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Untertitel: Integration als logischer Schluß?
Hausarbeit, 2003, 16 Seiten
Autor: Sabine Prager
Fach: Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Details
Institution/Hochschule: Fachhochschule Jena
Tags: Sonderpädagogik, Aspekt, Recht, Bildung, Erziehung, Menschen, Erzeihungswissenschaften, Grundstudium, Diplom
Jahr: 2003
Seiten: 16
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 13 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-19375-2
ISBN (Buch): 978-3-640-19382-0
Dateigröße: 125 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Ich möchte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands verwendeten Definition der Menschenwürde aus, die als unantastbar gilt. Vom Bundesverfassungsgericht wurde im Zusammenhang mit der Revision des Abtreibungsparagraphen 218 am 28.5.1993: „...menschliches Leben in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit definiert, als bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben unmittelbar nach der Zeugung, und das im Prozess des Wachsens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.“ Was bedeutet diese Aussage für die Interpretationsweisen der Definitionen über Bildung und Erziehung? Und welchen Stellenwert gibt sie der Ausprägung der Fachrichtung Sonderpädagogik für den Allgemeinanspruch behinderter Menschen der dem Bildungs- und Erziehungsanspruch des Menschen zu Grunde liegt und sich daraus ergibt. Ich möchte dabei nicht auf spezielle Methoden und Verfahren, bzw. Theorien der Sonderpädagogik eingehen, sondern betrachte diesen Zweig der Pädagogik aus der Notwendigkeit seines Bestehens heraus in der gemeinschaftlichen Verantwortung der Gesellschaft für Menschen die „anders“ sind, aber darum nicht „weniger Mensch“, sonder gleichberechtigt innerhalb unsres Gemeinschaftssystems. Welche Chancen, aber auch welche Gefahren ergeben sich aus diesem Anspruch auf Bildung und Erziehung für behinderte Menschen? Und wo liegen die Grenzen? [...]
Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Jena (FH)
Fachbereich Soziale Arbeit
Hausarbeit GS
im Fach
Bildungs- und Erziehungstheorien
Wintersemester 2003
Thema
Sonderpädagogik unter dem Aspekt betrachtet:
Recht auf Bildung und Erziehung
für Menschen
die ,,anders" sind
Integration als logischer Schluß?
Eingereicht von: Sabine Prager/ 347309
Studiensemester: GS 1/2
Abgabetermin:
19.12.2003
Inhaltsverzeichniss
0. Einleitung
1. Begriffsklärungen
1.1. Erziehung
1.2. Bildung
1.2.1. Kritische Anmerkung
1.3. Der Zusammenhang von Erziehung und Bildung
1.4. Behinderung und ...
2. Die Bedeutung der Definitionsinhalte von Erziehung und Bildung für
behinderte Menschen.
2.1. Sonderpädagogik
3. Bildungsfähigkeit und Recht auf Bildung für Menschen die ,,anders" sind
3.1.Zusammenhang von Bildungsrecht und Lebensrecht
3.2.Grenzen, Idealisierung und Missbrauch = eine Gratwanderung
4. Integration als Ausweg
5. Schlussbemerkungen
Literaturverzeichnis
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Einleitung
Ich möchte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und
den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen
eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei
gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands
verwendeten Definition der Menschenwürde aus, die als unantastbar gilt. Vom
Bundesverfassungsgericht wurde im Zusammenhang mit der Revision des
Abtreibungsparagraphen 218 am 28.5.1993: ,,...menschliches Leben in seiner
Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit definiert, als bereits festgelegtes, nicht
mehr teilbares Leben unmittelbar nach der Zeugung, und das im Prozess des
Wachsens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt." Was
bedeutet diese Aussage für die Interpretationsweisen der Definitionen über
Bildung und Erziehung? Und welchen Stellenwert gibt sie der Ausprägung der
Fachrichtung Sonderpädagogik für den Allgemeinanspruch behinderter
Menschen der dem Bildungs- und Erziehungsanspruch des Menschen zu Grunde
liegt und sich daraus ergibt.
Ich möchte dabei nicht auf spezielle Methoden und Verfahren, bzw. Theorien
der Sonderpädagogik eingehen, sondern betrachte diesen Zweig der Pädagogik
aus der Notwendigkeit seines Bestehens heraus in der gemeinschaftlichen
Verantwortung der Gesellschaft für Menschen die ,,anders" sind, aber darum
nicht ,,weniger Mensch", sonder gleichberechtigt innerhalb unsres
Gemeinschaftssystems. Welche Chancen, aber auch welche Gefahren ergeben
sich aus diesem Anspruch auf Bildung und Erziehung für behinderte Menschen?
Und wo liegen die Grenzen?
Gerade in den letzten Jahren ist die Diskussion um die Ablösung
diskriminierender Begriffe einer größeren Öffentlichkeit bewusst geworden: Die
seit 1964 bestehende "Aktion Sorgenkind", die mit Lotterie-Erlösen viele
Projekte von und für Menschen mit Behinderungen unterstützt, wurde am 1.
März 2000 publikumswirksam in "Aktion Mensch" umbenannt. Die
Organisation selbst nennt drei Gründe: Zum einen unterstütze man mit den
Erlösen nicht mehr nur Kinder, sondern Menschen aller Altersklassen. Des
Weiteren sei ein neuer Name nötig geworden, um jüngeren Menschen, bei denen
man mit dem alten Namen kein Interesse für das eigentliche Anliegen gewinnen
könne, ein "Verständnis von Normalität (...), das behinderte Menschen mit
einschließt" (Aktion Mensch 2000) nahe zu bringen. Das in meinen Augen
gewichtigste Argument aber ist wohl das negative Bild von Behinderung, das
der Begriff >SorgenkindAbhängigkeit der Betroffenen, andererseits Unglück und Belastung für deren
Familien. Darüber hinaus lässt das Wort bei dem gemeinten Personenkreis
,,wenig Spielraum für ein positives, optimistisches Selbstbild" (ebda.). Die neue
Kampagne, die mit großem Werbeaufwand publik gemacht wurde, stellt sich
also ausdrücklich in die Tradition der peoplefirst-Bewegung, die sich in den
siebziger Jahren in den USA formierte. Sie seien es satt, Geistigbehinderte
- 2 -
genannt zu werden, so die Aktivisten damals, sie seien schließlich people first -
in erster Linie Menschen.
Ein zentrales Problem scheint mir das Verständnis von >BehinderungIst sie ein Zustand, ein Prozess oder eine Eigenschaft? Also: Ist ein Mensch
behindert, wird er behindert oder hat er eine Behinderung? Handelt es sich um
eine Behinderung, wenn ein Kind mit einem zusätzlichen Chromosom Nr. 21
auf die Welt kommt? Oder wenn ein Mensch aufgrund einer Schädigung des
Pyramidalsystems mit einer spastischen Lähmung lebt? Liegt eine Behinderung
vor, wenn ein Kind das Lerntempo seiner Klasse auf Dauer nicht mithält? Es ist
problematisch, in dieser Vielzahl von unklaren Begriffen und ihren Varianten
einen eigenen Sprachgebrauch zu entwickeln, der zum einen den Menschen, um
die es in der Behindertenpädagogik geht, gerecht wird, d.h. sie nicht
diskriminiert und nur über ihre Probleme definiert, und der zum anderen
geeignet ist, sich sowohl innerhalb der Wissenschaft als auch im Alltag über das
Phänomen >BehinderungAus heutiger Sicht wurde historisch betrachtet, behinderten Menschen über
Jahrhunderte hinweg die Menschenwürde aberkannt. Sie sahen sich vielfach an
Idealen und Wertvorstellungen ihrer Zeit gemessen und verurteilt. Behinderte
Menschen als Ausgeburten der Hölle verschrien und verstoßen, wurden als
wertloser Ballast der Gesellschaft betrachtet und behandelt. Sie durften ertränkt,
erstickt, ausgesetzt, missbraucht oder getötet werden, wie Tiere, die nicht den
Maßstäben der Wertigkeit ,,gesund und brauchbar" entsprechen. Oft wurde ihre
Betreuung auch benutzt, ohne ehrliche Ambitionen schmälern zu wollen, als
Sprungbrett, besser als ,,Ablassbeleg" vor Gott, für ein himmlisches Leben nach
dem Tod.
So haben behinderte Menschen in vergangenen Jahrhunderten als Opfer einer
vermessenen
Mittel-Zweck-Relation,
Nutzen-Schaden-Diskussion
aus
Notwendigkeiten heraus hinhalten müssen. Einen würdigen Platz in der
Gesellschaft als Mensch konnten sie nicht finden. Sie waren die Ausgeburten
menschlichen Seins und damit ,,Abfall".
Die gedankliche Umorientierung der Neuzeit schuf den Boden für eine
Rückbesinnung auf christliche Motive, wie Fürsorge, Bildung und
Menschenwürde. Ein neuer Maßstab entwickelte sich für die Definition Mensch
und die Anerkennung des Menschseins mit seiner Bildungs- und
Erziehungsfähigkeit unabhängig von den Wertmaßstäben der Gesundheit, oder
im Sinne von; ...nur ,,Gesunde" haben ein Recht auf Bildung und Erziehung.
Der Anspruch auf Befriedigung der Bedürftigkeit als auch die Bedürftigkeit
selbst rechtfertigt heute menschliches Leben und leitet daraus das Recht auf
Bildung und Erziehung ab.
Menschliche Behinderung ist eine allgegenwärtige Erscheinung geworden. Sie
ist heute nicht mehr, wie in vergangenen Zeiten eben, etwas, was zu verbergen
und zu verdrängen ist. Was zwar den Schutz als Leben bedarf, aber nicht das
Recht auf Bildung enthält. Behinderung gehört zum ,,Normalitätsbild" des
Menschen. Öffentliche Wahrnehmung von Behinderung, Krankheit und
- 3 -
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