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Untertitel: Inwieweit ist eine strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend?
Hausarbeit, 2008, 19 Seiten
Autor: Bachelor of Arts Nina Eger
Fach: Soziologie - Krieg und Frieden, Militär
Details
Institution/Hochschule: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Sozialwissenschaften)
Tags: Sexualisierte, Kriegsgewalt, Gender, Diversity, European, Middle, Eastern, Perspectives, Internationale, Beziehungen
Jahr: 2008
Seiten: 19
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 25 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-19253-3
ISBN (Buch): 978-3-640-19265-6
Dateigröße: 101 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Zu allen Zeiten hat es in Kriegen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Männern gegeben.1 In den bewaffneten Konflikten des 20. Jahrhunderts wurde besonders in Bürgerkriegssituationen ein hohes Maß an Gewalt gegenüber Frauen ausgeübt.2 In den Konflikten Jugoslawiens und Ruandas der 1990er Jahre Frauen in sehr starkem Maße von gezielten Gewalttaten betroffen, die systematisch begangen und Mittel der Kriegsführung waren.3 Im Zusammenhang mit diesen Konflikten und der darin verübten sexualisierten Gewalt, wurde in den 1990er Jahren von Politkern und Bürgern gefordert, dass sexualisierte Kriegsgewalt völkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden soll. Bezeichnend ist, dass diese bereits seit 1949 als Kriegsverbrechen im völkerrechtlichen Sinne anerkannt ist, was jedoch nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt zu sein scheint.4 Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob und wie sexualisierte Kriegsgewalt strafrechtlich verfolgt wird. In dieser Arbeit soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist. Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst auf die begriffliche Definition sexualisierter Gewalt eingegangen, anschließend werden die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt erläutert. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt sowie deren Umsetzungsproblemen. Im Anschluss daran wird die alternative und zugleich komplementäre Strategie der Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Resümee auf die Fragestellung geantwortet werden. [...]
Textauszug (computergeneriert)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Wintersemester 2007/08
Seminar:
Gender and Diversity - European and Middle Eastern Perspectives
Hausarbeit
,,Sexualisierte Kriegsgewalt"
Vorgelegt von:
Nina Eger
5. Fachsemester SoWi
1. Einleitung
2
2. Sexualisierte Gewalt im Krieg
3
2.1
Definition 3
2.2
Funktionen 3
2.2.1 Spielregel des Krieges 4
2.2.2 Teilstück männlicher Kommunikation 4
2.2.3 Männlichkeitsideal in der Armee 5
2.2.4 Kulturzerstörung 5
2.2.5 Missachtung von Frauen 6
3. Strafrechtliche Verfolgung
7
3.1
Nürnberger und Tokioter Prozesse 7
3.2
ad hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda 8
3.3
Internationaler Strafgerichtshof 10
3.4
Umsetzungsprobleme 11
4. Wahrheitskommission(en)
13
5. Fazit
14
Literatur
16
1
1. Einleitung
Zu allen Zeiten hat es in Kriegen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegenüber
Frauen und Männern gegeben.1 In den bewaffneten Konflikten des 20. Jahrhunderts
wurde besonders in Bürgerkriegssituationen ein hohes Maß an Gewalt gegenüber
Frauen ausgeübt.2 In den Konflikten Jugoslawiens und Ruandas der 1990er Jahre
Frauen in sehr starkem Maße von gezielten Gewalttaten betroffen, die systematisch
begangen und Mittel der Kriegsführung waren.3
Im Zusammenhang mit diesen Konflikten und der darin verübten sexualisierten Ge-
walt, wurde in den 1990er Jahren von Politkern und Bürgern gefordert, dass sexuali-
sierte Kriegsgewalt völkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden soll. Be-
zeichnend ist, dass diese bereits seit 1949 als Kriegsverbrechen im völkerrechtlichen
Sinne anerkannt ist, was jedoch nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt zu sein
scheint.4 Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob und wie sexualisierte Kriegsgewalt
strafrechtlich verfolgt wird.
In dieser Arbeit soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine straf-
rechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist.
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst auf die begriffliche Definition sexuali-
sierter Gewalt eingegangen, anschließend werden die Funktionen sexualisierter
Kriegsgewalt erläutert. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der straf-
rechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt sowie deren Umsetzungsproblemen. Im
Anschluss daran wird die alternative und zugleich komplementäre Strategie der
Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Resümee auf
die Fragestellung geantwortet werden.
1 Vgl.: Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 17.
2 Vgl.: Askin, Kelly, 1997, S. 290f.
3 Vgl.: Seibert- Fohr, Anja, in: Rudolf, Beate, 2006, S. 145.
4 Vgl.: Wullweber, Helga, in: Stiglmayer, Alexandra, 1993, S. 242.
2
2.
Sexualisierte Gewalt im Krieg
2.1 Definition
Nach Ruth Seifert ist sexualisierte Gewalt ,,kein aggressiver Ausdruck von Sexualität,
sondern ein sexueller Ausdruck von Aggressivität."5 Sexualisierte Gewalt richtet sich
gegen den intimsten Bereich eines Menschen und hat die Demonstration von Macht
zum Ziel, die durch Erniedrigung sowie Entwürdigung des anderen erreicht werden
soll. Unter dem Begriff der sexualisierten Gewalt sind neben Vergewaltigungen auch
An- und Übergriffe, die die Verletzung des sexuellen Intimbereichs eines anderen
zum Ziel haben, zu verstehen. Hierzu zählen u.a.:
,,das unerlaubte Berühren von Körperteilen, erzwungenes Entkleiden, erniedrigende
medizinische Untersuchungen, erzwungenes Scheren von Scharmhaaren, gezielte
Schläge auf Brüste und Genitalien und deren gezielte Verletzung sowie die Infektion
mit Geschlechtskrankheiten [...]."6
Sexualisierte Gewalt im Krieg ist geschlechtsspezifisch und richtet sich mehrheitlich
gegen Frauen7; wobei kein Unterschied zwischen Zivilistinnen und Kombattantinnen
besteht.8 Allerdings sind in Kriegen auch Männer9 von sexualisierter Gewalt betrof-
fen, wenn auch in einem weit geringerem Maße als Frauen und wesentlich höher
tabuisiert.10
2.2 Funktionen
Ruth Seifert benennt fünf mögliche Funktionen von Vergewaltigungen und sexuali-
sierter Gewalt im Krieg.11
5 Seifert, Ruth, in: Das Argument, 1993a, S. 82.
6 Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 18.
7 Vgl.: Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 18f.
8 Vgl.: Seibert- Fohr, Anja, in: Rudolf, Beate, 2006, S. 147f.
9 Die sexualisierte Gewalt gegen Männer richtet sich vornehmlich auf die Verstümmelung der Genita-
lien, allerdings gibt es auch Vergewaltigungen und der Zwang zu sexuellen Handlungen mit anderen
Gefangenen (vgl. dazu: Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 52 und Möl-
ler, Christina, in: Hasse, Jana/ Müller, Erwin/ Schneider, Patricia, 2001, S. 289).
10 Der kroatische Psychiater Mladen Loncar geht davon aus, dass sexualisierte Kriegsgewalt gegen
Männer eines der am besten gehüteten Tabus unserer Kultur darstellt (vgl. dazu: Loncar, Mladen,
1998).
11 Allerdings ist hierbei nach Seifert eine Einschränkung zu beachten: Es ist nicht davon auszugehen,
dass Vergewaltigungen zu allen Zeiten die gleichen Funktionen hatten; sie hängen vielmehr mit dem
historischen Kontext zusammen und müssen am konkreten Fall diskutiert werden (vgl. dazu Seifert,
Ruth, 1993, S. 4).
3
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