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Sonderpädagogik unter dem Aspekt betrachtet: Recht auf Bildung und Erziehung für Menschen, die „anders“ sind

Untertitel: Integration als logischer Schluß?

Hausarbeit, 2003, 16 Seiten
Autor: Sabine Prager
Fach: Sozialpädagogik / Sozialarbeit

Details

Veranstaltung: Erzeihungswissenschaften Grundstudium Diplom
Institution/Hochschule: Fachhochschule Jena
Tags: Sonderpädagogik, Aspekt, Recht, Bildung, Erziehung, Menschen, Erzeihungswissenschaften, Grundstudium, Diplom
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 16
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 13  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V117254
ISBN (E-Book): 978-3-640-19375-2
ISBN (Buch): 978-3-640-19382-0
Dateigröße: 125 KB

Zusammenfassung / Abstract

Ich möchte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands verwendeten Definition der Menschenwürde aus, die als unantastbar gilt. Vom Bundesverfassungsgericht wurde im Zusammenhang mit der Revision des Abtreibungsparagraphen 218 am 28.5.1993: „...menschliches Leben in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit definiert, als bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben unmittelbar nach der Zeugung, und das im Prozess des Wachsens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.“ Was bedeutet diese Aussage für die Interpretationsweisen der Definitionen über Bildung und Erziehung? Und welchen Stellenwert gibt sie der Ausprägung der Fachrichtung Sonderpädagogik für den Allgemeinanspruch behinderter Menschen der dem Bildungs- und Erziehungsanspruch des Menschen zu Grunde liegt und sich daraus ergibt. Ich möchte dabei nicht auf spezielle Methoden und Verfahren, bzw. Theorien der Sonderpädagogik eingehen, sondern betrachte diesen Zweig der Pädagogik aus der Notwendigkeit seines Bestehens heraus in der gemeinschaftlichen Verantwortung der Gesellschaft für Menschen die „anders“ sind, aber darum nicht „weniger Mensch“, sonder gleichberechtigt innerhalb unsres Gemeinschaftssystems. Welche Chancen, aber auch welche Gefahren ergeben sich aus diesem Anspruch auf Bildung und Erziehung für behinderte Menschen? Und wo liegen die Grenzen? [...]


Textauszug (computergeneriert)

Fachhochschule Jena (FH)

Fachbereich Soziale Arbeit

Hausarbeit GS

im Fach

Bildungs- und Erziehungstheorien

Wintersemester 2003


Thema


Sonderpädagogik unter dem Aspekt betrachtet:

Recht auf Bildung und Erziehung

für Menschen

die ,,anders" sind

Integration als logischer Schluß?








Eingereicht von: Sabine Prager/ 347309

Studiensemester: GS 1/2

Abgabetermin:

19.12.2003


Inhaltsverzeichniss



0. Einleitung

1. Begriffsklärungen

1.1. Erziehung

1.2. Bildung

1.2.1. Kritische Anmerkung

1.3. Der Zusammenhang von Erziehung und Bildung

1.4. Behinderung und ...

2. Die Bedeutung der Definitionsinhalte von Erziehung und Bildung für

behinderte Menschen.

2.1. Sonderpädagogik

3. Bildungsfähigkeit und Recht auf Bildung für Menschen die ,,anders" sind

3.1.Zusammenhang von Bildungsrecht und Lebensrecht

3.2.Grenzen, Idealisierung und Missbrauch = eine Gratwanderung

4. Integration als Ausweg

5. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

- 1 -


Einleitung

Ich möchte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und

den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen

eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei

gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands

verwendeten Definition der Menschenwürde aus, die als unantastbar gilt. Vom

Bundesverfassungsgericht wurde im Zusammenhang mit der Revision des

Abtreibungsparagraphen 218 am 28.5.1993: ,,...menschliches Leben in seiner

Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit definiert, als bereits festgelegtes, nicht

mehr teilbares Leben unmittelbar nach der Zeugung, und das im Prozess des

Wachsens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt." Was

bedeutet diese Aussage für die Interpretationsweisen der Definitionen über

Bildung und Erziehung? Und welchen Stellenwert gibt sie der Ausprägung der

Fachrichtung Sonderpädagogik für den Allgemeinanspruch behinderter

Menschen der dem Bildungs- und Erziehungsanspruch des Menschen zu Grunde

liegt und sich daraus ergibt.

Ich möchte dabei nicht auf spezielle Methoden und Verfahren, bzw. Theorien

der Sonderpädagogik eingehen, sondern betrachte diesen Zweig der Pädagogik

aus der Notwendigkeit seines Bestehens heraus in der gemeinschaftlichen

Verantwortung der Gesellschaft für Menschen die ,,anders" sind, aber darum

nicht ,,weniger Mensch", sonder gleichberechtigt innerhalb unsres

Gemeinschaftssystems. Welche Chancen, aber auch welche Gefahren ergeben

sich aus diesem Anspruch auf Bildung und Erziehung für behinderte Menschen?

Und wo liegen die Grenzen?

Gerade in den letzten Jahren ist die Diskussion um die Ablösung

diskriminierender Begriffe einer größeren Öffentlichkeit bewusst geworden: Die

seit 1964 bestehende "Aktion Sorgenkind", die mit Lotterie-Erlösen viele

Projekte von und für Menschen mit Behinderungen unterstützt, wurde am 1.

März 2000 publikumswirksam in "Aktion Mensch" umbenannt. Die

Organisation selbst nennt drei Gründe: Zum einen unterstütze man mit den

Erlösen nicht mehr nur Kinder, sondern Menschen aller Altersklassen. Des

Weiteren sei ein neuer Name nötig geworden, um jüngeren Menschen, bei denen

man mit dem alten Namen kein Interesse für das eigentliche Anliegen gewinnen

könne, ein "Verständnis von Normalität (...), das behinderte Menschen mit

einschließt" (Aktion Mensch 2000) nahe zu bringen. Das in meinen Augen

gewichtigste Argument aber ist wohl das negative Bild von Behinderung, das

der Begriff >SorgenkindAbhängigkeit der Betroffenen, andererseits Unglück und Belastung für deren

Familien. Darüber hinaus lässt das Wort bei dem gemeinten Personenkreis

,,wenig Spielraum für ein positives, optimistisches Selbstbild" (ebda.). Die neue

Kampagne, die mit großem Werbeaufwand publik gemacht wurde, stellt sich

also ausdrücklich in die Tradition der peoplefirst-Bewegung, die sich in den

siebziger Jahren in den USA formierte. Sie seien es satt, Geistigbehinderte

- 2 -


genannt zu werden, so die Aktivisten damals, sie seien schließlich people first -

in erster Linie Menschen.

Ein zentrales Problem scheint mir das Verständnis von >BehinderungIst sie ein Zustand, ein Prozess oder eine Eigenschaft? Also: Ist ein Mensch

behindert, wird er behindert oder hat er eine Behinderung? Handelt es sich um

eine Behinderung, wenn ein Kind mit einem zusätzlichen Chromosom Nr. 21

auf die Welt kommt? Oder wenn ein Mensch aufgrund einer Schädigung des

Pyramidalsystems mit einer spastischen Lähmung lebt? Liegt eine Behinderung

vor, wenn ein Kind das Lerntempo seiner Klasse auf Dauer nicht mithält? Es ist

problematisch, in dieser Vielzahl von unklaren Begriffen und ihren Varianten

einen eigenen Sprachgebrauch zu entwickeln, der zum einen den Menschen, um

die es in der Behindertenpädagogik geht, gerecht wird, d.h. sie nicht

diskriminiert und nur über ihre Probleme definiert, und der zum anderen

geeignet ist, sich sowohl innerhalb der Wissenschaft als auch im Alltag über das

Phänomen >BehinderungAus heutiger Sicht wurde historisch betrachtet, behinderten Menschen über

Jahrhunderte hinweg die Menschenwürde aberkannt. Sie sahen sich vielfach an

Idealen und Wertvorstellungen ihrer Zeit gemessen und verurteilt. Behinderte

Menschen als Ausgeburten der Hölle verschrien und verstoßen, wurden als

wertloser Ballast der Gesellschaft betrachtet und behandelt. Sie durften ertränkt,

erstickt, ausgesetzt, missbraucht oder getötet werden, wie Tiere, die nicht den

Maßstäben der Wertigkeit ,,gesund und brauchbar" entsprechen. Oft wurde ihre

Betreuung auch benutzt, ohne ehrliche Ambitionen schmälern zu wollen, als

Sprungbrett, besser als ,,Ablassbeleg" vor Gott, für ein himmlisches Leben nach

dem Tod.

So haben behinderte Menschen in vergangenen Jahrhunderten als Opfer einer

vermessenen

Mittel-Zweck-Relation,

Nutzen-Schaden-Diskussion

aus

Notwendigkeiten heraus hinhalten müssen. Einen würdigen Platz in der

Gesellschaft als Mensch konnten sie nicht finden. Sie waren die Ausgeburten

menschlichen Seins und damit ,,Abfall".

Die gedankliche Umorientierung der Neuzeit schuf den Boden für eine

Rückbesinnung auf christliche Motive, wie Fürsorge, Bildung und

Menschenwürde. Ein neuer Maßstab entwickelte sich für die Definition Mensch

und die Anerkennung des Menschseins mit seiner Bildungs- und

Erziehungsfähigkeit unabhängig von den Wertmaßstäben der Gesundheit, oder

im Sinne von; ...nur ,,Gesunde" haben ein Recht auf Bildung und Erziehung.

Der Anspruch auf Befriedigung der Bedürftigkeit als auch die Bedürftigkeit

selbst rechtfertigt heute menschliches Leben und leitet daraus das Recht auf

Bildung und Erziehung ab.

Menschliche Behinderung ist eine allgegenwärtige Erscheinung geworden. Sie

ist heute nicht mehr, wie in vergangenen Zeiten eben, etwas, was zu verbergen

und zu verdrängen ist. Was zwar den Schutz als Leben bedarf, aber nicht das

Recht auf Bildung enthält. Behinderung gehört zum ,,Normalitätsbild" des

Menschen. Öffentliche Wahrnehmung von Behinderung, Krankheit und

- 3 -



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