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Termpaper, 2002, 19 Pages
Author: Diplom-Betriebswirt (FH) Sven Siemers
Subject: Economics / Business: Law
Details
Institution/College: University of Applied Sciences Bremen (FB Wirtschaft)
Tags: Europäische, Kommission, Aufbau, Aufgaben, Wirtschaftsrecht
Year: 2002
Pages: 19
Grade: 2,0
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-17805-1
ISBN (Book): 978-3-638-75755-3
File size: 245 KB
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Abstract
Die Europäische Kommission ist ein Kollegium von 20 unabhängigen Mitgliedern (Kommissaren), die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ernannt werden. Sie ist als Initiativ-, Exekutiv- und Kontrollorgan der EU für die Planung und die Durchführung der EU-Politik verantwortlich. Einerseits besteht ihre Aufgabe darin, innovative Vorschläge für die Politik der Gemeinschaft zu entwickeln, andererseits ist sie verpflichtet, die Gemeinschaftspolitik auf der Grundlage des bestehenden Rechts durchzusetzen. Bei der Ausübung ihrer Aufgaben muß sich die Kommission für die Interessen aller Bürger in der EU einsetzen und dafür Sorge tragen, daß die Mitgliedstaaten zu einer immer enger werdenden Union zusammenwachsen. Sie sorgt für die Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in der EU. Dabei hat sie sicherzustellen, daß die Vorteile der europäischen Integration allen Ländern und Regionen, Unternehmen und Verbrauchern und Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugute kommen. Die Kommission vertritt das gemeinsame Interesse aller Mitgliedstaaten und verkörpert in erheblichem Maße die EU. Sitz der Kommission ist Brüssel.
Excerpt (computer-generated)
Die Europäische Kommission
vorgelegt von: Sven Siemers
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Zusammensetzung 3
2.1. Das Kollegium „Kommission“ 3
2.2. Die Behörde „Kommission“ 7
3. Die Aufgaben der Kommission 9
3.1. „Motor der Europäischen Union“ 10
3.2. „Hüterin der Verträge“ 12
3.3. Exekutive der Gemeinschaft 13
3.4. Vertreterin der Gemeinschaft nach außen 13
4. Zusammenarbeit mit anderen
Institutionen der EU 15
5. Stellung der Kommission
unter den Organen der Gemeinschaft 16
6. Bibliographie 18
1. Einleitung
Die Europäische Kommission ist ein Kollegium von 20 unabhängigen Mitgliedern (Kommissaren), die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ernannt werden. Sie ist als Initiativ-, Exekutiv- und Kontrollorgan der EU für die Planung und die Durchführung der EU-Politik verantwortlich. Einerseits besteht ihre Aufgabe darin, innovative Vorschläge für die Politik der Gemeinschaft zu entwickeln, andererseits ist sie verpflichtet, die Gemeinschaftspolitik auf der Grundlage des bestehenden Rechts durchzusetzen.
Bei der Ausübung ihrer Aufgaben muß sich die Kommission für die Interessen aller Bürger in der EU einsetzen und dafür Sorge tragen, daß die Mitgliedstaaten zu einer immer enger werdenden Union zusammenwachsen. Sie sorgt für die Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in der EU. Dabei hat sie sicherzustellen, daß die Vorteile der europäischen Integration allen Ländern und Regionen, Unternehmen und Verbrauchern und Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugute kommen. Die Kommission vertritt das gemeinsame Interesse aller Mitgliedstaaten und verkörpert in erheblichem Maße die EU.1
2. Zusammensetzung
Der Begriff „Kommission“ steht zum einen für das Kollegium der 20 Kommissare, zum anderen aber auch für die Behörde, die den administrativen Unterbau des Kollegiums darstellt und für die Erfüllung der Aufgaben verantwortlich ist.2
2.1. Das Kollegium „Kommission“
An der Spitze der Kommission steht der Präsident. Im Augenblick hat der ehemalige italienische Ministerpräsident Romano Prodi dieses Amt inne. Der Präsident wird auf der Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat ernannt. Dabei muß das Europäische Parlament angehört werden (Art. 214 Abs. 2 EGV). Er besitzt im Kollegium der 20 Kommissare die Leitungsfunktion bei den Sitzungen, hat aber keinerlei Weisungsrechte gegenüber den anderen Kommissionsmitgliedern. Bei den Abstimmungen hat er wie alle anderen nur eine Stimme. Durch die Leitungsfunktion besitzt der Präsident trotzdem eine ganz besondere politische Position. So ist er neben dem Ratspräsidenten und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments einer der maßgeblichen Repräsentanten der EU.3 Zur Unterstütztung des Präsidenten kann die Kommission aus ihrer Mitte einen oder zwei Vizepräsidenten ernennen (Art. 217 EGV). Zur Zeit gibt es mit dem Briten Neil Kinnock und Loyola de Palacio aus Spanien zwei Vizepräsidenten.
Die 19 weiteren Mitglieder werden nach Art. 213 Abs. 1 EGV von den Regierungen der Mitgliedstaaten „aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung“ ausgewählt. Dieses muß im Einvernehmen mit dem Präsidenten geschehen, da dieser gem. 214 Abs. 2 EGV ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Kommissare hat. In der Regel handelt es sich bei den Kommissaren um Männer und Frauen, die bereits vor ihrem Amtsantritt in Brüssel dem nationalen oder europäischen Parlament angehört haben oder Führungspositionen in ihren Heimatländern bekleidet haben.4 Alle Mitglieder der Kommission müssen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU sein, und aus jedem Mitgliedstaat muß mindestens ein Kommissar in der Kommission vertreten sein. Außerdem dürfen maximal zwei Kommissionsmitglieder dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (Art. 213 Abs. 1 EGV). In der Praxis bedeutet dies,[...]
1 Vgl. Europäische Gemeinschaften, 1995-2002, URL: http://europa.eu.int/comm/role_de.htm.
2 Vg. Emmert, „Europarecht“, 1996, S. 93.
3 Vgl. Oppermann, „Europarecht“, 1991, S. 119-120.
4 Vgl. Europäische Gemeinschaften, 1995-2002, URL: http://europa.eu.int/comm_role_de.htm.
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