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Scholary Paper (Seminar), 2007, 24 Pages
Author: Florian Wohlkinger
Subject: Sociology - Economy and Industry
Details
Institution/College: University of Bamberg (Fakultät für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
Tags: Besteht, Europäischen, Union, Legitimationsdefizit, Europäisierung, Gesellschaften
Year: 2007
Pages: 24
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 12 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-19524-4
File size: 162 KB
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Abstract
Mit der Gründung der Europäischen Union bzw. Europäischen Gemeinschaft wurde der Aufbau einer Sorte der politischen Ordnung in die Wege geleitet, wie es sie in dieser Form bisher noch nicht gegeben hat. Diese unterscheidet sich in so mancherlei Hinsicht von der altbekannten Konzeption des Nationalstaats. Daher stellen sich in soziologischer Hinsicht einige hochinteressante analytische Fragestellungen: Woher bezieht ein neuartiges Herrschaftsgebilde wie die Europäische Union ihre Legitimität? Entspricht die Legitimitätsgrundlage den Legitimität stiftenden Quellen des Nationalstaates? Oder bezieht die EU ihre Legitimation aus anderen als den von Nationalstaaten bekannten Legitimationsquellen? Besteht für die EU überhaupt so etwas wie Legitimierungsbedarf? An diese Punkte knüpft die vorliegende Arbeit an, indem sie sich mit der Untersuchung des oft proklamierten „Legitimationsdefizits“ befasst. Dieser Text versucht, unterschiedliche Perspektiven zur Legitimitätsfrage der EU zu beleuchten und sich kritisch mit ihnen auseinander zusetzen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollen im folgenden Kapitel eingangs die zugrunde gelegten Fachausdrücke kurz erläutert werden, um eine begriffliche Grundlage zu schaffen. Im Anschluss daran werden zunächst diejenigen Legitimationsmechanismen vorgestellt, die im Nationalstaat zum Tragen kommen. Anschließend werden die legitimierenden Kräfte in der Europäischen Union näher beleuchtet. Dabei soll insbesondere auf die außergewöhnliche Situation eingegangen werden, die sich durch das in historischer Hinsicht einmalige System der EU darbietet. Abschließend sollen diese Positionen diskutiert und kritisch hinterfragt werden. Insgesamt soll dargelegt werden, dass das oft proklamierte Legitimationsdefizit lediglich eine Frage der Sichtweise ist, da bei eingehender Betrachtung eine ganze Menge an legitimationsstiftenden Elementen entdeckt werden können, die durch die Neuartigkeit des transnationalen Regimes bedingt sind und daher bei einer nationalstaatlich geprägten Sichtweise oft nicht genügend Berücksichtigung finden.
Excerpt (computer-generated)
O/Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Lehrstuhl für Soziologie II
Veranstaltung: HS Die Europäisierung nationaler Gesellschaften
Semester: SS 2007
Besteht in der Europäischen Union
ein Legitimationsdefizit?
Verfasser:
Florian Wohlkinger
Datum der Abgabe: 12.10.2007
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG 1
2
BEGRIFFLICHE EXPLIKATIONEN 2
2.1
DAS KLASSISCHE LEGITIMATIONSKONZEPT NACH MAX WEBER 2
2.2
LEGITIMATIONSBEDARF 3
2.3
DER BEGRIFF DER LEGITIMATIONSKRISE 4
3
DEMOKRATISCHE LEGITIMATIONSKRÄFTE 4
3.1
INPUT-ORIENTIERTE LEGITIMATION 5
3.2
OUTPUT-ORIENTIERTE LEGITIMATION 6
4
LEGITIMITÄT IN DER EUROPÄISCHEN UNION 7
4.1
DAS ,DEMOKRATIEDEFIZIT′ DER EU 8
4.2
DIE EU ALS SUPRANATIONALE TECHNOKRATIE 10
4.3
LEGITIMATIONSKRÄFTE TECHNOKRATISCHER POLITIK IN DER EU 12
5
DISKUSSION DER LEGITIMATIONSFRAGE 14
5.1
METHODOLOGISCHER NATIONALISMUS VS. TRANSNATIONALE BETRACHTUNG 14
5.2
BESTEHT IN DER EU EINE LEGITIMATIONSKRISE? 15
6
ZUSAMMENFASSUNG 17
7
FAZIT 20
8
LITERATURVERZEICHNIS 21
Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit?
1 Einleitung
Mit der Gründung der Europäischen Union bzw. Europäischen Gemeinschaft1 wurde der
Aufbau einer Sorte der politischen Ordnung in die Wege geleitet, wie es sie in dieser Form
bisher noch nicht gegeben hat. Diese unterscheidet sich in so mancherlei Hinsicht von der
altbekannten Konzeption des Nationalstaats. Daher stellen sich in soziologischer Hinsicht
einige hochinteressante analytische Fragestellungen: Woher bezieht ein neuartiges Herr-
schaftsgebilde wie die Europäische Union ihre Legitimität? Entspricht die Legitimitätsgrund-
lage den Legitimität stiftenden Quellen des Nationalstaates? Oder bezieht die EU ihre Legiti-
mation aus anderen als den von Nationalstaaten bekannten Legitimationsquellen? Besteht für
die EU überhaupt so etwas wie Legitimierungsbedarf? An diese Punkte knüpft die vorliegen-
de Arbeit an, indem sie sich mit der Untersuchung des oft proklamierten ,,Legitimationsdefi-
zits" befasst.
Dieser Text versucht, unterschiedliche Perspektiven zur Legitimitätsfrage der EU zu be-
leuchten und sich kritisch mit ihnen auseinander zusetzen. Um diesem Anspruch gerecht zu
werden, sollen im folgenden Kapitel eingangs die zugrunde gelegten Fachausdrücke kurz er-
läutert werden, um eine begriffliche Grundlage zu schaffen. Im Anschluss daran werden zu-
nächst diejenigen Legitimationsmechanismen vorgestellt, die im Nationalstaat zum Tragen
kommen. Anschließend werden die legitimierenden Kräfte in der Europäischen Union näher
beleuchtet. Dabei soll insbesondere auf die außergewöhnliche Situation eingegangen werden,
die sich durch das in historischer Hinsicht einmalige System der EU darbietet. Abschließend
sollen diese Positionen diskutiert und kritisch hinterfragt werden.
Insgesamt soll dargelegt werden, dass das oft proklamierte Legitimationsdefizit lediglich
eine Frage der Sichtweise ist, da bei eingehender Betrachtung eine ganze Menge an legitima-
tionsstiftenden Elementen entdeckt werden können, die durch die Neuartigkeit des transnatio-
nalen Regimes bedingt sind und daher bei einer nationalstaatlich geprägten Sichtweise oft
nicht genügend Berücksichtigung finden.
1 Anmerkung: Die Bezeichnungen EU bzw. EG beziehen sich hier auf das europäische Institutionengefüge als
Ganzes und werden in dieser Arbeit synonym verwendet. Sie sollen
nicht
auf die politikfeldbezogenen Säu-
len abzielen.
1
Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit?
2 Begriffliche Explikationen
Um die Frage nach der Legitimationsgrundlage der EU angemessen beantworten zu können
ist eine klare Vorstellung von den verwendeten Begrifflichkeiten unabdingbar. Daher sollen
diese und einige damit verbundene Vorstellungen hier zunächst einmal grundlegend erläutert
werden.
Schlägt man in politikwissenschaftlichen oder soziologischen Fachlexika nach, so finden sich
meist gleich mehrere unterschiedliche Varianten der Definition von
Legitimität
, die zwar alle
auf ihre eigene Art und Weise formuliert sind, jedoch immer einen gemeinsamen Kern zum
Inhalt haben: Grundsätzlich ist unter Legitimität nichts anderes zu verstehen als ,,Berechti-
gung", und der Begriff zielt darauf ab, entweder Handlungen gegenüber Beherrschten (oder
anderen) selbst oder aber die Herrschaft zu rechtfertigen (vgl. Fuchs-Heinritz 1994). Dement-
sprechend ist es bei einer etwas genaueren Explikation des Begriffs sinnvoll, auch dem Herr-
schaftsbegriff ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Dies soll im folgen-
den Abschnitt in Anlehnung an Max Weber geschehen.
2.1 Das klassische Legitimationskonzept nach Max Weber
,,Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Per-
sonen Gehorsam zu finden" (Weber und Sukale 1995: 311). Unter Verwendung dieser Herr-
schaftsdefinition unterschied Max Weber drei Typen von Legitimität, aus denen sich die drei
Typen legitimer Herrschaft
ergeben (Weber und Sukale 1995; vgl. hierzu auch Münch
2002):
1.
Rational-legale Herrschaft:
Sie wird durch den Glauben an die Legalität einer sozi-
alen Ordnung und die Entscheidungsgewalt der Herrschenden begründet.
2.
Traditionale Herrschaft:
Diese stützt sich auf den Glauben an die Heiligkeit von
Traditionen und den darauf berufenen Herrschern.
3.
Charismatische Herrschaft:
Sie basiert auf der Hingabe an die Heiligkeit, die Hel-
denkraft oder die vorbildlichen Persönlichkeitsmerkmale einer Führungsperson und de-
ren Anordnungen.
2
Besteht in der Europäischen Union ein Legitimationsdefizit?
Politische Herrschaft beinhaltet also immer ,,eine je spezifische Beziehung zwischen Herr-
schendem, Verwaltungsstab und den Beherrschten" (Münch 2002: 178) und bedeutet somit
im Alltag vorrangig Verwaltung (vgl. Weber und Sukale 1995). Das Besondere bei der ratio-
nal-legalen Herrschaft ist die Tatsache, dass sich diese Herrschaft nicht in einzelnen Personen
manifestiert, sondern in der Herrschaft durch Recht und Verfassung. Es handelt sich dabei
also um eine Herrschaftsform, die ihre Legitimität aus der Einhaltung von formalen
Verfahren
und festen Regeln bezieht. Weitere Kennzeichen sind die
Ämterhierarchie
und die Organisa-
tion in einer
Bürokratie
. Der Idealtypus der bürokratischen Organisation der Verwaltung einer
rational-legalen Herrschaft beinhaltet eine klare hierarchische Befehlsgliederung, Entschei-
dungsfindung durch Vorschriften, ein fest angestelltes und fachlich ausgebildetes Personal,
routinierte Handlungen und Überprüfbarkeit durch Aktenführung (vgl. Fuchs-Heinritz 1994,
Münch 2002).
2.2 Legitimationsbedarf
Legitimations
bedarf
besteht letzten Endes überall dort, wo Herrschaftsansprüche geltend ge-
macht werden. Entsprechen herrschaftliche Maßnahmen den Interessen der davon Betroffe-
nen, so ist Legitimation nur in geringem Maße erforderlich schließlich kommen solche
Handlungen ja den jeweiligen Adressaten zugute. Erst bei Maßnahmen, die Interessen oder
Präferenzen der Betroffenen verletzen, wird eine deutlich umfangreichere Legitimierung er-
forderlich. Das Ausmaß der notwendigen Legitimierung richtet sich dementsprechend nach
der jeweiligen Schwere der Interessens- bzw. Präferenzverletzung bei der Gruppe der Betrof-
fenen. Es handelt sich folglich um eine ordinalskalierte Kategorie: in manchen Fällen ist
mehr, in anderen Fällen weniger Legitimität erforderlich, um bestimmte Maßnahmen zu
rechtfertigen (vgl. Scharpf 2004). Am meisten Legitimationsbedarf besteht demzufolge also
dort, wo die Befriedigung der Interessen einer Gruppe nur auf Kosten der Interessen einer
anderen Gruppe erreicht werden kann.
Zusammengefasst lässt sich somit bisher sagen, dass Legitimität in sehr engem Zusammen-
hang mit Herrschaft steht, auf die Rechtmäßigkeit einer Handlung abzielt und überall dort
vonnöten ist, wo Interessen oder Präferenzen von Betroffenen möglicherweise verletzt wer-
den. Im nächsten Abschnitt soll nun geklärt werden, welche Implikationen mit einem vorlie-
genden Mangel an Legitimation verbunden sind.
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