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Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit? close

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Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit?

Scholary Paper (Seminar), 2007, 24 Pages
Author: Florian Wohlkinger
Subject: Sociology - Economy and Industry

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2007
Pages: 24
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 12  Entries
Language: German
Archive No.: V117122
ISBN (E-book): 978-3-640-19524-4

File size: 162 KB

Abstract

Mit der Gründung der Europäischen Union bzw. Europäischen Gemeinschaft wurde der Aufbau einer Sorte der politischen Ordnung in die Wege geleitet, wie es sie in dieser Form bisher noch nicht gegeben hat. Diese unterscheidet sich in so mancherlei Hinsicht von der altbekannten Konzeption des Nationalstaats. Daher stellen sich in soziologischer Hinsicht einige hochinteressante analytische Fragestellungen: Woher bezieht ein neuartiges Herrschaftsgebilde wie die Europäische Union ihre Legitimität? Entspricht die Legitimitätsgrundlage den Legitimität stiftenden Quellen des Nationalstaates? Oder bezieht die EU ihre Legitimation aus anderen als den von Nationalstaaten bekannten Legitimationsquellen? Besteht für die EU überhaupt so etwas wie Legitimierungsbedarf? An diese Punkte knüpft die vorliegende Arbeit an, indem sie sich mit der Untersuchung des oft proklamierten „Legitimationsdefizits“ befasst. Dieser Text versucht, unterschiedliche Perspektiven zur Legitimitätsfrage der EU zu beleuchten und sich kritisch mit ihnen auseinander zusetzen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollen im folgenden Kapitel eingangs die zugrunde gelegten Fachausdrücke kurz erläutert werden, um eine begriffliche Grundlage zu schaffen. Im Anschluss daran werden zunächst diejenigen Legitimationsmechanismen vorgestellt, die im Nationalstaat zum Tragen kommen. Anschließend werden die legitimierenden Kräfte in der Europäischen Union näher beleuchtet. Dabei soll insbesondere auf die außergewöhnliche Situation eingegangen werden, die sich durch das in historischer Hinsicht einmalige System der EU darbietet. Abschließend sollen diese Positionen diskutiert und kritisch hinterfragt werden. Insgesamt soll dargelegt werden, dass das oft proklamierte Legitimationsdefizit lediglich eine Frage der Sichtweise ist, da bei eingehender Betrachtung eine ganze Menge an legitimationsstiftenden Elementen entdeckt werden können, die durch die Neuartigkeit des transnationalen Regimes bedingt sind und daher bei einer nationalstaatlich geprägten Sichtweise oft nicht genügend Berücksichtigung finden.


Excerpt (computer-generated)

O/Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Lehrstuhl für Soziologie II

Veranstaltung: HS Die Europäisierung nationaler Gesellschaften

Semester: SS 2007



Besteht in der Europäischen Union

ein Legitimationsdefizit?

Verfasser:

Florian Wohlkinger

Datum der Abgabe: 12.10.2007


Inhaltsverzeichnis

1

EINLEITUNG 1

2

BEGRIFFLICHE EXPLIKATIONEN 2

2.1

DAS KLASSISCHE LEGITIMATIONSKONZEPT NACH MAX WEBER 2

2.2

LEGITIMATIONSBEDARF 3

2.3

DER BEGRIFF DER LEGITIMATIONSKRISE 4

3

DEMOKRATISCHE LEGITIMATIONSKRÄFTE 4

3.1

INPUT-ORIENTIERTE LEGITIMATION 5

3.2

OUTPUT-ORIENTIERTE LEGITIMATION 6

4

LEGITIMITÄT IN DER EUROPÄISCHEN UNION 7

4.1

DAS ,DEMOKRATIEDEFIZIT′ DER EU 8

4.2

DIE EU ALS SUPRANATIONALE TECHNOKRATIE 10

4.3

LEGITIMATIONSKRÄFTE TECHNOKRATISCHER POLITIK IN DER EU 12

5

DISKUSSION DER LEGITIMATIONSFRAGE 14

5.1

METHODOLOGISCHER NATIONALISMUS VS. TRANSNATIONALE BETRACHTUNG 14

5.2

BESTEHT IN DER EU EINE LEGITIMATIONSKRISE? 15

6

ZUSAMMENFASSUNG 17

7

FAZIT 20

8

LITERATURVERZEICHNIS 21


Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit?

1 Einleitung

Mit der Gründung der Europäischen Union bzw. Europäischen Gemeinschaft1 wurde der

Aufbau einer Sorte der politischen Ordnung in die Wege geleitet, wie es sie in dieser Form

bisher noch nicht gegeben hat. Diese unterscheidet sich in so mancherlei Hinsicht von der

altbekannten Konzeption des Nationalstaats. Daher stellen sich in soziologischer Hinsicht

einige hochinteressante analytische Fragestellungen: Woher bezieht ein neuartiges Herr-

schaftsgebilde wie die Europäische Union ihre Legitimität? Entspricht die Legitimitätsgrund-

lage den Legitimität stiftenden Quellen des Nationalstaates? Oder bezieht die EU ihre Legiti-

mation aus anderen als den von Nationalstaaten bekannten Legitimationsquellen? Besteht für

die EU überhaupt so etwas wie Legitimierungsbedarf? An diese Punkte knüpft die vorliegen-

de Arbeit an, indem sie sich mit der Untersuchung des oft proklamierten ,,Legitimationsdefi-

zits" befasst.

Dieser Text versucht, unterschiedliche Perspektiven zur Legitimitätsfrage der EU zu be-

leuchten und sich kritisch mit ihnen auseinander zusetzen. Um diesem Anspruch gerecht zu

werden, sollen im folgenden Kapitel eingangs die zugrunde gelegten Fachausdrücke kurz er-

läutert werden, um eine begriffliche Grundlage zu schaffen. Im Anschluss daran werden zu-

nächst diejenigen Legitimationsmechanismen vorgestellt, die im Nationalstaat zum Tragen

kommen. Anschließend werden die legitimierenden Kräfte in der Europäischen Union näher

beleuchtet. Dabei soll insbesondere auf die außergewöhnliche Situation eingegangen werden,

die sich durch das in historischer Hinsicht einmalige System der EU darbietet. Abschließend

sollen diese Positionen diskutiert und kritisch hinterfragt werden.

Insgesamt soll dargelegt werden, dass das oft proklamierte Legitimationsdefizit lediglich

eine Frage der Sichtweise ist, da bei eingehender Betrachtung eine ganze Menge an legitima-

tionsstiftenden Elementen entdeckt werden können, die durch die Neuartigkeit des transnatio-

nalen Regimes bedingt sind und daher bei einer nationalstaatlich geprägten Sichtweise oft

nicht genügend Berücksichtigung finden.

1 Anmerkung: Die Bezeichnungen EU bzw. EG beziehen sich hier auf das europäische Institutionengefüge als

Ganzes und werden in dieser Arbeit synonym verwendet. Sie sollen

nicht

auf die politikfeldbezogenen Säu-

len abzielen.

1


Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit?

2 Begriffliche Explikationen

Um die Frage nach der Legitimationsgrundlage der EU angemessen beantworten zu können

ist eine klare Vorstellung von den verwendeten Begrifflichkeiten unabdingbar. Daher sollen

diese und einige damit verbundene Vorstellungen hier zunächst einmal grundlegend erläutert

werden.

Schlägt man in politikwissenschaftlichen oder soziologischen Fachlexika nach, so finden sich

meist gleich mehrere unterschiedliche Varianten der Definition von

Legitimität

, die zwar alle

auf ihre eigene Art und Weise formuliert sind, jedoch immer einen gemeinsamen Kern zum

Inhalt haben: Grundsätzlich ist unter Legitimität nichts anderes zu verstehen als ,,Berechti-

gung", und der Begriff zielt darauf ab, entweder Handlungen gegenüber Beherrschten (oder

anderen) selbst oder aber die Herrschaft zu rechtfertigen (vgl. Fuchs-Heinritz 1994). Dement-

sprechend ist es bei einer etwas genaueren Explikation des Begriffs sinnvoll, auch dem Herr-

schaftsbegriff ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Dies soll im folgen-

den Abschnitt in Anlehnung an Max Weber geschehen.

2.1 Das klassische Legitimationskonzept nach Max Weber

,,Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Per-

sonen Gehorsam zu finden" (Weber und Sukale 1995: 311). Unter Verwendung dieser Herr-

schaftsdefinition unterschied Max Weber drei Typen von Legitimität, aus denen sich die drei

Typen legitimer Herrschaft

ergeben (Weber und Sukale 1995; vgl. hierzu auch Münch

2002):

1.

Rational-legale Herrschaft:

Sie wird durch den Glauben an die Legalität einer sozi-

alen Ordnung und die Entscheidungsgewalt der Herrschenden begründet.

2.

Traditionale Herrschaft:

Diese stützt sich auf den Glauben an die Heiligkeit von

Traditionen und den darauf berufenen Herrschern.

3.

Charismatische Herrschaft:

Sie basiert auf der Hingabe an die Heiligkeit, die Hel-

denkraft oder die vorbildlichen Persönlichkeitsmerkmale einer Führungsperson und de-

ren Anordnungen.

2


Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit?

Politische Herrschaft beinhaltet also immer ,,eine je spezifische Beziehung zwischen Herr-

schendem, Verwaltungsstab und den Beherrschten" (Münch 2002: 178) und bedeutet somit

im Alltag vorrangig Verwaltung (vgl. Weber und Sukale 1995). Das Besondere bei der ratio-

nal-legalen Herrschaft ist die Tatsache, dass sich diese Herrschaft nicht in einzelnen Personen

manifestiert, sondern in der Herrschaft durch Recht und Verfassung. Es handelt sich dabei

also um eine Herrschaftsform, die ihre Legitimität aus der Einhaltung von formalen

Verfahren

und festen Regeln bezieht. Weitere Kennzeichen sind die

Ämterhierarchie

und die Organisa-

tion in einer

Bürokratie

. Der Idealtypus der bürokratischen Organisation der Verwaltung einer

rational-legalen Herrschaft beinhaltet eine klare hierarchische Befehlsgliederung, Entschei-

dungsfindung durch Vorschriften, ein fest angestelltes und fachlich ausgebildetes Personal,

routinierte Handlungen und Überprüfbarkeit durch Aktenführung (vgl. Fuchs-Heinritz 1994,

Münch 2002).

2.2 Legitimationsbedarf

Legitimations

bedarf

besteht letzten Endes überall dort, wo Herrschaftsansprüche geltend ge-

macht werden. Entsprechen herrschaftliche Maßnahmen den Interessen der davon Betroffe-

nen, so ist Legitimation nur in geringem Maße erforderlich ­ schließlich kommen solche

Handlungen ja den jeweiligen Adressaten zugute. Erst bei Maßnahmen, die Interessen oder

Präferenzen der Betroffenen verletzen, wird eine deutlich umfangreichere Legitimierung er-

forderlich. Das Ausmaß der notwendigen Legitimierung richtet sich dementsprechend nach

der jeweiligen Schwere der Interessens- bzw. Präferenzverletzung bei der Gruppe der Betrof-

fenen. Es handelt sich folglich um eine ordinalskalierte Kategorie: in manchen Fällen ist

mehr, in anderen Fällen weniger Legitimität erforderlich, um bestimmte Maßnahmen zu

rechtfertigen (vgl. Scharpf 2004). Am meisten Legitimationsbedarf besteht demzufolge also

dort, wo die Befriedigung der Interessen einer Gruppe nur auf Kosten der Interessen einer

anderen Gruppe erreicht werden kann.

Zusammengefasst lässt sich somit bisher sagen, dass Legitimität in sehr engem Zusammen-

hang mit Herrschaft steht, auf die Rechtmäßigkeit einer Handlung abzielt und überall dort

vonnöten ist, wo Interessen oder Präferenzen von Betroffenen möglicherweise verletzt wer-

den. Im nächsten Abschnitt soll nun geklärt werden, welche Implikationen mit einem vorlie-

genden Mangel an Legitimation verbunden sind.

3



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