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Subtitle: Nicolaus Gallus und die reformatorische Religionspolitik der frühen Neuzeit
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 21 Pages
Author: Mathias Seeling
Subject: History - Middle Ages, Early Modern
Details
Institution/College: University of Erfurt
Tags: Wille, Reformation, Gesellschaftsgeschichtliche, Konsequenzen, Diskurses, Willensfreiheit, Frühe Neuzeit, Luther
Year: 2008
Pages: 21
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 13 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-19729-3
ISBN (Book): 978-3-640-19740-8
File size: 236 KB
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Abstract
Gegenstand dieser Arbeit, die Diskussion über den freien Willen im reformatorischen Kontext, ist keine theologische Debatte, die sich in einer Aktualität des Umbruchs in Kirche und Religion der frühen Neuzeit entwickelte. Der freie Wille war schon in der Antike Mittelpunkt zahlreicher Philosophien – auch und vor allem mit religiösem Hintergrund. Mit der Confessio Augustana (CA) wurde sozusagen vertraglich festgesetzt, wie ein Theologe in seinem jeweiligen Amt zu lehren und zu handeln hatte. Mit seiner Unterschrift bezeugte er seine Treue zu ihr und identifizierte sich mit ihren Inhalten. Mit der Einführung des Augsburger Interim, als Übergangslösung bis zu einem endgültigen Übereinkommen aufgrund der konfessionellen Kirchenspaltung, beginnt der Diskurs um den Begriff des freien Willens in dieser Arbeit. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Text Nikolaus Gallus' „Erklerung vund Consens vieler christlicher Kirchen / der Auspurgischen Confession / auff die newe verfelschung der lehre vom freyen willen / wie die aus dem INTERIM von etlichen noch gefürt und verteidigt wird.“, rückblickend die CA und natürlich vergleichend das Interim von 1548. Hierbei kann man den Diskurs nicht als um bloßes "Theologengezänk" verstehen. Vielmehr ging es um Fragen, für die es keine Lösung mehr unter einem Rückgriff auf die Bibel und Bekenntnisse oder über die Einholung von Stellungnahmen und Gutachten seitens der Reformatoren gab. Luther war bereits 1546 gestorben und konnte daher keine Lösungsansätze mehr vorbringen. Die Kirche gab zu damaliger Zeit mit ihren Schriften und Bekenntnissen, Gesetze für den Alltag eines Christen vor. So kann man also von einem pädagogischen Gebrauch dieser Gesetze ausgehen, die der christlichen Gesellschaft Normen und Werte vermittelten, die sich an ihnen orientiere. In diesem Zusammenhang nahm die Debatte um die Willensfreiheit eine große Rolle ein und führte zu weitgreifenden Kontroversen durch unterschiedlichste Auslegungen und Denkweisen.
Excerpt (computer-generated)
Der freie Wille in der Reformation
- Nikolaus Gallus und die reformatorische Religionspolitik der
frühen Neuzeit -
Seminar: Gesellschaftsgeschichtliche Konsequenzen des frühneuzeitlichen Diskurses über die
Willensfreiheit
Wintersemester 2005/2006
an der:
Universität Erfurt
Geschichtswissenschaft
vorgelegt von:
Mathias Seeling
Erfurt, 29. Februar 2008
2
Inhalt
Einleitung 3
1 ,,lehre vom freyen willen" - konfessionelle Einordnung Gallus′ Schrift 5
1.1 ,,Von der weise durch welche der Mensch die rechtfertigkeit bekumpt" 6
1.2 Die Beweggründe Gallus′ Schrift gegen das Interim 10
2 Gesellschaftsgeschichtliche Konsequenzen 11
2.1 Bedeutung für die sozialen Verhältnisse in den Gemeinschaften 12
2.2 Theologie der Kontroversen statt Krieg 14
2.3 Adiaphora und der freie Wille im evangelischen Glaubensarten 16
Fazit 17
Literatur- und Quellenverzeichnis 20
3
Einleitung
,,/Das man mit Gott vnd gutem gewissen / keine gemeine Confession / mit denen semptlich
vnterschreiben kann / noch soll / von welchen wir wissen oder verdacht haben / Das sie vnter der
selbigen Confession Namen und deckel / entweder öffentliche Irthumen vnnd Secten / verteidingen
und aussbreiten. Oder sonst in etlicher fürnemer Artickel verstandt / nicht mit Gottes Wort vnd
unserm rechten Christlichen verstandt vnd meinung / vberein kommen."1
(Nikolaus Gallus)
Gegenstand dieser Arbeit, die Diskussion über den freien Willen im reformatorischen Kontext, ist
keine theologische Debatte, die sich in einer Aktualität des Umbruchs in Kirche und Religion der
frühen Neuzeit entwickelte. Der freie Wille war schon in der Antike Mittelpunkt zahlreicher
Philosophien auch und vor allem mit religiösem Hintergrund. Mit der Confessio Augustana (CA)
wurde sozusagen vertraglich festgesetzt, wie ein Theologe in seinem jeweiligen Amt zu lehren und
zu handeln hatte. Mit seiner Unterschrift bezeugte er seine Treue zu ihr und identifizierte sich mit
ihren Inhalten. Mit der Einführung des Augsburger Interim, als Übergangslösung bis zu einem
endgültigen Übereinkommen aufgrund der konfessionellen Kirchenspaltung, beginnt der Diskurs
um den Begriff des freien Willens in dieser Arbeit. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Text Nikolaus
Gallus′
,,Erklerung vund Consens vieler christlicher Kirchen / der Auspurgischen Confession / auff
die newe verfelschung der lehre vom freyen willen / wie die aus dem INTERIM von etlichen noch
gefürt und verteidigt wird."
, rückblickend die CA und natürlich vergleichend das Interim von 1548.
Hierbei kann man den Diskurs nicht als um bloßes "Theologengezänk" verstehen.
Vielmehr ging es
um Fragen, für die es keine Lösung mehr unter einem Rückgriff auf die Bibel und Bekenntnisse
oder über die Einholung von Stellungnahmen und Gutachten seitens der Reformatoren gab. Luther
war bereits 1546 gestorben und konnte daher keine Lösungsansätze mehr vorbringen. Die Kirche
gab zu damaliger Zeit mit ihren Schriften und Bekenntnissen, Gesetze für den Alltag eines Christen
vor. So kann man also von einem pädagogischen Gebrauch dieser Gesetze ausgehen, die der
christlichen Gesellschaft Normen und Werte vermittelten, die sich an ihnen orientiere. In diesem
Zusammenhang nahm die Debatte um die Willensfreiheit eine große Rolle ein und führte zu
weitgreifenden Kontroversen durch unterschiedlichste Auslegungen und Denkweisen.
1 http://hardenberg.jalb.de/display_page.php?elementId=10671, Seite 1.
4
Luther selbst führt ein Paradox an, indem er sagt:
,,Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle
Dinge und niemand untertan. Ein
Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan."
(Martin Luther,
Von der Freiheit eines Christenmenschen. 1520.)
Diese Radikalisierung und strenge Differenzierung des Willens auf weltlicher und geistlicher Ebene
durchzieht das protestantische Denken und spiegelt sich klar im, in dieser Arbeit behandelten Text
von Gallus wider. Welche Funktion hatte also der menschliche Wille vor allem bei der Bekehrung
zum gläubigen Christen? Spielt er eine entscheidende Rolle in der Verantwortung von Handlungen?
Gallus geht hierbei auch explizit auf die ,,rechtfertigung" ein, die in der CA, wie auch im von ihm
kritisierten Interim behandelt wird. Diese Fragen drehen sich nun stark um das christliche
Menschenbild. Die Diskussion über die Möglichkeit eines freien Willens in Hinsicht auf die
Verdorbenheit des menschlichen Wesens durch die Erbsünde, war theologisches und demnach auch
ein Thema des gemeinen Volkes. Waren die Städte und Länder, die sich bedingungslos hinter die
Seite der Reformation und somit klar gegen den Kaiser stellten, in der Lage, ihr geistiges und
finanzielles Kapital im Reich ohne zu große Verluste auch in der Bevölkerungszahl durchzusetzen?
Hier vollzieht sich eine starke Vermischung aus macht- und religionspolitischen Aspekten. Mit der
Anerkennung eines freien Willens im Menschen musste auf protestantischer Seite mit einer großen
Abwanderungszahl zur anderen Konfession gerechnet werden, da viele Zweifel aufkamen. Die
Protestanten forderten vor allem die Anerkennung der Rechtfertigung allein aus der Gnade, also
ohne jedes eigene Verdienst des Sünders2. Hier zeichnet sich schon deutlich die Auffassung ab, dass
der Mensch eben keinen freien Willen, in Bezug zu Gott3 haben kann. Durch den Vergleichsversuch
Karl V. Mit seinem Interimsentwurf entfachte er heftige Diskussionen und Kontroversen, die nicht
zuletzt auch in den eigenen Reihen der reformatorischen Seite mündeten. Leider ist es im Rahmen
dieser Arbeit nicht möglich auf weitere Positionen einzugehen. Gallus geht in seiner Schrift auf
verschiedene Punkte der CA, sowie des Interim ein. Interessant für diese Arbeit ist jedoch der
Abschnitt über den freien Willen, der in den Fokus gerückt werden soll. Durch die vielen Einflüsse
auf die Vorgänge der Reformation, sowie auf Gallus selbst, können in dieser Arbeit der komplexe
Zusammenhang lediglich einige Sichtweisen dargelegt werden. Besonders interessant wäre es, die
Äußerungen von Martin Luther, Philipp Melanchthon oder Matthias Flacius Illyricus noch tiefer in
die Betrachtungen mit einzubeziehen, als es im Folgenden oberflächlich geschieht.
2 Vgl. dazu: Rabe, Seite 427.
3 Luther beharrte stets darauf, dass der Mensch in Bezug zu Gott keinen freien Willen haben kann. Dieser Bezug ist
für ihn elementar. Im Laufe der Reformation versteifen sich jedoch strenge Anhänger der evangelischen Lehre
darauf, dass der Mensch in keiner Hinsicht einen freien Willen besitzen könne. Vgl. dazu: Grane, Die Confessio
Augustana, S. 144.
5
1 ,,lehre vom freyen willen" - konfessionelle Einordnung Gallus′ Schrift
Nikolaus Gallus, geboren 1516 als Sohn von Petrus, dem fürstlichen Rat und Bürgermeister der
Stadt Köthen, studierte seit 1530 an der Wittenberger Hochschule, unter anderem als Schüler
Philipp Melanchthons und mit großem Einfluss Luthers.4 Schon hier steht fest, dass Gallus
konfessionell der evangelischen Richtung zuzuordnen ist und aus einer hoch angesehenen Familie
stammte. Auf Empfehlung Luthers wurde Gallus 1543 in das Amt des Diakonus in Regensburg
berufen, als in diesem Gebiet die lutherische Lehre erfolgreich verbreitet wurde. Nach der
Einführung des Interim5 durch Karl V., gegen das sich Gallus entschieden zu Wehr setzte, ging er
mit zahlreichen anderen evangelischen Geistlichen zurück nach Wittenberg, wo alsbald erste
Unterhandlungen mit dem Kurfürsten Moritz von Sachsen wegen der Annahme des Interims
stattfanden.6 Nach der stark kritisierten Gesinnungswandlung seines früheren Vorbildes
Melanchthon, näherte sich Gallus später immer mehr Matthias Flacius,
,,der allein es wagte, gegen
alle Zugeständnisse seiner Collegen im Bekenntnis und Cultus zu protestiren"
7.
Gallus′ öffentliche ,,Erklerung" bildet einen direkten Einspruch gegen das Augsburger Interim8,
ferner auch gegen das 1559 erschienene Leipziger Interim als sozusagen überarbeitete Form des
kaiserlichen Entwurfes für die Ländereien unter Moritz von Sachsen mit einigen zusätzlichen
Zugeständnissen an die Protestanten, als interimistische Kontroverse.
Damit stellte sich die Frage
nach einer Einheit von Lehre, Bekenntnis und Kirchenverfassung und an dieser Stelle auch das
Problem des Verhältnisses von Kirche zu Stadt und Land.
Eine solche theologische Diskussion
mündet damit in eine gesellschaftlich und politisch bedeutende Problematik eines zu
legitimierenden Widerstands gegen die weltliche Macht im politischen Sinne. Bei Glaubensfragen,
wie sie in dieser Zeit sogar zu einem Schisma führten, kann man eine würdige Einheit nicht durch
weltliche Gesetze wie ein Interim klären, sondern allein aus den Überzeugungen der Konfessionen
entstandenen Grundsätze und Bekenntnisse.
Auch wenn im Diskurs über die Willensfreiheit oft über das Zurückgreifen auf altbewährte
Bekenntnisse und Bibelzitate gegangen werden musste, um adäquat diskutieren zu können, bezieht
Gallus selbst, in seiner Schrift immer wieder Stellen aus der Heiligen Schrift mit ein, um seine
4 Vgl. NDB 6, Seite 55 f.
5 Weiter hierzu: siehe Punkt 2
6 Vgl. ADB 8, Seite 351.
7 Ebd., Seite 352.
8 Ferner auch gegen das 1559 erschienene Leipziger Interim als sozusagen überarbeitete Form des kaiserlichen
Entwurfes für die Ländereien unter Moritz von Sachsen mit einigen zusätzlichen Zugeständnissen an die Protestanten.
Vgl. hierzu: Preger, S. 141 f.
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