderungen, so auch die

Frauenbewegungen, die Korrelationen der Geschlechter im Sinne einer zunehmenden

Individualisierung und Liquidierung des finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses der Frau von

ihrem Mann. Stereotypisch über die Jahrhunderte verhaftet blieben jedoch die Charakteristika

von Männern und Frauen. Der Mann symbolisierte unvermindert das starke und dominante

Geschlecht, die Frau das schwächere. Er galt als der stärkere Leistungserbringer aufgrund seiner

körperlichen Konstitution. Bei der Betrachtung der Frau hingegen sind zwei Ausformungen

festzustellen. Zum einen der Typus der Erwerbstätigen, zum anderen der Typus der situierten

Hausfrau.

Noch am Ende des 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts musste das weibliche Geschlecht

aber eine nicht zu leugnende, diskriminierende Zurückstellung in Form von Einschränkungen

beim Bildungs- und Berufszugang12, in der gesellschaftsrechtlichen Stellung sowie bei der

Entlohnung im Arbeitsleben erdulden, wo sie beispielsweise in Deutschland bis in die 1940er

Jahre als billige Arbeitskräfte fungierten.13

Die historisch getragenen Stereotypen von Männern und Frauen prägen somit bis in die

Gegenwart die gesellschaftlichen Diskussionen über die Geschlechterrollen, die

Geschlechterfunktionen und -korrelationen, obwohl sich das Wesensmerkmal der arbeitenden

Frau im vergangenen 20. Jahrhundert vollständig durchsetzte. Als ausschlaggebender Faktor für

dieses erwerbstätigen Durchsetzens kann das Ende des Zweiten Weltkrieges veranschlagt

werden, das ,,die Freiheit der Akteure"14 im Zuge des Wiederaufbaus nach dem Krieg zum

Überleben zwangsläufig bedingte. ,,Der Mann [war .. ­ Anm. d. Verf.] nicht mehr der

unbestrittene Herrscher der Außenwelt [...] auch nicht mehr der exklusive Ernährer seiner

Familie"15. Die Arbeitsteilung und vor allem die Arbeitsbeteiligung beider Geschlechter sind

nun charakteristisch für die modernen Gesellschaften Europas geworden.

Doch trotz aller positiven, frauenrelevanten Veränderungen existieren im 20. und 21.

Jahrhundert geschlechterspezifische Unterschiede auf dem europäischen Arbeitsmarkt, die auf

historisch gewachsene Probleme und Benachteiligungen der Frauen deuten und Vorwürfe der

10 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 19.

11 Ders., S. 20.

12 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999, o. S.

13 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.

41.

14 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 22.

15 Ders., S. 23.

5


Ungleichbehandlung in der Geschlechterdebattierung aufwerfen. Inwieweit sich tatsächlich

arbeitsmarktspezifische Differenzen im eben benannten Betrachtungszeitraum darstellen, wird

im Folgenden geschildert.

2.2

Die Geschlechterrepräsentation auf dem europäischen Arbeitsmarkt

Wie die gesellschafts- und wirtschaftshistorische Entwicklung aufzeigt, waren Frauen zu keiner

Zeit unbeteiligte Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Partizipationsmöglichkeiten eröffneten sich seit

Anbeginn der Geschichtsschreibung. Zu konstatieren ist lediglich ihre epochenübergreifende,

berufliche ,,Niedrigstellung" gegenüber den Männern. Die typisch männlichen Berufe genossen

- und genießen noch immer - eine qualitativ höherwertige Stellung als die frauentypischen

Berufe. Gründe dafür sind die männlichen, eindruckschindenden Charakteristika ,,Durch-

setzungsfähigkeit, Aktivität, Expansion, Karrierewillen[..,] Welteroberung"16 sowie körperliche

Stärke. Von derartigen Eigenschaften zeugen noch heute vorwiegend die Berufsgruppen im

Bereich der Wirtschaft, der Forschung und der Technologie. Weniger orientiert auf Profilierung,

auf psychische als auch auf physische Kraft sind die typisch weiblichen Berufe im sozialen

Sektor, die unter anderem durch ,,die emotionale Versorgung [...,] die Sorge um andere, [ um ­

Anm. d. Verf.] Einfühlungsvermögen [...,] aber [.. nicht durch ­ Anm. d. Verf.] Aggressionen

und [..] Machtansprüche"17 glänzen.

Jenes traditionell zu verortendes, stereotypisch für Männer und Frauen gewachsenes

Verhaltensrepertoire wirkt in die heutige Arbeitsmarktsituation hinein und impliziert eine heute

mehr denn je zu verzeichnende Aufsplitterung des Arbeitsmarktes beziehungsweise eine

sogenannte ,,Arbeitsmarktsegregation [...] in unterschiedliche[..] Berufe[..] und Branchen, auf

unterschiedlichen Hierarchieebenen und nach unterschiedlichen (Lebens-)Arbeitszeit-

modellen"18. Die Folge dieser im Grunde wirtschaftlichen und entwicklungsnormalen Markt-

segregation ist die eindeutige Formierung einer geschlechtsspezifischen Segregation und die

Filtrierung typisch weiblicher Berufe. Frauen sind ,,vorwiegend im Gesundheits- und

Sozialwesen und in den Bereichen Erziehung und Unterricht, öffentliche Verwaltung und

Einzelhandel beschäftigt, während unverhältnismäßig viele Männer als technische Fachkräfte,

Ingenieure, Finanzfachkräfte und Manager tätig sind"19. Diese Situation widerspiegelt das

Problem des europäischen Arbeitsmarktes hinsichtlich einer Minderbeteiligung erwerbsfähiger

Frauen im männerdominierten Wirtschaftbereich. Als Ursache hierfür kann das Verhaltens-

repertoire benannt werden, das den Männern aufgrund ihrer historisch zugeschriebenen,

16 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 185.

17 Ders., S. 245.

18 Jochmann-Döll, Unterbewertet und unterbezahlt?, 2005, S. 102.

19 Europäische Kommission, Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann, 2004, S.6f.

6


führungstypischen Charakterstärken, ,,Vergünstigungen und Privilegien"20 zugesteht. Eben jene

berufliche Ungleichbehandlung wird durch die Gegebenheiten der Zugangsbarrieren und der

Aufstiegsdiskriminierung für Frauen bekräftigt. Bei dem beruflichen Zugang zeichnet sich das

frauentypische Bild der angenommenen ,,Unvereinbarkeit von Beruf und Familie"21, dass noch

aktuell in der Mehrzahl allein den Frauen anhänglich ist. Diese familienbezogene Annahme

einschließlich der Schwangerschaft, Erziehungsjahre und des familiären Zeitaufwandes führt

fälschlicherweise auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu dem negativen Rückschluss auf das

Leistungsprofil einer Frau. Das heißt, ihr werden bereits vor dem Berufsantritt Leistungsdefizite

angerechnet und Aufstiegschancen verwehrt, begründet mit dem traditionell ihr zuge-

schriebenen Familiensinn. ,,Ungünstigere Bewerbungschancen [...], Vorsichtshaltungen bei den

Arbeitgebern, Hindernisse bei der Karriereplanung, [..] Zwang zu reduzierten Arbeitsformen

und -zeiten"22 sind die Resultate der historisch gewachsenen und noch nicht verblassten

Frauenrolle. Gleichzeitig bestätigen die dargestellten Fakten den Vorwurf der frauenexklusiven

Ungleichbehandlung auf dem europäischen Arbeitsmarkt.

Auch statistische Indikatoren bestätigen eindeutig die Geschlechterdifferenzen in der

EU. Im Zuge der benannten Marktsegregation, der Familienpflicht als ,,Konstante in der

weiblichen Biografie"23 und dem daraus resultierenden ,,Männlichkeitssyndrom"24 in der

europäischen Erwerbsgesellschaft treten klarersichtliche Differenzen bei den zwei Indikatoren:

jährlicher Bruttoverdienst und Beschäftigungsquote auf.

Die Marktsegregation verursacht plausible Einkommensunterschiede. Doch

unverständlich erscheint das ungleiche Lohnentgelt zwischen Männern und Frauen innerhalb

eines Berufssektors wie die Tabelle 1 des Anhangs beispielweise im Dienstleistungssektor und

der Industrie ausweist. Trotz geschlechtergleicher Vollzeitbeschäftigung lag der Brutto-

jahresverdienst der Männer im Jahr 2004 bei 31143.2 ECU/, der Frauenverdienst lediglich bei

23985.3 ECU/. Auch ländervergleichend prägen geschlechterdifferente Verdienste den

Arbeitsmarkt. So erfreuten sich 2004 in Deutschland die Männer über ein jährliches

Bruttogehalt von etwa 43179 ECU/, die Frauen hingegen durchschnittlich über 33898 ECU/.

In Polen des gleichen Jahres verdienten Männer etwa 6663 ECU/, Frauen wiederum nur 5505

ECU/.

Mit Blick auf die Beschäftigungsquoten zeichnet sich ein ebenfalls völlig inkohärentes

Bild zwischen Männern und Frauen ab. Wie Tabelle 2 im Anhang beweist, liegen die

Beschäftigungsquoten der Männer innerhalb eines Jahrzehntes ab 1997 im europäischen

Gesamtvergleich stets über der durchschnittlichen Erwerbsquote der Frauen, was auf

20 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 25.

21 Ders., S. 25.

22 Ders., S. 247.

23 Ders., S. 247.

24 Ders., S. 246.

7


,,genderrelevante Aspekte"25, wie oben bereits thematisiert, schließen lässt. Im vergangenen Jahr

betrug in der EU 27 die Beschäftigungsquote der Männer 72,5 %, der Anteil der erwerbstätigen

Frauen lag bei 58,3% - ein Indiz für eine arbeitsmarktrechtliche Schwäche und für nicht

ausreichende Arbeitsplätze aufgrund des segregationsbedingten Wegfalls wahrzunehmender

Arbeitsmöglichkeiten in der Wirtschaft durch die Frauen. Vor allem aber kann der prozentuale

Beschäftigungsunterschied zwischen den Geschlechtern als ein Indiz für einen geschlechter-

ungleichen Zugang zur Erwerbstätigkeit gelten. Denn die Differenz zwischen den männlichen

und weiblichen Beschäftigungsquoten spricht erwiesenermaßen für den geschlechterdivergenten

Zugang auf dem europäischen Arbeitsmarkt26 und lässt somit die Ungleichheit zwischen den

Geschlechtern erstrahlen. Die Zugangserschwernis ist unter anderem wieder mit der gender-

relevanten Begründung behaftet, dass Frauen im Zuge der Elternzeit ihre Erwerbstätigkeit

unterbrechen werden beziehungsweise unterbrechen würden.27

Im Zusammenhang mit dem Indikator der Beschäftigungsquote ist vor allem ein

weiteres, spezielles Faktum für die Bekräftigung der ,,geschlechtsspezifischen Diskrepanzen"28

auf dem europäischen Arbeitsmarkt wichtig. Es ist das Faktum, welches die Geschlechter-

gleichberechtigungsdebatten des 20. und 21. Jahrhunderts innerhalb der EU erst fanatisiert. Es

handelt sich um den Fakt der Minderrepräsentation von Frauen in dem zukunftsträchtigen

Sektor der Forschung - sowohl an Universitäten als auch auf dem Arbeitsmarkt -, in

unternehmerischen Führungspositionen und im Rahmen der unternehmerischen Selbstständig-

keit. In all jenen Erwerbstätigkeitssegmenten herrscht eine gravierende Unterrepräsentation von

Frauen.29 Grund dafür ist wiederholt die traditionell geprägte, stereotypische Aufgaben- und

Rollenzuordnung ,,that women often have difficulty in juggling professional and family life"30.

Auch im Internen der EU widerspiegelt sich der personelle Geschlechterunterschied in

Entscheidungsbereichen zwischen Männern und Frauen. Gemäß der Tab. 3 überwiegt der

Männeranteil den prozentualen Anteil der Frauen.

Diese aufgeführten Schlüsselindikatoren zur Beschreibung der Arbeitsmarktsituation in

der EU und die daraus vorwiegend in der Wirtschaft und der Technologie zu konstatierenden

defizitären Frauenquoten begründen die feministische Auseinandersetzung31 mit der Ge-

schlechterpolitik auf der supranationalen Ebene der EU. Die rechtliche Verbesserung dieser

sozialpolitischen Missstände und Diskrepanzen zwischen zwei Geschlechtern in einem

Staatensystem, das einerseits geprägt ist von Demokratie, andererseits aber einen Demo-

25 Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 70.

26 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.

32.

27 Vgl. Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 70.

28 Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 67.

29 Vgl. Europäische Kommission, Man(n)che sind eben doch gleicher, 2008; Europäische Kommission,

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, 2007.

30 Europäische Kommission, Too few women in EU research, o.J.

31 Vgl. Scheele, Ambivalenzen der Frauenerwerbstätigkeit in Europa und geschlechtergerechte Kriterien

zur Bestimmung der Qualität von Arbeit, 2005, S. 35.

8


kratiemangel zwischen den die Gemeinschaft stützenden Frauen und Männern aufweist, ist die

Legitimationsgrundlage der EU beziehungsweise ihrer handlungsbefähigten Organe. Inwieweit

der supranationale Normierungs- und Lenkungseinfluss dabei eine frauenexklusive Bezug-

nahme aufweist, soll im Folgenden analysiert werden.

3.

Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik in der EU

In den Gründungsjahren der Europäischen Gemeinschaft fristete die Thematik der Gleich-

stellung von Männern und Frauen in den wirtschaftlichen und politischen Ordnungsideen der

kooperierenden Staaten eher eine Schattenposition. Die sechs Gründungsmitglieder32 erachteten

die Behandlung sozialpolitischer Maßnahmen zunächst als unrelevant, da ihrer Ansicht nach

,,der soziale Fortschritt in Europa durch die wirtschaftliche Einigung

automatisch begünstigt werde, so daß eigenständige Sozialvorschriften

im primären Gemeinschaftsrecht nicht erforderlich seien."33

Diesem Irrtum erlagen sie jedoch nur kurze Zeit. Denn schon bald drängte Frankreich auf eine

,,Angleichung der Sozialsysteme"34 im Sinne des Wettbewerbsrechtes auf dem Gemeinsamen

Markt beziehungsweise vielmehr auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Gegen Ende der 50er

Jahre erhielt zunächst das primäre Gemeinschaftsrecht neue, sozialpolitische Aspekte in Form

von sechs einschlägigen Artikeln. In den 70er Jahren folgte die sozialpolitisch unterstützende

Ausgestaltung des sekundären Gemeinschaftsrechtes.

3.1

Rechtliche Basis der Geschlechtergleichbehandlung

3.1.1 Das Primärrecht als Garant der Gleichbehandlung

Mit dem Voranschreiten des europäischen Einigungs- und Integrationsprozesses kamen die

mitgliedstaatlichen Akteure sukzessiv zu der Erkenntnis, rechtlich fundierte und für die EU-

Mitgliedstaaten normierende Bestimmungen erlassen zu müssen, um einer ,,Geschlechter-

blindheit [aufgrund .. ­ Anm. d. Verf.] traditionalistische[r] Geschlechterstereotype[n]" in der

europäischen Integrationsentwicklung vorzubeugen. Schließlich gibt es ,,keine Demokratie ohne

Geschlechterdemokratie"35.

32 Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg

33 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 40.

34 Ders., S. 40.

35 Jünemann; Klement, Einleitung. Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union ­ Implikationen

9


Mittels des Primärrechtes als Rechtsquelle werden zunächst die Mitgliedstaaten als

Adressaten gebunden und verpflichtet, ,,alle Normen des Gemeinschaftsrechtes [...] ohne [..]

weitere Konkretisierung"36 umzusetzen und anzuwenden. Der erste Artikel mit geschlechter-

spezifischem Gleichheitssinn war der einstige Art. 119 EWGV aus den 50er Jahren.37 Er

verlangt noch gegenwärtig nach einer geschlechterobjektiven Entgeltgleichheit für Männer und

Frauen bei gleicher Arbeit.38 Nach der numerischen Änderung durch den Amsterdamer Vertrag

hat er als heutiger Art. 141 EGV Geltung und beinhaltet eine erweiterte Kompetenzgrundlage

für das EU-Organ - den Rat -. Auf Grundlage des Absatzes 3 EGV ist er zum Erlass von

,,Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes

der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und

Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen"39

befähigt. Darüber hinaus eröffnet der Art. 141 IV EGV die Möglichkeit

,,zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten

Geschlechtes oder zur Verminderung bzw. zum Ausgleich von

Benachteiligungen [...] spezifische Vergünstigungen"40

einzuführen. In keiner Formulierung des Artikels ist jedoch eine frauenexklusive, sondern eine

geschlechterobjektive Bezugnahme zu registrieren.

Eine weitere primärrechtliche Grundlage findet die EU-Gleichstellungspolitik im Art. 2

des EG-Vertrages. In jenem Artikel ist eine allgemeine Aufgabenstellung der Gemeinschaft

formuliert ohne konkrete rechtliche Tragweite für Männer und Frauen in den einzelnen

Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft soll lediglich und allgemein bei der Errichtung des

gemeinsamen, europäischen Marktes

,,[...] die Gleichstellung von Männern und Frauen [...] fördern."41

Vergleichbar allgemeingültiges gilt für den Art. 3 EGV. Mit dem Art. 3 II EGV repräsentiert die

EU die stetige Entwicklung des Gleichstellungsgedankens und des Gleichbehandlungsvorsatzes.

Beides - Gleichstellungsgedanke und Gleichbehandlungsvorsatz - sollen gemäß des Artikels in

jedem einzelnen Politikbereich der EU Einzug und Beachtung finden. Primärrechtlich fungiert

der Vertiefung und Erweiterung, 2005, S. 7.

36 Hobe, Europarecht, 2002, S. 59.

37 Vgl. Ders., S. 286.

38 Vgl. Läufer, Vertrag von Nizza, 2002, S. 131.

39 Ders., S. 132.

40 Ders., S. 132.

41 Ders., S. 58.

10


der Artikel daher als eine ,,Querschnittsklausel"42. Nach Maßgabe des zweiten Absatzes muss

die Gemeinschaft geschlechterobjektiv

,,bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten [... daraufhin

wirken ­ Anm. d. Verf.], Ungleichheiten zu beseitigen und die

Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern."43

Ebenso auf beide Geschlechter gerichtet, ist der Art. 13 I EGV, der im Rahmen der

Geschlechterpolitik der EU aufzuführen ist. Er legitimiert den Rat

,,[...] geeignete Vorkehrungen zu treffen , um Diskriminierungen aus

Gründen des Geschlechtes [...] zu bekämpfen."44

Unter dem Titel XI des EG-Vertrages, der Sozialpolitik, bezieht die EU abermals sehr

allgemein, primärrechtlich Stellung, ohne aber auf frauenspezifische Anliegen oder

frauenbetreffende, arbeitsmarktrechtliche Schwachpunkte45 Bezug zu nehmen. Mit dem Art.

137 I, i EGV bekräftigt die Gemeinschaft, die

,,Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt

und [die ­ Anm. d. Verf.] Gleichbehandlung am Arbeitsplatz"46

zu unterstützen und zu fördern.

Die primärrechtlichen Grundlagen in Form der benannten Artikel des EG-Vertrages

verdeutlichen die Aufmerksamkeit der EU für das Themas der Geschlechterpolitik auf supra-

nationaler Ebene und unterstreichen ihr Bemühen, den geschlechterdemokratischen Verhältnisse

auf dem europäischen Arbeitsmarkt und in den sozialpolitischen Lebenssituationen zur

Realisierung und Durchsetzung zu verhelfen. Die Rechtsgrundlagen weisen jedoch bei der

rechtssprachlichen Formulierung eine absolute Allgemeingültigkeit für die Geschlechter auf, so

dass eine geschlechter- und berufsbezogene oder gar frauenspezifische Auseinandersetzung im

Primärrecht der EU ausgeschlossen werden kann.

Ausrichtungsspezifischer gestaltet sich die auf Gleichbehandlung basierende Thema-

tisierung der Geschlechterpolitik im Hinblick auf das Sekundärrecht.

42 Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S. 41.

43 Läufer, Vertrag von Nizza, 2002, S. 59.

44 Ders., S. 63.

45 Vgl. Gliederungspunkt 2.2

46 Läufer, Vertrag von Nizza, 2002, S. 128.

11


3.1.2 Das Sekundärrecht als Garant der Gleichbehandlung

Ähnlich wie die Aufnahme im Primärrecht erfuhr die Geschlechterpolitik mit der Intention der

Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft

erst nach Jahren des europäischen Integrationsprozesses Aufmerksamkeit. Entgegen der

unmittelbaren Wirksamkeit des Primärrechtes bedarf das Sekundärrecht zunächst einer

innerstaatlichen Umsetzung in nationales Recht. Im Folgenden werden vier aussagekräftige

Richtlinien vorgestellt, welche thematisch die Geschlechtergleichbehandlungspolitik auf dem

europäischen Arbeitsmarkt mit verschiedenen Grundgedanken behandeln.

Die erste Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen einer Richtlinie bezog

sich 1975 auf die ,,Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes in den Mitgliedstaaten [...

nachdem eine ­ Anm. d. Verf.] anhaltende Mißachtung des [..] primären Gemeinschafts-

recht[es]"47 zu beanstanden war. Diese Richtlinie RL 75/117 trägt das Lohngleichheitspostulat

bei ,,gleichwertiger Arbeit"48 zum Inhalt und impliziert die anerkannte und bewusst

wahrgenommene Diskriminierung der Frauen auf dem europäischen Arbeitsmarkt gegenüber

den Männern, welche gemäß der Tab. 1 nicht unter ungleichem Entgelt litten und noch heute

nicht zu leiden haben. Indirekt kann daher ein frauenspezifischer Bezug der Richtlinie

konstatiert werden.

Eine gleichfalls zwar geschlechtsneutral formulierte Richtlinie, aber mit fraueninten-

dierter Ausrichtung ist die Richtlinie RL 76/207 hinsichtlich der ,,Gleichbehandlung von Mann

und Frau beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen"49. Sie verpflichtet

die EU-Mitgliedstaaten grundlegend zum Verbot der (einseitigen) Geschlechterdiskriminierung,

wie es nachweisliche nationale Vorkommnisse in den 70er und 80er Jahren belegen. Damals

wurde einer Anzahl von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes und des damit einhergehenden,

traditionell unterstellten Familiensinnes die Erwerbsaufnahme von Arbeitgebern verweigert.50

Inhaltliche Schwerpunkte der Richtlinie sind vor allem die Regelungen der Mehrbelastung von

Schwangeren und der Schwangerschaftsurlaub, welche zweifellos ausschließlich Frauenbelange

darstellen. Geschlechterneutral hingegen sollen gemäß der Richtlinie die Beschäftigung, die

Berufsausbildung sowie der berufliche Aufstieg ermöglicht werden. Letztlich positiv realisierte

die RL 76/207 für beide Geschlechter ,,schrittweise den Gleichbehandlungsgrundsatz"51 und die

Chancengleichheit für den gesamten beruflichen Erwerbssektor mit Geltung für selbstständige

und abhängige Arbeitsverhältnisse.52 Eine ausschließlich und konkret frauenspezifische

47 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 42.

48 Nishihara, Das Recht auf geschlechtsneutrale Behandlung nach dem EGV und GG, 2002, S. 49.

49 Ders., S. 57.

50 Vgl. Ders., S. 60ff.

51 Ders., S. 72.

52 Vgl. Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S.

118.

12


Debattierung von arbeitsmarktrechtlichen Gegebenheiten ist in dieser Richtlinie jedoch nur

partiell zu bestätigen.

Eine Konkretisierung von Frauenanliegen und eine feministische Auseinandersetzung

auf supranationaler Ebene bietet sich in Form der Richtlinie RL 92/85 über ,,die Sicherheit und

den Gesundheitsschutz für Schwangere, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen"53. Die

Richtlinie beschränkt sich konkret auf eine speziell ,,geschützte[..] Personengruppe[..]"54 und

regelt Schutzmaßnahmen, Mindeststandards sowie den Kündigungsschutz. Dass Männer dem

Inhalt entsprechend keine Erwähnung finden, steht außer Frage.

Bezeichnend für die EU ist auch ihr Bemühen und Drängen um die Gleichbehandlung

der Geschlechter im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die Richtlinie RL 79/7 dient einer solchen

sozialpolitischen Maßnahme. Sie erfasst alle Erwerbstätigen ob selbstständig oder abhängig

beschäftigt, sichert ihnen ,,Schutz gegen Risiken, Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitsunfähig-

keit, Berufserkrankung und Arbeitslosigkeit"55 zu und untersagt im Bereich der gesetzlichen

Systeme der sozialen Sicherheit ausdrücklich und ohne betonenden Geschlechterbezug die

Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes56. Lediglich in Art. 4 RL 79/7 präzisiert der

Rechtstext direkt, dass auch ,,Frauen [..] Anspruch auf Anwendung der gleichen Regelung wie

Männer"57 haben. Diese mit Nachdruck formulierte Bestimmung deutet darauf hin, dass es vor

allem die Frauen sind, die einer solchen sozialrechtlichen Aufmerksamkeit in der europäischen

Arbeitswelt bedürfen.

In der Gesamtbetrachtung der sekundärrechtlichen, beispielhaft aufgeführten Richtlinien

ist die klar gesetzte Intention der EU bei der Thematik der Geschlechterpolitik zu erkennen: Es

geht um ein geschlechtsneutrales und geschlechterobjektives Gleichbehandlungspostulat.

Dennoch kann auf eine unscheinbare Ausrichtung der EU-Politik auf frauenspezifische Arbeits-

marktprobleme spekuliert werden. Schließlich verlangen die Frauen nach einem vergleichbaren

Entgelt wie die Verdienstdifferenzen im europäischen Vergleich zu ihren männlichen Kollegen

in Tab. 1 bestätigen. Auch treffen eher Frauen als Männer auf eine Diskriminierung am

Arbeitsplatz58 und es sind prozentual überwiegend Frauen, die weniger Repräsentanz auf dem

europäischem Arbeitsmarkt zeigen als die Männer.

In der Gesamtheit attestieren das Primär- und Sekundärrecht der EU einen Vorreiter-

beziehungsweise Vorbildcharakter für die Mitgliedstaaten, welche angehalten wurden und

werden, sozialpolitische und arbeitsmarktrechtliche Normierungen und Veränderungen vorzu-

53 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 53.

54 Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S. 167.

55 Ders., S. 181.

56 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.

51.

57 Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S. 181.

58 Wie das Beispiel der Bundeswehranwärterin ,,Kreil" im Jahr 2000 belegt, Vgl. o.V., Frauen haben in

Deutschland Zugang zum Dienst mit der Waffe, 2000.

13


nehmen, damit das weibliche als auch das männliche Geschlecht gleiche Chancen und

Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt vorfinden können.

Ein weiteres auszeichnendes Charakteristikum der EU unter dem Aspekt zu

realisierender, geschlechterdemokratischer Verhältnisse ist der politische Querschnittsansatz des

Gender Mainstreaming.

3.2

Gender Mainstreaming als querschnittspolitischer Ansatz

59

Gender Mainstreaming ist ein politischer Ansatz, um die Geschlechterperspektive und die

Geschlechterverhältnisse in alle Politikbereiche der EU zu implementieren. Er figuriert als ,,a

strategy that aims to abolish [...]the existing inequalities between men and women in society"60.

Seinen Entstehungsursprung hatte der politische, konzeptionelle Gedanke ,,auf der 4.

Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking"61. Seither erfährt das Konzept in der Europäischen Union

Aufmerksamkeit62 und bestimmt, dass ,,politische Maßnahmen stets daraufhin zu prüfen [sind ­

Anm. d. Verf.], wie sie sich auf die Lebenssituation von Frauen und Männer auswirken"63.

Mittels des Gender Mainstreamings werden auf supranationaler Ebene demnach die unter-

schiedliche und vor allem die geschlechterspezifische Sozialisation sowie die verschiedenen

Interessen und Bedürfnisse der Geschlechter anerkannt und in den Integrationsprozess der EU

aufgenommen. Das Faktum der ersten Debattierung auf der Welt

frauen

konferenz lässt

allerdings - trotz geschlechterobjektiver Sprache - darauf schließen, dass vor allem die Anliegen

der Frauen von großer Relevanz bei der Implementierung der Chancengleichheit und des

Gleichbehandlungsgebotes in den EU-Politikbereichen sind.

Neben den rechtlichen Grundlagen und dem politischen Querschnittsansatz als Basis für

die Geschlechterpolitik existieren noch eine Vielzahl anderer Gestaltungsvarianten bei der

Thematisierung der Gleichbehandlung der Geschlechter auf der europäischen Ebene der EU.

3.3

Die supranationale Institutionenlandschaft

Dass die EU Überlegungen zur Geschlechtergleichbehandlung in besonderem Maße in den

europäischen Integrationsprozess einfließen lässt, belegen die vorangegangenen Abschnitte.

Darüber hinaus zeigen - beispielhaft im Folgenden dargestellt - die einzelnen EU-Organe neben

59 Eine ausführliche Behandlung des Gender Mainstreamings würde den Rahmen der Arbeit sprengen und

erhält daher nur eine erwähnende Ausführung.

60 Schmidt, Gender Mainstreaming ­ an Innovation in Europe?, 2005, S. 31.

61 Bluth, Gender Mainstreaming in der Europäischen Union, 2004, S. 1.

62 Vgl. Ders., S. 57.

63 Europäische Kommission, Gender Mainstreaming, o. J.

14


den primärrechtlichen Vorgaben reges Engagement, die Gleichbehandlung von Männern und

Frauen zu gewährleisten und insbesondere dem Wandel der Frauen auf dem europäischen

Arbeitsmarkt positiv wirkend nachzukommen. So setzt sich unter anderem das Repräsentativ-

organ, das Parlament, ,,auch in Zukunft für die Würde und Achtung der Frauen ein[..], um die

Gesellschaft durch die Fülle der weiblichen Werte und ihr glühendes Engagement für eine

menschlichere Gesellschaft zu bereichern"64. Dieser Stellenwert ist eine offene Hommage an die

Frau und ein eindeutig befürwortender Beleg für eine frauenbetonte Politikausrichtung. Zudem

sympathisiert das Parlament seit 198465 mit der Etablierung eines geschlechtersubjektiv

agierenden Gremiums - dem Frauenausschuss. Dieser arbeitet aktiv mit dem Europäischen

Parlament zusammen und verfügt unter anderem über Kompetenzen und Zuständigkeitsbereiche

wie

,,die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union

[...,...] die Förderung der Rechte der Frauen in Drittländern [...,...] die

Weiterverfolgung

[...]

internationaler

Übereinkommen

und

Konventionen, die die Rechte der Frau betreffen [... sowie ­ Anm. d.

Verf.] die Informationspolitik in Bezug auf Frauen"66.

Einen Männerausschuss hingegen kann das Europäische Parlament im Sinne eines geschlechter-

neutralen Umgangs mit der Geschlechterpolitik nicht darbieten, was vergegenwärtigt, dass es

Frauen an Unterstützung und Förderung mehr bedürfen als die Männer. Gründe hierfür liegen in

dem traditionellen Wertekanon, den stereotypisch gewachsenen Geschlechterrollen67 und den

tabellarischen Belegen im Anhang.

Auch die Europäische Kommission glänzt mit einer spezifischen Struktur im Hinblick

auf die Förderung der Geschlechtergleichheit, indem sie Arbeitsgruppen und Ausschüsse

initiierte und einrichtete. Nach einer Entscheidung aus dem Jahr 1981 wurde beispielsweise der

Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern eingesetzt. Seine 40

Mitglieder rekrutieren sich aus einem Vertreter je EU-Mitgliedstaat sowie aus nationalstaat-

lichen Vertretern mit Zuständigkeit für Frauenpolitik und Chancengleichheit.68 In direkter

Kooperation mit der Kommission erstreckt sich dessen Kompetenzspektrum auf die Unter-

stützung

,,der Ausarbeitung und Durchführung der Maßnahmen der

Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und

Männern [...] sowie den [..] Austausch von relevanten [..]

64 Informationsbüro für Österreich, Frauen in Europa, o.J.

65 Vgl. Gröner, Frauenausschuss/Chancengleichheit, 2008.

66 Europäisches Parlament, Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, o. J.

67 siehe Abschnitt 2 und 3.

68 Vgl. SCADPlus, Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit, 2007.

15


Erfahrungen, Politiken und Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten

und zwischen den verschiedenen Akteuren zu begünstigen"69.

Von einer frauenexklusiven Bezugnahme ist keine Feststellung zu machen.

Gleiches gilt auch für das im Jahr 2000 vom Europäischen Rat vorgeschlagene und fünf

Jahre später von der Kommission eingerichtete Europäische Institut für Gleichstellungsfragen.

Seine Mitglieder entstammen nationalen und europäischen Behörden beziehungsweise EU-

Organen. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission obliegt ihm die Gleichstellung

von Männern und Frauen, die Förderung und Stärkung der Gleichberechtigung sowohl in allen

Politikbereichen der EU als auch in den Mitgliedstaaten und die Bekämpfung der Geschlechter-

diskriminierung.70 Mit ausdrücklicher Betonung hat das Institut zudem ,,objektiv belastbare[..]

und vergleichbare[..] Daten zur Gleichstellung von Frauen und Männern"71 bereitzustellen und

entzieht sich somit der Annahme, einen frauenspezifischen Tenor zu beinhalten.

Ein weiteres Beispiel für ein im Jahr 2001 durch die Initiative der Europäischen

Kommission geborenes Gremium ist die ,,Hochrangige Gruppe ,Gender-Mainstreaming′"72. Ihre

Mitglieder, ,,hochrangige Beamte aus den Mitgliedstaaten"73, nutzen die Gruppe als ein Forum

zum Austausch und zur Debattierung nationaler Geschlechterpolitiken sowie zur geschlechter-

politisch relevanten Unterstützung einer jeden Ratspräsidentschaft.74 Wichtig ist erneut der

Aspekt der geschlechterobjektiven Betrachtung der Geschlechterpolitik gemäß dem quer-

schnittspolitischen Ansatz des Gender Mainstreaming auf der EU-Ebene.

Der politische Neutralitätsfaktor erhält außer in den bisher benannten Gremien ebenso

in dem ,,Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010"75 Aufmerksam-

keit. Als Ausdruck für das geschlechterpolitische Engagement der EU und institutionell

entsprechend für die Europäische Kommission richtet sich der Fahrplan auf die Verbesserung

und Förderung der Geschlechtergleichstellung. Im Speziellen erfassen die sechs konzeptionellen

Schwerpunkte die

,,gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer,

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ausgewogene Repräsentanz

in Entscheidungsprozessen, Beseitigung aller Formen geschlechter-

69 SCADPlus, Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit, 2007.

70 Vgl. Europäische Kommission, Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, o. J.

71 Europäische Kommission, Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, o. J.

72 Europäische Kommission, Hochrangige Gruppe ,,Gender-Mainstreaming", o.J.

73 Ders., o.J.

74 Vgl. Ders., o.J.

75 Europäische Kommission, Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010,

2006.

16


bezogener Gewalt, Beseitigung von Geschlechterstereotypen,

Förderung der Gleichstellung in Außen- und Entwicklungspolitik"76.

Angesichts der arbeitsmarktbezogenen Lage für Frauen ist allerdings zu schlussfolgern, dass

weniger die Männer im Rahmen der ,,objektiven" Chancengleichheit im Mittelpunkt supra-

national und national diskutierter Politiken stehen als vielmehr die Frauen. Feministisch ausge-

richtete Züge tragen inhaltlich alle Strukturen, Gremien und Strategien, denn schließlich beklagt

die EU selbst, dass ,,women [are in ­ Anm. d. Verf.] a considerable minor degree in

management positions"77, in der Forschung, in der Wirtschaft und selbst in den EU-Organen78.

Und dies gilt es vor allem vorbildhaft von der EU zu ändern.

Evident nur frauenorientiert sind die folgenden Organisationsbeispiele einer euro-

päischen, nichtstaatlichen Ausgestaltung der Geschlechterpolitik. Mit einem großen Bekannt-

heitsgrad unter den nichtstaatlichen Frauenorganisationen kann sich ,,the largest umbrella

organisation of women′s associations in the European Union"79 - die Europäische Frauenlobby -

rühmen. Ihre Gründung ist auf das Jahr 1987 in London zu datieren. Drei Jahre später wurde in

Brüssel das Sekretariat der EWL eingerichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt repräsentiert sie

als supranationale Plattform über 4000 Frauenorganisationen und frauenspezifische Netz-

werke.80 Ihr Engagement richtet sich auf die Förderung, Verbesserung und Realisierung der

Frauenrechte, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die wirtschaftliche und soziale

Besserpositionierung der Frauen und deren Vorankommen in Führungspositionen. Des weiteren

konzentrieren sich die Aktionen auf Gewaltprävention und Aufklärungsarbeit sowie unter

anderem auf die Implementierung und Entwicklung des Gender Mainstreaming in den

nationalen und europäischen Politikbereichen.81 Die enorme Anzahl der Mitglieder, die beispiel-

haft in der Tab. 4 des Anhangs aufgeführt sind, soll einen Eindruck davon vermitteln, wie

weitreichend und national tiefenwirksam die Organisation in den einzelnen Mitgliedstaaten zu

agieren fähig ist. Die Einflussnahme der EWL umspannt auch die EU-Organe, das heißt das

Europäische Parlament sowie die Kommission, infolge einer beratenden und informierenden

Zusammenarbeit. Das daraus abzuleitende Potential der EWL, die Geschlechterthematik in der

Bevölkerung publik zu machen und die Wahrnehmung für die Stellung und ökonomische

Wertigkeit der Frauen in der Gesellschaft zu schärfen, ist wesentlich bedeutender im Vergleich

zu den rechtlichen Normierungsgrundlagen der EU. Dennoch verlieren die EU-Maßnahmen und

Initiativen keinesfalls an Wertigkeit. Mittels der Rechtsvorschriften liegt es in ihrem Ermessen,

die Mitgliedstaaten unmittelbar zu binden. Den NGO′s ermöglicht sich jedoch ein intensiveres

76 Europäische Kommission, Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010,

2006.

77 Ruth, Gender Equality under the New European Constitution, 2005, S. 105.

78 Siehe Tab. 3 im Anhang.

79 EWL, The European Women′s Lobby, o. J.

80 siehe zur Demonstration Tab. 4 im Anhang.

81 Vgl. EWL, The European Women′s Lobby, o.J.

17


Vordringen in die Nationalstaaten. Die EWL ist dabei in ihrem Aktionsschema in jeder Hinsicht

geschlechtersubjektiv ausgerichtet.

Nicht weniger geschlechtersubjektiv, aber mit einem vergleichbaren Einflussgrad auf

die europäische Politik und die nationalen Regierungen agitiert das noch sehr junge Europäische

Netzwerk zur Förderung von Frauen in Führungspositionen82. Im Juni 2008 kam es erstmalig

zur Zusammenkunft von ,,Frauen in Entscheidungsprozessen aus ganz Europa" initiiert von der

Europäischen Kommission vor dem Hintergrund, das arbeitsmarktspezifische Defizit der Frauen

zu verbessern. Basierend auf den bereits dargestellten, frauenspezifischen Klagen, Missständen

und Differenzen gegenüber den Männern auf dem europäischen Arbeitsmarkt, gilt es im

Rahmen einer ,,gemeinsamen EU-Plattform [..] erfolgreiche Strategien zur Verbesserung der [...

Situation von Frauen ­ Anm. d. Verf.] in Führungspositionen"83 zu entwickeln und einen

innovativen, konstruktiven Informationsaustausch zu schaffen und zu gewährleisten. Das

gegenwärtige Gründungsdatum des Netzwerkes verdeutlicht die existenten Unterschiede

zwischen Männern und Frauen auf dem europäischen Arbeitsmarkt und belegt die unter

Abschnitt 2 geschilderten sozialpolitischen und wirtschaftlichen Ungleichheiten der Geschlech-

ter, die an politisches Handeln auf supranationaler als auch nationaler Ebene appellieren.

Anhand der ausgewählten Beispiele der supranationalen und europäischen Institutionen-

landschaft soll ein wesentlicher Grundwert der EU repräsentiert werden - die Demokratie. In der

,,gereiften" EU impliziert die Demokratie gegenwärtig vor allem auch die Demokratie zwischen

den Geschlechtern. Jede der Institutionen, jedes Gremium und jede politische Maßnahme

versucht daher diesem Wert beizupflichten, indem Verantwortung für die Realisierung,

Förderung und Verbesserung der Geschlechterdemokratie getragen und garantiert wird. Ein

Initiativmonopol ist in Bezug auf das Umsetzungsengagement der Geschlechterpolitik sowohl

der EU als rechtsverordnende und lenkende Ebene über den Mitgliedstaaten als auch den

staatlichen Organisationen84 und den NGO′s beizumessen, die an den nationalen Basen agieren,

soziale Gerechtigkeit und sozialen Fortschritt popularisieren, überwiegend auf Frauenbelange

ausgerichtet sind und mit der EU-Ebene kooperierend zusammenarbeiten. Für den Dialog

zwischen den EU-Bürgern/Bürgerinnen und den EU-Organen haben sie daher eine große

Relevanz. Dass arbeitsmarktspezifische Fortschritte und Veränderungen im Verlauf der

Integrationsjahre in Folge europäischer Initiativen eingetreten sind, werden im Abschluss einige

Fakten demonstrieren.

82 Vgl. Europäische Kommission, Europäisches Netzwerk zur Förderung von Frauen in Führungs-

positionen, 2008.

83 Ders., 2008.

84 siehe Tab. 4.

18


4.

Das Wirkungspotential der EU-Geschlechterpolitik auf die Mitgliedstaaten

Die Geschlechterpolitik der EU beruht - wie oben vorgestellt - auf einem ganzheitlichen Ansatz

von rechtlich normierenden Vorschriften, dem Gender Mainstreaming und diversen geschlech-

terbezogenen Maßnahmen mit unterschiedlicher Bindungswirkung auf die EU-Mitgliedstaaten.

Ebenso ganzheitlich vielfältig gestaltet sich das politisch einflussnehmende Wirkungspotential

der EU auf die verschiedenen Staaten.

4.1

Allgemeine, geschlechterpolitische Resonanz in den EU-Mitgliedstaaten

Eine direkte Wirkung auf die EU-Staaten entfalten besonders die europäischen Rechtsvor-

schriften85 in Form ihrer Rechtsverbindlichkeit. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gemein-

schaftsrecht, z. B. bei einer nicht umgesetzten Richtlinie, kommt es zu einer mitgliedstaatlichen

Haftung dergestalt, dass ,,eine Verpflichtung zum Schadensersatz"86 seitens des rechtswidrig

handelnden Staates besteht. Ein solches Vertragsverletzungsverfahren leitete die Europäische

Kommission beispielsweise gegen Deutschland 1980 ein, das sich weigerte, ein arbeitsrecht-

liches EG-Anpassungsgesetz im Sinne der Richtlinie zur Garantie des gleichen Entgeltes für

Frauen und Männer zu erlassen.87 Weitere strafrechtliche Konsequenzen blieben für die

Bundesrepublik jedoch aus, da unverzüglich das BGB ,,um Regelungen zur Entgeltgleichheit

erweitert[..]"88 worden ist. Diese sofortige Ahndung der EU prämiert sie in ihrem Initiativ-

charakter und führt den Beweis, dass arbeitsmarktrechtliche Ungerechtigkeiten existieren - der

Tab. 1 zu Folge eindeutig gegenüber den Frauen.

Bei der Einbeziehung des Indikators der Beschäftigungsquote ist für den europäischen

Arbeitsmarkt ein prozentualer Anstieg der Beschäftigungszahlen von Frauen festzustellen.

Arbeitsmarktspezifische Eingriffe der EU89 bedingten also einen Anstieg der erwerbstätigen

Frauen von 51,4% 1997 auf 58,3% 2007. Länderexemplarisch stieg in Deutschland die

Frauenquote von 55,3% 1997 auf 64% 2007. Finnland, Schweden und Großbritannien weisen

sogar rühmenswerte Frauenbeschäftigungsquoten von über 60% von 1997 bis 2007 auf.90

Lediglich in Polen, Italien, Spanien und Griechenland ist ein kaum arbeitsmarktveränderndes

Wirkungspotential der EU zu erkennen. Sie liegen mit der allgemeinen und frauenspezifischen

Beschäftigungsquote unter den vereinbarten Zielmargen der Lissabon-Strategie, welche 70%

85 Primärrecht und Sekundärrecht.

86 Hobe, Europarecht, 2002, S. 118.

87 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.

75.

88 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 75.

89 In Form der primärrechtlichen Normierungen, der vier dargestellten Richtlinien, des Gender Main-

streamings, der Kooperation mit NGO′s.

90 siehe Tab. 2 im Anhang.

19


Gesamtbeschäftigung sowie 60% Frauenerwerbstätige fordert.91 Im Vergleich zu den Quoten

der Männer, die sich stets zwischen mindestens 60% und über 70% manifestieren, sind die

Frauen im Rückstand. Dieser Fakt bedeutet, dass noch immer ein intensiver Handlungsbedarf

und ein größeres Einflusspotential seitens der EU von Nöten ist, um eine tatsächliche ge-

schlechtergerechte Arbeitsmarktsituation zu erreichen. Dabei ist es für die EU selbst unaus-

weichlich, sich geschlechtersubjektiv auszurichten.

Ein gleichfalls handlungsbedürftiges Bild offeriert sich für die EU durch die

unverändert existierende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in den Arbeitssektoren

Industrie und Dienstleistung. In Deutschland verdienen Frauen gegenwärtig etwa 34000 ,

Männer im gleichen Berufssektor unverständlicherweise ca. 43000. In Polen liegt der

Frauenverdienst bei ca. 5500, der Verdienst der Männer bei ca. 6600. Am beträchtlichsten ist

der Lohnunterschiede in der Tschechischen Republik mit einer Differenz von ca. 2200.92 Dass

der Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt folglich eine frauenexklusive

Ausrichtung nahe zu legen ist, scheint keiner weiteren Erläuterung zu bedürfen. Außerdem ist

zu bemerken, dass das arbeitsmarktrechtliche Wirkungspotential der EU in Bezug auf diesen

Arbeitsmarktindikator gegenwärtig noch defizitär ist.

Während die Arbeitsmarktindikatoren von noch nicht ausreichenden Erfolgen

hinsichtlich einer verbesserten Erwerbssituation der Frauen zeugt, kann sich die Publizierung

der Geschlechterthematik durch die EU in den öffentlichen Diskussionen, in den Medien, in den

politischen Auseinandersetzungen und den ergriffenen Maßnahmen loben. Obwohl die EU nicht

uneingeschränkt die Vorreiterin bei der Aufnahme der Geschlechterpolitik ist, gibt sie den

Mitgliedstaaten doch supranational fordernde Anstöße93 zur schnellstmöglichen Realisierung

einer Geschlechterdemokratie auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Außerdem ist sie in der

Lage, als überstaatliches Gebilde die Wahrnehmung für das Thema zu schärfen. Diese

Sensibilisierung für die Geschlechter drückt sich in den Mitgliedstaaten, in unserem Beispiel in

Deutschland, unter anderem in einem Wandel der unternehmerischen Denkstrukturen aus. Das

heißt, zunehmend verlangen

,,Wirtschaft und moderne Verwaltung [...] Qualitäten [wie ... ­ Anm. d.

Verf.] Empathie und Einfühlungsvermögen, Experimentierfreudigkeit

und Kreativität, Teamgeist und Kooperation, kommunikatives

Verhalten, Sensibilität und Dialogfähigkeit. Das aber sind allesamt

91 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Entscheidungen und Beschlüsse, 2008, S. L

198/50.

92 siehe Tab. 1 im Anhang.

93 Vgl. Richtlinien unter Abschnitt 3.1.2.

20


Fähigkeiten, die den Frauen zugeschrieben werden und die Männer

erst erlernen müssen."94

Anhand des Zitates wird ein Frauenwandel im Zuge der europäischen Integration und in Folge

der einhergehenden Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes initiiert durch die EU ersichtlich.

Traditionelle Werte und Stereotypen veränderten sich, so dass sukzessiv mehr Frauen ihre

Berufsperspektiven im europäischen Wirtschaftsraum erkannten, sie ihr Fähigkeitspotential

nutzten und reflektiert bekamen und sie ihr Karrierebewusstsein ausprägten. Das geschah, weil

die Frauen speziell auf der Ebene der EU eine vorrangige Beachtung und Relevanz erlangten,

Gremien geschaffen, Programme und Maßnahmen ergriffen wurden.95 Trotz einer

geschlechterobjektiven Inangriffnahme der Geschlechterpolitik richtete sich diese dennoch

vorwiegend subjektiv auf ein Geschlecht ­ auf das weibliche ­, denn das männliche Geschlecht

besaß bereits historisch begründet jegliche arbeitsmarktprofilierenden Rechte, Privilegien und

Positionen.

4.2

Die Resonanz der EU-Geschlechterpolitik in Polen und in der

Bundesrepublik Deutschland

Im Rahmen der Geschlechterpolitik wirkt die EU in verschiedener Weise und mit

unterschiedlichem Potential in den nationalstaatlichen Bereich ein. Unter Beeinflussung stehen

beispielsweise die nationalen Verfassungstexte. Im deutschen Grundgesetz ist diesbezüglich das

Postulat der Geschlechtergleichbehandlung im Art. 3 II, III GG verankert. Entsprechend sind

Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und aus Gründen des Geschlechtes

weder zu benachteiligen noch zu bevorzugen96. In der Verfassung der Republik Polen widmet

sich bereits die Einleitung der Geschlechtergleichheit: ,,[...] wir alle, gleich an Rechten und

Pflichten[...]"97. Auch die unter Kapitel II konsolidierten Art. 32 I, II und 33 I, II tragen die

Intentionen: Gleichheit vor dem Gesetz, Verbot der Geschlechterdiskriminierung sowie

Rechtsgleichheit von Frauen und Männern in der Politik, der Wirtschaft und im sozialen

Bereich.98 Beide verfassungsrechtliche Anpassungen widerspiegeln die primärrechtliche

Geschlechterobjektivität und symbolisieren den Beitrag zur europäischen Mitgliedschaft.

94 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 248.

95 Frauenausschuss im EP, Beratender Ausschuss in der EuKOM, Europäisches Institut für Gleichstell-

ungsfragen, Hochrangige Gruppe ,,Gender Mainstreaming", Fahrplan für die Gleichstellung von

Frauen und Männern, EWL, Europäisches Netzwerk zur Förderung von Frauen in Führungspositionen.

96 Vgl. Stober, Wichtige Wirtschafts-, Verwaltung- und Gewerbegesetze, 2003, S. 163.

97 o. V., Verfassung der Republik Polen, 1997.

98 Vgl. o. V., Verfassung der Republik Polen, 1997.

21


Im Vergleich von Deutschland und Polen sind bei der institutionellen Ausgestaltung

unter dem EU-Einfluss jedoch erhebliche Unterschiede festzustellen. So hat Polen zwar im

Hinblick auf den EU-Beitritt 2004 den Verfassungstext ,,zugunsten der wörtlichen

Gleichstellung von Mann und Frau"99 geändert, doch sind wesentliche geschlechterbezogene

Handlungslücken in dem jungen EU-Mitgliedstaat unangetastet. Eine Handlungslücke ist zum

Beispiel die einstig im Sinne der EU institutionalisierte Gleichstellungsbeauftragte mit den

Aufgaben ,,Monitoring, Analyse, Steuerung, Informieren und Weiterbildung"100 zur

Realisierung und Umsetzung der Geschlechterdemokratie. Deren Funktion wurde indes 2007

ohne Nachfolgeregelung aufgehoben. Auch das für die Frauen zur Emanzipation und

Gleichstellung wichtige Abtreibungsgesetz und ­recht bleibt nach wie vor resonanzlos. Ein

weitreichendes Wirkungspotential der EU-Politik ist somit in Polen noch nicht zu erkennen.

Dennoch gibt es positive Institutionalisierungs- und Angleichungsbestrebungen in der

Geschlechtergleichbehandlung seitens des polnischen Staates, z. B. durch das ,,parlamentarische

Komitee zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen [...] in Politik, Ökonomie und

Sozialem [..., den ­ Anm. d. Verf.] ,National Action Plan for Women ­ Years 2003-2005′ [...,

sowie den aktuellen politischen Diskurs zur ­ Anm. d. Verf.] Bekämpfung der

Zwangsprostitution [... und die ­ Anm. d. Verf.] Beteiligung von Frauen in der Wirtschaft"101.

Diese Programme und politischen Hinwendungen zeigen, dass die EU-Geschlechterpolitik in

Polen Resultate zu erzeugen vermag. Die noch geringe Anzahl von Regelungen und der

überschaubare Aktionismus verdeutlichen aber, dass die Geschlechterpolitik noch an ihren

Anfängen steht. Die Ausrichtung der polnischen Geschlechtergleichbehandlungspolitik erfolgt

allerdings gemäß der eben benannten Beispiele als auch gemäß der Tab. 1 und 2 einer

frauenspezifischen Hinwendung. Denn in jenem konservativen Staat sind eklatante Differenzen

zwischen den Geschlechtern in den Beschäftigungsquoten und dem Entgelt existent. Außerdem

besteht die Gefahr in dem postkommunistischen Staat, dass die Frauen wieder ganz in den

Schatten der Männer treten und in der traditionellen Position der Hausfrau und Mutter

verschwinden102.

Geschlechterdemokratischer und ergebnisreicher hinsichtlich der Angleichung an die

EU-Politik präsentiert sich der alte EU-Mitgliedstaat Deutschland. In diversen Gesetzen erhal-

ten die Geschlechterverhältnisse inhaltlich Aufmerksamkeit, z. B. im ,,Gesetz zur Gleichstellung

von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung [...] (Bundesgleichstellungsgesetz) [...,...]

das Bundesgremienbesetzungsgesetz [... sowie das ­ Anm. d. Verf.] Antidiskriminierungs-

gesetz"103. Institutionell beschäftigt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend ausschließlich mit Frauenbelangen, z. B. mit der beruflichen Stellung der Frauen

99 Berger; Dorsch, Geschlechterpolitische Situation in Polen, 2007, S. 136.

100 Ders., S. 136.

101 Ders., S. 136 ff.

102 Vgl. Ders., S. 137.

103 Berger; Dorsch, Geschlechterpolitische Situation in Deutschland, 2007, S. 23ff.

22


auf dem Arbeitsmarkt, dem beruflichen Aufstieg von Frauen, der Gewaltprävention gegen

Frauen und achtet das Prinzip des Gender Mainstreamings.104 Auch die jährlich stattfindende

Frauenministerinnenkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Landes-

arbeitsgemeinschaften der kommunalen Frauenbüros sowie die Gleichstellungsstellen, die

Senatsverwaltung für Frauen in Berlin sowie weitere Frauenministerien in den einzelnen

Bundesländern105 konzentrieren sich auf die ,,Förderung von Frauen in allen Lebens-

bereichen"106. Diese Institutionenlandschaft ähnelt derer auf supranationaler Ebene und lässt die

Vorbildfunktion der EU auf die Mitgliedstaaten folgern. Die auf verschiedenen Ebenen in der

Bundesrepublik vorfindbare Geschlechterthematik verdeutlicht, wie präsent und aktuell die

Analysierung der Geschlechterbeziehung in unserer Gesellschaft ist. Zudem wird die These

bekräftigt, dass vor allem Frauen aufgrund ihrer einstigen stereotypischen häuslichen

Mutterrolle im Mittelpunkt politischer Maßnahmen stehen. Inhaltliche Schwerpunkte beim

politischen Agieren liegen dabei hauptsächlich auf der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die

Problematik der schwierigen Aufstiegschancen und ungleichen Entlohnung ­ also Punkte, die

sich noch immer vorwiegend auf Frauen fokussieren und der Männerwelt unerschlossen

bleiben.

Die Männerdomänen auf dem europäischen Arbeitsmarkt mit Vorteilen und Privilegien

werden aber nicht mehr lange bestehen. Denn im Zuge der überwiegend subjektiven Bezug-

nahme in der Geschlechterpolitik ­ in unserem Betrachtungsrahmen in der EU-Geschlechter-

politik ­ wird die ,,weibliche ,Bildungsexplosion′"107 schon bald wesentliche Veränderungen in

der Lebenswelt der Männer verursachen und sie an der stereotypischen Frauenrolle teilhaben

lassen.

5.

Fazit

Die Geschlechterpolitik im 20. und 21. Jahrhundert basiert resümierend auf den historisch

entstandenen und in die Gegenwart getragenen Unterschiede zwischen Mann und Frau, wobei

beide schon naturgegeben Differenzen mit sich führen. Besonders seit dem 21. Jahrhundert sind

diese Geschlechterdifferenzen und geschlechterbezogenen Rollenbilder zu einer Problematik

des Gegensatzes zwischen Männern und Frauen geworden. Gleichheit, Ungleichheit und Un-

gerechtigkeit prägen die politischen Auseinandersetzungen im Rahmen der Geschlechterpolitik.

Auf der Ebene der EU - der Vermittlungsebene über den 27 Mitgliedstaaten - wird diese

Dichotomie der Geschlechter nivellierend versucht zu besänftigen. Dabei ist die Geschlechter-

104 Vgl. Berger; Dorsch, Geschlechterpolitische Situation in Deutschland, 2007, S. 31.

105 Vgl. Ders., S. 32ff.

106 Ders., 2007, S. 32.

107 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 247.

23


politik der EU differenziert in drei Varianten der Herangehensweise zu betrachten. Mit der

ersten Möglichkeit, dem Primärrecht, gilt es, die Staaten geschlechterobjektiv zur Gleichbe-

handlung von Mann und Frau zu verpflichten. Dem Sekundärrecht als zweiter Variante obliegt

es, durch präzisere Formulierungen geschlechterorientierter auf ein einzelnes Geschlecht Bezug

zu nehmen. Mittels der dritten Variante, dem Agieren der einzelnen EU-Organe, der supra-

national konstituierten Institutionen und Gremien sowie der kooperierenden NGOs erfolgt

schließlich eine explizit geschlechtersubjektive Ausrichtung der EU-Geschlechterpolitik mit

unterschiedlichem Einflusspotential auf die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Geschlechter-

subjektivität bezieht sich dabei vorwiegend auf das Geschlecht der Frau. Keinesfalls ist jedoch

die theoretische Rechtsbasis der EU durch eine subjektive Politikausrichtung charakterisiert, da

anderenfalls eine Verletzung des EU-Grundwertes, der (Geschlechter-) Demokratie, vorläge.

Lediglich bei der praktischen Ausführung stehen die Frauen im Mittelpunkt der Politik. Grund

hierfür ist die mit noch immer währender Aktualität bewiesene ,,niedrigere" Stellung des

weiblichen Geschlechtes auf dem europäischen Arbeitsmarkt im Kontrast zu dem männlichen

Geschlecht.

Im Rückblick verdeutlicht der historische Zeitverlauf schließlich nicht nur eine

ökonomische Schattenstellung der Frau, sondern zeigt auch einen Wandel des Frauenbildes in

ein modernes, in dessen Folge die patriarchische Gesellschaftsstruktur und die tradierten

Rollenerwartungen versiegten. Neuzeitlich streben Frauen nach Karriere, nach beruflichem

Erfolg und erobern sukzessiv die verschiedensten Männerdomänen. Im Zuge dessen werden

allerdings arbeitsmarkt- und frauenspezifische Ungleichheiten, wie die Begünstigung und

Überrepräsentation der Männer, sichtbar. Diese Differenzen werden anerkannt und im Sinne der

Geschlechterpolitik von der EU als auch von den Staaten in unterschiedlichem Maße bereinigt.

Die EU selbst gibt in ihrer supranationalen Position jedoch nur Anstöße und

Normierungsvorgaben für die Realisierung der Geschlechtergleichbehandlung. Letztlich tragen

die Staaten gemeinsam mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen die Verantwortung

für die tatsächliche Wahrnehmung und Durchsetzung der Gleichbehandlung der Frauen auf dem

Arbeitsmarkt. Vornehmlich stehen die Regierungen in der Pflicht, die Politik gerecht

auszurichten und auf Frauen und bereits auf Mädchen in der Schule Einfluss zu nehmen. Solche

frühzeitigen Maßnahmen können zum Beispiel Schnuppertage und -kurse, Veranstaltungen,

Initiativen und Förderprogramme speziell für Mädchen im Wirtschafts- und Technologiebereich

sein. Denn gerade in den Kinder- und Jugendjahren prägen sich geschlechtscharakteristische

Interessen, Neigungen und vor allem berufliche Zielvorstellungen aus. Nur auf diesem Weg

kann meines Erachtens die Arbeitsmarktsituation in der Wirtschaft, der Technik und der

Forschung langfristig verändert werden und für Frauen perspektivisch an Attraktivität

gewinnen.

24


Bedacht werden muss allerdings, dass ein prozentualer Anteil von Frauen die Stärke

und Versorgungsfunktion des Mannes schätzt, sich in dessen Geborgenheit wünscht und die

Hausfrauen- und Mutterrolle bevorzugen, ohne mit dem Gefühl der Benachteiligung und der

ungerechten Behandlung auf dem Arbeitsmarkt behaftet zu sein.

Generell haben sich die Lebenswelten beider Geschlechter gewandelt. Frauen werden

auf dem Arbeitsmarkt präsenter und interessanter, Männer sympathisieren in ersten Ansätzen

mit der Vater- und Hausmannsrolle. Antiquierte Geschlechterrollen wie jene von Friedrich

Schiller in seinem ,,Lied von der Glocke" verfallen hingegen schon seit Jahrzehnten.

Es ist aber vor allem ein Lebenswandel der Geschlechter hin zur Individualisierung und

erfolgsbegierigen Egozentrik. Diesem Umschwung muss die Politik und Sozialforschung noch

viel Aufmerksamkeit widmen, um rechtzeitig gesellschaftlich und insbesondere demographisch

negativen Veränderungen entgegen zu wirken. Denn eine derartige Veränderung könnte

hypothetisch die Ausprägung einer extrem erfolgsbedachten Berufsorientierung seitens der

Frauen sein mit der Folge eines Werteverfalls der Familie. Angesichts dessen könnte in naher

Zukunft eine alternde deutsche Gesellschaft Normalität sein.

Diese Spekulation soll letztlich noch einmal verdeutlichen, welche Wichtigkeit die

politische Ausrichtung auf Frauenbelange, z. B. im Rahmen der Kinderbetreuung, hat.

Missachtet die Politik sie, können drastische Folgen für eine Gesellschaft einhergehen.

Schließlich bestimmen die Frauen die Demographie durch Geburten beziehungsweise durch die

,,Schwangerschaftswilligkeit" und haben somit ein Recht auf zumindest eine partielle subjektive

Ausrichtung der europäischen als auch nationalen Politik mit Rückwirkung auf den

Arbeitsmarkt.

25


Anhang

Tabelle 1: Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst von Frauen und Männern im
Sektor Industrie und Dienstleistung in Vollzeitbeschäftigung

Länder

1998

2004

2005

2006

ECU /

ECU /

ECU /

ECU /

M F

M F

M F

M F

EU 27

-

31143.2 23985.3 34418.1 26585.4

-

Belgien

30867.0 25229.0 36910.0 31580.0 37822.2 32714.5 38799.0 33800.0

Tschechien

-

7391.7 5235.8

8284.5 5924.5

9249.8 6641.5

Deutschland

37489.0 28795.0 43179.0 33898.0 43945.0 34522.0 44652.0 35052.0

Irland

-

-

43478.0 33726.0

-

Griechenland

14086.8 11194.7

-

-

-

Spanien

17462.0 13577.0

-

-

-

Frankreich

27321.0 22135.0 31413.0 25631.8 32315.8 26586.4

-

Lettland

-

4139.9 3377.7

4700.3 3673.9

5747.4 4527.2

Luxemburg

35137.0 28067.0 42782.0 34474.0 44392.0 35880.0 45915.0 37341.0

Ungarn

4058.3 3185.3

7606.1 6321.2

9905.0 6999.9

8293.6 7095.2

Polen

4443.4 3698.3

6663.8 5505.5

-

-

Portugal

-

15626.3 12020.7 16133.3 12411.9 18398.9 12560.2

Rumänien

-

2627.5 2123.9

3430.1 2773.9

4106.1 3250.3

Finnland

27107.0 21317.0 34220.0 27846.0 35660.0 28940.0 36498.0 29665.0

Schweden

-

34781.4 30329.6 35770.1 29051.6 36756.6 30143.2

Großbritannien 32415.6 21498.0 44979.8 31739.0 46518.0 33562.4 48346.1 34820.2

M: Männer; F: Frauen; - : nicht verfügbar

Quelle: eigene tabellarische Darstellung in Anlehnung an: Eurostat, Durchschnittlicher Bruttojahresver-

dienst in der Industrie und im Dienstleistungssektor, nach Geschlecht, 2008.

Erläuterung: ,,Der Bruttoverdienst besteht aus Barentlohnungen [...], die dem Arbeitnehmer direkt

ausgezahlt werden, vor Abzug der Lohnsteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung."108

108 Eurostat, Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst in der Industrie und im Dienstleistungssektor, nach

Geschlecht, 2008a.

VI


Tabelle 2: Prozentuale Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen in der EU

Länder

1997

1999

2001

2003

2005

2007

%

%

%

%

%

%

M F

M F

M F

M F

M F

M F

EU 27

70.0 51.4 70.7 53.0 70.9 54.3 70.3 54.9 70.8 56.3 72.5 58.3

EU 15

70.6 50.8 71.0 53.0 73.1 55.0 72.7 56.2 73.0 57.8 74.2 59.7

Belgien

67.1 46.5 68.1 50.4 68.8 51.0 67.3 51.8 68.3 53.8 68.7 55.3

Tschechien

-

74.0 57.4 73.2 56.9 73.1 56.3 73.3 56.3 74.8 57.3

Deutschland

71.9 55.3 72.8 57.4 72.8 58.7 70.9 58.9 71.3 60.6 74.7 64.0

Irland

69.1 45.9 74.5 52.0 76.6 54.9 75.2 55.7 76.9 58.3 77.4 60.6

Griechenland

72.1 39.3 71.1 41.0 71.4 41.5 73.4 44.3 74.2 46.1 74.9 47.9

Spanien

64.5 34.6 69.3 38.5 72.5 43.1 73.2 46.3 75.2 51.2 76.2 54.7

Frankreich

66.9 52.4 68.0 54.0 69.7 56.0 69.9 58.2 69.3 58.5 69.3 60.0

Italien

66.5 36.4 67.3 38.3 68.5 41.1 69.6 42.7 69.9 45.3 70.7 46.6

Lettland

-

64.1 53.9 61.9 55.7 66.1 57.9 67.6 59.3 72.5 64.4

Litauen

-

64.3 59.4 58.9 56.2 64.0 58.4 66.1 59.4 67.9 62.2

Luxemburg

74.3 45.3 74.5 48.6 75.0 50.9 73.3 50.9 73.3 53.7 72.3 56.1

Ungarn

59.7 45.4 62.4 49.0 62.9 49.8 63.5 50.9 63.1 51.0 64.0 50.9

Polen

66.8 51.3 64.2 51.2 59.2 47.7 56.5 46.0 58.9 46.8 63.6 50.6

Portugal

75.5 56.5 75.8 59.4 77.0 61.3 75.0 61.4 73.4 61.7 73.8 61.9

Rumänien

71.9 59.1 69.0 57.5 67.8 57.1 63.8 51.5 63.7 51.5 64.8 52.8

Slowakei

-

64.3 52.1 62.0 51.8 63.3 52.2 64.6 50.9 68.4 53.0

Finnland

66.2 60.3 69.2 63.4 70.8 65.4 69.7 65.7 70.3 66.5 72.1 68.5

Schweden

71.7 67.2 74.0 69.4 75.7 72.3 74.2 71.5 74.4 70.4 76.5 71.8

Großbritannien

76.6 63.1 77.7 64.2 78.0 65.0 77.7 65.3 77.6 65.9 77.3 65.5

M: Männer; F: Frauen; - :nicht verfügbar

Quelle: eigene tabellarische Darstellung in Anlehnung an: Eurostat: Beschäftigungsquote nach Ge-

schlechtern, 2008.

Erläuterung: ,,Die Erwerbsquote ergibt sich aus dem Dividieren der Anzahl von erwerbstätigen Personen

im Alter zwischen 15 und 64 Jahren durch die Gesamtbevölkerung derselben Altersklasse. Der Indikator

bezieht sich auf die EG-Arbeitskräfteerhebung. [...] Die Erwerbsbevölkerung besteht aus Personen, die

während der Referenzwoche irgendeine Tätigkeit gegen Entgelt oder Ertrag [...] ausgeübt haben oder die

nicht gearbeitet haben, weil sie vom Arbeitsplatz vorübergehend abwesend waren."109

109 Eurostat, Beschäftigungsquote nach Geschlecht, 2008b.

VII



Tabelle 3: Männer- und Frauenanteil im Europäischen Parlament und der
Europäischen Kommission 2008

Frauen

Männer

(N)

(%)

(N) (%)

Europäisches Parlament

242 31%

534 69%


Europäische Kommission

9 33%

18 67%


Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Europäische Kommission: Datenbank ­ politischer Bereich,

2008.

VIII


Tabelle 4: Members of the European Women′s Lobby

National Member Organisations European-Wide Member

Organisations

Austria

ECICW

Österreichischer Frauenring

European Centre of the International

Council of Women

Belgium

Belgian Coordination for the EWL

Women′s Committee of the

International European Movement

Conseil des Femmes Francophones de Belgique

European Council of WIZO

Nederlandstalige Vrouwenraad

Federation

Comité de Liaison des Femmes

International Council of Jewish

Women

Bulgaria

Bulgarian Coordination of EWL

Committee of Agricultural

Organisation in the EU - COPA

Croatia

Croatian Women′s Network

European Disability Forum

Czech Republic

BPW International, Business and

Czech Women′s Lobby

Professional Women European

Region

Denmark

Women′s Council in Denmark

European Federation of Women

Working in the Home - FEFAF

Estonia

Estonian Women′s Association Roundtable

International Federation of Women

Foundation (Esti Naistêühenduse Ümarlaua

in Legal Careers

Sihtasutus)

European Network of Women

Finland

Entrepreneurs - FEMVISION

NYTKIS - Coalition of Finnish Women′s

Association

International Alliance of Women

France

Medical Women′s International

CLEF - Coordination Française pour le Lobby

Association

Européen des Femmes

Soroptimist International of Europe

Germany

Deutscher Frauenrat

The European YWCAS

University Women of Europe

Greece

Women′s International League for

Coordination of Greek Women′s NGOs for the

Peace and Freedom

EWL

International Romani Women′s

Hungary

Network (IRWN)

Magyar Nöi Erdekérvényesitö Szövetség (Nöi

Erdek) - Hungarian Women′s Lobby

European Confederation of

Independant Unions - CESI

Ireland

The National Women′s Council of Ireland - NWCI European Trade Union

Confederation - ETUC

Italy
Coordinamento Italiano della Lobby Europea delle

Donne

IX


Latvia

and a high number of

Latvian Coordination of EWL - Women NGOs

Associate Members

Network of Latvia

for example


Lithuania

Association Internationale des

Lithuanian Women′s Lobby

Charités - A.I.C.

Luxembourg

A.S.B.L. Amazone

Conseil National des Femmes du Luxembourg

CLUB L International

Fédération Nationale des Femmes

Luxembourgeoises

Business & Professional Women -

Belgium

Macedonia Republic

Macedonian Women′s Lobby

Mental Health Europe/Santé Mentale

Europe

Malta

Malta Confederation of Women′s Organisations

Soroptimist International de

( MCWO)

Belgique

Netherlands

Centre Féminin d′Education

Netherlands Coordination to European Women′s

Permanente

Lobby (NCEWL)

Congregation of our Lady of Charity

Portugal

of the Good Shepherd

PPDM - Plataforma Portuguesa para os Direitos

das Mulheres

Fédération Belge des Femmes

Diplômées des Universités

Romania

Romanian Women′s Lobby

SOS Sexisme

Slovenia

European Network Women and

Women′s Lobby for Slovenia

Sport

Slovak Republic

Women′s Information Center WIC

Slovak Women′s Lobby

Terre des Femmes

Spain

Coordinadora Española para el Lobby europeo de

National Council of Greek Women

Mujeres (CELEM)

Mediterranean Women′s Studies

Sweden

Institute

The Swedish Women′s Lobby

The National Association of

Turkey

University Women from Romania

National Coordination of Turkey ­ KADER

Association SOS Help-Line for

United Kingdom

women & children, survivors of

UK Joint Committee on Women

violence

National Alliance of Women′s Organisations

West Sweden Women′s Lobby

(NAWO)

British Federation of Women

Northern Ireland Women′s European Platform

Graduates

NIWEP

Quelle : Eigene Darstellung in Anlehnung an : EWL, The European Women′s Lobby, o. J.

X


Literatur

Monographien

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Arbeitswelt.

Eine

rechtsvergleichende,

empirisch-politikwissenschaftliche

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Jochmann-Döll, Andrea: Unterbewertet und unterbezahlt? Eine Analyse des gender pay gap im

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Kurz-Scherf, Ingrid: ARBEIT - DEMOKRATIE - GESCHLECHT, Bd. 3,

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Jünemann, Annette; Klement, Carmen: Einleitung. Die Gleichstellungspolitik in der

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XII


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Ders.:

Gleicher

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für

gleiche

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XIV


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XV



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