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Der freie Wille in der Reformation

Subtitle: Nicolaus Gallus und die reformatorische Religionspolitik der frühen Neuzeit

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 21 Pages
Author: Mathias Seeling
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Event: Gesellschaftsgeschichtliche Konsequenzen des frühneuzeitlichen Diskurses über die Willensfreiheit
Institution/College: University of Erfurt
Tags: Wille, Reformation, Gesellschaftsgeschichtliche, Konsequenzen, Diskurses, Willensfreiheit, Frühe Neuzeit, Luther
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2008
Pages: 21
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 13  Entries
Language: German
Archive No.: V117281
ISBN (E-book): 978-3-640-19729-3
ISBN (Book): 978-3-640-19740-8
File size: 236 KB

Abstract

Gegenstand dieser Arbeit, die Diskussion über den freien Willen im reformatorischen Kontext, ist keine theologische Debatte, die sich in einer Aktualität des Umbruchs in Kirche und Religion der frühen Neuzeit entwickelte. Der freie Wille war schon in der Antike Mittelpunkt zahlreicher Philosophien – auch und vor allem mit religiösem Hintergrund. Mit der Confessio Augustana (CA) wurde sozusagen vertraglich festgesetzt, wie ein Theologe in seinem jeweiligen Amt zu lehren und zu handeln hatte. Mit seiner Unterschrift bezeugte er seine Treue zu ihr und identifizierte sich mit ihren Inhalten. Mit der Einführung des Augsburger Interim, als Übergangslösung bis zu einem endgültigen Übereinkommen aufgrund der konfessionellen Kirchenspaltung, beginnt der Diskurs um den Begriff des freien Willens in dieser Arbeit. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Text Nikolaus Gallus' „Erklerung vund Consens vieler christlicher Kirchen / der Auspurgischen Confession / auff die newe verfelschung der lehre vom freyen willen / wie die aus dem INTERIM von etlichen noch gefürt und verteidigt wird.“, rückblickend die CA und natürlich vergleichend das Interim von 1548. Hierbei kann man den Diskurs nicht als um bloßes "Theologengezänk" verstehen. Vielmehr ging es um Fragen, für die es keine Lösung mehr unter einem Rückgriff auf die Bibel und Bekenntnisse oder über die Einholung von Stellungnahmen und Gutachten seitens der Reformatoren gab. Luther war bereits 1546 gestorben und konnte daher keine Lösungsansätze mehr vorbringen. Die Kirche gab zu damaliger Zeit mit ihren Schriften und Bekenntnissen, Gesetze für den Alltag eines Christen vor. So kann man also von einem pädagogischen Gebrauch dieser Gesetze ausgehen, die der christlichen Gesellschaft Normen und Werte vermittelten, die sich an ihnen orientiere. In diesem Zusammenhang nahm die Debatte um die Willensfreiheit eine große Rolle ein und führte zu weitgreifenden Kontroversen durch unterschiedlichste Auslegungen und Denkweisen.


Excerpt (computer-generated)

Der freie Wille in der Reformation

- Nikolaus Gallus und die reformatorische Religionspolitik der

frühen Neuzeit -

Seminar: Gesellschaftsgeschichtliche Konsequenzen des frühneuzeitlichen Diskurses über die

Willensfreiheit

Wintersemester 2005/2006

an der:

Universität Erfurt

Geschichtswissenschaft

vorgelegt von:

Mathias Seeling

Erfurt, 29. Februar 2008


2

Inhalt

Einleitung 3

1 ,,lehre vom freyen willen" - konfessionelle Einordnung Gallus′ Schrift 5

1.1 ,,Von der weise durch welche der Mensch die rechtfertigkeit bekumpt" 6

1.2 Die Beweggründe Gallus′ Schrift gegen das Interim 10

2 Gesellschaftsgeschichtliche Konsequenzen 11

2.1 Bedeutung für die sozialen Verhältnisse in den Gemeinschaften 12

2.2 Theologie der Kontroversen statt Krieg 14

2.3 Adiaphora und der freie Wille im evangelischen Glaubensarten 16

Fazit 17

Literatur- und Quellenverzeichnis 20


3

Einleitung

,,/Das man mit Gott vnd gutem gewissen / keine gemeine Confession / mit denen semptlich

vnterschreiben kann / noch soll / von welchen wir wissen oder verdacht haben / Das sie vnter der

selbigen Confession Namen und deckel / entweder öffentliche Irthumen vnnd Secten / verteidingen

und aussbreiten. Oder sonst in etlicher fürnemer Artickel verstandt / nicht mit Gottes Wort vnd

unserm rechten Christlichen verstandt vnd meinung / vberein kommen."1

(Nikolaus Gallus)

Gegenstand dieser Arbeit, die Diskussion über den freien Willen im reformatorischen Kontext, ist

keine theologische Debatte, die sich in einer Aktualität des Umbruchs in Kirche und Religion der

frühen Neuzeit entwickelte. Der freie Wille war schon in der Antike Mittelpunkt zahlreicher

Philosophien ­ auch und vor allem mit religiösem Hintergrund. Mit der Confessio Augustana (CA)

wurde sozusagen vertraglich festgesetzt, wie ein Theologe in seinem jeweiligen Amt zu lehren und

zu handeln hatte. Mit seiner Unterschrift bezeugte er seine Treue zu ihr und identifizierte sich mit

ihren Inhalten. Mit der Einführung des Augsburger Interim, als Übergangslösung bis zu einem

endgültigen Übereinkommen aufgrund der konfessionellen Kirchenspaltung, beginnt der Diskurs

um den Begriff des freien Willens in dieser Arbeit. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Text Nikolaus

Gallus′

,,Erklerung vund Consens vieler christlicher Kirchen / der Auspurgischen Confession / auff

die newe verfelschung der lehre vom freyen willen / wie die aus dem INTERIM von etlichen noch

gefürt und verteidigt wird."

, rückblickend die CA und natürlich vergleichend das Interim von 1548.

Hierbei kann man den Diskurs nicht als um bloßes "Theologengezänk" verstehen.

Vielmehr ging es

um Fragen, für die es keine Lösung mehr unter einem Rückgriff auf die Bibel und Bekenntnisse

oder über die Einholung von Stellungnahmen und Gutachten seitens der Reformatoren gab. Luther

war bereits 1546 gestorben und konnte daher keine Lösungsansätze mehr vorbringen. Die Kirche

gab zu damaliger Zeit mit ihren Schriften und Bekenntnissen, Gesetze für den Alltag eines Christen

vor. So kann man also von einem pädagogischen Gebrauch dieser Gesetze ausgehen, die der

christlichen Gesellschaft Normen und Werte vermittelten, die sich an ihnen orientiere. In diesem

Zusammenhang nahm die Debatte um die Willensfreiheit eine große Rolle ein und führte zu

weitgreifenden Kontroversen durch unterschiedlichste Auslegungen und Denkweisen.

1 http://hardenberg.jalb.de/display_page.php?elementId=10671, Seite 1.


4

Luther selbst führt ein Paradox an, indem er sagt:

,,Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle

Dinge und niemand untertan. Ein

Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan."

(Martin Luther,

Von der Freiheit eines Christenmenschen. 1520.)

Diese Radikalisierung und strenge Differenzierung des Willens auf weltlicher und geistlicher Ebene

durchzieht das protestantische Denken und spiegelt sich klar im, in dieser Arbeit behandelten Text

von Gallus wider. Welche Funktion hatte also der menschliche Wille vor allem bei der Bekehrung

zum gläubigen Christen? Spielt er eine entscheidende Rolle in der Verantwortung von Handlungen?

Gallus geht hierbei auch explizit auf die ,,rechtfertigung" ein, die in der CA, wie auch im von ihm

kritisierten Interim behandelt wird. Diese Fragen drehen sich nun stark um das christliche

Menschenbild. Die Diskussion über die Möglichkeit eines freien Willens ­ in Hinsicht auf die

Verdorbenheit des menschlichen Wesens durch die Erbsünde, war theologisches und demnach auch

ein Thema des gemeinen Volkes. Waren die Städte und Länder, die sich bedingungslos hinter die

Seite der Reformation und somit klar gegen den Kaiser stellten, in der Lage, ihr geistiges und

finanzielles Kapital im Reich ohne zu große Verluste auch in der Bevölkerungszahl durchzusetzen?

Hier vollzieht sich eine starke Vermischung aus macht- und religionspolitischen Aspekten. Mit der

Anerkennung eines freien Willens im Menschen musste auf protestantischer Seite mit einer großen

Abwanderungszahl zur anderen Konfession gerechnet werden, da viele Zweifel aufkamen. Die

Protestanten forderten vor allem die Anerkennung der Rechtfertigung allein aus der Gnade, also

ohne jedes eigene Verdienst des Sünders2. Hier zeichnet sich schon deutlich die Auffassung ab, dass

der Mensch eben keinen freien Willen, in Bezug zu Gott3 haben kann. Durch den Vergleichsversuch

Karl V. Mit seinem Interimsentwurf entfachte er heftige Diskussionen und Kontroversen, die nicht

zuletzt auch in den eigenen Reihen der reformatorischen Seite mündeten. Leider ist es im Rahmen

dieser Arbeit nicht möglich auf weitere Positionen einzugehen. Gallus geht in seiner Schrift auf

verschiedene Punkte der CA, sowie des Interim ein. Interessant für diese Arbeit ist jedoch der

Abschnitt über den freien Willen, der in den Fokus gerückt werden soll. Durch die vielen Einflüsse

auf die Vorgänge der Reformation, sowie auf Gallus selbst, können in dieser Arbeit der komplexe

Zusammenhang lediglich einige Sichtweisen dargelegt werden. Besonders interessant wäre es, die

Äußerungen von Martin Luther, Philipp Melanchthon oder Matthias Flacius Illyricus noch tiefer in

die Betrachtungen mit einzubeziehen, als es im Folgenden oberflächlich geschieht.

2 Vgl. dazu: Rabe, Seite 427.

3 Luther beharrte stets darauf, dass der Mensch in Bezug zu Gott keinen freien Willen haben kann. Dieser Bezug ist

für ihn elementar. Im Laufe der Reformation versteifen sich jedoch strenge Anhänger der evangelischen Lehre

darauf, dass der Mensch in keiner Hinsicht einen freien Willen besitzen könne. Vgl. dazu: Grane, Die Confessio

Augustana, S. 144.


5

1 ,,lehre vom freyen willen" - konfessionelle Einordnung Gallus′ Schrift

Nikolaus Gallus, geboren 1516 als Sohn von Petrus, dem fürstlichen Rat und Bürgermeister der

Stadt Köthen, studierte seit 1530 an der Wittenberger Hochschule, unter anderem als Schüler

Philipp Melanchthons und mit großem Einfluss Luthers.4 Schon hier steht fest, dass Gallus

konfessionell der evangelischen Richtung zuzuordnen ist und aus einer hoch angesehenen Familie

stammte. Auf Empfehlung Luthers wurde Gallus 1543 in das Amt des Diakonus in Regensburg

berufen, als in diesem Gebiet die lutherische Lehre erfolgreich verbreitet wurde. Nach der

Einführung des Interim5 durch Karl V., gegen das sich Gallus entschieden zu Wehr setzte, ging er

mit zahlreichen anderen evangelischen Geistlichen zurück nach Wittenberg, wo alsbald erste

Unterhandlungen mit dem Kurfürsten Moritz von Sachsen wegen der Annahme des Interims

stattfanden.6 Nach der stark kritisierten Gesinnungswandlung seines früheren Vorbildes

Melanchthon, näherte sich Gallus später immer mehr Matthias Flacius,

,,der allein es wagte, gegen

alle Zugeständnisse seiner Collegen im Bekenntnis und Cultus zu protestiren"

7.

Gallus′ öffentliche ,,Erklerung" bildet einen direkten Einspruch gegen das Augsburger Interim8,

ferner auch gegen das 1559 erschienene Leipziger Interim als sozusagen überarbeitete Form des

kaiserlichen Entwurfes für die Ländereien unter Moritz von Sachsen mit einigen zusätzlichen

Zugeständnissen an die Protestanten, als interimistische Kontroverse.

Damit stellte sich die Frage

nach einer Einheit von Lehre, Bekenntnis und Kirchenverfassung und an dieser Stelle auch das

Problem des Verhältnisses von Kirche zu Stadt und Land.

Eine solche theologische Diskussion

mündet damit in eine gesellschaftlich und politisch bedeutende Problematik eines zu

legitimierenden Widerstands gegen die weltliche Macht im politischen Sinne. Bei Glaubensfragen,

wie sie in dieser Zeit sogar zu einem Schisma führten, kann man eine würdige Einheit nicht durch

weltliche Gesetze wie ein Interim klären, sondern allein aus den Überzeugungen der Konfessionen

entstandenen Grundsätze und Bekenntnisse.

Auch wenn im Diskurs über die Willensfreiheit oft über das Zurückgreifen auf altbewährte

Bekenntnisse und Bibelzitate gegangen werden musste, um adäquat diskutieren zu können, bezieht

Gallus selbst, in seiner Schrift immer wieder Stellen aus der Heiligen Schrift mit ein, um seine

4 Vgl. NDB 6, Seite 55 f.

5 Weiter hierzu: siehe Punkt 2

6 Vgl. ADB 8, Seite 351.

7 Ebd., Seite 352.

8 Ferner auch gegen das 1559 erschienene Leipziger Interim als sozusagen überarbeitete Form des kaiserlichen

Entwurfes für die Ländereien unter Moritz von Sachsen mit einigen zusätzlichen Zugeständnissen an die Protestanten.

Vgl. hierzu: Preger, S. 141 f.



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