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Subtitle: Geschlechtersubjektivität oder -objektivität auf dem europäischen Arbeitsmarkt?
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 39 Pages
Author: Sophia Wagner
Subject: Politics - International Politics - Topic: European Union
Details
Institution/College: Technical University of Chemnitz (Philosophische Fakultät)
Tags: Geschlechterpolitik, Europäischen, Union, Geschlechterverhältnisse, Ostmitteleuropa
Year: 2008
Pages: 39
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 39 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-18907-6
ISBN (Book): 978-3-640-19458-2
File size: 251 KB
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Abstract
Männer und Frauen sind seit Anbeginn der Zeit zwei eklatant in Korrelation lebende Gegensätze, zwei antagonistische Sozialkonstrukte mit differenten Rollencharakteristika - das perzipierte und lebte auch Friedrich Schiller im 18. Jahrhundert. Widerspiegelnd in seinem Werk „Das Lied von der Glocke“ finden sich die stereotypischen Rollenmuster von Männern und Frauen wieder. Die Männer als das arbeitende und machtvolle, die Frauen als das häusliche und fürsorgliche Geschlecht. Diese Geschlechterkonstruktionen prägten über die Jahrhunderte nicht nur die Gesellschaft, sondern vor allem die Geschlechterrealitäten auf dem Arbeitsmarkt. Der Mann profilierte sich mit seiner „abgestammten Stärke“2, die Frau agierte dezent in dessen Hintergrund. In unserer heutigen Gesellschaft sind derartig antiquierte Geschlechterkorrelationen, wie sie auch Friedrich Schiller explizit in seinem Werk beschreibt, kaum noch vorstellbar. Und doch scheinen sie einen Nachhall in unsere Gegenwart dergestalt zu erzeugen, dass sie Diskussionen über die Geschlechterverhältnisse auszulösen vermögen und einen neuen Wert in der EU entstehen ließen - den Wert der Demokratie zwischen den Geschlechtern. Im Rahmen dieser Arbeit soll nun dieser Wert der Geschlechterdemokratie den thematischen Mittelpunkt einnehmen. Dabei wird im Folgenden ausschließlich dessen Dimension in der Europäischen Union, der EU 27, im 20. und 21. Jahrhundert betrachtet, wo er große Aufmerksamkeit erweckt und verschiedenartigste Diskussionsforen schafft. Im Zusammenhang mit den Geschlechterbildern von Mann und Frau, die einst in der Vergangenheit existierten, soll analysiert werden, inwieweit sich gegenwärtig die europäische Arbeitsmarktsituation geschlechtersubjektiv oder geschlechterobjektiv darstellt. Diese Untersuchung des Arbeitsmarktes ist vor dem Hintergrund relevant, weil den Männern anscheinend seit jeher ein fester und dominanter Platz in der Gesellschaft und insbesondere in der Arbeitswelt zugeschrieben wird. Bei der Betrachtung der aktuellen europäischen Arbeitsmarktsituation kann daher die These aufgeworfen werden, dass sich die Ausrichtung der EU-Geschlechterpolitik vorwiegend auf die Frauen spezifiziert. [...]
Fulltext (computer-generated)
Technische Universität Chemnitz
Philosophische Fakultät
Europäische Geschichte
Hausarbeit
Thema:
Die Geschlechterpolitik der Europäischen Union
-
Geschlechtersubjektivität oder -objektivität
auf dem europäischen Arbeitsmarkt ? -
Abgabetermin:
12.09.2008
Eingereicht von:
Sophia Wagner
Studiengang:
Master Europäische Geschichte
Semester:
2. Semester
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
III
1.
Einleitung
1
2.
Die Geschlechterkorrelationen in der EU
3
2.1
Wandel der stereotypischen Geschlechterrollen
3
2.2
Die Geschlechterrepräsentation auf dem europäischen Arbeitsmarkt
6
3.
Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik in der EU
9
3.1
Rechtliche Basis der Geschlechtergleichbehandlung
9
3.1.1 Das Primärrecht als Garant der Gleichbehandlung
9
3.1.2 Das Sekundärrecht als Garant der Gleichbehandlung
12
3.2
Gender Mainstreaming als querschnittspolitischer Ansatz
14
3.3
Die supranationale Institutionenlandschaft
14
4.
Das Wirkungspotential der EU-Geschlechterpolitik auf
die Mitgliedstaaten
19
4.1
Allgemeine, geschlechterpolitische Resonanz in den Mitgliedstaaten
19
4.2
Die Resonanz der EU-Geschlechterpolitik in Polen und in der
Bundesrepublik Deutschland
21
5.
Fazit
23
Anhang
VI
II
Literaturverzeichnis
XI
Abkürzungsverzeichnis
Anm. d. Verf.
Anmerkung des Verfassers
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Ders.
derselbe Autor
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
EWL
European Women′s Lobby (Europäische Frauenlobby)
NGO
Non-Governmental Organization (Nichtregierungsorganisation)
o. J.
ohne Jahr (nicht dokumentierte Jahresangabe)
o. V.
ohne Verfasser
RL
Richtlinie
Tab.
Tabelle
Vgl.
Vergleich (indirektes Zitat)
III
1.
Einleitung
,,Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben,
Muß wirken und streben und pflanzen und schaffen,[...]
Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau,
Die Mutter der Kinder und reget ohn′ Ende die fleißigen Hände,
Und mehrt den Gewinn mit ordnendem Sinn."1
Friedrich Schiller
Männer und Frauen sind seit Anbeginn der Zeit zwei eklatant in Korrelation lebende
Gegensätze, zwei antagonistische Sozialkonstrukte mit differenten Rollencharakteristika - das
perzipierte und lebte auch Friedrich Schiller im 18. Jahrhundert. Widerspiegelnd in seinem
Werk ,,Das Lied von der Glocke" finden sich die stereotypischen Rollenmuster von Männern
und Frauen wieder. Die Männer als das arbeitende und machtvolle, die Frauen als das häusliche
und fürsorgliche Geschlecht.
Diese Geschlechterkonstruktionen prägten über die Jahrhunderte nicht nur die
Gesellschaft, sondern vor allem die Geschlechterrealitäten auf dem Arbeitsmarkt. Der Mann
profilierte sich mit seiner ,,abgestammten Stärke"2, die Frau agierte dezent in dessen
Hintergrund.
In unserer heutigen Gesellschaft sind derartig antiquierte Geschlechterkorrelationen,
wie sie auch Friedrich Schiller explizit in seinem Werk beschreibt, kaum noch vorstellbar. Und
doch scheinen sie einen Nachhall in unsere Gegenwart dergestalt zu erzeugen, dass sie
Diskussionen über die Geschlechterverhältnisse auszulösen vermögen und einen neuen Wert in
der EU entstehen ließen - den Wert der Demokratie zwischen den Geschlechtern.
Im Rahmen dieser Arbeit soll nun dieser Wert der Geschlechterdemokratie den
thematischen Mittelpunkt einnehmen. Dabei wird im Folgenden ausschließlich dessen
Dimension in der Europäischen Union, der EU 27, im 20. und 21. Jahrhundert betrachtet, wo er
große Aufmerksamkeit erweckt und verschiedenartigste Diskussionsforen schafft. Im
Zusammenhang mit den Geschlechterbildern von Mann und Frau, die einst in der
Vergangenheit existierten, soll analysiert werden, inwieweit sich gegenwärtig die europäische
Arbeitsmarktsituation geschlechtersubjektiv oder geschlechterobjektiv darstellt. Diese
Untersuchung des Arbeitsmarktes ist vor dem Hintergrund relevant, weil den Männern
anscheinend seit jeher ein fester und dominanter Platz in der Gesellschaft und insbesondere in
der Arbeitswelt zugeschrieben wird. Bei der Betrachtung der aktuellen europäischen
Arbeitsmarktsituation kann daher die These aufgeworfen werden, dass sich die Ausrichtung der
EU-Geschlechterpolitik vorwiegend auf die Frauen spezifiziert. Das heißt unter dem Schleier
1 Schiller, Gesammelte Werke, 1959, S. 400.
2 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 186.
1
der neutralitätsvermutenden Geschlechterpolitik auf der supranationalen Ebene der EU verbirgt
sich vielmehr eine Politik mit ausschließlicher Ausrichtung auf die Frauen und der Intention,
deren historisch bedingte marginale Stellung in der europäischen Arbeitswelt zu stärken.
Doch kann tatsächlich eine geschlechtersubjektive, frauenexklusive Bezugnahme der
EU-Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt konstatiert werden?
Bevor diese Frage nähere Erläuterung erhält, soll aufgeführt werden, ob es sich im
Verlauf der Jahrhunderte um eine historische Entwicklung handelt, bei welcher das Geschlecht
der Frau in eine gesellschaftlich und erwerbsbezogen rückständige Position hineinwuchs oder
sind die aktuell debattierten, geschlechtsdifferenten Arbeitsmarktgegebenheiten ein neuzeit-
liches Phänomen?
Thematisiert wird außerdem, ob im 20. und 21. Jahrhundert eine reale, faktenbasierende
Ungleichbehandlung und diskriminierende Benachteiligung der Frauen auf dem europäischen
Arbeitsmarkt gegenüber den Männern existiert. Sollte das Bestätigung erhalten, wird
nachzuweisen sein, ob historische Bezüge und Denkstrukturen die gegenwärtige Erwerbstätig-
keit der Frauen in der EU beeinflussen.
Im Hinblick auf die speziell zu betrachtende EU-Geschlechterpolitik sind deren
Entstehungsursprünge und die des Gleichbehandlungsgedankens zu schildern. Zudem sind die
Indikatoren zu hinterfragen, welche das Entstehen der Geschlechterpolitik in der EU bedingten.
Da die EU als Dachverband über ihren 27 Mitgliedstaaten thront und somit unter
anderem den europäischen Wirtschafts- und Handelsraum seit Jahren wesentlich reglementiert,
ist auch davon auszugehen, dass sie bei der Geschlechterpolitik im sozialen Bereich ein
Initiativmonopol inne hat und den Aufmerksamkeitsgrad für jene Politikausrichtung bestimmt.
Doch wie sich die europäische institutionelle und organisatorische Ausgestaltung der
Geschlechterpolitik gestaltet und welches Einflusspotential diesbezüglich von der EU auf die
einzelnen Staaten ausgeht, soll in vorliegender Arbeit näher aufgezeigt werden.
Der Gliederung entsprechend werden zunächst die Geschlechterkorrelationen von der
Geschichte bis in die Gegenwart analysiert, um mögliche Zusammenhänge zwischen der
antiquiert strukturierten und der modernen Arbeitsmarktsituation zu ergründen. Darauf
basierend wird der europäische Arbeitsmarkt mit einem Rückblick in das 20. Jahrhundert und
unter aktuellen Aspekten beleuchtet werden, um legitime Argumente für die Behauptung einer
frauenspezifischen Geschlechterpolitik aufzufinden. Gleichfalls unter eine entwicklungs-
geschichtliche Betrachtung fällt der Abschnitt des rechtlichen Fundamentes der EU, welcher
Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik und die differente Auseinandersetzung mit jener
Politik auf europäischer Ebene erläutert. Abschließend wird der Einflussgrad der EU-Politik in
diesem sozialpolitischen Bereich einerseits allgemein, andererseits länderspezifisch an den
Beispielen Polen und Deutschland untersucht.
2
Interessant gestaltete sich bei der Bearbeitung dieses Themas die Literaturlage in der
Form, dass die einbezogene Literatur einen den Männeranteil immens übersteigenden Anteil
von Autorinnen widerspiegelt. Dies kann schon vorweg als scheinbares Indiz für die These der
frauenexklusiven Ausrichtung der Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt
gelten.
2.
Die Geschlechterkorrelationen in der EU
2.1
Wandel der stereotypischen Geschlechterrollen
Die Verteilung der Rollen und Funktionen in der Beziehung zwischen Mann und Frau ist vom
Anbeginn der Zeit zu betrachten. So begründete bereits der biblische Schöpfungsbericht das
stereotypische Bild des Mannes im Paradies als das starke Geschlecht, die Frau hingegen als
sein zartes, zu beschützendes Pendant. Der Verlauf der Zeit hielt das Charakteristikum des
maskulinen Beschützers mit der Ernährungs-, Versorgungs- und Schutzfunktion gegenüber
seiner Frau und den Kindern aufrecht. Ein ähnliches, stereotypisch sich von der Antike bis zum
Mittelalter kaum wandelndes Bild ergibt sich für die Frau als die Hüterin des Hauses und der
Familie, deren Aufgaben sich auf die Erziehung der Kinder, die Pflege der Alten, die
Nahrungszubereitung sowie zunehmend auf die Feldarbeit konzentrierte. Währenddes lebte sie
stets in finanzieller, als auch rechtlich unterstellter Abhängigkeit ihres Mannes.3
Ihren Stereotypen entsprechend entwickelten sich die Geschlechterrollen über die
Jahrhunderte von der Antike zum Mittelalter bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert fort.
Zumindest ist eine einseitige Entwicklung zu konstatieren. Bei der Rollenbetrachtung des
Mannes erstreckten sich die Kompetenzen und Funktionen nach wie vor auf die Versorgung, die
Funktion eines heldenhaften Soldaten, eines Verwalters von Grund und Boden oder eines
freiberuflich schaffenden Handwerkers. Später gewann er Aufgaben wie die eines Groß- oder
Kleinunternehmers hinzu, entfaltete seine politischen, führenden sowie leitenden Fähigkeiten
nicht mehr intrafamiliär beschränkt, sondern auch im Hinblick auf die wachsenden Städte und
Gemeinden im Rahmen von Versammlungen und Vereinen. Die politische Führung der
Territorien und Herrschaftsgebiete oblag dabei schon immer ausschließlich den Männern. Im
Zeitverlauf existierte die Dominanz der Männer - aus Gründen ihrer körperlichen Überlegenheit
- und ihre gesamtgesellschaftlich dominantere Präsenz aber wenig verändernd weiter. Alte
Rollencharakteristika führten sie somit durch die Jahrhunderte mit. Die Frau indes reifte in
ihrem stereotypischen Gesamtbild weit mehr als der Mann. Ihr oblag nicht mehr singulär die
Rolle der Hüterin des Hauses, die Kontrolle des Haushaltes mit allumfassenden
haushälterischen und handwerklichen Fertigkeiten, die Kindererziehung und die Arbeit auf dem
3 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999, o. S.
3
Felde. Im Zuge der Urbanisierung aufgrund der demographischen Veränderungen eröffneten
sich zunehmend verschiedenartigste erwerbsträchtige Einsatzbereiche im städtischen Raum, die
ihr jedoch keineswegs zur rechtlichen Gleichstellung mit dem Mann verhalfen.4 Lange Zeit
verfügte sie beispielsweise weder über freie Meinungsäußerung, noch über das Recht zur
Versammlungsteilnahme, zur universitären Bildung oder zur persönlichen Stellungnahme vor
Gericht.5 Trotz dieser rechtlichen Diskriminierung leisteten die Frauen zur Unterstützung der
Familie fortan unter anderem bei ,,Wollscherern, Spinnern, Webern, Walkern, Färbern und
Gewandschneidern im [...] 15. und 16. Jahrhundert[..]"6, im Metall- und Holzhandwerk, im
Bäckereihandwerk oder als Handels- und Kauffrauen auf den Marktplätzen ihre Dienste.7 Mit
dieser Präsenz auf dem Arbeitsmarkt setzte der weibliche Stereotyp - einer einst ausschließlich
auf Häuslichkeit bedachten Frau - ein Zeichen in der gesellschaftlichen und insbesondere der
geschlechterspezifischen Entwicklung. Ihnen, den arbeitsamen Frauen, standen jedoch die
adligen Frauen gegenüber, welche wiederum das stereotypische Bild der hausumsorgenden Frau
widerspiegelten und zementierten, obwohl sie über gesellschaftsnormiertes Ansehen und
Etikette verfügte, aber die Kinder zu Hause aufzog und dem Mann lediglich eine passable
Ehefrau war.
Neben dem demographischen Wandel vollzog sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine
weitere Wende in Form der Industrialisierung samt technischer Fortschritte als von den
Geschlechterkorrelationen externe Faktoren. Jener Wandel wirkte sich dergestalt verändernd auf
das patriarchalisch strukturierte Gefüge von Mann und Frau aus, dass vor allem die
Industrialisierung einen Anstieg der Arbeitnehmerzahlen zur Folge hatte und somit auch den
Weg zur industriellen Frauenarbeit ebnete. Doch die Miterwerbsfähigkeit der Frau bedingte den
allmählichen Rückgang der Familiengröße hinsichtlich ihrer hohen Personenanzahl und ,,an die
Stelle der alten patriarchalischen Organisation trat in zunehmendem Maße die Tendenz ..[des
Anm.d. Verf.] partnerschaftliche[n] Zusammenleben[s]"8. Dieses frauenemanzipatorische
Agieren erhielt weltweite Impulse durch die vielfältigen Frauenbewegungen mit den
beispielhaften Forderungen nach rechtlicher Gleichberechtigung, dem Stimm- und Wahlrecht,
Arbeitsschutz und insbesondere nach gleichen Lohnzahlungen.9 Jener Entwicklung zur Folge
schienen die Frauen aus ihrer Unmündigkeit zum selbstständigen Leben zu erwachen und sich
auf den eigenen Persönlichkeitswert zu besinnen. Gleichzeitig trugen sie jedoch unverändert die
alleinige Verantwortung für die Kindererziehung und die Hauswirtschaft, von denen der Mann
zweifelsohne freigesprochen war. Den Kontrast zu jenem emanzipierenden Frauenbild und dem
patriarchisch schwindenden Beziehungsgefüge bildete das im 19. Jahrhundert entstehende
4 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999.
5 Vgl. Ders.
6 Bundeszentrale für politische Bildung, o. J.
7 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999.
8 Bundeszentrale für politische Bildung, o. J.
9 Vgl. o. V.: Frauen-Menschenrechte, o. J.
4
,,bürgerliche [...] Familienideal"10, nach welchem ,,dem Mann [...] mehr und mehr die
Außenwelt, Herrschaft und Vernunft zugewiesen [wurde - Anm. d. Verf.], der Frau [die - Anm.
d. Verf.] Ausschließlichkeit Innenwelt, Fürsorge und Hingabe"11 zustand. Zwei kontroverse
Rollen eines Geschlechtes, die koexistent in die modernen Gesellschaften getragen werden
sollten.
Letztendlich wandelten die historischen Entwicklungen mit ihren implizierten
wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftsstrukturellen Veränderungen, so auch die
Frauenbewegungen, die Korrelationen der Geschlechter im Sinne einer zunehmenden
Individualisierung und Liquidierung des finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses der Frau von
ihrem Mann. Stereotypisch über die Jahrhunderte verhaftet blieben jedoch die Charakteristika
von Männern und Frauen. Der Mann symbolisierte unvermindert das starke und dominante
Geschlecht, die Frau das schwächere. Er galt als der stärkere Leistungserbringer aufgrund seiner
körperlichen Konstitution. Bei der Betrachtung der Frau hingegen sind zwei Ausformungen
festzustellen. Zum einen der Typus der Erwerbstätigen, zum anderen der Typus der situierten
Hausfrau.
Noch am Ende des 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts musste das weibliche Geschlecht
aber eine nicht zu leugnende, diskriminierende Zurückstellung in Form von Einschränkungen
beim Bildungs- und Berufszugang12, in der gesellschaftsrechtlichen Stellung sowie bei der
Entlohnung im Arbeitsleben erdulden, wo sie beispielsweise in Deutschland bis in die 1940er
Jahre als billige Arbeitskräfte fungierten.13
Die historisch getragenen Stereotypen von Männern und Frauen prägen somit bis in die
Gegenwart die gesellschaftlichen Diskussionen über die Geschlechterrollen, die
Geschlechterfunktionen und -korrelationen, obwohl sich das Wesensmerkmal der arbeitenden
Frau im vergangenen 20. Jahrhundert vollständig durchsetzte. Als ausschlaggebender Faktor für
dieses erwerbstätigen Durchsetzens kann das Ende des Zweiten Weltkrieges veranschlagt
werden, das ,,die Freiheit der Akteure"14 im Zuge des Wiederaufbaus nach dem Krieg zum
Überleben zwangsläufig bedingte. ,,Der Mann [war .. Anm. d. Verf.] nicht mehr der
unbestrittene Herrscher der Außenwelt [...] auch nicht mehr der exklusive Ernährer seiner
Familie"15. Die Arbeitsteilung und vor allem die Arbeitsbeteiligung beider Geschlechter sind
nun charakteristisch für die modernen Gesellschaften Europas geworden.
Doch trotz aller positiven, frauenrelevanten Veränderungen existieren im 20. und 21.
Jahrhundert geschlechterspezifische Unterschiede auf dem europäischen Arbeitsmarkt, die auf
historisch gewachsene Probleme und Benachteiligungen der Frauen deuten und Vorwürfe der
10 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 19.
11 Ders., S. 20.
12 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999, o. S.
13 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.
41.
14 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 22.
15 Ders., S. 23.
5
Ungleichbehandlung in der Geschlechterdebattierung aufwerfen. Inwieweit sich tatsächlich
arbeitsmarktspezifische Differenzen im eben benannten Betrachtungszeitraum darstellen, wird
im Folgenden geschildert.
2.2
Die Geschlechterrepräsentation auf dem europäischen Arbeitsmarkt
Wie die gesellschafts- und wirtschaftshistorische Entwicklung aufzeigt, waren Frauen zu keiner
Zeit unbeteiligte Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Partizipationsmöglichkeiten eröffneten sich seit
Anbeginn der Geschichtsschreibung. Zu konstatieren ist lediglich ihre epochenübergreifende,
berufliche ,,Niedrigstellung" gegenüber den Männern. Die typisch männlichen Berufe genossen
- und genießen noch immer - eine qualitativ höherwertige Stellung als die frauentypischen
Berufe. Gründe dafür sind die männlichen, eindruckschindenden Charakteristika ,,Durch-
setzungsfähigkeit, Aktivität, Expansion, Karrierewillen[..,] Welteroberung"16 sowie körperliche
Stärke. Von derartigen Eigenschaften zeugen noch heute vorwiegend die Berufsgruppen im
Bereich der Wirtschaft, der Forschung und der Technologie. Weniger orientiert auf Profilierung,
auf psychische als auch auf physische Kraft sind die typisch weiblichen Berufe im sozialen
Sektor, die unter anderem durch ,,die emotionale Versorgung [...,] die Sorge um andere, [ um
Anm. d. Verf.] Einfühlungsvermögen [...,] aber [.. nicht durch Anm. d. Verf.] Aggressionen
und [..] Machtansprüche"17 glänzen.
Jenes traditionell zu verortendes, stereotypisch für Männer und Frauen gewachsenes
Verhaltensrepertoire wirkt in die heutige Arbeitsmarktsituation hinein und impliziert eine heute
mehr denn je zu verzeichnende Aufsplitterung des Arbeitsmarktes beziehungsweise eine
sogenannte ,,Arbeitsmarktsegregation [...] in unterschiedliche[..] Berufe[..] und Branchen, auf
unterschiedlichen Hierarchieebenen und nach unterschiedlichen (Lebens-)Arbeitszeit-
modellen"18. Die Folge dieser im Grunde wirtschaftlichen und entwicklungsnormalen Markt-
segregation ist die eindeutige Formierung einer geschlechtsspezifischen Segregation und die
Filtrierung typisch weiblicher Berufe. Frauen sind ,,vorwiegend im Gesundheits- und
Sozialwesen und in den Bereichen Erziehung und Unterricht, öffentliche Verwaltung und
Einzelhandel beschäftigt, während unverhältnismäßig viele Männer als technische Fachkräfte,
Ingenieure, Finanzfachkräfte und Manager tätig sind"19. Diese Situation widerspiegelt das
Problem des europäischen Arbeitsmarktes hinsichtlich einer Minderbeteiligung erwerbsfähiger
Frauen im männerdominierten Wirtschaftbereich. Als Ursache hierfür kann das Verhaltens-
repertoire benannt werden, das den Männern aufgrund ihrer historisch zugeschriebenen,
16 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 185.
17 Ders., S. 245.
18 Jochmann-Döll, Unterbewertet und unterbezahlt?, 2005, S. 102.
19 Europäische Kommission, Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann, 2004, S.6f.
6
führungstypischen Charakterstärken, ,,Vergünstigungen und Privilegien"20 zugesteht. Eben jene
berufliche Ungleichbehandlung wird durch die Gegebenheiten der Zugangsbarrieren und der
Aufstiegsdiskriminierung für Frauen bekräftigt. Bei dem beruflichen Zugang zeichnet sich das
frauentypische Bild der angenommenen ,,Unvereinbarkeit von Beruf und Familie"21, dass noch
aktuell in der Mehrzahl allein den Frauen anhänglich ist. Diese familienbezogene Annahme
einschließlich der Schwangerschaft, Erziehungsjahre und des familiären Zeitaufwandes führt
fälschlicherweise auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu dem negativen Rückschluss auf das
Leistungsprofil einer Frau. Das heißt, ihr werden bereits vor dem Berufsantritt Leistungsdefizite
angerechnet und Aufstiegschancen verwehrt, begründet mit dem traditionell ihr zuge-
schriebenen Familiensinn. ,,Ungünstigere Bewerbungschancen [...], Vorsichtshaltungen bei den
Arbeitgebern, Hindernisse bei der Karriereplanung, [..] Zwang zu reduzierten Arbeitsformen
und -zeiten"22 sind die Resultate der historisch gewachsenen und noch nicht verblassten
Frauenrolle. Gleichzeitig bestätigen die dargestellten Fakten den Vorwurf der frauenexklusiven
Ungleichbehandlung auf dem europäischen Arbeitsmarkt.
Auch statistische Indikatoren bestätigen eindeutig die Geschlechterdifferenzen in der
EU. Im Zuge der benannten Marktsegregation, der Familienpflicht als ,,Konstante in der
weiblichen Biografie"23 und dem daraus resultierenden ,,Männlichkeitssyndrom"24 in der
europäischen Erwerbsgesellschaft treten klarersichtliche Differenzen bei den zwei Indikatoren:
jährlicher Bruttoverdienst und Beschäftigungsquote auf.
Die Marktsegregation verursacht plausible Einkommensunterschiede. Doch
unverständlich erscheint das ungleiche Lohnentgelt zwischen Männern und Frauen innerhalb
eines Berufssektors wie die Tabelle 1 des Anhangs beispielweise im Dienstleistungssektor und
der Industrie ausweist. Trotz geschlechtergleicher Vollzeitbeschäftigung lag der Brutto-
jahresverdienst der Männer im Jahr 2004 bei 31143.2 ECU/, der Frauenverdienst lediglich bei
23985.3 ECU/. Auch ländervergleichend prägen geschlechterdifferente Verdienste den
Arbeitsmarkt. So erfreuten sich 2004 in Deutschland die Männer über ein jährliches
Bruttogehalt von etwa 43179 ECU/, die Frauen hingegen durchschnittlich über 33898 ECU/.
In Polen des gleichen Jahres verdienten Männer etwa 6663 ECU/, Frauen wiederum nur 5505
ECU/.
Mit Blick auf die Beschäftigungsquoten zeichnet sich ein ebenfalls völlig inkohärentes
Bild zwischen Männern und Frauen ab. Wie Tabelle 2 im Anhang beweist, liegen die
Beschäftigungsquoten der Männer innerhalb eines Jahrzehntes ab 1997 im europäischen
Gesamtvergleich stets über der durchschnittlichen Erwerbsquote der Frauen, was auf
20 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 25.
21 Ders., S. 25.
22 Ders., S. 247.
23 Ders., S. 247.
24 Ders., S. 246.
7
,,genderrelevante Aspekte"25, wie oben bereits thematisiert, schließen lässt. Im vergangenen Jahr
betrug in der EU 27 die Beschäftigungsquote der Männer 72,5 %, der Anteil der erwerbstätigen
Frauen lag bei 58,3% - ein Indiz für eine arbeitsmarktrechtliche Schwäche und für nicht
ausreichende Arbeitsplätze aufgrund des segregationsbedingten Wegfalls wahrzunehmender
Arbeitsmöglichkeiten in der Wirtschaft durch die Frauen. Vor allem aber kann der prozentuale
Beschäftigungsunterschied zwischen den Geschlechtern als ein Indiz für einen geschlechter-
ungleichen Zugang zur Erwerbstätigkeit gelten. Denn die Differenz zwischen den männlichen
und weiblichen Beschäftigungsquoten spricht erwiesenermaßen für den geschlechterdivergenten
Zugang auf dem europäischen Arbeitsmarkt26 und lässt somit die Ungleichheit zwischen den
Geschlechtern erstrahlen. Die Zugangserschwernis ist unter anderem wieder mit der gender-
relevanten Begründung behaftet, dass Frauen im Zuge der Elternzeit ihre Erwerbstätigkeit
unterbrechen werden beziehungsweise unterbrechen würden.27
Im Zusammenhang mit dem Indikator der Beschäftigungsquote ist vor allem ein
weiteres, spezielles Faktum für die Bekräftigung der ,,geschlechtsspezifischen Diskrepanzen"28
auf dem europäischen Arbeitsmarkt wichtig. Es ist das Faktum, welches die Geschlechter-
gleichberechtigungsdebatten des 20. und 21. Jahrhunderts innerhalb der EU erst fanatisiert. Es
handelt sich um den Fakt der Minderrepräsentation von Frauen in dem zukunftsträchtigen
Sektor der Forschung - sowohl an Universitäten als auch auf dem Arbeitsmarkt -, in
unternehmerischen Führungspositionen und im Rahmen der unternehmerischen Selbstständig-
keit. In all jenen Erwerbstätigkeitssegmenten herrscht eine gravierende Unterrepräsentation von
Frauen.29 Grund dafür ist wiederholt die traditionell geprägte, stereotypische Aufgaben- und
Rollenzuordnung ,,that women often have difficulty in juggling professional and family life"30.
Auch im Internen der EU widerspiegelt sich der personelle Geschlechterunterschied in
Entscheidungsbereichen zwischen Männern und Frauen. Gemäß der Tab. 3 überwiegt der
Männeranteil den prozentualen Anteil der Frauen.
Diese aufgeführten Schlüsselindikatoren zur Beschreibung der Arbeitsmarktsituation in
der EU und die daraus vorwiegend in der Wirtschaft und der Technologie zu konstatierenden
defizitären Frauenquoten begründen die feministische Auseinandersetzung31 mit der Ge-
schlechterpolitik auf der supranationalen Ebene der EU. Die rechtliche Verbesserung dieser
sozialpolitischen Missstände und Diskrepanzen zwischen zwei Geschlechtern in einem
Staatensystem, das einerseits geprägt ist von Demokratie, andererseits aber einen Demo-
25 Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 70.
26 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.
32.
27 Vgl. Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 70.
28 Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 67.
29 Vgl. Europäische Kommission, Man(n)che sind eben doch gleicher, 2008; Europäische Kommission,
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, 2007.
30 Europäische Kommission, Too few women in EU research, o.J.
31 Vgl. Scheele, Ambivalenzen der Frauenerwerbstätigkeit in Europa und geschlechtergerechte Kriterien
zur Bestimmung der Qualität von Arbeit, 2005, S. 35.
8
kratiemangel zwischen den die Gemeinschaft stützenden Frauen und Männern aufweist, ist die
Legitimationsgrundlage der EU beziehungsweise ihrer handlungsbefähigten Organe. Inwieweit
der supranationale Normierungs- und Lenkungseinfluss dabei eine frauenexklusive Bezug-
nahme aufweist, soll im Folgenden analysiert werden.
3.
Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik in der EU
In den Gründungsjahren der Europäischen Gemeinschaft fristete die Thematik der Gleich-
stellung von Männern und Frauen in den wirtschaftlichen und politischen Ordnungsideen der
kooperierenden Staaten eher eine Schattenposition. Die sechs Gründungsmitglieder32 erachteten
die Behandlung sozialpolitischer Maßnahmen zunächst als unrelevant, da ihrer Ansicht nach
,,der soziale Fortschritt in Europa durch die wirtschaftliche Einigung
automatisch begünstigt werde, so daß eigenständige Sozialvorschriften
im primären Gemeinschaftsrecht nicht erforderlich seien."33
Diesem Irrtum erlagen sie jedoch nur kurze Zeit. Denn schon bald drängte Frankreich auf eine
,,Angleichung der Sozialsysteme"34 im Sinne des Wettbewerbsrechtes auf dem Gemeinsamen
Markt beziehungsweise vielmehr auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Gegen Ende der 50er
Jahre erhielt zunächst das primäre Gemeinschaftsrecht neue, sozialpolitische Aspekte in Form
von sechs einschlägigen Artikeln. In den 70er Jahren folgte die sozialpolitisch unterstützende
Ausgestaltung des sekundären Gemeinschaftsrechtes.
3.1
Rechtliche Basis der Geschlechtergleichbehandlung
3.1.1 Das Primärrecht als Garant der Gleichbehandlung
Mit dem Voranschreiten des europäischen Einigungs- und Integrationsprozesses kamen die
mitgliedstaatlichen Akteure sukzessiv zu der Erkenntnis, rechtlich fundierte und für die EU-
Mitgliedstaaten normierende Bestimmungen erlassen zu müssen, um einer ,,Geschlechter-
blindheit [aufgrund .. Anm. d. Verf.] traditionalistische[r] Geschlechterstereotype[n]" in der
europäischen Integrationsentwicklung vorzubeugen. Schließlich gibt es ,,keine Demokratie ohne
Geschlechterdemokratie"35.
32 Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg
33 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 40.
34 Ders., S. 40.
35 Jünemann; Klement, Einleitung. Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union Implikationen
9
Mittels des Primärrechtes als Rechtsquelle werden zunächst die Mitgliedstaaten als
Adressaten gebunden und verpflichtet, ,,alle Normen des Gemeinschaftsrechtes [...] ohne [..]
weitere Konkretisierung"36 umzusetzen und anzuwenden. Der erste Artikel mit geschlechter-
spezifischem Gleichheitssinn war der einstige Art. 119 EWGV aus den 50er Jahren.37 Er
verlangt noch gegenwärtig nach einer geschlechterobjektiven Entgeltgleichheit für Männer und
Frauen bei gleicher Arbeit.38 Nach der numerischen Änderung durch den Amsterdamer Vertrag
hat er als heutiger Art. 141 EGV Geltung und beinhaltet eine erweiterte Kompetenzgrundlage
für das EU-Organ - den Rat -. Auf Grundlage des Absatzes 3 EGV ist er zum Erlass von
,,Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes
der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und
Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen"39
befähigt. Darüber hinaus eröffnet der Art. 141 IV EGV die Möglichkeit
,,zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten
Geschlechtes oder zur Verminderung bzw. zum Ausgleich von
Benachteiligungen [...] spezifische Vergünstigungen"40
einzuführen. In keiner Formulierung des Artikels ist jedoch eine frauenexklusive, sondern eine
geschlechterobjektive Bezugnahme zu registrieren.
Eine weitere primärrechtliche Grundlage findet die EU-Gleichstellungspolitik im Art. 2
des EG-Vertrages. In jenem Artikel ist eine allgemeine Aufgabenstellung der Gemeinschaft
formuliert ohne konkrete rechtliche Tragweite für Männer und Frauen in den einzelnen
Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft soll lediglich und allgemein bei der Errichtung des
gemeinsamen, europäischen Marktes
,,[...] die Gleichstellung von Männern und Frauen [...] fördern."41
Vergleichbar allgemeingültiges gilt für den Art. 3 EGV. Mit dem Art. 3 II EGV repräsentiert die
EU die stetige Entwicklung des Gleichstellungsgedankens und des Gleichbehandlungsvorsatzes.
Beides - Gleichstellungsgedanke und Gleichbehandlungsvorsatz - sollen gemäß des Artikels in
jedem einzelnen Politikbereich der EU Einzug und Beachtung finden. Primärrechtlich fungiert
der Vertiefung und Erweiterung, 2005, S. 7.
36 Hobe, Europarecht, 2002, S. 59.
37 Vgl. Ders., S. 286.
38 Vgl. Läufer, Vertrag von Nizza, 2002, S. 131.
39 Ders., S. 132.
40 Ders., S. 132.
41 Ders., S. 58.
10
der Artikel daher als eine ,,Querschnittsklausel"42. Nach Maßgabe des zweiten Absatzes muss
die Gemeinschaft geschlechterobjektiv
,,bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten [... daraufhin
wirken Anm. d. Verf.], Ungleichheiten zu beseitigen und die
Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern."43
Ebenso auf beide Geschlechter gerichtet, ist der Art. 13 I EGV, der im Rahmen der
Geschlechterpolitik der EU aufzuführen ist. Er legitimiert den Rat
,,[...] geeignete Vorkehrungen zu treffen , um Diskriminierungen aus
Gründen des Geschlechtes [...] zu bekämpfen."44
Unter dem Titel XI des EG-Vertrages, der Sozialpolitik, bezieht die EU abermals sehr
allgemein, primärrechtlich Stellung, ohne aber auf frauenspezifische Anliegen oder
frauenbetreffende, arbeitsmarktrechtliche Schwachpunkte45 Bezug zu nehmen. Mit dem Art.
137 I, i EGV bekräftigt die Gemeinschaft, die
,,Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt
und [die Anm. d. Verf.] Gleichbehandlung am Arbeitsplatz"46
zu unterstützen und zu fördern.
Die primärrechtlichen Grundlagen in Form der benannten Artikel des EG-Vertrages
verdeutlichen die Aufmerksamkeit der EU für das Themas der Geschlechterpolitik auf supra-
nationaler Ebene und unterstreichen ihr Bemühen, den geschlechterdemokratischen Verhältnisse
auf dem europäischen Arbeitsmarkt und in den sozialpolitischen Lebenssituationen zur
Realisierung und Durchsetzung zu verhelfen. Die Rechtsgrundlagen weisen jedoch bei der
rechtssprachlichen Formulierung eine absolute Allgemeingültigkeit für die Geschlechter auf, so
dass eine geschlechter- und berufsbezogene oder gar frauenspezifische Auseinandersetzung im
Primärrecht der EU ausgeschlossen werden kann.
Ausrichtungsspezifischer gestaltet sich die auf Gleichbehandlung basierende Thema-
tisierung der Geschlechterpolitik im Hinblick auf das Sekundärrecht.
42 Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S. 41.
43 Läufer, Vertrag von Nizza, 2002, S. 59.
44 Ders., S. 63.
45 Vgl. Gliederungspunkt 2.2
46 Läufer, Vertrag von Nizza, 2002, S. 128.
11
3.1.2 Das Sekundärrecht als Garant der Gleichbehandlung
Ähnlich wie die Aufnahme im Primärrecht erfuhr die Geschlechterpolitik mit der Intention der
Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft
erst nach Jahren des europäischen Integrationsprozesses Aufmerksamkeit. Entgegen der
unmittelbaren Wirksamkeit des Primärrechtes bedarf das Sekundärrecht zunächst einer
innerstaatlichen Umsetzung in nationales Recht. Im Folgenden werden vier aussagekräftige
Richtlinien vorgestellt, welche thematisch die Geschlechtergleichbehandlungspolitik auf dem
europäischen Arbeitsmarkt mit verschiedenen Grundgedanken behandeln.
Die erste Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen einer Richtlinie bezog
sich 1975 auf die ,,Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes in den Mitgliedstaaten [...
nachdem eine Anm. d. Verf.] anhaltende Mißachtung des [..] primären Gemeinschafts-
recht[es]"47 zu beanstanden war. Diese Richtlinie RL 75/117 trägt das Lohngleichheitspostulat
bei ,,gleichwertiger Arbeit"48 zum Inhalt und impliziert die anerkannte und bewusst
wahrgenommene Diskriminierung der Frauen auf dem europäischen Arbeitsmarkt gegenüber
den Männern, welche gemäß der Tab. 1 nicht unter ungleichem Entgelt litten und noch heute
nicht zu leiden haben. Indirekt kann daher ein frauenspezifischer Bezug der Richtlinie
konstatiert werden.
Eine gleichfalls zwar geschlechtsneutral formulierte Richtlinie, aber mit fraueninten-
dierter Ausrichtung ist die Richtlinie RL 76/207 hinsichtlich der ,,Gleichbehandlung von Mann
und Frau beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen"49. Sie verpflichtet
die EU-Mitgliedstaaten grundlegend zum Verbot der (einseitigen) Geschlechterdiskriminierung,
wie es nachweisliche nationale Vorkommnisse in den 70er und 80er Jahren belegen. Damals
wurde einer Anzahl von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes und des damit einhergehenden,
traditionell unterstellten Familiensinnes die Erwerbsaufnahme von Arbeitgebern verweigert.50
Inhaltliche Schwerpunkte der Richtlinie sind vor allem die Regelungen der Mehrbelastung von
Schwangeren und der Schwangerschaftsurlaub, welche zweifellos ausschließlich Frauenbelange
darstellen. Geschlechterneutral hingegen sollen gemäß der Richtlinie die Beschäftigung, die
Berufsausbildung sowie der berufliche Aufstieg ermöglicht werden. Letztlich positiv realisierte
die RL 76/207 für beide Geschlechter ,,schrittweise den Gleichbehandlungsgrundsatz"51 und die
Chancengleichheit für den gesamten beruflichen Erwerbssektor mit Geltung für selbstständige
und abhängige Arbeitsverhältnisse.52 Eine ausschließlich und konkret frauenspezifische
47 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 42.
48 Nishihara, Das Recht auf geschlechtsneutrale Behandlung nach dem EGV und GG, 2002, S. 49.
49 Ders., S. 57.
50 Vgl. Ders., S. 60ff.
51 Ders., S. 72.
52 Vgl. Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S.
118.
12
Debattierung von arbeitsmarktrechtlichen Gegebenheiten ist in dieser Richtlinie jedoch nur
partiell zu bestätigen.
Eine Konkretisierung von Frauenanliegen und eine feministische Auseinandersetzung
auf supranationaler Ebene bietet sich in Form der Richtlinie RL 92/85 über ,,die Sicherheit und
den Gesundheitsschutz für Schwangere, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen"53. Die
Richtlinie beschränkt sich konkret auf eine speziell ,,geschützte[..] Personengruppe[..]"54 und
regelt Schutzmaßnahmen, Mindeststandards sowie den Kündigungsschutz. Dass Männer dem
Inhalt entsprechend keine Erwähnung finden, steht außer Frage.
Bezeichnend für die EU ist auch ihr Bemühen und Drängen um die Gleichbehandlung
der Geschlechter im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die Richtlinie RL 79/7 dient einer solchen
sozialpolitischen Maßnahme. Sie erfasst alle Erwerbstätigen ob selbstständig oder abhängig
beschäftigt, sichert ihnen ,,Schutz gegen Risiken, Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitsunfähig-
keit, Berufserkrankung und Arbeitslosigkeit"55 zu und untersagt im Bereich der gesetzlichen
Systeme der sozialen Sicherheit ausdrücklich und ohne betonenden Geschlechterbezug die
Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes56. Lediglich in Art. 4 RL 79/7 präzisiert der
Rechtstext direkt, dass auch ,,Frauen [..] Anspruch auf Anwendung der gleichen Regelung wie
Männer"57 haben. Diese mit Nachdruck formulierte Bestimmung deutet darauf hin, dass es vor
allem die Frauen sind, die einer solchen sozialrechtlichen Aufmerksamkeit in der europäischen
Arbeitswelt bedürfen.
In der Gesamtbetrachtung der sekundärrechtlichen, beispielhaft aufgeführten Richtlinien
ist die klar gesetzte Intention der EU bei der Thematik der Geschlechterpolitik zu erkennen: Es
geht um ein geschlechtsneutrales und geschlechterobjektives Gleichbehandlungspostulat.
Dennoch kann auf eine unscheinbare Ausrichtung der EU-Politik auf frauenspezifische Arbeits-
marktprobleme spekuliert werden. Schließlich verlangen die Frauen nach einem vergleichbaren
Entgelt wie die Verdienstdifferenzen im europäischen Vergleich zu ihren männlichen Kollegen
in Tab. 1 bestätigen. Auch treffen eher Frauen als Männer auf eine Diskriminierung am
Arbeitsplatz58 und es sind prozentual überwiegend Frauen, die weniger Repräsentanz auf dem
europäischem Arbeitsmarkt zeigen als die Männer.
In der Gesamtheit attestieren das Primär- und Sekundärrecht der EU einen Vorreiter-
beziehungsweise Vorbildcharakter für die Mitgliedstaaten, welche angehalten wurden und
werden, sozialpolitische und arbeitsmarktrechtliche Normierungen und Veränderungen vorzu-
53 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 53.
54 Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S. 167.
55 Ders., S. 181.
56 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.
51.
57 Epiney; Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003, S. 181.
58 Wie das Beispiel der Bundeswehranwärterin ,,Kreil" im Jahr 2000 belegt, Vgl. o.V., Frauen haben in
Deutschland Zugang zum Dienst mit der Waffe, 2000.
13
nehmen, damit das weibliche als auch das männliche Geschlecht gleiche Chancen und
Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt vorfinden können.
Ein weiteres auszeichnendes Charakteristikum der EU unter dem Aspekt zu
realisierender, geschlechterdemokratischer Verhältnisse ist der politische Querschnittsansatz des
Gender Mainstreaming.
3.2
Gender Mainstreaming als querschnittspolitischer Ansatz
59
Gender Mainstreaming ist ein politischer Ansatz, um die Geschlechterperspektive und die
Geschlechterverhältnisse in alle Politikbereiche der EU zu implementieren. Er figuriert als ,,a
strategy that aims to abolish [...]the existing inequalities between men and women in society"60.
Seinen Entstehungsursprung hatte der politische, konzeptionelle Gedanke ,,auf der 4.
Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking"61. Seither erfährt das Konzept in der Europäischen Union
Aufmerksamkeit62 und bestimmt, dass ,,politische Maßnahmen stets daraufhin zu prüfen [sind
Anm. d. Verf.], wie sie sich auf die Lebenssituation von Frauen und Männer auswirken"63.
Mittels des Gender Mainstreamings werden auf supranationaler Ebene demnach die unter-
schiedliche und vor allem die geschlechterspezifische Sozialisation sowie die verschiedenen
Interessen und Bedürfnisse der Geschlechter anerkannt und in den Integrationsprozess der EU
aufgenommen. Das Faktum der ersten Debattierung auf der Welt
frauen
konferenz lässt
allerdings - trotz geschlechterobjektiver Sprache - darauf schließen, dass vor allem die Anliegen
der Frauen von großer Relevanz bei der Implementierung der Chancengleichheit und des
Gleichbehandlungsgebotes in den EU-Politikbereichen sind.
Neben den rechtlichen Grundlagen und dem politischen Querschnittsansatz als Basis für
die Geschlechterpolitik existieren noch eine Vielzahl anderer Gestaltungsvarianten bei der
Thematisierung der Gleichbehandlung der Geschlechter auf der europäischen Ebene der EU.
3.3
Die supranationale Institutionenlandschaft
Dass die EU Überlegungen zur Geschlechtergleichbehandlung in besonderem Maße in den
europäischen Integrationsprozess einfließen lässt, belegen die vorangegangenen Abschnitte.
Darüber hinaus zeigen - beispielhaft im Folgenden dargestellt - die einzelnen EU-Organe neben
59 Eine ausführliche Behandlung des Gender Mainstreamings würde den Rahmen der Arbeit sprengen und
erhält daher nur eine erwähnende Ausführung.
60 Schmidt, Gender Mainstreaming an Innovation in Europe?, 2005, S. 31.
61 Bluth, Gender Mainstreaming in der Europäischen Union, 2004, S. 1.
62 Vgl. Ders., S. 57.
63 Europäische Kommission, Gender Mainstreaming, o. J.
14
den primärrechtlichen Vorgaben reges Engagement, die Gleichbehandlung von Männern und
Frauen zu gewährleisten und insbesondere dem Wandel der Frauen auf dem europäischen
Arbeitsmarkt positiv wirkend nachzukommen. So setzt sich unter anderem das Repräsentativ-
organ, das Parlament, ,,auch in Zukunft für die Würde und Achtung der Frauen ein[..], um die
Gesellschaft durch die Fülle der weiblichen Werte und ihr glühendes Engagement für eine
menschlichere Gesellschaft zu bereichern"64. Dieser Stellenwert ist eine offene Hommage an die
Frau und ein eindeutig befürwortender Beleg für eine frauenbetonte Politikausrichtung. Zudem
sympathisiert das Parlament seit 198465 mit der Etablierung eines geschlechtersubjektiv
agierenden Gremiums - dem Frauenausschuss. Dieser arbeitet aktiv mit dem Europäischen
Parlament zusammen und verfügt unter anderem über Kompetenzen und Zuständigkeitsbereiche
wie
,,die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union
[...,...] die Förderung der Rechte der Frauen in Drittländern [...,...] die
Weiterverfolgung
[...]
internationaler
Übereinkommen
und
Konventionen, die die Rechte der Frau betreffen [... sowie Anm. d.
Verf.] die Informationspolitik in Bezug auf Frauen"66.
Einen Männerausschuss hingegen kann das Europäische Parlament im Sinne eines geschlechter-
neutralen Umgangs mit der Geschlechterpolitik nicht darbieten, was vergegenwärtigt, dass es
Frauen an Unterstützung und Förderung mehr bedürfen als die Männer. Gründe hierfür liegen in
dem traditionellen Wertekanon, den stereotypisch gewachsenen Geschlechterrollen67 und den
tabellarischen Belegen im Anhang.
Auch die Europäische Kommission glänzt mit einer spezifischen Struktur im Hinblick
auf die Förderung der Geschlechtergleichheit, indem sie Arbeitsgruppen und Ausschüsse
initiierte und einrichtete. Nach einer Entscheidung aus dem Jahr 1981 wurde beispielsweise der
Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern eingesetzt. Seine 40
Mitglieder rekrutieren sich aus einem Vertreter je EU-Mitgliedstaat sowie aus nationalstaat-
lichen Vertretern mit Zuständigkeit für Frauenpolitik und Chancengleichheit.68 In direkter
Kooperation mit der Kommission erstreckt sich dessen Kompetenzspektrum auf die Unter-
stützung
,,der Ausarbeitung und Durchführung der Maßnahmen der
Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern [...] sowie den [..] Austausch von relevanten [..]
64 Informationsbüro für Österreich, Frauen in Europa, o.J.
65 Vgl. Gröner, Frauenausschuss/Chancengleichheit, 2008.
66 Europäisches Parlament, Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, o. J.
67 siehe Abschnitt 2 und 3.
68 Vgl. SCADPlus, Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit, 2007.
15
Erfahrungen, Politiken und Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten
und zwischen den verschiedenen Akteuren zu begünstigen"69.
Von einer frauenexklusiven Bezugnahme ist keine Feststellung zu machen.
Gleiches gilt auch für das im Jahr 2000 vom Europäischen Rat vorgeschlagene und fünf
Jahre später von der Kommission eingerichtete Europäische Institut für Gleichstellungsfragen.
Seine Mitglieder entstammen nationalen und europäischen Behörden beziehungsweise EU-
Organen. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission obliegt ihm die Gleichstellung
von Männern und Frauen, die Förderung und Stärkung der Gleichberechtigung sowohl in allen
Politikbereichen der EU als auch in den Mitgliedstaaten und die Bekämpfung der Geschlechter-
diskriminierung.70 Mit ausdrücklicher Betonung hat das Institut zudem ,,objektiv belastbare[..]
und vergleichbare[..] Daten zur Gleichstellung von Frauen und Männern"71 bereitzustellen und
entzieht sich somit der Annahme, einen frauenspezifischen Tenor zu beinhalten.
Ein weiteres Beispiel für ein im Jahr 2001 durch die Initiative der Europäischen
Kommission geborenes Gremium ist die ,,Hochrangige Gruppe ,Gender-Mainstreaming′"72. Ihre
Mitglieder, ,,hochrangige Beamte aus den Mitgliedstaaten"73, nutzen die Gruppe als ein Forum
zum Austausch und zur Debattierung nationaler Geschlechterpolitiken sowie zur geschlechter-
politisch relevanten Unterstützung einer jeden Ratspräsidentschaft.74 Wichtig ist erneut der
Aspekt der geschlechterobjektiven Betrachtung der Geschlechterpolitik gemäß dem quer-
schnittspolitischen Ansatz des Gender Mainstreaming auf der EU-Ebene.
Der politische Neutralitätsfaktor erhält außer in den bisher benannten Gremien ebenso
in dem ,,Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010"75 Aufmerksam-
keit. Als Ausdruck für das geschlechterpolitische Engagement der EU und institutionell
entsprechend für die Europäische Kommission richtet sich der Fahrplan auf die Verbesserung
und Förderung der Geschlechtergleichstellung. Im Speziellen erfassen die sechs konzeptionellen
Schwerpunkte die
,,gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer,
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ausgewogene Repräsentanz
in Entscheidungsprozessen, Beseitigung aller Formen geschlechter-
69 SCADPlus, Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit, 2007.
70 Vgl. Europäische Kommission, Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, o. J.
71 Europäische Kommission, Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, o. J.
72 Europäische Kommission, Hochrangige Gruppe ,,Gender-Mainstreaming", o.J.
73 Ders., o.J.
74 Vgl. Ders., o.J.
75 Europäische Kommission, Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010,
2006.
16
bezogener Gewalt, Beseitigung von Geschlechterstereotypen,
Förderung der Gleichstellung in Außen- und Entwicklungspolitik"76.
Angesichts der arbeitsmarktbezogenen Lage für Frauen ist allerdings zu schlussfolgern, dass
weniger die Männer im Rahmen der ,,objektiven" Chancengleichheit im Mittelpunkt supra-
national und national diskutierter Politiken stehen als vielmehr die Frauen. Feministisch ausge-
richtete Züge tragen inhaltlich alle Strukturen, Gremien und Strategien, denn schließlich beklagt
die EU selbst, dass ,,women [are in Anm. d. Verf.] a considerable minor degree in
management positions"77, in der Forschung, in der Wirtschaft und selbst in den EU-Organen78.
Und dies gilt es vor allem vorbildhaft von der EU zu ändern.
Evident nur frauenorientiert sind die folgenden Organisationsbeispiele einer euro-
päischen, nichtstaatlichen Ausgestaltung der Geschlechterpolitik. Mit einem großen Bekannt-
heitsgrad unter den nichtstaatlichen Frauenorganisationen kann sich ,,the largest umbrella
organisation of women′s associations in the European Union"79 - die Europäische Frauenlobby -
rühmen. Ihre Gründung ist auf das Jahr 1987 in London zu datieren. Drei Jahre später wurde in
Brüssel das Sekretariat der EWL eingerichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt repräsentiert sie
als supranationale Plattform über 4000 Frauenorganisationen und frauenspezifische Netz-
werke.80 Ihr Engagement richtet sich auf die Förderung, Verbesserung und Realisierung der
Frauenrechte, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die wirtschaftliche und soziale
Besserpositionierung der Frauen und deren Vorankommen in Führungspositionen. Des weiteren
konzentrieren sich die Aktionen auf Gewaltprävention und Aufklärungsarbeit sowie unter
anderem auf die Implementierung und Entwicklung des Gender Mainstreaming in den
nationalen und europäischen Politikbereichen.81 Die enorme Anzahl der Mitglieder, die beispiel-
haft in der Tab. 4 des Anhangs aufgeführt sind, soll einen Eindruck davon vermitteln, wie
weitreichend und national tiefenwirksam die Organisation in den einzelnen Mitgliedstaaten zu
agieren fähig ist. Die Einflussnahme der EWL umspannt auch die EU-Organe, das heißt das
Europäische Parlament sowie die Kommission, infolge einer beratenden und informierenden
Zusammenarbeit. Das daraus abzuleitende Potential der EWL, die Geschlechterthematik in der
Bevölkerung publik zu machen und die Wahrnehmung für die Stellung und ökonomische
Wertigkeit der Frauen in der Gesellschaft zu schärfen, ist wesentlich bedeutender im Vergleich
zu den rechtlichen Normierungsgrundlagen der EU. Dennoch verlieren die EU-Maßnahmen und
Initiativen keinesfalls an Wertigkeit. Mittels der Rechtsvorschriften liegt es in ihrem Ermessen,
die Mitgliedstaaten unmittelbar zu binden. Den NGO′s ermöglicht sich jedoch ein intensiveres
76 Europäische Kommission, Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010,
2006.
77 Ruth, Gender Equality under the New European Constitution, 2005, S. 105.
78 Siehe Tab. 3 im Anhang.
79 EWL, The European Women′s Lobby, o. J.
80 siehe zur Demonstration Tab. 4 im Anhang.
81 Vgl. EWL, The European Women′s Lobby, o.J.
17
Vordringen in die Nationalstaaten. Die EWL ist dabei in ihrem Aktionsschema in jeder Hinsicht
geschlechtersubjektiv ausgerichtet.
Nicht weniger geschlechtersubjektiv, aber mit einem vergleichbaren Einflussgrad auf
die europäische Politik und die nationalen Regierungen agitiert das noch sehr junge Europäische
Netzwerk zur Förderung von Frauen in Führungspositionen82. Im Juni 2008 kam es erstmalig
zur Zusammenkunft von ,,Frauen in Entscheidungsprozessen aus ganz Europa" initiiert von der
Europäischen Kommission vor dem Hintergrund, das arbeitsmarktspezifische Defizit der Frauen
zu verbessern. Basierend auf den bereits dargestellten, frauenspezifischen Klagen, Missständen
und Differenzen gegenüber den Männern auf dem europäischen Arbeitsmarkt, gilt es im
Rahmen einer ,,gemeinsamen EU-Plattform [..] erfolgreiche Strategien zur Verbesserung der [...
Situation von Frauen Anm. d. Verf.] in Führungspositionen"83 zu entwickeln und einen
innovativen, konstruktiven Informationsaustausch zu schaffen und zu gewährleisten. Das
gegenwärtige Gründungsdatum des Netzwerkes verdeutlicht die existenten Unterschiede
zwischen Männern und Frauen auf dem europäischen Arbeitsmarkt und belegt die unter
Abschnitt 2 geschilderten sozialpolitischen und wirtschaftlichen Ungleichheiten der Geschlech-
ter, die an politisches Handeln auf supranationaler als auch nationaler Ebene appellieren.
Anhand der ausgewählten Beispiele der supranationalen und europäischen Institutionen-
landschaft soll ein wesentlicher Grundwert der EU repräsentiert werden - die Demokratie. In der
,,gereiften" EU impliziert die Demokratie gegenwärtig vor allem auch die Demokratie zwischen
den Geschlechtern. Jede der Institutionen, jedes Gremium und jede politische Maßnahme
versucht daher diesem Wert beizupflichten, indem Verantwortung für die Realisierung,
Förderung und Verbesserung der Geschlechterdemokratie getragen und garantiert wird. Ein
Initiativmonopol ist in Bezug auf das Umsetzungsengagement der Geschlechterpolitik sowohl
der EU als rechtsverordnende und lenkende Ebene über den Mitgliedstaaten als auch den
staatlichen Organisationen84 und den NGO′s beizumessen, die an den nationalen Basen agieren,
soziale Gerechtigkeit und sozialen Fortschritt popularisieren, überwiegend auf Frauenbelange
ausgerichtet sind und mit der EU-Ebene kooperierend zusammenarbeiten. Für den Dialog
zwischen den EU-Bürgern/Bürgerinnen und den EU-Organen haben sie daher eine große
Relevanz. Dass arbeitsmarktspezifische Fortschritte und Veränderungen im Verlauf der
Integrationsjahre in Folge europäischer Initiativen eingetreten sind, werden im Abschluss einige
Fakten demonstrieren.
82 Vgl. Europäische Kommission, Europäisches Netzwerk zur Förderung von Frauen in Führungs-
positionen, 2008.
83 Ders., 2008.
84 siehe Tab. 4.
18
4.
Das Wirkungspotential der EU-Geschlechterpolitik auf die Mitgliedstaaten
Die Geschlechterpolitik der EU beruht - wie oben vorgestellt - auf einem ganzheitlichen Ansatz
von rechtlich normierenden Vorschriften, dem Gender Mainstreaming und diversen geschlech-
terbezogenen Maßnahmen mit unterschiedlicher Bindungswirkung auf die EU-Mitgliedstaaten.
Ebenso ganzheitlich vielfältig gestaltet sich das politisch einflussnehmende Wirkungspotential
der EU auf die verschiedenen Staaten.
4.1
Allgemeine, geschlechterpolitische Resonanz in den EU-Mitgliedstaaten
Eine direkte Wirkung auf die EU-Staaten entfalten besonders die europäischen Rechtsvor-
schriften85 in Form ihrer Rechtsverbindlichkeit. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gemein-
schaftsrecht, z. B. bei einer nicht umgesetzten Richtlinie, kommt es zu einer mitgliedstaatlichen
Haftung dergestalt, dass ,,eine Verpflichtung zum Schadensersatz"86 seitens des rechtswidrig
handelnden Staates besteht. Ein solches Vertragsverletzungsverfahren leitete die Europäische
Kommission beispielsweise gegen Deutschland 1980 ein, das sich weigerte, ein arbeitsrecht-
liches EG-Anpassungsgesetz im Sinne der Richtlinie zur Garantie des gleichen Entgeltes für
Frauen und Männer zu erlassen.87 Weitere strafrechtliche Konsequenzen blieben für die
Bundesrepublik jedoch aus, da unverzüglich das BGB ,,um Regelungen zur Entgeltgleichheit
erweitert[..]"88 worden ist. Diese sofortige Ahndung der EU prämiert sie in ihrem Initiativ-
charakter und führt den Beweis, dass arbeitsmarktrechtliche Ungerechtigkeiten existieren - der
Tab. 1 zu Folge eindeutig gegenüber den Frauen.
Bei der Einbeziehung des Indikators der Beschäftigungsquote ist für den europäischen
Arbeitsmarkt ein prozentualer Anstieg der Beschäftigungszahlen von Frauen festzustellen.
Arbeitsmarktspezifische Eingriffe der EU89 bedingten also einen Anstieg der erwerbstätigen
Frauen von 51,4% 1997 auf 58,3% 2007. Länderexemplarisch stieg in Deutschland die
Frauenquote von 55,3% 1997 auf 64% 2007. Finnland, Schweden und Großbritannien weisen
sogar rühmenswerte Frauenbeschäftigungsquoten von über 60% von 1997 bis 2007 auf.90
Lediglich in Polen, Italien, Spanien und Griechenland ist ein kaum arbeitsmarktveränderndes
Wirkungspotential der EU zu erkennen. Sie liegen mit der allgemeinen und frauenspezifischen
Beschäftigungsquote unter den vereinbarten Zielmargen der Lissabon-Strategie, welche 70%
85 Primärrecht und Sekundärrecht.
86 Hobe, Europarecht, 2002, S. 118.
87 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.
75.
88 Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 75.
89 In Form der primärrechtlichen Normierungen, der vier dargestellten Richtlinien, des Gender Main-
streamings, der Kooperation mit NGO′s.
90 siehe Tab. 2 im Anhang.
19
Gesamtbeschäftigung sowie 60% Frauenerwerbstätige fordert.91 Im Vergleich zu den Quoten
der Männer, die sich stets zwischen mindestens 60% und über 70% manifestieren, sind die
Frauen im Rückstand. Dieser Fakt bedeutet, dass noch immer ein intensiver Handlungsbedarf
und ein größeres Einflusspotential seitens der EU von Nöten ist, um eine tatsächliche ge-
schlechtergerechte Arbeitsmarktsituation zu erreichen. Dabei ist es für die EU selbst unaus-
weichlich, sich geschlechtersubjektiv auszurichten.
Ein gleichfalls handlungsbedürftiges Bild offeriert sich für die EU durch die
unverändert existierende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in den Arbeitssektoren
Industrie und Dienstleistung. In Deutschland verdienen Frauen gegenwärtig etwa 34000 ,
Männer im gleichen Berufssektor unverständlicherweise ca. 43000. In Polen liegt der
Frauenverdienst bei ca. 5500, der Verdienst der Männer bei ca. 6600. Am beträchtlichsten ist
der Lohnunterschiede in der Tschechischen Republik mit einer Differenz von ca. 2200.92 Dass
der Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt folglich eine frauenexklusive
Ausrichtung nahe zu legen ist, scheint keiner weiteren Erläuterung zu bedürfen. Außerdem ist
zu bemerken, dass das arbeitsmarktrechtliche Wirkungspotential der EU in Bezug auf diesen
Arbeitsmarktindikator gegenwärtig noch defizitär ist.
Während die Arbeitsmarktindikatoren von noch nicht ausreichenden Erfolgen
hinsichtlich einer verbesserten Erwerbssituation der Frauen zeugt, kann sich die Publizierung
der Geschlechterthematik durch die EU in den öffentlichen Diskussionen, in den Medien, in den
politischen Auseinandersetzungen und den ergriffenen Maßnahmen loben. Obwohl die EU nicht
uneingeschränkt die Vorreiterin bei der Aufnahme der Geschlechterpolitik ist, gibt sie den
Mitgliedstaaten doch supranational fordernde Anstöße93 zur schnellstmöglichen Realisierung
einer Geschlechterdemokratie auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Außerdem ist sie in der
Lage, als überstaatliches Gebilde die Wahrnehmung für das Thema zu schärfen. Diese
Sensibilisierung für die Geschlechter drückt sich in den Mitgliedstaaten, in unserem Beispiel in
Deutschland, unter anderem in einem Wandel der unternehmerischen Denkstrukturen aus. Das
heißt, zunehmend verlangen
,,Wirtschaft und moderne Verwaltung [...] Qualitäten [wie ... Anm. d.
Verf.] Empathie und Einfühlungsvermögen, Experimentierfreudigkeit
und Kreativität, Teamgeist und Kooperation, kommunikatives
Verhalten, Sensibilität und Dialogfähigkeit. Das aber sind allesamt
91 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Entscheidungen und Beschlüsse, 2008, S. L
198/50.
92 siehe Tab. 1 im Anhang.
93 Vgl. Richtlinien unter Abschnitt 3.1.2.
20
Fähigkeiten, die den Frauen zugeschrieben werden und die Männer
erst erlernen müssen."94
Anhand des Zitates wird ein Frauenwandel im Zuge der europäischen Integration und in Folge
der einhergehenden Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes initiiert durch die EU ersichtlich.
Traditionelle Werte und Stereotypen veränderten sich, so dass sukzessiv mehr Frauen ihre
Berufsperspektiven im europäischen Wirtschaftsraum erkannten, sie ihr Fähigkeitspotential
nutzten und reflektiert bekamen und sie ihr Karrierebewusstsein ausprägten. Das geschah, weil
die Frauen speziell auf der Ebene der EU eine vorrangige Beachtung und Relevanz erlangten,
Gremien geschaffen, Programme und Maßnahmen ergriffen wurden.95 Trotz einer
geschlechterobjektiven Inangriffnahme der Geschlechterpolitik richtete sich diese dennoch
vorwiegend subjektiv auf ein Geschlecht auf das weibliche , denn das männliche Geschlecht
besaß bereits historisch begründet jegliche arbeitsmarktprofilierenden Rechte, Privilegien und
Positionen.
4.2
Die Resonanz der EU-Geschlechterpolitik in Polen und in der
Bundesrepublik Deutschland
Im Rahmen der Geschlechterpolitik wirkt die EU in verschiedener Weise und mit
unterschiedlichem Potential in den nationalstaatlichen Bereich ein. Unter Beeinflussung stehen
beispielsweise die nationalen Verfassungstexte. Im deutschen Grundgesetz ist diesbezüglich das
Postulat der Geschlechtergleichbehandlung im Art. 3 II, III GG verankert. Entsprechend sind
Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und aus Gründen des Geschlechtes
weder zu benachteiligen noch zu bevorzugen96. In der Verfassung der Republik Polen widmet
sich bereits die Einleitung der Geschlechtergleichheit: ,,[...] wir alle, gleich an Rechten und
Pflichten[...]"97. Auch die unter Kapitel II konsolidierten Art. 32 I, II und 33 I, II tragen die
Intentionen: Gleichheit vor dem Gesetz, Verbot der Geschlechterdiskriminierung sowie
Rechtsgleichheit von Frauen und Männern in der Politik, der Wirtschaft und im sozialen
Bereich.98 Beide verfassungsrechtliche Anpassungen widerspiegeln die primärrechtliche
Geschlechterobjektivität und symbolisieren den Beitrag zur europäischen Mitgliedschaft.
94 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 248.
95 Frauenausschuss im EP, Beratender Ausschuss in der EuKOM, Europäisches Institut für Gleichstell-
ungsfragen, Hochrangige Gruppe ,,Gender Mainstreaming", Fahrplan für die Gleichstellung von
Frauen und Männern, EWL, Europäisches Netzwerk zur Förderung von Frauen in Führungspositionen.
96 Vgl. Stober, Wichtige Wirtschafts-, Verwaltung- und Gewerbegesetze, 2003, S. 163.
97 o. V., Verfassung der Republik Polen, 1997.
98 Vgl. o. V., Verfassung der Republik Polen, 1997.
21
Im Vergleich von Deutschland und Polen sind bei der institutionellen Ausgestaltung
unter dem EU-Einfluss jedoch erhebliche Unterschiede festzustellen. So hat Polen zwar im
Hinblick auf den EU-Beitritt 2004 den Verfassungstext ,,zugunsten der wörtlichen
Gleichstellung von Mann und Frau"99 geändert, doch sind wesentliche geschlechterbezogene
Handlungslücken in dem jungen EU-Mitgliedstaat unangetastet. Eine Handlungslücke ist zum
Beispiel die einstig im Sinne der EU institutionalisierte Gleichstellungsbeauftragte mit den
Aufgaben ,,Monitoring, Analyse, Steuerung, Informieren und Weiterbildung"100 zur
Realisierung und Umsetzung der Geschlechterdemokratie. Deren Funktion wurde indes 2007
ohne Nachfolgeregelung aufgehoben. Auch das für die Frauen zur Emanzipation und
Gleichstellung wichtige Abtreibungsgesetz und recht bleibt nach wie vor resonanzlos. Ein
weitreichendes Wirkungspotential der EU-Politik ist somit in Polen noch nicht zu erkennen.
Dennoch gibt es positive Institutionalisierungs- und Angleichungsbestrebungen in der
Geschlechtergleichbehandlung seitens des polnischen Staates, z. B. durch das ,,parlamentarische
Komitee zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen [...] in Politik, Ökonomie und
Sozialem [..., den Anm. d. Verf.] ,National Action Plan for Women Years 2003-2005′ [...,
sowie den aktuellen politischen Diskurs zur Anm. d. Verf.] Bekämpfung der
Zwangsprostitution [... und die Anm. d. Verf.] Beteiligung von Frauen in der Wirtschaft"101.
Diese Programme und politischen Hinwendungen zeigen, dass die EU-Geschlechterpolitik in
Polen Resultate zu erzeugen vermag. Die noch geringe Anzahl von Regelungen und der
überschaubare Aktionismus verdeutlichen aber, dass die Geschlechterpolitik noch an ihren
Anfängen steht. Die Ausrichtung der polnischen Geschlechtergleichbehandlungspolitik erfolgt
allerdings gemäß der eben benannten Beispiele als auch gemäß der Tab. 1 und 2 einer
frauenspezifischen Hinwendung. Denn in jenem konservativen Staat sind eklatante Differenzen
zwischen den Geschlechtern in den Beschäftigungsquoten und dem Entgelt existent. Außerdem
besteht die Gefahr in dem postkommunistischen Staat, dass die Frauen wieder ganz in den
Schatten der Männer treten und in der traditionellen Position der Hausfrau und Mutter
verschwinden102.
Geschlechterdemokratischer und ergebnisreicher hinsichtlich der Angleichung an die
EU-Politik präsentiert sich der alte EU-Mitgliedstaat Deutschland. In diversen Gesetzen erhal-
ten die Geschlechterverhältnisse inhaltlich Aufmerksamkeit, z. B. im ,,Gesetz zur Gleichstellung
von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung [...] (Bundesgleichstellungsgesetz) [...,...]
das Bundesgremienbesetzungsgesetz [... sowie das Anm. d. Verf.] Antidiskriminierungs-
gesetz"103. Institutionell beschäftigt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend ausschließlich mit Frauenbelangen, z. B. mit der beruflichen Stellung der Frauen
99 Berger; Dorsch, Geschlechterpolitische Situation in Polen, 2007, S. 136.
100 Ders., S. 136.
101 Ders., S. 136 ff.
102 Vgl. Ders., S. 137.
103 Berger; Dorsch, Geschlechterpolitische Situation in Deutschland, 2007, S. 23ff.
22
auf dem Arbeitsmarkt, dem beruflichen Aufstieg von Frauen, der Gewaltprävention gegen
Frauen und achtet das Prinzip des Gender Mainstreamings.104 Auch die jährlich stattfindende
Frauenministerinnenkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Landes-
arbeitsgemeinschaften der kommunalen Frauenbüros sowie die Gleichstellungsstellen, die
Senatsverwaltung für Frauen in Berlin sowie weitere Frauenministerien in den einzelnen
Bundesländern105 konzentrieren sich auf die ,,Förderung von Frauen in allen Lebens-
bereichen"106. Diese Institutionenlandschaft ähnelt derer auf supranationaler Ebene und lässt die
Vorbildfunktion der EU auf die Mitgliedstaaten folgern. Die auf verschiedenen Ebenen in der
Bundesrepublik vorfindbare Geschlechterthematik verdeutlicht, wie präsent und aktuell die
Analysierung der Geschlechterbeziehung in unserer Gesellschaft ist. Zudem wird die These
bekräftigt, dass vor allem Frauen aufgrund ihrer einstigen stereotypischen häuslichen
Mutterrolle im Mittelpunkt politischer Maßnahmen stehen. Inhaltliche Schwerpunkte beim
politischen Agieren liegen dabei hauptsächlich auf der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die
Problematik der schwierigen Aufstiegschancen und ungleichen Entlohnung also Punkte, die
sich noch immer vorwiegend auf Frauen fokussieren und der Männerwelt unerschlossen
bleiben.
Die Männerdomänen auf dem europäischen Arbeitsmarkt mit Vorteilen und Privilegien
werden aber nicht mehr lange bestehen. Denn im Zuge der überwiegend subjektiven Bezug-
nahme in der Geschlechterpolitik in unserem Betrachtungsrahmen in der EU-Geschlechter-
politik wird die ,,weibliche ,Bildungsexplosion′"107 schon bald wesentliche Veränderungen in
der Lebenswelt der Männer verursachen und sie an der stereotypischen Frauenrolle teilhaben
lassen.
5.
Fazit
Die Geschlechterpolitik im 20. und 21. Jahrhundert basiert resümierend auf den historisch
entstandenen und in die Gegenwart getragenen Unterschiede zwischen Mann und Frau, wobei
beide schon naturgegeben Differenzen mit sich führen. Besonders seit dem 21. Jahrhundert sind
diese Geschlechterdifferenzen und geschlechterbezogenen Rollenbilder zu einer Problematik
des Gegensatzes zwischen Männern und Frauen geworden. Gleichheit, Ungleichheit und Un-
gerechtigkeit prägen die politischen Auseinandersetzungen im Rahmen der Geschlechterpolitik.
Auf der Ebene der EU - der Vermittlungsebene über den 27 Mitgliedstaaten - wird diese
Dichotomie der Geschlechter nivellierend versucht zu besänftigen. Dabei ist die Geschlechter-
104 Vgl. Berger; Dorsch, Geschlechterpolitische Situation in Deutschland, 2007, S. 31.
105 Vgl. Ders., S. 32ff.
106 Ders., 2007, S. 32.
107 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 247.
23
politik der EU differenziert in drei Varianten der Herangehensweise zu betrachten. Mit der
ersten Möglichkeit, dem Primärrecht, gilt es, die Staaten geschlechterobjektiv zur Gleichbe-
handlung von Mann und Frau zu verpflichten. Dem Sekundärrecht als zweiter Variante obliegt
es, durch präzisere Formulierungen geschlechterorientierter auf ein einzelnes Geschlecht Bezug
zu nehmen. Mittels der dritten Variante, dem Agieren der einzelnen EU-Organe, der supra-
national konstituierten Institutionen und Gremien sowie der kooperierenden NGOs erfolgt
schließlich eine explizit geschlechtersubjektive Ausrichtung der EU-Geschlechterpolitik mit
unterschiedlichem Einflusspotential auf die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Geschlechter-
subjektivität bezieht sich dabei vorwiegend auf das Geschlecht der Frau. Keinesfalls ist jedoch
die theoretische Rechtsbasis der EU durch eine subjektive Politikausrichtung charakterisiert, da
anderenfalls eine Verletzung des EU-Grundwertes, der (Geschlechter-) Demokratie, vorläge.
Lediglich bei der praktischen Ausführung stehen die Frauen im Mittelpunkt der Politik. Grund
hierfür ist die mit noch immer währender Aktualität bewiesene ,,niedrigere" Stellung des
weiblichen Geschlechtes auf dem europäischen Arbeitsmarkt im Kontrast zu dem männlichen
Geschlecht.
Im Rückblick verdeutlicht der historische Zeitverlauf schließlich nicht nur eine
ökonomische Schattenstellung der Frau, sondern zeigt auch einen Wandel des Frauenbildes in
ein modernes, in dessen Folge die patriarchische Gesellschaftsstruktur und die tradierten
Rollenerwartungen versiegten. Neuzeitlich streben Frauen nach Karriere, nach beruflichem
Erfolg und erobern sukzessiv die verschiedensten Männerdomänen. Im Zuge dessen werden
allerdings arbeitsmarkt- und frauenspezifische Ungleichheiten, wie die Begünstigung und
Überrepräsentation der Männer, sichtbar. Diese Differenzen werden anerkannt und im Sinne der
Geschlechterpolitik von der EU als auch von den Staaten in unterschiedlichem Maße bereinigt.
Die EU selbst gibt in ihrer supranationalen Position jedoch nur Anstöße und
Normierungsvorgaben für die Realisierung der Geschlechtergleichbehandlung. Letztlich tragen
die Staaten gemeinsam mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen die Verantwortung
für die tatsächliche Wahrnehmung und Durchsetzung der Gleichbehandlung der Frauen auf dem
Arbeitsmarkt. Vornehmlich stehen die Regierungen in der Pflicht, die Politik gerecht
auszurichten und auf Frauen und bereits auf Mädchen in der Schule Einfluss zu nehmen. Solche
frühzeitigen Maßnahmen können zum Beispiel Schnuppertage und -kurse, Veranstaltungen,
Initiativen und Förderprogramme speziell für Mädchen im Wirtschafts- und Technologiebereich
sein. Denn gerade in den Kinder- und Jugendjahren prägen sich geschlechtscharakteristische
Interessen, Neigungen und vor allem berufliche Zielvorstellungen aus. Nur auf diesem Weg
kann meines Erachtens die Arbeitsmarktsituation in der Wirtschaft, der Technik und der
Forschung langfristig verändert werden und für Frauen perspektivisch an Attraktivität
gewinnen.
24
Bedacht werden muss allerdings, dass ein prozentualer Anteil von Frauen die Stärke
und Versorgungsfunktion des Mannes schätzt, sich in dessen Geborgenheit wünscht und die
Hausfrauen- und Mutterrolle bevorzugen, ohne mit dem Gefühl der Benachteiligung und der
ungerechten Behandlung auf dem Arbeitsmarkt behaftet zu sein.
Generell haben sich die Lebenswelten beider Geschlechter gewandelt. Frauen werden
auf dem Arbeitsmarkt präsenter und interessanter, Männer sympathisieren in ersten Ansätzen
mit der Vater- und Hausmannsrolle. Antiquierte Geschlechterrollen wie jene von Friedrich
Schiller in seinem ,,Lied von der Glocke" verfallen hingegen schon seit Jahrzehnten.
Es ist aber vor allem ein Lebenswandel der Geschlechter hin zur Individualisierung und
erfolgsbegierigen Egozentrik. Diesem Umschwung muss die Politik und Sozialforschung noch
viel Aufmerksamkeit widmen, um rechtzeitig gesellschaftlich und insbesondere demographisch
negativen Veränderungen entgegen zu wirken. Denn eine derartige Veränderung könnte
hypothetisch die Ausprägung einer extrem erfolgsbedachten Berufsorientierung seitens der
Frauen sein mit der Folge eines Werteverfalls der Familie. Angesichts dessen könnte in naher
Zukunft eine alternde deutsche Gesellschaft Normalität sein.
Diese Spekulation soll letztlich noch einmal verdeutlichen, welche Wichtigkeit die
politische Ausrichtung auf Frauenbelange, z. B. im Rahmen der Kinderbetreuung, hat.
Missachtet die Politik sie, können drastische Folgen für eine Gesellschaft einhergehen.
Schließlich bestimmen die Frauen die Demographie durch Geburten beziehungsweise durch die
,,Schwangerschaftswilligkeit" und haben somit ein Recht auf zumindest eine partielle subjektive
Ausrichtung der europäischen als auch nationalen Politik mit Rückwirkung auf den
Arbeitsmarkt.
25
Anhang
Tabelle 1: Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst von Frauen und Männern im
Sektor Industrie und Dienstleistung in Vollzeitbeschäftigung
Länder
1998
2004
2005
2006
ECU /
ECU /
ECU /
ECU /
M F
M F
M F
M F
EU 27
-
31143.2 23985.3 34418.1 26585.4
-
Belgien
30867.0 25229.0 36910.0 31580.0 37822.2 32714.5 38799.0 33800.0
Tschechien
-
7391.7 5235.8
8284.5 5924.5
9249.8 6641.5
Deutschland
37489.0 28795.0 43179.0 33898.0 43945.0 34522.0 44652.0 35052.0
Irland
-
-
43478.0 33726.0
-
Griechenland
14086.8 11194.7
-
-
-
Spanien
17462.0 13577.0
-
-
-
Frankreich
27321.0 22135.0 31413.0 25631.8 32315.8 26586.4
-
Lettland
-
4139.9 3377.7
4700.3 3673.9
5747.4 4527.2
Luxemburg
35137.0 28067.0 42782.0 34474.0 44392.0 35880.0 45915.0 37341.0
Ungarn
4058.3 3185.3
7606.1 6321.2
9905.0 6999.9
8293.6 7095.2
Polen
4443.4 3698.3
6663.8 5505.5
-
-
Portugal
-
15626.3 12020.7 16133.3 12411.9 18398.9 12560.2
Rumänien
-
2627.5 2123.9
3430.1 2773.9
4106.1 3250.3
Finnland
27107.0 21317.0 34220.0 27846.0 35660.0 28940.0 36498.0 29665.0
Schweden
-
34781.4 30329.6 35770.1 29051.6 36756.6 30143.2
Großbritannien 32415.6 21498.0 44979.8 31739.0 46518.0 33562.4 48346.1 34820.2
M: Männer; F: Frauen; - : nicht verfügbar
Quelle: eigene tabellarische Darstellung in Anlehnung an: Eurostat, Durchschnittlicher Bruttojahresver-
dienst in der Industrie und im Dienstleistungssektor, nach Geschlecht, 2008.
Erläuterung: ,,Der Bruttoverdienst besteht aus Barentlohnungen [...], die dem Arbeitnehmer direkt
ausgezahlt werden, vor Abzug der Lohnsteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung."108
108 Eurostat, Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst in der Industrie und im Dienstleistungssektor, nach
Geschlecht, 2008a.
VI
Tabelle 2: Prozentuale Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen in der EU
Länder
1997
1999
2001
2003
2005
2007
%
%
%
%
%
%
M F
M F
M F
M F
M F
M F
EU 27
70.0 51.4 70.7 53.0 70.9 54.3 70.3 54.9 70.8 56.3 72.5 58.3
EU 15
70.6 50.8 71.0 53.0 73.1 55.0 72.7 56.2 73.0 57.8 74.2 59.7
Belgien
67.1 46.5 68.1 50.4 68.8 51.0 67.3 51.8 68.3 53.8 68.7 55.3
Tschechien
-
74.0 57.4 73.2 56.9 73.1 56.3 73.3 56.3 74.8 57.3
Deutschland
71.9 55.3 72.8 57.4 72.8 58.7 70.9 58.9 71.3 60.6 74.7 64.0
Irland
69.1 45.9 74.5 52.0 76.6 54.9 75.2 55.7 76.9 58.3 77.4 60.6
Griechenland
72.1 39.3 71.1 41.0 71.4 41.5 73.4 44.3 74.2 46.1 74.9 47.9
Spanien
64.5 34.6 69.3 38.5 72.5 43.1 73.2 46.3 75.2 51.2 76.2 54.7
Frankreich
66.9 52.4 68.0 54.0 69.7 56.0 69.9 58.2 69.3 58.5 69.3 60.0
Italien
66.5 36.4 67.3 38.3 68.5 41.1 69.6 42.7 69.9 45.3 70.7 46.6
Lettland
-
64.1 53.9 61.9 55.7 66.1 57.9 67.6 59.3 72.5 64.4
Litauen
-
64.3 59.4 58.9 56.2 64.0 58.4 66.1 59.4 67.9 62.2
Luxemburg
74.3 45.3 74.5 48.6 75.0 50.9 73.3 50.9 73.3 53.7 72.3 56.1
Ungarn
59.7 45.4 62.4 49.0 62.9 49.8 63.5 50.9 63.1 51.0 64.0 50.9
Polen
66.8 51.3 64.2 51.2 59.2 47.7 56.5 46.0 58.9 46.8 63.6 50.6
Portugal
75.5 56.5 75.8 59.4 77.0 61.3 75.0 61.4 73.4 61.7 73.8 61.9
Rumänien
71.9 59.1 69.0 57.5 67.8 57.1 63.8 51.5 63.7 51.5 64.8 52.8
Slowakei
-
64.3 52.1 62.0 51.8 63.3 52.2 64.6 50.9 68.4 53.0
Finnland
66.2 60.3 69.2 63.4 70.8 65.4 69.7 65.7 70.3 66.5 72.1 68.5
Schweden
71.7 67.2 74.0 69.4 75.7 72.3 74.2 71.5 74.4 70.4 76.5 71.8
Großbritannien
76.6 63.1 77.7 64.2 78.0 65.0 77.7 65.3 77.6 65.9 77.3 65.5
M: Männer; F: Frauen; - :nicht verfügbar
Quelle: eigene tabellarische Darstellung in Anlehnung an: Eurostat: Beschäftigungsquote nach Ge-
schlechtern, 2008.
Erläuterung: ,,Die Erwerbsquote ergibt sich aus dem Dividieren der Anzahl von erwerbstätigen Personen
im Alter zwischen 15 und 64 Jahren durch die Gesamtbevölkerung derselben Altersklasse. Der Indikator
bezieht sich auf die EG-Arbeitskräfteerhebung. [...] Die Erwerbsbevölkerung besteht aus Personen, die
während der Referenzwoche irgendeine Tätigkeit gegen Entgelt oder Ertrag [...] ausgeübt haben oder die
nicht gearbeitet haben, weil sie vom Arbeitsplatz vorübergehend abwesend waren."109
109 Eurostat, Beschäftigungsquote nach Geschlecht, 2008b.
VII
Tabelle 3: Männer- und Frauenanteil im Europäischen Parlament und der
Europäischen Kommission 2008
Frauen
Männer
(N)
(%)
(N) (%)
Europäisches Parlament
242 31%
534 69%
Europäische Kommission
9 33%
18 67%
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Europäische Kommission: Datenbank politischer Bereich,
2008.
VIII
Tabelle 4: Members of the European Women′s Lobby
National Member Organisations European-Wide Member
Organisations
Austria
ECICW
Österreichischer Frauenring
European Centre of the International
Council of Women
Belgium
Belgian Coordination for the EWL
Women′s Committee of the
International European Movement
Conseil des Femmes Francophones de Belgique
European Council of WIZO
Nederlandstalige Vrouwenraad
Federation
Comité de Liaison des Femmes
International Council of Jewish
Women
Bulgaria
Bulgarian Coordination of EWL
Committee of Agricultural
Organisation in the EU - COPA
Croatia
Croatian Women′s Network
European Disability Forum
Czech Republic
BPW International, Business and
Czech Women′s Lobby
Professional Women European
Region
Denmark
Women′s Council in Denmark
European Federation of Women
Working in the Home - FEFAF
Estonia
Estonian Women′s Association Roundtable
International Federation of Women
Foundation (Esti Naistêühenduse Ümarlaua
in Legal Careers
Sihtasutus)
European Network of Women
Finland
Entrepreneurs - FEMVISION
NYTKIS - Coalition of Finnish Women′s
Association
International Alliance of Women
France
Medical Women′s International
CLEF - Coordination Française pour le Lobby
Association
Européen des Femmes
Soroptimist International of Europe
Germany
Deutscher Frauenrat
The European YWCAS
University Women of Europe
Greece
Women′s International League for
Coordination of Greek Women′s NGOs for the
Peace and Freedom
EWL
International Romani Women′s
Hungary
Network (IRWN)
Magyar Nöi Erdekérvényesitö Szövetség (Nöi
Erdek) - Hungarian Women′s Lobby
European Confederation of
Independant Unions - CESI
Ireland
The National Women′s Council of Ireland - NWCI European Trade Union
Confederation - ETUC
Italy
Coordinamento Italiano della Lobby Europea delle
Donne
IX
Latvia
and a high number of
Latvian Coordination of EWL - Women NGOs
Associate Members
Network of Latvia
for example
Lithuania
Association Internationale des
Lithuanian Women′s Lobby
Charités - A.I.C.
Luxembourg
A.S.B.L. Amazone
Conseil National des Femmes du Luxembourg
CLUB L International
Fédération Nationale des Femmes
Luxembourgeoises
Business & Professional Women -
Belgium
Macedonia Republic
Macedonian Women′s Lobby
Mental Health Europe/Santé Mentale
Europe
Malta
Malta Confederation of Women′s Organisations
Soroptimist International de
( MCWO)
Belgique
Netherlands
Centre Féminin d′Education
Netherlands Coordination to European Women′s
Permanente
Lobby (NCEWL)
Congregation of our Lady of Charity
Portugal
of the Good Shepherd
PPDM - Plataforma Portuguesa para os Direitos
das Mulheres
Fédération Belge des Femmes
Diplômées des Universités
Romania
Romanian Women′s Lobby
SOS Sexisme
Slovenia
European Network Women and
Women′s Lobby for Slovenia
Sport
Slovak Republic
Women′s Information Center WIC
Slovak Women′s Lobby
Terre des Femmes
Spain
Coordinadora Española para el Lobby europeo de
National Council of Greek Women
Mujeres (CELEM)
Mediterranean Women′s Studies
Sweden
Institute
The Swedish Women′s Lobby
The National Association of
Turkey
University Women from Romania
National Coordination of Turkey KADER
Association SOS Help-Line for
United Kingdom
women & children, survivors of
UK Joint Committee on Women
violence
National Alliance of Women′s Organisations
West Sweden Women′s Lobby
(NAWO)
British Federation of Women
Northern Ireland Women′s European Platform
Graduates
NIWEP
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X
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Die
,,gläserne
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durchbrechen,
05.03.2007,
http://ec.europa.eu/news/employment/070305_1_de.htm, 07.08.2008.
Ders.:
Gleicher
Lohn
für
gleiche
Arbeit,
18.07.2007,
http://ec.europa.eu/news/employment/070718_1_de.htm, 08.08.2008.
Ders.:
Man(n)che
sind
eben
doch
gleicher,
06.03.2008,
http://ec.europa.eu/news/employment/080306_1_de.htm, 08.08.2008
Ders.:
Europäisches
Institut
für
Gleichstellungsfragen,
o.
J.,
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XV
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